Gewerkschaftsbewegung
Die Arbeitsstelle im Kriegsgebiet.
Bei Arbeiten, die von Bauunternehmern im Auftrage der Heeresverwaltung in den besetzten Gebieten ausgeführt werden, er halten die Arbeiter in der Regel Betöftigung, die von der Militärberivoltung geliefert wird. Das ist für großstädtische Arbeiter verlockend, denn sie nehmen an, daß ihnen auf einer solchen Arbeitsstelle eine reichlichere Soft geboten wird, als wie sie sie in der Großstadt erhalten können. Doch manchem bringt die Arbeit im Kriegsgebiet Enttäuschungen, nicht nur bezüglich der Kost, sondern auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen überhaupt. Der so Enttäuschte tommt in Differenzen mit seinem Arbeitgeber, verläßt die Arbeit und macht seine Ansprüche vor dem heimischen Gewerbegericht geltend. Ginige Klagen dieser Art wurden vor der Kammer 3 des Berliner Gewerbegerichts verhandelt. Zwei Arbeiter aus Hamburg waren von der Berliner Tiefbaufirma Brandt für eine Arbeitsstelle im Elsaß angenommen. Einer derselben, ein Kriegsbeschädigter, erkrankte, nachdem er kurze Zeit gearbeitet hatte. Er kam ins Lazarett und als er dasselbe nach vierzehn Tagen verlassen konnte, reiste er nach Hause, weil ihm die Arbeit bei seinem geschwächten Gesundheitszustand zu schwer war, und weil seiner Angabe nach die Kost nicht ausreichend, die Schlafstätte schlecht und noch dazu verlauft war. Der Kläger forderte Bezahlung einer Lohndifferenz, der Krankheitstage, der Zeit, wo er auf seine Papiere warten mußte, und Vergütung der Rückreisefosten, im ganzen 730 M. Die Firma dagegen lehnte nicht nur die Zahlung ab, sondern sie hatte von dem verdienten Lohn auch die Kosten der Heimreise abgezogen, was der Arbeitsvertrag zuläßt für den Fall, daß der Arbeiter durch eigenes Verschulden die Arbeit, vor Ablauf von 12 Wochen aufgibt. Das Gericht nahm an, daß der Kläger wegen Kränklichkeit nicht imftande war, die Arbeit fortzusehen, und sparch ihm deshalb die Kosten der Heimreise im Bétrage von 30 M. zu. Mit der Mehrforderung wurde der Släger abgewiesen.
handelt worden. Mit Rücksicht auf schwebende Verhandlungen vor] dem Unterausschuß für das Baugewerbe ist die Sache damals vertagt worden.
9. Fr. G. G. ist verpflichtet, für jeden Film, in dem sie beschäftigt ist, sich zu einer Lese- und Arrangierprobe entschädigungsTos einzufinden, falls diese von der Regie für nötig befunden wird. Die von den Arbeitgebern in Aussicht gestellten Verhandlungen§ 10. Falls sich nach dem Urteil der Regie Frl. S. S. für den vor dem Unterausschuß haben aber nicht stattgefunden, und deshalb Film als ungeeignet erweisen sollte oder zur Lösung des Vertrages wird die Sache nunmehr erneut verhandelt. Die Zimmerer berufen aus igendeinem anderen Grunde Veranlassung gegeben ist, steht sich auf einen Schiedsspruch des Einigungsamts des. Berliner Ge- der C. F. G. jederzeit das Recht zu, ohne jegliche Entschädigung von werbegerichts, in dem die Erhöhung des Grundlohnes von 1,65 M. diesem Vertrag zurückzutreten. § 11. Eine bestimmte Anzahl von Aufnahmetagen während auf 1,70 m. ausgesprochen wurde und außerdem eine Teuerungslohn einschließlich zulage von 15 Pf. gewährt wurde, sodaß also der Grund- der Vertragsdauer garantiert die C. F. G. nicht, sondern