Generalversammlung
des Deutschen Textilarbeiterverbandes. Plauen , 23. Juli 1919. Bei Fortsetzung der Diskussion über den Bericht des Vorstandes kam zunächst der Vertreter des deutschen Gewerkschafte bundes, Genosse Cohen- Berlin zum Wort. Der Krieg sei von der Generalkommission bis zum leßten Augenblick bekämpft wor den. Er war nicht nur ein Resultat der verderblichen Tätigkeit des deutschen , sondern auch des Imperialismus der anderen krieg führenden Staaten.
Graupe Zwidau bedauert, daß die ganze bisherige DisTussion auf das politische Gebiet verschoben worden sei. Von größerer Wichtigkeit sei, ob der Zentralborstand nach dem 9. Nobember, und insbesondere das Informationsbureau der Arbeiterschaft ausreichend Waffen zur Führung der wirtschaftlichen Kämpfe geliefert habe. Und da müsse er bedauern, fagen zu müssen, daß dies nicht geschehen sei. Millionen Mark an Lohnerhöhungen seien dadurch verloren gegangen.
3. Berhandlungstag.
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Wehner Barmen meint, man habe so viel bon Einigkeit gesprochen, aber das sei doch klar, daß die linke Seite nicht von ihrer Meinung abstehen könne, fie sei deshalb nur möglich, wenn die rechtsstehenden Genossen bedingungslos tapitulierten. Gefühlsduselei könne es nicht geben, daher fort mit allen Leuten, die unser Vertrauen nicht mehr besitzen. Dau 3- Bremen mürde es lieber gesehen haben, wenn wir uns mehr mit den Internas unserer Organisation beschäftigt hätten. Es sei aber notwendig, nachdem man von der linten Seite soviel Schiefheiten vorgetragen habe, darauf einzugehen. Deutschland allein sei am Kriege nicht schuld, der Imperialismus in den Ententeländern fei genau so mächtig. Böhlmann Falkenstein hält die Zustimmung zum Burgfrieden" für das Verderblichste für die Gewerkschaften. Jedes selbständige Leben habe damit aufgehört, von da datiere der große Rüdgang der Mitglieder. Und erst nachdem derselbe gekündigt und wieder freie Hand bekommen habe, begann der Wiederaufstieg.
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Rodel Stuttgart rechtfertigt in feinem Schlußwort noch einmal feine Stellung zur Bolitit des Vorstandes und der Redaktion. Nach seiner Meinung müsse ganze Arbeit geleistet merden. Er achte die Ueberzeugung anderer, aber wenn die Redaktion nicht schreiben fönne, wie es die Mehrheit der Mitglieder berlangt, so müßten uns eben unsere Wege trennen. Wenn halbem Wege stehen bleiben, so wisse der Verbandstag selbst, was Cohen verlange, man solle auch beim Zentralvorstand nicht auf wort: Klärung sei notwendig, aber was habe denn die bisherige Zentralvorsißender Hübsch Berlin fagt in seinem SchlußDiskussion ergeben? Gs gehe entschieden zu weit, wenn man forbert, jeber, ber eine andere Meinung habe, tönne nicht mehr Funktionär des Verbandes sein. Wenn er gezwungen werde,
er zu tun habe.
tweder seine leberzeugung zu ändern, oder seine Wege zu gehen, so wähle er als ehrlicher Mann das lettere. Dasselbe gelte auch für die Redaktion, mit der sich der Vorstand solidarisch erkläre. Alles, was man getan, war diktiert von der Ueberzeugung, der Textilarbeiterschaft aufs befte zu dienen.
Wagner Berlin rechtfertigt noch einmal die Schreibweise des ,, Tertilarbeiter" und geht im einzelnen auf die vorgebrachten Beschwerden ein. Er tönne fich trop der Auslassungen der einzelnen Redner nicht zur Auffassung durchringen, daß es möglich fei, über Nacht zum praktischen Sozialismus zu tommen. Nur auf dem Wege der Entwidlung fönne das erreicht werden; diese Auffassung werde er auch in Zukunft vertreten.
Jädel Berlin sieht ein, das Informationsbureau Hätte nicht mehr leisten können, aber es hätte an Kräften gefehlt. Seines Gesinnungswechsels brauche er sich nicht zu schämen, wenn man einfieht, einen Fehler begangen zu haben, so fei es eine Ehre, dies zu bekennen.
