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den Widerspruch innerhalb der gefeßlichen Frist von 14 Tagen| fpruchte 39,05 m., die ihm für sogenannten Ausschuß( fehler- seien kein Protest. 3war habe Kläger   Protest ein. nicht erheben darf, wohl aber noch die Kosten des Verfahrens hafte Stücke) bei der Abrechnung für den Monat Juli abgelegt bei der Auszahlung, doch da sei es zu tragen muß. Bleiben nun Ratenzahlungen aus, selbst wenn gezogen worden waren. Er fertigte Isolatoren an. Kläger   hielt pät gewefen; feine ftillschweigend im Juni ge die Gegenstände bis auf einen fleinen Bruchtheil ab- die Beklagte erstens überhaupt nicht für berechtigt, den gegebene Einwilligung hätte er nicht nachträglich gezahlt worden sind, so tritt der vollstreckbare Bahlungs- fammten Ausschuß den Drehern abzuziehen, weil an demselben einseitig zurückziehen können. Nach dem Allgemeinen befehl in der Hand des Gerichtsvollziehers in Kraft. u. a. sehr oft die zur Verarbeitung erhaltene Masse schuld sei; Landrecht tönnten Berträge nur mit wechselseitiger Einwilligung Die Sachen werden einfach abgeholt abgeholt und fchließlich zweitens hielt er die Beklagte speziell nicht für befugt, ihm den wieder aufgehoben werden. Aus diesen Gründen sei auf der Pfandkammer versteigert. Da nun der Verkäufer, dem unter seinen Arbeitsprodukten aus dem Monat Juli befindlichen Kläger abzuweisen, nicht weil der Abzug ja trotz der geleisteten Abzahlungen auf grund des Zahlungs- Ausschuß in Abzug zu bringen, weil er seiner Behauptung nach wegen eines Verschuldens desselben bei der befehls noch die ganze Kaufsumme zusteht, aus dem Erlös rechtzeitig dagegen protestirt habe. In dem erwähnten Bericht Arbeit berechtigt gewesen, denn dafür sei der

