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Das Protokoll über Helmhakes Tod. Leutnant Bindmüller erklärt: Als nach Helmhates Tod ein Protokoll aufgesetzt wurde, war ich Protofollführer. Hiller bestellte auch Beugen, welche ettvas über Helmhake wußten. Bors: Bei anderen Todesfällen ist doch aber niemals ein Protokoll aufgenommen worden? Weshalb hat man das bei Helmhates Tod? Beuge: Wahrscheinlich deshalb, weil unter den Leuten das Gerede ging, der Oberleutnant Hiller habe dem Verstorbenen das Effen verweigert. Vors: Was haben nun die einzelnen Leute zu Protokoll gegeben?-8euge: Das weiß ich im einzelnen nicht mehr. Ich erinnere mich jedoch noch, daß besonders festgestellt wurde, wer Helmhate etwas zugesteckt habe und was. Vors.: Wo ist nun das Protokoll hingekommen und für wen war es beftimmt? 8euge: Hiller nahm es an sich. Vors: Angeflagter, für wen hatten Sie das Protokoll bestimmt? hiller: Ich denke, daß ich es dem Bataillon als Tatbericht einreichte. Vors: Das war doch aber ein förmliches Protokoll mit Zeugenbernehmungen, kein einfacher Tatbericht. Hiller: Ich weiß von dem Protokoll nichts, aber ich denke mir, daß ich zur Bekräftigung des Tatbestandes Zeugen nannte.- Vors.: Es ist mir un verständlich, daß Sie sich nicht besinnen können. Die Aufnahme eines Protokolls, die bei keinem anderen Todesfall vorgenommen wurde, is an sich so auffällig, daß Sie sich erinnern müssen. Angef I.: Ich war eine Zeitlang Gerichtsoffizier und habe als Soldat so viele Protokolle aufgenommen, daß ich mich an diese nicht mehr erinnere. Bors: Trotzdem ist es auffällig, daß Sie bei feinem anderen Todesfall ein Protokoll auffezen ließen. Zeuge Lindmüller: Die Zeugen wurden in Gegenwart des Angeflagten vernontmen. Er machte einen überreizten Eindruck und hat wohl auch in diesem Zustand viel Strafen verhängt. Er war
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immer reichlich mit Alkohol versehen,
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er befam auch viel aus Berlin geschickt. Von dem für die Kompagnie bestimmten Schnaps blieb wohl auch das meiste in seinen Händen. Angefl.: Meine Freunde schickten mir sehr viel Alkohol. Ich habe aber noch viel davon abgegeben.
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Ein
Itreten habe. Kurz darauf sei Major v. Kohler vorbeigekommen| Verwundungen, Sie er babongetragen hat. Er habe sofort nach und Helmhake habe zweimal gerufen:„ Herr Major!" Als der seinem Ausscheiden aus dem Heeresdienst eine Stelle beim ReichsMajor nicht hörte, habe der Angebundene nochmals geschrien: entschädigungsamt angetreten, er babe für 300 M. monatlich ge= Herr v. Kohler!" Darauf sei der Major hinzugekommen und arbeitet, nur um den Staat wieder aufbauen zu helfen. Wenn er gefehlt habe befohlen, daß Helmhate sofort in Untersuchungshaft abgeführt Fluchtverdacht läge bei ihm wirklich nicht vor. habe, so wolle er auch die Schuld auf sich nehmen. Zeuge Frant bestreitet diese Darstellung und behauptet so- Nach kaum halbstündiger Beratung verkündete der Vorsitzende gar, Sievert habe überhaupt nicht Posten gestanden, als Helmhake Geh. Oberkriegsgerichtsrat Tr. Boeder folgendes zum zweitenmal angebunden wurde. Das Gericht fett infolgedessen die Vereidigung Sieverts
werde.
aus.
