Das Arbeitsrecht im Weltfriedensvertrag.
Die„ Norddeusche Allg. 8tg." veröffentlicht das internationale Arbeiterschußprogramm, daß die deutsche Regierung der Friedenskonferenz vorzulegen gedenkt.
In der Einleitung( I) wird die allgemeine Pflicht der Ber tragschließenden festgestellt, die folgenden Bestimmungen als Meinseit bestimmungen in ihre Gesetzgebung aufzunehmen.
II. Greizügigkeit, Koalitionsrecht, Arbeitsbedingungen. 8. Der Erlaß von Auswanderungsverboten ist un. gulässig. Der Erlaß von generellen Einwanderungsverboten ift unzuläfig; doch bleiben von dieser Bestimmung unberühr: a) das Recht jedes Staats, zum Echuße seiner Bollsgesundhei: die Einwanderung zu fontrollieren und zeitweilig zu beschränken; b) das Recht jedes Etaats, in Reiten der Arbeitslosigkeit die Einwanderung von Arbeitern zeitweilig zu beschränken;
c) das Recht jedes Staats, zum Echuze seiner Volkskultur und gur wirksamen Durchführung des Urbeiterschutzes in den Betriebe groeigen, in denen vorwiegend einwandernde Arbeiter beschäftigt werden, geriffe Mindest tenntnisse des Eigewanderten im Lesen und Schreiben zu fordern.
17 Die tägliche Arbeit daner für alle Arbeiter in gewerb lichen Betrieben barf acht Stunden nicht überschreiten. Wechsel faj.ch en find eller er gau unterziehen.
Die Arbeitzdauer für Arbeiterinnen darf an den Sonnabenden 4 Etunden nicht überschreiten. Der Sonnabendnachmittag ist den Arbeiterinnen von 12 Uhr mittags ab frei. zugeben. Wo Ausnahmen nach Art des Betriebes notwendig find, ift den Arbeiterinnen eine entsprechende Ruhepause in jeder Woche zu gewähren.
18. Das Alter für die Zulassung von Kindern zu gewerblicher, industrieller, fommerzieller oder landwirtschaftlicher Lohnarbeit und für die Entlassung aus der Schule wird auf das vollendete 14. Lebensjahr festgefeßt. Für alle jugendlichen Arbeiter gischen 14 und 18 Jahren ist ein pflichtgemäßer Fach- oder Fortbildungsschulunterricht einzuführen. Die Zeit zum Besuche dieses Unter richtes ist den jugendlichen Arbeitern freizugeben.
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19. Vor und nach ihrer Niederkunft dürfen Arbeiterinnen im gangen während 10 Wochen nach der Niederkunft jedenfalls we nigftens 6 Wochen nicht gewerblich beschäftigt werden. Den Unternehmern ist au berbieten, ben Arbeiterinnen nach beendeter Arbeitszeit weitere Arbeit nach Hause mitzugeben. 4. Den Arbeitern ist in allen Landern ein freies Realitions Für gleiche Arbeitsleistung ist zbeiterinnen recht zu gewähren. Geseze und Verordnungen, welche einzelnen Arber gleiche Lohn wie Arbeitern zu zahlen. beitergruppen das Recht der Koalition und der Vertretung ihrer 20. Die Nachtarbeit zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens wirtschaftlichen Interessen, so das Mitbestimmungsrecht bei der ist gesetzlich zu verbieten für alle Betriebe, die nicht ihrer Art nach Bestiebung der Lohne und Arbeitsbedingungen, borenthalten, find oder aus technischen Gründen auf die Nachtarbeit angewiesen find. unzulässig und, wo sie bestehen, zu beseitigen. Ginnemanderte Ar- 21. Den Arbeitern ift generell wöchentlich eine zusammen. beiter genießen die aleichen Rechte hinsichtlich der Teilnahme und hängende Ruhepause von mindestens 32 Stunden gefeblich zu geBetätigung in der gewerkschaftlichen Organisation, einschießlich es währleisten, die in die Zeit von Eonnabend bie Montag früh zu Etreifrechte, tie die einheimischen Arbeiter. berlegen ist. Ausnahmen von dieser Sonntagsruhe dürfen nur Die Behinderung der Ausübung des Koalitionsrechts ist au gemacht werden für die Verrichtung