Gewerkschaftsbewegung
Ablehnung des Schiedsspruches durch die Hamburger Bankleitungen.
Wie ein Telegramm aus Hamburg meldet, hat der Verband der Hamburger Bankleitungen den Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses des Reichsarbeitsministeriums unter der Begründung abgelehnt, daß der neue Schiedsspruch den Bankleitungen wesentlich größere Opfer auferlegt als der vor einigen Wochen abgelehnte Hamburger Schiedsspruch, da die Methode, den Unterschied von Angebot und Forderung ganz schematisch zu halbieren, ein befriedigendes Ergebnis nicht per sprechen könne. Der Verband der Bankleitungen bemerkt, daß dem Reichsarbeitsministerium das Recht nicht austehe, die mangelnde Zustimmung der Bankleitungen durch eine vom Vorfizenden des Schlichtungsausschusses in Aussicht gestellte Berbindlichkeitserklärung zu ersetzen, und daß die Bankleitungen fest entschlossen seien. mit allen gefetlichen Mitteln gegen eine solche Verbindlichkeitserklärung vorzugehen und die Entscheidung der ordentlichen Gerichte anzurufen.
Das Verhalten der Hamburger Bankleitungen ist unberantwortlich. Nachdem in mühevollen Verhandlungen eine annehmbare Basis für die Beilegung des Konflittes gegeben war, fehren bie Großkapitalisten den Herrenstandpunkt heraus und bringen die Einigung zum Scheitern. Daß für die Banten der von fach tundiger Seite gefällte Schiedsspruch unannehmbar sei, ist doch nur eine faule Ausrede. Haben doch gerade die großen Finanzinstitute während des Krieges es verstanden, ihr Heu ins Trodene zu bringen. Diesen Herren, die strupellos ihre kapitalistischen Brivatinteressen über die durch die ständigen Erschütterungen des Wirtschaftslebens gefährdeten Allgemeininteressen stellen, muß rüdsichtslos gezeigt werden, baß für den absoluten Herrn- imSaufe- Standpuntt tein Raum im neuen Deutschland ist.
Die orb bafis für männliche Arbelter beträgt: für die erfte Klaffe
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teffungen Brunners die Berhältnisse im Eisenbahnwesen und in der Lokomotivfabrifation uus äglich traurig. Auch nach anderen Erklärungen liegt die Haupturiache der Kohlennot in den immer mehr überhandnehmenden Mängeln im Eisenbahnwesen.
Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.
Mit Wirkung vom 1. September 1919 ab find die folgenden Tarifverträge vom Reichsarbeitsamt für allgemein verbindlich er
flärt worden:
Borübergebende Lohnarbeit in denjenigen Kategorien, die vor wiegend im Afford arbeiten, wird in der Höhe der für diese State gorien festgelegten Alfordbajen bezahlt. Ausgelernte Arbeiter erhalten im ersten Jahre nach beendeter Der zwischen dem Angestelltenverband der Bug- und Mode Lehrzeit den Lohnfaz der nächst niedrigen Selaffe. Industrie( E. B.), Siz Berlin, dem Verband der Hut- und Filz Beiden Parteien wird aufgegeben, die Zuteilung der einzelnen waren- Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands , Ortsverwaltung Arbeitergruppen in die vorgesehenen Lohntlassen bis Freitag, den Berlin , der Fachgruppe für Buz im Verein der Textildetaillisten 5. September 1919, in einer paritätischen Kommission Groß- Berlins, Geschäftsstelle Berlin , und dem Verband von Spe durchzuführen.
Deibe Barteien haben fich über Annahme oder Ablehnung desialgeschäften der Buzbranche E. V., Siz Berlin, am 14. März 1919 abgeschlossene Tarifvertrag.
Schiedsspruches bis 27. August 1919 zu erklären. Berlin , den 21. August 1919. Schiedsrichter der Arbeitgeber: gez. Dr. Roewer. Hans Haffe. Kremener.
Schiedsrichter der Arbeitnehmer: gez. Rich. Müller. Paul Mielig.
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Rud. Schlichting.
