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schäftigt sind, zu unterflüßen, und zwar durch ein Darlehn oder Schifffahrtskanal und wurde durch einen Sergeanten vom zweiten Silfsarbeiter besinnungslos geworden feien. Der Gerichtshof auch durch Schenkung. Zur Erlangung der Unterstützung ist ein Garde- Regiment zu Fuß anscheinend mit eigener Lebensgefahr lehnte dessen ungeachtet jede weitere Beweiserhebung ab Gesuch nothwendig. Sollte sich mit der Zeit das Kapital durch gerettet. Ein in der Königstraße wohnhafter Schantwirth ver- und die Kläger theilten das Schicksal vieler Brauereiarbeiter, die Zins und Zinseszins beträchtlich vermehren, so ist dasselbe zu suchte sich durch einen Schuß in den Kopf zu tödten. Auf vor ihnen aus denselben Gründen wie sie flagten: sie wurden einer Theodor Martin Friedländer'schen Stiftung zu verwenden, dem Felde an der See- und Reinickendorferstraße tödtete sich abgewiesen. Gründe: welche den oben bezeichneten oder oder ähnlichen Zwecken Nachmittags ein junger Mann durch einen Schuß in die Schläfe. Speziell mit bezug auf 2. sei das Gericht der Meinung, daß Dienen soll. Für den Fall, daß das Geschäft der Firma Auf der Charlottenburger Chaussee in der Nähe der Kastanien- er unter Ausschluß der Kündigung engagirt wurde. Wenn auch Friedländer eingehen sollte, verfügen die Erben im gedachten Allee scheute ein Droschkenpferd vor der im Betriebe befindlichen die Worte: Sie wissen ja Bescheid," an sich kein Ausschluß der Sinne über das Kapital. So ungefähr der Inhalt des Dampfwalze und lief in die Anlagen hinein. Hierbei wurde der Kündigung seien, so hätte mit Ihnen doch nur die ehemalige Bitulars. Nun beschäftigt die Firma Friedländer einen be- Rutscher vom Bock geschleudert und durch die Räder im Gesicht Anerkennung der Arbeitsordnung ins Auge gefaßt sein können. deutenden Theil der hiesigen Kleinmeister und einzelne derselben und am Rücken verlegt. Abends feuerte am Schlesischen Thor ein Dazu komme noch, daß Kläger   auch in früheren Fällen arbeiten nur für die Firma. Bekannt ist auch, daß die Kund- auf dem Verdeck eines Omnibus sigender Arbeiter aus einem mit von Klagen wegen angeblich unrechtmäßiger Entlassung Abstand schaft der Firma Friedländer in den sogenannten hohen, drei Patronen geladenen Revolver einen Schuß ab, ohne jedoch nahm, umsomehr, als er schon zweimal die bequeme Gelegenheit des höchsten und allerhöchsten" Kreisen der Gesellschaftsschichten zu Schaden anzurichten. Er behauptet, mit der Waffe nur gespielt Gewerbegerichts( 1893) zur Verfügung hatte. Was die anderen Kläger finden ist. Weiter wird jedoch durch den Goldarbeiter" auch zu haben. In der Nacht zum 2. d. M. fand an der Ecke der anlangt, so sei der Gerichtshof der Ueberzeugung, daß die Arbeit bekannt, daß die Firma Friedländer gerade am meisten dazu bei Meinickendorfer- und Gerichtstraße eine Schlägerei statt, bei der des Kleinpichens zu den Arbeiten gehöre, zu denen Hilfsarbeiter getragen hat, daß die Preise und Löhne für Juwelenarbeiten in ein Kellner feinen Gegner, einen Schneider, durch einen Revolver- wie die Kläger   verpflichtet sind, wenn die Arbeit auch sonst Berlin   bedeutend herabgedrückt wurden. Eine Art Submissions schuß an der Brust verletzte. Vor dem Hause Grüner Weg 45 Böttcherarbeit sei. Die Brauereihilfsarbeiter seien für Arbeiten wesen bei Vergebung der Arbeiten an Kleinmeister wurde dazu durch wurden eine Frau und ihr Sohn beim Verlassen eines Pferde- in der Brauerei, dem Gesammtbetriebe, engagirt und demzufolge die Firma benutzt. Die Herren Meister, die sich tagtäglich Vormittags bahnwagens durch eine Droschte überfahren. Die Frau wurde zu Arbeiten in einem Spezialbetriebe derselben verpflichtet. im Komptoir der Firma zusammenfinden, um irgend ein Stück Arbeit am Kopfe und am Knie bedeutend verlegt und mußte nach dem(?? Red. d.Vorw.") Ihr Berhalten, das die Entlassung be zu erhalten, haben freilich durch ihr gegenseitiges Unterbieten Krankenhause gebracht werden, während der junge Mann nur wirkte, sei darum als Verweigerung der Arbeit anzusehen. das die Firma wohl auszunuhen verstand mit dazu beige- leichte Hautwunden erlitt. Vormittags entstand auf dem tragen, die Preise herunterzubringen. Die Arbeiter dieser Firma Boden des Hauses Zionskirchstr. 5 Feuer, das den Dachstuhl des werden so vollauf beschäftigt, daß sie nur äußerst selten zur Vorderhauses und des Seitenflügels zerstörte. Ein Knabe mußte Feierabendzeit nach Hause gehen können, sondern immer noch mittelst einer Fangleine aus dem 4. Stock heruntergelassen werden. Ueberstunden machen müssen. Die Fabritordnung scheint über Außerdem fanden im Laufe des Tages drei kleine Brände statt. haupt nur zur Dekoration der Wände da zu sein. Der Dank des Fabrikanten besteht nun darin, daß in Noth gerathene Ar­beiter der Firma großmüthig ein Geschenk oder Darlehen aus der 5000 Mark Stiftung erhalten sollen sofern die Arbeit geber" noch etwas übrig gelassen haben. Immer nobel!

