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chriftführer; Weißroth, Papenfuß, Kupfer und Heinemann, Cheleute am 12. Oktober erfahren. Frau N. Hatte eines Nachts| ab und verwies die Sache vor das Schöffengericht. Auf Be ihr Restaurationsdienstmädchen entlaffen, weil dasselbe um 2 Uhr schwerde der Staatsanwaltschaft hob das Ober- Landesgericht dies Beifizer; Wurbs, Bibliothekar; Becher, Dohrmann und Schüttke, statt um 11 Uhr bis dahin hatte das Mädchen Urlaub" mieder auf und verwies die Sache vor das Landgericht in Revisoren. Unter Vereinsangelegenheiten wurde zur Vervollnach Hause kam. Auf Lohn, Kost- und Logisentschädigung be- 3'widau. Dieses verneinte in der Verhandlung am 18. Mai ständigung der Bibliothek 30 M. bewilligt. Das Stiftungsfest flagt, wandten die N.'schen Eheleute Iüderlichen Lebenswandel dieses Jahres die Strafbarkeit der Angeklagten aus beiden an- foll vor Erledigung des Boykotts nicht abgehalten werden. Zum Der Klägerin gegen die Klage ein. Dieselbe sei gegebenen Gesichtspunkten und sprach beide Angeklagte frei. Schluß wird bekannt gegeben, daß bisher den Mitgliedern der nicht, wie gewollt, am fraglichen Abend zu ihrer Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision Sanitätskommission feine Mittheilungen zugegangen sind. Es Kousine, sondern mit einem verheiratheten Gaste der ein, die Herr Reichsanwalt Schumann heute vor dem dritten werden deshalb nochmals die Namen und Adressen der MitBeklagten fneipen gegangen. Der Klägerin sei wiederholt ge- Senat des Reichsgerichts begründete. Er stellte sich auf den glieder in Erinnerung gebracht: Regerau, Berlinerstr. 64; Gewerbe- Ordnung boten worden, mit diesem Manne nicht auszugehen. Sie habe Standpunkt, daß auf Grund des§ 139 a Gewerbe- Ordnung Fischöder, Prinz Handjerystr. 15; Erhardt, Schönes aber, wie schon öfter, dies Gebot überschritten. Der Vor- im Jahre 1892 außer der hier in Frage kommenden noch weiderstraße 11. figende, Assessor Alberti, frug die Beklagten, ob sie etwa be- mehrere Verordnungen des Bundesrathes für andere Branchen, haupten willten, Klägerin habe mit dem genannten verheiratheten aber ähnlichen Inhalts ergangen seien, deren Fassung Manne geschlechtlich verkehrt. Die Befragten konnten diese Be- keineswegs eine gleichmäßige fei, die aber alle beſtimmten, daß hauptung nicht aufstellen. Sie wurden verurtheilt. Wenn bei Zuwiderhandlungsfällen§ 149, Nr. 7 in Anwendung zu Bestimmung der Sonnentemperatur. Die Temperatur Klägerin wirklich mit jenem Manne ausgewesen sei, so sei das tommen habe. Man dürfe doch nicht annehmen, daß der Bundesnoch kein lüderlicher Lebenswandel, auch nicht, wenn es schon früher rath als Gesetzgeber eine ungleichmäßige Behandlung der ver- der Sonne war bis jetzt entweder nur durch rohe Schäzungen einmal vorgekommen sei. Erst geschlechtliche Beziehungen zwischen schiedenen Branchen in diesem Punkte gewollt habe. Jedenfalls bekannt oder durch Methoden bestimmt, die sie mit der Tempe den Veiden würden das Handeln des Mädchens zu einem lüder- müsse daher hier§ 149, Nr. 7 in Anwendung kommen. Das ratur irdischer Wärmequellen verglichen. Diese Vergleichungen lichen Lebenswandel machen. Reichsgericht entschied dahin, daß allerdings§§ 138 und 149 