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Oeffentliche Versammlung.

2.- D.: 1. Wesen, 8wed und Ziele der Hirsch- Dunderschen Gewerkvereine. Ref.: Kollege Schumacher. 2. Bericht über die zentralen Berhandlungen in der Maßschneiderei und Konfettionsbranche. 1987b Ernsteste Pflicht aller Berufskollegen und Rolleginnen ist es, fich über die Vorgänge im Beruf zu informieren und zu erscheinen. Die Ortsverwaltung.

Groß- Berlin.

Deutscher Polierbund. Bezirksverein Mittwoch, 5. Mai, abends 7 Uhr, in den Mufifer

sälen, Kaiser- Wilhelm- Str. 31:

Haupt- Versammlung.

Tagesordnung wird daselbst bekannt gegeben.

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Tel.: Steglig 2398. Der Borffand. J. A.: P. Grahl.

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Frau Emma Schulz, Beamtin der Ortskranken­taffe Berlin Cöpenicker Str., zu ihrem 25jähr. Jubiläum am 3. Mai unseren herz­lichsten Glückwunsch.

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Allgemeine Mitglieder- Berfammlung

am Montag, den 3. Mai, abends 62 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Saal 4( gt. Saal), Engelufer 15. Tagesordnung:

Bericht vom außerordentlichen Verbandstag Erscheinen aller Kameraden ist Pflicht! Mitgliedsbuch legitimiert.

255/6

Der Borstand. J. A.: F. Benada.

Dr. med. Wilh. Mayer

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Bekanntmachung.

der Buchbinder Bertellung von Kunsthonig und Zuderrübensaft.

und verwandter Gewerbe zu Berlin . Bekanntmachung.

Die Ausschußmitglieder ber Ortskrankenkaffe der Buch binder werden hiermit zu der am Dienstag, 11. mai, abends 7 Uhr, im Ge werffchaftshaus, Gaal 3, ftattfinbenben

Ordentlichen Ausschußsihung

eingelaben.

Tagesordnung:

1. Protokollverlesung.

2. Abnahme der Jahres

rechnung für 1919.

3. Gagungsänderung

ber

$$ 1, 2, 4, 9, 10, 13, 14, 19, 32,

Gemäß§ 5 der Berordnung des Magiftrats Berlin über Lebensmittelfarten vom 18. Oktober 1916 wird für den Gemeinde­bezirk der Stadt Berlin bestimmt:

I.

Auf Abschnitt Nr. 19 ber Groß- Berliner Lebensmittelfarte mit Aufbrud: Stadt Berlin " ist 250 Gramm Kunsthonig oder 500 Gramm Zuckerrübensaft abzugeben.

II.

Der Preis für Kunsthonig beträgt: Für ein Pfund in fertigen Bfundpaketen im Ausstich.

BO

Der Preis für 8uderrübensaft beträgt: Für ein Pfund

III.

7.30 9.

7,20

1,15

Der Bestellabschnitt Nr. 19 der Groß- Berliner Lebensmittel­farte mit Aufdruck: Stadt Berlin " darf nur in demjenigen Geschäft, in dem der Verbraucher zum Zuckerbezug in das Rundenverzeichnis eingetragen ift, gegen Abstempe­lung des Empfangsabschnittes abgeliefert werden und zwar in

der Beit von M.3750.­

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4. Aenderung der Dienst

ordnung.

5. Berschiedenes.

Der Borstand.

284/1

4. Gottesmann, Borfikender,

Fr. Reese, Schriftführer.

Montag, den 3. Mai einschließlich

bis Sonnabend, den 8. Mai 1920. Nachträgliche Anmeldungen find nicht zulässig. IV.

Jeder Kleinhändler ist verpflichtet, sobald er die Ware zur Stelle hat, den Verkaufsbeginn durch Anschlag anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Entnahme des Kunst­

Betanntmachung.nigs oder bes Zuckerrübenjafts ben Empfangsabschnitt vor­Betanntmachung. zulegen; der Verkäufer hat den Empfangsabschnitt abzuschneiden

Allg. Ortstrantentaiſe und an sich zu nehmen.

der Stadt Berlin .