Beuge Krumreh wurde von dem Angeklagten einmal geohrfeigt, weil er den Gardefüfilier Rosenblüth einen„ berfluchten Juden" genannt hatte und dieser sich darüber beim Kompagnie führer beschwerte. Auch in anderen Fällen habe Hiller die Leute mit seinem Bergstock geschlagen. Oberleutnant v. Somnik schildert den Vorgang, der zur Berhaftung Helmhakes und feiner Unterbringung im Arrestunterstand geführt hatte. Helmhake sei durchaus lose am Baum angebunden gewesen. Von einer Entziehung der Nahrung sei beim Bataillonsstab nichts bekannt gewesen, sonst wäre Major v. Kohler sofort dagegen eingeschritten. Der Zeuge erinnert sich, daß über den Tod Helmhates eines Aufzeichnung gemacht werden sollte, da Helmhate mit Kaiser zusammen im Unterstand sich befand und man annehmen mußte, daß der übel beleumdete Kaiser versuchen würde, etwas aus der Sache zu machen. Zeuge Sont schildert, daß der Sanitätsunteroffizier den Kompagnie führer aufmerksam zu machen pflegte, wenn sich jemand bei diesem krank melden wollte. Der Angeklagte sei also eventuell vom Sanitätsunteroffizier beeinflußt worden und habe deshalb geglaubt, Helmhake sei nicht frank.
Nach weiteren Beugenaussagen, die zumeist belastend sind, hält Kriegsgerichtsrat Mayer seine
Anklagerede.
Der Vortours, den man dem Gericht erster Jnstanz gemacht hat, Beuge Naiset erklärt: Der Oberleutnant hat mich damals daß es nämlich den Fall über das Knie gebrochen und nicht alle mit dem Revolver bedroht, damit ich zu seinen Gunsten aussage. Beugen vernommen hat, kann man diesem Gericht nicht machen. ( Bewegung.) Ich habe damals ausgesagt, daß wir Essen befomments Soldat kann man dem Angeklagten hohe Achtung zollen. Nicht haben. In Wirklichkeit haben wir nur das bekommen, was wir aber als Vorgesetzten, denn er hat seine Stellung in schlimmster un zusammengebettelt haben. Der Oberleutnant hat es dann im Protokoll so dargestellt, als ob Helmhake auf seinen Befehl Nahrung bekommen habe. Zeuge Lindmüller: Wenn Hiller den Kaiser mit dem Revolver bedroht hätte, dann würde ich mich dessen bestimmt erinnern. Beisiger Leutnant Suchardt: Staver, weshalb haben Sie denn gestern gar nichts von der Geschichte mit dem Revolver gesagt? Zeuge Kaiser: Mir sind diese Einzelheiten erst jetzt wieder eingefallen. Vert: Kaiſer hat im Ermittlungsverfahren ausgesagt, er wäre so nervös, daß er sich nicht mehr auf alles genau besinnen föhne. Kreisarzt Now a d, damals Stabsarzt, hat u. a. die Leiche Selmbates obduziert und als Todesursache blutigen Dünndarmfatarrh festgestellt. Wenn es jedoch richtig ist, daß H. mehrere Tage ohne Nahrung blieb und bei seiner Krankheit in einem naffen Unterstand lag, so dürfte das auf die Beschleunigung seines Todes eingewirkt haben. Auch die Kälte dürfte hier mitgewirkt haben. Ob H. bei rechtzeitiger Ueberführung in ein Lazarett hätte gerettet werden können, ist nicht zu sagen. Die Erkrankung Helmhates ist sehr wahrscheinlich auf Infektion zurückzuführen.
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Kaufmann Pfaff ist von Hiller mit dem Gewehrkolben mißhandelt worden, weil ihm beim Gewehrreinigen ein Schuß losgegangen war. Hiller habe auch im Graben die Posten, auch wenn fie nicht geschlafen hatten, mit dem Spaten geschlagen, mit den Worten: Du und schläfst ja schon wieder!" Hiller sei auch sehr oft angetrunken.
gewesen.
Beuge Stefan hat gesehen, wie Siller den am Baum angebunbenen Helmhate geshrfeigt hat( was Hiller bestreitet).
Beuge oppe hat mit angesehen, wie der Hiller dem aus dem Erdloch herausgeführten Helmhate unter Schimpfworten einen Austritt gegeben hat. Der.Befehl, H. das Essen zu entziehen, habe nur für einen Tag gegolten. Diesen Befehl habe ihm der Gruppenführer gegeben.
