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Gewerkschaftsbewegung

Nordwestdeutsche Eisenindustrie und Gewerkschaften.

finden, sonst aber nicht.

Städtische Wurstfabriken. ausgesprochen war bestimmte, daß, rüdwirkend vom 1. Januar Bom Zentralverband der Fleischer erhalten wir folgende 1917 ab, auch die Unfallversicherungspflicht für sie bier fraglichen Zuſchrift: Arbeiter gegeben fei. Das Reichsversicherungsamt folgerte nun, Eine Anzahl Groß- Berliner Gemeinden hat eigene Wurst- daß damit der Gesetzgeber die ungünstige Auffassung der Recht fabrifen eingerichtet. Leider sind diese Gemeindebetriebe teine prechung gebilligt habe und erst vom 1. Januar 1917 ab eine en Die schwere Sorgenstunde, in der das deutsche Bolt zurzei: Wuflerbetriebe, Die Gesellen werden von gewerbsmäßigen Stellen- berung der Rechtslage eintreten folle. Ansernfalls babe er ja dia lebt, führte auch die Arbeitgeber der Nordwestlichen Eisen- und vermittlern bezogen. Die Gemeinden tragen die ibnen nach dem Versicherungspflicht rückwirkend auch für die Zeit vor dem 1. Ja­Stahlindustrie mit den Gewerkschaften zu gemeinsamer Beratung Geieg auftebende Vermittlungsgebühr nicht. nuar 1917 ausgesprochen. Die gewerbemäßigen zufammen. Vorstandsmitglieder der Nordwestlichen Gruppe des Stellenbermittler halten sich bekanntlich An dieses Urteil des Großen Senats ist nun die Rechtsprechung an den Arbeitslojen gebunden und so ergeben benn in letter Bett in den mit Rücksicht Vereins deutscher Eisen- und Stablindustrieller und Vertreter des ichadlos. Deutschen Metallarbeiterverbandes, des Gewerkvereins deutscher Die Organisationsleitung der Gefellen hat sich wegen Benugung Schwebe gehaltenen Sachen ausschließlich abweisende Urteile. auf die zu erwartende Entscheidung des Großen Senats in bee Metallarbeiter( H.D.) und des Chriftlich- sozialen Metallarbeiter ibres fostenlosen Arbeitsnachweises an die Gemeinden gewandi, verbandes waren in Düsseldorf am 26. Ottober d. 3. verfammelt, jedoch nicht einmal eine Antwort erbalten. Zu Auskünften usw. um in erster Linie die Fragen einer gegebenenfalls eintretenden wissen die Gemeindebehörden die Organisation der Gesellen zu Demobilisierung zu besprechen. Es herrichte völlige Infolge der fleischlofen Wochen müssen die Gesellen in diefen Einigkeit darüber, daß diefe Demobilisierung unter Berüdfichtigung Betrieben ausiegen, eine Entschädigung erhalten dieselben jedoch aller für unser wirtschaftliches Leben in Betracht kommenden Ver- nicht. Die Löbne laffen ebenfalls zu wünschen übrig. Die Gemeinde hältnisse u. a. des Transports, der Ernährung. der Wohnungs- verwaltungen find auch hier wie so oft rüdständiger als Privat­fürforge, der Beschäftigung der Arbeiter in folche Wege geleitet betriebe. werden müsse, die eine ruffige Fortentwidelung unserer Wirtschaft Die Leitung dieser Gemeindewurftfabriken liegt faft aus ermöglichen und sichern. Auch über die den Behörden in diefer schließlich in Händen alter Innungsmeister und das besagt für den Richtung vorzuschlagenden Wege war man völlig einer Meinung. Die Mehrzahl der Beschäftigten aus Reklamierten, obgleich arbeitss Kenner der Verhältnisse genügend. In manchen Betrieben besteht Ferner wurden Fragen der Arbeitsdauer und der Sozialpoliti! be toie Fletichergeiellen bei entsprechenden Löhnen genügend zu haben fprochen. Dies in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Not find; weil die Reftamierten unter Umständen billiger zu arbeiten wendigkeit, fie bei den Friedensverhandlungen zum Gegenstand geneigt find, scheint ihnen der Vorzug gegeben zu werden. internationaler Festlegungen zu machen, weil bierbei die zulünftige Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt ebenso berücksichtigt werden Grober Unfug. müsse. wie das soziale Wohl der Arbeiterbevölkerung. Eine Be­sprechung der Fragen der möglichen Berkürzung der Arbeitszeit, des Arbeitsnachweises, der Ernährung u. a. m. erfolgt, nachdem fie zuvor in den Beratungen der einzelnen Körperschaften und Drganisationen noch gellärt worden sind, in weiteren gemeinsamen Sigungen.

