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Gewerkschaftsbewegung

Die Juquisition im Dienste der Zentralvorstände. In einer unter obiger Ueberschrift durch die unabhängige Presse gehenden Notiz wird das Vorgehen des Vorstandes des Deutschen Metallarbeiterverbandes gegen eine gegen ihn vom Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Effen, W. Steinhauer, erhobene verleumde­rische Beschränkung fritisiert. Wie wir in der Nummer des Vor­wärts" vom 8. September berichteten, hatte Steinhauer in der Mit­gliederversammlung der Verwaltungsstelle Essen vom 28. April d. J. eine Entschließung zu dem Aufruf des Vorstandes in Nr. 10 der .Metallarbeiter- Beitung" eingebracht und begründet, in der unter anderem gesagt wird:

Die Mitglieder( Versammlungsteilnehmer) betrachten den Aufruf als eine niederträchtige, bestellte Arbeit, die alles in der modernen Arbeiterbewegung übertrifft, und als Chrabschneiderei politisch andersdenkender Kollegen."

Gegen eine solche in der Arbeiterbewegung zu allen Zeiten als schwer geltende Beschuldigung mußte der Vorstand des Metall­arbeiterverbandes pflichtgemäß vorgehen, wenn anders er nicht als das gelten wollte, wozu ihn die von Steinhauer begründete Ent­schließung stempelte.

Gr tat, was in der gewerkschaftlichen und politischen Organi­fation anerkanntes Recht ist, er ließ den Verleumder Beweise für seine ehrverletzenden Behauptungen erbringen. Die von Stein hauer abgegebene Erklärung zeigte, daß der gegen den Vorstand crhobene Vorwurf nicht aufrecht erhalten werden konnte.

Der Ausgang des gegen Steinhauer anhängig gemachten Ber­fahrens ist der unabhängigen Presse höchst unangenehm, weshalb fie fich jetzt gegen den Vorstand des Metallarbeiterverbandes wendet und es so darstellt, als ob ähnlich wie im Mittelalter seitens der

katholischen Kirche , nun auch gegen die in der Arbeiterbewegung auftretenden sogenannten Steher" durch Inquisitionsbehörden" borgegangen werden sollte.

Durch die Einleitung von Ausschlußverfahren und Schieds­gerichte versuche man die unbequemen Kritiker mundtot zu machen oder sie aus der Organisation hinauszudrängen.

Solche Einwände erscheinen uns als recht bedenkliche Kon­struktionen. Es soll durch sie bei den Lesern die Meinung gebildet werden, in der Arbeiterbewegung habe die Kritik und freie Meinungsäußerung feine Stätte mehr. Wir betonen, diese Meinung soll bei den Lesern gebildet werden, denn daß von dem Recht der Kritik und freien Meinungsäußerung heute von den Anhängern der Unabhängigen in der Gewertschaftsbewegung in viel aus giebigerem Maße Gebrauch gemacht wird als jemals, daß diese Kritik leider nur zu oft sogar die Einigkeit und Geschlossenheit der Organisation in Frage stellt, bedarf doch wohl nicht erst eines be­fonderen Nachweises. Aber nicht um berechtigte Kritik an irgend welchen Maßnahmen der Organisationsleitung handelte es sich im vorliegenden Falle, sondern um eine die höchsten Vertrauensleute einer großen Organisation ehrentränkende und in der Oeffentlichkeit herabsezende Anschuldigungen. Pflichtvergessen wäre es gewesen, wenn jene Angeschuldigten den Mafel hätten auf sich sitzen lassen, und pflichtvergessen handeln alle jene im Vordergrund der Arbeiterbewegung stehenden Vertrauenspersonen, wenn sie sich ihren Schild von ehrenrührigen Dingen nicht frei halten. Das war bisher so und kann deshalb nicht anders werden, weil gewisse Per­fonen oder Richtungen nun plöblich ihnen nicht genehme Gemert­schaftsführer für vogelfrei erklären möchten. Was soll es übrigens bedeuten, wenn es in der fraglichen Notiz heißt, die in der Metallarbeiter- Zeitung" abgegebene Erklärung sei unter Einleitung eines Ausschlußverfahrens von einem Ver­treter der Opposition erzwungen worden. Empfinden jene unabhängigen Blätter denn nicht, wie sehr sie den Abgeber jener Erklärung zum feigen Heuchler stempeln, der aus Furcht vor dem Ausschluß fich bestimmen ließ, etwas zu widerrufen, bon dem er innerlich nicht überzeugt war? Das spräche nicht gerade von persönlichem Mut. Die Zeit der Inquisition bietet uns mannig fache Beispiele, wonach sich die Keber niemals zum Widerruf ihrer Aussprüche zwingen ließen, obwohl sie ihre Ueberzeugung mit den entfeßlichsten Todesqualen büßen mußten. Also bitte, man steige nicht in die Zeit der mittelalterlichen Inquisition, denn große Worte bewirken nur zu oft das Gegenteil.

