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Die von Vielen fchmerzlich entbehrte echte

MANOLI

ift jetzt wieder überall zu haben!

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß der Herr Oberpräsident von Berlin  

zum Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 2 ( Berlin  ) sowie zum Verbandswahlleiter für den Wahlkreisverband Brandenburg I, um­fassend den Wahlkreis 2( Berlin  ) und den Wahlkreis 3( Potsdam II)

den Stadtrat Loehning

und zum Stellvertreter

ernannt hat.

den Stadtrat Koblenzer

Berlin, den 6. Mai 1920.

Magiftrat. Bekanntmachung

betreffend die Einreichung

a) von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 2( Berlin  ), b) von Erflärungen über etwaige Berbindungen von Kreiswahlvorschlägen für ben Bahlkreisverband Bran­benburg 1, umfassend den Wahlkreis 2( Berlin  ) und den Wahlkreis 3( Potsdam II)

zu den am Sonntag, ben 6. Juni 1920, stattfindenden Haupt­wahlen zum Deutschen   Reichstage.

In Gemäßheit des§ 16 der Reich swahlordnung forbere ich hierdurch zur Einreichung

a) von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 2( Berlin  ), b) von Erklärungen über etwaige Berbindung von Kreis­wahlvorschlägen für den Wahlkreisverband Branden burg I, umfaffend den Wahlkreis 2( Berlin  ) und den Wahlkreis 3( Potsdam II),

Verordnung über Brot- und Mehlpreise.

Auf Grund der$$ 58 und folgende der Reichsgetreide­ordnung für die Ernte 1919 vom 18. Junt 1919( Reichsgefey­blatt Geite 585) wird für den Bezirk der Stadt Berlin   ange ordnet: I.

Die Verordnung vom 9. Februar 1917 wird wie folgt ge­ändert:

1. Artikel II§ 1 erhält folgende Fassung:

Der Gebäckpreis darf im Kleinverkauf nicht übersteigen: für 1900 Gramm Großbrot 450 Pf.,

50 1600

"

Kleingebäd 14 Rrantenbrot 440

JP 11

Bei Abgabe des Gebäcks in Teilen dürfen Bruchtelle von Pfennigen als volle Pfennige gerechnet werden.

2. Artifel II§ 3 erhält folgende Fassung:

Der Mehlpreis darf im Kleinverkauf nicht übersteigen: für 1 Pfund Roggenmehl.

Achtung! Angestellte!

Die Angestellten und ihre Betriebsvertretungen müssen am Sonntag, den 9. Mai, vormittags Uhr, Zentral- Feftfälen, aße 32,

in den

anwesend sein.

Tagesordnung:

Alte Jakob­

1. Die Betriebsräte in der Praxis. Referent: S. Aufhäuser. 2. Die Geschäftsordnung für Betriebsräte und Angestelltenräte. Referent: C. Nörpel  .

Freie Aussprache.

-

8/9 In der Versammlung werden Formulare für den organisatorischen Aufbau und Drucksachen ausgegeben, die jeder Betriebsrat haben muß. Mitgliebsbuch eines der unterzeichneten Verbände legitimiert zum Eintritt! Betriebsrätezentrale für Angestellte, Berlin   SW 61, Belle- Alliance- Straße 7/10. Alfa, Ortstartell Groß- Berlin.- Zentralverband der Angestellten. Bund ber technischen Angestellten und Beamten.- Deutscher Wertmeisterverband.­gengestelltenverband bes Buchhandels, Buchu. Zeitungsgewerbes.- Genoffen­faft beatfer Bahnenangehöriger, Sentier Wolierband. Deutscher  Rufnelberberbaub. Algemeiner Berbanb ber bentfen Bankbeamten. Internationale artistenlege. Bontier Cherianger- balettverband.

135 Pf.

1

"

17

Weizenmehl

140

T

1

"

"

Krankenmehl( Weizenmehl 65 Proz.) 150 Gerstenmehl.

"

140

n

Bruchteile von Pfennigen dürfen als volle Pfennige rechnet werben.

n

II.

Aufgehoben werben:

1.

2.

Die Berordnung über Brotgewichte, Brot und Mehlpretfe Dom 11. Februar 1920 au 8fer A 3. Die Berordnung über Brotpreise vom 10. März 1920. III.