Folgende Resolution wird in namentlicher Abstimmung mit 206 gegen 52 Stimmen angenommen:
,, Der Verbandstag lehnt die während des Krieges von den Gewerkschaftsinstanzen gestützte Politik des 4. August ab. Er berurteilt die Echreibweise des Tertilarbeiter" und bedauert, daß der Vorstand diefe Schreibweise gebilligt hat. Er erwartet non der künftigen Tätigkeit des Vorstandes und der Redaktion Stärkung der Arbeiterpofition im Sinne der revolutionären sozialistischen Gewerkschaftsgrundsätze."
nicht voll durchgeführt sind, für die Nebergangszeit zum Zwede Die Obleute der Angestellten in der Metallindustrie der Bekämpfung des Schleichhandels Stellung der bestehenden faßten Donnerstag folgende Entschließung: Berwaltung der organisierten Arbeiterschaft, Bildung von Be Selbstverwaltungsförper der Textilindustrie unter Kontrolle und triebsräten und Heranziehung der Betriebs- und kommunalen Arbeiterräte mit Exekutivgewalt und Verpflichtung derselben zu regelmäßiger Berichterstattung an die Reichsstelle für Textilwirtschaft und die in Frage kommenden Reichswirtschaftsstellen." Auch die Resolution zum Forschungsinstitut für Textilindu strie wird einstimmig angenommen. Sie fordert, daß zur Verwaltung der Forschungsinstitute ein Kuratorium, dem auch Arbeiter angehören sollen, eingesetzt wird, mit dem Sik in Sachsen .
bisherigen Verlauf der Tarifverhandlungen mit dem Verband Berliner
der
„ Die Versammlung der Dbleute nimmt Kenntnis von dem Metallindustrieller. Nachdem nunmehr in beinahe 9 Monaten die Möglichkeit des Zustandekommens eines Tarifvertrages für die Angestellten durch den systematischen Widerstand der Arbeitgeber verhindert worden ist, billigt die Versammlung der Obleute den Abbruch der Verhandlungen mit der Kommission der Arbeitgeber. Die Versammlung lehnt den Vorschlag der Arbeitgeber, wonach die Bezahlung in erster Linie nach dem Grad Ser Schulbildung und nicht nur nach dem Grad Leistungen erfolgen soll, mit aller Entschiedenheit ab. Sie bedauert außerdem, daß die Verhandlungsfommission den Angestellten entgegen der erteilten Weisung bereits unter die Forderung von 375 M. Mindestgehalt für 20 jährige einschließlich aller Nebenbezüge heruntergegangen ist. Die Versammlung beschließt, daß nunmehr der 2. August als letzter Termin für die Unterzeichnung des Tarifvertrages gesetzt wird, und fordert die Verhandlungskommission der Angestellten auf, als legten Weg der Verständigung sofort einen Schlichtungsausschuß anzurufen."
Der Zentralausschuß hatte bekanntlich den streitenden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der dahin ging, daß die jeßigen Tariflöhne bis zum 1. Ottober weitengezahlt und daneben eine sogenannte Uebergangsbeihilfe im Betrage bis Berficherungsangestellte Groß- Berlins . Bon beteiligter Seite. etwa 20 M." pro Kopf und Woche gewährt werden solle. Die werden wir darauf aufmerksam gemacht, daß unsere den SchiedsArbeiter haben diesem Bergleichsvorschlage spruch betreffende Notiz in Nr. 372 durch den versehentlichen Auszugestimmt! Die Gemeindeverwaltungen hatten fall eines Wortes einen falschen Sinn erhalten hat. Der richtige zu Donnerstag, vormittags 10 Uhr, die Vertreter der Arbeiter zu Wortlaut des betreffenden Sages ist:„ Der Schiedsspruch wurde einer nochmaligen Besprechung des Vergleichsvorschlages eingela- berbindlich erklärt mit der Maßgabe, daß von dem Schiedsspruch den. Die Besprechung fand im Sizungssaale der Stadtverordneten im Berliner Rathause statt. Stadtrat Dr. Sedt erklärte nicht betroffen werden diejenigen Angestellten, welche bei Kriegsausbruch nicht bei der betreffenden Gesellschaft tätig waren namens sämtlicher Gemeinden, daß sie bereit wären, vom 1. Juli oder im Laufe des Krieges aus derjenigen Gesellschaft ausne bis zum 1. Oktober an alle Personen, die unter den Tarifvertrag schieden sind, bei der der Angestellte nunmehr auf Grund des fallen, unterschiedslos 10 M. pro Woche auszuzahlen. Außerdem Demobilmachungsvorschriften wiedereinzustellen wäre." follen die städtischen Arbeiter, Angestellten und Beamten durch die Kleiderverwertungsstelle billige Textilmaren( Anzüge, Wäsche, Stiefel u. dal.) beziehen können. Der Magistrat werde etwa 5 Millionen M. für diesen Zweck bereitstellen. Die Arbeitervertreter hielten angesichts dieser neuen Borschläge eine Beratung unter sich ab, um Stellung zu nehmen.
mentreten wird.
