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Verband der Gemeinde­und Staatsarbeiter.

Filiale Groß- Berlin.

Den Mitgliedern geben mir hiermit Nachricht vom Tode des Kollegen und lang jährigen Vertrauensmanns Artur Uecker Wasserwerke Charlottenburg.

Beerdigung am Sonn­abend, den 2. November, nachm. 3, Uhr, auf dem Südwestfriedhofe in Stahns­ dorf

.

Abfahrt Bahnhof Char­lottenburg 1.37.

Den Mitgliebern geben wir ferner Nachricht vom Tode des Kollegen

Paul Gehrmann von Pumpstation Neukölln.

Beerdigung am Montag, den 4. November, Nachmit tags 4 Uhr, auf dem Neu töüner Gemeindefriedhofe, Rudower Straße.

Ehre ihrem Andenken! Um rege Beteiligung bei der Bestattung der Kollegen wird ersucht. 33/15

Die Ortsverwaltung.

Deutscher Bauarbeiter- Verband. Verein Berlin . Bez. Oranienburg. Vorstadt. Den Mitgliedern zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Maurer

Karl Wothke

am 29. Dftober verstorben ist. Die Beerdigung findet Sonnabend, nachmittags 3 Uhr, auf dem Golgatha­Kirchhof in der Barsus. ftraße statt. 141/11

Bezirk Schöneberg. Am 28. Dftober starb das Mitglied, der Puter

Hermann Schulz.

Die Beerdigung findet am Sonnabend, nachmittags 2, Uhr, auf dem Gemeinde­friedhof( Blante Hölle) statt. Ehre ihrem Andenken! 11m rege Beteiligung er­fucht Der Vorstand.

Volks­Feuerbestags­Verein Groß- Darlin

Geschäftsstelle:

N 39, Echönwalder Str. 4 II. Tel.: Norden 10787.

Es verstarben folgende Mitglieder 301/16

August Buchwald

Adlershof. Arndtstr. 7.

Marie Stoll Große Frankfurter Str. 77.

Einäscherungen:

Buchwald: Heute Freitag, 1. November, nachmittags 2 Uhr, Krematoriumi Baum­schulenweg.

Stoll: Sonntag vormittag 9 Uhr, Krematorium Gerichtstraße. Friede ihrer Asche!

Verband der Brauerei- und Mühlenarbeiter

und verw. Berufsgenoffen. Zablitelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß der Sollege

Julius Kößling

Brauer,

gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 2. No­bember 1918, vormittags 11%, Uhr, auf dem Friedhoj in Spandau , in den Rissein, ſtatt. 42/12

Um zahlreiche Beteiligung wird ersucht.

Die Ortsverwaltung.

Hierdurch die traurige Nachricht, daß am Diens­tag, den 29. Oftober, bors mitlags 2 Uhr, mein innig. eliebter Mann, unser lieber Bruder, Schwager Onfel

uno 3797b

Mathias Berg

im Alter von 46 Jagren plöglich und unerwartet in­folge Grippe sanft ent­ichlafen ist

Im tiefsten Schmerz die trauernde Witwe Augufte Berg geb. Webel.

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 2. No­bember, nachmittags 1,3 Uhr, von der Halle tes Bius. Kirchhofes in Hohenschön­bausen aus statt.

Deutscher

Metallarbeiter- Verband. Verwaltungsstelle Berlin .

Den Mitgliedern zur Nach

richt, daß unser Kollege der Maschinenarbeiter

Hermann Waldhauer

Hochstr. 22, am 29. Oftober gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Sonnabend, d. 2. November, auf dem Anstaltsjriedhof in Beelig statt.

Stege Beteiligung wird erwartet.

Nachrufe.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unsere Stollegin, die Arbeiterin

Helene Habeck

Neukölln, Harzerstr. 94, am 12. Dftober gestorben ist.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schloffer

Adolf Schulze

Schönwalder Str. 5, am 23. Oftober gestorben ist. Ehre ihrem Andenken! 120/13 Die Ortsverwaltung.

Verband

der Lithographen, Stein­drucker und verw Berufe. ( Deutsch . Senefelder - Bund).