Diese Berordnung tritt am 10. Mai 1920 in Rraft. Berlin  , den 4. Mai 1920.

zu den am Sonntag, den 6. Juut d. Js. stattfindenden Haupt- 15 853 Br. 1. wahlen zum Deutschen   Reichstage auf.

Die Areiswahlvorschläge find spätestens am 21. Tage bor dem Wahltage b. b. alfo fpätestens am 16. Mai b. 3s.- an das Wahlbureau des Magiftrats zu Berlin   C 2, Stralauer Str. 44/45 unter meiner Adresse einzusenden.

Die Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 50 Wählern Des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber milffen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.

In den Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer feine Suftimmung bazu erklärt hat. Die Erklärung muß pätestens am 21. Tage vor dem Wahltage- d. h. alfo am 16. Mai- mir eingereicht sein; andernfalls wird der Sewerber gestrichen

In dem Wahlkreis 2 Berlin   barf ein Bewerber nur einmal oorgeschlagen werden. Innerhalb des Wahlkreisverbandes Brandenburg   I, um faffend den Wahlkreis 2( Berlin  ) und den Wahlkreis 3( Bots­Dam II), fönnen mehrere Kreiswahlvorschläge miteinander ver­bunden werden.

Die Verbindung ist nur dann wirksam, wenn diese Kreis­wahlvorschläge derselben Reichswahlliste angeschlossen find.

Die Berbindung muß von den auf den Kreiswahl­vorschlägen bezeichneten Vertrauenspersonen oder deren Stell vertretern übereinstimmend, spätestens am 14. Tage vor dem Bahltage d. h. also spätestens am 23. mai cr. in meiner Eigenschaft als Leiter des Wahlfreisverbandes Brandenburg I schriftlich erklärt werben.

mir

In jedem Kreiswahlvorschlag muß ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Kreiswahlleiter und dem Wahl­ausschuß bevollmächtigt sind. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt ber erst Unterzeichner als Bertrauensmann, der zweite als sein Stellvertreter.

Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahl. vorschlages schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt Diefer an die Stelle des früheren Bertrauensmannes, sobald die Erklärung bem Wahlleiter zugeht.

Magiftrat.

Wermuth.

Bekanntmachung.

Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin- Weißensee.

Die Berordnung vom 1. April 1920 über Serauffezung der Grundlöhne und Ausdehnung der Versicherungspflicht in der Rrantenversicherung ist durch Verordnung vom 30. April 1920 aufgehoben worden und sind jest folgende Bestimmungen meg gebend, die für den Bezirk der unterzeichneten Ortskantenkaffe erst mit dem 10. mai 1920 in Kraft treten.

Versicherungspflichtig sind ohne Beschränkung des Ein­

tommens:

1. Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten. 2. Hausgewerbetreibende.

Uußerdem mit einem Jahreseintommen bis ein­fchließlich 15 000 m.:

3. Betriebsbeamte, Bertmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung fämtlich, wenn diese Beschäfti gung ihren Hauptberuf bildet.

4. Handlungsgehilfen und Lehrlinge, Gehilfen und Lehr­linge in Apotheten.

5. Bühnen- und Orchestermitglieder, ohne Rücksicht auf den Kunstwert.

6. Lehrer und Erzieher.

Verein der Berl.Buchdrucker n. Schriftgießer Flora Meiers

Diejenigen Druckereien, in denen der Raffenbote teine Stimmzettel zur Stichwahl abgegeben hat, können dieselben im Bureau abholen. Der Gauvorstand.

29/ 20*

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Betanntmachung vom 13. April 1920, betreffend Einrichtung von ftädtischen Kinderhorten und Kindergärten, wird ergänzend bekannt gemacht, daß zufünftig die städtischen Kinderhorte und Kindergärten von morgens 7 Uhr bis abends 6 Uhr ge­öffnet bleiben. Das Sortgeld beträgt pro Woche 1. für jebes Rind, bei täglichem Befuch 0,20 M. pro Tag. Für jedes weitere Rind aus derselben Familie werden pro Woche 0,75 M. erhoben. Für das in allen Sorten gle chmäßig zu verabfolgende Mittagessen einschließlich Nachmittagstaffee( evtl. Guppe) werden 0,50 2. erhoben. Die Anmeldungen für die Aufnahme werden in den Sorten selbst entgegengenommen. Zurzeit sind folgende Horte und Gärten in Betrieb:

Sindergarten Kirchgaffe 3, Kinderhort griebelfie. 58, Almbergert Steinmekte. 25, Rinberhort Steinmekte. 113. Kinderhort Schierteffe., Ede Ilseste. Reukölln, den 4. Mai 1920.