von Arbeiten die zur Wieder bestrafen. aufnahme des Betriebes am Montag erforderlich sind, wie für Be= 5. Der ausländische Arbeiter hat Anspruch auf die triebe, die aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden Lohn- und Arbeitsbedingungen, die von der Gewerkschafts- tönnen, und für jene Tätigkeit, die der Grholung und Bildung des organifation mit den Arbeitgebern feines Berufe vereinbart Wolfes am Sonntag dient. In allen diefen Fällen muß die find. Wo solche Vereinbarungen nicht bestehen, gelten auch für den 32stündige ununterbrochene Ruhepause an Wochentagen gewährt fremben Arbeiter die ortsüblichen Bohn- und Arbeitsbedingungen werden. Die Ausnahmen find im Gejebe genau zu bezeichnen. feines Berufes. Entgegenstehende Verträge mit ausländischen Are In tontinuierlichen Betrieben find zur Eicherung der möchentlichen beitern find nichtig. ununterbrochenen Ruhepause von 82 Etunden Referveschichten einzulegen. Die Echichtregelung ist so zu treffen, daß die Arbeiter abwechselnd mindestens jede dritte Woche den Sonntag frei haben. 22. Alle Geieße und Verordnungen auf dem Gebiete des Arbeiterschußes find finngemäß auf die Seimindustrie anzuwenden. Die Heimarbeit ist au berbieten: a) für Arbeiten, die mit schwerer Gesundheits- oder Ber giftunasoefahr verbunden find;
6. Sein Arbeiter darf wegen gemerfschaft licher Handlungen ausgewiefen werden. Gegen alle Ausweifunnsbefehle ist vor ihrer Vollstrechung die Anrufung gerichtlicher Entscheidung zulässig.
III. Arbeitsvermittlung.
7. Die Anwerbung von Arbeitern für das Ausland in Wider spruch mit den in Biffer 6 aufgeführten Bedingungen, sowie jede b) für die Herstellung von Leben und Genußmitteln einbar ruf gerichtete Stellenbermittlung ist zu verbieten und unter schließlich der Verpadung. Strafe zu stellen. Die Gintoanderung von solchen Arbeitern Für Wohnungen. in denen Heimarbeit betrieben wird, ist bei ift unzulässig und ihre Arbeitskontrakte find als nichtig zu erklären. Ausbruch gewiffer, näher zu bezeichnerber anstederber Krankheiten Die Echiffahrtsgesellschaften, die sich mit der Beförderung von Arbie Argeicebflicht durchzuführen. Falle infolgedessen die Beim beitern befassen, find unter strenge Kontrolle zu stellen.
8. Die vertragichließenden Etaaten verpflichten sich, die Arbeitsma: ttstatistik auf der Grundlage der öffentlich organisierten Arbeitsbernittlung auszubauen und durch eine internationale Bentralstelle in möglichst furzen Broischenräumen auszutauschen, um die Arbeiter bor Bureise nach Ländern mit geringer Arbeitsgelegenhei: au schützen. Diese Berichte sind insbesondere den gewerkschaftlichen Arbeiterorganisationen zugänglich zu machen.
IV. Sozialversicherung.
9. Die beteiligten Staaten sollen, soweit dies noch nicht der Fall ist, eine Pflichtversicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Betriebsunfall, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit, fomie eine Hinterbliebenen und eine Mutterschaftsversicherung durchführen. Die Sozialversicherung ist auf die Heimindustrie auszudehnen, 10. Tie ausländischen Arbeiter sind währerd der Tauer ihres Aufenthaltes den inländifden in bezug auf Beiträge und Leistungen der Fozialversicherung grundsäßlich gleichzustellen. 11. Arbeiter, die zeitweilig aufer Landes beschäftigt werden ( fogenannte Wontierungsarbeiter usw.) und die Arbeiter in Beforderungsbetrieben, die gewöhnlich im Gebiete mehrerer Etaaten arbeiten, find hinsichtlich der Versicherung grundfäßlich den Gejegen des Staates zu unterstellen, in dem das sie beschäftigende Unternehmen seinen Siz hat.