richtet der Teuerungszulage 1,85 m. betragen fich die Beschäftigung nach der Veranlagung und Befähigung des ion. Der Schiedsspruch ist von dem Arbeitgeberverband Künstlers sowie den allgemeinen Fabrikationsmöglichkeiten. für das Baugewerbe abgelehnt worden, während die§ 12. Moderne Garderoben, Perücken, Schminke usw. hat der sich darauf, daß sie schon mehr zahle, denn der Verdienst der C. 8. G. gestellt werden. Zimmerer denselben angenommen haben. Die Firma beruft Sünstler selbst zu stellen, während Kostüme und Requisiten von der Zimmerer beträgt hier 1,87 m. Allerdings ist der Grundlohn nur§ 18. Zahlungen der Honoraransprüche erfolgen nach Fertig1,65. Hinzu kommt noch eine Entschädigung von Fahrgeld und stellung der ersten Positivkopie, jedoch werden auf Wunsch auch Fahrzeit in Höhe von 22 Pf. für die Stunde. Die Entschädigung a- Kontozahlungen in Höhe von 20 Proz. des vereinbarten Tageswird schon seit längerer Zeit gezahlt, und die Firma beabsichtigt, honorars einmal wöchentlich am Zahltage der Firma geleistet. sie in den Grundlohn mit einzurechnen. Eine Verständigung in der( Also 60 Pfennig!) Und das alles für einen Taler. Sache konnte im Schlichtungsausschuß nicht herbeigeführt werden, weil unter den Mitgliedern des Schlichtungsausschusses eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Nach festgestellter Stimmengleichheit im Ausschuß mußte die Sache vertagt werden zur erneuten Verhandlung mit einem unparteiischen Vorsitzenden.
Parteinachrichten.
Haftentlassung. Richard Lipinski , der wegen des Januarstreits seit dem 19. März in Untersuchungshaft saß, ist aus der Haft entlassen worden.
Industrie und Handel.
Aus dem Berliner Wirtschaftsleben.
Die Allgemeine Elektrizitäts A.-G. beabsichtigt in Gemeinschaft mit der elten und Guillaume A.-G., und der Stahlwert Lindenberg.- G. und anderen nord- und süddeutschen Eisen- und Stahlverarbeitern liquidierte Großunternehmen der lothringischen Montanindustrie aus Feindesbesitz zu übernehmen. Der Geschäftsgang bei der A.E.G. ist sehr gut.
Die Tapeten Industrie Akt.- Ges. in Berlin weist einen Verlust von 47 672 M.( Ueberschuß im Vorjahre 16 000 m.) aus. Die Verwaltung bemerkt hierzu, daß dieser Verlust entstanden sei, weil der Verkauf der Grundstücke in Chemniz einen erheblichen Buchverlust ergeben habe. Im übrigen teilt die Verwaltung mit, daß die Geschäftslage der Gesellschaft nur unwesentliche Veränderungen erfahren habe.
Invalidenrente und Bevölkerungspolitik.
Zu diesem zeitgemäßen Kapitel erhielten wir folgenden Beitrag: Ein junger Mann war in einem Stadtforst beschäftigt, wo er sich im Winter schwere Erkältungen zuzog, die ihn aber zunächſt an der Fortsetzung seiner Arbeit wie auch an der Erfüllung seiner militärischen Dienstpflicht nicht hinderten. Nach seiner Verheiratung jedoch, die im 26. Lebensjahre erfolgte, machten sich mehr und mehr die Folgen der früheren Erkältungen bemerkbar. Die Familie wurde größer, das Einkommen geringer. Der behandelnde Kassenarzt konnte nicht helfen. Im Februar 1913 trurde bei der Landesversicherungsanstalt Breslau die Einleitung eines Heilverfahrens beantragt. Dazu war es leider bereits zu spät. Eine Beobachtung von wenigen Tagen ergab die Invalidität des Mannes.