Ariegsgerichtsrat Mayer: Helmhate hat sich also frank gemeldet, fehlte deswegen beim Gewehrreinigen und wurde dann dafür an den Baum gebunden? 3euge: Jawohl. Bert.: Der Angeklagte wußte aber nichts davon, daß Helmhake sich krank
gemeldet hatte.
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Beuge aesiner stand vor dem Unterstand Bosten und wurde von dem Gruppenführer Kuhn dahin instruiert, daß die Gefangenen feine Nahrung erhalten dürften. Aus einem von Hiller Vorf.: geöffneten Lebensmittelpaket fehlte eine Flasche Num. Haben Sie sich nicht darüber beschwert? 3euge: Nein. Dann wäre es mir so ergangen wie Helmbate und den anderen armen Kerlen. Vorf.: Angeklagter, was haben Sie darauf zu sagen? Hiller: Auf derartige Angriffe verzichte ich zu antworten. Dreher Barnid gibt.noch Einzelheiten über den elenden Bustand Helmhakes, als er vom Erdloch zur Latrine geführt wurde, an. Helmhale war so schwach, daß die beiden Sanitätssoldaten ihn halten mußten. Siller rief Helmbate zu: Salten Sie die Hände an die Hosennaht! Helmhate antwortete:
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Ich kann nicht mehr.
Urteil:
Auf die Berufung des Gerichtsherrn wird das Urteil vom 29. Dezember 1919, soweit es den Angeklagten von der Mißhandlung des Helmhate freispricht, aufgehoben und der Angetlagte wegen Mißhandlung eines Untergebenen in fünf Fällen, davon in einem Fall mit Todeserfolg, zu zwei Jahren Gefängnis und Dienstentlassung
verurteilt.
barbarisch und erinnert geradezu an das Mittelalter.
Das Gericht hat auf eine Gesamtstrafe von 2 Jahren Gefängnis und Dienstentlassung erkannt. Von einer Festnahme jedoch abgefehen, da Fluchtverdacht nicht vorliegt. Der Angeklagte erklärte, sich die Entscheidung über eine Revision vorbehalten zu wollen.
In der Begründung heißt es: Die Ansicht des Gerichtsherrn, daß die Schuld des Angeklagten an dem Tode des Helmhake nicht festgestellt ſei, ist für das Oberkriegsgericht bedeutungslos. Dem Berufungsgericht kann keine Vorschrift darüber gemacht werden, wie weit es in seiner Beurteilung des Falles zu gehen hat, denn der Gerichtsherr tann nicht wissen, welche Folgen sich aus der Beweiserhebung für die Beurteilung ergeben. Auf Grund der eidlichen Zeugenaussagen hat das Gericht für erwiesen angesehen, daß der Angeklagte sich in den drei Fällen der Mißhandlung, darunter in einem Falle der Mißhandlung mit Todeserfolg schuldig gemacht hat. Die Strafe des Anbindens in großer Kälte ist Sie ist ja auch im Laufe des Krieges abgeschafft worden. Bei der Strafabmessung hat das Gericht berücksichtigt, daß Hiller wiederholt verwundet und hochgradig nervös, immer wieder sich zum Dienst gemeldet hat und offenbar nicht die nötige Widerstandstraft gegen auftauchende Affekte gehabt hat. Weiter hat das Gericht die schwierigen geldverhältnisse in Betracht gezogen, und ferner den Umstand, daß Hiller das Bestreben hatte, die Disziplin aufrechtzuerhalten, und daß er sich selbst nicht die geringste Schonung auferlegte. Straferschwerend kommt in Betracht, daß der Angeklagte offenbar eine starke Neigung zu Gewalttätigkeiten beWeise mißbraucht. Seine Behauptung, die vielen und schweren sessen hat, daß er ein älterer Offizier war und mehr Ruhe und Strafen feien notwendig gewesen, die Disziplin aufrechtzuerhalten, Ueberlegung hätte haben müffen. Seine Handlungsweise mußte ist absolut unhaltbar. Denn solche Strafen waren das ungeeignetste auf die Leute provozierend wirken, die Autorität