Der unparteiische Vorsitzende: gez. Dr. Busse.
Diese Lohnfäße und die übrigen Bestimmungen treten mit dem Tage der Annahme des auf Grund dieses Schiedsspruches abzuschließenden Tarifvertrages burch beide Barteien in Straft.
Sinsichtlich der Kündigung des auf Grund dieses Schiedsspruchs abzuschließenden Tarifvertrages wird bestimmt, daß er jeweilig am 15. eines Monats zum Schluß des nächsten Monats gekündigt werden fann. Jedoch kann die Kündigung frühestens am 15. No bember d. 3. zum 31. Dezember d. J. erfolgen.
Zentralrat und Gewerkschaftskommission. Der Zentralrat der deutschen sozialistischen Republik schreibt uns: In der Morgenausgabe der Freiheit vom 21. Auguft d. J. befindet sich ein Aufruf der Berliner Gewerkschaftskommission, in dem es mit Bezug auf das Borgeben bes Berliner Boll. augrats beißt:
Der Zentralrat der Arbeiterräte Deutschlands hat auch beshalb entgegen sonstigen Maßnahinen einzelner Gruppen befannt gegeben, daß sich der Erfassung der Wähler die Gesamtheit anzuschließen hat."
Georg Horn t. Die Glasarbeiterorganisation hat burch bas Sinfcheiden eines alten Stämpfers, Georg Horns, einen berben Berlust erlitten. Gründer und jahrelanger Leiter der Gewerkschaft hat Horn sein Bestes für die kulturelle gebung seiner Berufskollegen hergegeben. Auch in der Partei entfaltete er eine rege Tätigkeit. Diese Behauptung entspricht in teiner Weise den Nach der Spaltung trat der Verstorbene zu den Unabhängigen über; Tatsachen. Nirgendwo hat der Zentralrat irgendetwas öffentdiese Tatsache hindert uns nicht, bem alten Stämpfer für sein ehrlich bekanntgegeben, das sich in dieser Weise deuten ließe, wie es liches Wirken für die Arbeiterklasse über den Tod hinaus ein ehren in dem erwähnten gitat geschieht, bes Andenten zu bewahren.
Der Schiedssprnch in der Berliner Metallindustrie. Der im Reichsarbeitsamt in der Sigung vom 21. b. M. ge
fällte Schiedsspruch hat folgenden Wortlaut:
Männliche Arbeiter.
1. Die Bahl der Lobntlassen für männliche Arbeiter über 18 Jabre wird auf 5 beschränkt.
2. Der Einstellungslohn beträgt für die Stunde:
in der ersten Klasse 3,00 M.
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8. Je nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen Arbelters werben an den Einstellungslöhnen der Lohntlassen 1-4 drei Zuschläge von je 10 Bf., in der Lohnfiasse 5 drei Buschläge bon je o Bf. gezahlt. Der erste Buichlag von 10 bezw. 5 Bf. wird nach sechs Arbeitstagen, vom Tage der Einstellung ab gerechnet, gezahlt nach Festftellung der Leistungsfähigkeit.
Die durch die aufgeführten Zufähläge fl ergebenbe Grenze lann bei einzelnen Leuten überschritten werden, die außer gewöhnliche Fähigkeiten und Leistungen aufweisen.
Die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Ar beiters erfolgt durch den Arbeitgeber und den betreffenden Arbeit nehmer. Im Streitfalle ist der Betriebsrat oder Arbeiter. ausschuß hinzuzuziehen.
Soweit Arbeiter bisher höhere Löbne beziehen, als Lohn und Buschläge dieses Abkommens betragen, sollen fie nicht ber fchlechtert werden.
werden.
23eibliche Arbeiter.
Der Zentralrat verweist auf seine Bekanntmachung, bom 16. August d. J., in der die entscheidenden Stellen lauten, daß die in manchen Drten in Angriff genommenen Vorarbeiten sich den bie Bornahme der Wahl nur nach der vom Zentralrat Beschlüssen des zweiten Rätetongresses anzupassen haben, und daß zu erlassenden Wahlordnung stattfinden dürfe. gez.: Cohen.
