FranzösisHer Heeresberftht vom 18. Zlirgust'naHmitkaftZ. An der Avrefront machten die französischen Truppen in der Ge- aend von Villers-les-Rois, St. Aurin un>d Arrancourt Fortschritte. Wir haben unsere alten Linien besetzt. In der Champagne haben wir in dem Abschnitt von PertheS-les-Hurlus Gefangene gemacht und einen Sandstreich des Feindes südlich Mrnsons de Champ abgewiesen. Sonst ist nichts zu melden. Berscntungen. Amtlich vom IS. August: Im Mittelmeer der» fcnfi�n unsere U�Booie aus stark gesicherten Geleitzügen sechs wert- volle Dampfer von zusammen rund 22 000 Br.-R-T., darunter emen voll besetzten Truppentransporter von mindestens 6000?r.-R.-T. Minen au der australischen Küste find laut Reuter aus Sidneh vom 15. d. wieder vorgefunden worden. Das englische Imperium. Die»Times* teilt mit: Um die Fortdauer der Beratungen zwischen den Vertretern Grohbritanniens nndjier Dominions zu sichern, bat das Reichskriegskabinett be- schlössen, daß alle Dominion« durch je einen Mini st er, der seinen dauernden Sitz in London bat. der- lreien werden sollen. Das Reichskriegskobinett wird von Zeit zu Zeit mit diesen Ministern gemeinsame Sitzungen abbalien Beschiesiung von Paris ..Havas* meldet vom 15. d. M.: Paris wurde um 10 Uhr 55 Min. nacht« alarmiert. Ferner meldet Reuter vom 16.: Feindlichs Flugzeuge warfen mebrere Bomben in der Umgebung von Parts ab. Einige Opfer und Sachschäden wurden gemeldet.
Urteil im Prozeß Chamberlain. 1500 Mark Geldstrafe. Vor dem Frankfurter Schöffengericht wurde am Freitag in dem Prozeß der„Frankfurter Zeitung " gegen den Schriftsteller Houston Stuart Chamberlgin das Urteil gesprochen. Dieses besagt: Der Angeklagte ist der Beleidigung im Sinne des Z 186 des Strafgesetzbuches, gerichtet gegen Auffichtsrat und Re- daktion der„Frankfurter Zeitung ", schuldig und wird zu einer Geld st rase von 1500 Mark verurtealt, für die im Nicht- be i t r e i b u n g s f a l l e auf je zehn Mark ein Tag Hast ent- fällt. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. In der Urteilsbegründung wurde u. a. ausgeführt: Die be- hauptungen des Beklagten gehen nach zwei Richtungen: Einmal, die'„Frankfurter Zeitung '.' betreibe eine undeutsche, auf Englands Herrschaft und Deutschlands Erniedrigung hinzielende Politik und ihre Interessen deckten sich mit denen der anglo -amerikanischen Finanz. Zweitens behauptet der Beklagte, die„Frankfurter Ztg." befände sich im fe i n d l i ch e n Besitz. Was den Vorwurf an- langt, daß die Politik der„Frankfurter Zeitung " Deutschlands Er- niedrigung anstrebe, so kann dieser Vorwurf vom Gericht nicht' ohne weiteres als beleidigend erachtet werden, da dieser Vorwurf die politische Haltung der Zeitung betrifft. Soweit der Beklagte aber damit sagen wollte, daß die Zeitung Beziehun- gen zu einer feindlichen Macht unterhalte, so liegt darin der Vorwurf des Landesverrats. Diese Auffassung wird unterstützt durch den Satz, daß derFeindmitten unter u n s m j�r k e, und daß England, sobald es etwas gegen Deutsch - land im Sckilde führe, sich dazu der„Frankfurter Zeitung " bediene. Für diese Behauptung ist in der Verhandlung nicht der Schatten csnes Beweises erbracht warben. Chamüerlain führt an, Bismarck sei sein Zeuge, und die „Frankfurter Zeitung " sei im Jahre 1878 im Reichstag des gleichen Verhaltens beschuldigt worden. Es kann hingeh.