2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Mr. 164.
Mittwoch, den 18. Juli 1894.
11. Jahrg.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!
Gerichts- Beitung.
vom 18. Juli 1894.
Gewerbegericht. Gewerbegericht.
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der Fabritarbeiter Heinrich Ulrich , brachte dies als Entschul,, Weil Keener drin war". Ein alter Gelegenheitsdieb, digung vor, als er sich heute wiederum wegen Diebstahls vor der 1. Straffammer des Landgerichts 11 zu verantworten hatte. Er war beschultigt, am 8. Ottober 1893 aus dem Gastwirth Rudolfschen Lokal zu Tasdorf eine Flasche Kümmel und zwei Packete Bigarren entwendet zu haben. Der Angeklagte räumte den Diebstahl ein, und von dem Vorsitzenden befragt, weshalb er die Sachen gestohlen habe, erwiderte er gelaffen, weil Keener brin war". Der Gerichtshof billigte dem alten Sünder mit Rücksicht auf das Geständniß, noch einmal mildernde Umstände zu und vers urtheilte ihn nur zu 4 Monaten Gefängniß.
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vor der zweiten Straftammer des Landgerichts II Berlin zu ver-[ straße". Auf grund dieser Aussagen wurde Haug vorgeladen antworten. Der Angeklagte hatte im vorigen Sommer in der Er stellte in Abrede, Führer der hiesigen Sozialdemokratie zu jodi 150 90 isda Erfstraße zu Rigdorf im Auftrage der Frau Kiesewetter, eben sein und die Maurer zu dem Zuge nach der Baselerstraße auf zu haben. Als dann der Vorsitzende fragte, Rammer VI. Vorsigender: Assessor Alberti. Sigung dafelbst, einen Bau geleitet. Hierbei lag es ihm auch ob, vier gefordert bei dem Bau beschäftigten Arbeitern die Löhne auszuzahlen. Es inwiefern er am Maurerstreit ein Interesse hätte haben erklärte Haug, er halte die Forderung Wer ist der Arbeitgeber eines sogenannten wird ihm nun zur Laft gelegt, bei dieser Auszahlung zwar den fönnen, Mitfahrers? Diese Frage beantwortete das Gewerbe- Arbeitern die Krankenkassenbeiträge abgezogen, letztere aber nicht Maurer( 10 stündige Arbeitszeit) für berechtigt. Hierauf erwiderte gericht in nicht zu billigender Weise. Der Mitfahrer Türk diente an die Krankenkasse abgeführt, vielmehr in seinem eigenen Nußen der Vorsitzende:" Was! Die Maurer sollen an dem schönen der Weißbierbrauerei von Landree, indem er den Fahrer Richter verwendet zu haben. Durch die Beweisaufnahme wurde zwar langen Tag im Sommer arbeiten, daß sie etwas verdienen und derselben auf seinen Touren begleitete. Richter entließ ihn, ohne festgestellt, daß Beiträge zur Krankenkasse nicht gezahlt seien, doch nicht faullenzen." Der Schuhmann Schneider, der bei der Ueberzu tündigen; Türk flagte deshalb gegen diesen auf Sohnent- fonnte keiner der Zeugen bekunden, daß ihm auch wirklich der wachung aller öffentlichen Versammlungen betheiligt ist, erklärte zu tündigen; Türk klagte deshalb gegen diesen auf Lohnent- Krankenkassenbeitrag vom Lohn abgezogen war. Bei dieser Sach- ganz richtig, daß die Sozialdemokraten gegen den Streik schädigung. Wegen Unzuständigkeit des Gerichts wurde er als er im Gange war, lage beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung. Der gewesen sind; erst hätten mit der Begründung abgewiesen, Richter ſei ſelbſt Gewerbe- Gerichtshof schloß sich diesem Antrage an und sprach den An- fie sich darum bekümmert. Aus der ganzen Verhandlung gehilfe, nicht selbständiger Gewerbetreibender. Der Kläger ging im übrigen hervor, daß sich die Behörde in den wurde an das Amtsgericht verwiesen. Statt dasselbe in An- geklagten frei. Gin ganz ähnlicher Fall betraf den Führherrn Franz Thomiat Dienst der