Nun mußte die Frau zur Arbeit gehen, zum Tagelohn von häuslichen Arbeiten verrichtete. Ende des Jahres 1913 kam das einer Mart, während der Mann fortan die Kinder Hütete und die sechste Kind zur Welt. Nach neunwöchigem Wochenbett mußte die noch recht schwache Frau wieder in die Fabrik, da der Nahrungsmangel sich zu start bemerkbar machte. Im Laufe des Sommers war die Rente beantragt und schließlich mit 19,75 M. monatlich bewilligt worden.
Der zweite Kläger beanspruchte ebenfalls die Rückreisekosten sowie Schadenersatz wegen verspäteter Aushändigung seiner Papiere. Auch in diesem Falle ist das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 12 Wochen gelöst worden, aber nicht durch den Kläger , sondern durch den militärischen Kommandeur auf der Arbeitsstelle. Als Grund der von militärischer Seite verfügten Entlassung gab der Vertreter der beklagten Firma an: Der Kläger war Mitglied des Lassen wir den Mann selber weiter berichten: Arbeiterausschusses, der sich gebildet hatte, um die Küche zu stalt angemeldet hatte, bekam ich 19,75 M. Doch trotzdem unsere „ Nachdem ich das sechste Kind bei der Landesversicherungsanfontrollieren, weil nach Angabe der Arbeiter von den für die HerLage schon damals sehr schlecht war, konnten wir uns doch besser. stellung ihrer Kost von der Militärverwaltung gelieferten durchschlagen als jetzt. Meine Frau steht während des ganzen Nahrungsmitteln wertvolle Bestandteile, namentlich Fett, bon Strieges um 4 Uhr früh auf, besorgt das Morgeneffen, macht den Teitenden Personen in der Küche unterschlagen worden seien. Gegen diese Tätigkeit des Ausschusses habe das Militärkommando nichts zwei Mädchen die Haare und geht dann zur Fabrit. Sie hat bort einzuwenden gehabt. Aber der Ausschuß habe sich auch in innere die beste, aber auch anstrengendste Arbeit und verdient wöchentlich 12 bis 13 M., falls sie nicht einmal fehlen muß, weil sie infolge Betriebsangelegenheiten gemischt und zur Arbeitsniederlegung aufgewiegelt.. Deshalb habe die militärische Leitung die sofortige hat im Geschäftsjahr 1917/18 einen Fabrikationsgewinn von fürchte, wenn es noch eine Weile so weiter geht, bricht sie zuDie Waggonfabrit Joi. Rathgeber Aft.- Ges. in München - Moosach der Ueberanstrengung und Unterernährung fräntlich ist. Ich Entlassung des ganzen Arbeiterausschusses verfügt und der Kläger sei unter militärischer Bedeckung vom Arbeits- 2061 102.( i. 23. 1246-437 M.) erzielt. Die Fabrikations-, Be- fammen. Und wie steht es mit meinen Kindern? Sie haben vor triebs- und Handlungsunkosten haben sich von 755 714 m. auf dem Kriege entbehren müssen und müssen während desselben noch platz entfernt worden. Wie der Kläger behauptet, hat die Einmischung des Arbeiter- 1278 634 M. erhöht. Nach Abschreibungen von 267 234 M.( 142661) viel mehr entbehren. Wir sind nicht einmal in der Lage, unsere ausschusses in die inneren Betriebsangelegenheiten lediglich darin eht ein leberschuß von 476-976 M.( 342 885) zur Verfügung. Es Lebensmittelfarten auszunüßen. An Kleidung für acht Personen bestanden, daß der Ausschuß forderte, die sehr dürftigen Schlaf- wird vorgeschlagen, hieraus u. a. 10 Proz. Dividende( i. W. 0 Proz.) ist nicht zu denken. Die fünf schulpflichtigen Kinder können im stätten sollten verbessert usb die unzureichende Befestigung sollte auszuschütten. Ueber die Aussichten wird von der Verwaltung im Winterhalbjahr aus Mangel an Kleidung die vermehrt werden. Die Verhandlung kam noch nicht zum Ab- Geschäftsbericht gesagt, daß in das neue Geschäftsjahr ein reich- Schule fast gar nicht besuchen Es ist schade um unsere schluß, weil das Gericht Beweiserhebung beschloß. licher Bestand an Aufträgen herübergenommen worden sei und Kinder, sie sind sonst gesund und großwüchsig, aber sie werden daß wieder ein befriedigendes Ergebnis erwartet werden könne. vom Gewicht der Höchstpreise erdrückt werden.
