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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 96.

Die Landgemeinde­Ordnung in Preußen.

I. Geschichtliches. ( Fortsetzung.*)

Die durchgeführte Regulirung", sagt Knapp an einer anderen Stelle, ergiebt also einen weit größeren Landbesitz bei den Guts­herren, einen weit geringeren bei den Bauern, als vorher. Da gegen ist allerdings der Besitztitel der Bauern an ihrem ver Kleinerten Lande nun ein besserer."+)

Sonntag, den 26. April 1891.

8. Jahrg.

haben ein Sprichwort, das uns Knapp mitgetheilt hat:" Durch die Gemeinheitstheilungen sind die Bauern zu Edelleuten gewor den und wir zu Bettlern."

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herrn lag, diese Art von Arbeitern los zu werden. Durch Gesetz vom 31. Oktober 1845 wurde denn auch für Schlesien   die Ab­lösbarkeit dieser Dienste auch für spannlose Gärtner eingeführt, ,, weniger damit sie selbst, als damit ihr Gutsherr von dem neuen Wir haben bereits hingewiesen auf die Abnahme der kleinen Gefeße Gebrauch machen und gewöhnliche Arbeiter an Stelle der Stellenbefizer, auf ihren Ersatz durch Tagelöhner- Familien. Die Gärtner anstellen konnte." Die schlesische Bewegung des Jahres Freizügigkeit, die fast unbeschränkt war, führte zahlreiche Prole­1848 war eine Antwort auch auf die Spezialgesetze von 1827 tarier in die Gemeinden, und die Gutsherren wußten die Gelegen= Die Zustände von Landgemeinde und Gutsbezirk in der Zeit und 1845. heit zum Abschieben überflüffiger Leute gut auszunüßen. von 1815-1848 bedürfen einer kurzen Darlegung."). Die Zahl der Bauern hat sich nach Durchführung der Die Landgemeinden hatten infolge des Regulirungs- Edikts Die Deflaration vom 29. Mai 1816 bedeutete, wie bereits Reform" geseze vermindert, fie ist nicht so zahlreich, wie im eine räumliche Einschränkung erlitten, welche von großer Bedeu­furz dargelegt wurde, einen Triumph des Junkerthums. Das Jahre 1756, sie ist höchstens so zahlreich, wie am Ende des tung für die fernere Entwicklung wurde, insofern als die Rom­Regulirungsgesetz von 1811 wurde auf einen Theil der spann- mörderischen siebenjährigen Krieges( 1768). Der freigewordene, munalabgaben und Leistungen von den Bauernhöfen allein zu fähigen Bauerngüter beschränkt. Reil( a. a. D. G. 147) spricht in seinem Vermögen verkleinerte Bauer stand auf eigenen Füßen; tragen waren, die Gutsherren dagegen für die ihnen als Ent mit Recht von einem Sieg der Standesinteressen des grund- der Stärkere hatte Vortheil, die Schwächeren find zu Falle geschädigung für die Aufgabe ihrer bisherigen Rechte zu gewährende besitzenden Adels." Er fagt: Unlösbar hing nach dem Edikt vom fommen. Knapp hat den bündigen Nachweis dafür erbracht, daß Landabfindung von jeder Kommunal- Beitragspflicht befreit sein 14. September 1811 mit der Gigenthumsverleihung die in dem die Jahre bis 1848 erheblich unter den fleinen und kleinsten Be- sollten. Hieraus also folgte, daß die gutsherrliche Bandabfindung felben angeordnete Ablösung der Hand- und Spanndienste zu- fizern aufgeräumt haben. aus dem bäuerlichen Gemeindeverband ausschied".