Einzelbild herunterladen
 

In

Berlin   III.

bie gegenwärtigen Gentearbeiten und die bevorstehenden Bestellungs­arbeiten als solche anzusehen, die auch an Sonn- und Feiertagen im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15. unverzüglich vorgenommen werden müssen.

Berlin IV.

-

-

-

Stralauer

Mietefteigerung auch ohne Wohnungsunkung. Die Hauseigentümer begründen die Steigerung der Wohnungsmieten unter anderm damit, daß in der Striegs­zeit die Kosten der Unterhaltung eines Hauses gestiegen seien. Umsatz- und Luxusstener. Im Anzeigenteil erscheint eine Be­Berlin und Vororten haben sie bei ihren Mietesteigerungen sich für tanntmachung des Magistrats über die Anmeldung zur Umsatz. und berger Viertel im Elysium, Landsberger Allee 40. Petersburger Biertel bei Kühn, Schreinerstr. 58. Lands­die den Mietern übersandten Benachrichtigungen zumeist des Musters Lurussteuer, auf welche die Gewerbetreibenden in ihrem eigenen Viertel im Kleinen Gewerkschaftshaus, Elisabethstr. 11. Frankfurter  bedient, das ihre Vereine ihnen empfohlen hatten. Immer wieder Interesse dringend hingewiesen werden. Die ungewöhnlich kurze Viertel bei Fr. Kienis, Simon- Dach- Str. 24, Ede   Revaler Straße.­Ias man in solchen Steigerungsbriefen, daß die Ausgaben für Frist ist durch§ 14 des Gesetzes vorgeschrieben. Hausausbesserungen, für Müllabfuhr, Wafferlieferung und Treppen­Görlitzer und Cöpenicker Viertel bei Daus, Lausiker Str. 46. beleuchtung zugenommen haben. Sonderbar wird aber die Be- Gewerbliche Korrespondenz an Heeresangehörige. Die Ober­Berlin V. rufung auf diesen Mietesteigerungsgrund manchem Mieter scheinen, poftdirektion schreibt: Nach der Feldpostdienstordnung haben Sen­1. und la Abt. bei Winzer, Christburger Str. 9, Ede Winsstraße. der seinem Hauswirt tatsächlich gar teine Mehrkosten ber- dungen in rein gewerblichen Angelegenheiten der Absender oder ursacht. 2. und 3. Abt. bei Empfänger keinen Anspruch auf Gebührenbergünstigungen. Die 1b Abt. bei Schwanherz, Naugarder Str. 3. Im Hause Buttmannstraße 16 auf dem Gesundbrunnen  , das Uebersendung von Anpreisungen und Anerbietungen rein gewerb- Kuhn, Linienſtr. 8.4., 5. und 6. Abt. bei Bickert, Linienstr. 198.­7. Abt. bei Leidig, Echiffbauerdamm 22. den Grzybichen Erben gehört, wurde auch einem im Heeresdienstlicher Art unter der Bezeichnung Feldpostbrief ist daher unzu­stehenden Mieter eine Wietesteigerung mit einer derartigen Be- lässig. Sendungen in rein gewerblichen Angelegenheiten der Ab­Berlin VI. gründung überfandt. Der Brief war nach Art eines Formulars fender oder Empfänger find nach den vollen inländischen Gebühren- 1. und 2. Abt. bei Dobrohlaw, Swinemünder Str. 11. mit der Schreibmaschine angefertigt, woraus man schließen darf, fäßen freizumachen. Ge fosten also zurzeit Briefe bis 20 Gramm 15 Pf., über 20 bis 5. Abt. bei Grunau, Stahlheimer Str. 30, am Humannplak. 3. u. 4. Abt. bei Burg, Prenzlauer Allee 189, Ede Raumerstr. daß er allen in Betracht kommenden Mietern in demselben Wort­250 Gramm( ohne Zulassung eines Uebergewichts) 25 Pf., Poſt- 6. Abt. bei Goldschmidt, Stolpische Str. 36. 7. Abt. bei Korn, farten 7 Pf. Nicht freigemachte oder ungenügend freigemachte Gleimstr. 10, Gde Falfplak.- 8. Abt. bei Hoffmann, Swinemünder Sendungen werden als unbestellbar behandelt. Drucksachen, Ge Str. 47. 9. Abt. bei Obiglo, Stralsunder Str. 11. 10. Abt. bei schäftspapiere und Warenproben sind im deutschen   Feldpostverkehr Carus, Voltastr. 37. 11. Abt. bei Paul, Gartenstr. 101. nicht zugelassen. Es wird dringend davor gewarnt, Briefsendungen 15. Abt. bei Bauer, Birkenstr. 29a. 13. und 14. Abt. bei Lange, zur Erlangung der damit verbundenenen Gebührenbergünstigungen Wiclefstr. 45. 16., 17., 20., 21. und 22. Abt. bei Sachs, Lindower unrechtmäßigerweise mit dem Vermerk Feldpostbrief" zu versehen. Str. 26. Die Boftverwaltung leitet in allen zu ihrer Kenntnis kommenden und Ererzierstraße. 18. und 19. Abt  . im Schwedenzelt", Ede   Schweden­Fällen dieser Art gegen die Absender das Strafverfahren wegen Portohinterziehung ein.