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Mitgliederzunahme im Tertilarbeiterverband. Gleich anderen Gewerkschaften hat auch der Tertiarbeiterverband im Jahre 1917 eine erhebliche Steigerung feiner Mit gliederzahl erfahren. Während das Jahr 1916 mit einem Bestande von 56 747 Witgliedern abschloß, zeigte sich am Schluß des Jahres 1917, daß die Mitgliederzahl auf 75 258 gestiegen war. Das ist eine Zunahme bon 18 506 Mitgliedern oder 24 Prozent. An der Zunahme sind nur die weiblichen Mitglieder beteiligt. Ihre Zahl stieg von 35 394 auf 55 465, das ist ein Mehr von 20 071. Die Zahl der männlichen Mitglieder ist dagegen von 21 353 auf 19 788, also um 1565 zurückgegangen.
Lohnbewegungen, die mit wenigen Ausnahmen ohne Streit verliefen, hat der Verband im Jahre 1917 insgesamt 202 geführt. Sie verteilen sich auf 110 Orte, 942 Betriebe und 102 221 Personen waren daran beteiligt. Von diesen gehörten 25 443 dem männlichen, 76 778 dem weiblichen Geschlecht an. Erfolg hatten 100 837 Personen, und zwar wurden für 3180 Personen 10 418 Stunden Arbeitszeitverkürzung pro Woche und für 100 652 Personen eine wöchentliche Lohnerhöhung von 533 454 M. erzielt. Außerdem wurden für 7948 Personen sonstige Verbesserungen des Arbeitsverhältnisses durchgesezt.
Aus dem Kriegsausschuh für die Metallbetriebe Großz- Berlins.
Es wird glänzend weiter verdient.
Der Kampf in der Porzellanindustrie. Vierzehn der größten deutschen Porzellanfabriken haben nach dem Nürnberger Bund ein gemeinschaftliches Rundschreiben an ihre Stunden herausgegeben, in dem sie denjenigen Abnehmern, die sich bertraglich an den Rosenthaltonzern binden, ihrerseits schärfste Maßnahmen androhen, die auf Entziehung aller weiteren Warenlieferungen hinauslaufen. Die Königl. Porzellan manufaktur in Berlin hat sich mit den Manufakturen in Meißen , Nymphenburg in Verbindung gefetzt, um gemeinschaftlich vorzugehen und den Händlern, die sich einem Konzern verschreiben, die Warenlieferungen zu sperren. Der Stampf tobt also bereits auf der ganzen Linie. Auch die Händlerverbände haben bereits Gegenmaßnahmen beschlossen.
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Außer meiner Invalidenrente von monatlich 19,75 M. erhalte ich eine Teuerungszulage von 8 M. und eine Ortsarmenunterstübung von 15 M. Das ergibt mit dem Lohn meiner Frau ein monatliche 3 Einfommen von 90 bis 95 M. für acht Peerson. Auffällig ist, daß die Teue= rungszulagen der Rentenempfänger gleich hoch sind, ob sic Kinder haben oder nicht Doch wenn solch unglückliche Väter oder Mütter ihre Kinder großgezogen haben, dann erinnert man sich der Existenz dieser Kinder; das Vaterland ruft sie. Die Preistreibereien machen das Leben der Familien von Rentenempfängern Teuerung nicht Einhalt gebieten, dann müßte fie doch Mittel und und Witwen fast zur Unmöglichkeit. Kann die Regierung der Wege finden, den am schwersten Bedrückten zu Hilfe zu kommen, damit sie dennoch nicht zugrunde gehen.
