Gewerkschaftsbewegung
Vor einer folgenschweren Entscheidung
stehen die Angestellten der Metallindustrie. Nachdem die Verhandlungen mit dem Verband Berliner Metallindustrieller über das Gehaltsprovisorium zu feinem Ergebnis kamen, haben sich die Angestellten, um nicht zu verfäumen, was geeignet sein fonnte, einen schweren Konflikt abzuwenden, bereit erklärt, der Einleitung von neuen Gimgungsverhandlungen unter dem Vorsitz eines Unparteiischen zugestimmt. Sie hielten sich aber für verpflichtet, von bornherein feinen Zweifel darüber zu lassen, daß ein Ergebnis dieser Verhandlungen, das wesentlich hinter den von ihnen auf gestellten Forderungen zurückbliebe, nicht angenommen werden fönnte. Die Verhandlungen haben nun zu folgendem Schiedsspruch geführt: Bur vorläufigen Regelung der Gehaltsdifferenzen der Angestellten der Berliner Metallindustrie wurde in der Sizung des Einigungsamts am 6., 7. und 10. März 1919, an welcher teilgenommen haben als Vorsitzender Herr Baurat Bernhard, als Beisiger seitens der Arbeitgeber die Herren Baurat Otto und Heimann und als Beifizer seitens der Arbeitnehmer die Herren Dr. Pfirrmann und Marg folgender Einigungsspruch gefällt:
1. Bei der vorläufigen Neuregelung der Gehälter in der Ber liner Metallindustrie ist dasjenige Einkommen zugrunde zu legen, welches die Angestellten im Monat Juli 1914 bezogen haben. Dieses besteht aus dem Jahresgehalt vom Jahre 1914 plus regel mäßiger Weihnachtsgrauifitationen plus sonstiger regelmäßiger Bis zum endgültigen Abichluß des Tarifvertrages errechnen sich die neuen Monatsgehälter durch folgende Buichläge auf das wie angegeben errechnete Einkommen im Monat Juli 1914:
Jahresbezüge dividiert durch 12.
Monatseinkommen Juli 1914
Mindesteinkommen
bis 100 m.
Steigerung um Proz. 175
von 101-150 M.
185
1121
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250.-M. 275.-" 352.50 425.577.50 660.
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151-200 201-300 301-400 401-500 Auf jeden Fall foll das Ginfommen des Angestellten im Monat März 1919 um mindestens 35 M. monatlich höher sein, als das Monatseinkommen im November 1918. Vor dem 30. November
1918 bewilligte oder später mit rückwirkender Kraft bewilligte Bulagen fommen nicht zur Aufrechnung.
Die nach vorstehenden Säßen neu errechneten Monatsgehälter werden vückwirkend vom 1. Januar 1919 ab gezahlt. 2. Für die Wertmeister und die nicht angestellten verficherungspflichtigen Werkstatts und sonstigen Schreiber soll bis zum 18. März 1919 eine besondere Regelung der Bezüge durch neue Vereinbarung erfolgen.
3. Die zurzeit üblichen regelmäßigen Gratifilationen bleiben neben den neuen monatlichen Bezügen in der gleichen anteiligen Höhe des Jahreseinkommens bestehen.
4. Die bestehenden Kinderzulagen bleiben außerhalb des Nah mens des Ginigungsspruces erhalten.
5. Die Bezüge solcher Angestellter, die während des Krieges ober nachher neu eingetreten sind, werden im Ginvernehmen mit dem Angestelltenausschuß den Bezügen von Angestellten gleich artiger Funktion im Betriebe nach den Sägen dieses Spruches angepast.
6. Sonderfälle, deren Regelung sich nicht ohne weiteres aus den Bestimmungen dieses Spruces ergeben, find auf Anrufung im Ginbernehmen mit dem Angestelltenausschuß zu regeln.
7. Bestehende günstigere Gehälter und Arbeitsbedingungen werden durch dieses Abkommen nicht berührt. Auch bleibt es den Betriebsleitungen unbenommen, über die Säße dieses Abkommens hinaus günstigere Gehalts- und Arbeitsverhältnisse festzusehen. Etwaige besondere Funktionszulagen bleiben außerhalb dieses Abfommens solange bestehen, als der Angestellte die Funktion aus übt, für die die Zulage festgesetzt war.
8. Diese Bestimmungen gelten vorläufig bis zum 30. Juni 1919. Beiden Parteien wird aufgegeben, alsbald in Verhandlun gen zieds Abschlusses eines Tarifvertrages zur Regelung der Ge.
