Die Betriebsratswahlen.
Deutsches und österreichisches Betriebsrätegeseh. In den Debatten über das Betriebsrätegefeß hat der Vergleich mit dem österreich schen Betriebsrätegefeß eine erhebliche Rolle gefpielt. Verschiedentlich ist versucht worden, das österreichische Betriebsrätegeiet als dasjenige binzustellen, das den Wünschen und 5 Stunden. Interessen der Arbeiter mehr gerecht werde als das deutsche, eine Behauptung, die indessen in feiner Weise zutrifft.
Das önerreichische Gesetz schließt die 2andwirtschaft völlig von seinem Bereiche aus und sieht für diefe erst eine besondere gesetzliche Regelung vor. Während das deutiche Gesetz den öffentlichen Verwaltungen, soweit sie sich fiber eine Gemeinde hins aus erftreden, nur einen engbegrenzten Verordnungsweg geftattet, nämlich bezüglich der Bildung von Einzel- und Gesamtbetriebs räten und der Abgrenzung ihrer Befugnisse zueinander, an dem Zwang zur Errichtung der Stäte aber nichts ändert, find nach dem österreichischem Gefeß für die öffentlichen Aemter, für die Eisenbahn, die Schiffahrt, die Post, die Verwaltung der Telegraphie und des Telephons, nur den Betriebsräten entsprechende" Einrichtungen und erst auf Grund besonderer Vereinbarung zwischen den Verwaltungen und ihren Arbeitnehmern durch Berordnung zu schaffen. Das aktive Wahlrecht ist in Desterreich an et monatige Be
triebszugehörigkeit geknüpft. In Deutschland fehlt eine derartige
Boraussetzung ganz.
und Jugendlichen Bis zum 17. Bebensjahre fließen fi ben jetzt! in anderen ähnlich gelagerten Gewerbezweigen gezahlten Löhnen an. Die Gehälter der Jugendlichen von 18 bis 20 Jahren wurden um 300 m. bzw. 400 W., für die Angestellten vom 21. bis zum 23. Lebensjahre um 500 m., bis zum 32. Lebensjahre um 600 M. und darüber hinaus bis zum 45. Lebensjahre um 700 m. jährlich erhöht. Die Arbeitszeit ist werktäglich 8 Stunden, nur Sonnabends Der Mindesturlaub wurde auf 10 Arbeitstage festgesetzt, dabei hat der Schlichtungsausschuß aus volkshygienischen Gründen eine vorzugsweise Berücksichtigung der Jugendlichen empfohlen, in dem er den Parteien nabelegte, bis zum 15. Lebensjahre zweimal 12 und im 16. Lebensjahre zweimal 10 Arbeitstage Urlaub zu gewähren. Später steigt der Urlaub bis zu 4 Wochen. Die in den Verträgen vom 5. und 12. Februar borgefebene Iaffifizierung der Angestellten ist in den neuen Vertrag zu übernehmen.
Für die örtliche Bemessung der Bezüge sind fünf Drts. laffen gebildet, die sich der Reichsbesoldungsordnung anschließen und mit ihrer etwaigen Abänderung gleichfalls geändert werden. Die Abichläge in den niedrigeren Klassen betragen je 5 Proz.
Generalversammlung der Gärtner.
Die Ortsverwaltung des Verbandes der Gärtner und Gärtnereiarbeiter hielt am Montag ihre Generalversammlung ab. Nach Erstattung des Tätigkeitsberichts wurde der Vorstand in seiner bisHerigen Besetzung wiedergewählt. Gleichfalls nahm die Versammlung Stellung zu dem Erlag des Reichswehrministers Noske über den Schuß lebenswichtiger Betriebe. Folgende Resolution fand einstimmige Annahme: Die Versammlung stellt fest, daß keinerlei Ver= anlassung bestand zum Erlaß des Nosteschen Erlasses vom 18. Februar. Derselbe ist geeignet, den Unternehmern( Gemüsezüchtern) das Rückgrat zu stärken und dieselben in ihrer Abneigung gegen eine tarifliche Regelung des Arbeitsverhältnisses zu bestärken. Ruhe und Frieben wird dadurch in diesem Wirtschaftszweige nicht geschaffen und die Arbeitsfreudigkeit bei unzureichenden Löhnen nicht gehoben. Soll trotz des Streifverbots die gewerkschaftliche Betäti gung der Gemüsegärtnereiarbeiter nicht beeinträchtigt werden, so ist dazu notwendig, daß auch dieser Unternehmergruppe mit de felben Deutlichkeit wie den pommerschen Junkern zu Gemüte_g führt wird, daß sie die Grundrechte der Arbeiter zu wahren haben. Die Organisation ist stets bereit, an der Sicherstellung der Volksernährung mitzuwirken; sie verlangt aber für die Arbeiter auskömmlichen Lohn und volle Koolitionsfreiheit.