12. Rentenberechtigte Ausländer, die aus dem Lande verziehen, in dem ihr Rentenanspruch begründet ist, verlieren ihre Ansprüche nicht, falls der Heimatstaat die Gegenseitig feit anerkennt. Die näheren Bestimmungen hierüber wie auch die über die Auszahlung der Renten und die Weberwachung dieser Rentenempfänger sind durch zwischenstaatliche Berträge zu treffen. 18. In diesen Berträgen ist auch Bestimmung darüber zu
arbeit in diesen Wohnunnen verboten wird, ist den von dem Berbot betroffenen Personen Entschädigung zu gewähren.
Der Gesundheitszustand der in der Heimindustrie beschäftigten Minderjährigen ist ärztlich zu überwachen.
Der Gemeindebeamte als Stadtverordneter. Von einem Vorstandsmitglied unserer Beamtenorganisation wird uns geschrieben:
Eine neue Persönlichkeit wird mit den bevorstehenden Ge meinocmahlen Einzug halten in die Stadtparlamente: Der Ge.
meindebeamte.
Ihm war bisher das Gewähltwerden versperrt burch§ 17.2 ber Städteordnung, der besagt, baß alle befoldeten Gemeinde beamten nicht Stadtverordnete sein können. Erst die Berordnung der preußischen Regierung vom 24. Januar b. J. aur anderweitigen Regelung des Gemeindewahlrechts gibt dem Gemeindebeamten das passive Wahlrecht
Ob nun die Gegner auch hier behaupten werden, daß die So gialdemokratie die Beamtenschaft entrechten will?
alte preußische Landtag, in welchem die Parteien Dominierten, bie Jahrelang haben die Gemeindebeamten petitioniert, aber ber jetzt sich als die allein feeligmachenden Retter der Beamten hin stellen, berjagte ihnen regelmäßig mit nicht stichhaltigen Gründen das Recht des Gewähltwerdens.
Nun ist durch eine sozialistische Regierung mit einem Schlage dieser Ausnahmezustano beseitigt, benn es darf wohl als ausgeschloffen gelten, daß die preußische National versammlung ihn wieder zum Leben erwecken wird.
Die Gemeindebeamten erstrebten ihre Wählbarkeit nicht deshalb, um ihre eigenen Intereffen au verfolgen. fie wollten nur gleichberechtigt den anderen Bürgern ber Stadt gegenüber sein. Auch erkannten sie, daß gerade sie durch ihre berufliche Tätigkeit mit Sachverständnis in so manche Beratung flärend und abkürzend hätten eingreifen fönnen. Bei einer ge rechten Würdigung der Arbeit der Beamten wird man ohne wei teres zugeben müssen, daß ganz besonders fie doch durch ihre lang jährige Erfahrung eine Fülle von Kenntnissen aus allen Zweigen der Kommunalverwaltung befißen, die im Interesse der Stadt nuk bar gemacht werden müssen. Aber was in Bayern schon lange möglich war, im reaftionären Breußen ging es einfach nicht. Man begnügte fich, den Gemeindebeamten als Protofollführer in die Deputationsfizungen zu kommandieren, too er dann, mit einem Maultorb angetan, zuhören mußte. wie umständlich oft Stadtvers ordnete über eine Sache debattierten, die er auf Grund feiner täglichen Bragis mit einem furzen Wort aufa beste hätte abo schließen fönnen. Aber er hatte ja teine Stimme, er war eben
nur der Schreiber.
Die Vorschlagslisten für die bevorstehenden Gemeindewahlen werden nun auch einen Teil Kandidaten aus den Kreifen der städtischen Beamten enthalten. Besonders die sozialdemokratische Partei wird davon Gebrauch machen. Und auch im Gemeinde parlament muß fich das Wort bewahrheiten, daß der Beamte auf ben Bänken der Kapitalisten sein Heil nicht suchen darf. ben Bänken der Kapitalisten fein Heil nicht suchen barf.
Milchmangel infolge Verkehrsstockung. Infolge des starken Frostes und der durch. den Rohlenmangel Die Arbeitgeber der Heimindustriellen und Heimarbeiter find hervorgerufenen Stodungen im Güterverkehr sind die Eingänge aejeblich aur Führung von Listen der Arbeiter sowie aur offenen an Frischmilch nach Groß- Berlin in den lezten Tagen außerordent Auslage von Lohnverzeichniffen zu berpflichten. Die Mindestlohne lich beeinträchtigt worden. Es werden daher vom Sonntag, den Der Hausindustriellen und Heimarbeiter sind durch paritätische 2. februar, ab, auf drei Tage die C Karten nicht mit Frischmilch, Bohnämter mit rechtsverbindlicher Kraft festzusehen,
VI. Arbeitsaufsicht.
23. Unternehmer, die mindestens 5 fremdsprachige Arbeiter beschäftigen, find gefeßlich au verpflichten, a) die Arbeitsordnurgen unb alle fonit vorgeschriebenen Außhänge in der Muttersprache dieser Arbeiter auszuhängen.