Bereits in unferer geftrigen Abendausgabe hatten wir nach der Freiheit" von der Richtigstellung des Zentralrats Rotis genommen. Wir hatten dabei aber den journalistischen Anstand der Freiheit" Redaktion etwas überschätzt. Das unabhängige Blatt hat nämlich fchamboll den legten Absatz der ihm zugegangenen Richtigstellung feinen Befern unterschlagen. Eine uns sehr verständliche Laktit, da dadurch die Duertreibereien des Rumpfvollzugsrats in das richtige Licht gerüdt werben.
Der zwischen dem Verband zur Wahrung der sozialwirtschaftlichen Interessen des Großhandels in Svißen, Kurzwaren und berwandten Branchen in Berlin , dem Gewerkschaftsbund taufmännischer Angestelltenverbände und dem Zentralverband der Handlungsgebiljen, Groß- Berlin, am 31. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag und der zwischen dem Angestelltenverband der Buzz- und Mode industrie( E. B.), Siz Berlin, dem Verband von Spezialgeschäften der Bußbranche( E. B.) Berlin und der Fachgruppe für Buzz im Verein der Textildetaillisten Groß- Berlins am 16. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag.
Eine stark besuchte Bersammlung der auf dem Boden der S.P.D. stehenden Funktionäre im graphischen Gewerbe be fchäftigte fich am Freitag mit der augenblidlichen politischen und wirtschaftlichen Lage. Genoffe Ehrede machte interessante Ansführungen über das Betriebsrätegefet. In der sehr lebhaften De batte wurde von sämtlichen Disfuffionsrednern das Verhalten des Roten Vollzugsausschusses scharf berurteilt. Allgemein sprach man fich ganz entschieden gegen eine Beteiligung an der Eintragung in die Wählerlisten aus. Eine Entschließung, die fich gegen die wilden Arbeiterratswahlen ausspricht und erklärt, daß die Funktio när nur den Beschlüssen des Zentralrates beitreten lönnen, wurde einstimmig angenommen.
Mitgliederzunahme im Malerverband.
Nach dreijährigem Rüdgang und längerem Stillstand konnte der Verband der Maler, Ladierer usw. am 1. Juli wieder mehr als 42000 Mitglieder mustern. Nur wenig Berufe ent behrten so wie das Malergewerbe jahrelang der Aufträge und Rohstoffe und famen schließlich zum fast völligen Stillstand, so daß Tausende seiner Angehörigen andere Beschäftigung ergreifen mußten; Heeresaufträge lamen taum in Betracht. Aber auch die Zahl hältnismäßig größer als in den meisten übrigen Gewerkschaften. So der zum Militär eingezogenen Drganisationsangehörigen war ver gingen die Mitglieder des Malerverbandes von 44 800 Ende 1913 und 47 280 bei Kriegsausbruch bis 1. Juli 1917 herab bis auf 7084. Von hier an feßte ein geringfügiger Aufstieg ein, der aber erst im legten Vierteljahr, unter dem Einfluß der Demobilmachung und der der beruflichen Verhältnisse in der Hauptsache nur aus den zurüdRevolution, Bedeutung erhielt. Der Zuwachs fonnte sich nach Lage lehrenden Kriegsteilnehmern refrutieren. Es fonnten dann am 1. Januar 1919 wieder 20 400, am 1. April 33 795 und am 1. Juli 42 179 Mitglieder festgestellt werden. Daß unter den außer gewöhnlich schwierigen Verhältnissen auch der Malerberband den Reichen zu betrachten. Man darf hoffen, daß am 1. Oktober die Friedensstand wieder nahegekommen ist, ist als ein sehr gutes Mitgliederzahl von 1914 erreicht, ja überschritten worden ist.
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Angeftellten und Arbeiteransschüsse der Gewerkschaften und Parteifunktionäre der Fachgruppe 13( Bergmert und Maschinenbau ). Bersammlung Montag, den 25. Auguft, abends 6 Uhr, im Königſtädter Lhzeum, Greifswalder Str. 23/24.