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Witterungsübersicht vom 2. August 1894.

Stationen.

Wie die Stadt Berlin   für ihre Arbeiter sorgt. Ueber 11 Jahre stand der Arbeiter B. bei der städtischen Gasanstalt in Arbeit. Am 7. 5. 1894 wurde er wegen Mangels an Arbeit" entlassen. Im Dienst hat sich der jetzt 64 Jahre alte Arbeiter einen Leistenbruch zugezogen, Ihm und seiner alten Ehehälfte wird keinerlei laufende Unterstützung von der Stadt gewährt, ja selbst bei Erlangung der Armenalmosen werden ihm Schwierig Hamburg  feiten bereitet. Wieviel würde ein Stadtrath, der nach mehr Berlin  als 11 jähriger Thätigkeit wegen Mangels an Arbeit" entlassen Wiesbaden  . wird, erhalten? Mehr Pension als dem Arbeiter je an Lohn ge München  zahlt ist.

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Barometer­

stand in mm,

reduzirt auf

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

( Stala 1-12)

SSM

Swinemünde.

757

757

SSW

759

MSM

760

Still

763

SW

Wien

761

WSW

Haparanda  

754

SSW

756

MNW

753

21

751

.

760

GSM

2121412

Wetter

halb bedeckt

1

Temperatur

( nach Celsius

150 G. 4° R.)

18

bedeckt

17

wolfig

17

bedeckt

17

wollig

16

heiter

16

heiter

13

bedeckt

13

halb bedeckt

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wolkig bedeckt

17

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Die Leichen der Familie Patschofsky find von der Petersburg Staatsanwaltschaft am Mittwoch Nachmittag freigegeben worden Cort. und sollen am Freitag oder Sonnabend möglichst in einem ge- Aberdeen  meinsamen Grabe der Erde übergeben werden. Damit hat Paris  der" sensationelle" Fall für die bürgerliche Gesellschaft seinen Reiz verloren, bald wird er vergeffen sein. Eine Lehre wird sie Witterung in Deutschland   am 2. August, 8 1hr Morgens. daraus ebensowenig ziehen, als aus dem Falle Säger und Bei schwachen füdwestlichen Winden und im Norden ziems ähnlichen. lich niedrigem, im Süden ungefähr normalem Luftdruck herrscht heute in Mitteldeutschland   theilweise heiteres, sonst im allge­meinen trübes Wetter, das sich jetzt auch auf die Ostseeküste aus gedehnt hat. Doch haben die Regenfälle einstweilen nachgelassen. Die Temperaturen sind durchschnittlich ein wenig gestiegen, er­reichen aber am Morgen noch nirgends 20 Gr. Celsius.

Im Roggenfelde aufgefunden wurde beim Mähen an der Ecke der Reinickendorfer- und Seestraße am Mittwoch Nach mittag durch den Arbeiter Wilhelm Ebert die Leiche eines etwa 19jährigen jungen Menschen, dessen rechte Hand einen Revolver umspannte. Der Mann hatte zwei Schüsse aus der Waffe auf fich abgegeben. Nach einem bei der Leiche aufgefundenen Papier handelt es sich um einen gewissen Bruno Wruza, über den aber bisher nichts Näheres zu ermitteln gewesen ist.

Mit einer dunklen Angelegenheit ist gegenwärtig die Kriminalpolizei beschäftigt. Vor ungefähr zehn Tagen verschwand plötzlich der 15jährige Sohn eines hiesigen in der Greifswalder­straße wohnenden Postbeamten K., der in einem Sattler­waarengeschäft im Zentrum der Stadt lernte. Alle Nachforschungen nach dem Verbleib des Knaben, der durchaus teine Veranlassung hatte sich heimlich zu entfernen, blieben erfolglos, der junge R. blieb verschwunden. Als sich Herr K. am 30. v. M. gegen 1/27 Uhr früh nach dem Dienste begeben wollte, fand er seinen Sohn auf der Treppe liegend in bewußtlosem Zustande vor; der Knabe wurde sofort nach der elterlichen Wohnung gebracht und verstarb bald darauf, ohne die Besinnung wieder erlangt zu haben, noch vor Eintreffen des Arztes.

Die Leiche wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und gestern im Leichenschauhause geöffnet. Seltsamer Weise konnte jedoch, wie die Polizei den Eltern mittheilte, auch hier die Todesursache nicht festgestellt werden, eine Vergiftung des Kindes, wie solche ursprünglich angenommen wurde, liegt jeden falls nicht vor. Gegenwärtig ist nun die Kriminalpolizei be­müht, über den Verbleib des kleinen R. in den Tagen vom 25. bis zum 30. Juli Näheres zu ermitteln, behufs Feststellung, ob gegen den Knaben ein Verbrechen verübt worden ist.

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Wetter- Prognose für Freitag, den 3. August 1894. Beitweise heiteres, vielfach wolliges Wetter mit Regen, schwachen füdiveftlichen Winden und wenig veränderter Temperatur. Berliner   Wetterbureau.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