-n, daß Bismarck von der französischen und nicht von der englischen Regierung gc- sprechen hat. Außerdem ging der von Bismarck erhobsne Vorwurf weniger weit als der Chamberlains. Selbst wenn man unterstellen wollte, Bismarck habe damals recht gehabt, so bleibt notwendig der Nachweis, daß das Behalten der„Frankfurter Zeitung " von da- mals pis heute konsequenterweise als landesverräterisch zu bezcich- nen sei. Aber davon ist nichts erwiesen. Außer Betracht bleibe, daß sich ein Herr Simon in einem Hotel an der Riviera als„Pro- prietaire de la Gazette de Francfort" eingetragen habe. Dadurch sollte der Verdacht erregt werden, daß sich die„Frankfurter Ztg." im Besitz uns feindlicher Ausländer befinde. Diese Behauptung sei als vlatte Unwahrheit bewiesen. Andererseits gibt es keinen An- baltspunkt dafür, dem Angeklagten den guten Glauben zu bestreiten. Eine Sch.uldigsprÄmng wegen verleumderischer Beleidi« gung sei nicht erfolgt. Wohl aber hat der Beklagte Dinge ver- breitet, die die Kläger in der öffentlichen Meinung herabzusetzen und verächtlich zu machen geeignet find. Er war daher aus§ 186 zu bestrafen! Der Schutz des§ 193 mußte ihm dabei versagt werden. Der Beklagt« ist von englischen Eltern geboren und im Hause eines englischen Admirals aufgewachstn. Erst später ist er nach Deutschland gekommen. Er hat sich in der deutschen Um- gebung daran gewöhnt, manches zu bekämpfen, was er früher ver- teidigte. Da kommt eS vor, daß man über das Ziel hinausschießt. Wie verlautet, wird von beiden Seiten gegen das Urteil Bs- rufung eingelegt werden._ Das Zentrum für Einberufung ües Haupt- ausschuj?es. Die„Germania " schreibt: Die Einberufung deS HauptausiihusieS des Reichstags wird in der Presse weiter erörtert. Entgegen der von einem Berliner Blatt geäußerten Anficht, daß der Hnuptausschuß jetzt nicht einberufen werden wird, ist nach Erkundigungen der Zenlr.-Parl.-Korrespondcnz in parlamentarischen Kreisen doch durchweg die Auffassung vorherrschend, daß der Hauptausschuß Ende nächster«der Anfang übernächster Woche wieder zusammenkommen wird. Man nimmt an. daß auch der neue StaatSsekreiär v. Hintze das Bedür'nis habe» wird, nach den Beratungen im Großen Haupt« quartier niit der Volksvertretung in Fühlung zu treten.— Diese vorherrschende.Auffafiung parlamentarischer Kreise wird der Ent- Wicklung der Ding« gerecht, die den Zusammentritt des Haupt- ausichusses nicht wird übergehen lassen lönnen. Anderthalb Millionen Geldstrafe, 6 Monate Gefängnis. Das Urteil im Elberfelder Steaerprozest. In dem Steuerhinterziehungsprozeß gegen den Generaldirektor Anton Adels der ManneSmann Waffen- und Wunittonewerk« in Remscheid ist daS Urteil verkündet worden- Es lautet auf sechs Monate Gefängnis und 155L 000 M. Geldstrafe. Auf die Gesang- nisstrafe würben fünf Monate der Untersuchungshaft angerechnet. Im Nichtbetreibungssa*« tritt an Stelle der 359 000 M. hinter- zogener Einkommsnsteuer für je 15 M.«in Tag Hast bis zur Höchstdauer von sechs Wochen. Anstatt der 1200 000 M. hinter. zogener Kriegssteuer tritt evtl. für je 1» M. em Tag G«fängni« bis zur Höchstdauer von einem Jahre. Der Arttrag der Verteidigung aus Haftentlassung wurde vom Bericht abgelehnt»it der Begrün- dung, daß der»nHeklagte nech Geld im Auslände zur Verfügung habe und deshalb Fluchtverdacht noch bestehe. An den Wels-Prozeß schließt sich ein ganzer Rattenkönig weiterer Prozesse. Einige sind bereit» strafrechtlich, andere! auf dem Verwaltungswege erledigt. Jetzt spielt in Mainz ein Be- stechungsprozeß, der voraussichtlich noch vor dem Kriegsgericht ver- handelt wird, weil höhere Militärpersonen darin eine Rolle haben.