Die Gemüsezüchter, namentlich in der Umgegend Berlins , habent im vergangenen Jahre derartige Gewinne erzielt, daß sie dazu durchaus in der Lage sind.
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Die Lohnbewegung der Anwaltsangestellten. Der Schlichtungsausscuß Groß- Berlin, von den Angestellten Mit dem Betriebsrätegesen beschäftigte sich Donnerstag abend angerufen, hat am 6. d. Mis. einen Schiedsipruch gefällt. Die in den Andreasfestsälen eine Mitgliederversammlung der Ortsgruppe Anwälte lehnten den Schiedsspruch ab, weil sie gegen den Berlin des Zentralverbandes der Schuhmacher. Das Referat erDie Wählbarkeit ist allerdings dort erleichtert, infofern sie nicht Schlichtungsausschuß Bedenken batten und riefen das Arbeits - stattete Gerb chin. Abgesehen von den üblichen Ausfällen gegen Diefes batte einen neuen Schlichtungsauschuß ge- die Politik der„ Rechtssozialisten" und gegen einzelne Mitglieder die Staatsangehörigkeit und eine bestimmte Berufsangehörigkeit ministerium an. boraussetzt. Bildet, der bezüglich der Gehälter dem Schiedsspruch von Groß der Regierung, stellte er sich auf den Boden der gegebenen TatDie für unser Gefet sehr charakteristische und wesentliche ein Berlin beitrat, dagegen eine andere Gruppeneinteilung beschloß fachen und gab der Hoffnung Ausdruck, daß das Gesetz über die Beheitliche Zuſammenſegung des Betriebsrats aus Arbeitern und die Wirtschaftsbeihilfe ablehnte und zum Teil die Arbeitszeit er triebsräte eine wirksame Verstärkung des Einflusses der Arbeiter Angestellten trog getrennter Wahl beider Gruppen fehlt in höhte. Der Vertrag follte bezüglich der Gebälter nach dem gegenüber den Unternehmertum bedeute. Interessant war das Gewenn eine wesentliche ständnis, daß wir uns auf die Weltrevolution" in absehbarer Zeit dem österreichischen Gesez. Sind dort in einem Betriebe dauernd 1. April geändert werden dürfen, Die nicht verlassen können. mehr als 10 Arbeiter und 10 Angestellte beschäftigt, so wählt jede Erhöhung der Lebensmittelpreise uit. eintreten würde. In der Debatte trat Weiß für die vom Allgemeinen Deutschen Gruppe ihren besonderen Betriebsrat, und nur die gemeinsamen jegigen Gehälter der Anwaltsangestellten betragen für Lehrlinge Angelegenheiten werden gemeinsam geführt. Mit diefer Trennung 40-80 M., für Gehilfen und Stenotypist unen 130-260 m., für Gewerkschaftsbund beschlossenen Richtlinien ein und hob hervor, daß bei der Kandidatenauswahl nur im gewerkschaftlichen Kampf.erder Arbeitnehmergruppen hängt es zufammen, daß Betriebsräte in Bureauvorsteher 300-500 M. monatlich; Leuerungszulagen werden probte Bewerber aufgestellt werden müssen. Die Betriebsräte sollen positive und praktische Arbeit leisten. Die Wahlen der Regel erst zu errichten sind, wenn mindestens 20 Arbeiter oder nicht gezahlt. In vielen Bureaus werden diese Beträge noch nicht Angestellte dauernd gegen Entgelt beschäftigt sind; so war es bei einmal gezahlt. Der Schlichtungsausschuß hat jetzt festgefeßt für dürfen nicht in einen Barteikampf ausarten. Die von der S. P. D. uns bereits nach der Verordnung vom 23. Tezember 1918, während Lehrlinge 70-120 M., für Gehilfen 220-440 M., für Angestellte