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eine Rolle in einer Verhandlung, welche gestern vor der 130. Ab­Trinkt kein boykottirtes Bier! Der Bierboykott spielte theilung des Schöffengerichts stattfand. Der frühere Schlächter Frizz aßmann war der schweren Körperverletzung beschuldigt. Der Angeklagte ist Vorsitzender des Schlächtergesellen- Vereins. Am Nachmittage des 8. Juni d. J. traf er den ihm befreundeten Schlächtergesellen Reßlinfe, welcher ebenfalls in der Gesellen­bewegung eine hervorragende Rolle spielt. Sie begaben sich nach dem Lokale von Zöllner, An der Stadtbahn, welcher außer seiner Schankwirthschaft das Gewerbe eines Stellenvermittlers für den Schlächtereibetrieb betreibt. Im Zöllner'schen Lokale befanden fich die Schlächtermeister Geißler und Bela, sowie etwa ein Dutzend arbeitsuchender Gefellen. Die beiden neuen Gäste jezten sich zu den Meistern. Schlächtermeister Bela sprach seine Verwunderung darüber aus, daß der Angeklagte und sein Freund als Sozialdemokraten boykottirtes Bier tränken. Der Angeklagte erwiderte, daß er sich darin keine Vorschriften machen lasse, er fönne trinken, was er wolle. Nun ließ Bela für sämmtliche im Lokale Anwesenden, mit Ausnahme der beiden Sozialdemo= traten, Bier kommen. Darauf soll Gaßmann versucht haben, den ihm zunächst sigenden Gesellen vom Genießen des Bieres ab­zuhalten, da es boykottirtes fei. Nun forderte die den abwesen­den Wirth vertretende Büffetmamfell den Angeklagten und dessen Begleiter auf, das Lokal zu verlassen. A13 dieser Aufforderung keine Folge geleistet wurde, erschien der Haus­fnecht, der erft Reßlinke und dann den Angeklagten zur Thür hinausschob. Als der letztere sich an dem Thürpfosten feit­Darauf soll zuhalten suchte, machte Geißler die Hand los. Saßmann sich umgedreht und den Zeugen Geißler mit der Krücke eines Stockes wuchtig ins Gesicht geschlagen haben. Der Ver­letzte hat die Sanitätswache aufsuchen müssen. Der Angeklagte behauptete, daß es von vorn herein feitens der bie anwesenden Gesellen verbauen zu lassen, beiden Meister darauf abgesehen war, sie durch zu welchem Zwecke die letzteren vorher auch traktirt worden Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von vierzehn feien. Die Zeugen stellten ein derartiges Vorhaben in Abrede. Tagen, der Gerichtshof erkannte auf zwei Monate Ge= fängniß.