Unternehmer gestellt hat. Der Staatsanwalt von spruch zu nehmen, klagte er nochmals beim Gewerbegericht, und zwar jetzt gegen die Firma Landree. Er stützte sich darauf, daß zu Rigdorf. Auch dieser war angeklagt, dem bei ihm in Dienst Gulat hielt sich in seiner Rede an die Geschworenen vollLandree sein eigentlicher Arbeitgeber sei. Der stehenden Arbeiter Jänicke die Krankenkassen- Beiträge abgezogen, ständig unparteiisch. Er stellte bei 5 Angeklagten selbst den Direktor der Firma bestritt dies. Die Beweiserhebung ergab aber nicht an die Krankenkasse abgeführt zu haben. Im gestrigen Antrag auf Freisprechung. Die Vertheidiger brauchten nur Termin vor der 2. Straffammer des Landsgerichts II zu Berlin Weniges hinzufügen. Das Urtheil lautete: Jakob Häusel und betreffs der Beziehungen des Klägers zur beklagten Firma bestritt der Angeklagte, die Beiträge abgezogen zu haben. Durch Jof. Eberle je 1 Jahr, Ruppender und Fromm je acht folgendes: T. ist durch den Fahrer Richter engagirt worden die Beugenaussagen wurde festgestellt, daß thatsächlich dem Monate, Hellstern 6 Monate Gefängniß. Bei allen Ver und erhielt von diesem auch seinen Wochenlohn. Der Verdienst des letzteren bestand in einem sogenannten Früh- Kutscher Jänicke für die ersten vierzehn Tage seines Dienstes das urtheilten geht 1 Monat von der Untersuchungshaft ab. Die stücksgeld von 30 Mart pro Monat und in dem Spund- Krankengeld im Betrage von 35 Pf. in Abzug gebracht sei. Da übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. Hänsel und Eberle geld, das für jede bezahlte halbe Tonne 0,50 m. betrug. nun dieses Geld an die Krankenkasse nicht abgeführt war, mußte( beide ledig) mußten in Haft bleiben, die verheiratheten 3 Ver Un Spundgeld verdiente er täglich etwa 18 M. Hiervon be- der Gerichtshof zu einer Verurtheilung gelangen. Bei der Gering- urtheilten wurden auf freien Fuß gesetzt. zahlte er den Kläger , der 24 M. pro Woche bekam. Kassenbuch milden Lichte und erkannte demgemäß das Gericht auf 10 Mart fügigkeit des Betrages erschien das Vergehen aber in einem sehr und Invalidenkarte hatte die Beklagte in Verwahrung, zur Geldstrafe. Kontrolle", wie der Herr Direktor behauptete. Die Kassenbeiträge zahlte Türk ganz, während sich der Fahrer und die Be- Wegen Aufertigung und Verkaufs gefälschter Nahrungs. flagte in die Zahlung der Beiträge zur Invalidenversicherung mittel hatte sich der Schlächtermeister Albert Runge vor der theilten. Gegen Unfälle war der Kläger in der 137. Abtheilung des Schöffengerichts zu verantworten. Die auf Weise versichert, daß die Firma eine Anzahl dem Rixdorfer Wochenmarkt feilgehaltene Wurst war in diesem nicht näher bestimmter Personen, gleich der Jahre beim Publikum in üblen Ruf gekommen, es liefen bei der Zahl der durchschnittlich bei ihren Fahrern Polizei viele Anzeigen ein, wonach den Käufern in betrügerischer thätigen Mitfahrern mit einem Verdienst von Absicht Wurst aus Pferdefleisch verabfolgt sein sollte. 20 M. bei der Berufsgenossenschaft angemeldet Gendarm wurde beauftragt, an einem Markttage bei sämmt batte und die entsprechenden Beiträge bezahlte. lichen Verkaufsstellen in Nixdorf Proben zu entnehmen. In der Arbeitsordnung für das Landree'sche Personal steht, es wurden 21 Proben entnommen und dem Gerichtschemifer Dr. Stelzer sei den Fahrern gestattet, sich Mitfahrer zu halten; dieselben übergeben, welcher feststellte, daß nicht weniger als 15 Proben Nich in die Tüte. Sie machte allerdings einen Eindruck hätten sich der Arbeitsordnung zu fügen und seien widrigenfalls mit Pferdefleisch vermischt waren. Es