laut zugegangen ist. Nur die Unterschrift und die voneinander ab­weichenden Angaben für die einzelnen Mieter, z. B. die Höhe der neuen Wohnungsmiete, waren Handschriftlich eingefügt. Das Schreiben lautete: Berlin  . im Juni 1918.

Sehr geehrter( geehrte) Herr( Frau)!

Die Ausgaben für die Unterhaltung des Hauses find weiter in erheblichem Maße gestiegen. So find die Kosten der Müll­abfuhr, der Wafferbelieferung und Treppenbeleuchtung wesentlich erhöht worden. Auch höhere Steuern werden erhoben werden. Da der Hausbefit die Mehrleistungen bei seinen großen Aus­gaben nicht mehr übernehmen kann, so sehe ich mich gezwungen, die Beträge auf die Mieter zu übertragen. Ihre Wohnung kostet dementsprechend vom 1. Oftober 1918 ab jährlich 300 M. Miete. Sollten Sie eine Instandseßung auch nur eines Teiles Ihrer Wohnung wünschen, so müßten Sie die Instandsetzungskosten selbst tragen oder in eine entsprechend höhere Miete willigen. Das Schreiben erbitte unterschrieben zurück bis zum 25. Juni. Hochachtungsvoll Grzyb. Die Miete für diese im Quergebäude vier Treppen hoch ge­Tégene, aus Stube und Küche bestehende Wohnung hatte bis zum Herbst vorigen Jahres 20 M. für den Monat betragen, stieg von da ab 22 M. und soll nun weiter auf 25 M. steigen. Der Mieter, dem von seiner Frau der Kündigungsbrief ins Feld nachgeschickt wurde, hat sich jetzt mit der Bitte um Rat an seine Gewerkschaft gewendet. Gegenüber dem Hinweis auf die Erhöhung der Haus­unterhaltungskosten stellt dieser Mieter eine Gegenrechnung auf, wonach an ihm die Eigentümer des Hauses sogar gespart haben. Zwar ist der Kriegsteilnehmer noch Inhaber der Wohnung, tatsächlich wird sie aber schon seit langem nicht benutzt. Der Mann ist seit 3 Jahren Soldat, und die Frau hält sich mit den Kindern seit dem Sommer vorigen Jahres bei ihren Eltern in Westpreußen  auf. Da läßt die Steigerung der Miete sich aus dem vergangenen Jahr wirklich nicht mit Mehrausgaben begründen, die diese Familie verursacht hätte. Ihr fann es ganz gewiß nicht angetreidet werden, wenn das Haus mehr Aufwendungen für Wasserverbrauch, für Müllabfuhr usw. hat. Geradezu erheiternd wirft in dem vor liegenden Fall die Bedingung, daß fünftig der Mieter selber die Kosten für etwaige Wohnungsausbesserung tragen soll. Er schreibt, daß während der nun sieben Jahre, in denen er die Wohnung gehabt hat, auf Kosten des Eigentümers nichts daran gemacht worden sei. Der Kriegsteilnehmer bezeichnet die ihm übersandte Miete­steigerung famt ihrer Begründung als bald zu stark" und vermißt die notwendige Rücksichtnahme auf Kriegerfamilien. Man muß in der Tat fragen, wo der Schutz vor wirtschaftlichen Schädigungen bleibt, der den Kriegsteilnehmern verheißen ist. Zu bebauern wäre, wenn die Familie, wie es nach dem Wortlaut des Schreibens scheint, unterlassen hätte, das Mieteinigungsamt anzug rufen. Das sollte in jedem Fall geschehen, wo ein Mieter durch Wohnungskündigung oder Mietefteigerung sich benachteiligt fühlt.

