Gewerkschaftsbewegung
Ergebnis der zentralen Verhandlungen für das
Baugewerbe..
Die Wahl von Betriebsobleuten und Betriebsräten nach dem Betriebsrätegefeß ist im Baugewerbe besonders schwierig, weil nicht nur die Arbeiter, sondern auch die Arbeitsstellen ständig wechseln, so daß sich teine so stabile Betriebsvertretung schaffen läßt wie in anderen Industrien und Gewerben. Der Gesetzgeber hat auf diesen Zustand Rücksicht genommen, indem er im§ 62 ts Betriebsrät gesezes die Schaffung von tariflichen Sondervertre= tungen vorsicht.
Frauen heraus!
Deffentliche Wählerinnenversammlungen
fationen der Internationalen Union aufrechtzuerhalten und zu fördern, soll ein periodisch erscheinendes Korrespondenz blatt herausgegeben werden.
Bei der Wahl des Sites der Internationale und der Perjon des Sekretärs erhielt Deutschland den Sekretär und
Mittwoch 7 Uhr: Schulaula Andreasstr. 1. Referentin: Rassierer mit dem Siz in Berlin , den 1. Vorsitzenden Holland Genossin Bohm- Schuch( M. d. N.).
Donnerstag 7% Uhr: Schulaula Schönhauser Allee 166 a. Referentin: Genossin Bohm- Schuch( M. d. N.). Schulaula Straumannstr. 8. Referentin: Genossin Gertrud Hanna ( M. d. P. L.).
Genoffin Liesbeth Riedger( Stadtverordnete). Tagesordnung:
Wen wählen die Frauen am 6. Juni?
werden können.
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und Frankreich , England und Schweden je einen Beisiber Darauf wurde von Poetsch im Namen der deutschen Delegierten eine Erklärung ungefähr folgenden Inhaltes abgegeben:
Der Verlauf der Verhandlungen hat ergeben, daß man uns Deutschen von seiten der Kollegen derjenigen Länder, welche uns im Kriege feindlich gegenübergestanden haben, fein Mißtrauen entgegenbringt; darüber freuen wir uns. Im aber alles aus dem Wege zu räumen und um die gegenseitige Verständigung im Inter
esse der internationalen Solidarität noch mehr zu fördern, übergeben wir bis zum nächsten Kongres das Sekretariat an unsere holländischen Kollegen.
Somit wäre der Sitz des Sekretariats in Amsterdam mit ban Heusden als Sekretär, van Kempen als Rassierer und als Beirat Etienne( Belgien ), Caals( England), Poezich ( Deutschland ).
Erfreulicherweise fann festgestellt werden, daß vom Anfang bis zum Ende der Tagung von keiner Seite auch nur der Versuch ge= macht wurde, die Schuldfrage zu erörtern. Die Verhandlungen waren vom schönsten Geiste und dem Willen beseelt, die für die gast= wirtschaftlichen Angestellten mehr noch als für jede andere Berufsgruppe notwendigen Verbindungen mit den Berufsgenossen anderer Länder zu fördern und zu stärken. Wir wollen hoffen, daß die Beschlüsse auch dieser Konferenz dazu beigetragen haben, das Band der internationalen Solidarität der Arbeiterschaft neu gefestigt zu haben.
Vorträge, Vorträge, Vereine und Verfammlungen.