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aber

der versteigerten Sachen niemals befriedigt werden wird, so behält theilten wir auch das Gutachten des gerichtlich vernommenen Sach- Beklagte den Beweis schuldig geblieben. er den Käufer in Höhe der Restforderung, obgleich diese durch verständigen, Fabrikanten Ludloff, mit, nach welchem schwer( In eigener Sache" erkläre ich gegenüber den Anzapfungen die Abzahlungen längst gedeckt ist, in der Hand. Sonach verliert ein Urtheil darüber abzugeben sei, ob der des Herrn Sekretärs, daß der Bericht über die vorige Verhandlung das der Käufer trotz des ihn schützenden Gesetzes die Abzahlungen Kläger   an der Fehlerhaftigkeit der Produkte Thatsächliche derselben durchaus objektiv wiedergegeben hat, und die Möbel, hat noch die Kosten des Bahlungs- feiner Arbeit schuld sei, und wenn, in welchem d. h. so, wie der Fall sich zugetragen hat. Der Berichterstatter.) befehles und der Versteigerung getragen und bleibt Maße, hingegen aber festzuhalten wäre, daß die Arbeit einer Durchaus bezeichnend für die Vorstellung, die man sich in außerdem noch Schuldner des Verkäufers in Höhe des Anzahl Personen, die mit dem Kläger   in demselben den Kreisen der Förderer einer töniglich preußischen Unterschiedes zwischen der Kaussumme und dem Versteigerungs- Raum und unter denselben Verhältnissen arbeiteten, prozentual Sozialreform von einem Musterbetriebe" macht, ist noch erlös. Inwieweit die Notiz auf thatsächlichen Verhältnissen be- weniger Ausschuß aufwies, wie die des Klägers". Weiter die uns gemeldete Thatsache, daß der Arbeiter K., der sich er­ruht, ist uns unbekannt. Uns ist kein derartiger Fall mitgetheilt. hatte der Sachverständige( siehe unseren Bericht) auf eine Frage fühnt hat, sein Recht gegenüber seinem töniglich preußi­Wären thatsächlich die in der Notiz geschilderten Verhältnisse geäußert, es sei in Fabriken nicht überall, aber häufig schen Unternehmer zu verfolgen, zu verfolgen, am Dienstag entsprechend, so ist unzweifelhaft nicht nur der Zahlungsbefehl üblich, die behandelten Abzüge für Ausschuß zu machen, weil Mittag prompt feine Kündigung zum 9. Di anfechtbar, sondern der unreelle Abzahlungsverkäufer würde sich die Arbeiter oft aus Unachtsamkeit oder Bosheit(!?) viele tober erhalten hat! Weil ich von Ihren Kräften überdies des Betruges und des Wuchers in selten flarer Weise Porzellanköpfe verdürben". Wir schlossen unseren Bericht in ferner feinen Gebrauch machen tann," so ist der vom Direktor schuldig machen und bliebe dem Käufer gegenüber voll ersatz- Nummer 203 mit dem Hinweis darauf, daß wir demnächst über Heinicke unterzeichnete Kündigungsbrief begründet. Man war pflichtig. den Ausgang des interessanten Prozesses- ein neuer Termin fo gnädig, dem Arbeiter seine eingezahlten Invalidengelder zurück­Antisemitische Gründungen. Im antisemitischen Lager war nothwendig geworden berichten würden. Dieser Termin, zuerstatten. | scheint gegenwärtig das Gründungsfieber zu graffiren. In in dem Beweis darüber erhoben werden sollte, ob der Kläger   gegen R. hat zweiunddreißig Jahre der königlich turzer Aufeinanderfolge haben sich neuerdings zwei Gründungen den in Frage kommenden Abzug rechtzeitig protestirt hat, fand nun preußischen Porzellanmanufattur seine Ar­verstohlen an die Oeffentlichkeit gewagt, die beide fich als anti- am 10. September vor der Kammer Vill( Vorsitzender: Assessor beitstraft geopfert!!! femitische Spezialitäten darstellen gleich den christlichen Bazaren", Fürst) statt; er währte über drei Stunden. Als Vertreter der Wir fragen nur Eins: Wie viele Sozialdemokraten mag Antifeiniten- Kneipen" 2c. Die eine Gründung: Antisemitisches Beklagten erschien diesmal ein töniglich preußischer Sekretär, diefer horrende Fall gezüchtet haben? Glückauf den neuen Theater" wird den unverfälschten Antisemitismus auch von den welcher sich bezüglich der Klage schankweg dahin aussprach, sie Genossen auf dem Wege zur Erkenntniß! Brettern, die die Welt bedeuten, herab predigen. Das anti- trüge den Stempel der Frivolität an der Gegen eine Stütze der antisemitischen Partei, den Ges semitische Theater" ist eigentlich gänzlich überflüssig, ist doch der Stirn", und der die über die vorige Verhandlung in den schäftsleiter Paul Mustalla von der Zeitung Frei- Deutschland", ganze Antisemitismus eine große Komödie! Die zweite Gründung Beitungen veröffentlichten Berichte für in frivoler Weise wurde gestern vor dem Gewerbegericht eine charakteristische Klage ist eine Antisemitische Arbeiter- Vereinigung", die offenbar unter tendenziös entstellt" erklärte. Dem Vorwärt3" verhandelt, deren Ursachen in der Presse schon besprochen worden den Arbeitern Proselyten für den Antisemitismus werben und schien man besondere Aufmerksamkeiten zugewendet zu haben, denn sind. Am 10. August