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hälter und Arbeitsverhältnisse eingutreten und den Tarifvertrag| den Generalstreit kam zum Ausdrud, daß man für solche elemen bis zum 30. Juni 1919 abzuschließen.
9. Das Abkommen erstreckt sich auf alle am 1. Januar 1919 über 20 Jahre alten Angestellten, soweit sie in der Angestellten versicherung versichert sind, oder der Versicherungspflicht unter liegen würden, wenn sie nicht das versicherungspflichtige Alter überschritten hätten, oder ihr Jahresverdienst die Grenze der Versicherungspflicht überstiege, sotveit das nach den Grundsäßen dieses Spruches unter Punkt 1 errechnete Monatseinkommen des Monats Juli 1914 500 m. nicht überstieg.
10. Bei über den Rahmen des einzelnen Betriebes hinaus laufenden Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Spruches entscheidet eine paritätische Kommission unter einem unparteiischen Vorsitzenden.
taren Bewegungen eine zielbewußtere Organisation der leitenden Kreise gewünscht hätte, die jetzige jei eine sehr mangelhafte gewesen, wie ja der Ausgang des Streits im allgemeinen dies bewiesen hätte. Die Debatte war zeitweise sehr erregt. Mittlerweile waren die Referenten zu dem Punkt, Tarifgemeinfchaften Arbeiterräte"( Lüdemann und Fröhlich) erichienen. Sie bea handelten das aktuelle Thema bon verschiedenen Gefichtspunften aus und fanden für ihre Ausführungen reichlichen Beifall. Die Diskussion war eine fehr lebhafte. Schließlich wurde von der start geleerten Versammlung folgende Erklärung vereinbart: Die Veriammlung stimmt dem Abbruch des Generalftreits zu. Gie erflärt sich mit den Zusagen der Regierung einverstanden, bedauert aber, daß dieie in so später Stunde erfolgt find. Die Versammlung fordert, daß die Beranterung der Arbeiterräte in der Berfaifung in fürzester Frist zur Tatsache wird, und ersucht dringend den Vorwärts", mehr als bisher dieie Forderung der Arbeiterfchaft zu unterftügen. Die Versammlung wünscht ferner, daß bei fo wichtigen Fragen, wie bie des Generalstreifs, den Beteiligten durch Urabstimmung Gelegenheit gegeben wird, thre Stellung nahme zum Ausdruc zu bringen. Ferner erffären die Versammelten, daß sie das Mätesystem für dringend notwendig erachten; die bisherige Tarifvertragspolitik der Gewerk. schaften ist durch den Gang der zeitgeschichtlichen Ereignisie volltommen überholt und muß demgemäß umgestaltet werden. Die der Filmindustrie und dem Zentralverband der Film- und Kino- rung und dem Ausbau der revolutionären Errungenschaften einverVersammlung erklärt sich mit den Maßnahmen der A. u. S- Räte Die feit mehreren Wochen zwischen dem Arbeitgeber- Verband zur Durchführung der Sozialisierungsbestrebungen und zur SicheAngehörigen in enger Berbindung mit den freien Gewerkschaften ftanden. In dem Bewußtiein, daß nur die Einigkeit der Arbeiter gepflogenen Verhandlungen über den Lohntarif find an dem faroff fchaft die gewaltigen Aufgaben vollstreden fann, ist jeder Bruder ablebnenden Standpunkt der Fabrikanten in prinzipiellen Fragen fampf zu vermeiden." gefdeitert.
Die Angestellten stehen jetzt vor der Frage: annehmen oder ablehnen. Zuzugeben ist, daß wesentliche Forderungen der Angeftellten unerfüllt bleiben. Andererseits müssen sie sich darüber lar sein, daß die Ablehnung des Schiedsspruches den Kampf be deutet. Ob und welche Aussichten unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein Kampf hat, werden sie selbst am besten entscheiden önnen. Sie sollten bei dieser Entscheidung nur Wert auf objektive Prüfung des Erreichten und Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse legen und sich nicht durch Unfachlichkeit irgendwie beeinflussen lassen.
Arbeitseinstellung in der Filmindustrie.
Dieses Resultat war um so weniger zu erwarten, als gerade die Filmindustrie im Kriege eine ungewöhnliche Hochkonjunktur er lebt hat und weit beffer als manche schwächere Industrie in der Lage ist, die Lohntarife, die sich durchaus in bescheidenen Grenzen halten, zu bewilligen. Der Zentralverband hat daber für die gesamte Industrie die Arbeitseinstellung beschließen müssen. Auch die Kino Theater spielen nicht.