indeß waren einseitiger Art und führten ebenfalls nur zu recht Haben die Arbeiter auf Holz- und Kohlenplägen ein der Gewerbe- Ordnung hier in Betracht kommen müßten. Es ungenauen Werthen. Dagegen haben die Herren Wilson und Haben die Arbeiter auf Holz- und Kohlenplänen ein die nach dieser Entscheidung vor das Schöffengericht gehört, zur Vergleichung zuläßt. Auf ein Radiomikrometer Anrecht auf die gesetzliche vierzehntägige Kündigungsfrist? Diese ob daher das angefochtene Urtheil auf und verwies die Sache, Gray in Birmingham jetzt eine Methode gefunden, welche direkte Frage, mit welcher das Gewerbegericht sich ernstlich beschäftigte, erneuten Verhandlung vor das Schöffengericht zu Krim feinerung der aus den Optikerläden allgemein bekannten fogen. hat die Kammer VIII deffelben wiederholt rundweg verneint. mitschau. Nun wird der Fabrikant wohl doch wegen" Um- Lichtmühlen, welche Bezeichnung übrigens fehlerhaft ist, Und weshalb? Weil das Gewerbegericht der Ansicht ist, da nicht das Licht, sondern die Wärme die Drehung daß Arbeiter auf Holz- und Kohlenplätzen nicht als Arbeiter im Sturzes" der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen drinliegen. des Scheibenkreuzes veranlaßt fiel durch einen engen Sinne des 7. Titels der Reich 3 Gewerbe- Ordnung, sondern als Spalt Sonnenlicht, welches allein dasselbe in einer beTagelöhner im Sinne des 11. Titels des Allgemeinen Preußischen stimmten Richtung drehte; durch einen anderen Spalt, der vers Landrechts anzusehen sind. Die genannten Arbeiter beziehen nämlich größert werden konnte, drang die Wärme eines auf hohe, aber meistens, nicht immer, für die tagsüber geleistete Arbeit jeden noch meßbare Temperatur erhitzten Platinstreifens, welche allein Abend ihren Lohn. Obwohl es unleugbare That: In der Generalversammlung der Freien Vereine Drehung in entgegengesetter Richtung erzeugt hätte. Bei sache ist, daß nicht alle Arbeiter auf Holz- und Kohlenplätzen einigung der Getreibeträger und Speicherei gleichzeitiger und gleich großer Deffnung beider Spalte überwog jeden Abend den Lohn bekommen, hat Assessor Fürst , der Vor- Arbeiter am Sonntag, den 7. Oktober, wurde nach Gröffnung natürlich die von der Sonnenwärme verursachte Drehung; nun fißende der Kammer VIII, am 8. Oftober in einem Urtheil die derselben den Mitglieder mitgetheilt, daß der Kollege Ben- wurde aber der dem Platinstreifen gegenüberliegende Spalt fo= angeführte„ Ansicht" als ganz allgemein geltend aus- jamin Otto am Freitag, den 5. Oktober, plöglich am Herz- weit vergrößert, bis das Radiometer zum Stehen kam. In gesprochen. Aber nicht das allein ist kritisch zu verwerfen, schlage verstorben ist; zu Ehren des Verstorbenen erhob sich die diesem Augenblick waren also die beiden Wärmemengen, von sondern die die Ansicht selbst, welche geeignet ist, Bersammlung von den Plägen. Hierauf erstattete der Kassirer denen jede das Kreuz nach einer anderen Seite drehen wollte, vielen Berliner Arbeitern ihr bischen Recht zu ver: Münch seinen Bericht vom letzten Quartal. Es war ein Be- gleich, und ließ sich aus der Temperatur des Platinstreifens und fümmern, insofern insofern dieselbe weiter in Urtheilen zur stand von 87,10 M., Ginnahme 62,80 M., Ausgabe 62,60 M., Dem Verhältniß der Spaltöffnungen die Temperatur der Sonne Geltung gebracht wird.