b) Nuf eigene Roften dafür zu sorgen, daß diese Arbeiter in der Landessprache so weit unterrichtet werden, daß fie die notwendigen Verkehrsausbrüde des Betriebes veritehen.
sondern mit Kondensmilch beliefert. Jeder Bezugsberechtigte der CI und CII Karten erhält am Sonntag eine Dose Kondensmilch, die für drei Tage reicht. Bom Mittwoch, den 5. Februar, ab werden Die C Karten wieder mit Bollmilch beliefert. Magiftrat, Nachrichtenabteilung.
die Oberpostdirektion gegen unberechtigte Wohnungs fündigungen.
Im Hinblick auf die den Mieteinigungsämtern beigelegte Be 24. Die Durchführung des Arbeiterschußes( Artikel V), muß in allen Etanten durch eine Arbeitsaufsicht überwacht werden. Die fugnis zur Entscheidung über die Zulässigkeit von Wohnung Bamten find faderſtändigen Streifen, insbesondere auch denen fündigungen und Mietfteigerungen hat die Oberpoftdirektion Berlin der Arbeiter und Arbeiterinnen, au entnehmen; fie müffen nach allen Beamten und Aushelfern empfohlen, falls ihnen ihre Private ihrer Anzahl ausreichend zu einer wirksamen Kontrolle aller Be- wohnung gekündigt wird und sie nicht sofort eine andere Woh triebe, unabhängig und mit Bollzugsrecht ausgestattet sein. Die nung mieten tönnen, bei dem Mieteinigungsamt ihres Wohnortes und, sofern ein solches nicht besteht, bei dem zuständigen UmteAufsichtsbeamten müssen über ihre Tätigkeit und die dabei ae und, sofern ein solches nicht besteht, bei dem zuständigen Amtsgericht unverzüglich Einspruch gegen die Kündigung zu erheben machten Wahrnehmungen alljährlich Bericht erstatten. Diese Be und den Antrag zu stellen, die Kündigung infolge der Unmöglich richte find aufammenzustellen und zu veröffentlichen. Für diese leit, eine andere Wohnung zu beschaffen, für unwirksam zu erklären. Berichterstattung müssen einheitliche international bergleichbare Gleichzeitig sollen die Beamten und sonstigen Bostangestellten Mind stormen vereinbart werden. Die Landesbehörden haben bei jofort bem vorgefesten Amte Melbung erstatten, der Fürsorge und dem Rechtsschutz für ausländische Arbeiter die bamit dieses die Angelegenheit der Oberpost. fonfularischen Vertretungen des Heimatftaates zu unterstüben. direktion bortragen tann. Die Oberposte 25. Die find
treffen, tredje Berufefrankheiten den Betriebsunfällen gleichgeführung des Arbeiterschußes durch Inanspruchnahme ibrer Some bizettion würde dann weitere Schritte aur aufe
stellen sind.
14. Alle bie Fozialversicherung betreffenden Urkunden und Pescheinigungen müffen gebühren und abgabefrei sein; ebenso die Cerfolgung des Rechtsweges.
V Arbeiterschuß.
15. Alle Etaaten find verpflichtet, ihre Gesetzgebung über die allgemeine Arbeite hygiene für Betriebe aller Art, insbesondere über Un'all- und Krankheitsvergütung, auszubauen.
16. Für alle Arbeiter in besonders gefährlichen Betrieben find in allen Etaaten wirksame Borschriften aum Schuße der Gesundheit der Arbeiter zu erlassen. Bu diesen Berufen gehören vorbehaltlich weiterer Ergänzung: der Bergbau unter Tage, die Hütten-, Etahl- und Walzwerkindustrie, die in ununterbrochenem Betrieb arbeitenden Unternehmungen, ferner alle Be triebe, in denen gewerbliche Gifte hergestellt oder verarbeitet mer ben, sowie alle Unternehmungen für Tunnelbau und für Arbeiten in Drudluft unter Wasser. Bewährte Schuhvorrichtungen gegen Infallgefahr und Berufsfrankheiten sind alsbalb im Wege internationaler Vereinbarung in allen Etaaten durchzuführen.
