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Zur Nachahmung empfohlen!

Die Reichsschulkonferenz.

Fortsetzung der Ausschußberichte.

Vormittagssigung. ( Schluß des Berichtes aus der Abend- Nummer.)

In der Reihe der Berichterstatter spricht Dr. Weiß für den Kindergarten­

15 Jahre Gefängnis für Soldatenmishandlung. Wegen empörender Soldatenmißhandlungen verhandelte das Ariegsgericht der früheren 18. Division in Altona   gegen den in Untersuchungshaft befindlichen früheren Vizefeldwebel Her­mann Tietjens. 2. führte in Kriegsgefangenschaft eine Kom­pagnie deutscher Kriegsgefangener. Statt das Los seiner Lands­Teute zu erleichtern, verkaufte er sie geradezu, wie ein Zeuge es nennt, an die Engländer und behandelte sie in der verab= scheuungswürdigsten Weise. Mißhandlungen und Beschimpfungen werden von einem Zeugen als alltäglich bezeichnet. T. ging Ausschuß. In diesem Ausschuß hatten die Vertreter der freien ständig mit einem Rohrstock und schlug damit, wohin es traf, Riebestätigkeit" mit ihren durchaus rückschrittlichen auch nackte Mannschaften. Schwache und Kranke, die sich nicht Anschauungen das Uebergewicht, und anfangs wollte man den wehren konnten, behandelte er am schlimmsten, schlug sie und und des demokratischen Staatsgedankens nicht einmal das Recht beiden einzigen Vertreterinnen der sozialistischen   Weltanschauung ließ sie tagelang frieren. Giner von ihnen starb kurz darauf. gesonderter Berichterstattung einräumen. Wie not­Den ohnehin abgemagerten Mannschaften verkürzte er wiederhot wendig diese war, ersieht man beispielsweise aus folgendem Reit­die Nahrung. Euch verfluchte Hunde kriege ich durch Kälte und fah" der Ausschuß- Mehrheit: Hunger!" war seine stehende Redensart. Die Mannschaften hatten fein wirksames Beschwerde recht und waren ihm aus­geliefert.

Das Kriegsgericht unter dem Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Dr. Dehnow verurteilte, dem Hamburger Fremdenblatt" zu­folge, den Angeklagten zu der höchsten nach dem Gesez zulässigen Strafe von fünfzehn Jahren Gefängnis und Degra­dation. Der Vorsitzende hob in der Urteilsbegründung hervor, daß auf Taten wie die des Angeklagten das ganze Volk mit grenzenlosem Abscheu blickt. Das Gesez sieht aber, wie er ausführte, Fälle von derartiger Bestialität anscheinend nich vor, so daß auch auf 8uchthausstrafe nicht erkannt werden

fonnte.

Pfalz   oder Dahomey  ?

Ludwigshafen  , 18. Juni.  ( Eigener Drahtbericht des Vor­wärts".) Freitagmorgen ließ der französische   Plakkommandant Blafate anschlagen, in denen er die Bewohner vor feindseligen Rundgebungen warnt. In den Plakaten wird weiter behauptet, die früher verhafteten drei Arbeiterführer hätten Spionagetätigkeit und Aufruhrpropaganda gegen die Besabungstruppen getrieben, wofür die französischen   Behörden die Beweise hätten. Das ordentliche( Militär-) Gerichtsverfahren gegen die Führer sei eingeleitet.

Wolff meldet, daß die Verhaftungen dem Reichskom­missar im besetzten rheinischen Gebiet Anlaß zu Vorstellungen bei der Interalliierten Rheinlandkommission gegeben habe. Diese hat Vertretern der Pfälzer   Arbeiterschaft die sofortige Entsendung eines Offiziers nach Ludwigshafen   zur Erörterung der Angelegen­heit mit den Militärgerichten zugesagt.

Wir fragen: Was haben französische Militärgerichte Frieden mit deutschen   Staatsbürgern zu tun?

im

In einer Elternratssigung in Mainz   wurde davon gesprochen, daß die von den Franzosen belegten Schulen dem Unterricht nicht entzogen werden dürften. Die Sigung wurde mitten in ihrem Verlauf von der französischen   leberwachung aufgehoben.