Vor einigen Tagen wurde gleichfalls bor der Elberfekder Straf- kammer ein Steuerhinterziehungsprozeß verhandelt gegen den So- linger Fabrikanten A. Richartz. der für Mannesmann lieferte und sich den Raub mit öem Generaldirektor Adels und dem technischen Direktor Eck teilte, indem Richartz und Adels je 40 Proz., Eck 20 Proz. des Gewinnes erhielten. Adels gab m seinem Pro- zesse an, daß Richartz ihm und Eck gut 60 Proz. abgeben konnte, weil Richartz die Geschäftsunkundigkeit der kleinen Meister, die ihn belieferten, ausnutzte, und bei dem Geschäfte auch noch die Firma Mannesmann verdiente. Sie hat so viele Millionen verdient, daß Adels damals zu seinem Gehalt von 11 000 M. 175 000 M. extra verdienen konnte. Ebenso wie Adels hat nun aber auch Richartz „vergessen", den größten Teil seines Einkommens zu versteuern. Für diese Gedankenlosigkeit hatte die Elberfelder Strafkammer nun keinen Sinn, denn sie verurteilte Richartz zu einer Geldstrafe von 322000 M. Von Gefängnisstrafe wurde abgesehen, weil Richartz im Gegensatz zu Adels alles zugab.— Der Staat könnte dem Volke ein neues Steuerbündel sparen, wenn er aus andere Art die Gewinne der Munitionsfabriken und deren Steüerleistung unter die Lupe nehmen wollte. Ein offener örief an üen Herzog von Sachsen-Meiningen . Der sozialdemokratische Landtagsobgeordnete A. Hof- mann-Saalfeld hat in Sachen des jüngst angenommenen Kirchengesetzes einen offenen Brief an den Herzog gerichtet. Die Regierung hat ihre Vorlage als Gesetz verkündet, obwohl die sozialdemokratische Obstruktion verhindert hatte, daß sie in Anwesenheit von 16 zur Beschlußfassung nötigen Abgeord- neten verhandelt wurde. Das Gesetz stellt die Staatszuschüsse an die Kirche für immer fest und entzieht dem Landtag das Beschlußrecht darüber. Es handelt sich also um eine„Siche- rung". wie sie auch bei der preußischen Wahlreform ange- strebt wird. Dagegen protestiert Genosse Hofmann in seinem offenen Brief an den Herzog, er schreibt: Nach dem publizierten Gesetz haben nun die Steuerzahler die Pflicht, die Summe von 260 000 M. jährlich aufzubringen, während Sie, Herr Herzog, die ungeschmälerte Hälfte der Do- mänenüberschüsse auch weiter erhalten, eine Hälfte, die früher jährlich Hunderttausende, jetzt aber im Krieg zur Zeit all- gemeiner Not und größten Elends breiter Masse» Millionen be- trägt. Das ist ein schweres Unrecht, das von Ihnen, nachdem es Ihnen mindesten? heute durch diese Darlegungen be- kannt geworden ist, nicht geduldet werden sollte. Sie stud, Herr Herzog, auch in diesem Punkte schlecht beraten. Denn die Vertrauensleute, die Sie sich als oberste Regierungsbeamte er- koren haben, scheinen nicht die Fähigkeit oder den Willen zu be- sitzen, Sie über die Stimmung und die Bedürfnisse der breiteren Masse» des Volkes zu unterrichten. Machen Sie sich frei vou Rat- gebern, die das Schicksal eine Weltrevolution erleben ließ, deren Auffassungen aber in einer Zeit wurzeln, in der es noch Fürsten von Gottes Gnaden und Untertanen gab. Beide Begriffe aber sind inzwischen untergegangen im Blutstrom des Weltkrieges. Dieser offene Brief wird zumindestens erneut die Auf- merksamkeit der Oeffcntlichkeit auf die rechtswidrige Publi- kation des nicht ordnungsmäßig beschlossenen meiningischen Kirchengesetzes richten._ berliner Maßnahmen zur Zöröerung ües Wohnungsbaus. Der Magistrat Berlin hat in seiner gestrigen Sitzung de- schlössen, bei der Hochbaudeputation ein Bauberatungsamt einzn- richten, dem eigens überwiesen ist die bantechnische und bauwirt- schaftliche Vorprüfung von Projekten zur Abhilfe des Wohnung?