Bum dritten Male wurde während 8 Tagen über den Neuabschluß eines Reichstarifvertrags für das Baugewerbe verhandelt. Am ersten Tage versuchten die Vertreter der Arbeiter und Arbeit= gaber noch einmal, ohne Unwarteiische einander näherzukommen. Das gelang indessen nicht. Am zweiten Tage wurde dann im Beisein und unter Leitung von Unparteiischen verhandelt. Die Arbeiterverbände hatten den Vorsitzenden des Holzarbeiterverbandes, Freitag 7 Uhr: Schulaula Greifswalder Str. 28. Referentin: Genossen Tarnow , der Arbeitgeberbund für das Baugewerbe Herrn Malermeister Kruse- Berlin und das Reichsarbeitsminifterium die Herren Geheimrat Wulf und Regierungsrat BühTer als Unparteiische ernannt. Jedoch auch unter Leitung der Unparteiischen famen sich die Vertreter der Arbeiter und Arbeitgeber nicht wesentlich näher. Es blieb deshalb nichts anderes übrig, als bie Unparteiischen zur Regelung der strittigen Punkte Vorschläge machen zu lassen. Der allgemeinen Verbindlichkeitserklärung des Die Hauptstreitpunkte waren die Vertretung der Ar. Reichstarifvertrags, die von den Arbeitgebern gewünscht worden beiter nach dem Betriebsrätegeseb, die Rege- war, stimmten am Schluß der Verhandlungen auch die Bertreter Iung des Behrlingswesens, die Ferienfrage und der Arbeiter zu. die Akkordarbeit. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Vorschläge der Unparteiischen behielten sowohl die Vertreter der Arbeiter wie der Arbeitgeber ihren Verbandsförperschaften bor . Für den Deutschen Bauarbeiterverband hat diese. Entscheidung eine vom Verbandstag gewählte Reichskonferenz zu fällen, die aus dem Verbandsbeirat und je 2 Delegierten aus den einzelnen Verbands. bezirken besteht und die am 26. Mai in Hamburg zusammentritt. Im Anschluß an die Verhandlungen für das allgemeine Bauebenfalls im Reichsarbeitsministerium die Nach dem Vorschlage der Unparteiischen sollen die Arbeiter gewerbe fanden Berliner Handwerkerverein, Sophienftr. 18. 8 1hr abends, VorWo Verhandlungen auf jeder Arbeitsstelle Plat- oder Baudelegierte ernennen. zum Abschluß eines neuen trag des Herrn Pastor H. Frante:„ Weltentstehungstheorien nach Sage bies nicht gefchieht, sollen die Delegierten von den Arbeiterorganis Reichstarifvertrags für das Tiefbaugewerbe und Forschung." Verein heimattreuer Cstpreußen, Gruppe Norden. fationen bestimmt werden. Auf Arbeitsstellen bis zu 19 Arbeitern statt. Ein Ergebnis wurde bei diesen Verhandlungen noch nicht er- heute große Berammlung, Schulaula Müllerstr. 158/159. follen 1 bis 2 Delegierte entfallen, auf 20 bis 49 3, auf 50 bis zielt, weil sich die Tiefbauunternehmer weigerten, die für das all- Berantw. für den redaktion. Teil: Erich Kuttner , Tempelhof ; für Anzeigen: 99 5, auf 100 bis 199 6 ust. Die Delegierten sollen auf Bes gemeine Baugewerbe erreichten Vereinbarungen bzw. die Vorschläge Th. Glode, Berlin . Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S., Berlin . Drud: Bra. triebsstellen mit weniger als 20 Arbeitern als Betriebs o bleute der Unparteiischen auch für das Tiefbaugewerbe anzuerkennen, und auf Betriebsstellen mit 20 und mehr Arbeitern als Betriebsräte im Sinne des Gefehes gelten. Zur Erledigung der AufInternationale Konferenz der Hotel -, Restaurantgaben aus dem Betriebsrätegesek, die über die einzelnen Betriebsstellen hinausgehen, sollen die Baudelegierten aller Arbeitsstellen und Café- Angestellten. innerhalb einer Gemeinde oder eines zusammengehörigen Wirtfchaftsgebiets einen Delegiertenausschuß bilden, dom die Befugnis eines Gesamtbetriebsrats im Sinne des Gesetzes zustefyen. Das Recht der Mitwirkung bei der Entlassung von Arbeitern sollen die Baudelegierten nach wie vor behalten. Zur Regelung des Lehrlingswesens schlugen die Unparteiischen eine protokollarische Grklärung vor, in der die Her. anziehung und Ausbildung eines guten Nachwuchses und die Rege. lung der Lehrlingelöhne als gemeinsame Angelegenheit aller Be. rufsangehörigen anerkannt wird. Da der Arbeitgeberbund erflärt, daß er aus formellen Gründen der zentralen Festsetzung einer solchen Bestimmung nicht zustimmen fönne, so wird den Unterverbänden der vertragschließenden Organisationen empfohlen, gemeinsam im Benehmen mit der zuständigen Jnnung die NegeTung anzuftreben. Die Zentralorganisationen follen gemeinsam mit dem Innungsverbande Teutscher Baugewerfsmeister Grundjäße für Lehrverträge aufstellen und ihre Durchführung überwachen. Wenn auf dieser Grundlage bis 31. Dezember 1920 eine befriedi. gende Lösung der Frage nicht erzielt wird, sollen die Zentralorganifationen über die Lehrlingsfrage erneut verhandeln.