Die von der Internationelen Vereinigung für nefeßlichen Are beiterschutz geführte Liste der industriellen Gifte ist bei der gemeinsamen Arbeit auf dem Gebiete der Berufehngiene zu be achten. Von der Berwendung in industriellen oder gewerblichen Betrieben find solche Gifte auszuschließen, die durch weniger gefährliche Etoffe erfest merden können.
Für den Beruf der Seeleute ist ein besonderes internationales Seemannsrecht und ein Seemannsschuß unter Mitwirkung der Organisationen der Eeeleute zu schaffen.
Groß- Berlin
misfionen, Kontrollornane und Sekretariate heranzuziehen. VII. Internationale Einrichtungen.
26. Um auf dem Gebiete des Arbeiterschubes die Gefeßgebung der einzelnen Länder unter Berüdfichtigung ihrer Eigenart möge lichst einander anzucffen und auf dem Gebiete der Sozialberfiche rung den Arbeitern in allen beteiligten Ländern eine Behandlung, die ihnen möglichst gleichwertige Vorteile bietet. Bu fichern, follen die Vertragsmächte Konferenzen veranstalten, die nach Bedarf, mindestens aber alle 5 Jahre. in Bern zusammentreten werden. Auf den Konferengen hat jede Macht eine Stimme. Bindende Beschlüsse fönnen nur mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der abstimmenden Mächte gefaßt werden.
Bur Vorbereitung der Sonferenzarbeiten und aur Ueber rachung einer fachgemäßen Durchführung der Konferenzbeschlüsse fomie aur Erteilung von sozialpolitischen Auskünften wird in Bern eine ständige Stommission gebildet, in die irbe der Vertragsmächte sowie der Internationale Gewerkschaftsbund und das Internatio nale Arbeitsamt in Basel je einen Delegierten entienden können; die Bulassung von Vertretern anderer Organisationen bleibt vore b halten. Die Stommiffion tritt spätestens sechs Monate nach der Ratifitation dieses Vertrags zusammen.
27. Die Kommission soll bei ihrer Tätigkeit mit dem Internationalen Arbeitsamt in Basel ständige Fühlung halten und beffen Einrichtungen tunlicht benußen. Dabei wird vorausgesetzt, daß das Internationale Arbeit? amt seine Aufnaben in dem bisherigen Umfange fortführt und auch auf die Sozialversicherung erfireden wird Die vertragschließenden Teile sollen die Tätigkeit des Internationalen Arbeitsamts nach Möglichkeit, insbesondere auch durch Rumendung von Geldmitteln fördern.
Für die Verteilung der Abgeordnetenfize waren die Listen Garnich , Kauffmann, Faßbender und Schwan verbunden.
Es erhalten die 8- fte Hirsch 8 Site, die Liste Adolf Hoffmann 6 Size, die Lifte Troeltsch 8 Size, die Lifte Kauffmann 2 Size, die Lifte Garnich 1 Sis, die Liste Faßbender 1 Gib.
hebung der Kündigung unternehmen.
Mit Nopfverlegungen tot anfgefunden wurde gestern ein unbekannter Mann von etwa 30 Jahren vor dem Hause Breslauer Straße 18. Die Seiche wurde beschlagnahmt und zur Feststellung der Todesursache nach dem Schauhaus gebracht. Woher die Ver legungen rühren, muß noch untersucht werden. Der Tote ift 1,70 Meter groß und schlant, hat schwarzes Haar und einen furage schnittenen Schnurrbart und trug eine schwarze Hose, buntele gestreiftes Jadett und Wefte und einen Ueberzieher, in dem die Buchstaben. G. eingenäht find.
Eine gefährliche Schwindlerbande, die gefälschte Binsscheine der Stricgsanleihen vertrieb und Kraftwagen berschob, ist durch die Friedenauer Sicherheitswache festgenommen worden. Das Haupt der Bande ist ein Kraftfahrer Mag Berger vom Kraftfahrpark des Korps Lüttrik, der das geschenkte Vertrauen dazu mißbrauchie, der Militärverwaltung gehörige Straftwagen zu verschieben, wobei er sich in ausgedehntem Maße gefälschter Verträge und Auswerfe bediente. In der Wohnung des B. wurden außer zahlreichen fal schen militärischen Papieren auch eine Menge gefälschter Kriegsanleihezinsscheine vorgefunden, bei denen Berger durch Borsehen einer Zahl den Wert erhöht hatte. Mit dem Anführer der Bande find noch drei Helfershelfer: Adam, Diener und Streusch, und die Geliebte des B., die Tochter eines Kaufmanns in Wilmersdorf , festgenommen.