untergraben und mittel, die Disziplin zu fördern Der Angeklagte wäre verpflichtet die Dienstfreudigkeit herabmindern. Derartige in Roheit ausgewesen, gerade im Felde die Leute durch Kameradschaftlichkeit und ratende Mihhandlungen können nicht scharf genug geahndet Fürsorge zu gewinnen. Er hätte sich um jeden einzelnen Mann werden, zumal wenn sie von einem Offizier begangen werden. kümmern müssen, und durfte nicht wegen jeder geringsten Verfehlung die Soldaten an den Baum binden lassen. Leider ist das Urteil in erster Instanz nicht in vollem Umfange angefochten worden, so daß dieses Gericht nicht in der Lage ist, ein einheitliches Urteil zu fällen. Der Freispruch im Fall Helmhake ist ungerechtfertigt. Der Anklagevertreter erklärt die Ohrfeige und den Tritt in das Gefäß als zweifellose Mißhandlung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten im Dienst. Trotz dem Befehl des Majors, Selmhate festzunehmen, der in seiner höchsten Not den Major um Silfe angerufen hatte, wäre der Angeklagte verpflichtet gewesen, fofort eine Untersuchung einzuleiten und Helmhake wieder in Freiheit zu sehen. Der Angeklagte hat das unterlassen. Er hat die fundamentalste Pflicht einem Beschuldigten gegenüber, ihn zu berhören, nicht erfüllt, er hat den Helmhake noch gequält, indem er verbot, ihm Nahrungsmittel zu bringen. Wenn auch die ärztliche Untersuchung ergeben hat, daß der Tod Helmhakes auf einen blutigen Dünndarmkatarrh zurückzuführen ist, so ist doch auch für den Laien ersichtlich, daß zwischen dieser Behandlung und dem Tode des Helmhake ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Dabei fommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte diesen Ecfolg beabsichtigt oder hat voraussehen können. Der Angeklagte hat ein gutes Teil mit dazu beigetragen, die Heze gegen die Offiziere zu verschärfen. Kriegsgerichtsrat Maher beantragte zum Schluß folgende Strafe: 1. Wegen Mißhandlung des Helmhake durch die Ohrfeige zwei Monate Gefängnis; 2. wegen des Trittes in das Gefäß unter gleichzeitiger Beschimpfung 6 Monate Gefängnis und Dienstentlassung; 3. wegen der Gesundheitsschädigung in ursächlichem Busammenhang mit dem Tode 5 Jahre Gefängnis, und als Gesamtstrafe 3 Jahre 6 Monate Gefängnis und Dienstentlassung, vorläufige Festnahme des Angeklagten begen Fluchtverdachts und mit Rücksicht darauf, daß die Strafvollstreckung zur Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin notwendig ist.
Theater der Woche.
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Gynt. 8. Der Kronprinz.
Deutsches Theater: 2., 3., 5., 6., 8. Robold. 4. Ge
3. Evangelium. 5. Tristan und Jfolde. 6. Tiefland. 7. Hoffmanns Erzählungen. 8. Carmen. 10. Ein Maskenball. Schauspielhaus: 2., 4. u. 6. Der Marquis von Keith. 3. Journaliſten .( Bankow, Lyzeum: Geſpenſter.) 5. Othello. 7. Beer svenster. 7., 9. Candia. 10. Lebender Leichnam. Kammerspiele: 2.- 6., 8. Stella. 7. Die Büchse der Pandora. 9. Frühlings Erwachen. Leffingtheater: Frau 5. Beer Gynt. Theater i. b. Königgräger Straße: Warrens Gewerbe. Die große Katharina. Mit dem Feuer spielen. Deutsches Opernhaus: 2. u. 8. Der Brophet. 3. Undine. 4. Hoffmanns Erzählungen. 5. Der Widerspenstigen Zähmung. 6. Die Fledermaus. 7. Die Hügelmühle. 9. Carmen. Schiller Die Rabensteinerin. 5. u. 9. Die verlorene Tochter. Theater: 2., 3., 4. 11. 6. Großes Schauspielhaus: Der weiße Heiland.
7. u. 8. 2x2= 5.
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Die Dame vom Sirkus.
