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Gewerkschaftsbewegungsd

Arbeitslosenfürsorge. Arbeitsbeschaffung.

Berlins   ein

Betriebsräte.

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe.

triebe durch den Betriebsrat würde unseres Erachtens zur schwer- Zwischen den Arbeifgebern und den in den Brauereien usw. ften Schädigung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft vertretenen Arbeitnehmerverbänden ist vereinbart worden, daß führen. Die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen der Ar- bom 1. Januar 1919 in den oben aufgeführten ca beiter ist durch die Betriebszugehörigkeit ohne weiteres bedingt und trieben nur noch solche Arbeitnehmer beschäftigt bedarf zu ihrer wirksamen Bertretung der Geschlossenheit der Ar- wer den, die einer der bertragschließenden Arbeit beiterschaft. Diese notwendige Geschlossenheit wird durch die meist nehmerorganisation angehören. Von den Arbeit­Diese drei Punkte behandelte die Gewerkschaftskommission für sehr verschiedene Auffassung über die politischen Aufgaben und In- nehmerorganisationen wird diese Vereinbarung rücksichtslos zur Berlin   und Umgegend in ihrer am Dienstag abgehaltenen Ver- teressen der Arbeiter sehr oft gestört oder überhaupt in Frage ge- Durchführung gebracht werden. jammlung. Wie der Referent Schulze ausführte, ist zwischen den Gestellt werden. Die politischen Interessen der Arbeiter eines Be­Achtstundentag in den Mühlen Groß- Berlins  . werkschaften und den Bertretern der Gemeindebehörden Groß- triebes fönnen übrigens tatsächlich mur, vom Betriebe ganz unab= hängige, allgemeine politische Arbeiterinteressen sein, die unseres In den Mühlen Groß- Berlins tritt der Achtstundentag am Statut für die Arbeitslofenunterstüßung Grachtens durch die außerhalb des Betriebes wirkenden Arbeiter 2. Dezember, spätestens am 9. Dezember 1918 in Kraft, je nach vereinbart, welches für die Stadt Berlin   seit dem 21. November in räte wahrgenommen werden können und müssen. Bei der Wahl- dem, wie die Striegsteilnehmer in die Mühlen zurückkehren. Ver­Kraft ist, und für die anderen, zum Zwvedverband Groß- Berlin geordnung zum Betriebsrat vermissen wir genügend flare Bestim- handlungen zweds Einführung eines paritätischen Arbeitsnach hörenden Gemeinden demnächst in Kraft treten wird. Ursprünglich mungen für die Kleinbetriebe mit weniger als 100 Beschäftigten. weises für die Mühlenindustrie Groß- Berlins sind im Gange. mar ein Entwurf bereinbart, der aber, nachdem die vom Reichs. Auch würde die Zusammenfassung der Arbeiter und Angestellten wirtschaftsamt herausgegebenen Richtlinien erschienen waren, auf in eine Interessenvertretung den letteren nicht nur bestehende wert­Beranlassung der Gemeinden diesen Richtlinien angepakt wurde, bolle Rechte nehmen, sondern in vielen Fällen auch die notwendige um Schwierigkeiten wegen der vom Reich und Staat an die Ge- sachgemäße Bertretung ihrer besonderen Berufsinteressen start be= meinden zu leistenden Rüdvergütung zu vermeiden. So erflärt es einträchtigen. Die Borstände Der Gewerkschen halten sich, daß in dem jest maßgebenden Statut einige Bestimmungen ent aften find, die bein gewerkschaftlichen Standpunkt nicht entsprechen an den Bestimmungen des Ausschusses der Gewerkschaftskommiſſion wirtschaftliche Lage der kaufmännischen Angestellten zu geben. Die und im ursprünglichen Entwurf wesentlich günstiger lauteten. Die über die Neuwahlen der Arbeiter und Angestelltenausschüsse fest Mahnung, daß nur ein Anschluß an eine freiegewerf schaftliche Organisation und ein solidarisches Vorgehen Durchführung dor Unterstügung geschieht für alle Gemeinden Groß- und verpflichten sich, nach diesen Bestimmungen zu handeln. Berlins   nach einheitlichen Bestimmungen und einheitlichen Formali Die Gewerkschaften müssen es außerdem ablehnen, erst dann eine Besserung der Verhältnisse möglich machen kann, fand vollen Beifall. täten. Der Arbeitslose läßt sich auf dem für ihn zuständigen Arzu den Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung Folgende Resolution wurde angenommen: Angemessene beitsnachweis eintragen, erhält dort eine Stontrolfarte, mit der er sich hinzugezogen zu werden, wenn Differenzen entstanden sind; biel- Aufbesserung der Grundgehälter. Gine einmalige unverzüglich nach einer der bekanntgegebenen vom Magistrat eingerichteten 23 mehr muß der Betriebsrat berpflichtet werden, sich mit der zustän- zahlbare außerordentliche Beihilfe in Höhe von 750 M. für ver­Geschäftsstellen begibt, wo er den Antrag auf ädtische Unter stügung stellt. Nach Aufnahme des Antrages erhält der Arbeitslose bigen Gewerkschaft vor der Einleitung von Bewegungen aller Art heiratete Angestellte und 500 M. für unverheiratete Angestellte. von der städtischen Geschäftsstelle eine Starte, auf der die Höhe der ins Einvernehmen zu sehen, wie das ja auch durch die Vollmacht, die Grwartet wird ferner, daß die bisher gewährte Weihnachtsgrati bewilligten Unterstüßung angegeben wird. Die Ausgahlung erfolgt der Vollzugsrat den freien Gewerkschaften bereits erteilt hat, flar filation im engsten Sinne als Gehaltsbezug aufzufassen ist und durch die Gewerkschaft, die regen der Rüdvergütung mit der Ge- und deutlich zum Ausdrud gebracht worden ist. Ganz unmöglich durch die Zahlung der einmaligen Beihilfe nicht beeinträchtigt meinde abrechnet. twürde es namentlich denjenigen Gewerkschaften, die örtliche oder werden darf. zentrale tarifliche Verträge mit den Arbeitgebern abgeschlossen haben, sein, nach den vom Vollzugsrat aufgestellten Richtlinien zu arbeiten.