Der Reichsbund zum Schute der deutschen Kriegs. und Zivil gefangenen hat auf der Konferenz in Weimar feinen Namen umgeändert in Boltsbund zum Schuße der heutigen Kriegs, unb 8ibilgefangenen. Die Geschäftskelle der Landesgruppe Groß- Berlin und Brandenburg befindet sich in Berlin 3. 35, Schöneberger Ufer 10, die täglich von 10-1 und 8-5 Austunfi
erteilt.
Für den Zoologischen Garten und für das Aquarium gilt morgen wieder der billige Eintritt von 50 Bf. während des ganzen Taves, für Sinder unter 10 Jahren und für Soldaten die Hälfte. Bon 4 Uhr nagy mittags ab findet großes Saal- Stonzert von der Kapelle des 1. Gade- Ne ferpe- Regiments statt.
Berliner Lebensmittel. Auf Abschnitt 42 der Sikstofffarte E im Februar 1919 ein Pädchen Enstoff.
Amtliches Preußenwahlergebnis für Berlin . Das Berliner Ergebnis der Preußenwahlen murde heute vorDie Wahlbeteiligung stellte sich diesmal auf knapp 71 Proz mittag bom amtlichen Wahlausschuß in den endgültigen Zahlen festgestellt. Für die Wahlen waren in 881 Wahlbezirken 1389 919 während sie bei den Wahlen zur Deutschen National Personen als Wahlberechtigte eingetragen, aber nur 982 481 Ber- perfammlung etwa 82 Broa. betragen hatte. Eine vore Groß- Berliner Lebensmittel. fonen gaben ihre Stimme ab. Davon wurden 4798 für ungültig läufige Auszählung der zur Wahl erschienenen Wähler nach Geschlecht und Alter hat ergeben, daß die jüngeren Alters. erklärt, jodaß 977 683 gültige Stimmen blieben. Niederschönhaufen. Auf Abschnitt 20 für Kinder bis zu 2 Jahren) itu fen eine berhältnismäßig biel jwächere, Blund Gerstenmehl. Abschnitt 93 250 Gramm Marmelade. Abschnitt 97 Wahlbeteiligung hatten, als die älteren. Bon den erit 10 Gramm Graupen. Abschnitt 28( Jugendliche) 100 Gramm Gries. Ab zwanzigjährigen Wählern famen noch feine 60 Bros. 3ur Wahi, während der allgemeine Turchschnitt der Wahlbeteili guna. wie oben angegeben, 71 Bros. betrug. Bei den Frauen war bie Wahlbeteiligung verhältnismäßig stärker. als bei ben Männern, und zwar zeigt sich diese Erscheinung in allen Altersgruppen.
Bon diesen fielen:
843 475 auf bie Lifte Hirsch( Eosialdemokratische Partei), 275 255 auf die Liste Adolf Hoffmann ( Unab. soziald. Bartei). 149 848 auf die Liste Troeltsch ( Deutsche Demtrat. Bartei) 112 018 auf die Lifte Kauffman( Deutschnationale Bartei), 58 948 auf die Lifte Garnich ( Teutsche Volkspartei), 58 615 auf die Liste Faßbender( Chriftliche Volkspartei), 81 auf die Liste Schwan( Deutsche Reformpartet),
fnitt 119 ein Balet dänischen Beichläfe. Auf eine Bollmilchfarte fam gegen Abtrennung von 100 Gramm der Brotfarte ein Bädchen Briebad entnommen werden. Kartoffeln gibt es nur 6 Pfund. Berantwortlich für Volttit: Grid Suttner, Berlin : für den übrigen tell be
blattes Alfred Schola, Neufon. für Anzeigen: Theodor Glode, Herlin. Bering: Borwärts- Perlag 6. m D. S. Berlin . Drud Rorwarte Fudbruderet une Beslagbunitals Baul Ginges a. Go. in Berlin , Sindenstraße 3