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Deutsches Künstlertheater: Menagerie. Täglich. Die Tribüne: Franziska. Ab 4. Mat: Der junge Mensch. Berliner Theater: Der legte Walzer. Kleines Schauspielhaus: Die Pfarrhauskomödie. Srianontheater: Myrrha, Residenztheater: Die Raschhoffs. Sentraltheater: Fräulein Pud. Theater in der Alten Jakobstraße. Die ver fchwundene Pauline. Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater: Der Hutmacher Seiner Durchlaucht. Komische Oper: Eine Ballnacht. Lustspielhaus: 8wangseinquartierung. Metropoltheater: Jm weißen Rößl. Neues Operettenhaus: Thaliatheater: Amor auf Reifen. Theater am Nollendorfplatz: Eine Nacht im Paradies. Theater des Bestens: Familie Schimet. Kleines Theater: Der Snob. Wallnertheater: Cavalleria rusticana. Bajazzo. Walhallatheater: Unsere Magdalenen. Rose- Theater: 2., 6. ab. Das es der Liebe. 3., 4. und 5. Offiziere. 8. Die im Schatten leben. Rasinotheater: Ontel Cohn. Luisentheater: O schöne Jugendzeit. Neues Bolts- Theater: Die Brüder Karamasow. Folies Caprice: Die abgetretene Frau. O diefer Nowad! Zwangseinquartierung. fein Ring.- Deuliches Theater: 2. Die Büchse der Bandora. Nachmittagsvorstellungen. Voltsbühne: 2., 5. u. 9. Gnges und Kammerspiele: 2. Gespenster. Leffingtheater: 2. u. 9. Der rote Hahn. Theater in der König. gräger Straße: 2. u. 9. Erdgeist. Deutsches Opernhaus: 2. u. 9. Martha. Schillertheater: 2. u. 9. Wie es euch gefällt. Die Tribüne: 2 u. 9. Die WandIung. Deutsches Künstlertheater: 2. 11. 9. Dies irae. Komödienhaus: 2. u. 9. Gie. Berliner Theater: 2. u. 9. Bummelstudenten. Trianontheater: 2. u. 9. Herrschaftlicher Diener gesucht. Residenztheater: 2. u. 9. Der gute Ruf. Theater daß der Gerichtsherr das Urteil nur in den drei Fällen der ein Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater. 2. Die zärtlichen Verwandten Theater des Westens : 7. u. 8. fachen Mißhandlung angefochten hat. Man könne den Groll der am Stollendorfplat: 2. Drei alte Schachteln. Kleines Theater: 2. u. 9. Jettchen Gebert. Walhalla- Theater: Rose- Theater: 2. u. 9. Staatsanwalt Allegander. 5. u. 8. Emilia Beitungen verstehen, denn die Handlungsweise des Angeklagten Gejek. sei das, was das Volk damals so erbittert hat und noch heute er- Galotti. Kasino Theater: 2. u. 9. Moritz aus Amerika . Luisentheater: 2., 8. bittern muß. Der Gerichtshof dürfe aber weder nach rechts noch u. 9. Minna von Barnhelm. nach links schauen, sondern müsse ein Urteil fällen, das nur die aur Verhandlung stehenden Tatsachen berüdsichtigt. Beim Straf maß bat Dr. Sirschfeld zu erwägen, daß der Angeklagte infolge feiner zwei Stopfschüsse schon gar nicht mehr fv gewesen sei, sich aber trotzdem dem Vaterlande immer wieder zur Verfügung ges stellt habe.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld betonte in feinem Plädoyer,
Ein Krantenpfleger hob den einen Arm Helmhates hoch, doch fiel Kriegsgerichtsrat Maner führte in einer furzen Replik aus, dieser reglos herunter. Die linte Ceite schien gelähmt zu sein. daß die Schuldfrage unteilbar sei, und daß deshalb das Gericht Der Zeuge hat Hiller häufig betrunken gesehen. fich auch mit der Mihhandlung mit Todeserfolg beschäftigen müsse. Bergmann Sievert will gesehen haben, daß Hiller den an Dabei sei es gleichgültig, ob der Gerichtsherr diese Frage ausgeden Baum gebundenen Helmhafe georfeigt und vor den Leib geschaltet haben wollte. Der Angeklagte erwähnt die zahlreichen
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