Wie uns weiter aus Mainz   gedrahtet wird, respektieren seit einigen Tagen die französischen   Besatzungstruppen das Brief­und Telegrammgeheimnis nicht mehr. Auf dem linken Rheinufer erscheinen bald hier, bald dort fliegende Kontrollfom­missionen, die den Inhalt der Postsäcke durchstöbern und alle Briefe lesen. Die Bevölkerung wird also gut tun, diesem neuartigen Friedenszustand Rechnung zu tragen und in ihren brief­lichen Aeußerungen aus und nach dem linken Rheinufer sehr vor­sichtig zu sein.

Wiener   Provisorium.

Vorwärts".)

Soweit die freie Wohlfahrtspflege dem Bedürf­nis nach Kindergärten nicht ausreichend zu entsprechen bermag, haben Staat und Gemeinde Kindergärten ein­zurichten,

sowie aus dem Sah, der den Kindergarten als Armeleute= schule im Geiste des alten Klassenstaates festlegen möchte.

Wo die Erziehungsberechtigten aus wirtschaftlichen(!) und geistig- sittlichen Gründen in der Ausübung ihrer Erziehungs­pflicht dauernd behindert sind, so daß dadurch die sittliche, geistige und förperliche Entwicklung des Kindes gefährdet ist, muß der! Besuch eines Kindergartens verbindlich gemacht werden. von Frau Heiser- Jaquet und Schwarz aus: Mit erfreulicher Klarheit sprechen sich dagegen die Kernsäke

Die Aufsicht übt der Staat aus. Einrichtungen der freien Liebestätigkeit und Wohlfahrtspflege find innerhalb einer Uebergangszeit bis zum Jahre 1930 von den Kommunen und Landgemeinden zu übernehmen.

Während der Uebergangszeit sind für die erstgenannten An­stalten dieselben hygienischen und pädagogischen Anforderungen zu stellen, denen die öffentlichen Kindergärten unterstehen. Jm Bericht der Ausschußmehrheit für Jugendwohlfahrt wurden die besonderen Aufgaben folgendermaßen umschrieben: Aufgaben der Jugendwohlfahrt, die nicht alle Kinder gleich­mäßig erfassen, find den Trägern der Jugendwohl= fahrtspflege zu überlassen.

Unter diesen Gesichtspunkten sind Einrichtungen wie Kinder­gärten für vorschulpflichtige Kinder, Schulhort, Schulspeisung, Gewährung von Erziehungsbeihilfen der Jugendwohl= fahrtspflege zu überlassen und nach deren Grundsäßen zu regeln.

Für die Minderheit begründete Genoffin Bohm- Schuch den prinzipiellen Teil der ergänzenden Leitsätze:

Die Jugendfürsorge ist im weitesten Umfange Pflicht der Allgemeinheit. Soweit Schulveranstaltungen freier Jugendfürsorge bestehen, müssen sie folgende Bedingungen er­füllen:

a) Sie unterstehen der Aufsicht des Staates wie die öffent­lichen Schulen und Anstalten. Schulen und Anstalten der Jugendfürsorge sind fachmännisch zu beaufsichtigen, und es ist hierfür ein besonderes Dezernat im zuständigen Ministerium ein­zurichten.

b) Die Ausbildung der Lehrkräfte hat auf den öffentlichen oder vom Staate genehmigten freiwilligen Anstalten zu erfolgen. c) Die freie Forschung und die Erprobung neuer Methoden und Wege in öffentlichen wie freiwilligen( privaten) Versuchs­schulen muß durch den Staat Förderung und geldliche Unter­stützung erfahren.

d) Neben den Anstalten der privaten Fürsorge müssen aller­orts öffentliche Erziehungseinrichtungen bestehen.

Während der Mittagspause wurde die in Aussicht gestellte

Nachmittagssitung.