"

Lebensmittelfarten für Binnenschiffer. Neber die Ausgabe der Ausweise und Lebensmittelfarten für Binnenschiffer auf den Ber­ liner   Wafferstraßen und dem Neuköllner- Briter Kanal hat der Polizeipräsident von Berlin   folgendes bestimmt: Bom 15. August ab findet die Ausgabe nicht mehr in den Schiffermeldeftellen, son­dern nur noch auf den Wasserbauämtern I( Burgstr. 2, 1 Treppe) und II( Invalidenstr. 52, Erdgeschoß links) an den Wochentagen von 8 bis 6 Uhr und an Sonntagen von 8 bis 11 Uhr vormittags statt. Jedem Schiffer ist es freigestellt, von welchem Bauamt er seine Karten entnehmen will.

Das nächste Volkskonzert des Philharmonischen Dr. hesters findet heute in der Bhilharmonie, Bernburger Str. 22/23, statt. Begirn des Konzerts 8 Uhr. Die im Vorverkauf nicht unter­gebrachten Karten werden abends an der Kasse verkauft. Der Ein­trittspreis beträgt 30 Pf. Kasseneröffnung 7 Uhr.

Halbe Geldscheine. Einen eigenartigen Schwindel mit Kaffen­scheinen betreiben seit einiger Zeit noch unbekannte Betrüger in größerem Umfange. Sie suchen Geschäftsleute dann auf, wenn viele Kunden im Laden sind und die Geschäftsleute es eilig haben. auch fie kaufen eine gewisse Menge und geben einen zusammen­gefalteten Staffenschein in Bahlung. Der Schein liegt so, daß die Geschäftsleute an der Farbe und Zahl gleich sehen können, daß fie es mit einem echten Kassenschein zu tun haben. Im Drange der Geschäfte geben sie auf ihn gleich heraus und stecken ihn dann ohne Prüfung ein. Erst wenn sie ihn später entfalten, entdecken sie, daß sie nur die Hälfte eines richtigen Scheines erhalten haben. Fast täglich gehen bei der Kriminalpolizei   Anzeigen über Betrügereien dieser Art ein, mit Kassenscheinen von 2-50 M.

Arbeiter- Turnerbund 1. Kreis. Resultate von den Sportkämpfen am 11. Auguft auf dem Fichte" Sportplay in Treptow  . Männer: Hochsprung, Anders und Schulze, Rathenow  , 1,58 Meter. Weitsprung, Supe, Berlin  , 6,00 Meter, Loose, Rathenow  , 5,98 Meter. Stabsprung, Speerwerfen, Dahle, Berlin  , 3,00 Meter, Loose, Rathenow  , 2,80 Meter. Dable, Berlin  , 9,13 Meter. Loose, Rathenowo, 43,05 Meter. Stugelstoßen, Boigt, Berlin  , 9,60 Meter, 100- Meter- Lauf, Busse, Rathenoto, 11%, Sef. 1000- Meter- Lauf, Horst, Nathenow, 3 Min. 8%, Set. 4X100- Meter- Stafette, Rathenow   und Berlin   Süd- Ost 50%, Set. 1000- Meter- Stafette, 5 Läufer ( beliebiger Wechsel) 2 Min. 13 Set. Jugendliche: Hochsprung, Bäder, Brandenburg  , 1,48 Meter. Schaebethal, Berlin  , 1,43 Meter. Weit sprung, Bäder, Brandenburg  , 5,17 Meter. Graffoto, Nathenow, 5,10 Meter. Stabsprung, Kolberg  , Berlin  , 2,50 Meter. Speerwerfen, Bollgast, Berlin  , 32,00 Meter. Bäder, Brandenburg  , 31,20 Meter. Kugelstojen, Sacht leber, Berlin  , 7,95 meter. 100 Meter Rauf, Fels, Brandenburg  , 12, Gel. 300 Meter Hindernislauf. Fels, Brandenburg  , 51%, Sek. 4X100- meter- Stafette, Brandenburg   53 Set. Olympische Stafette, Berlin  3,58 Meter. Süd- Ost 28, Set. Frauen: Weitsprung, Meta Neumann, Berlin  , weiterwerfen, Reuschner, Berlin  , 36,75 Meter. Brunke, Neukölln  , Giese, Schöneberg  , 3,56 Meter. Ball 100- Meter- Lauf, Schröder, Neukölln, 14, Set. 4X100- Meter- Stafette, Neukölln 60%, Set. 10X100­Meter- Stafette, Neukölln 45%, Set.

