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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 231.

Donnerstag, den 4. Oktober 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

Der Krawall von Antonienhütte waffe und ben Gabeln Gebrauch, die geflüchteten Beamten. W. betheiligt ist. Auf Fragen nach der Zahlung der Miethe

vor dem Schwurgericht.

Die blutigen Vorgänge, die sich am 7. Auguft d. J. in dem oberschlesischen Fabrifort Antonienhütte abgespielt und noch in aller Gedächtniß sein dürften, haben nun zu dem unausbleib­lichen gerichtlichen Nachspiel geführt. Am heutigen Mittwoch beginnt vor dem Schwurgericht in Beuthen   D.-S. der große Auf ruhrprozeß gegen die Arbeiter, Arbeiterinnen und Schulkinder, die damals mit den Sicherheitsorganen und der Behörde in Konflift gekommen sein sollen. Nicht weniger als 57 Personen find angeklagt, und zwar 33 wegen Aufruhrs, 24 nur wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Der Beuthener Gerichtssaal reicht für diese Maffe von An­geflagten nicht aus, deshalb ist der Zeichenfaal des Gymnasiums zum Tribunal gemacht worden. Von der Anklagebehörde find mehr als dreißig, von der Vertheidigung mehr als 40 Beugen geladen. Die Verhandlung wird deshalb wohl vier Tage dauern. Vorsitzender des Schwurgerichts ist Landgerichts- Direktor Sperlich­Beuthen. Bertheidiger sämmtlicher Angeklagten Marcuse Breslau. Das Ergebniß der Ermittelungen, die die königliche Staats­anwaltschaft angestellt hat, ist das folgende: Für den 5. August hatte der Bergmann Johann Sowada in dem Lachmann'schen Lokale in Antonienhütte, dessen Verwalter der Gastwirth- Stellvertreter Zehme ist, eine Versammlung des katholischen Arbeitervereins angemeldet und 3 M. Miethe an­gezahlt. Am Vormittag des 5. August erschien er mit seinem Bruder Franz Sowada und erklärte, er müsse verreisen, sein Bruder werde ihn in der Versammlung vertreten. Inzwischen hatte der Besitzer Lachmann selbst gegen die Vermiethung Ein spruch erhoben, er hatte gehört, daß die Versammlung sozial­demokratischen Anstrich bekommen und der Sozialdemokrat Bru topp mit seinen Anhängern in der Versammlung erscheinen und sprechen sollte. Endlich hatte der Gendarm Kordigte in Roch lowig am Morgen des Versammlungstages Platate in polnischer Sprache angeschlagen gefunden mit folgendem Inhalt:

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Fußgendarmen zu Hilfe. Diese machten auch von der Schuß- Frage sagte Zeuge vorher unbestimmt: Das wüßte ich nicht, daß M. wagten sich nun wieder heraus und sie wurden schließlich für die Geschäftsräume, nach dem Abschluß des Miethsvertrages, der Menge Herr. Die Ruhe wurde nun wieder hergestellt und nach dem mit der Gesellschaft, Fr.-D." geschlossenen Druckvertrage 2c. das aus Beuthen   telegraphisch requirirte Militär, das Nachts weiß der Zeuge nichts Korrettes zu sagen. Gwig wiederholt er sein: 11 Uhr eintraf, trat nicht in Aktion. Außer der tödtlichen Das hat mein Vetter für mich besorgt, der war ja mein Vers Verlegung der oben erwähnten Frau eines Ziegelei- Arbeiters, treter," so daß der Vorsitzende ihn ermahnte, er solle doch endlich Frau Albertine Elsner aus Bielschowiß, die ganz zufällig damit aufhören, das werde äußerst langweilig, es sei ihm offen­ihres Weges dabergekommen war, wurden Schuß bar eingelernt worden. Mehrmals ermahnte Assessor Behrendt verlegungen nicht ermittelt. den Zeugen, sich doch von dem Einfluß seines Vetters Mehrfache Verlegungen hatten die Gendarmen durch Stein- loszureißen, die reine Wahrheit würfe erlitten, auch das Pferd eines Gendarmen war be- nicht zu sagen und sich durch einen Meineid unglücklich machen. schädigt worden. Nicht unerheblichen Schaden hatte das Gasthaus Paul Muskalla, der ชิน Beklagte, wurde in eine erlitten. Ordnungsstrafe von 20 M. event. 4 Tagen Haft genommen, weil Angeklagt sind: 1. Der Bergmann Vincent Reßlich aus Neu- er troß mehrfacher Verwarnung bei der Zeugenvernehmung fort­dorf, nicht vorbestraft; 2. der Ziegelarbeiter Josef Schmotter während dazwischen sprach, und schließlich wegen Beeinflussung mayer aus Redendorf, vorbestraft; 3. der Grubenarbeiter August des Zeugen aus dem Saal verwiesen. Er entschuldigte sich mit Modzik aus Bielschowitz, unbestraft; 4. der Gelegenheitsarbeiter seiner Nervosität. Der wesentliche Inhalt der äußerst Julius Nickel aus Antonienhütte, zur Zeit in Haft, nicht bestraft; tonfusen, sich sehr oft widersprechenden Beugenaussage, die viel 5. der Brauerei- Arbeiter Albert Polaget aus Antonienhütte, von der Aussage eines geängstigten Kindes an sich hatte, zur Beit in Untersuchungshaft, nicht vorbestraft; 6. der Schmiede- war: Mein Better hat mich als Vertreter von Frei- Deutschland gefelle Wilhelm Jatta aus Schwarzwald  , nicht vorbestraft; 7. zum Drucker gemacht und hat dann für mich, den Drucker, der Werfarbeiter August Mathusczyt aus Antonienhütte, zur alle nicht technischen Obliegenheiten des" Chefs" einer Druckerei Zeit in Untersuchungshaft, nicht vorbestraft; 8. der Schlepper erledigt. Das nöthige Geld entnahm er den kontrattmäßigen Karl Bartofchet aus Antonienhütte, zur Zeit in Untersuchungs- Druckfosten. Zum Beispiel sagte Beuge:" Die Miethe hat mein haft, nicht vorbestraft; 9. der Pferdeknecht Julius Schwarz aus Vetter gezahlt bis auf einmal und zwar habe ich ihm Poremba, zur Zeit in Untersuchungshaft, nicht vorbestraft; das Geld nicht gegeben, sondern er nahm es aus den Ueber 10. der Schlepper Theophil Paniz aus Bielschowih, zur Zeit in schüssen des Geschäfts." Die Kläger   hielten dem Zeugen ents Untersuchungshaft, unbestraft; 11. der Arbeiter Johann Juranet gegen, daß er sich stets als Kollege gegeben und nicht als aus Antonienhütte, zur Zeit in Untersuchungshaft, 14 Jahr alt, Chef". Er habe sich einmal vom Kläger   R. 50 Pf. ge vorbestraft; 12. der Fleischersohn Adolf Kurzeniowski aus Biel  - borgt, mit dem Bemerken, er wolle Paul Mustalla nicht schowiß, zur Beit in Untersuchungshaft, 15 Jahre alt, nicht vor um Vorschuß angehen. Dann habe er K., der die bestraft; 13. der