Zum Streit im chemischen Großhandel. Vor dem Reichsarbeits amt haben Berhandlungen wegen Beilegung des Streits stattgefunden. Ueber den Gang und das Ergebnis der Berhandlungen wird Sonnabend früh 9 Uhr in den Sophiensälen, Sophienstr. 19, Bericht erstattet. Die Streifleitung.
Gerichtszeitung.
In seiner legten Sigung am 19. und 20. Auguft beschäftigte fich der Ausschuß n. a. erneut mit der Regelung der Gewerkschaftsverhältnisse in den vom Reiche abzutrennenden östlichen Gebieten. Nach kurzer Debatte wurde er dabin schlüssig, daß der, Gewerkschaftsbund alsbald Berständigung mit den Zentralen in Warschau und Der Sturm auf die Bolizeiwache. Wegen Nötigung eines Galizien suchen möge. An den Vorstand gelangte Wünsche der Beamten, Widerstands und Beleidigung waren der Bosenschen Genossen sollen erfüllt und eine Konferenz mit Ginzu Bäder Otto Stanger, der Schmied Reinhold Faltenbein, ziehung der Bentralen Kongreßpolens und Galiziens herbeigeführt der Landwirt Jakob Ripper und der Schlosser Wilhelm chuIwerden. ten angeflagt. Am 27. Dezember v. J. wurde in der Wohnung Auf Anregung der Unternehmerseite der Zentralen Arbeits- des Stanger bei einer Durchsuchung nach Waffen ein offenbar aus gemeinschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände nahm der einem Diebstahl herrührender Kasten mit chirurgischen Instru Ausschuß Stellung zu der Frage eines einheitlichen bmenten im Werte von 6000 m. beschlagnahmt und nach dem Bolizeiichlusses bon Tarifverträgen in Industrie- revier in der Fruchtstraße geschafft. Eine halbe Stunde später er betrieben, die Arbeiter mehrerer Berufe beschienen unter Anführung des Stanger und der drei Mitangeklagten eine Rotte fragwürdiger Gestalten auf der Polizeimache und er
8n einem wüften Kampfe im Gerichtssaal tam es in einer Ver
Briefkasten der Redaktion.
terre links, vor. Schriftftücke und Berträge find mitzubringen.
4. Von dem Abbau der Spigenlöhne soll zurzeit abgesehen werden. 5. Jn Betrieben bezto. Fabrikationsabteilungen, in denen der Durchschnittslohn höher ist als der jegt vereinbarte 2ohn, wird an schäftigen. Neueinzustellende zunächst der neue Einstellungslohn gezahlt. Außer Eine zu dieser Frage angenommene Entschließung erklärt, daß zwangen die Herausgabe des Kastens. Das Gericht fam zur dem ersten, jebem leistungsfähigen Arbeiter nach 6 Tagen zu ge mit Rüdsicht auf die Schwierigkeiten, bie fich bei Schaffung von Freisprechung des Küpper, dagegen wurden tanger währenden Zuschlag, befommt er einen Sonderzuschlag in Höhe der Tarifverträgen in Betrieben ergeben, wo mehrere Berufsgruppen und allenbein zu je 1 Jahren, Schulte zu Jahr Differenz zwischen dem Durchschnittslohn, der für ihm aleichwertige in Frage tommen, der Abschluß sogenannter Rahmenverträge, das Gefängnis verurteilt. Arbeiter derselben Kategorie gezahlt wird, und dem Einstellungs- heißt solcher, die das Lohngebiet nicht berühren, ins Auge gefaßt Lohn plus sämtlichen Zuschlägen der betreffenden Kategorie. werden kann. Vor der Einleitung derartiger Tarifverhandlungen 6. Für neu eintretende Arbeiter gilt der Einstellungslohn als hat eine Verständigung zwischen den beteiligten Berufsverbänden handlung vor dem Landgericht I. Angeklagt wegen schweren Diebangemessene Bezahlung. Bom paritätischen Arbeitsnachweis darf stattzufinden, mit der Maßgabe, daß allen das Recht