Boykott ist nicht strafbar. Vor dem Landgericht Leipzig   wurde am 1. August gegen den Produktenhändler Genossen Röder verhandelt. Derselbe hatte gegen das Urtheil des Schöffengerichts, laut welchen er wegen groben Unfugs zwei Rammer VI. Vorsitzender: Assessor Leo. Sigung vom Wochen Gefängniß abbüßen sollte, Berufung eingelegt. Der 30. Juli. Sachverhalt war folgender: Bu Anfang dieses Jahres war über Gegen die Brauereigesellschaft Friedrichs.die Bierbrauerei von E. in Konnewiß, die Besizerin der Gol­höhe( Bazenhofer) flagen die Arbeiter 2., B. und G. auf denen Krone" daselbst, von den Sozialdemokraten der Boykott Bahlung einer Lohnentschädigung wegen unrechtmäßiger Ent verhängt worden. Der Produktenhändler Karl Röder ver­lassung. theilte am Abend des 18. April d. J. auf der hiesigen Südstraße Diefelben begründen ihren Anspruch folgendermaßen. Als der an 7-8 Personen Bettel, auf denen die Arbeiter aufgefordert Böttcherstreit ausbrach, seien ihnen Arbeiten in der Binderei ange- wurden, die Goldene Krone" in Konnewig zu meiden wiesen worden, die sonst nur Böttcher ausführten. Sie hätten einige und auf denen fich auch ein Verzeichniß von 29 Geschäftsleuten Tage lang den Versuch gemacht, die betreffenden Arbeiten auszuführen, befand, die E.'sches Bier verschänkten. Der Schußmann, N. I seien aber dabei mehrfach infolge der mit den Arbeiten verbunden en beobachtete nun, wie sich Röder an einzelne nach Konnewit Anstrengung und der Ungewohntheit jener Thätigteit unwohl ge gehende Arbeiter heranmachte und ihnen Bettel zusteckte. Daß worden. Deshalb hätten sie die Arbeit nicht mehr machen Röder anderen als in Arbeitskleidung gehenden Leuten Zettel wollen, worauf( am 7. Mai) ihre Entlassung erfolgt sei. Die übergeben hat, ist von N. nicht bemerkt worden, ebenso wenig Beklagte läßt durch ihren Vertreter, einen Buchhalter, hat er Beschwerden darüber vernommen, daß die Leute durch das bestreiten, daß die Kläger   unwohl unwohl geworden feien; Verhalten Röder's belästigt worden seien. Da auf dem Flugblatt fie hätten vielmehr, vielmehr, behauptet der Herr Vertreter, der Name des Verlegers und Druckers nicht angegeben war, fiftirte Vor den Augen seiner Gäste suchte sich am Mittwoch auf grund eines äußeren Zwanges die Arbeiten nicht machen der Schuhmann Röder nach der Wache. G3 wurde gegen ihn Bormittag der Gastwirth 2. in der Neuen Königstraße zu er wollen. Wären die Kläger frant geworden, hätten sie sich an Anklage wegen groben Unfugs erhoben und Röder vom königl. schießen. Der etwa 40jährige Mann saß mit einigen Bekannten felbe sowieso fein Unrecht auf die Kündigungsfrist, da er noch übung groben Unfugs verurtheilt. Gegen dieses Urtheil legte Röder den Kassenarzt wenden müssen. Was 2. anlange, so habe der Schöffengericht am 31. Mai zu zwei Wochen Haft wegen Ver­zusammen am Tisch, als er plöglich im Laufe der Unterhaltung teine brei Jahre