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Gewerkschaftsmitglieder!

Bezugnehmend auf die unter obiger Ueberschrift im Vorwärts" veröffentlichte Notiz aus Gewersschaftstreifen werden wir von einem Mitgliede des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen um Aufnahme einer Entgegnung gebeten. Wir entnehmen der selben das Folgende:

Es ist bedauerlich, darin stimme ich mit Ihrer Buschrift voll­lommen überein, daß in dem genannten, aber auch in tausend anderen Fällen bei der Anstellung sozialer Sträfte nicht mehr Wert auf Sachfenntnisse, praktische Erfahrung, Reife und Verständnis für die Arbeiterschaft gelegt wird. Der Deutsche Verband der Sozialbeamtinnen hat sich deshalb in einer Eingabe an fämtliche Stadtverwaltungen gewandt und gleichzeitig die Verbesserung der halt und Arbeitsbedingungen betrifft, gefordert, denn mit beiden siebt es heute vielfach noch recht traurig aus.

Der Goetbe Bund veranstaltet in diesem Winter wieder 150 Frohe Abende". Er hat der Berliner Gewerkschaftskommission zu diesen Froben Abenden". Eintrittsfarten zum Vorzug 8- preife, Emtrittsfarte a 25, Familienfaite( für drei Personen Anstellungsverhältnisse der Sozialbeamtinnen, besonders was Ge gültig) a 50 Bi. überlaffen. Die Frohen Abende" finden in folgenden Lotalen statt: Am

Freitag, 1. Nov.. Stadttheater Moabit".

10

Sonnabend, 2. Nov., Zum Schultheiß, Hafenheide 22-81. Sonntag. 8. Nov., nachmittags 1 Uhr, Bollshaus", Charlottenburg, Rosinenstr. 3. Montag, 4. Rov., Sawarzer Adler", Schöneberg, Hauptstr. 144. Dienstag, 5. Nov., Gewertschaftshaus", Engelufer 15. Mittwoch, 6. Nov., Böbm. Brauhaus", Landsberger lee 11-13. Donnerstag, 7. Nov.. Germania- Brachtiäle", Chauffeeftr. 103. Freitag. 8. Nov., Bözow- Brauerei", Prenzlauer Dee 242-247. Sonnabend, 9. Nov., Zum Echultheiß", Haienbeide 22-31. Sonntag, 10. Nov., nachmittage 11 Uhr. Pharus- Bäle", Müllerstraße 142.

B

BO

Montag, 11. Nov., Copbienfäle", Sophienftr. 17/18. Dienstag, 12. Nov., Andreasiale", Andreasstr. 21. Mittwoch, 13. Nov., Brachtiäle des Oftens, Frankfurter lee 108. Donnerstag, 14. Nov., Prachiiäte Alt- Berlin". Blumenstr. 10. Die Veranstaltungen beginnen abends 7%, Uhr, an den Sonn­tagnachmittagen um 1%, br.