wurde den sechs in der Druckerei von der Sozialdemokratie Konkurrenz machen soll. Ein antisemitisches der Herr Sekretär begann zum Beweise seiner Behauptungen Frei- Deutschland" beschäftigten Segern, welche bereits Theater in anderer Form! unferen Bericht zu verlesen. Am Verlesen des ganzen Berichts ein außerordentlich großes Pensum zu bewältigen hatten, Zur Sittengeschichte. Empörend schamlose Vorkommnisse verhinderte ihn jedoch der Vorsitzende, welcher in dem bereits noch ein bis dahin mit zur Herstellung der Zeitung haben sich dieser Tage in Nowawes   abgespielt. Dort baufte feit verlesenen Theil nichts Frivoles fand". Hierauf versuchte der verwandter Lehrling entzogen. Die Geger protestirten da­längerer Zeit die Familie eines Arbeiters" Hermann Krüger. Klage den Stempel der Frivolität an der Stirn trage". Die daß es ihnen nunmehr unmöglich sei, die Arbeit zu schaffen. Herr Sekretär durch folgende Ausführungen zu beweisen, daß die gegen und erklärten dem Betriebsleiter Paul Mustalla, Derselbe, ein gewaltthätiger, brutaler Charakter, bekümmerte sich Arbeiter der Porzellanmanufaktur seien, führte er aus, gut Herr Mustalla versuchte die Leute hinzuhalten, diese ließen sich herzlich wenig um seine Familienangehörigen, sodaß diese viel gestellt. Sie arbeiteten nur acht Stunden. Trotz dieser jedoch nicht vertrösten, bestanden vielmehr auf die fofortige fach im Potsdamer Armenhause als Obdachlose Asyl finden furzen Arbeitszeit habe der Kläger   in den letzten 12 Monaten Wiedereinstellung des Lehrlings. Im Laufe der Unterredung fam mußten. Nachdem nun seine beiden Töchter herangewachsen nach Abzug der Defekte" in der Höhe von 350 Mark noch es zu heftigen Auseinandersetzungen, die schließlich in eine waren, verfiel Krüger auf die schmachvolle Idee, diesen Lüftlinge einen Verdienst von 1900 M. gehabt; das übersteige den Gehalt Schlägerei ausarteten. Sämmtliche Seger legten die Arbeit nieder zuzuführen, und den Lohn tafür in die Tasche zu stecken. Ein eines Gerichtsassessors. In früheren Jahren hätte der Kläger  , und verlangten ihren bis Freitag verdienten Lohn. Es wurde Absteigequartier befand sich in einem größeren Restaurant der ein guter Arbeiter gewesen, sogar 2400 m. verdient.( Gine ihnen bedeutet, daß sie denselben am Sonnabend Abend erheben deffen Wirth fammt noch drei Personen, also mit Krüger fünf, Verschlechterung wird also zugegeben.) Wenn die Manufaktur tönnten. Als sich aber die Setzer dieserhalb am anderen Tage in die jetzt eingeleitete Untersuchung verwickelt worden sind. dem Kläger 30 m. für Defekte abzog, habe das Institut einen in die Druckerei begeben wollten, fanden sie an der Eingangs Daran aber noch nicht genug, hat Krüger auch seit langer Zeit Verlust von 150 M. nur an Löhnen für die Vorarbeiten der thür einen Bettel mit der Aufschrift:" Eintritt bei Vermeidung selbst verbotenen Verkehr mit seinen Töchtern gepflogen. Das dem Kläger zur Weiterverarbeitung übergebenen Halbprodukte strafrechtlicher Verfolgung verboten". Scheufal, welches natürlich hinter Schloß und Riegel sigt, soll gehabt; das Material sei dann noch gar nicht be- nahmen nun die Hilfe des Gewerbegerichts in Anspruch. Im Die so Abgewiesenen vollkommen geständig sein. rechnet. Man verfahre also human. Die Direttion ersten Termin( wir berichten nach der Volks- Zeitung") erhob Zeitungsmarder. Der Inhaber der Berliner   Lesehalle am tönnte ja die Arbeitslohne niedriger stellen Serr Paul Mustalla den formalen Einwand, welchen fein Ge Spittelmarkt hat der Polizei angezeigt, daß die bei ihm aus und D011 den Abzügen des Ausschusses finnungsgenoffe Paul Förster   nach seinen Gepflogenheiten echt liegenden Drucksachen fortgesetzt gestohlen und verstümmelt wer- absehen. Das gebe aber nicht an, den, zwar nicht von Leuten, die dem Arbeiterstande angehören, die Abzüge denn jüdisch nennen müßte, er, Paul Mustalla, sei nicht der richtige des Ausschusses feien sondern von Personen in modischer Kleidung, die allem Anschein geführt worden, um die Arbeiter für die Fabri- May Mustalla. Infolge dessen wurde dieser zum nächsten feien ein Berklagte. Der Eigenthümer der Druckerei wäre sein Better nach den sogenannten besseren Gesellschaftstreifen angehören. Estation au interessiren.