in, ber Brauerei thätig gewesen sei und, beim Berufung ein, die Anklagefache kam daher vor der Ferien- Straf einen Revolver aus der Brufitasche nahm und mit der Aeußerung: Antritt seiner ersten Beschäftigung durch die Brauerei, beren Arbeits- tammer C. des Landgerichts zur nochmaligen Verhandlung. Die Jetzt werde ich mich erschießen", die Waffe gegen feine Stirn richtete. Jm nächsten Augenblick bereits entlub sich der Revolver ordnung und damit die Bestimmung unterschrieben habe, das Berufungskammer gelangte auf grund der anderweiten Beweis und die Kugel drang in den Kopf des Gastwirths, der schwer Betriebe thätig seien. Das letzte Mal, am 4. März 1894, als er schloß sich die Berufungskammer der Entscheidung des Ober­Leuten keine Kündigungsfrist zustehe, die noch nicht drei Jahre im aufnahme zur Freisprechung Röders. In der Urtheilsbegründung verletzt vom Stuhl stürzte. In faft hoffiunglosem Zustande bei der Beklagten   in Arbeit trat, sei Kläger   auf die frühere andesgerichts Dresden   vom 21. April 1890 an, nach welchem wurde 2. nach dem Krankenhaus Friedrichshain   gebracht; über Unterschrift hingewiesen worden. Kläger   2.: Man hat mir nu: der Boykott an sich nicht strafbar ist; die Strafbarkeit wird be. die Motive zur That verweigert er jegliche Auskunft. gefagt, daß ich ja Bescheid wüßte; ausdrücklich auf die alten dingt durch die Umstände, wie der Boykott ins Werk gesetzt Mit dem vorgeftrigen Tage ist in Friedrichshagen   der Bedingungen verwiesen worden bin ich nicht. Das Bescheid wird und wie die Flugblätter vertheilt werden. Die Bestrafung Dampfbetrieb der Straßenbahn eingestellt, nachdem die Maschine wissen" bezog sich meiner Meinung nach auf den Lohn und die Röders hätte nur eintreten tönnen, wenn eine Störung der noch im letzten Angenblick ein Unheil angerichtet hat. Kurz vor Arbeit." Festgestellt wird, daß L. viermal in der öffentlichen Ordnung oder eine Belästigung des Publikums vors Beschluß ihrer legten Fahrt erfaßten ihre Räder die mächtige Brauerei gearbeitet hat. Vom 4. Oktober bis 29. Dt getommen wäre, wenn Röder die Flugblätter ohne Unterschied deutsche Dogge eines in Friedrichshagen   wohnenden Sommer- tober 1892 am 4. Oktober unterschrieb er die Arbeitsordnung; der Person zur Vertheilung gebracht hätte. Dies ist aber nicht gaftes und tödtete das Thier auf der Stelle. vom 2. November 92 bis zum 5. Mai 93; vom 16. August bis zum geschehen. Es war daher auf Freisprechung zu erkennen. Ein trauriges Wiedersehen mögen einige Rinder gefeiert 4. November 93 und vom 6. März bis zum 7. Mai 94. Auf haben, welche heute Vormittag auf dem Bahnhof Alexanderplatz   Befragen giebt 2. zu, aus den beiden Arbeitsverhältnissen, die eintreffen sollten. In der Centralmarkthalle taufte am Vor- porwiegend in das Jahr 93 fielen, feinen Entschädigungsanspruch Soziale Leberlicht. mittag eine Frau einiges Obst und erzählte dabei, daß