eingerichtete Betriebsräteschule und-kurse feien eine revolutionärere das neue Gesetz nichts als das Vorhandensein von 20 Arbeit mit qualifizierter Tätigkeit 510-650 m., für leitende Verantwort Tat als einige Dußend radikale Versammlungsreden. Die Angestellten haben auch diefen nehmern( Arbeitern oder Angestellten) verlangt und damit weitliche 740-825 M. über den früheren Umfang hinaus die Errichtung von Betriebsräten Schiedsspruch, obwohl er ihnen zum Teil wesentliche Verschlechterungen gebracht hat, angenommen. Die Anwälte haben den vorschreibt. Die Verhältniswahl, die unser Gesetz von drei Betriebsrats- Schiedsspruch zwar auch angenommen, aber mit der Maßgabe, mitgliedern an vorschreibt, ist in Desterreich erst von vier zu daß die alte Gruppeneinteilung bleibt, daß die Gehaltsfäße wählenden Berfonen an vorgesehen. Bis dahin, also für Betriebe bis Ende Juni gelten, und daß die Weihnachtsgrati bis zu 50 Arbeitern und Angestellten, wird nach dem Mehrheits- fitationen des vorigen Jahres auf die erhöhten Geprinzip gewählt.
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist, wie bei uns, ein Ehrens amt, das„ neben den eigentlichen Berufspflichten ausgeübt wird"; die Tätigkeit hat fich tunlichst ohne Störung des Betriebes au vollziehen". Ersatz gibt es nur für den unvermeidlichen Verdienst entgang und für Barauslagen, alio auch dort nicht für reinen Zeit verlust durch Sigungen außerhalb der Arbeitszeit.
Aus dem Aufgabengebiet der Betriebsräte sei erwähnt, daß irgendeine Form der Mitwirkung bei Einstellungen überhaupt nicht vorgefeben ist, und daß das Mitbestimmungsrecht bei Entlaffungen fich auf die Fälle der Maßregelung beschränft; eine Anrufung des wegen, weil eine Entlassung sich als periönliche Härte darstellt- ein in Zukunft bei uns gewiß sehr häufiger Fall der Anrufung der Schlichtungsstellen, fennt das österreichische Geiez nicht.
Die Stellung des Betriebsrats als Organ der Gewerkschaften ist in Desterreich schärfer als bei uns zum Ausdruck gebracht, indem die Gewerkschaftsbeamten bis zu ein Bieriel der Mitgliederzahl des jeweiligen Betriebsrats in diesem wählbar sind.
Gewerkschaftsbewegung
Vollmershaus als Mitglied der Gewerkschaftskommission be= gründete die in der Freiheit" veröffentlichte Erklärung der U.S.P.Vorstände der Berliner Gewerkschaften, aus der zu entnehmen ist, daß nur die freigewerkschaftlichen Listen einen vollen Erfolg der Arbeiterschaft gewährleisten. Im übrigen waren seine Ausführungen sehr fachlich, was mit Genugtuung hervorgehoben perden muß. Materne betonte, daß eine Spaltung der Arbeiter bei den Betriebsrätemahlen vermieden werden müsse. Dem UnterBälter angerechnet werden, das beißt mit anderen nehmertum muß die geschlossene Phalang der Arbeiterschaft in den Worten, der Schiedsspruch wird angenommen mit der Maß- Betrieben entgegengestellt werden. Nur so tommen wir zum Ziele- Die Ans zum Sozialismus. gabe, daß er in der Hauptsache abgelehnt wird. gestellten sind mit der Regelung, die wohl einzig in ihrer Art ist, nicht einverstanden und werden am Sonntag vormittag 10%, Uhr in den Arminballen, Kommandantenstraße 58/59, über ihre weiteren Maßnahmen Beschlüsse fassen.