4

-

-

Zahlabend.

-

- Teltow  

- Beeskow  .

-

-

-

-

-

-

12. und

Alt- Glienicke- Falkenberg: bei Friş Bahr, Copenider Str. 45, Bohnsdorf  : bei Heimann, Riedelftraße. Briz- Buckow  : in Beckers Gesellschaftshaus, Briz, Chauffee­straße 97. Charlottenburg  : im Boltshaus, Rosinenstr. 3( Saal). Cöpenick: Altstadt bei Gustav Müller, Alter Marft. Damm­vorstadt bei Karl Redzeh, Kaiser- Wilhelm- Str. 5. Kiezer Vorstadt bei Adolf Tieke, Marienstr. 17. Köllnische Vorstadt bei Albert Stippekohl, Schönerlinder Str. 5. Mariendorf  : im Sportrestaurant, Chauffeeftr. 44. 4. Bezirk bei Karl Müller, Weserstr. 200. Neukölln: 1. und 2. Bezirk bei Schulz, Reuterstr. 47. 3. und 5. Bezirk bei Schittler, Robert Jden, Boddinſtr. 58. Weichselstr. 5. 6. Bezirk bei Noad, Weserstr. 41. 7. Bezirk bei 8. Bezirk bei Kleinert, Stuttgarter Straße 7. 9. Bezirk bei Nitsche, Berthelsdorfer Str. 8.- 10. bis 12. Bezirk bei Lehmann, Böhmische Str. 43. 13. bis 17. Be. girt bei Gentel, Hermannstr. 178. 18. bis 20. Bezirk bei Richnow, Prinz- Handjery- Str. 69. 21. bis 23. Bezirk bei Hentschel, Herr. furthstr. 27. 24. Bezirk bei Bär, Karlsgartenstr. 4. Schöneberg  : bei Obst, Martin- Luther- Str. 69. Steglig: bei Clement, Düppelstr. 7. Treptow  - Baumschulenweg: bei Erbe, Baumschulenstr. 14. Wildau  : bei Schumann, Schwarzkopffftr. 120.

-

-

-

-

-

-

-

-

Wilmersdorf: Die Mitgliederversammlung findet nicht am 14., sondern erst am 21. August statt. Näheres am 20. August im " Vorwärts". Niederbarnim  

.

Ertner: bei Eichhorn, Wilhelmstraße. Lichtenberg  

: bei Kurkowsky, Pfarrstr. 72( am Verbindungsweg). Oberschöneweide  : bei Ladewig, Laufenerstr. 5. Reinickendorf  

- Oft: für Reinidendorf- Mitte, Residenzstraße und Schillerviertel bei Käsler, Holländer Ede Thuner Straße, für Reinickendorf  - Ost, Provinzstraße mit Nebenstraßen, bei Neumann, Provinzstr. 84, Ede Hoppestraße. Reinickendorf  

- West: bei Schiller  , Antonienstr. 10. Weißensee  : bei Stärke, Charlottenburger Straße 3.

Soziales.

Zuschüsse zu den Unfallrenten.

