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1 Jahr Festung.

lachte und schlug ihn mit der Reitgerte über die Schultern. Hierauf erfolgte die Verlesung der kommissarischen Vernehmung Gin Anlaß zur Dienstentlassung liege nicht bor.

des

Hauptbelastungszeugen

Sebastian Ra'ifer in Frankfurt a. M., der nicht erscheinen konnte, da er ein Kind verloren hat. Kaiser, von Beruf Maurer und jetzt arbeitslos, hat befundet, daß er auf dem Vormarsch nach Lodz ohn­machtig geworden ist. Er wurde in ein kleines Haus gebracht, in das bald darauf eine Granate einschlug. Er erlitt dabei eine Kopf­wunde, an deren Folgen er noch heute leidet. Später geriet Kaiser in russische Gefangenschaft, aus der er bei der Eroberung Lembergs wieder befreit wurde. Er hat sich Aufzeichnungen gemacht, die ihm in Berlin abgenommen worden sind. Bei seiner Bestrafung durch Siller wurde er als Untersuchungsgefangener in ein Loch geworfen und durch einen besonderen Posten, nicht durch den gewöhnlichen Posten, bewacht. Von den Bergen lief der geschmolzene Schnee und das Wasser drang in die Höhle, ohne daß er sich davor zu schützen vermochte. Als Kaiser eingesperrt wurde, sagte Hiller, ,, der Kerl bekommt nichts zu fressen."

Er habe dann auch, als er mit Helmbate zusammen im Unterstand lag, nichts au effen erhalten. Er habe sich jedoch heimlich an einen Nachbarunterstand Ferangeschlichen und von einem Unteroffizier Effen und Kaffee bekommen, auch Nahrungsmittel für Helmhafe. Helmhate war so schwach, daß er sich nur auf den Ellenbogen und auf den Knien bewegen fonnte. Man mußte auf dem ersten Blick Fehen, daß der Mann sehr frank war. Der Zeuge hat mit Helm­bate etiva 4-5 Tage zusammengelegen. Helmhake hat wiederholt die Befürchtung ausgesprochen, daß Hiller ihn erschießen lassen würde. Am dritten Tage mußten Kaiser und Helmhake aus dem Unterstand heraus, um sich zu waschen. Wir beide, sagt der Zeuge, maren so schwach, daß inir hinfielen. Darauf sagte Oberleutnant Hiller zu Helmhake: Das Miftvich verstellt sich", und bei diesen Worten schlug und stieß er nach Helmhate. Helmbate wurde schließ­lich so schwach, daß er feine Nahrung mehr bei sich behielt. Der Reuge hat auch von seinem Unterstande aus gesehen, daß einem Mann die Stiefel ausgezogen wurden und seine Beine ganz schwarz, zerfreffen und eiterig waren. Kaiser hat auch nach seiner Be­fundung gesehen, daß Hiller andere Leute geschlagen hat. So einen Unteroffizier, dessen Leute auf Befehl nicht sofort aus dem Unter­stand herausgekommen waren.

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Dann wird die Aussage des ebenfalls nicht erschienenen Füst­Tiers M. Müller aus Bublib verlesen. Im Mai 1915 habe Siller den Zeugen, der Essen holen sollte und während der ganzen Nacht umbergeirrt war, ohne die Feldküche finden zu können, morgens mit dem Seitengewehr auf die Schulter geschlagen, daß er den Arm nicht mehr fühlte, und zu ihm gefagt:

Sie Schwein,

scheren Sie sich weg! Ich will Sie gar nicht mehr sehen!" Dann rief Hiller seinem Burschen zu, er solle ihm sein Gewehr heraus: bringen. Hiller nahm das Gewehr in die Hand, legte es dann aber veg und sagte zum Zeugen, er folle einen Pfahl und Stride holen. da er angebunden werden würde. Der Zeuge mußte dann am Grabenrand den Pfahl in die Erde eingraben und stand,

100 Meter vom Feinde entfernt, zwei Stunden an dem Pfahl angebunden.

Elektromonteur Friedrich Orth war Sanitätsunteroffizier und jant aus, daß Helmbates Unterstand nicht schlechter gewesen sei als die der anderen Mannschaften. Nach dem Tode Helmhakes wurde etwas zu Protokoll gegeben, doch weiß der Zeuge nicht mehr was. Er habe Helmhafe Essen gebracht.

