Gewerkschaftsbewegung
Ernstes Wollen!
Die Aufgaben, die die volle Ausnutzung des Betriebsrätegesetzes zugunsten der Arbeiterschaft an die Betriebs- und Arbeiterräte stellt, find so umfangreich und schwierig, daß nur der ernsteste Wille fie zu meistern vermag. Manchen freilich, die in der radikalen Phrase bereits sozialistisches Handeln sehen, erscheinen die durch das Gesek gestellten Aufgaben kinderleicht. Indem sie sich an dem zwar mun derschön klingenden, aber nichtssagenden Worte„ revolutionäres Rätesystem" begeistern, glauben sie alle Vorbedingungen erfüllt zu haben, um das vielgestaltete und feingegliederte Wirtschaftsleben überschauen und beherrschen zu können. Bei solchen Ignoranten ist nicht das ernste Wollen vorhanden, das die Voraussetzung für eine wahrhaft sozialistische Ausnutzung der Rechte der Betriebsräte ist. Eiserner Wille, sich einzuarbeiten in bisher fremde Gebiete, da neben die klare Erkenntnis, daß unsere Volksschule als Klaffenschule der Mehrzahl der Arbeitenden nicht das Wissen mit auf den Lebensweg gegeben hat, das notwendig ist, um unter den neuen Verhält. nissen mitbestimmend das Wirtschaftsleben zu meistern: das sind die Voraussehungen für eine wirklich fruchtbringende Mitarbeit in den Arbeiter- und Betriebsräten. Durch emsigen Fleiß müssen die Arbeiter sich selbst zu dem heranbilden, müssen sie werden, was thre Wähler von ihnen erwarten: Vertrauensleute der schaffenden Arbeit, Mitberater im Wirtschaftsleben, die durch die flare Erkenntnis der schädlichen Wirkungen der kapitalistischen Wirtschaft zu Borfämpfern werden für die planmäßige Befreiung der Arbeit aus den Fesseln der. kapitalistischen Fron.
betriebe aus.
100 000 Mitglieder.
Ausbeutungsobjekt ist, sondern zu einem tüchtigen Gehilfen erzogen werden muß. Der ungenügens ausgebildete Gehilfe bildet für die „ Der Tabakarbeiter", Drgan des Verbandes der Tabalarbeiter Gewerkschaften nur Ballast, die ihn bei Arbeitslosigkeit unterstützen und-arbeiterinnen Deutschlands , übermittelt den Berufskollegen und müssen, und bei Tariferhöhungen ist er ein Hemmschuh, indem-kolleginnen die frohe Pfingstbotschaft, daß die Drganisation jetzt Den größten Teil der Lehrlinge bilden heute die Mittel- und Groß- ungefähr 21 000 männliche und 51 000 weibliche der Bigarrenseine schlechten Leistungen zum Teil der Gesamtheit zur Last fallen. über hunderttausend Mitglieder verfügt. Von dieser Zahl gehören Lehrvertrag auf Grund der Gewerbeordnung abschließt, ist nicht 1000 männliche und 2000 weibliche der Rauch- und SchnupftabatDer einzelne Meister, also derjenige, welcher den branche, 1800 männliche und 20000 weibliche der Zigarettenbranche, imstande, die Ausbildung vorzunehmen oder auch nur zu über- branche, 1000 männliche und 1500 weibliche der Kautabakbranche wachen. In der Regel werden vertrauensvolle Gehilfen damit und einige Hundert Mitglieder anderen Branchen an. beauftragt. In dem Maße, als dieses Verhältnis zwischen Anlern. Gehilfenvertretung mit dieser Frage befassen. Die Verordnung gehilfe und Lehrling sich immer mehr ausbreitet, muß sich auch die Ein Verbandstag der Angestellten des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewerbes vom 23. Dezember 1918, die das Tarifwesen grundsäglich gejeblich findet am Pfingstionntag und Pfingstmontag in Berlin , Wilhelms. festgelegt hat, umschließt auch die Lehrverträge mit. Allmählich hof, Anhaltstr. 