*) Wie die Be fammen. Durch die Deklaration von 1816, welche von der Die Gutsherren, durch die Landentschädigung und durch frei- fizenden überhaupt sich um die öffentlichen Lasten herumzudrücken Wohlthat jenes Editts die große Masse der Kossäthen-, Gärtner händigen Erwerb von Bauernstellen nach Fortfall des Bauern- verstehen, die doch in erster Reihe ihrer Klasse zu Gute fommen, und Büdnerstellen ausschloß, wurden also zum Besten der Guts- chußes bereichert, vergrößerten die Gutsländereien nach Wunsch. so verstehen es auch die Vertreter des immobilen Kapitals, die besizer, die einen nicht zu ersetzenden Verlust an Arbeitskräften Die Reform" bedeutete den Ersatz der feudalen durch die Bürden des gemeinen Wesens auf die geduldigen, zu lange befürchteten, die Dienste dieser Klassen der lassitischen Besitzer fapitalistische Betriebsweise. Es war für die Großgrundbesitzer nur widerspruchslos wundgedrückten Schultern der Plebejer zu beibehalten." profitabler, daß mit dem Wegfall der Frohnen die Lohnarbeit, daß wälzen. Der Gutsherr wurde ferner in den Stand gesezt, nun teine die Zufuhr von Arbeitskräften tam, welche sie für die neuen Die Gemeinde nun wurde durch das Gesetz vom 31. De­Schranke ihn daran hinderte, Bauernstellen auch vor dem Eintritt Wirthschaftsmethoden brauchten. Die Errichtung von gewerb- zember 1842 zur alleinigen Trägerin der Ortsarmenlaft gemacht. der Regulirung privatrechtlich zu erwerben. Neben der Ein- lichen Unternehmungen, von Schnapsbrennereien begünstigte dies Die Gutsherrschaft hatte nur die Verpflichtung, für die im Guts schränkung der Regulirbarkeit ist dies der große Erfolg der ebenso wie die technischen Reformen der Feldmarken. Die am bezirke wohnenden Armen aufzukommen. Das Gut... ließ in Gutsherren im Jahre 1816, und der im Jahre 1809 durch Alten- 21. Juni 1821 erlassene Gemeinheitstheilungs- Ordnung gab die folge der neuen Gesetzgebung die Armen, die im Gemeindebezirk stein und Dohna   ausgesprochene Grundsatz: Erst muß man den Möglichkeit, bisher gemeinschaftlich benutzte ländliche Grundstücke, gewohnt, aber auf dem Gutshof gearbeitet hatten, die also aus Bauernstand durch Einführung des Eigenthums erstarken lassen, ehe ganz gleich ob diese Gerechtsame auf einem gemeinschaftlichen den vom Gut abhängigen Existenzen oder deren Hinterbliebenen er die völlige Freiheit des Verkehrs vertragen tann", ward völlig preis- Eigenthum, einem Gesammteigenthum oder einem Dienstbarkeits- bestanden, von der Gemeinde ernähren, die niemals einen Nußen gegeben.***) Die Befreiung von Diensten und die Verbesserung rechte beruhten, zur Theilung zu bringen. Nur diese Grund- von dem Dasein dieser Personen gezogen hatte ein Zustand des Besitzrechts an dem ihnen verbleibenden Lande tam den stücke wurden zugleich der Um- und Zusammenlegung( Separation) schreiender Ungerechtigkeit.."( Keil a. a. D. S. 151). Der Bauern theuer zu stehen. Nicht nur verzichteten sie auf früher unterworfen; die blos vermengte Lage der Ländereien, ohne ge- Gutsherr besaß patrimoniale Rechte, seiner wichtigsten Verpflich genossene Vortheile, fie traten auch einen erheblichen Theil(/ 3 meinschaftliche Benußung, berechtigte nicht ohne Weiteres zu dem tungen war er ledig, und er beutete die günstige Situation nach beziv. 1/2) des früher besessenen Landes ab oder belasteten sich mit Antrage auf Auseinandersetzung. Herzenslust aus. In einem Gutachten der schlesischen Stände einer entsprechend hohen Rentenschuld. Die Landarbeiter hatten die ganze Zeit hindurch abseits des sechsten Provinziallandtages vom 1. Mai 1841 wird es stehen müssen. Nirgends war die Regulirung auf Tagelöhner- geradezu gesagt, daß die Rittergutsbesitzer ihre Güter wie eine still weiter zu ertragen. Zwar hatten sie, soweit sie früher erb- feudalen Fesseln waren gefallen, ber modern- kapitalistische Cha stellen anwendbar