Lohnbewegung der Steinsetzer.
Nachdem die Tarifverhandlungen, welche die Steinfeger in der Schlichtungskommission ibres Gewerbes führten, teinen Erfolg hatten, riefen fie das Einigungsamt des Berliner Gewerbegerichts Dasselbe fällte am 22. d. M. nach langer Verhandlung folgenden Schiedsspruch: Die Stundenlöhne betragen vom 19. Juli 1919 in Berlin und den 6 meiligen Umkreis:
an.
Zentralverband der Handlungsgehilfen. Wir machen auf die heute, Freitag, abends 7 Uhr, im Deutschen Hof", Ludauer Straße, staitfindende Mitgliederversamminng aufmerksam und erwarten angesichts der äußerst wichtigen Tagesordnung zahlreichen Besuch. Die Ortsverwaltung.
Gerichtszeitung.
Die neue Militärjuftiz bei der Reichswehr. Das Moabiter
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Nach längerer Aussprache gab Müntner vom Gemeindearbeiter. Verband im Namen der Arbeiter die Erklärung ab, daß sie den Vorschlag der Gemeinden nicht annehmen könnten, weil die Orgamisationen bereits ihren Mitgliedern die Vorschläge des Zentralausschusses zur Annahme empfohlen und sich damit gewissermaßen Kriminalgericht hat neben den dort tagenden außerordentlichen festgelegt hätten. Eine erneute Befragung der Mitglieder würde ein anderes Resultat zeitigen. Die Arbeiter müßten es demnach( Berlin ), welches auf Grund der Verordnung der Boltsbeaufeinmal wieder viel Zeit in Anspruch nehmen und außerdem kaum Ariegsgerichten nun auch noch einen neuen Gast erhalten. 63 iſt dem Zentralausschuß überlassen, einen Schiedsspruch zu fällen, fragten vom Dezember 1918 bzw. April 1919 zusammengestellt gleichfalls, betonte aber, daß diefe Lieferung mit der Lohnfrage 8. h, daß es keine Berufung oder Revision(!) gibt. Die Vordem sich die Arbeiter dann auch fügen werden. Die Beschaffung wohlfeiler Tertilmaren begrüßte Müntner worden ist. Dieses Gericht gilt als Feldgericht einer mobilen Formation, fo daß die gefällten Urteile sofort rechtsträftig werden, nicht berquickt werden dürfe, und knüpfte baran den Wunsch, fißenden baw. die Anklagevertreter, lettere bon Fall zu Fall, Dieſe billigen waren der gesamten arbeitenden werden von dem Brigadekommandeur als Gerichtsherr bestimmt, Bevölkerung zugänglich zu machen. Nunmehr hat der Bentralausschuß zu entscheiden, der am männern der einzelnen Regimenter gewählt, und ztvar je zivei die Beifizer dagegen werden von den Vertrauensleuten bzw. ObDienstag, den 29. Juli, vormittags 9 Uhr, zur Beratung zufam Vizefeldwebel, zwei Unteroffiziere und zwei Gemeine. Bei der Beifizer des Gerichts müssen fiets in demselben Range wie der jeweils Angeklagte stehen. Diese Zusammensetzung des Gerichts hat übrigens eine eigentümliche Erscheinung gezeitigt: Die dem Mannschaftsstande angehörenden Beifizer überstimmen in fast allen Fällen die rechtskundigen und dem Offiziersstande angehörenden Mitglieder des Gerichts bezüglich des Strafmaßes, indem fie höhere Strafen aussehen, als selbst der die Anklage vertretende Kriegsgerichtsrat beantragt. Ein dem Mannschaftsstande angehörender Beisiber erklärte dies damit, daß die Regimenter eifrig bestrebt sind, unlautere Elemente mit aller Schärfe aus ihren Reihen auszurotten. Von der militärischen Anklagebehörde werden auch vielfach Angeklagte, bei denen sich herausstellt, daß sie vorbestraft sind, auf Grund der Anstellungsbedingungen einfach entlaffen und dann den bürgerlichen Gerichten zur Aburteilung überwiesen. In einem gestern zur Verhandlung stehenden Fall handelte es sich um eine Anklage wegen fchweren Diebstahls und Bergehens gegen den§ 133 St.G.B.( Entziehung aus amtlichem Gewahrsam), welche sich gegen den Unteroffizier Heinrich Benders und den Grenadier Josef Winkelhahn richtete. Benders, der zu den Bewachungsmannschaften des Hamburger Bollbahnhofs gehörte, hatte unter Mißbrauch seiner Autorität als Borgesezter den Angeklagten Winkelhahn, der erst 5 Wochen So!- bat ift, veranlaßt zuzusehen, wie er selbst durch die Luke eines Eisenbahnwaggons froch und neun dem amerikanischen Roten Kreuz gehörende Methvürste stahl. Hiervon erhielt W. als Belohnung drei Würste. Hauptmann v. Aanstein und Rechtsanwalt Dr. Frey beantragten, unter das vom stellv. Kriegsgerichtsrat Dr. Döhne beantragte Strafmaß herunterzugehen, da die ganze Sache mehr auf einfachen Mundraub hinausgehe. Das Gericht, dem zwei Gemeine und ein Unteroffizier angehörten, war jedoch der Meinung, daß fich der Unteroffizier Benders schwer vergangen habe, und verurteilte diesen zu 6 Monaten Gefängnis und Verfegung in die zweite Klasse des Soldatenftandes bzw. Degradation, Wintelhahn wurde zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt, welche durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden.