Das Gericht beschließt dann, die lebten sechs Zeugen nicht mehr zu bernehmen, da nicht feststehe, ob sie neues oder überhaupt pofi­tibes Material bringen könnten.

jede Debatte ab, indem er sagte:

,, Ach, Quatsch, der Kompagnieführer will es fo haben." ( Von einer Gegenüberstellung Lichterfeld- Orth, wie sie selbst verständlich nun hätte erfolgen müssen, meldet der Bericht Die Schlußreden.

- nichts. Red.)

Groß- Berlin

Am 31. Dezember fällt die juristische Sprechstunde aus.

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Verteidiger R.-A. Dr. Hirschfeld: Der Angeklagte wurde mi: Drohbriefen verfolgt, aus der Wohnung seiner Mutter mußte er ausziehen, weil man ihm sagte: Hier set fein Plaz für Mör­ dér ." Der alte Vater Helmhakes wollte Gewißheit haben und bediente fich zur Auffindung von Zeugen eines Rechtsbeistandes, Die Erhöhung der Straßenbahn- und Hochbahntarife. aus dessen geübter Feder dann jene Protokolle entstanden sind, in In der gestrigen 8 wedverbandssigung. über deren denen die jetzt hier vernommenen Zeugen die damalige Sachlage ersten Teil wir in der Abendausgabe berichteten, wurden nach den refonstruiert haben. In das Erdloch ist S. auf Befehl des Ba- Beschlüssen über die neuen Tarife der Großen Berliner taillonsführers gesteckt worden. Der Angeklagte hat hier also nur Straßenbahn( 30 Bf.) und der Berliner Ostbahnen einen Befehl ausgeführt, den er nicht zu prüfen hatte. Aber selbst( 30 Bf.) noch Tariferhöhungen genehmigt für den Anschlug­wenn er ihn hätte prüfen wollen, wäre ihm teine andere Wahl betrieb nach Spandau ( Spandau Neukölln und Spandau übrig geblieben, denn dieser Unterstand war nicht anders als alle Kupfergraben 40 Pf. mit Teilstreden zu 30 Bf.. Spandau - Bahnhof anderen. Die Zeugenaussagen gehen stark auseinander darüber, Jungfernheide 35 Pf. mit Teilstreden zu 30 Bf.), ferner für die ob der Angeklagte den Befehl gegeben hat, daß Helmhate nichts zu früher Siemens und Halstefchen Berliner Elektrischen effen bekommen sollte. Er hat den Befehl zweifelsohne nicht ge- Straßenbahnen( 30 Bf.) und für die Cöpenider geben. Aber selbst, wenn er ihn gegeben hat, dann besteht immer städtische Straßenbahn( 30 Bf.), ichließlich auch für die noch kein Kaufalzusammenhang mit dem Tode Helmhates. Helm­hate hat Essen bekommen, er hat Schokolade gehabt und bekam auch Liebesgabenpakete zugestedt. Er ist an der Ruhr gestorben und nicht vor Hunger. Ich bitte also das Gericht, den Angeklagten frei­zusprechen. Der Verteidiger geht dann näher auf die Aussage Ber­ lins ein, um deren Univahrscheinlichkeit nachzuweisen. Die Ver­fehlungen des Angeklagten werden zum großen Teil durch die Am­neftie aufgehoben. Ich bin ein Gönner, Freund und

Berehrer der Kriegsgerichte

obahngefellihaft( 30 und 40 Bf. in 3. Klaffe. 45 und 60 Bf. in 2. Alaffe, 25 Pf. auf der Flachbahn nach Lichtenberg , 10 Bf. Bufchlag im Uebergangsverkehr mit der Hochbahn). Für die Berliner städtischen Straßenbahnen hat die Stadt berordnetenversammlung in ihrer legten Sigung die Tariferhöhung ( 80 Pi.) gebilligt. Bei allen Verkehrsunternehmen gelten die er höhten Tarife i chon vom 1. Januar ab.