Wien  , 18. Juni.  ( Eigener Drahtbericht des In der gemeinsamen Besprechung der drei Parteien bei dem Prä Sie kam nicht zustande, da die Tews- Deutschleinschen An­Einigung über den künftigen Schulaufbau versucht. sidenten Seit schlug namens der Chriftlich- Sozialen Abg. Sei pe träge namentlich durch die Zusähe des Philologenber­bor, ein Kabinett aus neutralen Fachmännern zu bilden, bandes unter der Flagge segeln: Zurück zur alten Schule! das von allen drei Parteien zu wählen und zu unterstüßen wäre; Wie verlautet, hat sich erfreulicherweise auch der Deutsche  ob die Parteien in das Kabinett Vertrauensmänner entfenden woll- Lehrerberein entschlossen, den gefährlichen Wegen von Tews ten, bliebe ihnen überlassen. Der politische Schwerpunkt solle im nicht zu folgen und sich gegen das Kompromiß zu erklären. Hauptausschuß bleiben, eventuell wären die Christlich  - So-| Damit kann dieses Kompromiß nicht einmal als die zialen für ein Konzentrationsfabinett aller drei Par- Ansicht der Mehrheit auf der Reichsschulkonferenz ange= teien. Abg. Dinghofer schloß sich namens der Großdeutschen sprochen werden. Es ist notwendig, daß dies schon jetzt mit aller im wesentlichen diesen Vorschlägen an, nur hielt er die Entsen- Deutlich feit festgestellt wird, um etwaige Mythenbildung von bornherein zu verhindern. dung von Vertrauensmännern der Parteien nicht für zweckmäßig; ein Konzentrationsfabinett sei mit Rücksicht auf die ablehnende Haltung der Sozialdemokraten ebenso unmöglich, In der Nachmittagssißung tam zunächst Kultusminister Sei­wie eine bürgerliche Regierung mit Rücksicht auf die gegen- fert Sachsen   als Berichterstatter des Ausschusses für wärtigen Machtverhältnisse. Dr. Friedrich Adler   erklärte, die Arbeitsunterricht Sozialdemokratische Partei stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, zum Worte. Leitsätze und Ausführungen des Berichterstatters da­daß e die bürgerlichen Parteien nicht hindern werde, die Re- zu gaben das wohl erfreulichste Bild der ganzen Konferenz. gierung zu übernehmen. Es sei ausschließlich Sache der bürger- Man kann nur wünschen, die übrigen Ausschüsse hätten sich an lichen Parteien, ob sie Parlamentarier oder Beamte regieren lassen dieser Arbeit ein Muster genommen. Charakteristisch für die wollen. Der sozialdemokratische Verband fönne aber ein bürgeistige Hilflosigkeit der Reaktion ist es, daß hier, gerliches Kabinett, auch aus sogenannten Fachmännern, weder wo sie zahlenmäßig in der Minderheit war, ihr Einfluß vollkommen wählen noch unterstüßen, die Sozialdemokraten würden vielmehr ausgeschaltet blieb und sie sich mangels treffender Gegengründe in die Oppofition gehen. Eine Beteiligung an einem Konzen mit zu diesen Leitsäben bekennen mußte. Da wir den grundsäßlichen Teil der Leitsäbe bereits trationsfabinett sei für die Sozialdemokraten ausge­schlossen, ebenso die Entsendung von Vertrauensmännern in beröffentlicht haben, können wir uns hier mit dem Abdruck einiger praktischer Forderungen begnügen: eine Regierung von Fachmännern". Jm äußersten Falle würde der sozialdemokratische Verband, wenn infolge der Weigerung der bürgerlichen Mehrheit eine Regierung überhaupt nicht zustande Sommen fönnte, zulassen, daß die sozialdemokratischen Mitglieder des gegenwärtigen Kabinetts bis zu den Wahlen die Geschäfte wei terführen, aber auch nur, wenn ganz bestimmte Bedingungen über die Wahlordnung, den Wahltermin und die Vermögensabgabe cr= füllt würden. Die Beteiligung an irgendeiner Neubildung der Regierung, jei für den Verband ausgeschlossen. Darauf wurden die Verhandlungen zum Zwecke der Berichterstattung an die Par­teien vertagt.

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Damit bergleiche man das Verhalten der Crispienpartei, die Friedrich Adler   zu den ihren zählt!

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In Wien   Koalition bisher und im äußersten Notfall auch weiter Koalition, die die Crispienleute als ärgsten Prole­tarierberrat ausschreien und an der sie unter keiner Bedingung teilnehmen wollen, weil sie vorziehen, draußenstehend weiterzu­schimpfen!

Der Horthy  - Boykott.

Wien  , 18. Juni.  ( Eigener Drahtbericht des Vorwärts".) Eine Maffenversammlung der Handels- und Transportarbeiter beschloß die Beteiligung am Boykott und die Verhinderung jedes Waren­transports nach Ungarn  . Die Eisenbahner werden keine Waren nach Ungarn   befördern und haben in Wiener- Neustadt   die Wagen, in denen solche Waren enthalten sind, mit der Aufschrift versehen: Nicht expedieren!" Die Postbeamten beschlossen, keine Briefe und Telegramme von und nach Ungarn   zu befördern.

werden.