Die Einlaglatten tönnen von beute ab, bormittage von 9 bis 12 Uhr, nachmittags von 42 bis 6% Uhr, Zimmer Nr. 15, in Empfang genommen werden. Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission für Berlin u. Umg.,

Berlin SO 18 Gngelyfer 15 I

Schon aus dieser Andeutung geht hervor, daß der Verband feineswegs ein geselliger Verein bürgerlicher Damen sein will, sondern eine echte Berufsorganisation, die sich die Sebung der geistigen und wirtschaftlichen Page ihrer Mitglieder zum Ziel ge. setzt hat. Gerade weil die Mitglieder meistens bürgerlicher Her funft find, ist es um so mehr zu begrüßen, daß der erst anderthalb Jahre alte Verband flar und folgerichtig den gewerkschaftlichen eg geht. Er setzt sich überall für die Verbesserung der Lage der Sozialbeamtinnen ein, z. B. durch besondere Fachabteilungen für die verschiedenen Berufsgattungen( Arbeitsvermittlerinnen, Fabrit pflegerinnen usw.).

Wenn mun wirklich eine Betriebsleiterin für den Berband agitiert, toas ist vom gemerffchaftlichen Standpunkt aus daran grober Unfug? Die Betriebsleiterin ist in diesem Fall wie in bielen anderen eben auch nur Angestellte, darf sie denn nicht mit ihren Kolleginnen, die ihr nur fachlich unterstellt, für bessere Ar­beitsbedingungen eintreten? Und nun zum Eintritt in den Bureauangestelltenverband. Armenpflegerinnen. Vormünderinnen, Arbeitsvermittlerinnen, Fabrifpflegerinnen, Wohnungsinspektoren find doch wirklich nicht Bureaugehilfen. Sie haben ganz andere Aufgaben als diese. Sie haben auch andere Berufsintereffen. Der Bureauangestelltenverbond tann sich nicht so eingehend mit der Frage der sozialen Vorbildung, mit der Frage der Einführung der staatlichen Brurung der Sozialbeamtinnen befasen, wie das die Berufsorganisation derfelben muk. Gerade wegen der in der Buschrift geforderten Eignung der Sozialbeamtinnen für ihren Be ruf, die der Verband ebenso wünscht, muß die Stellenvermittlung für soziale Kräfte von der seiner Bureaufräfte getrennt werden. Gerade die organisierte Arbeiterschaft mußte es begrüßen, daß die Sozialbeamlin den materiellen und ideellen Wert einer Berufs­organisation erfannt hat. Das gegenseitige Verständnis und Ber­trauen, das zur Lösung der sozialen Aufgaben, an der beide ar­beiten, notwendig ift. fann durch nur neftärft werden. ( Nachschrift der Rebaftion.) Wir haben der zuschrift im we Nach längeren Verhandlungen baben die Fabrikanten bewilligt: fentlichen Raum gegeben, ohne uns deren Inhalt zu eigen zu Alle Beitlöhne werden um 45 Broz. erhöht, aber eine befondere machen. Das, was die Ginsenderin durch eine besondere Organis Teneiungszulage um 25 Brox. wird den im Zeitlohn Beschäftigten fation erreichen will, fann sie auch getroft einer großen Organis nicht mehr newährt. Der Wodenlohn ver männlichen Arber fation anvertrauen.

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Lohnbewegung der Hutmacher. Am Montag berichtete Wörtel in der Mitgliederversammlung des Hutmacherverbandes über die Verhandlungen, die wegen der Forderungen der Arbeiter und Arbeiterinnen der Strobbutbranche mit der Fabrikantenorganisation geführt worden sind. Gefordert wurde ein Wochenlohn von 100 m. für männliche Facharbeiter, 60 m. tür Strohbutnäberinnen, 45. für andere Näherinnen, Er­höhung der Alfordlobusäße um 50 Proz. und eine Teuerungszulage bon 25 Broz. auf alle geforderten Zeits und Affordiöbne.

wird auf 100 m. abgerundet. Der Lohn der Hiltsarbeiter und Arbeiterinnen, die leine Facharbeiter sind, wird den Zeitverhältnissen entiprechend aufgebessert. Höhere Löbne als die bewilligten dürfen nicht gefürzt werden. Die affordlohnsäge werden um 20 Broz. erhöht, sie sind für Arbeiter und Arbeiterinnen gleich. Allord­arbeiter, die vorübergebend in Wochenlohn beschäftigt werden, er

50 Bf. bergütet.

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durch

Soziales.