sie ihre hergeleitet zu haben, obwohl er auch damals ohne Kündigung Einen vernünftigen Entscheid hat die Regierung in Kinder vom Bahnhof abholen wolle, die mit dem nächsten Buge entlassen worden sei. Für ihre Behauptung, die Klägev hätten Erfurt   getroffen. Im Bericht der Handelskammer heißt es von ihrem Ferien- Ausfluge heimkehren sollten. Inmitten ihrer aufgrund eines äußeren Zwanges zur Arbeitsverweigerung darüber: Die Porzellanfabrik von Gromann Schlegelmilch in ihre Zuflucht genommen, führt die Beklagte einen Brief Erzählung brach die Frau zusammen, fiel um und war todt. Es bes Klägers G. ins Feld, der nach dessen Entlaffung Suhl   hatte bei der königl. Regierung zu Erfurt   den Antrag Schuhmänner erschienen und brachten die Leiche nach einem Ver- an die Direktion geschrieben wurde. Darin bittet E. den sehr gestellt, ihr in Rücksicht auf dringende Lieferung die au 3. nahmsweise Beschäftigung der über 16 Jahre. waltungsraum. Soviel nun aber auch Boten ausgesandt wurden, geehrten Direktor", ihm zu erlauben, zu berichtigen, daß alten Arbeiterinnen bis 9 Uhr Abends täg­so war es doch nach einer vollen Stunde noch nicht gelungen, es nicht ihr( der entlassenen Arbeiter)() eigener Trieb war, die sich auf 4 2 och en lang zu gestatten. Die Arbeiterinnen einen Arat zur Stelle zu schaffen. Die so plöglich aus dem aufgetragene Arbeit zu verweigern, sondern daß Kollegen fie() batten sich mit dieser geplanten Verlängerung der Arbeitszeit Leben Geschiedene soll eine Frau G. aus Moabit   sein, doch ist( Kläger E.) habe in völliger Geistesverwirrung" den Fehler be- auch einverstanden erklärt. Die tönigl. Regierung zu Erfurt  dies zur Stunde noch nicht genau festgestellt. gangen, er bereue" seinen Fehltritt" und ersuch den ge- veriveigerte jedoch die erbetene Erlaubniß, da vorerst nachzus Angst und Schrecken herrschten am Dienstag Nachmittag ehrten Herrn Direktor, ihm zu verzeihen und ihn bei Bedarf doch weisen sei, ob die fragliche Fabrik zu den Saisonbetrieben gegen 6 Uhr in Groß- Lichterfelde  . Dort entlud sich ein Ge- wieder zu berücksichtigen. Der Brief bez. die verlesene Abschrift des gehöre; follte dieser Nachweis aber auch gelingen, so bleibe witter, wie es stärker kaum jemals beobachtet worden sein dürfte. selben ist sehr gut stilisirt. E. meldet sich nach der Ver- immer noch darzuthun, daß durch die Produktion auf Lager dem Die Blize schoffen als starte Feuersäulen vom Himmel, und lesung des Briefes zum Wort und erklärt, sein Schwager fei Lieferungsbedürfniß keine Rechnung getragen werden konnte und fünfmal hintereinander erfolgten Blitz und fürchterlicher Knall Obermälzer bei der Beklagten   und habe durch sein daß die Nothwendigkeit zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht faft zu gleicher Beit. ers) 31. In vier Fällen traf der Strahl, ohne( läger 3) Verhalten in ein schlechtes Licht 1. durch ungeschickte