Die An
Zum Streit der Angestellten bei der Firma A. Borsig . des Werfes in Tegel zur Gehaltsfrage Stellung. Nach längeren Die Angestellten der Firma A. Borsig nahmen fürzlich im Kafino Ausführungen der Obleute des Angestelltenausschusses über die Einigungsverhandlungen und unter Hinweis darauf, daß ein befcheidenes Provisorium feitens der Arbeitgeber abgelehnt war, wurde zur Schiedsgerichtsfrage Stellung genommen. gestellten seben in der Aufstellung des Schiedsgezichts in der vorgeialagenen Form eine weitere Verschleppung der feit dem Dezember schwebenden Gehaltsfragen und lehnten dieses einmütig ab. stimmung beschlossen, sofort in einen allgemeinen Gehaltsstreik einEs wurde dann mit 679 gegen 192 Stimmen in gebeimer Abzutreten.
Die Einhaltung der Tarifverträge. Anläßlich einer Beschwerde über eine Tarifverlegung erklärte der Zentralvorstand der Arbeitsgemeinschaften der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands es als eine Selbstverständlichkeit, daß Tarifverträge, die zwischen Arbeit. gebern und Arbeitnehmern abgeschlossen sind, forrett eingehalten folgende Tage einen ordentlichen Verbandstag in Nürn Der Zentralverband der Sattler hält am 15. September und werden. Abweichungen find nur mit beiderseitiger Zustimmung berg ab. zulässig.
Oberbürgermeister Dr. Scholz als Arbeitgeber.
Soziales.
Bergbankammern und Sozialisierung.
Die städtischen Hilfskräfte des Magistrate Charlottenburgs , die weifellos mit zu den schlecht bezahlteften Angestellten rechnen fönnen, hatten fich vor furzer Zeit durch den Verband der Bureauangestellten an den Magistrat von Charlottenburg gewendet und um beitskammern für den deutschen Bergbau sind geeignet, bei der Die durch Verordnung vom 8. Februar d. J. errichteten ArAufbefferung ihrer Gehälter gebeten. Dabei wurde der Wunsch Sozialisierung des Kohlenbergbaues ganz wesentliche Mitarbeit zu geäußert, daß bei eventuellen Verhandlungen ein Vertreter des leisten. Nach§ 2 der Verordnung haben die Arbeitskammern die Verbandes hinzugezogen werden sollte. diesem Ersuchen seitens der übrigen Gemeinden Groß- Berlins fast einflussung des Bergbaues durch das Reich und eine Beteiligung Es wird bemerkt, daß Aufgabe, sich an den Vorarbeiten für eine umfassende Be überall stattgegeben worden ist und daß die Verhandlungen mit der Volfsgesamtheit an feinen Erträgen( Sozialisierung) durch dem Verband zu günstigen Resultaten geführt baben. bürgermeister Dr. Scholz dagegen fann sich nicht entschließen, mit gabe der zu erlassenden gefeglichen Bestimmungen eine Vertretung Herr Ober- Ausfünfte, Gutachten und Anträge zu beteiligen sowie nach Maßeinem Verbandsvertreter zu berbandeln, da, wie er annimmt, recht in Verbänden zur Regelung der Erzeugung und des Abiages her liche Bedenken dagegen besteben. Wir sind geatvungen, den Herrn beizuführen. Die deutiche Bergarbeiterschaft hat es also völlig in Oberbürgermeister auf die Bestimmung des§ 18 legten Abfag der ihrer Hand, die Sozialisierung des Kohlenbergbaues, die jest auch Verordnung über Tarifverträge vom 23. Dezember 1918 darauf durch einen besonderen Antrag seitens der Fraktion der sozial hinzuweisen und hoffen, daß diefer öffentliche Hinweis nunmehr demokratischen Mehrheitspartei in der Nationalversammlung gegenügen wird, denselben von seiner irrigen Ansicht zu befreien. fordert wird, zu beschleunigen, indem sie von den Rechten der neuen Berantwortlich für Politit Artur Zidler, Charlottenburg , für den übrigen Teil des Arbeitskammervertretung unverzüglich Gebrauch macht. Blattes: Alfred Schols, Neukölln: für Anzeigen: Theodor Glocke, Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 8. m b.§., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruderet und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co. in Berlin , Bindenstraße 3. Sierzu 1 Beilage.
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