Gut zu machendes Unrecht!

nicht unterständen. Sie feien nicht als freie Arbeiter anzusehen,

Die hier geschilderte Rechtslage ist unhaltbar. Als freie Ars better steht den feindlichen Ausländern der Anspruch auf Sente zu, tommen sie durch einen Betriebsunfall in einem unfallberfiche­ihnen der Anspruch auf Rente auf Grund des Gefangenen- Unfal rungspflichtigen Betriebe zu Schaden, ja, als Strafgefangene Bekt fürsorgegefepes zu. Als Kriegsgefangene fteht ihnen wenigftens eine angemessene Fürsorge" au Und schließlich auch in ihrem jebigen Verhältnis, sofern sie den Unfall seit dem 1. Januar 1917 erlitten haben. Weshalb soll nicht auch der Anspruch aus einem vor dem 1. Januar 1917 erlittenen Betriebsunfall begründet sein? Da ist einem russisch- polnischen Arbeiter von einer Transmision Sie sind auf Grund der geschilderten Rechtslage mit ihrem gelten ein Arm abgeriffen, ein anderer hat einen Wirbelbruch erlitten. gemachten Verlangen auf Rente abgewiesen worden. Ja, da sie nun nicht erwerbsfähig sind, muß die Armenverwaltung für fie eintreten, der Bersicherungsträger, dem die Beiträge nach wie vor zufließen, braucht nichts zu leisten.

Das ist ein Unrecht, das gut zu machen ist. Und es geht auch leicht wieder gutzumachen. Es bedarf dazu nur einer Ergänzung der oben erwähnten Bundesratsverordnung vom 10. März, 1917 dahingehend, daß die rüdwirtende Kraft der Berfiche. rung bis zum Kriegsbeginn erftredt wird.

Auch diesen Opfern unseres Wirtschaftslebens gilts zu helfen. Als feindliche Ausländer Sienten sie dem deutschen Wirtschafts­leben, oft direkt der Kriegswirtschaft. Ihnen muß der gleiche Schuß auteil werden wie er ihren Schicksalsgenossen seit dem 1. Januar 1917 austeht.

Gerichtszeitung.

Aus dem Reiche des heiligen Bureaukratius. Vor dem Schöffengericht war wegen fahrlässiger Nahrungs­mittelfälschung die Milchhändlerin Gertrud Schiefner ange­flagt, während sich der Milchfutscher Friedrich Kolberg wegen vorfäßlicher Nabrungsmittelfälschung zu verantworten hatte. Die Angeflagte Schiefner hatte wiederholt in ihrem Geschäft die Wahrnehmung machen müssen, daß die ihr zugewiesene Milch ziem lich blau", b. b. ganz offensichtlich mit Wasser verpantscht maz. Sie wante fich deshalb selbst an das zuständige Polizeirebier und teilte dort mit, daß ihr verfälschte Wilch geliefert würde. Als man ihr dort mit bebauernbem Achselzuden fagte, die Bolizei fönne auch beine bhilfe faffen, füllte die refo­lute Frau einen Topf mit der verpanschten Milh und ging damit nach dem Bolizeipräfibrum. Nach ihrer Behauptung babe ihr dort ein Bolizeivachtmeister unter Hinweis auf den gerade berrschenden Schneefall gesagt, mit der Brobe fönne man nichts anfangen, da offenbar Schnee hineingefallen fei. Die Frau de­ruhigte sich aber auch hiermit nicht, sondern ging zur Feitstelle und bat hier, ihr einen anderen Lieferonten zuzuweisen, ba fie von ihrem jebigen verwäfferte Milch erhalte. Dieses durchaus berech tigte Verhalten der Angeklagten hatte einen unvorbersehbaren Er­folg. Anstatt Abhilfe geschaffen wurde, wurde gegen sie selbst ein Strafverfahren wegen Verkaufs verfälschter Nahrungsmittel em geleitet! Am frühen Morgen des 26. Märs erschien in ihrem Baden ein Polizeibeamter, her bar übliche gli rah, entram, welche später ergab, daß der Milch 30 v. H. Waffer zugerest morden war. Die weiteren Ermittlungen ergaben, daß der Angeklagte Kol berg auf der Fahrt vom Bahnhofe zu den einzelnen Kunden die, Berwässerung vorgenommen und das daburch erlangte Mehr an Milch zu Wucherpreisen verkauft hatte. Bor Gericht wies Rechts. anwalt Bahn als Verteidiger der Frau Sch. darauf hin, daß es doch eine eigenartige Fronie des Schidials fei, wenn ein Mensch für seine Gewissenhaftigkeit und Ghrlichkeit mit einer Antlage be sacht werde. Das Gericht folgte den Ausführungen des Verteidi. gers und erkannte gegen Frau Sch. auf Fretsprechung auf kosten der Staatstaffe. Dagegen wurde der Angeklagte Solberg zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt.