Die Zwedverbandsversammlung beschloß gestern noch die Auf­nahme einer Anleibe für die Große Berliner amten und gestangestellten des Verbandes wurde eine neue Bes Straßenbahn in Höhe von 5 Millionen Mart. Für die Bea foldungsordnung nach dem Muster Berlins festgesetzt.

wegen ihrer Objektivität, die für andere Gerichte vorbildlich sein könnte. Die Verhandlung hat ergeben, daß Thomas nicht gänz­lich entfleidet worden ist, der Kompagnieführer hat sich nur von dem Gesundheitszustande des Mannes überzeugen wollen. Falle Müller wird ja wohl eine Verurteilung erfolgen müssen. Da bes Berliner Polizeiwefens geändert worden. Im Die Bureauzeit der Polizeibureaus ist feit der Neugestaltung Als Erichwerung gegen ist es im Falle Selle wohl unglaublich, daß ein Unteroffzier empfindet es die Bevölkerung, daß die Bureaus jezt nur noch bis vorzugehen. Weiter kann ich im Falle Büschel nicht annehmen, tann das Arbeitern werden, die z. B. in Versicherungsfachen dort von seinem Kompagnieführer mißhandelt wird, ohne gegen diesen 4 Uhr nachmittags offen gehalten werden. Besonders unbequem daß ein so schwächlicher Mann einen Schlag mit dem Gewehr zu tun haben. Ein in einem öftlichen Vorort wohnender Arbeiter, kolben, bei dem der Gewehrkolben abbricht, aushält. Ich bitte des- ber in Berlin beschäftigt ist, flagt uns, daß der Gang zum Polizeis halb in diesen Fällen um Freisprechung von der Anklage der bureau ihm Verlust an Arbeitszeit und an Lobn bringt. Gewig fchweren Mißhandlung. Die Schreier der Gasse haben Gerechtig- fei den Beamten der achtstündige Arbeitstag zuzubilligen, aber für feit verlangt. Das Gericht wird und darf sich aber nicht von ge- die werftätige Bevölkerung müsse man eine andere Feftiehung der wissen politischen Treibereien beeinflussen lassen. In seinem

Schlußwort

betont der Angeklagte, daß, wenn er gegen seine Pflicht verstoßen habe, dies nur aus Uebereifer geschehen sei. Er fei seit 1915 nicht mehr. triegsverwendungsfähig gewesen, habe sich aber wieder ins eld gemeldet, um seine Pflicht gegen das Baterland zu erfüllen. Er hoffe, daß das Gericht aus diesem Grunde auf eine mildere als die beantragte Straje erkennen werde.

Das Urteil.

Gegen 7 1hr abends wurde das Urteil verkündet:

Der Angeklagte hat sich der Mißhandlung Untergebener in awei Fällen schuldig gemacht. Und zwar im Fall Selle und im Fall Müller. Im ersten Fall wurde auf eine Strafe von 43 Tagen Festung, im zweiten Fall auf 8 Tage Stubenarrest erkannt. Diese beiden Strafen wurden zu einer

Gesamtstrafe von 7 Wochen Festungshaft aufammengezogen. In den Fällen Helmbale, Thomas und Student Müller erfolgte Freisprechung. Die übrigen in der Anflage ge­nannten Fälle sind durch die Amnestie als erledigt zu betrachten." In der Begründung

Bureauftunden wünschen.

Auch die Freiheit" fieht sich genötigt, ab 1. Januar ihren Aufsichtsrat hofft, mit Hilfe einer gleichzeitigen Erhöhung der Abonnementspreis auf 4,50 M. zu erhöhen. Der Inferatengebühren ber gegenwärtigen Notlage der Ar­beiterschaft wenigstens für Sen Monat Januar Rech­mang tragen" zu önnen.