b)
a) für Steinfeger Nammer.
Steinhauer
e)
•
ständige Hilfsarbeiter
nicht ständige Hilfearbeiter bis zu drei Monaten.
•
2,80 m. 2,70
"
$ 2,70
2,45
2,35
Bei dem Steinhaueraktordtarif find die Zuschläge im Verhältnis der Erhöhung des Stundenlohnes( also 12½ Broz. Zuschlag zu Die übrigen Beden einzelnen Attordpofitionen) zu zahlen. ftimmungen bes Tarifvertrages und seiner Nachträge bleiben unverändert in Kraft.
Schöne Zustände
Die Resolution Zwangswirtschaft als auch eine solche die scheinen bei dem Verband öffentlicher Lebensver Ferienfrage betreffend werden einstimmig angenommen. Die erstere lautet:
" Der Verbandstag des zirka 370 000 Mitglieder zählenden Tertilarbeiterverbondes erhebt schärfsten Protest gegen die von einflußreichen Stellen der Regierung erstrebte und von den or= ganisierten Tertilunternehmern stürmisch geforderte Proflamie rung der freien Wirtschaft in der Textilindustrie. Er erblidt in der Beseitigung der gebundenen Wirtschaftsweise nicht nur eine Schädigung der Intereffen der Textilarbeiterschaft, sondern auch eine dauernde Schädigung der Interessen der Gefamtnation. Der Verbandstag fordert zum 8wede der Bekämpfung der die Textilwirtschaft hemmenden Kräfte:
1. Sofortigen Umbau der bestehenden bureaukratisch regle mentierten Wirtschaftsorganisationen durch Schaffung von Zwangsorganisationen der einzelnen Textilindustriegruppen unter Beteiligung aller in Betracht kommenden Fattoren ( Staat, Unternehmer, Arbeiter und Angestellte, Konsumen
ten) bei vollfter Wahrung der Parität.
2. Weitgehendste Demokratisierung der Betriebe. Der Verbandstag fordert, folange vorstehende Forderungen
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bersicherungs- Anstalten zu herrschen. Idyllisch find die Lohnverhältnisse, es gibt da z. B. noch verheiratete Beamte, die, nachdem sie langjährig im Betriebe und 4 Jahre im Felde waren, das fürstliche Monatsgehalt von M. 175, be sieben, was sich durch die Teuerungszulagen auf höchstens M. 290,- erhöht. Unverheiratete erhalten noch weniger( 100 m. Grundgehalt für akademisch gebildete Lente ust., M. 75,- für weibliche Angestellte.) Die Revolution hat den Herrenstandpunkt der Direktion nicht im mindesten gemilbert. Angestellte, die für eine Erhöhung der Bezüge eintraten, wurden gemaßregelt, eine Sigung des ohnehin zahmen, seit November nicht neugewählten Beamten Ausschusses wurde vom Regierungsrat Hensel ver boten. Das bezeichnendste aber ist, daß die Beamten und Angestellten unter sanftem Hinweis auf die trodene Guillotine dazu gezwungen wurden, Mitglieder des Bundes zum Schuze Kaiser Wilhelm II. " zu werden! Ein sehr merkwürdiger Betrieb wir werden ihn solange im Auge behalten, wie er es nötig hat.
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Wetterausfichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonnabend nachmittag: Etwas wärmer, im Besten zeitweise heiter, beränderlich und meist troden. Deftlich der Dder überwiegend bewölkt, vereinzelt etwas Regen, strichweise Gewitter, später ebenfalls allmählige Aufheiterung, schwache nordwestliche Winde. Berantwortlich für Bolitik: Artur Rickler, Charlottenburg , für den übrigen Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neutöln; für Anzeigen: Theodor Glode, Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts. Buchdruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. in Berlin , Lindenstr. 3. Hierzu 1 Beilage.
Weinbrand Cognac
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Goldstick"
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Cognachrennereien
WL 19