Das Reichsversicherungsamt hat einen Runderlag an die Berufsgenossenschaften ergehen lassen, der auch für die Versicherten Bedeutung hat, die Anspruch auf die Zulage zu ihrer Unfallrente haben. Wir bringen ihn daher zur allgemeinen Kenntnis:

Berhaftung in der Raubmordangelegenheit. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei haben gestern auch zu einer Verhaftung geführt. Der Mörder der Schankwirtin Messerschmidt wurde von Anfang an unter den Gästen der Ermordeten gesucht. Bei ihren Nachforschungen ermittelte nun die Kriminalpolizei eine Kellnerin, die fieben Tage lang bei der Ermordeten beschäftigt gewesen war. Während dieser Beit erhielt sie wiederholt den Besuch ihrer Schulfreundin Erna Nach§ 7 der Ausführungsbestimmungen des Reichsversiche­Wollenberg und deren Bräutigams, eines Soldaten Karl Germer  . rungsamts zur Bekanntmachung vom 17. Januar 1918( Reichs­Die Messerschmidt äußerte zu der Zeugin wiederholt, daß fie gegen den Besuch ihrer Freundin nichts einzuwenden habe. Ihren Charlottenburg  . Das Steuerbringverfahren. Der Magistrat gesebblatt Seite 31) über die Gewähruung von Zulagen zu Ver­Bräutigam dagegen mochte sie nicht. Zu mehreren anderen Zeugen fordert alle Steuerzahler auf die laufenden sowohl wie etwa rüd- lettenrenten aus der Unfallversicherung vom 24. Januar 1918 fagte fie, fie habe Angst vor ihm und wolle mit ihm nichts zu tun ständige Steuern bis zum 20. August an die zuständige Steuer-( Amtliche Nachrichten des R.V.A. 1918, Seite 154) muß die Ent­scheidung des Versicherungsträgers den Vermerk enthalten, daß sie haben. Worauf diese starke Abneigung beruhte, weiß man noch zahlstelle einzuzahlen. Siehe Bekanntmachung im Inseratenteil. endgültig wird, wenn der Verletzte nicht binnen einem Monat ly nicht. Germer wohnte mit der Wollenberg zusammen, bei einer ihrer Zustellung den Einspruch bei dem Oberversicherungsamt ein­Frau in der Gormannstraße, war aber feit dem Auffinden der legt. Das für den Einspruch zuständige Oberversicherungsamt ist Reiche von dort verschwunden. Er ging meistens in bürgerlicher zu bezeichnen. Diese Bestimmungen sind, wie bei der Prüfung von Kleidung. In der Nacht, nach der die Messerschmidt ermordet auf Beschwerden der Rentenempfänger wahrgenommen ist, von ver­gefunden wurde, habe er nach seiner Aeußerung in dem Hause schiedenen Berufsgenossenschaften nicht beachtet worden. Cas Linienstr. 65 geschlafen. Die Wollenberg erzählte dann, ihr Reichsversicherungsamt sieht sich daher veranlaßt, an ihre genaue Bräutigam sei nach Ostpreußen   gegangen, nachdem sie ihn neu ein Einhaltung zu erinnern. gefleidet habe. In Wirklichkeit aber war er noch in Berlin   und gestern mittag wurde er in der Wirtschaft in der Münzstraße, wo er sich mit der Wollenberg traf, von Kriminalbeamten feftge­Kreis Teltow. Die neue Brotversorgung. Die zum Lebens­nommen. In dem eingehenden Verhör bestritt er entschieden, mit mittelverband( Brotkartengemeinschaft) Groß Berlin   gehörenden der Mordtat etwas zu tun zu haben. Auch die Bollenberg will Gemeinden des Streises Teltow regeln die neue Brotversorgung davon nichts wissen. Beide haben sich schon in viele Widersprüche vom 19. d. M. ab nach der gemeinsamen Verordnung des Lebens mittelverbandes. Für den übrigen, mehr ländlichen Teil des Kreises hat der Vorsitzende des Teltower   Kreisausschusses bestimmt, daß die Abgabe und Entnahme von Brot und Mehl vom 19. August ab nur auf Grund von Kreisbrottarten zulässig ist. Brotgewicht und der Preis entsprechen der Regelung im Groß- Berliner Lebens­mittelverband mit dem Unterschied, daß auch Weizenbrot im Gewicht von 50 Gramm( Schrippe), soweit ein Bedürfnis dazu vorliegt, hergestellt werden kann. Der Preis dafür beträgt pro Stüd 3 Pf.

