Verband der Gemeindeund Staatsarbeiter.
Filiale Groß- Berlin.
Den Mitgliedern geben mir hiermit Nachricht vom Tode des Kollegen und lang jährigen Vertrauensmanns Artur Uecker Wasserwerke Charlottenburg.
Beerdigung am Sonnabend, den 2. November, nachm. 3, Uhr, auf dem Südwestfriedhofe in Stahns dorf
.
Abfahrt Bahnhof Charlottenburg 1.37.
Den Mitgliebern geben wir ferner Nachricht vom Tode des Kollegen
Paul Gehrmann von Pumpstation Neukölln.
Beerdigung am Montag, den 4. November, Nachmit tags 4 Uhr, auf dem Neu töüner Gemeindefriedhofe, Rudower Straße.
Ehre ihrem Andenken! Um rege Beteiligung bei der Bestattung der Kollegen wird ersucht. 33/15
Die Ortsverwaltung.
Deutscher Bauarbeiter- Verband. Verein Berlin . Bez. Oranienburg. Vorstadt. Den Mitgliedern zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Maurer
Karl Wothke
am 29. Dftober verstorben ist. Die Beerdigung findet Sonnabend, nachmittags 3 Uhr, auf dem GolgathaKirchhof in der Barsus. ftraße statt. 141/11
Bezirk Schöneberg. Am 28. Dftober starb das Mitglied, der Puter
Hermann Schulz.
Die Beerdigung findet am Sonnabend, nachmittags 2, Uhr, auf dem Gemeindefriedhof( Blante Hölle) statt. Ehre ihrem Andenken! 11m rege Beteiligung erfucht Der Vorstand.
VolksFeuerbestagsVerein Groß- Darlin
Geschäftsstelle:
N 39, Echönwalder Str. 4 II. Tel.: Norden 10787.
Es verstarben folgende Mitglieder 301/16
August Buchwald
Adlershof. Arndtstr. 7.
Marie Stoll Große Frankfurter Str. 77.
Einäscherungen:
Buchwald: Heute Freitag, 1. November, nachmittags 2 Uhr, Krematoriumi Baumschulenweg.
Stoll: Sonntag vormittag 9 Uhr, Krematorium Gerichtstraße. Friede ihrer Asche!
Verband der Brauerei- und Mühlenarbeiter
und verw. Berufsgenoffen. Zablitelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Sollege
Julius Kößling
Brauer,
gestorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 2. Nobember 1918, vormittags 11%, Uhr, auf dem Friedhoj in Spandau , in den Rissein, ſtatt. 42/12
Um zahlreiche Beteiligung wird ersucht.
Die Ortsverwaltung.
Hierdurch die traurige Nachricht, daß am Dienstag, den 29. Oftober, bors mitlags 2 Uhr, mein innig. eliebter Mann, unser lieber Bruder, Schwager Onfel
uno 3797b
Mathias Berg
im Alter von 46 Jagren plöglich und unerwartet infolge Grippe sanft entichlafen ist
Im tiefsten Schmerz die trauernde Witwe Augufte Berg geb. Webel.
Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 2. Nobember, nachmittags 1,3 Uhr, von der Halle tes Bius. Kirchhofes in Hohenschönbausen aus statt.
Metallarbeiter- Verband. Verwaltungsstelle Berlin .
Den Mitgliedern zur Nach
richt, daß unser Kollege der Maschinenarbeiter
Hermann Waldhauer
Hochstr. 22, am 29. Oftober gestorben ist.
Die Beerdigung findet am Sonnabend, d. 2. November, auf dem Anstaltsjriedhof in Beelig statt.
Stege Beteiligung wird erwartet.
Nachrufe.
Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unsere Stollegin, die Arbeiterin
Helene Habeck
Neukölln, Harzerstr. 94, am 12. Dftober gestorben ist.
Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schloffer
Adolf Schulze
Schönwalder Str. 5, am 23. Oftober gestorben ist. Ehre ihrem Andenken! 120/13 Die Ortsverwaltung.
Verband
der Lithographen, Steindrucker und verw Berufe. ( Deutsch . Senefelder - Bund).
Unseren Mitgliedern haben wir die traurige Mitteilung zu machen, daß der Photograph, Kollege
Fritz Sempf
am 27. Oftober nach furzem Krantenlager an den Folgen der Grippe, Lungenentzün dung, verstorben ist.
Ein ehrendes Andenken ist ihm gesichert.
Die Beerdigung findet heute, Freitag, den 1. November, nachmittags 24 Uhr, auf dem Militärfriedhof in der Hasenheide statt.
Um rege Beteiligung erDie Verwaltung.
fucht
Auf dem Felde der Ehre fiel im DItober unser lieber Schwimmgenosse, Bizefeldwebel
Ausführungsbestimmungen
zur
Berordnung über die Abgabe und Entnahme von Fischen und Fishwaren vom 5. Juli 1918 betreffend die Anmeldung des Räucherwaren
bezages und Anlegung einer Kundenlifte.
Auf Grund des§ 6 der Verordnung vom 20. Sept. 1918 über die Abgabe und Entnahme von Fischen und Fischwaren vom 5. Juli 1918 werden folgende Bestimmungen getroffen: § 1.
an
Bom 25. November 1919 ab dürfen die in Berlin zu gelaffenen Räucherwarenhändler Räucherwaren aller Art Berbraucher nur abgeben und Verbraucher Släucherwaren nur entnehmen, wenn die Verbraucher fich vorher bei dem Händler
Bekanntmachung.
Gemäߧ 7 der Ausführungsbestimmung vom 21. 9. 18 ( Berordnung über die Abgabe und Entnahme von Fischen und Fischwaren vom 5. 7. 18) wird für den Gemeindebezirk der
In den Brotkommissionsbezirten 30-43, 49-52, 55-57, 77-79, 83-91, 96-128, 131-132, 152-171, 173-174, 176, 226-227, 229-230, 233, 236-237, 241, 245, gelangt vom
[ Königl. Eisenbahndirektion.
33. B 4. Halle( Saale ), den 29. DI tober 1918.
Einschränkungen im Versonenzugfahrplan. Am 1. November d. J. treten eine Reihe weiterer Cine
182, 185-194, 196-198, 202–205, 207, 209, 211-216, 218-221, hränkungen im Personenaug 18 ab für jebe abgegebene warte„ N- der Berliner Be
zugskarte Silogr. Heringe oder Strömlinge zur Berausgabung.
Der Kleinverkaufspreis der Heringe beträgt für 2 Kilogr. 1,30 M., für Kilogr. 0,65 M.
Der Kleinverlaufspreis der Strömlinge beträgt für 1, Kilogr. 1,25 M., für Stilogr. 0,65.
Die Belieferung richtet sich nach der Lage des Ladens des hat, nicht nach der Wohnung des Berbrauchers. Steinhändlers, bei dem der einzelne seine Eintragung bewirkt
Die Abbolung muß bis zum 10. November 1918 bewirkt sein. Berlin , den 29. Oftober 1918.
zur Rundenlifte angemeldet haben. Zu den Verbrauchern ge- Magiftrat der kgl. Haupt- und Residenzftadt.
hören nicht die Gaft und Speisewirtschaften, Pensionate, Privatmittagstische, Strantenhäuser, Alinifen, Gefängnisse, Erziehungsanstalten, Kantinen, gewerbliche Betriebe und andere Verpflegungsanstalten.
§ 2.
Die Kundenliste muß fortlaufend mit Nummern versehen sein und dem nachstehenden Muster entsprechen;
Laufende Nummer
ச
Abteilung für Fischversorgung.
Loebning.
Schliff
und vornehme Lebensart
Bors u. Zuname Bohnung der Kunden
Vermerk
von K. Gratiolet
der Abgabe
§ 3.