gewesen; sie hatten ihr betrübendes Geschick Handelswaare" oder wie ein Leihpfand" ausnügten. Die unterthänig gewesen waren, die Freiheit erlangt, aber dies Recht war rakter der Grundbesizer trat zu Tage. für sie eine leere Form, für die Gutsherren ein Mittel zur Ausbeutung. Wie so viele andere Versprechen, war auch das einer gleich­Die Hand- und Spanndienste derjenigen bäuerlichen Besitzer, dem gewerblichen Arbeiter als Inbegriff aller Herrlichkeit empfohlen junterlichen Steuerfreiheit nicht eingelöst worden. Trotz der Zu Es ist dieselbe Freiheit, welche die Pharisäer des Industrialismus mäßigen Grundsteuervertheilung und damit der Aufhebung der welche nicht auf Laßgut saßen, sondern ihre Stellen als Eigen haben. Die Landarbeiter hatten allen rechtlichen Rückhalt, den sagen des Edikts vom 27. Oktober 1810 war es bei der Trennung thümer, Erbzinser oder Erbpächter bewirthschafteten, wurden durch die Ordnung vom 7. Juni 1821 für ablösbar erklärt, sie an ihren Erbherren hatten, verloren; ihre Zahl war beträcht- des grundsteuerfreien Ritterackers und des kontribuablen Bauern­sofern die Stelle selbst nach den Bestimmungen der Deklaration lich gewachsen, dank des Uebertritts der kleinen Laffiten, welche aders geblieben. feine Regulirung erlangten, in ihre Reihen. Die Zahl der von 1816 als eine spannfähige zu betrachten war. Auch hier, Landarbeiter muß, gegen die Zeit vor der Reform, gewaltig ge­wie bei der Regulirung überhaupt, ist die Voraussetzung, daß einer der beiden Theile einen Antrag stellt. Geschieht dies, so stiegen sein.. erfolgt die Ablösung, mag der andere Theil damit einverstanden Lohnverdienst hindrängt, war geschaffen.") Eine zahlreiche Klasse besigloser Landleute, die sich nach dem fein oder nicht. Sollen andere Leistungen als Dienste, z. B. Abgaben in Körnern oder in Geld abgelöst werden, so wird die wirthschaft war durch die gesetzgeberischen Eingriffe von den Be­Wie gestaltete sich das Schicksal der Gemeinde? Die einzelne Leistung in eine Jahresrente verwandelt, von der sich der Verpflichtete dadurch befreien kann, daß er dem Beziehungen zum Gutsherrn und zu den Nachbarn losgelöst, die rechtigten auf einmal den 25fachen Betrag zahlt. Man sieht, Ordnungen, die den veränderten Verhältnissen gemäß waren, be- friedericianischen Zeit, die Zustände waren flägliche. Kein geord alten Ordnungen büßten ihren materiellen Inhalt ein, und neue Die Landgemeinde bewahrte ihre Verfassung aus der der Grundgedanke der Reform" ist auch hier, nur die spann- standen noch nicht. neter Gemeindehaushalt, keine auf Geldleistungen gegründete fähigen Bauern zu emanzipiren, die Handdienste der kleineren Bauern, insbesondere der Roffäthen aber festzuhalten. Gegenüber den spannfähigen Wirthen, die unter die Gefeß- Gemeinde Einnahme, Ausgleichung der Armen- und Wegelasten fielen und bie als eine Art Bauernaristo- durch Naturalleistungen. Die Landgemeinde als Trägerin politischer Rechte war ein große Maffe der G. F. Knapp hat nachgewiesen, wie die Gutsherren die Die Geschicke der Vollbauern, der alten Markgenoffen schieden Travestie auf ein Parlament, faßen neben 18 Rittern und oder minder besiglosen ländlichen Proletarier."