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Deutscher   Buchbinder­Verband.

Zahlstelle Berlin  . Unferen Mitgliedern zur traurigen, Nachricht, daß unser Mitglied, der Buch­binder

Paul Gesell

verstorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 1. Fe­bruar, nachmittags 344 Uhr, von der Leichenhalle des Dreifaltigteits Kirchhofes, Eingang Barutherstraße, aus ftaft.

24/17

Bahlreiche Beteiligung er­wartet

Die Ortsverwaltung.

Am 29. Januar verstarb infolge Herzschlag plöglich und unerwartet meine gute Tochter, unsere gute Schwe fter, Schwägerin u. Tante, die Inhaberin des Blumen­geschäftes Neukölln, Reuter­Straße 27, Frau

1183b

Lina Gerstenberg

geb. Schubert,

im 48. Lebensjahre.

Dies zeigen um ſtille Teilnahme bittend an

Die frauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet am Montag, den 3.Februar, nachmittags 22 Uhr, von der Halle des alten Jakobi­Kirchhofes, Hermannplay, aus statt.

Danksagung,

$ termit allen Berwandten, Freunden und Genossen meines feben Mannes und Baters, des Gastwirts

Teilnahme.

H. Pickert,

Deutschösterreichischer Milfs­

und Wirtschaftshund&. V. Sonntag, den 2. februar, vormittags 11 Uhr,

Vollversammlung

17/3

im Banfettfaal des Weinhauses Rheingold, Botsdamer Straße. Deutschösterreicher und Deutschösterreicherinnen! 8ahlreiches Erscheinen ist Pflicht! R

Berband der Sattler   und Portefeuiller

Ortsverwaltung Berlin  .

Bekanntmachung

über

Lebensmittelvorräte.

Auf Grund des Erlaffes des Herrn Staatssekretärs bes Reichsernährungsamts vom 18. Dezember 1918 und mit Er­mächtigung der Landeszentralbehörde wird für das Gebiet des Lebensmittelverbandes Groß- Berlin angeordnet:

I.

Betriebe, bie als Riftungsbetriebe" beliefert worden find, haben ihre gesamten Lebensmittelvorräte fomie blejenigen Lebensmittel, auf deren Lieferung fie einen Rechtsanspruch haben, auf Grund besonders ergehender Aufforderung dem Lebensmittelverband Groß- Berlin anzuzeigen. Diese Ver pflichtung tritt ohne Rücksicht darauf ein, ob die Lebensmittel­porräte behörblich überwiesen oder anderweit erworben sind, fowie, ob sie sich im Gewahrsam der Betriebe befinden oder II.

Achtung: Treibriemenbranche! htung! nicht. Fabrik- und Betriebssattler! Montag, den 3. Februer, abends präzise 7 Uhr, im Lokal von Olböter, Usedomstr. 33:

Branchen- Verfammlung.

Tagesordnung:

Sintenstraße 198, unseren herzlichsten Dant file die liebevolle 1. Die Cohnregelung der Fabrit- und Betriebsfattler 1088b In der Berliner   Metallindustrie. Frau Agnes pideet nebst Söhnen Bruno u. Hermann. 2. Die erfie Tätigkeit der Berliner   Arbeitsgemeinschaft. 3. Borschläge für einen Reichstarif. Berlin  , den 30. Januar 1919. Bahlreiches und pünktliches Erscheinen der Mitglieber erwartet 159/11 Die Branchenleitung,

Deutscher Holzarbeiter- Berband

Verwaltung Berlin  .

Tel.: Amt Morigplag 10623, 3578.

Bureau: Rungestr. 80

Branchenversammlungen Tischler

Rühl- und Lagerhäuser haben die Einlagerer der in ihnen eingelagerten Lebensmittelvoeräte nach Namen und Adresse ab dem Lebensmittelverband Groß- Berlin anzuzeigen. binnen einer Woche vom Inkrafttreten dieser Bekanntmachung

III.

Gaft und Schantwirtschaften, Sotels, fowie gewerbliche Be­triebe, bie nicht bereits unter I und II fallen, haben ihre Bor räte der zu IV bezeichneten Art binnen einer Woche vom In­trafttreten diefer Bekanntmachung ab dem Lebensmittelverband Groß- Berlin anzuzeigen. Diese Verpflichtung tritt ohne Mild ficht barauf ein. ob die Lebensmittelvorräte behördlich über­wiefen oder anderweit erworben sind, sowie ob sie fich tun Ge­wahrsam der Betriebe befinden oder nicht.

von Lebensmitteln:

IV.

Die Anzeigepflicht zu III erstreckt sich auf folgende Arten a) Getreide und Mehl, b) Kartoffeln,

c) Sülfenfrüchte, Buchweizen und Sirfe, d) bie aus Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Siefe hergestellten Erzeugnisse wie Grieß  , Grüße, Graupen, Teigwaren und ähnliche,

e) Fleisch( Rindfleisch, Kalbfleisch, Schaffleisch, Schweine­fleisch, Rot, Dam, Schwarz und Rehwild, Hühner, Sped und Rohfett, Wurst, Fletichfonferven und sonstige Fleisch dauerwaren aus diesen Fleischforten). Auf Pferde, Efel, 8iegen und Kaninchenfleisch, zahmes und wildes Gefligel( mit Ausnahme von Sühnern) erstreckt sich die Anzeigepflicht nicht.