12, statt. Dieie erste Tagung seit der Hauptverwerkskammern in der Lehrlingsfrage die Anschauung die Oberhand, im Jahre 1914 ist für die gesamte Angestelltenschaft des Beitungsgewinnt gegenüber den artiquierten Tendenzen einzelner Hand- sammlung auf der Weltausstellung für Budgewerbe und Graphit in Gemeinschaft mit den Gewerkschaften der modernen Entivid gewerbes und Buchhandels , sowie der graphischen Industrie von lung Rechnung zu tragen. Dieser Entschluß kommt zwar spät, großer Bedeutung. Soll sie doch über ein grundlegendes neues zeugt aber immer noch von Einsicht, denn in dem Kampfe um die sozialpolitisches Programm, die Schaffung zeitgemäßer Satzungen, Aufrechterhatung der alten Behrberträge würde das Handwerk die Frage der Tarifpolitit, der Gewerkschaft und die Stellungdoch nur den kürzeren ziehen. Der Sozialpolitiker erkennt nämlich nahme der Angestellten des Papierfaches zu der gesamten Arbeit mit Deutlichkeit aus der rapiden Entwicklung des Tarifwesens, daß nehmerbewegung, insbesondere zum Induſtrieverband und den die Regelung der Lehrlingsfrage mehr und mehr von den Beschluß faffen. Auch die Einführung eines neuen Beitragssystems Zentralisationsbestrebungen innerhalb der Arbeitnehmerschaft Berufskreisen selbst in die Hand genommen wird. Es ist aber die und der Ausbau der Verwaltungsstellen stehen auf der reichhaltigen Erkenntnis, daß Rückständigkeit mancher Art beseitigt werden Tagesordnung des Verbandstages. gesteigert wird. So hat der Tarifausschuß für das deutsche Buch- Teuerungszulage im Groß- Berliner Speditionsgewerbe! Bor- müssen, die Arbeitskraft der Jugend geschont, das technische Wissen drudgewerbe in dieser Hinsicht einen bemerkenswerten Schritt vorIn einer äußerst start besuchten Versammlung der Rollkutscher wärts getan, indem er eine Lehrlingsordnung für das deutsche und Bobenarbeiter aus den Speditionsbetrieben Groß Berlins er Buchdrudgetverbe ausgearbeitet und neu in Kraft gesetzt hat, die stattete Büschel vom Transportsarbeiter Verband den Bericht für alle Mitglieder der Tarifgemeinschaft mit dem 1. Mai ver- über die Verhandlungen mit dem Lokalverein Berliner Spediteure. bindlich ist. Als erstes Regulativ dieser Art mögen die leitenden Die Verhandlungen zeitigten folgendes Resultat: Der Lohn für Gesichtspunkte hier Erwähnung finden. Rollkutscher, Begleiter, Bodenarbeiter und Stalleute beträgt ab 1. Mai 1920: 265,- m. pro Woche und ab 1. Juli 1920: 270,- M., für jugendliche Mitfahrer unter 17 Jahre: 107,- M. reip. 109,- M., Stunde. Nach lebhafter Diskussion wurden die Vorschläge mit Der Lohn für Aushilfearbeiter beträgt ab 1. Mai: 6, M. pro für jugendliche Mitfahrer über 17 Jabre: 120,-. refp. 123,- M. übergroßer Majorität angenommen.
Dieses ernste Wollen beseelt auch die gewerkschaftliche Organifation der Textilarbeiter. Am 31. Mai wird in Leipzig für ObTeute und Betriebsratsmitglieder der Textilindustrie ein Betriebe rätekursus eröffnet. Der Kursus, welcher als erster Teil einer Serie von Kursen( die Teilnehmerzahl fann ja stets nur eine beschränkte ſein) gedacht ist, ist im Auftrage der Universität und der Handelshochschule von den Leipziger Volkshochschulfurrsen veranstaltet. Seine Dauer ist für Leipzig auf drei Monate gedacht, doch wird ihm noch ein Ergänzungsfurjus von ebensolanger Dauer( mit Einschluß der Ferien für die Dozenten) in Dresden folgen, so daß die Gesamtdauer eines Kursus sich auf sechs Monate bemißt.
Der Kursus in Leipzig wird in zwei Abschnitte geteilt, in kaufmännische und volkswirtschaftliche Fächer. Im ersten Abschnitt wird behandelt werden: kaufmännisches Rechnen: 3ins, Disfont, Sontoforrent( Devisen), Bezugstaltulation, BuchHaltungs- und Bilanzkunde, Wesen und Zwed der Buchhaltung, Rontor, Inventur und Bilang als Grundlagen der Buchhaltung ( Bilanzgleichung), Beziehungen zwischen Bilanz und Konto, HanDelsrecht, Fabrikbetrieb, Geldwesen; im zweiten Abschnitt: Boltswirtschaft, Stellung der Textilindustrie in der deutschen Volkswirtschaft, der Handel und seine Organisationen in der Bolfswirtschaft und ausgewählte Fragen der Gewerbepolitik. Als Dozenten sind gewonnen worden: Prof. Winkler, Prof. Großmann, Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt, Dr. B. Penndorf, Dr. Bräuer, Syndikus Dr. Heubner, Prof. Dr. Gehrig. Privatdozent Dr. E. Schulze.