Einen Aufruf zur Aufnahme obbachlofer Familien erläßt der Schöneberger Magistrat, in welchem es u. a. beißt:

Es ist möglich, daß zu dem kommenden Umzugstermin am 1. Januar die Unterbringung in Rotwohnungen nicht mehr boll gelingt, so daß eine Einquartierung obdachlos werdender Familien in bereits bewohnten Wohnungen wird er folgen müssen. Die Einquartierung wird nur eine vorüber­gehende Maßnahme sein, da für die einquartierten Familien in erster Linie anderweitige Unterkunft in Notwohnungen oder nötigenfalls durch Zwangseinquartierung geschaffen wer­den wird. Ga ergeht daher an alle Bürger der Aufruf, sich zur freiwilligen Aufnahme obdachloser Familien bereit erklären und dies dem Wohnungsamt, Abteilung Ginquartierung, umgehend zu melden."

Einbruch in das Jagdschloß Klein- Glienice. Ginbrecher ftatte. en nachts erneut dem Jagdschloß einen Besuch ab. Mehrere ermittelten Täter ließen von der noch nicht festgestellten Beute eine Fensterscheiben des Aasinos wurden zertrümmert. Die bisher nicht Anzahl Figuren zurüd, die sie im Park verftet hielten, um sie später abzuholen.

Ju der Veriammlung Deutscher Hof", Ladauer Straße, am Sebastianstr. 52, Zigarrengeschäft.

Sonntag ist ein Damenschirm gefunden worden, abzuholen bei Fischer,

Zu den städtischen Volkskonzerten des Blathnerorchesters am 30. Dezember in der Brauerei Königstadt und am 2. Januar in der Brauerei Happold find noch Eintrittsfarten au 30 Bf. im Bureau des Orchesters, Lügowstr. 76, von 11-2 Uhr zu haben.

Touristenverein Die Naturfreunde. Donnerstag, 1. Januar: Straußberg , Gielsdorfer Mühle( Neujahrsfeier). Ab Schlei . Bahnhof 10,25. Sonntag. 4. Januar. Bei günstigem Wetter Rodeln". Ab Schles. Bahnhof

8,00 bis Erfner.