Die Arbeit als Lehrgrundsat bedingt folgendes: Das Vernen muß zum bewußten Arbeitsvorgang Schaffensvorgänge( motorische Vorgänge) sind als wesent­liche, den finnlichen Vorgängen, die auch als Arbeitsvorgänge zu betrachten sind, mindestens gleichwertige Bestandteile in den Lernborgang einzufügen. Insbesondere muß auf den höheren Schulstufen der Schülerversuch zu seinem vollen Rechte fommen.

Das Kind muß seine Erkenntnisse und inneren Erlebnisse nicht nur in Wort und Schrift, sondern auch in Werk und Handlung ausdrücken lernen.

richt

Lebenskunde mittel erhalten.

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Arbeitskunde) und auf die Unterrichts­

Der Werkunterricht ist auf der Unterstufe Best and­teil des gesamten Unterrichts und wird allmählich felbständig, muß aber soweit als möglich in sachlichem Zu­sammenhang mit dem übrigen Unterricht bleiben.

Brauchbare Arten der Werftätigkeit in der Schule sind Basteln, Formen, Malen und Zeichnen, Ausschneiden, Falten, Flechten und Weben, Papparbeit, Holz- und Metallarbeiten, ferner Garten- und Feldarbeit, Kleintierpflege, Nadel-, Koch- und Hauswirtschaftsarbeit, Säuglings- und Kleinkinderpflege.

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Der Werkunterricht ist lassenzimmerarbeit" und Werkstattarbeit".

Neben die Arbeit des Kindes im Hause und in der Schule soll eine erziehliche soziale Kinderarbeit für Ana­ben und Mädchen treten.

Durch gesetzliche Bestimmungen sind die äußeren Voraus­setzungen für die Durchführung des Arbeitsgrundsatzes und des Werkunterrichts zu sichern. Das Gesetz soll aber nur die Min= dest forderungen aufstellen und die Schulunterhaltungs­pflichtigen veranlassen, die Bedingungen zu schaffen, damit diese Forderungen durchgeführt werden können.

Als Ergänzung entwickelte Prof. Gurlitt den Plan ber Schulfarmen".

Genofsin Dr. Wegscheider trat für den Untericht in freier Natur, in Garten und Feld ein. Ein Vertreter des Philologen­verbandes bewies, daß er den Gedanken der Arbeitsschule nicht verstanden hatte, da er erklärte, daß viele Fächer sich gar nicht zur Durchführung des Gedankens eigneten". Serichensteiner entgegnete, daß die Probearbeiten und Prüfungen endlich darauf verzichten müßten, nur Gedächtnisübungen zu sein. Ueber die

Berufs- und Fachschulen legte der Ausschuß sehr eingehend durchgearbeitete Leitsätze vor, denen wir folgendes entnehmen:

Die Berufsschulpflicht ist möglichst bald einheitlich burchzuführen. Das Reich hat die Länder dabei finanziell zu unterstützen.

Der Unterricht der Berufsschule ist ein notwendi= ger Bestandteil der Berufsausbildung. Der Ausschuß fordert deshalb, daß für die schulpflichtigen Jugend­lichen eine den Bedürfnissen der Berufsschule   Rechnung tragende Regelung der Arbeitszeit und der Lohnzahlung stattfindet.

Ms Fachschulen haben staatlich anerkannte Unterrichts­anstalten mit mindestens einjährigem Lehrgang und 1000 Unter­richtsstunden jährlich zu gelten, die Angehörigen und Anwärtern gewerblicher, faufmännischer, landwirtschaftlicher, hauswirtschaft­licher und sozialer Berufe eine zweckentsprechende fachliche und staatsbürgerliche Ausbildung vermitteln.

Die an den Fachschulen gebotene Ausbildung ist nach ihrem Bildungswert und ihrer Bedeutung für das Volfsleben der Ausbildung in den allgemeinbildenden Lehranstalten auf der entsprechenden Stufe gleich zu achten. Dementsprechend find nach den vom Reiche aufzustellenden Grundsäßen durch die Landeszentralbehörden die Berechtigungen der Fachschulen zu

regeln.

