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auch bei einer Gebührenerhöhung, denn wer feine Kundschaft hat, verdient nichts, kann und braucht auch keine Angestellten zu be. schäftigen, für die er angeblich die 50prozentige Erhöhung benötigt. Wir würden nichts dagegen eingewendet haben, wenn die Anwälte eine Gebührenerhöhung anstrebten, wenn sie nicht gleichzeitig die Einschränkung des Armenrechts unter Aufrechterhaltung des An­waliszwanges forderten.

gewöhnt sich schwer an ein geordnetes Leben. Der mit Dottorhuf großstädtischen, arme Teufel gibt, trifft gewiß zu. Die gibts aber und Adel ausgezeichnete Breitenbach ist der typische Vertreter einer Wirtschaftsordnung, die uns dem Ruin entgegengeführt hat. Das Gold, bas er im Schweiße einer halben Million Untergebener erpreßte, hat er dem Militarismus in den Rachen geworfen. Er ist der Vernichter unferes Eisenbahnwesens und gehört in die erste Reihe derer, die als Kriegsverlängerer und Vaterlands­verräter vor Gericht gestellt werden müßten. Er hat den Arbeitern das Koalitionsrecht vorenthalten und damit auf ihre Ar. beitslust gedrückt. Mit Vorschlägen zu

Organisationsverbesserungen

finden die Beamten bei der Eisenbahnverwaltung noch immer den allerschärfsten Widerstand. Die oberen Eisenbahnbeamten arbeiten auch heute noch nach dem alten Schema weiter und machen selbst noch Bermerke über die Parteizugehörigkeit sozialdemokrati scher Arbeiter. Wollen wir die Arbeitsfreudigkeit wieder heben, so muß auch Moral und Pflichtbewußtsein wiedergeweckt werden. ( Beifall bei den Soz.)

Donnerstag 12 Uhr: Weiterberatung. Schluß 5 Uhr.

Soziales.

Anwaltszwang, Gebührenordnung und Armenrecht.

"

Zu diesem in Nr. 501 des Vorwärts" veröffentlichten Artikel haben wir einige Zuschriften erhalten, von denen wir bie folgende wiedergeben möchten.

Der Beschluß des Anwaltsvereins, 50 Proz. Aufschlag zu den Gebühren zu erfordern, ist die notwendige Folge der zwischen An­wälten und Antraltsangestellten getroffenen Tarifvereinbarung, welche eine sehr erhebliche Erhöhung der Selbstkosten der Rechts. antvälte zur Folge hatte.

Uns kommt es darauf an, das für die unbemittelte Bevölke. rung auf eine Rechtsverweigerung hinauslaufende Gebaren der Rechtsanwälte zu fennzeichnen. Brauchen die Anwälte eine ge­febliche Gebührenerhöhung, so beseitige man gleichzeitig den An waltsamang. Solange die Anwälte aber als Vertreter vor Ge­richt pribilegiert sind, muß ein Einsdyreiten des Staates gefordert werden, wenn die Anwälte sich gegenseitig verpflichten, für die ge­feblich festgelegten Gebühren nicht mehr zu arbeiten.

erfolg lebenslängliches Zuchthaus, gegen die Angeflagte Rh bad wegen Beihilfe 10 Jahre Zuchthaus  .

Die Angeklagten Burscheidt, Lantau und Siebenhaar wurden 3u je 15 Jahren Zucht aus, die Angeklagte Rybad zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Außerdem Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.