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Notizen.

Ile dänischen Theater gefchloffen. Das dänische Justizministerium bat wegen der starken Verbreitung der Grippe fämtliche Theater, Varietés, Kinos, Tangiäle und ähnlice Anstalten im ganzen Lande ichließen lassen.

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Die Muitt voltsbibliothel blidt am 1. Nov. auf

Neue

Unsere soziale Nechtsprechung ist leider nicht ganz frei ge ein aebnjähriges Besteben zurück. Sie wurde vom Berliner Ton balten als Lobn den Durchschnitt thres Aftordverdienstes der legten blieben von anderen als rein rechtlichen Erwägungen, wenn auch fünftlerverein der Deffentlichkeit zu freier Genußung übergeben. Wie vier Wochen. Alle in Afford Beschäftigten erhalten eine Teutungs hat fich 1915 auf den Standpunkt gestellt, daß die beim Ausbruch die von Jabr zu Jahr steigende Benutzungsziffer, die in dem abge den Richtern meist ganz unbewußt. Das Reichsversicherungsamt fehr die neue Vollebiblio: bef einem Bedürfnis entgegentam, beweist zulage von 25 Broz, außer der bewilligten Lohnerhöbung. Die des Krieges in Deutschland zurückbehaltenen Angehörigen der mit laufenen Zabrzebnt die Babl bon 180 000 bereits überschritten hat, Berlin übliche achtstündige Arbeitszeit bleibt bestehen. Uebers funden werden den Arbeitern mit 75 Pf., den Arbeiterinnen mit uns im Striene befindlichen Staaten dem Schuße der Versicherung, so daß die Eirichtung einer Zweiganstalt in Charlottenbure not­Die Geschäftsstellen find in Berlin W 57, Sieten Die Versammlung war durch diese Bugeständniffe, die hinter da sie das Inland nicht verlassen fönnten oder dürften und nicht wendig wurde. Europäische Bücher". den Forderungen zuüdbleiben, zwar nicht befriedigt, fie erklärt die Wahl des Aufenthalts und der Arbeit hätten. Unfreie Ar- straße 27, und in Charlottenburg Savignyplaz 1. Jm Berlag Mag fich aber in Rücksicht auf die Bettverhältnisse damit einverstanden beiter unterlägen aber nicht der Versicherung. Diese Auffaffung ist allerdings nicht unangefochten geblieben. Rafdier, Bürich, find als Neuerscheinungen der Sammlung Euro­und erwartet, daß die ungünstigen Allordpofitionen wie es die Gin Senat des Reichsversicherungsamts hat sich auf den Stand- patice Bücher", in der bereits das Feuer" von Barbusse, Leonbarb abrilanten bei den Verbandlungen zugesagt haben punkt gestellt, daß die für die fraglichen Arbeiter geltenden Aufent- Frants Der Menich ift gur Rollands Beetboben und Latios Regelung von Fall zu Fall aufgebeffert werden. Menich im Krieg" erichtenen, brei neue Bände berausgekommen, haltsbeschränkungen nicht derart in beren persönliche Freiheit ein­Hiermit ist die neue Lohnvereinbarung endgültig abgeschloffen griffen, daß man sie als unfrei bezeidmen tönne. Unfrei fei der die auf europäischer Gefinnung aufbauen. Albert S. uñéo, em und tritt am 1. November in Kraft. Strafgefangene, unfrei der Kriegsgefangene und die aus Sicher Schriftsteller aus Saloniti, schildert in feinem Buch: Das Waffen heitsgründen internierten feindlichen Ausländer. Für unfrei fönne grab die Zustände feines