Wird so in allen Organisationen für planmäßige Heranbildung ber Beauftragten der Arbeiterschaft gearbeitet, dann rüden wir unserem Ziele, der Umformung der tapitalistischen Privatwirtschaft in eine sozialistische Gemeinwirtschaft, um ein gewaltiges Stüd näher. Daß diefes Biel dann auch erreicht wird, dafür werden der Lerneifer und das sozialistische Pflichtbewußtsein all der neuen Kräfte, die geweckt werden, Sorge tragen!
Lehrlingswesen und Tarifvertrag.
Die Lehrlingsordnung gilt für alle Personen, die Lehrlinge auf Grund eines Lehrbertrags ausbilden, der auf der Gewerbeschaft durch den Tarifausschuß aufgestellt. Die Durchführung liegt ordnung basiert. Die Lehrlingsordnung wird von der Tarifgemeindem Tarifamt ob, das zu diesem Zived Lehrlingsausschüsse errichtet.
Die Lehrlingsannahme soll die persönliche Neigung des Anaben, und seine geistige und förperliche Konstitution berückſichtigen. Es soll streng darauf geachtet werden, daß nur gesunde, gut beranlagte und ausreichend vorgebildete Stnaben dem Beruf zugeführt werden.
Die Anzahl der Behrlinge, die ein Arbeitgeber halten darf, richtet sich nach den Festsetzungen des gewerblichen Tarifes. ( Eine Staffelung des Verhältnisses von Behrlingen und Gehilfen bleibt in vielen Fällen der Konjunktur des Arbeitsmarktes vorbehalten.) Ein Arbeitgeber, der nicht ständig mitarbeitet, auch wenn er das Handwerk erlernt hat, darf keine Lehrlinge annehmen; es müssen mindestens zwei Gehilfen dauernd beschäftigt sein.
Die Dauer der Lehrzeit beträgt vier Jahre. Sie fann herabgesetzt werden, wenn der Lehrling eine Tagesgewerbeschule besucht hat oder bis zum 16. Jahre Schüler einer höheren Lehranstalt mar. Außerdem kann besonders begabten und fleißigen Lehrlingen eine Vergünstigung in der Abkürzung der Lehrzeit zuteil werden.
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Die Wahlen zum 13. Berbandstag der Fabrikarbeiter in Han nover hatten folgendes Ergebnis:
Es wurden abgegeben 4867 Stimmen. Bon diefen erhielten: Reimann, Wilhelm, 3543, Reimann, Richard, 3016, Lungwitz, Bertha, 2861, Nöder, Elise, 2726, Schulz, Willi, 2726, Balfe 2688, Schulz, Karl, 2686, Lange 2685, Albrecht 2615, Blaeschte 2298, Lehmann 2222, Beder 2187, Jahn 2170, Hentichel 2142, Wetter 2125, Milit 2021, Blagge 2012, Hünich 2004, Drews 1941, Dill 1908, Nitschke 1892, Schüler 1886, Neumann 1855, Thäle 1820, Habermann 1775, Steintraus 1695, Dänzger 1593, Kniefig 1446.
Die ersten 14 find gewählt.
Die Zentral- Wahlfommission: J. A.: H. Rüder. Zentralverband der Angestellten. Funktionäre! Heute abeno 7 Uhr, Brachtiäle Alt- Berlin, Blumenstr. 10: Bersammlung jämtlicher Funktionäre. Wichtige Tagesordnung.