Unseren Mitgliedern haben wir die traurige Mitteilung zu machen, daß der Photo­graph, Kollege

Fritz Sempf

am 27. Oftober nach furzem Krantenlager an den Folgen der Grippe, Lungenentzün dung, verstorben ist.

Ein ehrendes Andenken ist ihm gesichert.

Die Beerdigung findet heute, Freitag, den 1. November, nachmittags 24 Uhr, auf dem Militärfriedhof in der Hasenheide statt.

Um rege Beteiligung er­Die Verwaltung.

fucht

Auf dem Felde der Ehre fiel im DItober unser lieber Schwimmgenosse, Bize­feldwebel

Ausführungsbestimmungen

zur

Berordnung über die Abgabe und Entnahme von Fischen und Fishwaren vom 5. Juli 1918 betreffend die Anmeldung des Räucherwaren

bezages und Anlegung einer Kundenlifte.

Auf Grund des§ 6 der Verordnung vom 20. Sept. 1918 über die Abgabe und Entnahme von Fischen und Fischwaren vom 5. Juli 1918 werden folgende Bestimmungen getroffen: § 1.

an

Bom 25. November 1919 ab dürfen die in Berlin zu gelaffenen Räucherwarenhändler Räucherwaren aller Art Berbraucher nur abgeben und Verbraucher Släucherwaren nur entnehmen, wenn die Verbraucher fich vorher bei dem Händler

Bekanntmachung.

Gemäߧ 7 der Ausführungsbestimmung vom 21. 9. 18 ( Berordnung über die Abgabe und Entnahme von Fischen und Fischwaren vom 5. 7. 18) wird für den Gemeindebezirk der

Stadt Berlin bestimmt:

In den Brotkommissionsbezirten 30-43, 49-52, 55-57, 77-79, 83-91, 96-128, 131-132, 152-171, 173-174, 176, 226-227, 229-230, 233, 236-237, 241, 245, gelangt vom

[ Königl. Eisenbahndirektion.

33. B 4. Halle( Saale ), den 29. DI tober 1918.

Einschränkungen im Versonenzugfahrplan. Am 1. November d. J. treten eine Reihe weiterer Cine

182, 185-194, 196-198, 202–205, 207, 209, 211-216, 218-221, hränkungen im Personenaug 18 ab für jebe abgegebene warte N- der Berliner Be­

zugskarte Silogr. Heringe oder Strömlinge zur Beraus­gabung.

Der Kleinverkaufspreis der Heringe beträgt für 2 Kilogr. 1,30 M., für Kilogr. 0,65 M.

Der Kleinverlaufspreis der Strömlinge beträgt für 1, Kilogr. 1,25 M., für Stilogr. 0,65.

Die Belieferung richtet sich nach der Lage des Ladens des hat, nicht nach der Wohnung des Berbrauchers. Steinhändlers, bei dem der einzelne seine Eintragung bewirkt

Die Abbolung muß bis zum 10. November 1918 bewirkt sein. Berlin , den 29. Oftober 1918.

zur Rundenlifte angemeldet haben. Zu den Verbrauchern ge- Magiftrat der kgl. Haupt- und Residenzftadt.

hören nicht die Gaft und Speisewirtschaften, Pensionate, Privat­mittagstische, Strantenhäuser, Alinifen, Gefängnisse, Erziehungs­anstalten, Kantinen, gewerbliche Betriebe und andere Ver­pflegungsanstalten.

§ 2.

Die Kundenliste muß fortlaufend mit Nummern versehen sein und dem nachstehenden Muster entsprechen;

Laufende Nummer

Abteilung für Fischversorgung.

Loebning.

Schliff

und vornehme Lebensart

Bors u. Zuname Bohnung der Kunden

Vermerk

von K. Gratiolet

der Abgabe

§ 3.

Wer gewerbsmäßig Räucherwaren im Kleinhandel verkauft und vom Magiftrat, Abteilung für Fischbersorgung zum Stäucher­warenhandel zugelassen worden ist, ist verpflichtet, die Kunden­liste aufzulegen und Anmeldungen entgegen zu nehmen.