Die Ferienfrage soll für die nächste Tarifperiode durch folgende protokollarische Erklärung erledigt werden:
Die Arbeitgeber erklären, die Gewährung von Ferien grundsäblich nicht abzulehnen, halten aber wegen der besonderen Schwierigkeiten im Baugewerbe Vorbereitungen für erforder. lich, die für das Jahr 1920 Ferien noch nicht ermöglichen. Nach Abschluß des Tarifvertrags wird eine aus Vertretern der Vertragsparteien bestehende Kommission eingesetzt, die zu prüfen Hat, wie Ferien im Baugewerbe durchführbar sind. Die Kom mission hat bis zum 31. Dezember 1920 über ihre Entschließung zu berichten. Kommt eine Einigung oder ein Beschluß innerhalb der Kommission nicht zustande, so kann jede Bartei bas, Haupttarifamt zur Entscheidung anrufen.
Zur Frage der Atforbarbeit verlangten die Unternehmer, daß die allgemeine Bulässigkeit der Aftonbarbeit im Tarif, bertrag anerkannt werde. So weit gingen die Unparteiischen nicht. In ihrem Vorschlag heißt es: Affordarbeit ist zulässig, wenn die dafür in Betracht kommenden Fachgruppen der Ortsvereine dazu ihre Zustimmung geben. Ueber Affordarbeit ist von Fall zu Fall ein schriftlicher Alfordtarif abzuschließen."
Vom 11.- 14. Mai tagte in Amsterdam im Café- Restaurant „ De- Kroon" die 3. Internationale Konferenz der„ Union der Hotel, Restaurant- und Café- Angestellten". Die Konferenz war mit insgesamt 20 Delegierten der der Internationalen Union angeschlosse nen Organisationen aus folgenden Ländern beschidt: DeutschTand( 5), Oesterreich( 3), Holland ( 4), Frankreich ( 2), England( 1), Amerika ( 1), Belgien ( 2), Schweden ( 2), welche zusammen eine Mitgliederzahl von 200 000 repräsentieren, davon 100 000 allein in Deutschland .
Den Bericht des Internationalen Sekretärs gab Boesch( Deutschland ); über die borbereitenden Arbeiten zur 3. Konferenz berichtete van Heusden( Holland ). Den Kassenbestand gab Ströhlinger( Deutschland ). Die Einnahmen während der Berichtsperiode betragen 2548,05 M.; die Ausgaben 821,10 M.; Sassenbestand 1726,95 M.
Das bisherige Statut wird mit geringen Abänderungen, die Beitragspflicht und die Uebertrittsbedingungen von einem in den anderen der angeschlossenen Verbände betreffend, beibehalten. Was die Uebertrittsbedingungen anbetrifft, ist folgendes von Bedeutung: Alle Mitglieder, welche in ein fremdes Land reisen, haben innerhalb 4 Wochen nach ihrer Zureise in die der Internationalen Union Landesorganisation überzutreten; Gintrittsgeld. angeschlossene braucht nicht gezahlt zu werden. In Ländern, wo Organisationen bestehen, welche der Internationalen Union angeschlossen sind, dürfen ausländische Organisationen nicht gegründet werden.
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22. Mai 1920
Auf jede gezogens Nammer sind zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer auf die tose gleicher Nummer in den beides Abteilungen I and II
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In der Vormittagsziehung wurden Gewinne über 240 Mart gezogen.