Wen die
Und dann die Ortsarmen unterstüßung! harte Not dazu treibt, um diese Unterstützung zu betteln, zumal in einem Orte, wo einer dem andern nicht ausweichen kann, der muß unzählige verständnis- und mitleidslose Bemerkungen über sich ergehen lassen und so das Bittere seines Elends doppelt und dreifach empfinden. Diese Einrichtung sollte doch auch einmal etwas verbessert werden, damit diejenigen, die nun leider einmal von ihr Gebrauch machen müssen, nicht samt ihren Familienangehörigen durch sie als bogelfrei in der Achtung ihrer Mitmenschen gestempelt werden."
Der Köln . Voltegtg." wird geschrieben: Die jetzige Zeit hat hinsichtlich der Versorgung Deutschlands mit Erdölerzeugnissen gewaltige technische Umwälzungen gebracht. Daher drängt sich der Gedanke, in Deutschland selbst ein Raffineriegewerbe zu errichten und statt, wie früher, Fertigerzeugnisse das Rohöl einzuführen, wieder in den Vordergrund. Namentlich in den Streisen des chemischen Gewerbes wird es eifrig und von allen Seiten be- Sowohl für die Beratung der Maßnahmen zur Bevölkerungsleuchtet. Man sagt, die von beteiligter Seite befürchtete Beeinträch politik, wie für die Frage der Erhöhung der Teuerungstigung der Interessen der Steinkohlenteer- Verarbeitung, der Braun- zulagen für die Rentenempfänger dürften diese in tohlenschwelerei, der Benzolerzeugung und nicht zuletzt des heimischen ihrer Schlichtheit und Wahrheit erschütternden Darlegungen einige Erdölgewerbes werde dadurch widerlegt werden, daß von den Treib- Beachtung beanspruchen. Nicht zuletzt auch für eine Revision der ölen, welche die genannten Betriebe erzeugen, gegenwärtig derartige Armenpflege. Mengen gebraucht würden, daß man sie ohne Rücksicht auf ihre Herfunft fchlant aus dem Markte nehme. Benzol werde außerdem als Grundlage für die Herstellung vieler chemischen Erzeugnisse stets guten Abfaz finden.
Der Schlofferlehrling E. von der Firma Sch., Friedrichshagen , fordert den Abkehrihein. Es wird felgestellt, daß seine Lehrzeit am 1. Oktober d. J. abläuft. G. hat aber inzwischen seine Einberufungsorder erhalten und die Firma hat aus Entgegenkommen und in der Annahme, daß E. eingezogen wird, den Lehrbrief ausgehändigt und damit zum Ausdruck gebracht, daß sie mit der Beendigung der Lehrzeit einverstanden ist. G. ist aber nun nicht ein gezogen worden, sondern infolge Zurückstellung zu weiterer Arbeitstätigkeit fähig. Er ivill aber nun bei der Firma nicht weiter Offenbar gehen diese Wünsche von dem neuen Hamburger arbeiten, sondern verlangt den Abkehrschein. Die Firma hat während Petroleumkonzern Hapag - Deutschamerikanische Betroleumgesellschaft des letzten Teils der Lehrzeit 24 M. wöchentlich gezahlt. Sie will aus, der neben der Deutschen Erdölgesellschaft und der Steaua diesen Satz auf 41,30 M. erhöhen. Trotzdem verlangt E. und dessen Romana irgendwie am rumänischen Petroleumgeschäft profitieren ebenfalls anwesender Vater fategorisch den Abkehrschein. Die Klage möchte. wird abgewiesen.