( Wirklich, sehr human!) Termin als Zeuge vorgeladen. Der Vetter og ist in dieser Sache die Hilfe der Polizei erbeten worden, und es Mit der Anfertigung von Isolatoren, an denen nichts verdient vor, zu werden, wenn diese Fälle sich wiederholen, gegen die dabei be- werde, habe sich die Manufaktur uur befaßt, um war demselben nicht zu erscheinen. Das Gericht die daher genöthigt, Verhandlung abermals troffenen Personen Strafanträge gestellt werden. zu Die Arbeiter beschäftigen zu können. vertagen. Der unentschuldigt ausgebliebene Zeuge wurde Unter eigenthümlichen Vergiftungssymptomen erkrankte Der Kläger  , als dessen Beistand der Porzellanarbeiter mit einer Strafe von 30 Mart belegt. Das hat jedoch vor einigen Tagen die Frau eines in der Frankfurter Allee   und Redakteur Bey erschienen ist, macht geltend, daß die Herrn May Mustalla nicht abgehalten, bei der gestrigen Bers wohnhaften Kaufmanns R. Ohne irgend welche besondere Ver- Verluste, welche angeblich durch die Ausschuß- handlung wieder durch Abivesenheit zu glänzen. Dagegen wurde anlassung wurde die Dame plöglich seit einiger Zeit von arbeit der Manufaktur erwachsen sollen, gar gestern der Metteur Graue vernommen. Derselbe machte folgende fonvulsivischen Krämpfen, verbunden mit wiederholten Er- feine Verluste feien, denn sie würden, weil in bezeichnende Aussage: Ursprünglich wußte ich nicht, wer der brechungsanfällen, befallen. Da der hinzugerufene Hausarzt die der Natur des Betriebes liegend, bei der Chef war, ich erfah dies erst vier Wochen nach meinem Eintritt Ursache der Erkrankung nicht zu ermitteln vermochte, aber be- Feststellung des Verkaufspreises schon mit aus der Zeitung, welche May Mustalla als Drucker zeichnete. stimmt eine Vergiftung annahm, so erfolgte vorgestern die Ueber- in Betracht gezogen.( Was ohne Beweis als wahr an- Ich habe aber den Eindruck, daß Paul Mustalla der eigent­führung der Patientin nach einem Krankenhaus. Aus den genommen werden kann.) liche Leiter des Betriebes ist, denn sein Wetter hat in dortigen Analyfen scheint hervorzugeben, daß die Krankheit auf Der Rechnungsführer Schwarz wird darüber der Druckerei nur eine untergeordnete Stellung als Schweizer­eine Vergiftung durch bleihaltiges Pulver zurückzuführen sein als 3euge vernommen ob der Kläger   auf die ihm degen, inne." Die Kläger   schoben, um einer noch dürfte. In einigen Pulverresten, die in der Wohnung vor am 26. Juni gemachte Mittheilung, daß für Juli der Ausschuß maligen Verschleppung vorzubeugen, dem Beklagten   darüber, daß gefunden wurden, wurden auch größere Mengen fohlensaures wieder voll abgezogen werde, mit einem Protest dagegen er thatsächlich Inhaber der Druckerei ist, den Eid zu. Der Be­Blei konstatirt. geantwortet habe. Der Beuge fagte aus, läger habe tlagte erklärte, er fei zwar bereit, den angetragenen Eid zu leisten, nur allgemeine Redensarten bezüglich des an bestehe aber zunächst auf Vernehmung seines Vetters. Dieser Ein beträchtliches Feuer brach am Mittwoch Nachmittag gekündigten Abzuges gemacht und sei dann Antrag war dem Beklagten nach dem Gefeße nicht abzuschneiden. gegen 1/25 Uhr in dem Parterre gelegenen Geschäftslokal der an seine Arbeit zurückgekehrt. Dagegen pro Das Gericht beschloß, May Mustalla diesmal in eine Strafe non Kunstspiegel- und Tafelglas- Manufaktur von J. C. Spinn u. Co., testirt, d. h. gesagt, er lasse sich die Abzüge 50 w. zu nehmen und ihn zum nächsten Termin am 24. September Kronenstr. 30, aus. Die Feuerwehr hatte infolge des ungeheuren überhaupt oder in der Höhe nicht mehr gezwangsweise vorführen zu lassen. Auch das persönliche Erscheinen Qualms, der sich entwickelte, eine harte Arbeit zu verrichten. fallen, habe er nicht. Hätte Kläger   dies, so hätte er, des Beklagten wurde bei Vermeidung einer Strafe von 50 M. Die starken Rauchwolfen lockten eine vielhunderttöpfige Menschen Beuge, sofort seiner vorgefeßten Behörde davon Mittheilung ge angeordnet. menge herbei, so daß die Schuyleute Mühe hatten, die nöthige macht. Bei der Auszahlung habe sich Kläger   allerdings nicht Absperrung durchzuführen. mit dem Abzug der 39,05 M. einverstanden erklären wollen. Ein schwerer Raubanfall ist in der Nacht zum Mittwoch Der Zeuge beschwört seine Aussage. an einen Kaufmann D. aus der Rosenthalerstraße verübt worden. noch die bemerkenswerthe Ausführung, er habe den Protest Der Kläger   machte Nach seiner auf dem 43. Polizei- Revier erstatteten Anzeige wurde nur deshalb in milder Form erhoben, weil er er gegen 11 Uhr am Schlesischen Busch in der Nähe der befürchtete, eventuell seine Stellung, aber Schlesischen Brücke von 2 Männern angegriffen und seiner Geld- nicht nur diese, sondern mit ihr den Nugnieß Zur Charakteristik der christlichen Arbeiterkolonien. tasche mit 5 M. Inhalt und mehrerer auf den Namen Buchholz   von 1200 W. zu verlieren, welche Summe er zu Infolge des Hungerlohnes, für den er frohne, sei er zum lautender Ausweispapiere beraubt. Als die Thäter nichts den sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen der Verbrecher geworden." Mit diesem Argument vertheidigte sich Anderes mehr vorfanden, stießen sie ihn die Böschung hinab in Manufattur beigesteuert habe.