wurde in allen Fällen gegen als sei mit ihr schlecht Kirschen essen. Schon auf dem Korridor, zu entfernen. Die Beklagte behält sich, wie der Direktor an- die Verfertiger, bezw. Verkäufer Anklage erhoben. Runge bes als sie dort des Aufrufs harrte, gab sie eine kleine Probe ihrer führte, das Recht vor, die Mitfahrer zu entlassen, wenn sie sich hauptete im Termine, daß es ihm unbegreiflich sei, wie das Energie ab. Aujuft, Du sett Dir hier bei mir her un unnerungebührlich betragen 2c. Derfelbe Beamte gab auch zu, Richter Pferdefleisch in seine Wurst komme. Alle von ihm verkaufte stehst Dir nich, mit den Jammerlappen von Kerl zu reden. aufgefordert zu haben, sich den Kläger vom Halfe zu schaffen. Wurst werde auch in seinem Geschäft angefertigt. Er übergebe Hernachens, wenn Du als Beuje vernommen wirst, dann thue Trotz all dieser Feststellungen, die die Firma Landree unserer seinen Gesellen das in der Zentral- Markthalle angekaufte Fleisch, det Maul uf un rede die Wahrheit, aber denn wirste woll nich Meinung nach zur Evidenz als Arbeitgeberin des mit welches sofort zu Wurst verarbeitet werde. Der erste Geselle zu jebrauchen sind. Hier seh' Dir hin!" Und August gehorcht. fahrers erscheinen lassen, wies die Majorität des Ge- des Angeklagten bestätigte diese Angaben. Der Staatsanwalt s nicht etwa ein halberwachsener Knabe, dieser richtshofes den Kläger auch Diesmal deshalb, hielt die Aussage des Entlastungszeugen für belanglos, er bean Aujuft", sondern ein Mann in reiseren Jahren. Endlich weil sie die Beklagte nicht für seine Ar tragte gegen den Angeklagten 50 M. Geldstrafe. Der Ver- ruft der Gerichtsdiener die Sache Braun" auf. beitgeberin hielt. Kläger solle, äußerte der Vor- theidiger, Rechtsanwalt Dr. Gotthelf, hielt die Sache nicht für energisch anssehende Frau erhebt sich, begiebt sich in den Saal figende, beim Amtsgericht gegen den Fahrer Richter klagen. genügend aufgeklärt, er plädirte deshalb auf Freisprechung. Der und in den Anklageraum. Vorf.: Angeklagte ,. Sie scheinen Erwähnenswerth ist, daß der Vorsitzende, sich an den Bertreter Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 100 M. Geldstrafe. etwas jähzorniger Natur zu sein. Sie sind schon einmal wegen der Beklagten wendend, bemerkte, nicht jede Gerichtshof- Verbotene Versammlung. Am 9. November 1893 machte Hausfriedensbruchs und einmal wegen Mißhandlung vorbestraft. zusammensetzung werde wohl unter den obwaltenden Umständen der Vorsitzende der Mühlenbecker Zahlstelle des Zentralvereins Anget I.; Wenn mir det hier vor't offenbare Publikum vordie Brauerei nicht für die Arbeitgeberin der Mitfahrer halten. der Maurer, Herr Gildemeister, dem zuständigen Amtsvorsteher jehalten wird, denn muß ick ooch sagen derfen, wie et jekommen Das glauben wir auch. Unklar ist uns, wirklich einmal angenommen, nicht die Brauerei wäre Arbeitgeberin des Mit- 3 Buchhorst die Mittheilung, daß am Sonntag, den 12. November, is: Det erste Mal is schon ieber zehn Jahre her. Det war in zu Woltersdorf in dem Neubau des Maurers Krempzom eine Richter's Warme- Thee- Theater, da hatte sich een mensch an mir fahrers, weshalb das Amtsgericht für deffen Klage zuständig öffentliche Versammlung abgehalten werden sollte, in welcher ein verjangen, wodruf ich ihm eene schmierte. Gener von die Lohnfein soll. Unferes Erachtens giebt es bezüglich der aus Berlin berufener Kollege einen Vortrag über ein wissen- diener wollte mir denn rausschmeißen, war aber zu ohnmächtig Stellung des Mitfahrers nur drei Möglichkeiten. Entweder schaftliches Thema halten werde. Der Anmeldeausweis zu