Wo die Unterstützung bei herabgefekter Arbeitszeit ausgezahlt wird, ist noch nicht bestimmt. Die Gewerkschaften fönnen diese große Arbeitslast beim besten Willen nicht übernehmen. Sie schlagen vor, bies ben betreffenden Arbeitgebern zu übertragen, die dann toegen der Müdbergütung mit der Gemeinde abzurechnen hätten. Heber

Arbeitsbeschaffung in der Uebergangszeit

Die Gewerkschaften haben das Bestreben und auch das drin gende Bedürfnis, ftets im Einvernehmen mit dem Vollzugsrat zu arbeiten. Insbesondere wird dies der Fall sein bei der Erledigung von Fragen, die von erheblicher und einschneidender Bedeutung für die Arbeiterschaft sind. Ein Kontrollrecht hingegen in dem Sinne, daß alle Maßnahmen der Gewerkschaften wie überhaupt ihre ge famie Tätigkeit dem Bollzugsrat zur Begutachtung beziv. zur Beauf­fichtigung unterstellt werden müssen, lehnen die Gewerkschaften grundsätzlich ab."

Intereffengemeinschaft deutscher Beamtenverbände.

Im Auftrage bes Vollzugsausschusses wurde am 25. November folgende Entschließung in der Reichstanzlei zur sofortigen Weiter­gabe an das Mitglied der Reichsregierung Voltsbeauftragten bert überreicht: über 14 Millionen um­