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Die am 23. April d. J. er­folgte Bekanntmachung über Serauffetzung beaw. Verände­

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Direktor d. Berliner Bolts- Lichtheilanstalt Invalidenstr. 130( Stett. Bahnh.)

da mehrere tausend Damen wegen Ueberfüllung keinen Einlaß fanden:

Montag, den 3. Mai, abends 7, Uhr, Sophiensäle, Sophien­straße 17/18, gr. Saal, 1000 Personen fassend; Dienstag, den 4. Mai, abends 7% Uhr, Böhmisches Brauhaus, Landsberger Allee 11, gr. Saal, 1200 Personen fassend; Mittwoch, den 5. Mai, abends 7, Uhr, Bockbrauerei, Fidicin­straße 2/3( Eingang Tempelhofer Feld), gr. Saal, 2000 Per­sonen faffend;

Donnerstag, den 6. Mai, abends 7 Uhr, Borussia- Festsäle, Aderstr. 6/7( an der Elsasser Straße), gr. Saal, 1000 Per­fonen faffend;

Freitag, den 7. Mai, abends 71/2 Uhr, Börsenrestaurant( Zentral­viehhof), Eldenaer Str. 37, gr. Saal, 2000 Personen fassend;

über

Frauenleiden

unter Vorführung einer Anzahl

Lichtbilder.

Aus dem Inhalt des Vortrages:

1. Warum sind so viele Frauen unterleibskrank?

2. Bodurch entstehen Unterleibsleiden wie Entzündungen, Fluß, Snidungen, Senkungen, Myome usw.?

3. Welche Ursachen haben Rückenschmerzen, Schmerzen im Leib, in den Seiten sowie schmerzhafte und allzureiche Menstruationen und welche Krankheiten können daraus entstehen?

4. Wie erzielt man eine leichte und schmerzlose Entbindung?

5. Wie verhütet man bei Frauenleiden Operationen?

Rechtzeitige Aufklärung über vorstehende Fragen verhütet viel Sorgen, Kummer und Bein.

1285b

Da die Vorträge stets fehr flart besucht sind, ist, trotzdem diesmal die Säle bis 2000 Personen fassen, rechtzeitiges Erscheinen angezeigt. Eintrittspreis durchweg 2 Mark, inkl. Steuer. Anfang 7 Uhr. Kaffeneröffnung Uhr. Ende nach 10 Uhr. Erscheint nur einmal!

änderung der Stufeneinteilung vom 20. April 1920 bleibt be­stehen, jedoch mit der Maß­gabe, daß die neue Grundlohn und Stufeneinteilung nicht am 1. Mai 1920 in Kraft tritt. Berlin , den 30. April 1920. Der Borstand,

R. Nürnberg, A. Schmidt, Borsigender. Schriftführer.

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Die Kleinhändler haben die von ihnen angenommenen Bestellabschnitte an den Großhändler, von dem sie den Kunst­honig oder Rübensaft Beziehen, entweder durch Boten oder eingeschriebenen Brief abzuliefern und zwar

bis Mittwoch, den 12. Mai 1920. Die Uebersendung durch gewöhnlichen Brief ist unzulässig.

Der Großhändler hat die Abschnitte sofort an die Sucker­zuteilungsgesellschaft, Lintstr. 25, weiterzugeben; von dieser find bie Abschnitte bis zum

Freitag, den 21. Mai 1920

der Zuckerversorgungsstelle Berlin einzureichen.

Die Abgabe von Zuckerrübensaft fann nur infowelt ver­langt werden, als der Kleinhändler im Besize von Rübenfaft ist. Berlin , den 28. April 1920.

1795/ 8u. 20.

Magiftrat. Suckerversorgungsstelle. Dr. Reimann.

W

Allgem. Ortsfrankenkasse für den Stadtbezirk Cöpenick. Bekanntmachung.

Beschlossen in der Vorstandssigung am 26. April 1920( su vergl.§8 der Berordnung über Herauffezung des Grund­lohns usw. vom 1. 4. 1920, R. G. B., G. 433 ff.)

Der Grundlohn wird wie folgt festgesetzt:

2.

für Stufe A auf.

bie 1. Stufe auf

2

"

3.

6

4.

8

5.

10

12

15

18

"

21

"

24"

27

"

30

"

"

"

"

"

10.

11.

"

10

"

12.

"

In Stufe A gehören alle ohne Entgelt beschäftigten Lehrlinge.

AL 2345OTOROLA

"

"

8

N

9

H

10

31

18

11

"

"

12

"

Raffenmitgl. mit einem Entgelt bis 2 M.

von 2,01-4

"

4,01-6

"

6,01-8

"

" 8,01-10

"

10,01-12

"

12,01-15

"

15,01-18

"

18,01-21

"

W

21,01-24

N

M

24,01-27

W

W

"

m. als 27

N

für den Arbeitstag.

Der Beitrag beträgt wie bisher 6 Proz. des Grundlohns und zwar:

Für die A- Stufe

2.

10.

11.

W

9 Pf.

12

"

24

"

36

"

48

W

60

72

90 W

108

126 N

144

"

162"

180

12

Kupfer 12, Borstehende Aenderungen treten mit dem 1. Mai 1920

Rotguß 8,-

in Kraft.

Copenia, ben 26. April 1920. Der Vorstand.

Messing 6,- Otto Ridel, 1. Borfigender,

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