verbleibt, an stahls war der Arbeiter Eugen Oppermann, der gleich zu BeArbeit nicht unter diefen Einstellungslöhnen bermittelt werden. den Verhandlungen teilzunehmen und für ihre Berufsangehörigen fich riß er sich die Kleider vom Leibe und stürzte sich auf den Vorginn der Sitzung ben wilden Mann" zu spielen begann. PlökAndererseits find die Arbeitsuchenden verpflichtet, die Arbeit au rechtsverbindlich abzuschließen. Bestehende Tarifvereinbarungen fienden. Schließlich wurde O. überwältigt und in das Gefängnis biefen Einstellungelöhnen anzunehmen. Es darf daher dem Arbeiter, werben hiervon nicht berührk wenn die Arbeit fich im übrigen für ihn eignet, nicht bescheinigt Verhandlungen des Vorstandes des Gewerkschaftsbundes mit zurückgeschafft. Oppermann soll auf seinen Geisteszustand unterwerden, daß Arbeit zu angemessenen Bedingungen für ihn nicht zu führenden Persönlichkeiten des Deutschen Beamtenbundes fucht werden. haben sei. ergaben, daß der lettere eine Aenderung seiner Sagungen in gewerkschaftlichem Sinne vorgenommen hat, indes unterhält der Be1. Bei der Festlegung der Löhne der weiblichen Arbeiterinnen amtenbund zurzeit einen Fond für die Wahl von Beamtenver- Seber für den Briefkasten bestimmten Anfrage füge man einen Buchstaben über 18 Jahre mit abgeschloffener Lehrzeit müssen die Lohnfäße tretern zur Nationalversammlung und zu anderen politischen Ber- und eine Rummer bei. Briefliche Auskunft wird nicht erteilt. Cilige Andes männlichen Arbeiters soweit zugrunde gelegt werden, daß für tretungen, angeblich ohne Rücksicht auf deren Parteistellung. Dies fragen trage man in der Juristischen Sprechstunde, Lindenstr. 3, 1. Sof par gleiche Leistungen auch gleiche Löhne gezahlt muß als ein Gegenfas aur parteipolitischen Neutralität der Gewerkschaften, wie sie der Nürnberger Gewert 2. B. 17. Nächte Turngelegenheit Montags und Donnerstags Soweit gleiche Leistungen nicht vorliegen, wird für diefe Ar- fchaftsfongreß beschlossen hat, erscheinen. Der Vorstand des Allge- 8-10 Uhr, Schule Brizer Straße. Für den Often ist eine Abteilung geblant. B. 19. Ihr Sohn müßte fich an das Einstellungsbureau der beiterinnen der Lohn auf 75 Proz. der Lohnsäge der männlichen meinen Deutschen Gewerkschaftsbundes muß daber Bedenken tragen, jenigen Behörde wenden, bei der er einzutreten wünscht. 8. 1017. Arbeiter gleicher Kategorie feftgefeßt. Deutschen Beamtenbund als Gewerkschaft anzuerkennen Bezirksverband Groß- Berlin, Bellevueftr. 7. 3. 14. Beim Bolizei 2. Für alle anderen Arbeiterinnen, die gleiche Arbeiten wie und wird aus diefer feiner Stellungnahme fein Hebl machen. präsidium Jbres Drtes erhalten Sie Auskunft. R. 2. 15. Wenden männliche Arbeiter verrichten, werden 65 Broz. des Männerlohnes Der Ausschuß schloß sich einhellig den Auffassungen des Vorstandes Sie fi vertrauensvoll an einen Spezialarzt Jbres Drtes oder an die ber betreffenden Kategorie gezahlt. an. In der Frage des Streitrechts der Beamten vertrat Beratungsstelle der Landesversicherung, Berlin , Kölnischer Bart.-H. 3. Ja. B. D. 8. Melden Sie den Borfall beim Landespolizeiamt für 3. Für Arbeiterinnen an Maschinen bezw. Handarbeiterinnen, der Ausschuß den seither stets betonten Standpunkt, daß den Be Bolfsernabrung, Magazinstr. 8-5. R. 21. 1.