Nach einer Kleinen Bauje erfolgt die Vereidigung der Beugen. Vorher befundet Reuge Lichterfeld noch: Als er bei der führte der Vorfigende aus, die Beweisaufnahme habe nicht ergeben Stompagnie war, fiel ihm auf, daß Selmhate sehr schlecht aussah. daß dem Angeklagten in den Fällen Helmbate, Thomas und Müller Einmal beim Gewehrpuzen arbeitete Helmhate nicht. Gefreiter irgend eine Schuld treffe; diese drei seien der Seuche erlegen, Kuhn fragte Helmhate, warum er nicht arbeiten wolle. Helmbate Helmhale auf Befehl des Bataillonsfommandeurs in das Erdloch erflärte, er tönne nicht, da er zu schwach sei. Kuhn ging zum Ober- gesperrt worden. Es sei nicht erwiesen, daß Hiller den Befehl ge­leutnant Hiller, um das zu melden, tam zurück und erklärte, daß geben habe, dem Helmhafe feinerlei Essen zu reichen. Der Befehl Die Havel ist von Kaputh bis Clabot fast vollkommen ver der Kompagnieführer Helmhake mit drei Tagen Arrest bestraft babe wahrscheinlich anders gelautet und zwar dahin, daß jeglicher ei ft. Nur stellenweise konnte die Fohrtrinne offengehalten werden, habe. Helmbate wurde dann an einen Pfahl gebunden und soll da- Verkehr mit dem Arrestanten gemieden und ihm außer feinen so daß in Kürze mit der Einstellung der Hasel- Schiffahrt ge­bei zu dem Sergeanten Frank, der ihn festband, gesagt haben: ir jienrationen nichts zugestedt werden folle. Thomas habe sich auf rechnet werden muß. Ganz zugefroren ist auch der große rechnen noch einmal ab!" Der Zeuge erklärt gesehen zu haben, daß Veranlassung des Leutnants d. Nej. Windmüller die Soie herunter- Wannsee. der Sanitätsunteroffizier Orth, als er Helmbate aus dem Unterziehen müssen, wobei Schmuß und Geichwüre zutage traten. Die rub herausholte, um ihn zum Abort zu bringen, den Helmhafe vor Temperatur, bei der diese Entkleidung erfolgt sei, war mäßig. Es auf den Silvesterverkehr am 31. Dezember um eine Stunde verlängert. Der Betrieb der Städtischen Straßenbabnen wird mit Rücksicht fich hergestoßen habe. Als Helmhake dann gestorben war, mußte fonnte fein Beweis für einen Zusammenhang mit dem Tod oder der Gefreite Suhn zum Kompagnieführer fommen. Nach geraumer der Krankheit des Thomas erbracht werden. Student Müller habe Zeit kam der Gefreite zurück und fante zu den im Unterſtand Posten stehen müssen, trotzdem er beim Kompagnieführer um Befreiung Lichterfelds Anivesenden: Wenn Ihr gefragt werdet, ob Helmhake davon bat. Der Angeklagte glaubte bier, daß er es mit einem zu essen bekommen hat, so sagt Ihr: Jawohl." Einige Leute, Simulanten zu tun habe, er hatte audem nur wenig Leute zur Ver­namentlich Polen, wollten dagegen opponieren, aber Kuhn schnitt fügung und hat nicht erkannt, daß Müller frank war. Betreffs der anderen Mizhandlungen gegen Helmbate fonnte das Gericht sich nicht entschließen, auf Grund der Aussage des Zeugen Berlin ein Verschulden anzunehmen. Das Gericht hält den Fall für nicht genügend geflärt. Von den anderen zur Anflage stehenden Fällen bielt das Gericht den Tatbestand der Mißhandlung nur in den Fällen Selle und Reinhold Müller für gegeben. Im ersteren bat der Angeklagte die Autorität der Unteroffiziere schwer gefchädigt. Anklagevertreter Kriegsgerichtsrat Weber: Der Gesundheits - Der zweite jedoch wäre ein minder schwerer Fall, da der An­zustand der Kompagnie war außerordentlich schlecht. Typhus, Ruhr und andere Krankheiten grassierten. Vor dem zweimaligen Angeklagte zu der Annahme berechtigt war, daß Müller nicht seine Schuldigkeit getan habe. binden Helmhates ist ein Arzt nicht zu Rate gezogen worden, aber dieses Anbinden hat wohl kaum zum Tode