**) Schemen. In der berüchtigten National- Repräsentation", dieser ganze Gesetzgebung beeinflußt und exploitirt haben. In Nieder­ schlesien   z. B., wo es sehr viele spannlose Gärtner oder Kosfäthen sich hier von denen der übrigen Dorfeinwohner. Wohl hatten," 12 Bürgern 9 Bauern. Sie hatten natürlich nix to seggen". Die adeligen National Repräsentanten" drückten, wohl gab, die gutes Besitzrecht hatten, aber dienstpflichtig waren, fagt Keil, sich diese, obgleich sie nie einen Antheil an der Mark konnten dieselben, da sie nicht spannfähig waren, von der Abgehabt, in den letzten Jahrhunderten jenen immer mehr gleich verstanden als Adelskaste, die bauernfeindlichsten Maßregeln, wie konnten dieselben, da sie nicht spannfähig waren, von der Ab- berechtigt gefühlt, da der schwere Druck auf allen laftete; nun wir gezeigt haben, durch. Auf den Kreistagen hatten neben Lösungsordnung feinen Gebrauch machen. Nun zeigte es sich, daß die Dienste der Gärtner mit starken Berechtigungen derselben aber blieben sie, soweit ihr Besitz ein lassitischer war, schutzlos sämmtlichen Rittergutsbesizern und einer Anzahl städtischer Ab­beim Dreschen des gutsherrlichen Getreides( über 5 pt. des Er- dem Landhunger der Herrschaft preisgegeben." geordneter nur drei Deputirte bäuerlichen Standes Sig und Und die Gemeinheitstheilungen verschärften die sozialen Stimme, die aus indirekten Wahlen hervorgegangen und zu den drusches) verknüpft waren, daß es also im Interesse des Guts- Gegensätze noch mehr. Häusler, Kathenbesizer und die anderen von den Gutsherren gemachten Schulzen gehören mußten. In den auf Tagelohn angewiesenen Leute verloren durch die Beseitigung Provinziallandtagen dasselbe Fastnachtsspiel! Auf 10 Stimmen *) Siehe die Artikel in den Nummern 82, 88, 84, 89 und 90 der Allmenden, was ihnen bisher gunstweise allgemein zugebilligt der Fürsten  , 144 Stimmen der Ritter, 97 Stimmen der Städte des Vorwärts". war, die Auftrift auf der nun getheilten, zu Gunsten der Groß- kamen nur 68 Stimmen der Landgemeinden. **) Beiläufig! Keil, der eine ziemlich reichhaltige Literatur bauern und des Gutsherrn getheilten Gemeinweide und den bis Auf der letzten Generalversammlung des Vereins für Sozial über die Geschichte der Landgemeinden zusammengebracht und dahin gemeinschaftlich behüteten Aeckern. Holz- und Grasnugung politit, welcher sich auch mit der Reform der Landgemeinde­benutzt hat, ist an einem sehr anziehenden Buche achtlos vorbei- fiel gleichfalls fort; Raff- und Leseholz, Bauholz und Waldfireu Ordnung beschäftigte, wurde im Laufe der Debatte von einem gegangen, das noch heute lesenswerth ist. Wir meinen die erhielt der kleine Mann nicht mehr, der sein Schweinchen, der Redner erzählt, wie es auf diesen Tagen zuging: Schrift von M. Lavergne- Peguilhen: Die Landgemeinde in seine Kuh, seine Gänse nun nicht mehr halten konnte Der frühere Zustand... ist mir eines Tages durch den Preußen. Königsberg   1841; ein geistvoller, kenntnißreicher Kopf, und allein auf seiner Hände Arbeit angewiesen war. Mit verstorbenen Oberbürgermeister Hasselbach in Magdeburg   recht der, Romantiker der sozialen Politik, scharfe Kritik an dem Be- dem Verschwinden der alten Gemeindenußungen tritt die Geld drastisch geschildert worden. Er erzählte mir: Wenn ich an die stehenden zu Gunsten einer rüdläufigen Bewegung übt und von wirthschaft an die Stelle der Naturalwirthschaft, und auch hier Beit denke, wo die Bauern als Vertreter ihres Standes die dem Königthum herrschend über Gemeinden" träumt. wird der arme Häusler benachtheiligt. Die kleinen Leute im Osten Interessen derselben auf den ständischen Provinzial- Landtagen ***) Knapp, Bauernbefreiung, II, S. 211. wahrzunehmen hatten und die Art, wie dieses geschehen, so erfüllt Knapp a. a. D. G. 191. *) Anlage A S. 19.