Disposition des Fabrikbesizers entstanden war. indeß zu zünden. Von einem Hause der Boothstraße wurde ein kommen geglaubt, deshalb habe derselbe ihn dazu zube- Wie sich durch Benutzung wissenschaftlicher Er. Theil des Giebels zerschmettert. Nachdem das Unwetter nach wegen gesucht und auch bewegt, jenen Brief zu schreiben. fahrungen der Bodenertrag steigern läßt, zeigt ein Be gelaffen hatte, wurde noch in der Umgebung des dortigen An- Der Kläger 2. erklärt nun seinerseits, mit dem Brief nichts zu thun richt der" Frankfurter Zeitung  " über den Schniftenberger halter Bahnhofes ein starker schwefelartiger Geruch wahr gehabt zu haben; er misbilligt ihn. Die Parteien sind sich hof bei Alzey   in Oberheffen. Dort ist, sagt das Blatt, durch genommen. Mit dem Gewitter war ein Wolkenbruch verbunden, darüber einig, daß die verweigerte Arbeit das Pichen von Gefräftig durchgeführte Mineraldüngung in furzer Zeit fajt Un­so daß der Ort an mehreren Stellen überschwemmt wurde. fäßen, und zwar Kleinpichen" war. Die Kläger geben an, zu glaubliches in möglichst billigster Weise erreicht worden! Der Die Leiche eines 24 jährigen jungen Manues wurde der Arbeit früher nie herangezogen worden zu sein, während fehr arme, steinige, falte und ganz fleemüde Boden wurde rasch heute Nachmittag in der zweiten Stunde bei der Schleusenbrücke der Bertreter der Beklagten dieser Behauptung widerspricht in einen voll- kleefähigen Zustand umgewandelt. Die im Ueber­aus dem Waffer gezogen. Bei derselben, die sehr gut mit einem Letzterer frägt die Kläger  , ob es nicht wahr sei, daß er zu ihnen schuß gezogenen Leguminosen und Luzerne wurden grün auf dem bunkelblauen Kammgarn Anzug bekleidet war, wurden feinerlei am Bormittag des Entlassungstages gesagt habe, fie möchten nur Acer   eingepflügt, und dieser an stickstoffhaltigem Humus be= Begumationspapiere vorgefunden; nur die Wäsche war D. L. am Nachmittag die Arbeit noch machen, am nächsten Tage werd: reichert; so der Stallmist vollständig ersetzt. Dadurch ist der und M. L. gezeichnet. Behuss Rekognition wurde die Leiche nach Befragten zu, jedoch sofort das Bedenken geltend machend, daß treide und den Sackfrüchten erzielt werden, die die Bewunderung ein Böttchermeister kommen. Dies giebt 2. im Namen der Boden derartig verbessert, daß jest regelmäßig Ernten beim Ge­der eine oder andere sich gerade an jenem Nachmittage hätte ver- aller Sachkundigen aufs höchste erregen." Polizeibericht. Am 1. d. Mts. Vormittags fiel ein etwa brühen fönnen. Die Kläger haben einen Beugen mitgebracht, Sollte das Ackerland Ostelbiens, das von den nothleidenden gehnjähriger Knabe am Nord- Ufer beim Angeln in den Spandauer der bestätigen soll, daß bei der in Betracht kommenden Arbeit Großgrundbesitzern als schlechter Boden verschrien wird, mit Hilfe

bem Leichenschauhause geschafft.

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