Achtstundentag und Teuerungszulage fordern die Gemeindearbeiter.

In einer Versammlung der Vertrauensmänner und Arbeiter ausschüsse der städtischen Betriebe, die am Montag im großen Saale des Gewerkschaftshauses tagte, begründete Müntner die Not­wendigkeit einer Verkürzung der Arbeitszeit. Eine Re­folution, die im wesentlichen mit den Ausführungen des Referenten

übereinstimmt, wurde einstimmig angenommen. Sie lautet:

" Infolge der durch die Unterernährung herabgesetzten Leistungs­fähigkeit der Arbeiter sowie der durch die jetzigen mißlichen Ber­kehrsverhältnisse erschwerten Erreichung der Arbeitsstellen treten die Arbeiter der städtischen Betriebe in stetig steigendem Maße an die Arbeiterausschüsse mit Anträgen heran, die eine verkürzte und von größeren Pausen nicht unterbrochene Arbeitszeit von höchstens acht Stunden täglicher Dauer fordern. Wir, die Vertrauensmänner und Arbeiterausschüsse, erklären diefe Forderung nicht nur für be­rechtigt, sondern für im beiderseitigen Interesse liegend und durch­führbar.

eintreten.

druck.

Heiratet find nur 315 M., wenn sie ledig find nur 198 m. erhalten. I halten, während zirka 10 Bros. über 30 bis 70 m. aufgebessert sind. Die Kinderzulage ist bei den Beamten auf 100 M., bei den Arbeitern Dabei muß man berücksichtigen, daß die Hilfskräfte in Neufölln nur auf 67,50 m. bemessen. Es erscheint ungerecht, daß die Arbeiter eine zum größten Teil die niedrigsten Gehälter der Groß- Berliner wesentlich geringere Zulage erhalten sollen, als Beamten der vierten Gemeinden erhielten. Unter diesen Umständen muß es aufs Klasse als Mindeſtsaz gewährleistet wird, und daß die Vorlage alle schärffte verurteilt werden, wenn der Magistrat die geringen Auf­Arbeiter, welche noch nicht ein Jahr in städtischen Betrieben be- besserungen zum Vorwand nimmt, um den Hilfskräften jede eins schäftigt sind, von der Zulage ausschließt. Die Teuerung ist für malige Feuerung zu verweigern, obwohl die Gehaltsaufbesserung die Arbeiter nicht weniger drückend wie für die Beamten. Der für ein ganzes Jahr nur etwa die Hälfte der Teuerungszulage Arbeiterhaushalt, der schon immer auf das unbedingt notwendige der untersten Beamtengruppe ausmacht. Die Gründe für die ein­beschränkt war, ist durch die Kriegswirkungen so in Bedrängnis malige Teuerungszulage treffen für die Hilfsarbeiter in erhöhtem geraten, daß ihm nur durch eine nicht gar zu niedrig bemessene Maße 3 In der Diskussion wurden diese Ausführungen lebhaft unterstrichen. Allseitig kam eine starke Unzufriedenheit über die einmalige Zulage ein wenig aufgeholfen werden kann. In diesem Sinne sprachen auch alle Diskussionsredner. Schließ. Zurüdfehung der Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterinnen zum Aus­lich wurde die nachstehende Resolution einstimmig angenommen. Einstimmig wurde folgende Entschließung angenommen: Die versammelten Vertrauensmänner und Arbeiterausschüsse Die Versammlung der Bureauhilfsarbeiter und Hilfsarbeite­der städtischen Betriebe Berlins erklären, daß zum Ausgleich für die rinnen der Stadt Neukölln begrüßt es mit Freuden, daß durch das ins Ungemessene geftiegenen Preise für Kleidung und sonstige not- tatkräftige Vorgehen des Verbandes der Bureauangestellten eine wendigen Bedarfsartifel sowohl wie für die durch den herannahenden