- 2. Er darf die Erfindung beren Leistungen nicht an den Leistungen und der Entlohnung amten das Streifret wie jebem anderen Arbeit felbft ausnuten, falls im Dienstvertage fein Borbehalt darüber. R. männlicher Arbeiter gemessen werden lönnen, beträgt der Ein nehmer zustehen müsse. 2. 100. Benden Sie sich an das Reichs- Wirtschaftsministerium, Bunsen Weiter berichtete A. Cohen über die Neugestaltung der Straße. ftellungslohn 1,20.; bazu treten je nach der Leistungsfähigkeit G. 88. 1. 8urzeit wird noch eine bestimmte Borbildung ge 23. 6. 777. Ja, vom 1. März ab. brei Ruschläge von je 10 Bf., von denen der erste Buschlag nach Sagungen der Zentralarbeitsgemeinichaft. Die fordert. 2. Bezirkskommando. Bohnsdorf 49. Das Gesetz ist noch in Beratung. 3. 1011. Ja. feche Arbeitstagen, vom Tage der Einstellung ab gerechnet, ge- 14 vorgesehenen Reichsarbeitsgemeinschaften sollen sich bis spätestens Mitte September tonstituiert haben, so daß der Zentralausschuß der G. 200. Weitere Ansprüche stehen Ihnen nicht zu. Die Heraus. zahlt wird. Zentralarbeitsgemeinschaft anfangs Oktober zusammentreten fann. gabe der Maschine tönnen Sie ablehnen. Ihre Anfrage ist bereits in Nr. 304 vom 9. d. Mts. beantwortet. A. W. 2222. 1. Ja. 2. Nein. Einwendungen gegen die Satzung wurden nicht erhoben. leber 6. 12. Biederholen Sie Ihre Anfrage und geben Sie die Höbe des den Internationalen Gewertschafts- Gesamtverdientes an. K. S. Fragen Sie bei dem dortigen Magiftrat tongres in Amsterdam erstattete Saffenbach einen furz an. R. 40. 1. und 2. Nein, falls Sie Jore Behauptung beweisen gebrängten Bericht. Die Distuffion darüber wurde bertagt. Jm tönnen. Den Kindern gegenüber find Sie aber unterhaltspflichtig. weiteren Verlauf der Verhandlungen wird noch Kenntnis gegeben B. 100. Benden Sie sich beschwerdeführend an den Magistrat. G. 34. D. 77. Das Geset bon einigen Schreiben des Reichsarbeitsministers. Das eine ersucht an das Bezirkskommando, am besten persönlich. P. R. 46. 1. und 2. Die Hälfte des Ges um beschleunigte Berichterstattung der Gewertighafist noch in der Beratung. ten über Arbeitsstreitigkeiten, ein anderes weist jetzt. Durch Sazung der Rasse tann aber die neue Leistung sich auf die famtvermögens fällt zu gleichen Teilen an die Kinder. Hans 83. Schon auf die Ursachen der Koblennot hier. Bu letterem Schreiben wird Regelleiftung( nicht auf die Höchstleistung) und auf die Gefamidaner son befchloffen, für eine ergibte 23bnung ber Bergarbeit 13 Bochen erftreden. unter Lage Bropaganda zu machen, um bem Bergbau mehr
Affordbasis ift 1,50 M.
Jugendliche weibliche Arbeiterinnen erhalten im Alter von 14-15 Jahren Stundenlohn-, 60 m. 15-16 16-17 17-18
Einstellungslohn 10 Bf. weniger. Jugendliche männliche Arbeiter
erhalten von 14-15 Jahren Stundenloha-, 60 2. 15-18
16-17
9
17-18
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Einstellungslohn 10 Pfennig weniger.
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Arbeitskräfte zuzuführen. Während der Bertreter bes Bergarbeiter Berantw. für ben rebaftion. Teil: Alfred Ghols, Neukölln; az Unzeigen: Theobse berbandes über eine allmähliche Steigerung der Förderungsziffern lode, Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. 5., Berlin . Drud: Borwärts in der Steinfohlenerzeugung berichten. lonnte, liegen nach Mit- Budbruderei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. in Berlin , Bindenstr. 8.
Bieran 1 Bellage.