geführt. Ein Beweis hierfür ist freilich nicht zu führen. Es steht fest, daß Helmhake von dem Unteroffizier Schober Suppe bekommen hat und auch andere Nahrungsmittel. Es ist also nicht nachzuweisen, daß Helm­hate verhungert ist. In den Fällen Thomas und Müller ist ein Verursachen des Todes nicht nachzuweisen. Anders steht es hinsichtlich der Mighandlung, vor allem hervor­gerufen durch das Bewachen im Unterstande und die Entziehung von Nahrungsmitteln. Der Angeklagte hätte Helmhafe bem Arzt vorführen lassen müssen. Das Anbinden selbst hat feine Gesund­heitsschädigung hervorgerufen. Andererseits ist der Befehl, Helm­hale in das Roch zu stecken, vom Bataillonsführer ausgegangen. Aber der Angeklagte ist mitverantwortlich.( Man beachte den Gegenjaß zum Marloh- Urteil! Red.) Eein angeblicher Stompagnie befehl ist durch Zeugenaussagen nicht absolut erwiesen. In dubio pro reo.( 3m Zweifelsfalle das Mildere.) Vom Verhungernlassen ist auch nicht die Rede. Aber dieser Kompler von Unterlassungen Das Urieil, das von einer Freisprechung nicht weit ent­verursachte eine Gesundheitsschädigung. Die Ohrfeige steht ge- fernt bleibt, muß helle Empörung weden. Den vielen, allzu vielen, trennt vom Todesfall. Auch der Fußstoß ist erwiesen. Die Aus- denen der Bericht dieser Gerichtsverhandlung nur das Bild selbst= jagen der Zeugen Berlin und Kaiser lassen sich nicht aus der Welt erduldeter Qualen aufrollt, muß das Blut in den Adern sieden, schaffen. In den Fällen Thomas und Müller könne man teine Mißhandlung erblicken. Dagegen sind die anderen auf dem Marsch wenn sie sehen, wie ein deutsches Militärgericht Ehre, Gesundheit erfolgten sechs Fälle von Mizhandlung durch die Zeugenaussagen und Leben der Staatsbürger bewertet, die während des Krieges als zweifellos erwiesen zu betrachten. Man kann es psychologisch für ihr Volk und Land als gemeine Soldaten" ihre Haut zu für erklärlich halten, daß sie dem Angeklagten aus dem Gedächtnis Markte getragen haben. Die Solbatenschinder waren die geschwunden find, aber die Zeugenaussagen bestehen nun einmal. schlimmste Best der Armee, deren Moral fie untergruben, deren Bei der Strafzumessung müsse man in Betracht ziehen, daß in Disziplin fie gerrütteten. Sie sind bisher fast alle nach dem allen Fällen der strafverschärfende§ 55 in Betracht fame. Der Grundsatz behandelt worden: Wo fein Kläger ist, da ist auch Angeklagte hat zweifelsohne eine Neigung zu Gewalttätigkeiten, fein Richter". Hier hatte man ausnahmsweise einen gepact das ist durch die Anzahl der Fälle erwiesen. Er selbst war gegen und wie hat man ihn behandelt? Es muß offen ausgesprochen feine Untergebene streng. Deswegen mag er es aud) hinnehmen, werben, daß die Tätigkeit der Militärgerichte geeignet ist, den inne­dag gegen ihn ren Frieden zu stören und im Ausland die Vorstellung zu stärken, schwere Strafen daß der brutale, unmenschliche Geist des deutschen Militarismus beantragt berden. Strafmildernd kommt seine Nervosität in Be- in Teutschland noch immer lebendig sei. Urteile, die dem Rechts­tracht, ferner die schwierigen geldaufgaben. Der Bertreter der An- empfinden des deutschen Volkes ins Gesicht schlagen, waren im flage bantragte im Fall Helmhate für die vorfäßliche Gesund Raiserreich an der Tagesordnung, und es wäre besser, wenn sie heitsbeschädigung 6 Monate Festung, für die Ohrfeige 43 Tage feine Spezialität geblieben wären. Festung, für den Fußtritt 2 Monate Festung, für die anderen fünf Fälle je 3 Wochen Stubenarrest. Für den Fall Müller 1 Woche, 1 Tag Stubenarrest. Diese ganzen Strafen bittet er zusammen­auziehen auf