verwickelt. Schöneberg  

. Fleisch für Zuckerkrante. Zuderkrante, welche auf ärztliche Bescheinigung Busabfleischkarten erhalten, tönnen bis zum 16. August einschl. in der Krantenstelle Neues Rathaus, Zimmer 266, ihre Fleischfarten zur Abstempelung vorlegen, damit sie auch während der fleischlosen Wochen Fleisch beziehen können. Die Antragsteller haben sich dabei durch Vorlegung des Bewilligungs­scheines auszuweisen.

Unter dem Verdacht des Doppelmordes ist der frühere Hochbahn­fchaffner Weffel verhaftet worden. W. wurde zu Beginn des Krieges eingezogen und später als Feldwebel nach Büdingen   kom­mandiert, wo er zu der Frau des Landwirts Weber in nähere Be­ziehungen trat. Mitte Juni reifte er nach Berlin   und fuhr von hier mit feiner Frau nach Garz   a. d. D. Bei einem gemeinsamen Bad in der Oder verschwand Frau Wessel und wurde einige Tage später als Reiche geborgen. Am 25. Juli wurde der Landwirt Weber in Büdingen   erschossen. Jetzt tauchte das Gerücht auf, Weißensee. Lebensmittel. Es entfallen auf die Abschnitte 55, Weffel babe Weber ermordet, um seine Frau heiraten zu können. 56 und 57 der allgemeinen Lebensmittelkarte insgesamt 725 Gr. Ein Alibibeweis, den Weffel versuchte, mißglückte; weber bei seinen Auslandsmarmelade, deren Abnahme am 14. und 15. August in Eltern in Charlottenburg  , noch in seiner Wohnung in Lichtenberg   dem Geschäft erfolgen muß. in dem der Inhaber der Lebensmittel­hat er sich zur Zeit des Mordes aufgehalten. Wessel und die Frau karte zum Bezuge von Nährmitteln angemeldet ist. des Erschossenen wurden nun verhaftet.

Protest der Händler gegen die neue Milchverteilung. Eine sehr 3-7 Uhr in den Verkaufsstellen der Gemeinde auf folgende Nummern Nowawes  . Berkauf von Heringen. Heute findet von 8-1 und start besuchte Versammlung der Milchhändler Groß- Berlins be- des Ausweises der Verlauf von Heringen statt: Winkel Nr. 951 bis schäftigte sich mit den Maßnahmen der Fettstelle Groß- Berlin, die 2103 und 3001-3050, Frommert 151-1350, Müller 2701 bis Schluß­bekanntlich eine Teilung der Milchgeschäfte in solche für die Be- nummer und 1-300, Rudow 1001-2200, Biegener 501-1700. lieferung mit süßer und solcher mit angesäuerter Milch vor­genommen hat. Nach längerer Diskussion wurde nachstehender Beschluß gefaßt:

Groß- Berliner Parteinachrichten.

Groß- Berlin.

Die Versammlung steht nach dem Bericht des Vorstandes nach wie vor auf dem Standvunkt, daß es bezüglich der Milchbeliefe­rung bei dem jezigen Zustande sein Bewenden haben, muß. Die Zweiteilung der Geschäfte in solche, die nur füße und solche, die nur angesäuerte oder faure Milch feilhalten, bedeutet nicht nur eine Heute abend 8 Uhr: Mitgliederversammlungen und Zu­Schädigung der Milchhändler, sondern auch der Verbraucher. Der fammenkünfte der Parteigenossen. Entgegennahme der Milchhändlerstand hat bis jetzt in allen Lagen seine Schuldigkeit ge­tan und empfindet die oberflächliche und überhaftete Neueinteilung Beiträge und Aufnahme neuer Mitglieder.

als. eine unnötige Belästigung, da die Milchhändler sehr wohl in Berlin  

I.

der Lage find, beide Sorten von Milch in einwandfreier Weise an bei Glaue, Kommandantenstraße 88. die Kundschaft zu bringen. Die Bersammlung erhebt auch ent­schiedenen Protest dagegen, daß die berufenen Vertreter der Milch­händler bei der Vorbereitung so entscheidender Maßnahmen nicht ge­hört worden sind.