dieser zu, indem ich mir ihn abschüttelte, det er in'ne Ecke flog un ist er Lohnarbeiter der Brauerei( und das ist er für uns), oder Versammlung wurde verweigert, weil in dem Gesuch die Zeit denn wurde ja een jroßer Ufstand. Vors.: Ja, so etwas des Fahrers. Im letteren Falle würde der Fahrer doch nicht genau bestimmt war. Der Einberufer hatte verabsäumt, Aehnliches steht hier in den Akten. Wie fonnten Sie wohl zum selbständigen Gewerbetreibenden faktisch) avanciren bei Anmeldung der Versammlung die Stunde des Beginns anzu det lassen Sie man jut sind. In't Warme- Thee Theater is det sich nur so hinreißen lassen. Angekl.: Oh! Herr Präsident, müssen, und für eine Lohnentschädigungsklage gegen ihn mußte geben. Das Verbot war nur einigen Vereinsmitgliedern bekannt det lassen Sie man jut sind. In't Warme- Thee Theater is det das Gewerbegericht zuständig sein. Oder aber der Mitfahrer ist geworden, andere, die davon keine Kenntniß erhalten hatten, sehr schön un da kommen sehr feine Herrschaften hin; natierlich, Mitarbeiter des Gewerbegehilfen( Fahrers) Richter, der auf fanden sich in dem Neubau ein. Eine formgerechte Versamm- hysterische Konzerte und Sümpfeniemusik hat man da nich un Grund der getroffenen Abmachungen die arbeitgeberischen Ver- lung, wie beabsichtigt war, wurde nicht abgehalten, der Vors. Gegen das Lokal habe ich nichts einzuwenden, da bin pflichtungen ihres beiderseitigen Brotherrn diesem betreffs des patrouillirende Gendarm traf vielmehr die Vereinsmitglieder bei ich auch schon wiederholt gewesen. Aber wie war es denn mit Klägers abgenommen hat. Wenn das zuletzt Angeführte so richtig gemüthlicher Bierrunde. Der Aufforderung des Gendarms, sich der zweiten Bestrafung? Angefl: Da hatte ich mein wäre, wie es dies nicht ist, würde ebenfalls das Gewerbegericht zu entfernen, leisteten die Anwesenden ohne Weiteres Folge. Dienstmächen verpledt. Herr Jerichtshof meenen Sie, det ick mir bezüglich Klagen aus diesem Arbeitsverhältniß zuständig fein; Das Oranienburger Schöffengericht verurtheilte anläßlich des von sone Person an die Wimpern flimpern laffe? Nich in die denn das Berliner Ortsstatut besagt im Einklang mit dem Ge- geschilderten Vorganges den Eigenthümer des Versammlungs- Tüte! Vorf.: Die Büchtigung muß aber ziemlich heftig auswerbegerichtsgesetz, daß die Gewerbegerichte auch für Forderungen raumes zu 10 M. Geldbuße wegen Verlegung der Vorschriften gefallen sein, denn sie wurden zu 50 M. Geldstrafe verurtheilt. aus dem Arbeitsverhältniß zuständig sind, die Arbeiter ein und des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850. Das Schöffengericht war im vorliegenden Falle handelt es sich wiederum desselben Arbeitgebers untereinander haben. Das träfe aber hier der Ansicht, daß in der Zusammenkunft, zu welcher ausschließlich nur Mißhandlung und Hausfriedensbruch. Sie sind wohl mit dem zu, die angeführte Voraussetzung beweislos als Thatsache an Sozialdemokraten zugelassen worden sein sollten, eine Versammlung Zeugen H. sehr verfeindet?- Augetl.: Wat is, bet is, ic im Sinne des bezeichneten Gesetzes zu erblicken sei, und daß der Pflege dafor ufzukommen, wat ick dhue. Ich kann blos sagen, sich, nach der„ Bolts- 3tg.", mit einem recht pikanten Prozeß zu haltung jener Versammlung geduldet. Das Schöffengericht war bin ich jejen ihn jesonnen, det sage ich frei un offen. Vorf.: Bettdecke oder Kaffeekanne? Das Gewerbegericht hatte Inhaber des Versammlungslokals dem Verbot zuwider die Ab- det idk ihm Morjens, Mittags un Abends eenen Anfall von die Seekrankheit un jede Nacht fünfmal Wadenkrämpfe