ZUR AUFFÜHRUNG! GEORG KAISER  Von Morgens bis Mitternachts Stück in 2 Teilen. Geh. M 2.50, geb. 4 M. Ein wildes Gelächter gellt durch das Stück. keuchende Menschenqual stammelt irr letzte Geständnisse und tiefe Sehnsucht nach Größe, Würde, Glück, Leidenschaft spannt einen schimmernden Regenbogen über die Fratzen Sonntag, den 2. Februar 1919, vormittags 10 Uhr, welchem Umfange, wann, in welcher Art und an welcher Stelle

des entseelten Daseins.

( Münchener Post")

GEORG KAISER  

Gas

Schauspiel in 5 Akten. Geh. 3 M. geb. 5 M. Geist oder Materie diese Schicksalsfrage der revolutionierten Menschheit bildet das Thema dieses aufrüttelnden Anklagedramas. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen

( Bezirk Charlottenburg  ): Sonntag, den 2. Februar 1919, vormittags 10 Uhr,

bei Haut, Charlottenburg  , Wallstr. 90. Tagesordnung:

1. Bericht der Rommission. 2. Verbandsangelegenheiten.

Sargtischler:

bei Wertmann, Gr. Frankfurter Straße 16. Tagesordnung:

1. Bericht der Kommission. 2. Aufstellung der Randidateu zur Wahl der Delegierten zur Generalversammlung. 3. Berbands­angelegenheiten und Verschiedenes. Die Ortsverwaltung.

Achtung, Rahmenmacher!

82/5

Die Beerdigung unseres Kollegen und früheren Obmannes

Hermann Merx

findet Sonnabend, ben 1. Februar 1919, nachmittags 8 Uhr, von der Leichenhalle bes städtischen Friedhofes in Friedrichs felbe aus ftatt.

Die Kollegen treffen sich mittags 12 Uhr bei wählisch, Staliger Straße 22. Rege Beteiligung erwartet

S. Fischer, Verlag, Berlin   2/4

Ziehung am 14. u. 15. Februar

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des Vaterland, Frauenvereins, Zweigverein Potsdam. 100 000 Lose, 4155 Gewinne im Werte von Mir.:

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IV.

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I.

Der Staat des sozialen Rechts. Leitfäße für eine demokratische Wirtschaftspolitil. Bon Arthur Feiler  .

II.

Deutschlands   fünftige Staatsform. Bon Mag Weber, Heidelberg  .

III.

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h) Buder.

Die Anzeigepflicht zu I ist nicht auf ble vorstehend auf­geführten Lebensmittel beschränkt.

V.

Der Lebensmittelverband Groß- Berlin bestimmt, ob, in die angezeigten ober anzeigepflichtigen Waren von ihm in An­spruch genommen werden. Er bestimmt insbesondere, ob und in wieweit Lebensmittelvorräte den Betrieben, die Wertfpeifungen unterhalten, aur ordnungsmäßigen Weiterführung der Werl  fpeisungen zu belassen sind.

Die von dem Lebensmittelverband Groß- Berlin in Anspruch genommenen Vorräte find an ihn abzuliefern und werden zur Bersorgung von Maffenfpeisungen, Krankenhäusern, Bazaretten ober flir sonstige gemeinnilgige Swede verwendet.

VI.

Die Bergütung file bie abgelieferten Lebensmittel bestimmt fich nach den Höchstpreisen. Für Lebensmittel, die vom Lebens­mittelverband Groß- Berlin an Betriebe abgegeben worden sind, wird ber an ben Lebensmittelverband gezahlte Preis ein schließlich der nachgewiesenen angemessenen Spesen vergütet.

VII.

wendung auf öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände. Die Borschriften biefer Bekanntmachung finden teine An­

VIII.

Die Bekanntmachung tritt am 30. Januar 1919 in Kraft. Berlin  , den 24. Januar 1919.

Lebensmittelverband   Groß- Berlin.

2280 2v. 1a.

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Bekanntmachung betreffend Preisänderung für Blei auf Kontingentſchein.

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In Berfolg der Bestimmungen der Bekanntmachung über bie Verordnung betr. Sparmetalle während der Uebergangszeit ( veröffentlicht im Reichsanzeiger" Nr. 275 vom 21. Rovember 1918) wird hiermit befanntgegeben, baß der in dieser Bekannt gramm weiterhin nur noch für folche Lieferungen Geltung be hält, welche aus Beständen der Kriegsmetall- Attiengesellschaft bezw. der von dieser Gesellschaft mit Lieferung beauftragten Läger auf Grund vor dem 1. Februar 1919 ausgestellter Ron tingentfcheine bezw. aus folchen abgeleiteter Teilkontingentſcheine ecfolgen.

Für Lieferungen auf Grund von Kontingentſcheinen, welche nach dem 31. Januar 1919 ausgestellt sind bezw. von aus folchen abgeleiteten Teiltontingentſcheinen gilt bis auf weiteres der Preis von 10190 M. 90.-( Mark: Neunzig)

für 100 Kilogramm Blel.

Berlin  , den 31. Januar 1919.

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Dinisch Englisch  

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Arabisch( Syr.)

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Französisch Jal

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Italienisch

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Auf Grund von§ 2 Abs. 2 der Bekanntmachung des Magistrats vom 28. Juli 1916 über den Verkehr mit Süßstoff und über Beschränkung des gewerblichen Verbrauchs von Zucker wird bekannt gegeben, daß der Abschnitt 42 der Süßstofftarte H im Februar 1919 eingelöst werden kann. Auf diesen Abschnitt ist ein Päckchen Süßstoff H- Patung zum Preise von 25 f. zu berausgaben und zu entnehmen. Die Abschnitte 1-41 dürfen im Februar 1919 nicht mehr ein­gelöst werden. Berlin  , den 81. Januar 1919.

252 8u. 19.

Magiftrat. Zuckerversorgungsstelle.

Dr. Reimann.

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