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Das Koft gelb der Lehrlinge ist nach der Größe der Behrstädte zu bemessen. Sinzu tritt eine Teuerungszulage, die ein Briefkasten der Redaktion. Behntel der Teuerungszulage für Gehilfen beträgt. Gegenwärtig geber für den Brieftaften bestimmten Anfrage füge man einen Buchstaben werden Gesamtkostgelder gezahlt von 16,50 bis 34,25 Mt. Ueber- und eine Nummer bei. Briefliche Austunft wird nicht erteilt. Eilige Anstunden werden nach festen Säben besonders vergütet. Jeder Lehr- fragen trage man in der Juristischen Sprechstunde, Sindenftt. 3. 1. Sof- parterre links, vor. Schriftstücke und Berträge sind mitzubringen. ling erhält einen Erholungsurlaub ton sechs Arbeitstagen G. 2. 1897. Melden Sie sich bei dem Direktor der Zeichenschule Die besonderen Rechte und Pflichten des Lehrlings enthält der Andreasstraße( Ede Stralauer Blaz). K. F. 52. Briefkasten Nr. 254 Lehrvertrag, der für das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem|( Wanderer, Ruderer). M. 2. 1. 1. Rein. 2. Ja, wenn der Mietvertrag Lehrherrn maßgebend ist.( Ein Kompromiß zwischen Gewerbe- der Wirtin ein dahingehendes Recht gibt. 3. Das richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. D. 6. 85, 1. Ja. 2. Nein. Schn. 77. ordnung und Tarifgemeinschaft.) Die Kinder fönnen das Teftament anfechten D. 2. 1. Der Schiedsspruch ist durch die Höchstmietenverordnung überholt. 2. Ja. B. 153. 8ur Herausgabe der Sachen sind Sie nicht verpflichtet. Von dem Nachlaß Ihrer B. B. 19. Nein. Frau gebührt Ihnen die Hälfte.. R. N. T. Benden Sie sich an die Vorwärts- Buchhandlung, Lindenstr. 3, wo Ihnen geeignete Literatur nachgewiesen werden wird. Helmut 4. Sebr zweifelbaft. Benn überhaupt eine Schadenersabpflicht in Frage lommt, baftet unseres Erachtens auch der Vater des anderen Kindes. G. 45. Nein. B.§. 45. 1. Ihnen und bem Stinbe. 2. unb 3. Nein.. 5. S. 48. wenden Sie sich an den Zentralverband der Angestellten, Berlin , Belle Alliance- Str. 7-10. R. W. 102. Die Großeltern find unterbalispflichtig, sofern andere Berfonen( Bater oder Mutter) nicht mehr vorhanden oder zur Gewährung des Unterhalts nicht imstande sind. Rhn. Sie irren. Berantw. für den redaktion. Teil: Erich Kuttner , Tempelhof ; für Anzeigen: Sh. Glode, Berlin . Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S.. Berlin . Druck: Bor wärts- Budbruderei u. Verlagsanstalt Baul Ginger u. Co. Berlin, Lindenftr. 8. Hierzu 2 Beilagen.
Die Fachschule dient zur Ergänzung und Vertiefung der technischen Kenntnisse. Jeder Lehrling hat nach beendeter Lehrzeit eine Prüfung abzulegen. Der Prüfungskommission gehören auch Arbeitnehmervertreter des Gewerbes an.
Die Berliner Handwerkskammer hielt fürzlich ihre 42. Bollbersammlung ab, in der sich eine lebhafte Aussprache über die Neuregelung des Lehrlingswesens im Handwerk entspann. Der Vorstand faßte den grundsätzlichen Beschluß, in allen Fällen, wo die Regelung des Lehrlingswesens zum Gegenstand eines Tarifvertrages gemacht werden soll, Widerspruch zu erheben, da nach der Die vorstehende Lehrlingsordnung trägt dem neuzeitlichen Gewerbeordnung Lehrlinge keine Arbeiter sind. Von allen Red- Geist des Tarifvertragsgebankens in ernster Weise Rechnung, ohne nern wurde betont, daß sie nicht gewillt feien, die Lehrlinge dem die bisherigen Bestimmungen der Gewerbeordnung auszuschalten. Radikalismus der Gewerkschaften preiszugeben. Dem gegenüber Hoffentlich gewinnen viele Eltern trieder zu einem Lehrverhältnis muß festgestellt werden, daß die Berliner Handwerksmeister vom ihrer erwachsenen Kinder in Handwerk und Industrie Vertrauen, Geiste der neuen Zeit vollständig unberührt geblieben sind. Sie das in der Kriegszeit berloren ging. Ein gelernter Arbeiter trägt Klammern sich an die Gewerbeordnung, die das gesamte Lehrlings- in sich eine weit sichere Lebenseristenz, als der ungelernte, den das wesen bisher grundlegend geregelt hat. Die Gewerkschaften haben Schidsal oftmals in einen schweren Dajeinstampf treibt. aber ein großes Interesse daran, daß der Lehrling nicht mehr
A. Höpfner
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FROHE PFINGSTEN.
FEIERT JEDE FAMILIE BEI EINER TASSE VON UNSEREM VORZÜGLICHEN BOHNEN KAFFEE,
G.
KAFFEE
PFD,
TAGLICH FRISCH AUS EIGENEN ELEKTR ROSTEREIEN
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