gönne. So beschäftigen, den ein junges Dienstmädchen gegen einen Kaffee- ferner der Ansicht, daß jene" Zuſammenkunft von Sozialdemo: Nun ja, aufrichtig scheinen Sie zu sein. Woher stammt haus- Befizer Kiefhaber erhoben hatte. Der Vorsitzende hatte die fraten" nur zwecks Erörterung politischer Fragen 2c. stattgehabt Absicht, die Deffentlichkeit auszuschließen; die Beisitzer erklärten hatte. Dies beftritt der Angeklagte in dem gestrigen Termin vor denn nun Ihre unfreundliche Gesinnung gegen ihn? Angefl.: Der Mensch is Kommis in een Drojen dies jedoch nicht für erforderlich. Die Klägerin behauptete, unter der Ferienstrafkammer des Landgerichts II. Rechtsanwalt Wronker fein und verlangte daher eine 14 tägige Lohnentschädigung; der Be- irrelevant fei, ob die Theilnehmer Sozialdemokraten feien oder läuft er hin un läßt sich von den Flaufenmacher wat vormachen. eigenthümlichen Umständen aus dem Dienst entlassen worden zu führte aus, daß es für die Beurtheilung der Sachlage ganz jeschäft nebenan bei uns un ſtedt voll allerlei infamigte Witze. Mein Mann kann jar nich mehr ohne ihn sein, alle Dage flagte hingegen erklärte, die Klägerin habe selbst den Dienst verlassen, nicht, denn es handele sich lediglich um die Frage: Trug jene mit mir hat er det aber verdorben. Denten Sie blos, ick jehe eenes um nicht eine zerschlagene Kaffeekanne zu ersetzen. Der Entlassung Zusammenkunft den Charakter einer öffentlichen Ver ging eine kleine Szene voraus. Herr Riefhaber hatte es sich selbst zur sammlung? Letzteres müsse entschieden verneint werden, at antwortet der Mensch mir? Wenn ich die Dinger versett Dages rum un bitte ihn um een Mittel jejen versetzte Blähungen. Pflicht gemacht, das Mädchen früh zu wecken; letzteres soll angeblich denn thatsächlich seien die Anwesenden von den Gendarmen einen sehr festen Schlaf haben, weshalb er sich nicht damit begnügte, nur beim Glase Bier sigend betroffen worden. Die Ferienhätte er sie ja. Na, ich habe ihm schön Bescheid jestochen un hätte, denn sollte ich sie doch man dem Pfandleiher lassen, denn das Mädchen durch Rufen oder Klopfen aus Morpheus Armen zu ent- strastammer tam zu folgender Sentenz: Es sei zwar voraus bin wüthend wegjejangen. Ich sagte denn zu meinen Mann: reißen, sondern er gab vor dem Gewerbegericht selbst zu, die zusehen, daß politische Erörterungen gepflogen worden waren, Bettdecke der Schläferin beim Wecken bisweilen weggezogen zu indessen sei hierfür fein Beweis erbracht. Es fehle somit jener ichst in den ollen Laden, so un so is et mir jejangen." Aujust, sagte ich, det Du Dir nich wieder unterstehst un haben! Als der Beklagte die Bettdecke des Mädchens eines Zusammenkunft der Charakter der Deffentlichkeit. Mit dieser un meente, so empfindlich müsse Tages erheblicher lüftete, als es dem Mädchen erforderlich schien, Begründung war das schöffengerichtliche Urtheil aufgehoben und Erlachte aber blos der Mensch nicht sind. Un so sterbensgut er sonst begab sich die Klägerin zu einer verheiratheten Freundin und bat die Strafkammer erkannte auf Freisprechung. mir is, in diesen Punkt wollte er mir nich pariren, so det ick dieselbe um Rath und Beistand. Die Freundin ging fofort zu Frau Rieshacker, nahm dieselbe bei Seite und theilte ihr mit, einen tragischen Abschluß. Vor dem Schwurgericht hatten sich er wieder mit eenen neien Wiz zu Hause. Du," fagt er,„ weeste Der Maurerstreik in Freiburg i. B. fand am 12. Juli jeden Dag meinen schönsten Aerjer hatte. Geenes Dags kommt es sei in Berlin nicht üblich, daß die Arbeitgeber ihre Mädchen 12 Maurer wegen Landfriedensbruchs