Wer gewerbsmäßig Räucherwaren im Kleinhandel verkauft und vom Magiftrat, Abteilung für Fischbersorgung zum Stäucherwarenhandel zugelassen worden ist, ist verpflichtet, die Kundenliste aufzulegen und Anmeldungen entgegen zu nehmen.
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Aus dem Inhalt: Was ist Lebensart?| Schliff/ Takt/ Persönliche Würde, Bescheidenheit und Selbstbewußtsein| Offenheit und Zurückhaltung/ Die
Zum Zwecke der Anmeldung find die durch einen Aushang, Berlauf von Räucherwaren auf Bezugsfarten der Stadtgemeinde Berlin ", fenntlich gemachten Läden vom 1. bis 6. November 1918 einschließlich wochentags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und nach- Selbsterziehung zur Vornehmheit| Besuche/ Empmittags von 3 bis 7 Uhr offen zu halten.
§ 4.
Die Einwohner von Berlin und Charlottenburg fönnen sich nach ihrer Wahl bei einem Berliner oder Charlottenburger Kleinhändler anmelden.
Bei der Anmeldung baben die Anmeldenden die Berliner Bezugskarte oder die rote Nachrungsmittelkarte der Stadtgemeinde Charlottenburg vorzulegen. Der Händler hat den Abschnitt mit dem großen Buchstaben, Q" der Berliner Bezugstarte, bezw. den Abschnitt Nr. 213 der Charlottenburger roten Nahrungsmittelfarte absutrennen und an sich zu nehmen. Die Anmeldung ist in die von Händler in doppelter Ausfertigung aufzulegende Stundenlifte( vgl.§ 2) unter jortlaufender Nummer, unter Angabe des Bor- und Zunamens und der Wohnung des Kunden einzuttragen. Jeder Angehörige eines Haushaltes ist unter einer neuen Nummer der Kundenliste auf den Namen des Haushaltungsvorstandes anzumelden.
Jedem Anmeldenden ist eine Bescheinigung über die ihm zugewiesenen Nummern der Kundenliste auszustellen.
§ 5.
Der Händler ist verpflichtet, die Eintragung in die Stundenlifte in Gegenwart des Anmeldenden vorzunehmen. Die Zurüdweisung von Eintragungsberechtigten ist verboten.
Es ist insbesondere unzulässig, die Eintragung in die Stundenlifte für Räucherwaren von der Eintragung in eine andere Kundenliste oder der Entnahme anderer Waren abhängig zu Ausweiskarten sind verboten.
Walter Kadewitz. machen. Gintragungen ohne Borlage der in§ 4 vorgesehenen
Wir verlieren in ihm ein langjähriges, treurs Mite glied und werden sein Andenten tets in Ebren halten. 288/4 Berliner Schwimmklub
" Freiheit“.
Am 26. Dftober entschlief nach furgem, fchwerem Strantenlager meine liebe gute Frau
Auguste Sperling
und zwei Tage darauf meine liebe Tochter 135/13
Luise
nach kurzem, schwerem Leiben . Ehre ihrem Andenken! Rudolf Sperling, Gastwirt, zurzeit auf Urlaub. Anna Sperling als Tochter und Schwester. Schöneberg , Hauptstr. 89.
Nachruf.
Allen Verwandten und Bekannten die traurige Nach rict, daß unsere einzige inniggeliebte Tochter
Gerda
am 26. Dftober im Alter von 8 Jahren an den Folgen ber Grippe sanit ent 101A schlafen ist.
Otto Schladale, zurzeit auf Urlaub und Frau Berta geb. Seidel. Die Beerdigung fand am 29. Ditober in Greves mühlen statt.
Danksagung.
§ 6.