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führte Eugen Brüdner aus: Mehrere Besprechungen der Ge­werischaftsvertreter mit Bertretern der Gemeinden und Leuten greßindustrieller Betriebe haben das Ergebnis gehabt, daß so weit wie irgend möglich Arbeit beschafft werden wird. Die Stadt Berlin  ftellt 12 Millionen Mark für Arbeiten zur Verfügung, die in nächter Beit in Angriff genommen werden sollen. Auch die Vertreter der Bororigemeinden haben sich für die Beschaffung von Arbeiten be­reit erflärt. Der Zweckverband Groß- Berlin   will Arbeiten in feinem Waldgebiet vornehmen lassen. Die Direttoren der A. G. G.­Schnellbahn, der Untergrundbahn, der Großen Berliner Straßen bahn, der Algemeinen Berliner   Omnibusgesellschaft, der Staats­eisenbahn, der 2. E. G., der Firma Siemens u. Halste haben zu gefagt, Arbeiten, soweit es irgend möglich und Material zu be= Die durch die unterzeichneten fchaffen ist, ausführen zu lassen. Es wird also sowohl für unge fassenden Großorganisationen vertretene deutsche Beamten­fernte wie für Facharbeiter nach besten Aräften für Arbeitsgelegen daft hat sich durch eine am 14. d. M. gefaßte, auch in der Tages­heit gesorgt werden. Soeth, per Chef des Demobilmachungsamts preffe veröffentlichte Entschließung der gegenwärtigen Regie. hat der Ausschuß der Gewerkschaftsfommission die Befugnis er rung im Dienste des deutschen Boltes zur Verfügung gestellt. Sie felt, die Demobilmachungsfragen für die Proving Brandenburg hat alle ihre Pflichten in der Eisherigen Weise getreulich erfüllt, su regeln. Soweit das Gebiet der Stadt Berlin   in Frage kommt, um die staatlichen Verwaltungen und Betriebe zum Besten des wird der Ausschuß der Gewerkschaftskommission mit dem bestehen. Bolfsganzen ordnungsgemäß und ungestört im Gange zu erhalten. den Demobilmachungsausschuß, der Stadt Berlin   zusammenarbeiten. Der Regierung hat die deutsche   Beamtenschaft damit bewie­Im Gebiet der Probing Brandenburg follen die Gauleiter der Ges merischaften sich bezüglich der Demobilmachungsfragen mit den be: sen, daß sie glaubt und vertraut, durch sie zum Frieden, zur Ord­schaften werden ersucht, durch ihre Vertrauensmänner in der aller- führt zu werden. nächsten Zeit feststellen zu lassen, in welchen Betrieben Arbeiten usgeführt werden fönnen und welcher Art die Arbeiten sind. Das Ergebnis dieser Feststellungen soll dem Ausschuß der Geverfschafts­fommiffion noch im Laufe dieser Woche übermittelt werden, damit er bas Erforderliche veranlassen fann.

Der Angestelltenausschuß rief am Montag, den 26. d. M., das gesamte Personal zusammen, um einen Ueberblick über die traurige

Parteinachrichten.

Wer waren die Denunzianten? Die Bergische Arbeiterstimme hat jüngst die Einigung der Arbeiter mit der Begründung abge­lehnt, daß die Regierungssozialisten" während des Krieges denuna giert, die Unabhängigen aber in Sterfern und Festungen geschmachtet hätten. Jeht sieht sich dasselbe Blatt gezwungen, Aufflärung über aus den Reihen der Unabhängigen ständig in Düsseldorf   vorge­die rätselhaften Verhaftungen zu geben, die während des Krieges nommen wurden. Fünf Mitglieder der unabhängigen Sozialdemokratie, Vertreter der schärfsten Tonart, die in den Versammlungen das größte Wort führten, find jezt a Is Bolizeispiel entlarbt worden, und obwohl ein Teil der Bolizeiatten vernichtet worden ist, hofft man noch mehreren der selben Sorte auf die Spur zu kommen.

Industrie und Handel.

Die Börse.

treffenden örtlichen Behörden in Verbindung sehen. Die Gewerk nung und zum Wiederaufbau unseres deutschen   Vaterlandes gelegten Tagen wieder sehr erheblich gesunken. In Zürich   trat ein

Ueber die

Richtlinien für die Betriebsräte

zeferierte Müniner. Er gab einen Bericht über die hierauf bezüglichen Verhandlungen mit dem Bollzugsrat, bemertte, daß die Gewerkschaftsvertreter Ginwendungen gegen einige Bestimmungen und den Richtlinien erhoben, aber mit ihren Ansichten nicht durch gebrungen find und beantragte eine Erflärung, die die Bersamm lung einftimarig annahm, nachdem sich auch Schmidt namens der gewertschaftlichen Angestelltenverbände der Erklärung angeschlossen hatte. Die Erklärung lautet:

23 wichtigstes Grfordernis hierfür hat die Reichs- und Staats­regierung selbst die Einberufung der deutschen   Nationalversamm lung bezeichnet. Nur diese fann uns die faiver gefährdete Reichs­einheit sichern, den ersehnten Frieden bringen und die vollzogene Umivälzung auf die gesetzliche Grundlage stellen. Bei der Verzögerung der Nationalversammlung droht dem Deutschen Reiche   bölliger Zerfall und der deutschen   Beamtenschaft die Bernichtung ihrer Erifteng.

Die deutsche Beamtenfdaft sieht in der Forderung der so­fortigen Einberufung der Nationalversammlung das dringendite Gebot der Stunde. Sie ist daher gewillt, alle ihr zu Gebote stehen den Mittel anzuwenden, um dies Ziel zu erreichen. Berlin  , den 25. Novenifer 1918.