( Wie wohl= der Handlungsgehilfe Karl Jakob vor der Ferienstraftammer des das Wasser. Glücklicherweise ist aber der Wasserlauf an jener thu end" diese Wohlfahrts" Einrichtungen doch Landgerichts II, der angeklagt war, in der Arbeiterkolonie an Stelle so feicht, daß er ohne Mühe das Land wieder erreichen die Freiheit des Arbeitsvertrages" forrigiren! Wie wohl der Tegeler Landstraße Unterschlagungen begangen zu haben. Tonnte. Die Räuber sind entkommen. thuend für den Arbeiter, beweist unten stehendes Urtheil im Der Angeklagte war seit Ende März in der genannten Kolonie Busammenhange mit der eben wiedergegebenen Aeußerung des als Romptoirist thätig. Zu seinen Obliegenheiten gehörte es, die Klägers.) Gelder für die eingehenden Bestellungen anzunehmen und die Nach fast einstündiger Berathung rieth der Vorsitzende den Beträge ins Rassenbuch einzutragen. Jakob nahm zwar Parteien, sich zu vergleichen, mit der Motivirung, daß dem die Gelder in Empfang, fteckte fie aber zur Hälfte Kläger   ein Verschulden bei der Fabrikation in seine Tasche. Die Unterschlagungen verdeckte er in mit bezug auf den abgezogenen Ausschuß nicht der Art, daß er die Eintragungen im Raffenbuch ent­nachgewiesen sei, welche Ueberzeugung der ganze sprechend fälschte. Während der Monate Mai und Juni unter­Gerichtshof habe, und daß, wenn dennoch ein dem Kläger schlug der Angeklagte in der angegebenen Weise in 10 Fällen, ungünstiges Urtheil gefällt würde, dies nur daran liegen könnte, die Summe von 28 M. Außerdem aber nahm er bei seiner Ent­daß der Kläger   sich bei seinem Protest nicht klar lassung noch 9,90 M., welche er für die Kolonie in Gewahrsam genug ausdrückte. Der Vergleich sei um deswillen nicht hatte, mit. G. war vor Gericht geständig und gab an, die That aus etwa von der Hand zu weisen, weil die Manufaktur einen prin- Noth begangen zu haben. Er habe pro Woche sage und schreibe zipiellen Entscheid betreffs der Angängigkeit der Abzüge wünsche, a cht Mart Lohn erhalten und davon 5 M. Kostgeld zahlen denn ein solcher komme nach Lage der Dinge garnicht in Frage. müssen. Der Gerichtshof bestrafte die That des Unglücklichen Von dem Urtheil hätte die Beklagte nichts. Der Vertreter mit einem Jahr sechs Monaten Gefängniß und drei Jahren Ehr der Beklagten hielt sich zu einem Vergleich nicht befugt, war aber verlust. nicht abgeneigt. Der Kläger   wollte sich zu einem solchen bereit finden. Der Vorsitzende bewegte uun den Vertreter der Manufaktur und den Modellmeister Professor Schley, wegen des Bergleichs beim Direktor Dr. Heinicke vorstellig zu werden. Der Streit der Köthener Steinsetzer ist zu gunsten der Der Termin wurde zu diesem Zwecke um 11/2 Stunden Arbeiter beendet. Gleich nach Einstellung der Arbeit erklärten vertagt. Nach Ablauf dieser Frist brachten die Herren von der fich die Unternehmer bereit, den geforderten Stundenlohn von Manufaktur einen ablehnenden Bescheid des Direktors 40 Pf. zu zahlen. Um Maßregelungen vorzubeugen, wird ges Und dies nicht nur bezüglich des Vergleichs, sondern auch, beten, den Zuzug noch eine zeitlang fernzuhalten.- Zerbst   in soviel der Berichterstatter bei dem leisen Vortrage des Vertreters Anhalt ist jest wieder für Steinfeger offen. Auch dort ist es der Beklagten vernehmen fonnte, bezüglich mehrerer gelungen, durch die sofort und umsichtig organisirte Sperre den wohlgemeinten Vorschläge betreffs der späte- arg bedrohten Lohnsatz von 40 Pf. pro Stunde zu halten..­ren Handhabung der Ausschußberechnung, Die Memeler Steinfeger haben ebenfalls nach viertägigem welche Assessor Fürst   im Interesse der in der Manufaktur Streit einen sehr schönen Erfolg zu verzeichnen. Es handelte sich beschäftigten Arbeiter dem Direktor Heinicke durch dessen Ver- hier um die Erringung der zehnstündigen Arbeitszeit; bisher be treter machen ließ. trug dieselbe 12 Stunden. Unter Assistenz des Bürgermeisters Nun publizirte der Borsigende folgendes Urtheil: Durch wurde fontrattlich vereinbart, daß vom nächsten Frühjahr ab die das Zeugniß des Herrn Schwarz sei dargethan, daß Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Tag betragen soll. Die Memeler ( Diesmal ganz besonderer Beachtung empfohlen.) dem läger im Monat Juni bereits mitgetheilt sei, daß ihm im Steinfeger sind erst ganz fürzlich dem Verbande beigetreten. Prozeß gegen die tgl. Porzellanmanufattur auf folgenden Monate die Defekte voll abgezogen würden. Ferner Jedenfalls sind die vorstehend verzeichneten Erfolge der befte 3ahlung rückständigen Lohnes. In der Nummer 203 ftehe durch das Zeugniß fest, daß der Kläger   nicht dagegen Beweis für den Nugen der gewerkschaftlichen Organisation. des Vorwärts" berichteten wir über eine Klage des Porzellan- protestirt und eben dadurch, daß er es nicht that, fich mit Der Streik der Töpfer in Rostock   hat leider ohne irgend drehers R. gegen die Porzellanmanufaktur. Der Kläger   bean. bem Abzuge einverstanden erklärt hat; allgemeine Redensarten einen Erfolg für die Arbeiter geendet. Den Streifenden war