- mangels. Es handelt sich dabei vornehmlich um solche Projekte gemeinnütziger Bau Vereinigungen und privater Unternehmer, für deren Ausführung eine Hilfe aus ösfent- lichen Mitteln in Anspruch genommen werden soll. Lichnowsky und der Staatsanwalt. Die Unzeduld frommer Seelen iu»t die„Nordd. Allg. Ztq." durcki folgende Mitteilung zu beschwichtigen: Anläßliw der Ausschließung des Fürsten Lichnowsky aus dem Herrenhause ist in der Presse die Frage aufgetaucht, wie es mit dem Sirafversahren gegen den Fürsten stände. Wie wir hören, unterliegt der Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Fürsten Lichnowsky zurzeit noch der Prüfung des Staatsanwalts. Maßregelung eines ReichStagSaigeordneten. Dem Pfarrer Greber, der in Koblenz gegen den osssziellen Zentrnmskandldatcn V- S'.eiitöcker gewählt wurde, bat die gemrumöfraktion die Auf- rnibme verweigert, er ist dem eliässischen Zentrum beigetreten. Der Bischof von Trier iuspendiette ihn, bis er fein Mandat nieder- legte. Greber erssörte in einer Versammlung in Boppard , hätte man ihm vor der Wahl verboten, zu kandidieren, so hätte er sich gefügt, jetzt werde er nur niederlegen, wenn die Wähler es wünschten. Er hat sich beschwerdeführend an den Erzbischof von Köln und an den Papst gewandt. Ein vom Limburger Bischof an die Geistlichen erlassenes Verbot, mit Greber zu verkehren, ist wieder aufgehoben worden. Die Rede-Offenfive. Bor einiger Zeit Ist der Vorschlag gemacht worden, unsere Minister sollen öiler öffentlich das Wort ergreifen, um mit ihren Ausführungen die Meinung im Auslande zu beein- flussen und gleichzeitig die Stimmung im Innern zu befestigen. Wie die.Tägl. Rundschau" erfährt, sollen drei Minister beab- fichtigen, diesen Rat demnächst zu befolgen.
Industrie und Sandel. AnS dem Berliner Wirtschaftsleben. Dir außerordentliche Haupiveriammlung der Stock Motor« pflüg A.-G. in Berlin genehmigte die Erhöhung des Aktien- kapitals um 2�/, Millionen Mark auf 7Vz Mtlbonen Mark. Der Vorsitzende bemerkte, daß das Gesellschaftskapilal dem Geschäiisuinsange des Unternehmen« nicht mehr entspreche. Die erhebliche Steigerung der Löhn« und die Preise der Rohmaterialien machen es erforderlich, da« Betriebskapital iu erhöhen. Zudem fei zu berücksichtigen, daß zwischen der lnschaffung der Rohstoffe und dem Eingang des S.Iöses für die verkauilen Waren ein Zeitraum von ungefähr einem Jahre liege. Die Gesellschaft habe gegenwärtig eine Bankschuld von etwa 3 Millionen Mark. Es seien außerdem eine Reihe von Ausgaben zu machen, die auf Anlagelonten zu verbuchen sind. Feiner sei eine Rate auf das von der Gesellschaft erworbene Grundstück Espenicker Str. 48/49 zu erlegen. Auch soll eine Lagerhall« in Ntederschöneweide errichtet Wardan.