2 Gewinne zu 10000 M 177351
2 Gewinne zu 5000 M 33025
66 Gewinne zy 3000 M 7323 14851 30275 32424 36173 50322 59581 64751 66097 68700 75581 78139 81102 89264 105741 106532 110183 118557 122346 123337 125759 141845 151847 152693 100502 174167 179620 183782 189853 195239 200345 223547 227829
156 Gewinne zu 1000 M 4519 6001 8070 11586 14794 20337 22757 27122 27177 31757 33939 39191 30605 39855 40711 50298 52723 52950 53608 56488 57765 58603 58891 04891 65741 68158 69092 69142 69372 70843 71738 74881 78456 78516 84824 86014 93661 93746 93378 97583 97920 109421 110435 129872 131407 132563 134448 134847 137432 150730 157947 161345 168908 180256 182425 185931 185069 188349 189383 191272 194581 213971 201329 207221 207861 210154 213261 216676 219838 220716 221374 222547 224665 224766 226463 227582 229703 232811 200 Gewinne zu 500 M 3230 5458 7367 8992 9864 11031 13620 18173 18677 20765 21871 24105 30885 32563 33433 35175 33032 37238 37940 41785 52770 54568 55153 57474 58580 63434 67428 70326 79203 82440 82721 85396 87270 98560 108105 116078 117325 117581 113919 139364 119969 120890 121734 132176 135572 136851 137078 137283 189717 140192 140942 142262 143669 145800 149486 150238 150386 151835 152301 162254 163511 163777 164930 165924 168350 169019 179198 182605 183846 193019 184877 184904 184931 184383 185322 188036 183490 191090 194523 196796 200165 200814 204278 204799 206989 209168 209446 209987 210614 215426 217279 227309 230224 231612
In der Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 240 Mark gezogen. 4 Gewinne zu 10000 M 108138 159968
172053 172235 174604 175714 176925 177579 Zu Punkt 6 der Tagesordnung: 2ohnbewegungen, unterstübung bei Streits und Aussperrungen wurde folgende Nesolution einstimmig angenommen: Im Interesse der gastwirtschaftlichen Angestellten liegt es, in allen Ländern feste und auskömmliche Löhne zu erhalten, das Trinkgeld restlos befeitigt zu sehen. Die angeschlossenen Verbände sind deshalb verpflichtet, ihre für die Beseitigung des Trinkgeldes fämpfenden Berufskollegen aller Länder moralisch und, wenn notwendig und möglich, bei diesen Kämpfen auch finanziell zu unterstüßen. Vor allem müssen sie bestrebt sein, den Zuzug fremder Arbeitsträfte abzuhalten.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Beschäftigung frem= der Arbeitskräfte in den einzelnen Ländern wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die Freizügigkeit der Arbeiter und Angestellten nach allen Ländern ist zu gewährleisten. In Staaten, in denen im Gefolge des Krieges die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte durch gesetzliche Maßnafmen berboten bzw. eingeschränkt ist, hat die organisierte Arbestimmungen einzutreten. Einwandernde Arbeiter sind ver= pflichtet, der im Zuzugelande bestehenden Organisation beizutreten und die Bestrebungen und Kämpfe ihrer dortigen Kollegen zu unterstützen und sich den Aufgaben und Bestimmungen der in Frage kommenden Gewerkschaften zu fügen. Jedem Versuch, die Zuivanderung fremder Arbeiter im Interesse chauvinistischer Bestrebungen zu unterbinden, ist mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Um die Verbindung zwischen den einzelnen Organi
Reben diesen Fragen hatte noch die Bezahlung von Buschlägen für die in die Nachtzeit fallenden Wechselschichten größere Bedeutung. Die Unparteiischen entschieden, daß für solche Schichten in den örtlichen Lohn- und Arbeitstarifen ein besonderer Zuschlag vereinbart werden kann. Auch für die Abnuzung der von den Arbeiterschaft die Pflicht, für die Beseitigung dieser Gesetzesbeitern gestellten Werkzeuge ist ein besonderer Zuschlag zu vereinbaren. Bei wesentlichen Wenderungen in den Kosten für den Lebensunterhalt sollen die Unterverbände in Zwischenräumen von 2 zu 2 Monaten das Recht haben, eine Aenderung der Löhne und Buschläge zu vereinbaren. Wenn durch örtliche Vereinbarung bie Arbeitszeit an den Sonnabenden verfürzt wird( Halbtagsschichten) foll nach dem Vorschlag der Unparteiischen der Ausfall der Arbeitsstunden an diesen Tagen auf die übrigen Werktage verteilt
Am 22. b. Wits. entschlief nach furzem Leiden mein teber Wann 1375b
Karl Klingsporm
im 76. Lebensjahre.. Dies geigen tiefbetrübt an Die trauernd. Hinterblieb. Die Beerdigung findet morgen, M ttwoch, nachm 1½ Uhr, auf d Jerufalemer Kirchhof, Hermannst., statt.
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