Heimaislandes während und nach dem Franz Hüttenbeber, der Geschäftsführer der Verwaltungsftelle aber nicht derjenige gelten der fraft eines freiwillig gefchloffenen Ballantrieg Der ruffiiche Oberit R. M. Oberutichew teilt uns in Arbeitsvertrages als feindlicher Ausländer seiner Arbeit nachgehe feinem Band Die Morgenröte" periönliche Erinnerungen während Stettin vom Deutschen Metallarbeiterverband, ist am Sonnabend und einen seiner Beschäftigung entsprechenden Lohn verdiene. Die der legten ruftichen Revolution mit. Als legier Band erichen an Magenkrebs gestorben. Diefer Todesfall entbehrt um deewillen Beschränkungen, die für die feindlichen Ausländer gelten, jeien im Andreas Laptos Friedensgericht". nicht einer befonderen Tragif, als der Verstorbene als Kriegsteil Vergleich zu der Möglichkeit, auch als feindliche Ausländer eine Die Einwohnerzahl von Moskau. Nach den nehmer sich erst mit dem Verlust des linken Veines abgefunden wirtschaftliche Tätigkeit zu entfalten, so gering, daß sie ihn nicht zu Angaben des statistischen Bureaus in Moskau beträgt die Bevölke rungeziffer der Stadt gegenwärtig nur 1121 000 Ginwohner, so batte. Raum batte sich Süttenbeber von diefer Verwundung er- einem unfreien Arbeiter machten. bolt, so waif ihn das tüchtiche Leiden erneut aufs Strantenlager, Senat des Reichsversicherungsamts eine Klärung herbeiführen. Er an die Hälfte ihrer Einwohner eingebüßt hat Bei diesem Widerstreit der Meinungen fonnte nur der Große daß sie also im Verlauf des Krieges und der Revolutionswirren ben dem er nun nicht mehr aufstehen sollte. Als ein aufrechter Mann hat Hüttenbeber fast ein Menschenalter für seine Berufs. hat denn auch entschieden, und zwar im Sinne der ungünstigen Auffassung, er bat also die Versicherungspflicht verneint. Für organisation gewirft. Und baneben fand er noch die Zeit, fich dieses Urteil war mitentscheidend eine am 30. März 1917 ergangene auch auf politischem Gebiete zu betätigen. Die Arbeiterschaft wird Bundesratsverordnung, die nachdem schon früher die Kranten diefes braven Menschen stets ebrend gedenken. und Invalidenversicherungspflicht durch Bundesratsverordnung

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Berantwortlich für Bolitif Eric Kuttner, Berlin; für den übrigen Teil des lattes Alfred Schols. Neuf an. für Anzeigen Theodor Glade, Berlin Berlag: b 6., Berlin. Drud Borwärts- Pudruderet uitd Borwärts- Verlag m Berlagsanstalt Baul Singer u. Co in Berlin. Bindenftraße 3. Sterza 1 Beilage.

neue Romane des Jahres 1918 Adam Müller-

Guttenbrunn, Meister Jakob und seine Kinder.

der besten Erzähler

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Rudolf Strat, Das freie Meer. Fedor v. Zobeltis, Die Junter.- Richard Skowronnet, Die Liebschaften der Käte Keller.- Sophie Hoechstetter, Meine Schwester Edith. Felix Holländer, Die Briefe des Fräulein Brandt. Ernst Zahn, Das zweite Leben. Annemarie von Nathufius, Das törichte Herz der Julie von Voß.

Alle 8 Bände geb. zus. für 62,65 M., auf Wunsch gegen Monatszahlungen von nur 5 If.

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