Uebcrgangsmnßnahmen und Hochschulreform. Die UebergangSzeit wird an unsere deutsche Technik und Industrie große Anforderungen stellen? es gist den Betrieb auf die neu« Friedenswirtschaft umzuleiten und die Kriegserfahrungen wissenschaftlich zu verwerten. Hierfür sind vor allem Wissenschaft- lich gründlich durchgebildete Ingenieure in größerer Zahl erforder- lich; der akademisch-technische Nachwuchs erscheint jedoch sehr ge-
fährdet, da eine ganze Anzahl von Studierenden aus Wirtschast- lichen oder anderen Gründen ihr Studium nicht vollenden kann. Um den daraus entstehenden Schädigungen entgegenzuwirken, müssen wir unseren Kriegsteilnehmern bei der Wiederaufnahme ihrer Studien alle zulässigen Erleichterungen getvähren, weil sonst der hohe Stand unserer deutschen Technik gefährdet wird. Diese Forderung vertritt der Deutsche Ausschuß für Technisches Schulwesen. Er hält es für besonders wichtig, daß den Hochschulen, um den wechselnden Bedürfnissen der Ueber- gangszeit Rechnung tragen zu können, bei der Handhabung der Prüfungsbestimmungen möglichst Freiheit gewährt werde; er fordert hinreichende Gelbmittel zum Ausbau des Lehrkörpers der Hochschulen und zur Gewährung reichlicher Stipendien an begabte Studierende. Auch die Hecresvernialluirg kann durch frühzeitige Entlassung der Lehrkräfte und Studierenden die rasche Wieder- aufnähme des UnterrichtSbetriebes sichern.
Uebergangswirtschaft und Tabakgewerbe.. Die Arbeitsgemeinschaft des Tabakgewerbes, zu der sich Ver- bände der Zigarren- und Rauchtabakfabrikanten, der Tabak-, igarren- und Zigarettenhändier und dxr Handelsvertreter im abakgewerbe zusammengeschlossen haben, hat zu der Frage der Uebergangswirtschaft im Tabakgewerbe die folgende Entschließung gefaßt, die den zuständigen Swllen übersandt wurde: Solange während der UebergangSzeit noch nicht so viel Roh- tabak in Deutschland auf den Markt kommt, daß der Bedarf völlig gedeckt werden kann, solange also im Wettbewerb um die Rohstoffe die großen, kapitalkräftigeren Betriebe auf Kosten der mittleren und kleineren Betriebe Sieger bleiben würden, muß für eine behördliche Bewirtschaftung und gleichmäßige Verteilung des Rohtabaks in Deutschland Sorge getragen werden Der Einkauf im Auslande dagegen muß frei bleiben; nur der freie Jmporthandel wird bei der scharfen Konkurrenz auf dem Rohtabak-Weltmarkte genügende Mengen zu erfassen vermögen. Die Bewirtschaftung und Verteilung des Rohtabaks darf auf keinen' Fall durch die Tabak-Kriegsgesellschaften in ihrer heutigen Form geschehen. Heute sitzen in diesen Gesellschaften nurTabak- größindustrie und Tabakgroßhandel; die Mittel- und Kleinindustrie ist zwar durch zwei Aufsichtsratsmitglieder seit einiger Zeit in der Detag vertreten, der Tabak-Einzelhandel und die Handelsvertreter im Tabakgewerbe sind in diesen Kriegsgesell- schaffen aber gar nicht vertreten. Entweder sollte auch für das Tabakgewerbe eine Wirt- schafts stelle nach Art der Wirtschafts st elle für Las Textilgewerbe eingerichtet werden oder es sollt« ein böherer Beamter als Reichskommissar eingesetzt werden, dem ein Sachverständigenrat zur Seite zu stellen wäre. Auf jede» Fall müssen alle Itense des Tabakgewerbes, ob es sich nun um die Wirt. schaffsstelle oder um den Saa>verständigcnrat handelt, an der für die Uebergangswirtschaft im Tabakgewerbe zu schaffenden Organ:- sation beteiligt sein._ Energische russische Warenfordcrungen an die Ukraine . Die russisch ?» Vertreter forderten auf der Sitzung der ukrainisch -russischen Friedenskonferenz die Lic- ferung von 2 Millionen Pud Getreide, 2 Millionen Pud Zucker und 1 Million Pud Fleisch im Laufe des Monats August gegen Lieferung von Stoffen, Garn, Tee, Kaffee, Wäsche, Naphtha und Schmieröl an die Ukraine . Bei Ablehnung des Vorschlagt würden sie die Aufläsung der Kommission für Warenaustausch und Verlegung der Verhandluügen nach Moskau beantragen.