Aufbesserung der Hilfsarbeitergehälter erzielt worden ist. Diese Aufbesserung muß jedoch als unzureichend betrachtet werden, da Winter bedingten außerordentlichen Sonderausgaben eine an­gemessene einmalige Teuerungszulage neben den laufenden Zulagen eine wesentliche Erhöhung nur den wenigen schon bisher in den für die Arbeiter und Arbeiterinnen dringend notwendig ist. Als höchsten Gehaltsklassen befindlichen Hilfskräften bewilligt ist. Zirfa angemessen können sie diese einmalige Teuerungszulage nur be- 85 bis 90 Proz. der Hilfsarbeiter sind nur um 15 bis 30 M. pro trachten, wenn sie mindestens in der gleichen Höhe gewährt wird Monat aufgebessert worden. Die Versammlung ist nach wie vor der Ansicht, daß die Aufbesserung für alle Hilfskräfte mindestens wie sie die Klaffe IV der Beamten erhält. Bei der durch die Einziehung zum Heeresdienst verursachten 50 M. für die Ledigen und 75 M. für die Verheirateten pro Monat starken Fluktuation ist aus sozialen Gründen die Karenzzeit für die betragen muß. Der Verband der Bureauangestellten wird beauf­Bezugsberechtigung der einmaligen Zulage auf eine einmonatige tragt, im Sinne dieser Forderungen mit dem Magistrat zu ver­Dienstzeit zu beschränken und zwar in der Weise, daß nach ein- Die Versammlung nimmt. ferner mit Entrüstung davon Kennt monatiger Dienstzeit ein Zwölftel und für jeden weiteren Monat nis, daß der Magistrat die geringfügige Gehaltsaufbefferung zum ein weiteres Zwölftel bes vollen Betrages der Zulage gewährt Anlaß nimmt, den Hilfskräften jede einmalige Teuerungszulage wird. Ledige müssen 70 Proz. dieser Säße erhalten. Ledige, die zu verweigern. Die für die einmalige Teuerungszulage maß­anderen Familienmitgliedern Unterhalt gewähren, werden den Ver- gebenden Gründe treffen bei den Hilfsarbeitern in erhöhtem Maße zu. Es wird daher verlangt, daß die mindestens ein Jahr be­heirateten gleichgestellt. Das in Kost und Logis stehende Personal schäftigten Hilfskräfte mit den Beamten gleichgestellt werden. Die der Kranken- und Pflegeanstalten muß in gleicher Weise wie das weniger als ein Jahr, aber mindestens 6 Monate beschäftigten übrige Personal der städtischen Betriebe berücksichtigt werden. Hilfskräfte sollen drei Viertel, die mindestens 3 Monate beschäf­Den Kriegsteilnehmern, sowie den Ruhegeldempfängern wird tigten die Hälfte und die mindestens einen Monat beschäftigten die Hälfte der Säße der vollen Zulage gewährleistet. Hilfskräfte ein Viertel dieser Säße erhalten. Die Versammlung Wir beauftragen den Verband der Gemeinde- und Staats- erwartet von der Stadtverordnetenversammlung, daß sie den sozial arbeiter, Ortsverwaltung Berlin , diese Erklärung dem Magistrat rückständigen Standpunkt des Magistrats revidiert und den be­zu übermitteln und alle Schritte zu unternehmen, die geeignet find, scheidenen Wünschen der Hilfsarbeiter Rechnung trägt." unserer Forderung Gehör zu verschaffen.

Die Teuerungszulagen der Heeresverwaltung. Aus Spandau wird uns geschrieben:

handeln.

Die Korbmacher hatten im Juli den Antrag gestellt, die Afford sätze des Reichstarifs für Geschoßlörbe mit Rücksicht auf die Teuerung zu erhöhen. Der Antrag hat den Erfolg gehabt, daß eine Lohn­aufbefferung um 10 Broz. bewilligt wurde. Der Zuschlag soll auf die einzelnen Bofitionen des Tarifs berechnet werden.