Schulfnabe Wilhelm Cziollet aus Schwarzwald  , Kantine hatte, einmal gesagt, er möge fich von Paul Muskalla zur Zeit in Untersuchungshaft, 12 Jahr alt, nicht vorbestraft; feine( May Muskalla) Kantinenschulden bezahlen lassen, der könne 14. der Schulknabe Anton Modczyt aus Redendorf, in Unter- sie ihm ja vom Lohn abziehen. Ein andermal soll M. M. zu suchungshaft, 18 Jahr alt, nicht vorbestraft; 15. der Maurer den flagenden Segern gesagt haben: Na, wenn nur Paul erst Ludwig Kuczera aus Antonienhütte, zur Zeit in Untersuchungs abschlösse, dann sind wir wenigstens gesichert."( Wir= die haft, vorbestraft; 16. der Arbeiter Peter Jung aus Redendorf, Seger.) Dessen entfinnt Beuge sich nicht. Die Kläger   schieben ,, Versammlung der Bergarbeiter Oberschlesiens  ." vorbestraft; 17. die verehelichte Eva Jung aus Redendorf, vor ihm den Eid über seine Aussagen zu, den er auch leistet, Tagesordnung: 1. Die Nothwendigkeit einer Organisation bestraft; 18. der Arbeiter Robert Kalisch aus Antonienhütte, wobei feine Stimme faum zu vernehmen ist. Troy des für die Grubenarbeiter. 2. Verschiedenes. Zur Deckung der nicht vorbestraft; 19. der Arbeiter Mathias Elsner aus Gid habe der Gerichtshof dem Zeugen nicht Kosten werden 15 Pf. pro Person erhoben. Zur zahlreichen Redendorf, nicht vorbestraft; 20. der Schlepper Ludwig geglaubt, verkündete der Vorsitzende nach erfolgter Versammlung ladet ein Franz Sowada. Schampera aus Antonienhütte, nicht vorbestraft; 21. der Berathung, es bleibe fomit nur noch der Der Stellvertreter Lachmann's beschloß, daß der Saal nicht Hüttenarbeiter Franz Mikolasz aus Antonienhütte, nicht vor Eiden, welchen Kläger   dem Beklagten   zus. herzugeben und schickte dem Franz Sowada die 3 M. Angeld bestraft; 22. der Steinbrucharbeiter Eduard Ulbrich aus Reden geschoben haben, als Beweismittel übrig. zurück, der indeß die Annahme verweigerte. Die Versammlung dorf, vorbestraft; 23. der Maschinenreisende Wilhelm Nujan aus Das Gericht habe deshalb auf Leistung dieses Eides erkannt. war vorschriftsmäßig von Franz Sowada angemeldet worden. Antonienhütte, vorbestraft; 24. der Bergmann Jsidor Copp aus Leiste ihn der Beklagte, seien Kläger   abgewiesen, weil sie sich Um die Entwickelung der Dinge zu beobachten, begaben sich am Bielschowitz  , vorbestraft; 25. der Ziegelarbeiter Ludwig Kaluza dann nicht mit ihrer Klage an die richtige Stelle gewandt Nachmittage die Amtsdiener Germander und Weiß und der aus Bielschowig, vorbestraft; 26. der Maschinenwärter Franz hätten; leiste er ihn nicht, sei er verurtheilt, an sechs der Kläger  Gendarm Bodinka vor das Lachmann'sche Lokal. Gegen 4 Uhr Buballa aus Thurzo- Kolonie, nicht vorbestraft; 27. der Werk je 20,06 m. und an einen derselben 14,30 M. rückständigen begannen sich die Arbeiter zu versammeln, es mögen schließlich arbeiter Emanuel Wessotti aus Schwarzwald  , nicht vorbestraft; Rohn zu zahlen. Der Eid lautet dem Sinne nach: Es ist nicht 3 bis 400 Mann gewesen sein. Inzwischen hatte sich der 28. der Fleischergeselle Josef Rosczyt aus Schwarzwald  , nicht wahr, daß ich( P. M.) im Frühjahr und Sommer dieses Jahres Gendarm Rordigte und der stellvertretende Amtsvorsteher Rubello vorbestraft; 29. der Bremser Ignaz Kolodzig aus Antonienhütte, Eigenthüner, oder Chef, oder Geldgeber des Buchdruckereis zu den übrigen Beamten gefellt. Gegen 5 Uhr kam auf einem nicht vorbestraft: 30. Der Grubenarbeiter Karl Mogiella aus betriebes gewefen bin, sowie, daß der Ueberschuß in meine Tasche Fahrrad Prukopp nach dem Hüttengasthause gefahren, das Antonienhütte, nicht vorbestraft; 31. der Arbeiter Albert Sczyrba floß und ich die Verluste zu tragen hatte". 