Letzte Nachrichten. Englands Turchbruchspliinc an der Scheide. Amsterdam , 16. August. Die hiesige„Buitenlandische Post" schreibt: In Vlissingen ist ein schlimmer Fall von Späherei ent- deckt worden. Es handelt sich um die Uebermittlung von Angaben an die Briten über die vor und in der Scheide getroffenen Sperr- maßnahmen. Ein belgischer Lotse und ein Bootsmann der nieder- ländischen Marine befinden sich in Untersuchungshaft, mehrere niederländische Matrosen sehen der Aburteilung durch das Kriegs- gericht entgegen. Unsere Gesetzgebung bietet den erheblitbcn Nachteil, daß in Friedenszeiten die Todesstrafe nicht auf eine Handlung angewendet werden kann, durch die im Kriege die Sicherheit des Staates und mithin das Leben von Tausenden und Zehntausendcn von Soldaten, sowie das Wohlergehen von Hunderttausenden von Einwohnern bedroht werden kann.
Keine Zusammenlegung der Verfahren Humbert und Caillaux . Genf , 16. August. In Paris geht das Gerücht um, daß die Regierung die Absicht habe, die beiden Verfahren gegen den Senator Humbcrt und Caillaux zusammenzulegen und den ganzen Prozeß vor daS Kriegsgericht zu bringen. Der„Temps" teilt gegenüber diesem Gerücht mit, daß die Untersuchung gegen Caillaux endlich ihrem Abschluß entgegengehe. Es scheint festzustcben, daß Caillaux vor dem Senat als Staatsgcricht erscheinen werbe. Der Verteidiger Humberts versichert aber dem Mitarbeiter des „Temps, daß kein Grund vorliege zu der Annahme, daß die beiden Verfahren miteinander verbunden werden.
Joffes rasche Rückkehr. Köln , 16. August. Die..Köln . Ztg." schreibt: Verschiedene Berliner Blätter haben an die Nachricht von der Rückkehr des Herrn Joffe verschiedentlich« Vermutungen politischer Art ausgesprochen. Derartige Schlüsse zu ziehen, ist in diesem Augenblick verfrüht, Dre Reichsregierung ist noch gar nicht darüber aufgeklärt, warum Herr Joffe sich nur einen Tag in Moskau aufgehalten hat und warum er so rasch wieder nach Berlin zurückgekehrt ist. Eine Aufklärung hierüber kann erst in den nächsten Tagen erfolgen.
Ein ffchechischcr Sozialistenrat. Prag , 16. August. Di« tschechischen Sozialdemokraten und die tschechischen Sozialisten(Nationalsozialisten?) haben einen tschechischen Sozialistenrat als gemeinsames Organ eingesetzt, der die Verschmelzung der beiden Gruppen vorbereiten soll.
Rücktritt des schweizerischen Gesandte» in Rußland . Bern , 16. August. Das Rücktrittsgesuch deS schweizerischen Gesandten in Rußland O d i e r ist genehmigt worden. I u n o d, Leiter der Schweizer BerkehrSzentrale in Zürich , ist zum Minister- residente» in Rußland ernannt worden.
Zusammenstoß zwischen Flugzeug und Straßenbahn. Marseille , 16. August. Havaö. Gin von einem Fluge zurück- kehrendes Flugzeug stieß bei der Landung gegen einen LeitungS- draht der Straßenbahn. Zwei Straßenbahnwagen verbrannten; vier Fahrgäste wurden getötet, einige verletzt. Di« beiden Flieger erlitte« schwere Brandwunde«.
Fernbebeu. Jugenheim, 16. August. Gestern nachmittag um 2 Uhr 32 Min. bis S'A Uhr wurde ein starkes Wellenbeben von der hiesigen Erb- bebenwart« übereinstimmend darauf vom Seismographen der Tech- nischen Hochschule in Tannsladt aufgezeichnet. Vermutlich hanidelt eS sich um da? Jnfelreich des westlichen Großen OzoanS in einer Entfernung von 18 000 Kilometer».