Sonntagsarbeit in der Landwirtschaft. Zur Sicherung der Boltsernährung sind, wie jetzt die Regierungsbehörden mittellen, Berlin  

II.

1. und 2. Wbt. Westen bei Rickert, Steinmestr. 36a. und 5. Abt. Friedrichstadt   und Südwesten, Lindenstr. 3, 2. Hof. 3. 6. Abt. Südwesten bei Schuster, Chamissoplatz 4. 7. unb 8. 26t. Süden bei Neim, Urbanstr. 29.

-

3., 4.

-

Eine Berufsgenossenschaft hat eine sehr zwedmäßige und sozial empfängern, die voraussichtlich Anspruch auf die Zulage haben, richtig empfundene Maßnahme getroffen. Sie läßt den Renien unter eingehender Mitteilung des Inhalts des§ 1 der Bundes ratsverordnung vom 17. Januar 1918 eine Aufforderung zugehen, bald einen Antrag auf Gewährung der Zulage unter Benußung der mitfolgenden einen Vordruck für den Antrag enthaltenen Bosttarte an die Berufsgenossenschaft oder an das zuständige Versicherungs­amt zu richten, falls sie glauben, einen berechtigten Anspruch auf die Zulage zu haben. Es wird zur Erwägung empfohlen, ob nicht, soweit es noch nicht geschieht, in ähnlicher Weise zu verfahren sein möchte, weil namentlich die auf dem Lande lebenden und die nicht organisierten Rentenempfänger zum Teil nichts von der Bundes­ratsverordnung erfahren und deshalb keinen Antrag auf Zahlung der Zulage stellen.

Auch wird den Versicherungsträgern nahegelegt, Anträge auf Zulagen möglichst wohlwollend zu behandeln, insbesondere bei der Prüfung der Frage, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Zulage nicht benötigt wird, Leistungen, auf die der Renten­empfänger feinen Rechtsanspruch hat, nicht zu berücksichtigen. Ebenso wird empfohlen, bei Prüfung der Frage, ob sich der Verletzte im dienst oder im Hilfedienst stehenden Rentenempfänger, soweit an­desratsverordnung) zugunsten der in besetten Gebieten im Kriegs. Inland oder gewöhnlich im Ausland aufhält(§§ 1 und 5 der Bun gängig, wohlwollend zu verfahren.

Das Reichsversicherungsamt macht hierbei, ohne der Entschei dungen der zuständigen Rechtsprechungsinstanzen vorzugreifen, auf folgende Punkte aufmerksam:

Die in der einschlägigen Literatur vertretene Auffassung, daß nur solche Verlegte Anspruch auf die Zulage hätten, die zur Zeit des Erlasses der Bundesratsverordnung über die Gewährung der Zulagen vom 17. Januar 1918( Amtliche Nachrichten des R.V.A. 1918, Seite 153) schon eine Rente von mindestens zwei Dritteln der amts nicht zu. Der Wortlaut des§ 1 der Verordnung, Berlebten, Vollrente bezogen, trifft nach der Ansicht des Reichsversicherungs­die eine Rente bon atvei Dritteln oder mehr der Bollrente be­ziehen", bietet zu dieser engen Auslegung keinen Anlaß. Vielmehr steht die Zulage auch solchen Verletzten zu, bei denen die Voraus­segungen des§ 1 der Bundesratsverordnung erst nach ihrem In­frafttreten erfüllt werden.

Unrichtig erscheint dem Reichsversicherungsamt auch die von einer Sektion vertretene Auffassung, daß die Zulage solchen Ver lebten nicht zu gewähren sei, die zwar eine Stente von zwei Dritteln der Vollrente und mehr beziehen, aber bereits vor dem Unfall in der Erwerbsfähigkeit beschränkt waren. Maßgebend find bielmehr nur die Hundertfäße ber Rente.