Liquidation deutscher Versicherungsgesellschaften in den Ver den Abkehrschein, weil sie sich über eine Lohnzulage nicht vereinigten Staaten. Der Betrieb von 19 feindlichen Versicherungsständigen konnten. Es wird festgestellt, daß die Anschläger bereits gesellschaften wurde geschlossen, ihr Eigentum wurde in öffentliche den Abkehrschein zugesprochen erhielten, er ist ihnen aber wieder Verwaltung übernommen. fortgenommen worden. Es erfolgt eine Verständigung dahin, daß jeder der Anschläger eine Lohnzulage von 10 Pf. oder den Abkehrschein erhält.
Der Hilfsarbeiter 3. derselben Firma hat einen Lohniatz von
zulage von 7,50 M. erhält.
Soziales.
Alles für einen Taler.
Gerichtszeitung.
Fenerkampf mit Mitgliedern der Weddingkolonne. Wegen schweren Diebstahls unter Mitführung von Waffen wurden gestern der mehrfach vorbestrafte Monteur Friedrich Böhme und die Arbeiter Peter Wangel und Julius Ruck, die nach der Kenntnis der Polizei der berüchtigten Weddinakolonne angehören, Die der 1. Ferienstraftammer des Landgerichts III vorgeführt. Angeklagten hatten in Gemeinschaft mit zwei fahnenflüchtigen Soldaten, die demnächst vor dem Kriegsgericht abzuurteilen find, in der Nacht zum 28. Mai einen Einbruchediebstahl in dem Buttergeschäft von Güntel in der Brüsseler Straße ausgeführt. Sie hatten mit einem Brecheisen die Jalousie hochgehoben, waren in den Laden gedrungen und hatten diesen ausgeplündert. Ein Teil der Beute, Fässer mit Butter, Marmelade u. dergl. wurde in die Wohnung des Böhme geschafft, dann hatten die Einbrecher die Dreiftigkeit, an
1,15 M. für die Stunde. Mit diesem Lohn tann 3. nicht mehr auss Während sich die Filmschauspieler und die Filmstatisten ihre den Tatort zurückzukehren und noch weitere Sachen dort zu stehlen. tommen und verlangt deshalb eine Zulage. Es erfolgt eine Ver- Löhne und ihre Beschäftigung in Berlin durch stundenlanges Wartens war morgens gegen 4½½ Uhr, als der auf dem Patrouillenständigung dahingehend, daß Z. außer diesem Lohnjazz eine Wochen- im Kaffeehaus erringen müssen, gibt es in der Provinz festver- gange befindliche Schußmann Tamm die Angeklagten gewahrte, die pflichtete Filmleute. Sogar die Statisten werden dort gleich für damit beschäftigt waren, ein größeres Faß Marmelade wegzu400 Lager- und Transportarbeiter und 300 Arbeiterinnen der zwei Jahre auf Grund eines Vertrages verpflichtet. Hier ist ein befördern. Als sie des Schuhmanns ansichtig wurden, machten sie A. E. G. Huttenstraße, rufen nach§ 13 des Hilfsdienstgesetzes den solcher Vertrag in Abschrift. Er wurde am 16. Juni 1918 ge- gegen diesen eine so drohende Bewegung, daß sich der Beamte Schlichtungsausschuß an, weil die Firma die geforderte Lohnzulage schlossen zwischen der Creutz- Filmgesellschaft, W. Creuz u. Co. in genötigt fah, aus seinem Revolver einen Schuß gegen sie abzuabgelehnt hat. Es wird festgestellt, daß der Lohniatz der Hilfs- Dresden- Laubegast einerseits und Frl. S. S. andererseits. feuern, der aber niemand traf. Nunmehr fielen aus den Kreisen an dem arbeiter 90-102 f. und in einigen Gruppen bis 110 ẞf. beträgt.