Polizeibericht. Am 11. d. M. Vormittags wurde ein Mann in den Anlagen des Friedrichshains erhängt vorgefunden. Jun Laufe des Tages fanden sieben fleine Brände statt.

Witterungsübersicht vom 12. September 1894.

Stationen.

Swinemünde  

reduzirt auf

Barometer

stand in mm,

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

( BL22LBL

Wetter

Temperatur

18( nach Celsius

50 G. 4° R.)

762

WNW 4

Hamburg

767

WNW

3

Berlin  

WNW

4

wolfig wolkig bedeckt

12

13

11

Wiesbaden  .

770

Still

wolkenlos

München  

770

NO

1

Wien  

770

Still

wolkenlos wolfenlos

6

Haparanda

743

Petersburg

747

773 773

.

770

N SSM N NNW NND

halb bedeckt

9

bedeckt

10

1

wollig

16

3

wolfig 11

1 woltenlos

8

Cort. Aberdeen  Paris  

Wetter- Prognose für Donnerstag, den 13. September 1894. Ziemlich fühles, zeitweise heiteres, vielfach wolliges Wetter mit frischen, nordwestlichen Winden ohne erhebliche Nieder­fchläge. Berliner   Wetterbureau.

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Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

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Herr Redakteur Hans Löwe, Lutherstr. 13, ersucht uns mitzutheilen, daß er mit dem kürzlich von der Anklage wegen Deutschen Warte", der ebenfalls den Namen Löwe führt, nicht Vergehens gegen die Sittlichkeit freigesprochenen Redakteur der identisch ist.

Gewerkschaftliches.