Täglich liest man in den Zeitungen über die Zahlung der Teuerungszulagen an Offiziere, Beamte und Angestellte. Bei den Lohnbewegung in den Dresdener Rüstungsbetrieben. Das Drtstartell militärischer Betriebe in Dresden und Rade­technischen Instituten der Heereaverwaltung ist diese Teuerungszulage feit girla acht Tagen bereits den Offizieren und Beamten gezahlt. berg hatte für Sonntag vormittag 11 Uhr in den Birkus Sarrafani Dem auf Annahmebedingungen angestellten Personal ist diese aber zu Dresden eine Versammlung aller in den föniglich sächsischen noch nicht gezahlt worden. Dem Vernehmen nach soll es daran militärischen Betrieben( Arsenal ) zu Dresden und Radeberg be­liegen, daß das Königl. Kriegsministerium sich noch nicht einig ist, ichäftigten Arbeiter beiderlei Geschlechts einberufen, die einen impo­ob es den Meistergehilfen und ähnlichen Kategorien, welche ein nierenden Verlauf nahm. Sie sollte der Besprechung der von den Einkommen von durchschnittlich 750 M. monatlich haben, eine Arbeiter und Angestelltenausschüssen aufgestellten Forderungen Teuerungszulage zahlt. Während man im Kriegsministerium an und Wünschen auf zeitgemäße Verdiensterhöhung dienen. Der ge­dieser schwierigen Frage noch mehrere Wochen zu beraten hat, müffen waltige, über 5000 Personen fassende Zirkusbau war bis auf den legten Platz gefüllt. alle anderen auf Annahmebedingungen Beschäftigten, welche nicht Der Borsigende des Ortskartells, Heinrich Marg vom Metall in der glüdlichen Lage sind, ein so hohes Eintommen arbeiterberband, wies in feiner Eröffnungsrede darauf hin, daß seit zu beziehen, bis zur Erledigung dieser Beratungen warten. Den der Neuregelung der Einkommensverhältnisse im September 1917 vielen weiblichen Angestellten, welche nur ein Monatsgehalt von so gut wie nichts geschehen sei, um die Gehälter und Löhne der 130 bis 180 m. haben, wurde schon vor zwei Monaten telephonisch inzwischen eingetretenen weiteren gewaltigen Verteuerung der ge wegen der vielen Kündigungen die baldige Bahlung in Aussicht famten Lebenshaltung anzupassen. Der Hauptrebner, Reichstags­abgeordneter Giebel( Berlin ) beleuchtete in einer oft von Zu­haben die gestellt. Dis die Teuerungszulage ihnen wird, stimmung und Beifall unterbrochenen Rede die Teuerung und die gut befoldeten Herren Offiziere, höheren Beamten usw. bereits Auswucherung des Volkes durch die aller moralischen Bedenken alles, was'es noch irgend zum Winter erforderlich zu kaufen gibt, baren Striegsgewinnler. Wenn die Arbeitskraft der Angestellten aufgekauft und den weniger bemittelten Angestellten, die schon immer und Arbeiter nicht schwersten Schaden leiden und dadurch die Her mit den Schwierigkeiten der zurzeit herrschenden Teuerung zu stellung des notwendigen Heeresbedarfs nicht nachteilig beeinflußt tämpfen haben, bleibt entweder gar nichts oder nur das Teurere. werden solle, sei es dringend notwendig, durch ausreichende Auf­Bei der Bahn und Postbehörde sind in erster Linie die geringer befferung der Gehälter und Löhne die wirtschaftliche Widerstands befoldeten Angestellten berücksichtigt und dann erst die besser Be- fraft der Angestellten und Arbeiter zu heben. Dann sprachen noch foldeten, beim Königlichen Kriegsministerium wird es umgekehrt der Vorsitzende vom Bunde der Handwerker, der Vorsitzende des deutschen Militärarbeiterverbandes und Reichstagsabgeordneter Buck gehandhabt. Hoffentlich tragen diese Beilen dazu bei, daß den An-( Dresden ). Alle betonten die Notwendigkeit festen Zusammenhalts gestellten umgehend die Zeuerungszulage gezahlt wird. durch Anschluß an die Organisationen.

In einer einstimmig angenommenen Entschließung wurden als Mindestmaß der unter den heutigen Ernährungs­

unwahre Angaben einer Firma an die Militärbehörde. und Teuerungsverhältnissen notwendigen Aufbefferung die von den Dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins war Arbeiter- und Angestelltenausschüssen vorgeschlagenen Erhöhungen die Beschwerde eines zum Militär eingezogenen Tischlermeisters aller Stundenlöhne um 30 Pf. und der verlangte Ausgleich für be­gegen die Flugzeugwerfe A. wegen unwahrer Angaben bei der Ab- fremdlicherweise vorgenommene Gehaltstürzungen bezeichnet. Die meldung an die Militärbehörde zur Feststellung des Sachverhalts von der zuständigen Behörde überwiesen worden. Das Ergebnis der Feststellung ist nunmehr in folgendem Schreiben an die Kriegs­amtsstelle niedergelegt.