Der

Großgrundbesitz brauchte einen festen Stamm wohlfeiler Land- gebung tratie fich darstellen, stand bie

arbeiter.

+) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 2. Band, G. 187.

Sonntagsplauderet.

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**) Keil a. a. D. S. 149.

Neben der Landgemeinde bildete sich jetzt der selbständige Gutsbezirk, der im Interesse des Großgrundbesizes diefen von der bäuerlichen Gemeinde und ihren Lasten schied. Dem Guts­herrn eignete aber die patrimoniale Gerichts- und Polizeigewalt, er ernannte Schulz und Schöffen, er hatte die Genehmigung zu die allgemeine Aufsicht über die Gemeinde. Eine Fülle von wichtigen vermögensrechtlichen Geschäften zu ertheilen, er führte Machtvollkommenheiten ohne Pflichten!

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trichter in Permanenz erklärt wird. Dieses nothwendige nahm, bei lichtem Tage auf offener Straße sich Instrument ist wenigstens aus ehrlichem Blech verfertigt, und von diesem schnöden Leben für immer zu ver R. C. Endlich scheint die Natur ein Einsehen gehabt verleugnet sich daher in keiner Weise. Würden die vor abschieden, da schimpften Schuhleute und Droschtenbesitzer zu haben. Sie hat dafür gesorgt, daß der traditionelle erwähnten Damenkragen aus diesem Material hergestellt, so gleichmäßig auf den altersschwachen Wallach, und der dritte, Umtausch der Wintergarderobe mit den Sommerkleidern würden sie in zartsinniger Weise die neue Mode der sich freute, war der Abdecker. massenhaft vor sich geht, und es ist bekannt, daß zu diesem illustriren, und die Kragen würden sich einer außerordent- Inzwischen hat man die Sommerwohnung für den Alt­wichtigen Geschäft von vielen geldbedürftigen Leuten die lichen Dauerhaftigkeit erfreuen. Jede Dame könnte sich reichskanzler in Berlin   schon eingerichtet und sauber abge­Bermittelung einer Pfandleihe in Anspruch genommen wird. dann mit Pußpulver puzen und sich durch diese einfache Stäubt, wenn er nach Berlin   kommen sollte, um den Reichs­Besonders fühn veranlagte Menschenkinder begrüßen die Manipulation höheren Glanz verleihen. So aber kommt tag mit seiner erlauchten Gegenwart zu beglücken. Herr ersten Sonnenstrahlen dadurch, daß sie jede schüßende Hülle der Kaffeetrichter nur bei dem altbewährten Berliner   von Bleichröder   stellt ihm eine Villa zur Verfügung und verachten und um einen Damenausdruck zu gebrauchen- Familien- Kaffeekochen" in Anwendung und das ist auch außerdem wurde gemeldet, daß auch ein hochgeborener Graf per Taille gehen. Der Vorwit rächt sich überall, und ein gut. Die Schlacht auf die Kaffeeküchen in den Garten- ein Gleiches gethan hätte. Kleine Geschenke erhalten die nachhaltiger Schnupfen, der in Influenza überzugehen droht, restaurants ist eröffnet und in kurzer Zeit werden wir im Freundschaft, und es ist in diesem Falle nur zweifelhaft, ob ist vielfach der Lohn des unbesonnenen Unternehmens. Zeichen der dickbäuchigen braunen oder weißen Kaffeekanne die Leistung für bereits eingeheimste Dienste geschieht, oder Auch ohne die schwerfälligen Wasserwaagen des leben. Es giebt Leute, die vor einer Leistung von vier- ob sie für noch zu erwartende, zukünftige Großthaten in Magistrats merkt man, daß wir einer wärmeren Jahreszeit zehn