eine

Ein hereingefallener Straßenräuber. Einen etwas humoristi­Der Antwaltszvang für die erste Instanz erstreckt sich nicht nur schen Beigeschmack hatte der nächtliche Vorfall, der vor dem außer­auf Ghefachen, sondern auf Entmündigungsprozesse, Unterhalts.   ordentlichen Kriegsgericht des Landgerichts II zur Erörterung fam. progeffe( außer denjenigen unehelicher Kinder), Prozesse der Beam. Angeklagt war der Arbeiter Otto Siebschlag. Unter dem Rufe: ten gegen den Fiskus und Prozesse gegen Saatsbehörden wegen" Hände hoch! Brieftasche her oder ich schieße!" Verschulden von Beamten. Die Frage unentgeltlichkeit ber sprang der Angeklagte eines Nachts aus einem Vorgarten der Rechtspflege" läßt sich nicht mit ein paar Worten über die Deckungs. Barbarossastraße plöblich auf einen auf dem Heimwege begriffenen frage abbun. Die Berwirklichung dieser Forderung erfordert die Herrn los, indem er drohend eine Pistole gegen ihn erhob. Der burchgreifende Umgestaltung namentlich des formalen Rechts und Bedrohte hatte aber seine Nerven zusammen und erklärte in voller der Gerichtsorganisationen. Seelenruhe: Ja lieber Mann, ich komme eben von einem Spiel. flub, wo ich alles verloren habe und befize nur diese Postkarten!" Nach furzem Hin und Her erklärte der Ueberfallene: " Mir geht es genau so wie Ihnen." Er tenne Frau, die viele Brillanten befiße und wiffe auch eine Ge­Dabei machte Tegenheit, wie man ihr diese rauben könne. er dem Angeklagten den Vorschlag, mit ihm zusammen zu einem Freunde zu gehen, und dort alles nähere zu besprechen. Der An­geflagte biß auf diesen Köder an. Bei dem Freunde wurde an scheinend ganz ernsthafter Kriegsrat"" gehalten, bei dem es darauf anfam, dem Straßenräuber die gefährliche Pistole abzunehmen. Eine Flasche Wein machte ihn so unvorsichtig, einmal kurzer Hand die Pistole auf einem Augenblick aus der Tasche zu nehmen. Dies genügte, um ben beiden anderen klar zu machen, baß die anschei­mend so gefährliche Waffe eine unschuldige Kinderpistole war. Nun ging man dem Angeklagten zu Leibe und warnte ihn, fich vom Blake zu rühren, bis die telephonisch herbeizurufende Sicherheitspolizei erschienen sein würde. Der Freund legte feinen eigenen richtigen Revolver auf den Tisch. Kaum hatte er aber das Zimmer berlaffen, da bemächtigte sich der Angeklagte bes Re­bolbers, hielt ihn dem im Rimmer verbiebenen Gegner direkt auf die Brust und brüdte los. Aber er hatte Bech: der Revolver war gefichert und der Schuß ging nicht los. Der Angeklagte Kriegsgerichtsrat Roch mußte sich nun in sein Schidial ergeben. hielt berfuchten Raub und Morbberfuch für vorliegend und bean­tragte 6 Jahre Zuchthaus. Das Gericht erkannte nach diesem Antrage.

Gerichtszeitung.