50 Echritt vom Lachmann'schen Lokal entfernt liegt. Er aus Antonienhütte, nicht vorbestraft; 32. der Hausbesitzer Josef Jetzt steht den Parteien noch das Rechtsmittel der Be ging in das Hüttengasthaus. Da die ganze Menge ihm dahin Kowalski aus Antonienhütte, nicht vorbestraft; 33. der Arbeiter rufung zu. folgte, gingen auch die Beamten dorthin. Franz Sowada Adam Leyczek aus Antonienhütte nicht vorbestraft; 34. der Berg, fragte bort den Amtsvorsteher Rudelko, ob er sprechen dürfe, mann Rudolf Brutopp aus Baborze, unbestraft; 35. der Berg vom 29. September. Rammer IV. Vorsitzender: Assessor Alberti. Sigung was dieser aber verneinte. Prutopp hatte sich inzwischen an mann Franz Sowada aus Antonienhütte, nicht vorbestraft; einen Tisch gesetzt und fing an, zu den um ihn Versammelten 36. der Bergmann Theodor Wienzek aus Paulsdorf, vorbestraft: bie Gisenblätter'sche Kontur 3 masse tlagen eine An­zu sprechen. Als der Gendarm herantrat, um zuzuhören, soll 87. der Bergmann Adolf Rujok aus Zaborze, nicht vorbestraft; zahl Personen auf Auszahlung von Lohnrückstand und auf Lohn­Brutopp gesagt haben: Wenn hier so viele Kellner herumlaufen 38 der Bergarbeiter Bernhard Figura aus Zaborze, nicht vor- entschädigung, welche im ehemaligen Tischlereibetriebe Eisen­und es wird uns fein Bier gebracht, so müssen wir fort bestraft; 39. der Zigarrenarbeiter Karl Ziegler aus Roßberg, blätter's beschäftigt waren und infolge des Konkursausbruches gehen. Kommt, gehen wir zu Rosenbaum zum Steinbruch. Dort nicht vorbestraft; 40. der Maschinenreisende Sylvester Soẞna nicht zu ihrem Recht tamen. Der Vertreter des Konkursverwalters ist der Herrgott über uns, der sagt uns nichts und ein anderer aus Baborze, nicht vorbestraft; 41. der Arbeiter Anton Wieczorek erhob zunächst den Vorwand der Unzuständigkeit des Gerichts, hat uns nichts zu sagen. Dort tönnen wir sprechen, was wir aus Hugo- Kolonie, nicht vorbestraft; 42. der Schmiedemeister weil im Gewerbegerichts- Gefeß nichts barüber stehe, daß das Thomas Wolehti aus Antonienhütte, vorbestraft; 43. der Arbeiter Gewerbegericht zuständig wäre, in das Ronkursverfahren durch Die Menge zog zum Steinbruch, nach dem freien Play vor Anton Piontek aus Schwarzwald   Kolonie, nicht vorbestraft: Feststellungen einzugreifen. Das Gewerbegericht hielt sich aber dem Rosenbaum'schen Gasthause. Der Platz bildet die Grenze 44. der Arbeiter Thomas Pollesch aus Redendorf, vorbestraft; für zuständig, da es sich um eine Forderung aus dem zwischen den Kreisen Beuthen  , Kattowiß und Zabrze  . Die Menge 45. der Blenderöster Johann Kalinke aus Lipine, nicht vor Arbeitsverhältniß handelte. Nun wandte der Bertreter des war auf etwa 1000 Personen angewachsen und die Gendarmen bestraft; 46. der Arbeiter Karl Nawrath aus Antonienhütte, Herrn Fischer ein, diesem mangele die Passivlegitimation. Nicht folgten, während die beiden Amtsdiener zunächst in Antonien- vorbestraft; 47. der Arbeiter Bal. Kontny aus Antonienhütte, Gifenblätter sei der Arbeitgeber der flagenden Gehilfen gewesen. hütte zurückblieben. Die Gendarmen gingen auf Prutopp und nicht vorbestraft; 48. der Arbeiter R. Juwig aus Schwarzwald  - 3. B. habe der zunächst in Betracht kommende Bildhauer N. Franz Sowada zu, die mit dem Bergmann Wienzek an dem Kolonie, vorbestraft; 49. der Zimmerhäuer Theodor Nowak aus nicht von Eisenblätter, sondern vom Bildhauer H. Arbeit er­Gartenzaun standen, und Kordiske fagte zu ihnen, da er sie für Antonienhütte, nicht vorbestraft; 50. die unverehelichte Sophie halten, welch lekterer selbständig" für Eisenblätter arbeitete. die Veranstalter der Versammlung hielt: Sie haben hier fein Sobeyko aus Schwarzwald  - Kolonie, nicht vorbestraft; 51. der Eisenblätter, informatorisch gehört, schilderte folgendermaßen Recht, eine