Tassen Kaffee und siebzehn Stücken Napfkuchen Aussicht gestellt wird. Umsonst wird in diesen Kreisen entgegeneilen. Die Bierwirthe lassen ihre Gärten frisch an- nicht zurückschrecken, und wenn der Sommer so wird, Nichts gethan, darüber ist sich auch der Nichteingeweihte im streichen und warten auf leichtsinnige Ausflügler, die einen wie es der Winter war, dürften im braunen Trant Klaren, und es wird sich ja in naher Beit herausstellen, Ratarrh nicht scheuen; leider arbeiten die Frühjahrsmoden der Levante   wahrhafte Orgien gefeiert werden. Auch welche Schwierigkeit der Situation" eigentlich in der den Männern der Medizin in unverantwortlicher Weise in der allbeliebte Kremser ist wieder auf der Bildfläche Luft schwebt. Vorläufig tobt der Kampf noch hinter den die Hände. Anders dagegen bei dem zarteren erschienen. Am Bußtage zeigten sich Exemplare, die gewiß Roulissen, und die Nationalliberalen feyzen alle Hebel in Theil des menschlichen Geschlechts. Wer heute die auf ein fünfundzwanzigjähriges Remijenjubiläum zurück- Bewegung, um die etwas brüchig gewordene historische dütenförmigen Halskragen der neuesten Pariser Damen- blickten, und die wackeren Gäule ließen so bedächtig und Größe wieder aufs Neue aufzufrischen. Es ist eine etwas mode betrachtet, hat das Gefühl, als ob die holden betrübt Dhren und Köpfe hängen, ais ob sie gar keinen figliche Sache um den Ruhm, und bisweilen soll es sehr Damentöpfe sich in ein solches Gehäuse zurückziehen könnten Antheil an vent neuerwachten Frühlingsleben nehmen schwer sein, Errungenschaften zu bewahren. Trotzdem ist wie eine Schnecke. Schade, daß man in solchem Falle nicht wollten. Es sind meiſtentheils arme Proletarier, die das die Welt nicht aus den Fugen gegangen, und der Schluß ein gehörig beschwertes Brett auf den Ausschnitt ecken kann. Recht auf den Haferfack für sich proklamiren, und wenn der Bockbiersaison scheint in Berlin   aufrichtigere Trauer Es sei ferne von uns, ein Wort gegen die Moden zu man an den Wochentagen Steine oder Sand gefahren hat, hervorgerufen zu haben, als daß Fürst Bismarck   mit dem ſagen. Bevor man hier Wandel schafft, da sollen wohl kann man des Sonntags unmöglich ein fröhliches Gesicht sozialdemokratischen Zigarrenarbeiter in die Stichwahl mußte. Berge weichen und Hügel hinfallen, und der weise Staats- machen, wenn man einen vorsintfluthlichen Wagen in den Nach dem Bockbier tritt die Märzweiße in ihre Rechte, und bürger erträgt alle derartigen Neuerungen mit derselben Grunewald   schleppen soll. Alles verstehen, heißt Alles ver- nach dem Bismarckrummel wird schon etwas Anderes ſtoiſchen Ruhe, wie man eine Steuererhöhung entgegen zeihen: Mensch und Thier ist gleichmäßig in den Dienst des kommen. Wenn das Bischen Welfenfonds" schon soviel nimmt, man schimpft innerlich: aber gegen eine übermächtige Erwerbslebens gestellt da giebt es feine Zeit zum Ver- Staub aufwirbelte, darf man auf andere Enthüllungen ge­schnaufen. Als am Busstag sich ein lebensmides Droschken- spannt sein, und wer leben wird, wird noch Manches

Gewalt giebt es keinen Widerstand.

So eilen wir denn der Zeit entgegen, wo der Kaffee- pferd auf das Asphaltpflaster legte und sich die Freiheit erleben.

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