Ein Bersäumnis der Eintragung innerhalb der Frist des§ 3 hat den Ausschluß des Räucherwarenbezuges von einem Berliner oder Charlottenburger Händler für den aufgerufenen Abschnitt zur Folge. Die Voraussetzungen, unter denen Ausnahmen zulässig sind, bestimmt der Magistrat, Abteilung für Fischversorgung.
§ 7.
Die abgefchloffenen Kundenlisten hat der Kleinhändler in do vpelter Ausfertigung mit seiner Unterschrift versehen, spätestens bis zum 7. Rovember 1918 dem vom Magiftrat, Abteilung für Fischbersorgung zugelassenen Großhändler, bei dem er zum Bezuge von Räucherwaren eingetragen ist, abzuliefern.
Die angetrennten Abschnitte Q oder Nr. 213 der Char lottenburger roten Nahrungsmittelfarte find in Bündeln aut je 100 Stüd zu verpaden und mit dem Namen des Kleinhändlers und der Anzahl der abgelieferten Abschnitte der Berliner Bezugskarte oder der Charlottenburger roten Nahrungsmittelfarte versehen, der Kundenliste beizufügen. Die beiden Ausfertigungen der Kundenliste sind von dem Großhändler dem Magistrat, Abteilung für Fischversorgung, mit den abgetrennten Abschnitten zur Prüfung einzureichen. Die eine Ausfertigung erhält der Kleinhändler durch seinen Großhändler zurüd. Der Großhändler hat die Kundenlisten und Abschnitte bis spätestens 9. November 1918 bem Magistrat, Abteilung für Fischversorgung abzuliefern und dabei die Gesamtzahl der von ihm eingereichten Abschnitte anzugeben.
§ 8.
Der Händler hat in seinem Geschäftslollal an einer von außen deutlich sichtbaren Stelle unmittelbar nach Empfang der Ware diejenigen Nummern seiner Kundenliste belannt zu geben, die an diesem Zage mit Raucherwaren beliefert werden. Bei der Abgabe der Räucherwaren ist der jeweils zum Bezuge von Räucherwaren gültige Abschnitt abzutrennen sowie die Entnahme von Räucherwaren durch Eintragung der Abschnittbezeichnung in der Kundenliste zu vermerken.
§ 9.
Sollte die Ware nicht bis eine Stunde vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Verlaufsschluß abgeholt sein, so sind die vor handenen Waren an noch nicht belie erte eingetragene Kunden abzugeben. Die Abgabe ist in der Stundenliste zu vermerken, die vorgeschriebenen Abschnitte sind abjutrennen,
Nicht verkaufte Ware ist dem Magiftrat, Abteilung für Fischversorgung telephonisch( Mag. 791, Norden 4347/4348) au melden, der alsdann über die weitere Berwendung der Ware Anweisung erteilt.
§ 10.
Der Magiftrat behält sich vor, Händler, die einen zu ge ringen Räuferfreis nachweisen, von der Belieferung auszuschließen und die eingetragenen Käufer nach seinem Ermessen
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zu beeteilen.
§ 11.
Der Händler ist zur Befriedigung der in seiner Rundenliste eingetragenen Runden mit den etwa zur Verfügung stehenden Räucherwaren verpflichtet. Mit dem 25. November 1918 verlieren die Abschnitte Ee und Jj der Berliner Bezugfarte und die Abschnitte 196, 201 der Charlottenburger roten Nahrungsmittelfarte ihre Gültigkeit. An ihre Stelle treten die Abschnitte Q der Berliner Bezugfarte und Nr. 217 der Charlottenburger roten Nahrungsmittelfarte.
§ 12.
Buwiderhandlungen gegen diese Ausführungsbestimmungen merben gemäߧ 7 der Verordnung vom 5. Juli 1918 über Abgabe und Entnahme von Fischen und Fischmaren mit Geldstrafe bis zu 1500 Mart oder mit Gefängnis bis zu jeds Monaten beftrast, sofern nicht durch die allgemeinen Strasbestimmungen eine härtere Strafe verwirft ift.
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