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Aus dem Inhalt: Was ist Lebensart?| Schliff/ Takt/ Persönliche Würde, Bescheidenheit und Selbst­bewußtsein| Offenheit und Zurückhaltung/ Die

Zum Zwecke der Anmeldung find die durch einen Aushang, Berlauf von Räucherwaren auf Bezugsfarten der Stadtgemeinde Berlin ", fenntlich gemachten Läden vom 1. bis 6. November 1918 einschließlich wochentags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und nach- Selbsterziehung zur Vornehmheit| Besuche/ Emp­mittags von 3 bis 7 Uhr offen zu halten.

§ 4.

Die Einwohner von Berlin und Charlottenburg fönnen sich nach ihrer Wahl bei einem Berliner oder Charlottenburger Klein­händler anmelden.

Bei der Anmeldung baben die Anmeldenden die Berliner Bezugskarte oder die rote Nachrungsmittelkarte der Stadtgemeinde Charlottenburg vorzulegen. Der Händler hat den Abschnitt mit dem großen Buchstaben, Q" der Berliner Bezugstarte, bezw. den Abschnitt Nr. 213 der Charlottenburger roten Nahrungsmittelfarte absutrennen und an sich zu nehmen. Die Anmeldung ist in die von Händler in doppelter Ausfertigung aufzulegende Stunden­lifte( vgl.§ 2) unter jortlaufender Nummer, unter Angabe des Bor- und Zunamens und der Wohnung des Kunden einzut­tragen. Jeder Angehörige eines Haushaltes ist unter einer neuen Nummer der Kundenliste auf den Namen des Haus­haltungsvorstandes anzumelden.

Jedem Anmeldenden ist eine Bescheinigung über die ihm zu­gewiesenen Nummern der Kundenliste auszustellen.

§ 5.

Der Händler ist verpflichtet, die Eintragung in die Stunden­lifte in Gegenwart des Anmeldenden vorzunehmen. Die Zurüd­weisung von Eintragungsberechtigten ist verboten.

Es ist insbesondere unzulässig, die Eintragung in die Stunden­lifte für Räucherwaren von der Eintragung in eine andere Kundenliste oder der Entnahme anderer Waren abhängig zu Ausweiskarten sind verboten.

Walter Kadewitz. machen. Gintragungen ohne Borlage der in§ 4 vorgesehenen

Wir verlieren in ihm ein langjähriges, treurs Mite glied und werden sein An­denten tets in Ebren halten. 288/4 Berliner Schwimmklub

" Freiheit.

Am 26. Dftober entschlief nach furgem, fchwerem Strantenlager meine liebe gute Frau

Auguste Sperling

und zwei Tage darauf meine liebe Tochter 135/13

Luise

nach kurzem, schwerem Leiben . Ehre ihrem Andenken! Rudolf Sperling, Gastwirt, zurzeit auf Urlaub. Anna Sperling als Tochter und Schwester. Schöneberg , Hauptstr. 89.

Nachruf.

Allen Verwandten und Bekannten die traurige Nach rict, daß unsere einzige inniggeliebte Tochter

Gerda

am 26. Dftober im Alter von 8 Jahren an den Folgen ber Grippe sanit ent 101A schlafen ist.

Otto Schladale, zurzeit auf Urlaub und Frau Berta geb. Seidel. Die Beerdigung fand am 29. Ditober in Greves mühlen statt.

Danksagung.

§ 6.

Ein Bersäumnis der Eintragung innerhalb der Frist des§ 3 hat den Ausschluß des Räucherwarenbezuges von einem Berliner oder Charlottenburger Händler für den aufgerufenen Abschnitt zur Folge. Die Voraussetzungen, unter denen Ausnahmen zu­lässig sind, bestimmt der Magistrat, Abteilung für Fischversorgung.

§ 7.

Die abgefchloffenen Kundenlisten hat der Kleinhändler in do vpelter Ausfertigung mit seiner Unterschrift versehen, spätestens bis zum 7. Rovember 1918 dem vom Magiftrat, Abteilung für Fischbersorgung zugelassenen Großhändler, bei dem er zum Bezuge von Räucherwaren eingetragen ist, abzuliefern.