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Die Prozeß führung im Falle Helmhake- Hiller wird durch folgenden Fall illustriert: Unter den Mannschaften der Kom­pagnie Hiller, die als Zeugen geladen waren, befand sich auch ein früheres Soldat namens Rosenblüth. Siller hatte ihn zu seiner Entlastung geladen und ihn vor der Verhandlung persönlich aufgesucht. Rosenblüth wurde vorgerufen und gefragt, ob er be­funden könne, daß Hiller ein anständiger Vorgesetzter gewesen fei.. entgegnete darauf, daß er feine allgemeinen Urteile ab­geben, sondern zunächst einmal Tatsachen befunden wolle. Er fönne wohl günftige Tatsachen für Hiller anführen, müsse dann aber auch ungünstige Tatsachen der Wahrheit gemäß be­funden. Darauf verzichtete bas Gericht auf di: Kernehmung Refen­blüths! Es ist uns unverständlich wie das Gericht zu diesem Ber­zicht tommen konnte, ehe es die Tatsachen fannte, über die R. aus­fagen wollte.

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Ge ist höchste Beit, mit diesen üblen und gefährlichen Rechten der Kaiferzeit aufguräumen, höchste Zeit, daß die Militärge. richte verschwinden.

Friedrichshagen . Gemeindevertretung. Der Antrag der Hand­ler, ihnen den Verkauf der Kartoffeln wieder zu überlassen, wurde angenommen, jedoch werden auch Kartoffeln von der Lebensmittel­verkaufsstelle der Gemeinde ausgegeben. Die Kosten für die Haft­pflichtversicherung der Einohnerwehr wurden bewilligt. Dem Er­weiterungsbau des Königin- Elisabeth- Hospitals wurde zugestimmt, wenn die Gemeinde Eis und Stimme im Kuratorium erhält. Der Anregung der Gemeinde Lichterfelde zur Schaffung einer mit der kommunalen Selbstverwaltung zusammenhängenden Polizei Groß­Berlins wurde beigetreten. Die Schulgeldfäße für die höheren Lehranstalten werden ab 1. Januar erhöht. Die Besoldung der Beamten und Lehrpersonen soll nach Maßgabe der in Berlin er­folgten Regelung der Besoldungsordnung erfolgen. Den Bureau­hilfskräften wurde auf die schwebende Gehaltsregelung ein Bor­schuß von 400 M. für Berheiratete und 300 m für Ledige bewilligt. Weiter foll bei ben makgebenden Stellex versucht werden, daß für die Grwerbslofen die Klaffe A in Anwendung für die Unterstübung gebracht werben tann. Für die Ertoerbslofen, die länger als bier Wochen ohne Beschäftigung find, tourden als Weihnachtsgabe be­willigt: Berheiratete 100 t., für jebes Rinb 20 M., Unverheiratete 50 M. Da der Schulargt ca. 400 start blutarme Rinber festgestellt hat, wird die Wiedereinführung der Schulspeifung für diese ve­schloffen.

Groß- Berliner Parteinachrichten.

2., 3., 4., 5., 6., 7., 8. Abt. Sonntag, vormittags 9, Ubr, im Jugendheim, Lindenstr. 3: Allgemeine Konferenz aller Funktionäre und Betriebsvertrauensleute. Gen. Guft. Heller: Brauchen wir eine Stoalition Bablen zum Bildungsausschuß. Allegandriner", Alexandrinenstr. 37a, weds Aufnahme in die Ein­wohnerwehr.

bei den nächsten Bahlen?" Discussion. Die Genossen treffen sich am Dienstag, 7, Uhr, im

13. Abt.

15. Abt. Mittwoch: Silvesterfeier in den Blumenjälen Alt- Berlin, Blumenstr. 10. Künstlerische Darbietungen, Tang, Tombola. Karten am Saaleingang.

Bereinigung fozialdemokratischer Polizeibeamten Grok Berlins. Borstands und Bertrauensmänner- Sigung, 80. Des., 5 Uhr, Haverlands Festjäle, Neue Friedrichstr. 35. Erscheinen unbedingt er­forderlich.

Achtung, Bertrauensleute der Metallarbeiter. Freitag, 5 Uhr, funktionärsigung aller auf dem Boden der S.P.D. stehenden Vertrauens­leute im Gewerkschaftshaus. Partei- und Verbandsbuch legitimiert.

Schmargendorf . Auf die morgen, Dienstag, abends 7 Uhr, im Goethe- Lyzeum ftattfindende gemeinschaftliche Versammlung der S. P. D. und U. S. P. D. , zu der Graf Bestarp eingeladen ist, wird nochmals hingewiesen.

Mariendorf . Heute: Gesanglaal des Lyzeums in der Ringstr., 7 Uhr, Jahresabschlußfeier mit besonderem Programmt. Näheres im Heim