Der Vertreter der Kunstgewerbeschule   bedauerte, daß diesem so wichtigen Gebiet auf der Reichsschulkonferenz offensicht= lich nicht das erforderliche Interesse entgegengebracht würde. Der Ausschuß für

freies Volksbildungswesen

legte folgende einstimmig angenommene Leitsätze vor:

Das lebte 3iel der Wolfsbildungsarbeit liegt darin, die Vorbereitung für das Entstehen einer wirklichen Volksgemeinschaft zu sein. Soweit die Pflege des Ver= standeslebens in Betracht kommt, kann es sich nicht bloß um Weitergabe von Kenntnissen handeln, sondern in erster Linie darum, eine Hilfe zur geistigen Selbständigkeit darzureichen.

Das Volksbildungswesen gliedert sich in Volkshoch= schule, Volksbücherei mit Vortragswesen, Massen= veranstaltungen und engeren oder weiteren Gemein­schaften mit volfserzieherischem Charakter.

Die Volkshochschule   ist einmal die Stätte, wo die aktivsten Menschen aus allen Kreisen und Schichten in engste Arbeitsg sgemeinschaft mit geistig geschulten Menschen treten, um an der Vertiefung und Durchbildung ihres eigenen Wesens, ihrer eigenen Welt- und Lebensanschauung zu arbeiten und um schließlich, als letztes Ziel, zur Gestaltung des neuen Kulturgehalte der Zukunft zu gelangen.

Eine zweite Form der Volkshochschule   steht auf dem Boden einer bestimmten Gesinnungsgemeinschaft; sie wird in der Regel den Charakter der Heimatshochschule tragen. Staat und Gemeinde sollen die Volksbildungsarbeit mit finanziellen und sonstigen Mitteln( Hergabe von Schul­räumen und ähnlichem) unterstüßen, ohne Einfluß auf den Geist der Arbeit zu beanspruch en. Denselben einheitlichen Geist zeigt auch der Bericht des Aus­schusses für

die Betätigung der Schüler.

Der Berichterstatter Göbe- Hamburg geht von dem neuen Gedanken aus, daß die Schule eine Lebens, Arbeits- und ulturgemeinschaft der Jugend mit ihren Lehrern und führern sein soll, verlangt dementsprechend weitestgehendes Selbstbestimmungsrecht der Schüler und schließt mit folgenden Ginzelforderungen:

Freiheit des 3usammenschlusses innerhalb und außerhalb der Schule; freies Versammlungsrecht, auch außerhalb der Schule; völlige Freiheit der religiösen Entscheidung; Mitbestimmungsrecht bei Konferenzen in Schüler­

fragen;

freier Verkehr zwischen Lehrern( Lehrerinnen) und Schülern( Schülerinnen).

Der Arbeitsgedanke, der sich auf geistige wie finn­liche Stoffe bezieht, muß bestimmenden Einfluß auf die Au&- Die Reichsschulkonferenz soll am Sonnabend mit den noch wahl des Lehrgutes, auf den Lehrplan( Gesamtunter- lausstehenden Berichten zu Ende geführt werden.

Unruhen im Trentino  .

Sowjetprotest gegen Polen  .

3ürich, 18. Juni.  ( Eig. Drahtbericht des Borwärts".) Aus Stockholm  , 18. Juni.  ( IN.) Die Sowjetregierungen in Bozen   wird der Neuen Züricher Zeitung" gemeldet, daß die Un- Nußland und der Ukraine   richteten an die vier Ententehauptmächte ruhen im Trentino   fortdauern. In Ambileno, wurden zwei eine Note, in der sie gegen die von den polnischen Truppen verübten Kasernen durch Aufständische beschossen. In Brentonico   er- Gewalttaten gegen die friedliche Bevölkerung in den be­stürmten die Aufrührer das Nathaus und verjagten den königlichen festen Gebieten nachdrücklichst protestieren. Kommissar. In Rovereto   rissen sie die Trikolore vom Rathaus herunter. In Trient   hat es vier Tote gegeben.

Elektrostreik in Halle. Die Arbeiter des städtischen Elektrizi­tätswertes find wegen Lohnforderungen in den Ausstand getreten. Der Betrieb der Straßenbahn wird nur zum Teil aufrechterhalten. Die Stadt ist ohne elektrisches Licht.

Ein ungarisches Dementi. Die Nachricht, ts Büttmis, Bauer, Bischoff und Ehrhardt sich in Budapest   aufhalten, ist, wie Iaut ungarischem Telegr. Corr.- Bureau a milich festgestellt wird, voll­ständig aus der Luft gegriffen. Nur Bauer hat sich furze Zeit in Ungarn   aufgehalten, ist aber nach wenigen Stunden, unbekannt wohin, weitergereift.