Versammlung abzuhalten, da Sie feine Genehmigung Schlepper Konrad Suchanneck aus Antonienhütte, Halbinvalide, die Verhältnisse in seinem ehemaligen Betriebe. eingeholt haben. Ich fordere Sie auf, die Versammlung auf nicht vorbestraft; 52. die verehelichte Marie Piontek aus Tischler, Poliere, Drechsler und Bildhauer beschäftigt. Jedoch zulösen." Schwarzwald  - kolonie, nicht vorbestraft; 53. der Arbeiter Thomas wären dieselben, mit Ausnahme des ältesten Tischlers, des ältesten Brutopp erwiderte, er habe den Leuten schon gefagt, fie Wawotny aus Antonienhütte, nicht vorbestraft; 54. der Schlepper Bolirs, des ältesten Drechslers und des ältesten Bildhauers nicht sollten gehen, fie gingen aber nicht. Kordiske forderte nun Johann Gawlich aus Vielschowitz, vorbestraft; 55. der Schlepper mit ihm geschäftlich in Berührung gekommen. Diese Welteften" die Menge wiederholt zum Auseinandergehen auf, ließ die Johann Hannssek aus Bielschowiß, vorbestraft: 56. der Schicht: hätten von ihm bezw. seinem Werfführer selbständig Arbeiten in Aufforderung auch in polnischer Sprache ergehen. Die Menge arbeiter Karl Kaluza aus Neudorf, vorbestraft; 57. der Maurer Atford übernommen, und hätten die Gehilfen zur Fertigstellung blieb stehen. Ein Arbeieer Ploch spielte Geige und die Josef Passon aus Antonienhütte, nicht vorbestraft. Menge johlte dazu. Der Gendarm verbot ihm das Die Vertheidigung will einen umfangreichen Entlastungs- derselben beschäftigt. Sie hätten mit ihm abgerechnet und es Spielen und faßte ihn schließlich am Arme. Ploch soll sich zu beweis antreten, fie will besonders beweisen, daß wollten. Marten habe er allerdings geklebt und auch die habe ihnen freigestanden, ihre Leute" zu entlohnen, wie sie Boden geworfen haben und regungslos liegen geblieben fein. das Berhalten der Beamten start provozirend Strankenversicherung besorgt. In seinen Räumen sei gearbeitet Aus der Menge wurde gerufen:" Der Gendarm hat einen Mann gewesen ist. worden. In Sachen des Bildhauers N. wurde der ,, Selbständige" todtgeschlagen, wir sind Zeugen, der Gendarm darf Niemanden H. vernommen. Derselbe führte aus:" Wir haben in Afford schlagen." Als der Gendarm Leute aufforderte, ihm beim Weg­schaffen des Ploch behilflich zu sein, wurde gerufen: Wehe Ich dem, der dem Gendarmen hilft." Ploch soll dann und kontrolliren. Ich besorgte außerdem das Aufleimen der Muscheln 2c. und lieferte die Arbeit dann an die Tischler zur plöglich verschwunden sein. Inzwischen war der Amtsvorsteher Weiterverwendung. Mit der Krankenkasse hatte ich nichts zu Schmeyder erschienen, auch er hatte die Aufforderung zum Aus- Der Prozeß Mustalla bat am 1. Oktober feinen thun." Die Beweiserhebung ergab ferner, daß Eisenblätter einandergehen ergehen lassen. 3wei Personen wurden vorläufigen Abschluß gefunden. Herr Max Mustalla war durch seinen Werkführer für die Arbeiter in seinen Räumen", höhnischer zurufe wegen verhaftet unbendlich erschienen bes bie als eine Arbeiter"" nicht betrachtete, eine Arbeits­Arrestanten in das Gasthaus geführt, dort aber von ihren wegen Ueberfüllung des Terminzimmers wurde vielen Ber- ordnung aushängen ließ. Bezüglich des Klägers N.( Bildhauer) Gefährten befreit. Der Lehrer Zur, der auch die fonen der Eintritt in dasselbe verwehrt einen jammervollen wurde erwiesen, daß mit ihm die Kündigung nicht ausgeschlossen Menge zum Auseinandergehen bewegen wollte, erhielt einen Eindruck, vielleicht Paul Muskalla ausgenommen. Sichtlich worden ist. Beklagter wurde verurtheilt, darin zu willigen, Erdkloß mitten in's Geficht geworfen. Er 80g sich befangen, antwortete der Zeuge fast auf die meisten Fragen daß die Forderung des Klägers N. mit 49,10 M.