Absicht der Behörde, die jetzt im freien Arbeitsvertrag stehenden Angestellten au militarisieren, habe unter allen Beschäftigten Be unruhigung und Erregung ausgelöst. Sie bedeute grundsäßlich einen Angriff auf allgemeine Rechte und Freiheiten aller Arbeiter. Die Arbeitslöhne der russischen Eisenbahnangestellten.

In der Anlage werden die Vorgänge betreffend Arbeits­wechsels des Obermeisters G. von den A. Flugzeugwerken zurück gereicht mit dem ergebenen Bemerken, daß ein Schlichtungs- Moskau, 28. September. ( PTA ) Es sind heute Arbeitslöhne berfahren seiner Zeit nicht stattgefunden hat. Eine am 12. 9. 18 für die Eisenbahnangestellten festgesetzt worden. Der höchste Ver­vorgenommene genaue mündliche Bernehmung der Parteien hat er dienst beträgt 702 Rubel, der geringste 208 Rubel. geben, daß die im Schreiben vom 1. 9. 1917 an das Stellvertr. Generalfommando des III. Armeekorps angeführten Beschuldigungen Zählung der industriellen Gewerkschaften Rußlands. gegen den G. von der Firma nicht aufrecht erhalten Moskan, 23. September. ( PTA ) Ende September wird das werden konnten. Als Beweis hierfür dient u. a. das in Ab- Bentralstatistische Bureau eine Zählung der Mitglieder der in­schrift beigefügte Beugnis der A. Flugzeugwerte vom 28. Sep- dustriellen Gewerkschaften in ganz Rußland vornehmen.

tember 1917.

Wir beantragen daher hiermit bei den Magistraten und Stadt­verordneten der Gemeinden Groß- Berlins, die Einführung der un­geteilten täglich acht Stunden Dauer nicht überschreitenden Arbeits­zeit in allen fommunalen Betrieben alsbald vorzunehmen. Eine Kürzung des zurzeit bei längerer normaler Arbeitszeit erzielten täglichen Verdienstes darf mit der Verkürzung der Arbeitszeit nicht Wir richten an den Verband der Gemeinde- und Staats- Unter diesen Umständen bedauert der Schlichtungsausschuß, arbeiter, Drtsverwaltung Groß- Berlin, das Ersuchen, diese Er- daß seiner Zeit feine Befragung desselben gemäß§ 35 der Ver­flärung den in Frage kommenden Stadtverwaltungen zu überfahrensanweisung vom 31. 1. 17 Striegsamt Nr. 7. S. 7. erfolgte Die mitteln und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen und die not- und befürwortet jegt die Ueberweisung des p. G. an einen neuen wendig werdenden Verhandlungen zu führen, um den Achtstundentag Betrieb mit der Bitte, diese aus Billigkeitsgründen mit tunlichster alsbald zur Durchführung zu bringen." Beschleunigung veranlassen zu wollen.

Die Forderung einer einmaligen Tenerungszulage wurde ebenfalls vom Referenten Müntner begründet. Er ber Die Bureauhilfearbeiter der Stadt Neukölln wies darauf, daß der Berliner Magiftrat eine Vorlage eingebracht nahmen in einer Versammlung zur Erhöhung ihrer Gehälter und hat, welche den Beamten, Hilfskräften und Arbeitern eine einmalige zur Gewährung einer einmaligen Teuerungszulage Stellung. Zeuerungszulage gewährt. Diese Vorlage entspricht aber nicht den Krüger vom Verband der Bureauangestellten berichtete über das berechtigten Wünschen und Forderungen der Arbeiter. Die Be- Ergebnis der Eingabe an den Magistrat wegen Erhöhung der Ge­amten der vierten Gehaltsklasse sollen eine Zulage erhalten, deren hälter. In Zeitungsnotizen schreibt der Magistrat, daß er Ge­Mindestbetrag für die Verheirateten auf 600 m., für die Ledigen haltserhöhungen von 20 bis 70 m. bewilligt habe. In Wirklich 420 m. bemessen ist. Dagegen sollen die Arbeiter, wenn fie ver- feit haben 85 bis 90 Broz. der Hilfskräfte nur 10 bis 30 m. er­

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