Das Börsenbild war am Mittwoch gegen die Vortage nicht wesentlich verändert. Im Laufe der Börse feste fich eine leichte Erholung durch. Der Kassamartt war uneinheitlich, doch notierte eine erhebliche Zahl von Werten höher. Das charakteristische Merk­mal ber Börse war aber durch die Verschlechterung der deutschen  Baluta im Auslande und durch den Massentauf ausländischer Der Kurs der deutschen   Reichsmart ist im Auslande in den Werie gegeben. Sturz der Reichsmark vom 25. bis zum 26. November von 4 Frank ein. Am Dienstag wurden für 100 M. nur mehr 59,50 Frank gegen 63,50 am Montag gezahlt. Weniger einschneidend waren die sturs­bisher auf einem bedauerlichen Tiefstande befand; in Amsterdam  berlufte in Kopenhagen   und in Amsterdam  , wo sich die Mark schon sant der Kurs vom Montag auf Dienstag von 30,60 auf 30,25 Gul­den. Diese Sapitalflucht führt auch zu eifrigen Käufen in eljaga lohtringischen Werten. So haben Rembacher Hüttenwerke und Fumes- Friede auch in den Tagen, wo die Börsenverfassung mehr als schwach war, sich behauptet oder Gewinne davongetragen, so daß sie heute im Gegensatz zu allen anderen Werten erheblich über den Panikkursen der ersten Revolutionstage stehen. Die 4% prozentige Straßburger Stadtanleihe notierte 107. Barallel mit dieser Entwertung geht an den deutschen   Börsen eint Die vereinigten Zentralberbände: überstürzter Stauf ausländischer Werte, der bei diesen zu sprung Interessengemeinschaft deutscher Beamtenverbände. Verband deut- haften Kurzerhöhungen führt. Erotische Werte, die lange Zeit das icher Beamtenbereine. Deutscher   Lehrerverein. Bund der Beamten. Edymerzenstind ihrer Bekker geworden sind, notieren ebenso gut ber preußisch- hessischen Staats- und der Reichseisenbahnbeamten. oder noch besser als deutsche Reichs- und Staatsschulden Beson Bentralverband der Gemeintebeamten Preußens. Soziale Arbers merikanische Werte sind am Mittwoch rapide in die Höhe ge Die beitsgemeinschaft der unteren Beamten im Reichs, Staats- und gangen und trugen Stursbesserungen bis 11 Broz. Dabon. Kommunaldienst. Aftien der italienischen Meridionalbahn verzeichneten einen Aurs gewinn von 20 Proz., die der Kanadabahn von 7 Proz., die der fürkischen Tabakregie- A.- G. von 15 Proz., die der Steaua Romana 6 Proz. Daß japanische, argentinische, chilenische, serbische und griechische Werte eifrig begehrt waren, versteht sich am Rande von selbst. Weniger verständlich, aber für die Flucht des Kapitals vom heimischen Kapitalanlagemartie höchst bezeichnend ist, daß auch österreichisch- ungarische, rumänische und sogar russische Werte zu höheren Kursen gekauft wurden. Die prozentige rumänische Staatsanleihe steht ebenso hoch wie die 5prozentige Deutsche  Reichsanleihe.

Die Bertreter der in der Gewerkschaftskommission Berlins  und Umgegend vereinigten Gewerkschaften vermögen in dem som Bollzugsrat bes Arbeiter- und Soldatenrats Groß- Berlins   beschlos fenen Richtlinien für die Betriebsräte" eine geeig nete Grundlage für ein ersprießliches Zusammenarbeiten zwischen den Gewerkschaften und den Arbeiterausschüssen bezw. Betriebsräten Achtstundentag und Organisationszwang im Tarifgebiet leider nicht zu erbliden. Insbesondere lehnen wir die Abfäße 1, 2 und 3 der Richtlinien" ab, während wir dem Absatz 4 betr. die

" allgemeinen Richtlinien" vorbehaltlos unsere Zustimmung geben

fönnen.

Unsere ablehnende Haltung zu den ersten 3 Absätzen der Ber­fügung gründet sich auf folgende Bedenken: Die Bertretung politischer Interessen innerhalb der Be­

der Groß- Berliner Brauereien. Am 28. nov mber 1918 gelangt in allen Brauereien, Mät­zereien und Bierniederlagen( Ringbrauereien, ringfreie Lager­und Malzbierbrauereien und Weißbierbrauereien und deren Nie derlogen) im Tarifgebiet Groß- Berlin der Achtstundenta zur Ein führung. Die näheren Bestimmungen über Brutto- und Netto­arbeitszeit sind festgelegt, ebenso Schichtbeginn und Schichtende.

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