( Entschädigung zurück. Die Beamten beſtimmte Per des Vorsitzenden, Affeffor Behrendt, mit einem Hinweis und Rückstand) als bevorrechtete Forderung 1. Klasse forderten nun fonen zum Fortgehen, unter anderem auch den ihnen be- darauf, sein Better Paul sei sein Vertreter in fannten Arbeiter Reßlich. Reßlich soll nicht gegangen sein. Buchdruckerei und er treter, der an die Eifenblätter'sche Kontursmasse festgestellt werde. Das der Drucker; sein Vertreter, der Gericht say in Eisenblätter den gewesenen Arbeitgeber N.'s und Gendarin Kordiske faßte ihn am Arm. Rehlich riß sich los und Better, hätte alles für ihn besorgt. Er selbst als soll einen Stein erhoben und gegen den Beamten geschleudert Drucker hätte für die kaufmännisch- geschäftlichen Angelegenheiten in den Beziehungen E.'s zu den in seinen Räumen" beschäftigt gewefenen Bildhauern den bekannten Gruppenakkord. haben. Dem ersten Steinwurf folgte ein förmlicher Steinhagel. feine Zeit gehabt, da er die Annoncen zu sehen und dann die Die Gendarmen machten nun ihre Revolver schußbereit, Kordiske Beitung zu drucken hatte. Sein Wetter, der zugleich Geschäfts- Betreffs dreier Polirer( Möbelpolirer) ging es dem Beklagten kündigte das Schießen an, forderte noch dreimal die Menge zum führer der Gesellschaft Frei- Deutschland" sei, habe als solcher ebenso. Auch in der Verhandlung ihrer Klagen wurde der in Frage kommende Aelteste" vernommen. Auseinandergehen auf. Man johlte nur zur Antwort, die ihn in die Druckerei hineingesetzt, und zwar als Drucker". Das Gericht stellte Die Verhandlung Gendarmen schoffen und eine Frau fiel tödtlich getroffen zu Boden. Wem die Druckerei gehöre, wisse er nicht. Er dente sich, daß sie dasselbe Verhältniß wie im ersten Falle fest. Die Menge gerieth nun in die größte Aufregung. Man schrie: der Gesellschaft Frei Deutschland  " oder einem mit weiterer Klagen endete mit Anerkenntniffen. Wenn der Gendarm die Frau todtgeschossen hat, dann sollen die gliede derselben zu eigen fei. Er ſei jetzt ver­Das neue Gesetz vom 12. Januar 1894 betr. das Pfand Gendarmen auch todtgeschlagen werden." antwortlich.( 8euge legt Urkunden vor, nach deren recht des Vermiethers, ist mit dem 1. Oktober in Kraft Die Steinhagel wurden noch größer. Die Beamten mußten einer er als selbständiger Gewerbetreibender der Steuer- getreten. Das Pfandrecht des Vermiethers wird dadurch wesent flüchten. Sie eilten ins Gasthaus und schlossen sich dort ein. behörde gemeldet ift. Eine Quittung besagt, daß am lich beschränkt. Von jetzt ab darf der Vermiether u. a. nicht Man griff das Haus an und beschädigte es vielfach. Ein Haufe 15. September 94 von M. Mustalla zur Abwendung der Zwangs mehr pfänden: die Kleidungsstücke, die Betten, das Haus- und drang von hinten in den Hof ein, wurde aber von den Beamten vollstreckung 4 M. Gewerbeftener gezahlt wurden.) Seines Wissens, Küchengeräth, insbesondere die Heiz- und Kochöfen, soweit diese mit der blanten Waffe wieder hinausgetrieben. Nach etwa einer fagt Beuge aus, sei sein Wetter weder durch Kapitalseinlage, Gegenstände für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde Stunde tamen den Beamten im Gasthause ein reitender und zwei noch sonstwie am Betriebe der Druckerei betheiligt. Auf eine unentbehrlich sind, dann die für den Schuldner, seine Familie

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auf dem Herzen haben."

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Gegen den Kontursverwalter Fischer bezw.

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Er hätte

Gerichts- Beitung. arbeitet. So mußte Arbeit in Empfang nehmen, fie ausgeben

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Gewerbegericht.

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