Ge dürfte hier wirklich an der Zeit sein, daß, nachdem vor furzer Zeit die Gebühren der Rechtsanwälte durch Gefeß eine wesentliche Erhöhung erfahren haben, das Reichsarbeitsministerium auch zugunsten der Angestellten einmal energiich eingreift.
Teuerungszulagen für die Handelshilfsarbeiter im Einzelhandel.
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Nach der ruhigen und fachlichen Diskussion teilte der Vorsitzende Stodmann mit, daß demnächst in der Freiheit" und in der fapitalistischen Berliner Volkszeitung" Inserate publiziert werden, die er den Kollegen zur Beachtung empfahl. Die wirklich auf dem Boden des revolutionären Rätesystems stehenden Ultraradikalen benußen das Mosseblatt als Publikationsorgan. Das iſt die neueste Blüte des Radikalismus!
Achtung, Versicherungsangestellte!
Der Schiedsspruch des Reichsarbeitsministeriums wegen des Reichstarifes der Versicherungsangestellten ist am Freitag gefällt worden. Ueber den Verlauf und den Erfola der Verhandlungen In der Sigung des Schlichtungsansicusses am Donnerstag wird in einer Sonnabend nachmittag um 2 Uhr im Zirkus Buich nachmittag wurde vom Schlichtungsausschuß den Barteien( Arbeit- tagenden Versammlung Kollege Frig Schmidt Bericht erstatten. der Angestellten. geberverband tm Einzelhandel und dem Deutschen Transportarbeiter- Wir bitten alle Kollegen, vollzählig zu erscheinen. Zentralverband verband) folgender Vergleichsvorschlag empfohlen: Zu den im Schiedsspruch vom 6. Oftober 1919 festgelegten Lobnfäßen werden ab 1. Januar 1920 folgende Teuerungszulagen dewährt: Für jugendliche Arbeiter von 14-16 Jahren 9 M., von 16-18 Jahren 16 M., bon 18-20 Jahren 24 M. pro Woche. Für ledige und verheiratete Arbeiter ohne Kinder über 20 Jahre 43 M., für verheiratete Arbeiter über 20 Jahre mit Kindern 47 M. pro Woche. Weibliche Erwachsene erhalten 25 Broz. weniger. Dieser Vergleichsvorschlag wurde von beiden Parteien an
genommen.
und Umpreßanstalten.
Der Schiedsspruch im Versicherungsgewerbe. Am 23. Februar 1920 trat der Schlichtungsausschuß im Reichsarbeitsministerium erneut zusammen. Nach eingebender Prüfung der Einwände des Arbeitgeber verbandes gegen das Schlichtungsverfahren Der Streit in der Berliner Stroh- und Tamenhutindustrie und der von den Arbeitnehmerverbänden beigebrachten Unterlagen fam der Schlichtungsausschuß zu der Auffassung, daß nur eine Minderheit der im Versicherungsgewerbe tätigen Angestellten bis zum 16. Februar 1920 durch Reversunterschrift sich mit den vertrag lichen Vereinbarungen vom 5. und 12. Februar 1920 einverstanden erklärt hatte, und damit materiell der Anlaß für den Eintritt in die Verhandlungen gegeben war.
Nach fünftägiger Tauer wurden die bis spät in die Nacht hinein währenden Verhandlungen am 27. Februar 1920 zu Ende ge
führt und der Schiedsspruch verkündet.