Die angetrennten Abschnitte Q oder Nr. 213 der Char­ lottenburger roten Nahrungsmittelfarte find in Bündeln aut je 100 Stüd zu verpaden und mit dem Namen des Kleinhändlers und der Anzahl der abgelieferten Abschnitte der Berliner Bezugskarte oder der Charlottenburger roten Nahrungsmittelfarte versehen, der Kundenliste beizufügen. Die beiden Ausfertigungen der Kundenliste sind von dem Groß­händler dem Magistrat, Abteilung für Fischversorgung, mit den abgetrennten Abschnitten zur Prüfung einzureichen. Die eine Ausfertigung erhält der Kleinhändler durch seinen Großhändler zurüd. Der Großhändler hat die Kundenlisten und Abschnitte bis spätestens 9. November 1918 bem Magistrat, Abteilung für Fischversorgung abzuliefern und dabei die Gesamtzahl der von ihm eingereichten Abschnitte anzugeben.

§ 8.

Der Händler hat in seinem Geschäftslollal an einer von außen deutlich sichtbaren Stelle unmittelbar nach Empfang der Ware diejenigen Nummern seiner Kundenliste belannt zu geben, die an diesem Zage mit Raucherwaren beliefert werden. Bei der Abgabe der Räucherwaren ist der jeweils zum Bezuge von Räucherwaren gültige Abschnitt abzutrennen sowie die Entnahme von Räucherwaren durch Eintragung der Abschnittbezeichnung in der Kundenliste zu vermerken.

§ 9.

Sollte die Ware nicht bis eine Stunde vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Verlaufsschluß abgeholt sein, so sind die vor handenen Waren an noch nicht belie erte eingetragene Kunden abzugeben. Die Abgabe ist in der Stundenliste zu vermerken, die vorgeschriebenen Abschnitte sind abjutrennen,

Nicht verkaufte Ware ist dem Magiftrat, Abteilung für Fisch­versorgung telephonisch( Mag. 791, Norden 4347/4348) au melden, der alsdann über die weitere Berwendung der Ware Anweisung erteilt.

§ 10.

Der Magiftrat behält sich vor, Händler, die einen zu ge ringen Räuferfreis nachweisen, von der Belieferung auszu­schließen und die eingetragenen Käufer nach seinem Ermessen

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Wilii Metzner fagen wir allen Freunden und Befannten sowie den Mietern des Hauses Dieffenbachstr. 58 unseren herzlichsten Dank. Julius Metzner und Familie, Dieffenbachstr. 58.

zu beeteilen.

§ 11.

Der Händler ist zur Befriedigung der in seiner Rundenliste eingetragenen Runden mit den etwa zur Verfügung stehenden Räucherwaren verpflichtet. Mit dem 25. November 1918 verlieren die Abschnitte Ee und Jj der Berliner Bezugfarte und die Ab­schnitte 196, 201 der Charlottenburger roten Nahrungsmittel­farte ihre Gültigkeit. An ihre Stelle treten die Abschnitte Q der Berliner Bezugfarte und Nr. 217 der Charlottenburger roten Nahrungsmittelfarte.

§ 12.

Buwiderhandlungen gegen diese Ausführungsbestimmungen merben gemäߧ 7 der Verordnung vom 5. Juli 1918 über Ab­gabe und Entnahme von Fischen und Fischmaren mit Geldstrafe bis zu 1500 Mart oder mit Gefängnis bis zu jeds Monaten beftrast, sofern nicht durch die allgemeinen Strasbestimmungen eine härtere Strafe verwirft ift.

Danksagung. Für die Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung unferes inniggeliebten Sohnes fagen wir allen Freunden, Be: Geschäfte, die gegen die Bestimmung dieser Ausführungs­fannien, dem Verbande der verordnung verstoßen, werden von der weiteren Belieferung, Sattler und Bortefeuiller sowie soweit diese seitens der Stadt oder durch Vermittlung der Stadt den Kollegen der Firma Lüttges oder der von der Stadt beauftragten Gesellschaften erfolgt, aus­unseren herzlichen Dant. 3796b geschlossen.

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