§ 1. Die Creuz- Film- Gesellschaft engagiert mit heutigem der Einbrecher gleichfalls zwei Schüsse, die dicht Die Arbeiterinnen haben einen Lohnfaz von 58 Pf. steigend bis Tage Frl. S. S. für Comparserie, unter der Voraussetzung, daß Schußmann Tamm vorübergingen ohne ihn zu treffen. Die 75 Pf. Die höheren Säße werden meist durch mindestens ein sich Fel. S. S. für den Film eignet. Verbrecher wandten sich hierauf zur Flucht und es entwickelte jährige Tätigkeit im Betrieb erreicht. Es wird der Firma auf der zahlreiche Straßen§ 2. Frl. S. S. erhält ein Spielhonorar von 3, in Worten sich eine wilde Verfolgungsjagd, an gegeben, sich über eine zu gewährende Lohnzulage mit den Arbeitern drei Mark pro Aufnahmetag, an welchem sie beschäftigt ist, unter passanten Teil nahmen, mit dem Erfolge, daß die Fliehenden zu verständigen, und deshalb soll nochmals im Betrieb darüber nachstehenden Bedingungen:( Die Dauer der Beschäftigung ist im die sich in mehrere Häufer hineinauretten versuchten, festgenommen verhandelt werden. Im allgemeinen wird aber anerkannt, daß die Vertrag mit acht Stunden angesetzt, aber durchgestrichen. Es kann werden konnten. Mehrere von ihnen befanden sich im Besitze von Revolvern. Der Gerichtshof war mit dem Staatsanwalt der AnVerdienste als nicht ausreichend angesehen werden können. also auch länger dauern!) sicht, daß die allgemeine Unsicherheit, die in neuerer Zeit herrscht, es erfordere, daß gegen solche Leute, die mit Schußwaffen ausgerüstet, auf nächtliche Einbrüche ausgeben, mit den strengsten Die Strafen lauteten démgemäß Strafen vorgegangen wird. gegen Böhme auf 5 Jabre Zuchthaus, gegen Wangel auf 2 Jahre, gegen Rud auf 3 Jahre Zuchthaus und Ehrverluft auf 5 Jahre.
26 Kernmacher der gleichen Firma rufen den Schlichtungsaus$ 4. Frl. S. S. ist mit heutigem Tage bei der C. F. G. auf schuß an, weil die Firma nur 5 Pf. Lohnzulage für die Stunde die Dauer von 2 Jahren, also vom 12. Juni 1918 bis 12. Juni 1920, geben will. Die Sache hat den Schlichtungsausschuß schon einmal verpflichtet und ist während dieser Zeit dem Künstler jede ander beschäftigt und war damals zur erneuten Verhandlung an den Be- weitige Mitwirkung im Film untersagt, noch ist es ihm gestattet, trieb zurückverwiesen mit der Maßgabe, daß die zu gewährende sich mit der Aufnahme und Herstellung von Filmen zu befassen Zulage vom 7. Juni an gelten soll. Nachdem festgestellt wird, daß oder solche direkt oder indireft herstellen zu lassen. die bisher von der Firma gezahlten Lohnfäße nicht den üblichen§ 6. Frl. S. S. versichert, daß sie durch vertragliche Verpfliche entiprechen, ergeht ein Schiedsspruch dahin, daß die kernmacher vom tung als Schauspielerin an der Mitwirkung im Film nicht ge7. Juni an Zulagen von 10 Pf. für die Stunde erhalten. hindert ist.(!!) 380 Zimmerer der Flz. Adleishof verlangen eine Entscheidung§ 8. Sollte ein angesetzter Aufnahmetag aus irgendwelchen des Schlichtungsausschusses, da ihre Lohnforderung im Betrieb Gründen abgesagt werden müssen, so entfällt der Anspruch des abgelehnt worden ist. Auch diese Sache ist schon einmal ver-| Honorars für diesen Tag.
Berantwortl. f. Politik: Dr. Franz Diederich, Berlin- Friedenau; für d. übrigen Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neuköln; für Anzeigen: Theodor Glode, Berlin , Verlag: Vorwärts- Verlag G. m. b. H., Berlin . Druck: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co. in Berlin . Lindenstraße 3. Qierzu 1 Bellage und Unterhaltungsblatt.