Bu einer imposanten Rundgebung gestaltete sich die am Donnerstag, mittags 12 Uhr, im großen Saale des Gewerkschaftshauses stattgefundene Versammlung, in welcher die Streifleitung über den Stand der Streiflage Bericht erstattete. Die Arbeitgeber haben ein weiteres Angebot gemacht, wonach sie den Grundlohn für Männer bon 140 auf 150 M. erhöhten und einer 30prozentigen Teuerungszulage zustimmten. Näherinnen und Phantastehutarbeiterinnen follen 30 Prozent auf den bisherigen Grundlohn 80 M. erhalten. Von einer Nachzahlung 1. Januar 1920 wollen Die Herren nichts wissen. Für die Streibenden, unter denen ein vorDurch den Schiedsspruch wird der einheitliche Reichs- züglicher Geist herrscht, ist das Angebot unannehmbar. Nachstehende tarifvertrag für alle Versicherungsangestellten fowohl Resolution wurde einstimmig angenommen: der Direktionsbetriebe als auch der Verwaltungs- und Pro- Die im großen Saale des Gewerkschaftshauses tagende Vervisions Generalagenturen eingeführt. Sämtliche Bestimmungen sammlung der in der Berliner Stroh- und Damenhutindustrie und knüpfen an die tariflichen Regelungen vom 5. und 12. Fe- Umpreßanstalten streikenden Arbeiter und Arbeiterinnen nehmen Kenntnis von dem Angebot der Arbeitgeber Sie weisen das Anbruar 1920 und an die dazu gehörigen protokollarischen Ergänzungen gebot, in welchem die Streitenden nur eine Verhöhnung ihrer beDas System der Entlohnung wird im großen und ganzen rechtigten Forderungen erblicken, entrüstet zurück. Sie lehnen es beibehalten mit der Aenderung, daß die Verheirateten und Kinder- ab, auf Grund dieses Angebote mit den Arbeitgebern in Verhandzulagen monatlich zur Auszahlung gelangen und nicht einen lungen zu treten. Die Versammelten erklären aufs neue, von ihren Bestandteil des festen Gehaltes, sondern eine Zeue Forderungen nicht abzuweichen und stehen fest auf dem Boden der rungszulage bilden. Die neuen Gehälter der Lehrlinge am 20. Februar in der Versammlung festgelegten Entschließung.
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Wir bitten um gefl. Berichtigung bzw. Ergänzung der Verzeichnisse.
Achtung! An die Funktionäre und Betriebsräte der Graph. Berufe! Achtet auf das in der heutigen Nummer erschienene Inferat! Das Graph. Kartell. J. A. Czerny.
Zentralverband der Angestellten. Fachgruppe 6 b, Seftion der Speditionsangestellten. Die Vertrauensleute des Zentralverbandes, Sektion Spedition, sowie die Vertraueneleute der Kutcher und Arbeiter des Deutschen Transportarbeiterverbandes in der Speditionsbranche ver ammeln fich am Sonntag, den 29. Febr., borm. 9 Uhr, bei Schirm, Charlottenstr. 7, zu einer Besprechung über das Betriebsrätegefet.
Verbond des Post- und Telegraphenpersonals( Mitgliedschaft im Deutschen Transportarbeiterverband). Jugendliche Telegrammbesteller vom Oberpostdirettion bezirk Groß- Berlin: Sonntag, den 29. Febr., nachmittags 2 11br, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15( Saal 3) Bersammlung. Tagesordnung: 1. Der Reichstarif in seinen Wüfungen für die jugendlichen Telegrammbesteller. 2. Diskussion und Beschlußfaffung.
Jugendveranstaltungen.
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Verein Arbeiterjugend Groß Berlin . Jugendsekretariat W 9, Bellevueftr. 7. Giternabend im Jugendheim, Lindenstr. 3, heute 6%, Uhr.
Vorträge, Vereine und Versammlungen. Vorträge, Vereine
teilung.
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Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und hinter bliebenen, Bez. 9, NO. Montag, den 1. März, 18 Uhr, in den UnionsFestfälen, Greifswalder Str. 222: Versammlung der Hinterbliebenen. Dienstag, den 2. März: Bersamanlung der Kriegsbeschädigten. SeifenverTurnvereinigung Berliner Lehrer. Montag, den 1. März: Außerordentuche Versammlung Gr. Frankfurter Str. 16( 34gendheim). Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis mit jier wiederholten, im Küstengebiet noch vielfach starken Rieberschlägen Sonntag mittag. Zeitweise ausflarend, jedoch überwiegend bewölkt, und frischen weitlichen bis nordwestlichen Winden. Weitere Abkühlung. zh. Glode, Berlin . Verlag: Borwärts- Berlag G. m. b. H.. Berlin . Drud: BrrBerantw. für den redaktion. Teil: Artur Ridler, Charlottenburg : für Anzeigen: wärts- Buchdruderei u. Verlagsanstalt Baul Ginger u. Co. Berlin. Lindenftr. 3.
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