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Der Mord, der am 24. April d. J. an der 88jährigen Witte Amalie er big in der Adolfstraße 15 verübt wurde, be­schäftigte zum zweiten Male bas Außerordentliche Kriegs. Unter der Anklage des Der Antvaltszivang ist nicht im Interesse der Antvälte einge- gericht des Landgerichts Berlin   III. führt, fondern im Interesse des rechtsuchenden Publikums. Ohne schweren Raube& mit Tobeserfolg bato. des Mordes und Anwaltszwang wäre der prozeßgewandte Kaufmann ohne weiteres ber Beihilfe standen vor den Schranken des Gerichts der Schnei­im Vorteil gegenüber dem weniger gewandten Handwerker oder der Paul Burscheid, der Arbeiter Wilhelm Lankau, der Ar­Arbeiter, der die Schwierigkeiten von Rechtsfragen gar nicht zu beiter Mar Siebenhaar und die Arbeiterin Vittoria Ry bad. beurteilen vermag. Prozesse bis zu 600 M. Streitwert sind, ab- Am 24. April abends wurde die Witwe Amalie Herbig in ihrem gesehen von Chesachen u. a., dem Anwaltszwang in der ersten Jn im Hause Adolfstr. 15 belegenenen Keller in ihrem Bett tot aufge­stanz entzogen. Für die anderen Prozesse ist durch das Armenrecht funden. Die Wohnung war vollständig durchwühlt und das Geld ausreichende Fürsorge getroffen. Armenrecht wird nicht selten gestohlen. Frau Serbig vermietete an Mädchen und durch eines Eine Ehetragödie hatte ein Nachspiel vor dem Schwurgericht in solchen Fällen erteilt, in dem die arme" Partei ein größeres Siefer Mädchen, das mit der Angeflagten Rybad bekannt war, war Gintommen hat als der Rechtsanwalt. die Tatsache, daß die alte Frau im Besize einer größeren Summe des Landgerichts III  . Der Angeklagte Kuhnert hatte schon im Unentgeltlichkeit der Rechtspflege mag ein Jdeal darstellen, war, dem Burscheid   bekannt geworden. Darauf faßte dieser den Jahre 1909 einmal erfahren müssen, daß es seine Frau mit der ist aber auch eine pecht zweischmeidige Forderung. Es ist nicht ein- Plan, sich dieses Geldes zu bemächtigen und gewann nach längerem ehelichen Treue nicht genau nahm. Während er im Felde war zusehen, warum die sehr erheblichen Kosten, die der Allgemeinheit Bureben die beiden Mitangeklagten zur Ausführung dieses Planes. amüsierte sie sich beim Wein und Seft. Als er einmal auf Urlaub burch die Progeffe entstehen, von demjenigen Teil der Allgemeinheit Während Burscheid   vor der Haustür Schmiere stand, schlichen sich tam, fand er feine zwei Kinder im Alter von 7 unb 9 Jahren so Dr. S. getragen werden sollen, der keine Prozesse führt. Lantau und Siebenhaar durch die Küche in die Stube, wo die verwahrloft, daß er sie schleunigst in dem Heim für Kriegerkinder Dazu fei bemerft: Stäme der 50prozentige Gebührenaufschlag alte Frau im Bett lag und schlief. Lankau soll, wie Siebenhaar in Schöneberg   unterbringen mußte. Als er nach Tanner Krankheit den Anwaltsangeftelten zugute, so gehörten diese zu den best- behauptete, fich mit dem Oberkörper auf sie geworfen haben und vom Militär entlaffen wurde, fand er die eheliche Wohnung leer bezahlten, statt trot Tarif immer noch zu den schlecht be. als die Frau ganz schtrach um Hilfe rief, ihr die Sände zu vor und erfuhr, daß seine Frau mit einem gewissen Raschinski in zahlten. Der überaus größte Teil der 50prozentigen Gebühren fammengebunden und das Taschentuch in den Mund gestopft haben. der Clarenbachstraße zusammen haufte. Er versuchte seine Frau erhöhung fließt in die Tasche der Rechtsanwälte. Siebenhaar selbst will die Frau infolge feiner Seurasichtigkeit nicht zurückzuholen. und da ihm Raschinski als ein Mann geschildert Daß die Gegenfeite" ein Anwalt nicht ansuertennen gesehen und nicht angerührt haben, Lantau schiebt die Schuld auf wurde, der ständig mit dem Revolver in der Tasche herumlaufe, nahm bermag, daß der weitgehende Anwaltszwang ein unberechtigtes Siebenhaar. Beide stimmen darin überein, daß Burscheid   nicht er felbft ebenfalls eine Schußwaffe mit. Es fam au einem heftigen Privileg der Rechtsanwälte darstellt, ist nicht verwunderlich. Das mit in der Wohnung war, aber die ganze Sache ausgedacht und sie Streit, bei welchem die Frau wüste Beleidigungen ausstieß. Seiner Bub lifum, in dessen Interesse angeblich der Anwaltszwang besteht, aur Teilnahme überredet habe. Alle brei wollen es aber nur auf Sinne faum mächtig, streďte der Angeklagte sie mit mehreren würde bei Befragung feiner gegenteiligen Meinung asbrud einen Diebstahl abgesehen gehabt haben, der Knebel foll angeblich Schüssen nieder. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, daß er geben. Der Anwalt ist ja nicht immer Rechtsucher, sondern Bar- so lose in dem Mund gesteckt haben, daß die Frau ihn nach ihrer fich in einer wahnsinnigen Erregung befunden habe, so bai er teibertreter; er fühlt sich verpflichtet, auch wenn er vom Unrecht Meinung leicht hätte entfernen tönnen. Die Angeklagten wollen nicht gehoußt habe, was er tat. Der Angeflagte wurde wegen seiner Partei überzeugt ist, dafür einzutreten, daß diefe ben Pro- ganz entfebt gewesen sein, al sie am nächsten Tage durch unerlaubten Waffentragens au 9 Monaten Gefängnis ber­aeß gewinnt", um so energischer einzutreten, je höher seine Geben Säulenanschlag Kenntnis davon erhielten, daß die alte Frau urteilt, wegen des Totschlags erkannte das Gericht auf Frei­bühren bemessen werden. Das ist menschlich verständlich, hat aber tot sei. In einem früheren Termin waren von sämtlichen vier fprechung. mit den Interffen des Publikums nichts zu tun. Warum geht es Angeklagten bai. deren Verteidiger Bedenken gegen ihre gei­ohne Anwaltsgivang bei den Arbeitsgerichten, bei den Gerichten, ftige Berfaffung geltend gemacht worden, so daß Gerichte Reichsbund der Kriegsbeschädigten. Bezirk Norden. Morgen, beim Reichsversicherungsamt und auch beim Oberverwaltungs- des betraut wurde. Er gab gestern sein Gutachten dahin ab, daß es sich um minderwertige, verbummelte giftenzen abends 28 Uhr, in den Feitfälen suffitenstr. 40, Mitgliederversammlung. gericht? Auch vor diesen Gerichten stehen sich verschiedene soziale handelt, die teilweise erblich belastet, aber nicht als unau Mitgliedskarte vorzeigen. Werbeausschuß für Voft- und Telegraphie. Schichten mit verschiedenartiger Formalbildung gegenüber; aller. rechnungsfähig im Sinne des§ 51 anzusprechen find. Bemerkt Freitag 8 Uhr im Schiller- Gymnasium   in Charlottenburg  , Schillerstr. 28, dings wird man einen erheblichen Teil des Formeltrams beseitigen mag noch sein, daß die Täter in ihrer Goffnung, 1600 M. rauben| Betriebsversammlung für die Angestellten der Bostämter in Charlottenburg  . müssen. su fönnen, arg getäuscht worden sind und sich mit der Wegnahme Tagesordnung: Das Betriebsrätesystem und die Postbeamtenschaft. Ref.: Herr Prof. Abramowitsch spricht am Frei lung. Freie Aussprache. Uebrigens haben wir ja zunächst nur bie Abschaffung des An- eines Portemonnaies mit geringer Geldsumme und weniger Kleiber- Poſtſchaffner Müller- Hannover. Mitglied der preuß. Landesversamm Der Vertreter der Anklage ließ tag 7 1hr in den Sophiensälen, Sophienstr. 17/18, über: Nationalitäten walts zwanges namentlich für die untere Instanz verlangt, wo dungsstüde begnügen mußten. bei immer noch das Recht, einen Antvalt zu bestellen, verbleibt. Die Beschuldigung wegen Mordes fallen und beantragte gegen die problem, Judenfrage und Sozialismus. Freie Aussprache. Starten bei Daß es auch unter den Rechtsanwälten, namentlich unter den brei männlichen Angeklagten wegen schweren Raubes mit Todes- Bote u. Bod, Wertheim   und im Vortragssaal.

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die in der fozialen Gesetzgebung Recht zu sprechen haben, ja sogar arzi Prof. Dr. Strauch mit dr Beobachtung ihres Geisteszustan. Vorträge, Vereine und Versammlungen.

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Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß unser Genoffe

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Chre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 10. Oftober, nachmittags 8 Uhr, von der Kapelle des neuen Matthäi Kirchhofes, Berlin  - Schöne berg aus ftatt.

Um rege Beteiligung wird gebeten. Der Vorstand.

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Lichtenberg  , Weichfelfte. 10, 296/20 ift verstorben Einäscherung: 10. 10. 19, nachin. 32 Uhr, im Kre­mator. Baumschulenweg.

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