Der Magiftrat. Jugendamt.

Gemeinnütziger Obstbau- und

Die Berficherten werden vom 10. Mai 1920 ab in 13 2ohn Heimstättenverein ,, Freiland" ftufen wie folgt eingeteilt:

In Stufe A ( Lehrlinge

Für die Kreiswahlvorschläge tann erflärt werden, daß ihre Reftstimmen einem Reichswahlvorschlage zuzurechnen sind. Die ohne Entg.) Erklärung muß spätestens am sehnten Tage vor dem Wahltage d. h. also spätestens am 27. tai er beim Kreiswahlleiter eingereicht fein. Sonst scheiben die Reftftimmen des Wahl­treifes beim Buteilungsverfahren für das Reich aus.

Eine telegraphische Erklärung gilt als schriftliche Erklärung im Sinne des§ 14 bf. 2, 4,§ 15 Abs. 3,§ 16 Abs. 1, 2,§ 18 des Reichswahlgefeges, menn fie durch eine spätestens am zweiten Tage nach Ablauf der Frist eingegangene schriftliche Erklärung bestätigt wird.

In den Wahlvorschägen sollen die Bewerber mit 8u- und Bornamen aufgeführt und ihr Stand oder Beruf sowie ihr Wohnort und ihre Wohnung so deutlich angegeben werden, daß über ihre Persönlichkeit fein 8weifel besteht. Sie sind in er­tennbarer Reihenfolge aufzuführen.

Die Unterzeichner ber Wahlvorschläge follen ihren Unter­schriften die Angabe ihres Berufs oder Standes und ihres Bohnorts und ihrer Wohnung beifügen.

bei einem Tages­verdienst von

Wochenbeitrag bet 6 tägiger bei 7tägiger Beschäftigung Beschäftigung

bis 2,- M.

0,15 982. 0,72

0.18.

0,34

"

"

2,01 bis 4,

907.

1,44

1,68

"

"

4,01

6,

2,16

2,52

"

"

6,01

8,

2,88

3.36

"

"

"

"

10,

3,60

4,20

"

"

"

"

12,

4,32

5,04

"

"

"

"

12,01

15,

5,40

6,30

"

"

"

"

15,01

18,

6,48

7,56

"

"

"

"

9

18,01

21,

7,56

8,82

"

"

"

"

10

21,01

24,

"

"

8,64"

10,08

"

11

24,01

27,

"

"

9,72

11,384

"

12

10,80

12,60

"

"

2345678

8,01

10,01

über 27, Als Krantengeld wird die Hälfte des Grundlohnes für jeden Wochentag vom vierten Tage der Erwerbs­nafahigteit ab gewährt.

Berlin  - Weißenfee, ben 7. Mai 1920. Der Vorstand

Bilanz für das Jahr 1919.

Aktiva. Kassenbestand Guthab. b. Spar­kasse Mbg.. Guthaben Neuk. Stadtbank Gen.- Unk.- Konto

Sägewerk

Baubetrieb.

Küche.

Fuhrwesen.

Sägewks.- Masch. Baubetr.- Masch.. Anteil b. Mchbg. Siedlungs- G.

3 110

Passiva.

5 989 05 Buchschulden Mchbg. Siedl.­G. m. b. H. Kämmereikasse Müncheberg  

1 453 40 1 295 98 298 27 109 128 68 9134 84 25 784­64 854 40 782

||||| 19 17

1 500

16.000

2 750

7 250

39 400

249 572 19

37 775 17

2 500

2 518 2

Pferde Wasen   u. Gesch. Tischl.- Masch. 145/16 Bepflanzung Grundstücke Werkzeug und Material Effekten b. Mbg. Sparkasse Mithin Verlust

Jeder Wahlvorschlag soll mit einem auf die Parteistellung ber Bewerber hinweisenden oder einem sonstigen Kennwort der Allgemeinen Drtskrankenkasse Berlin  - Weißensee. perfehen sein, das ihn von allen anderen Wahlvorschlägen Deutlich unterscheidet. Berlin  

C2, Stralauer Str. 44/45( Wahlbureau b. Magistrats) ben 6. Mai 1920.

Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 2( Berlin  ) und zugleich der Verbandswahlleiter für den Wahl­freisverband Brandenburg I, umfassend den Wahl­freis 2( Berlin  ) und den Wahlkreis 3( Potsdam II). Lochning, Stadtrat. Tgb. Nr. 605. Wahl 20).

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Graeve, Borfigender.

Bekanntmachung.

Flir alle in den Ortschaften

Georo Wiener, Neukölln. Einzahlungen auf Hausant. Einzahlungen

a. Geschäfisant Reservefonds. Darlehnsfonds.

679 093 17 Mitgliederbewegung. Berlin- Niederschönhausen  

, Gemeinde und Gut Eingetragene Genossen im Jahre 1919 durch Aufkündigung schieden aus mit Schloß, durch Ausschluß schieden aus Berlin  

- Rosenthal  , Gemeinde und Gut, aus­schließlich Wilhelmsruh   Kolonie, Nordend, Kolonie und Schönholz, Gut

befchäftigten oder wohnhaften versicherungspflichtigen oder ver­ficherungsberechtigten Personen sowie für die ebenda vorhan­denen Arbeitgeber wird mit

Montag, den 17. Mai d. Js.

eine Zweigstelle unferer Raffe in Berlin  - Niederschön­haufen, Cindenffe. 7, errichtet.

Diese ift werttäglich von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr nach­mittags geöffnet.

Allgemeine Ortsfrankenkasse Niederbarnim  ,

Renbeder, Borsigender,

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Adressen ihrer Angehörigen: Salomon Becker bisher Zempelburg  ( Westpr.) Julius Becker

wohnhaft in   Berlin

BND

Einladung zur Ordentlichen

Ausschußsizung der Allgemeinen Ortskranken­

faffe Nieberbarnim

am Mittwo, ben 19. at b.Js., nachmittags 2 Uhr,

im Kreishanje in Berlin  , Friedrich- Karl- fer 5, Kreis­tagsfgungsfaal. Tagesordnung:

1. Gefchäftsbericht.

2. Abnahme der Jahresrech nung für 1919.

3. Sagungsänderungen. Die Herren Ausschußmit glieder werden zur Teilnahme an biefer Gigung ergebenst ein­geladen. 145/15 Berlin  , den 6. Mai 1920. gemeine Ortstrantentasse

Nieberdarnim.

Neubecker, Borsitzender.

Ortskrankenk case der Buchbinder

nb berwanbter Gewerbe zu Berlin  .

Bekanntmachung.

Bezüglich der Neufeftfegung der Grundlöhne macht der unter zeichnete Borstand bekannt, daß burch Beschluß des Reichsrats vom 29. April 1920 die Ver ficherungsgrenze der im§ 165 der N.-B.-O., Abs. 1 Nr. 2 Ge­nannten auf 15 000 Mart feit gefest ist.

145/5

Die Neueinteilung der Stufen, Beiträge und Leistungen hier­nach tritt am Montag, den

Fr. Herm. Gustinskie 10. mai 1920 in caft.

wohnhaft in Berlin  , angeblich Christburger Straße

Frau Johanna Berger

Berlin, früher Besitzerin

eines Delikatessengeschäftes.

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K. Gottesmann, Borsigender. Fr. Keese, Schriftführer.

Allgem. Ocfstranten­faffe Berlin  - Pantow.

Unter Bezugnahme auf die erneute Berordnung v. 30. April 1920, Reichsgefegblatt Nr. 94, Geite 769. machen wir hiermit bekannt, daß die am 5. und 6. Mai 1920 bereits veröffent­lichten Grundlöhne mit dem 3. Mai 1920 in Kraft treten.

Die Bersicherungspflicht nach § 165 der R.-B.-O. unter Nr. 1 bis 5 und 7 und die Ver­ficherungsberechtigung besteht bis zu einem Einkommen von 15000.

Diese Bestimmung tritt am 10. Mai 1920 in Kraft. Der Berstand.

Otto Rigmann, Borsigender.

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Die Gesamthaftsumme der Mitglieder beträgt 74700 M. Müncheberg   i. Mark, den 31. Dezember 1919. Der Vorstand.

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