zu verantworten, den sie wat der H. nebenan sagt? Er meente zu mir, ob ich nich jerne früh weckten und dabei die Bettdecke von den Schläferinnen weg am Abend des 1. Mai auf der Bafeler Landstraße begangen meine Frau los sind wollte, denn hätte er een probatet mittel. zögen. Die Freundin unterließ es auch nicht, darauf hinzuweisen, haben sollten, wo italienische Streifbrecher heranzogen. Einer Id sollte meine Frau zu ihren Jeburtsdag eenen Teppich un wie gefährlich die Handlungsweise des Arbeitgebers dem ehelichen der Angeklagten, Hermann Krepper, hat sich ins Ausland eenen Stickrahmen schenken, denn müßte sie entweder brufiehen" Frieden werden könnte und brachte auch noch andere Dinge zur geflüchtet. Ueber die Verhandlung wird uns von einem Partei- oder daran sticken". Jc verbiete ihm natürlich den Sprache, welche das Benehmen des Beklagten feineswegs in einem aber meine Jejinnung jejen den Menschen günftigeren Licht erscheinen ließen. Frau Kiefhaber nahm ihren genoffen, der ihr beiwohnte, folgendes berichtet: Den Vorsiz Mund, führte Landgerichtsrath Sengler. Alz der Angeklagte nebenan wurde natürlich nicht freundlicher. Gemahl gehörig ins Gebet. Letzterer betheuerte aber seine Un- Ruppender, der eingestanden hatte, daß er den Architekten izender: Ist das denn alles nach Einleitung? Kommen Sie schuld, und es gelang ihm auch, seine Gemahlin wieder zu be- G. Schmidt geschlagen hatte, zur Entschuldigung anführte, doch endlich zur Sache. fänftigen. Nicht lange nach dem Auftritt erschien das Mädchen Schmidt und der Buchhalter Kuß hätten nicht schießen sollen, an den betreffenden Morjen sage ich zu meinen Mann„ Du Angeti.: Nu bin ich dabei. Also wieder bei ihrer Freundin und erklärte, Kiefhaber habe sie jetzt erwiderte der Vorsitzende:„ Herr Schmidt hätte das Recht ge- Aujuſt" Knall und Fall hinausgeworfen. Vor dem Gewerbegericht wußte habt, Sie todtzuschießen. Seien Sie froh, daß Sie noch lebendig Bacherlin, jetzt wo et warm wird, machen sich die Flöhe so besage ick ,, hole mir doch mal for dreißig Fennje das Mädchen vor Aufregung und Scham kaum etwas vorzu hier stehen. Wenn ein anderer Mann an der Stelle des Herrn merklich. Aber Du mußt in eenen Laden jehn, wo ein Infekten. bri.:gen, während Herr Kieshaber nachzuweisen bestrebt war, die Klägerin sei aus dem Dienst fortgelaufen, weil sie eine zerschlagene Schmidt gewesen wäre, hätte er einfach 6 bis 7 Mann jäger an't Fenster oder an die Dhüre hängt, denn sonst is et Kaffeetanne nicht ersetzen wollte. Das Gewerbegericht wies die Partei für den Ausbruch des Streits verantwortlich zu machen. Das ja alles, von Alaun bis Bittwersamen, wie er immer sagt, un niedergeknallt." G3 schien die Absicht des Vorsitzenden zu sein, unsere nich echt." Det hole idk nebenan," sagt mein Mann, der hat Klägerin ab und legte ihr die Kosten auf, nachdem Frau Rief- gelang aber nicht. Im Laufe der Vernehmung fagten einige Insektenpulver is ebenso jut." Det is et nich, fage ic, ic will haber als Zeugin zu Gunsten ihres Gemahls ausgesagt hatte. Angeklagten und Zeugen: unser Parteigenoffe Schuhmacher Haug et in een Jlas haben un nich in die Tüte, Du holst mir det Wegen Bergehens gegen das Krankenkaffengesetz hatte habe am Bahnhof, als man erfuhr, daß die fremden Maurer in echte." Js jut, er jeht, kommt nach' ne halbe Stunde wieder un sich gestern der Maurermeister Friedrich Michaelis aus Rigdorf St. Georgen ausgestiegen seien, gerufen: Auf nach der Baseler. bringt mir richtig von nebenan Insektenpulver in die Tüte. Der
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