- Erstens ist festzustellen, daß bleibt Bestand 87,30 M. Aus der Vorstandswahl gingen hervor: berechnen; diese fand sich zu 6200 Grad Celsius, viel weniger, die Reich 3 Gewerbe- Ordnung u. a. die rechtlichen Beziehungen G. Graupner, 1. Vorsitzender; H. Plök, 2. Vorsitzender; H. Schmitz, als wahrscheinlich die meisten unserer Leser erivartet hätten. aller gewerblichen Arbeiter Deutschlands zu den Käufern ihrer 1. Schriftführer; A. Timme, 2. Schriftführer; C. Münch, erster Arbeitskraft regelt. Daß aber Arbeiter auf Holz- und Kohlen- Kassirer; E. Giese, 2. Kassirer; E. Buchholz, Beisitzer. Zu Bei welchen Krankheiten darf man rauchen? Diese plätzen gewerbliche Arbeiter sind, ganz gleich, ob fie Revisoren wurden die Kollegen A. Heidfe, C. Lehmann und Frage beantwortet Jankau in der Zeitschrift für Krankenpflege Tag: oder Wochenlohn erhalten, ist für den gesunden Menschen- S. Rautenberg gewählt. folgendermaßen: In erster Linie ist das Rauchen bei den meisten verstand keine Frage mehr; es steht fest. Nach der GewerbeEine lebhafte Diskussion entspann sich durch den Kollegen chirurgischen Krankheiten erlaubt, mit Ausnahme von dem Ordnung jedoch besteht für gewerbliche Arbeiter die Münch über die Organisationsfrage und der Forderungen des Refonvaleszenten Zustande nach Blasens oder Bauchoperationen. Kündigungsfrist. Selbstverständlich setzt ein Reichs Tarifs, nur bei denjenigen Unternehmern in Arbeit zu treten, Augen-, Nasen-, Hals- und Rachentrante sollen niemals rauchen. geset, das bestimmte Verhältnisse regelt, Bestimmungen von wo der Tarif bezahlt oder doch wenigstens eine Zulage gewährt Innere. Krankheiten, welche das Rauchen ausschließen, find: Landesgesetzen außer Kraft, welche dieselben Verhältnisse wird. Nachdem noch viel über einen Arbeitsnachweis und Er- Peritonitis, Typhus und ähnliche. Bei Magenaffektionen tann einſt regeln follten, oder regeln belfen sollten. richtung eines Unterstügungsfonds diskutirt, eine Beschlußfaffung das Rauchen gestattet werden, wenn der Rauch filtrirt wird. Bei Deshalb ist das Zurückgreifen auf das Allgem. Preußische Land- aber bis zu einer späteren Bersammlung ausgesetzt wurde, erfolgte Zungenkrankheiten hält der Autor das Rauchen unter Umständen recht ganz verfehlt, wo es sich um die Beantwortung der der Schluß der Versammlung. Frage handelt, ob einer bestimmten Rategorie gewerblicher
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Versammlungen.
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für angezeigt. Bei Nervenkrankheiten läßt sich die Handhabung des Rauchens nicht allgemein feststellen; plögliches Entziehen fchadet sehr oft, während bei Herzneurofen andererseits nur sehr leichter Tabat unter Filtration des Rauches benutzt werden darf. In Krankenzimmern zu rauchen, ist unzulässig, sobald sich mehrere Krante darin befinden. Die beste Beit für das Rauchen ist mehrere Stunden nach der Mahlzeit.
Arbeiter, und das sind die fraglichen Arbeiler, Kündigungs- Die Wahl eines Gehilfen- Ausschusses der Rohrlegerrecht und Kündigungspflicht zustehe. Die Gewerbe- Janung sollte in einer Versammlung, die am 8. Oktober in Ordnung sichert ihnen dieselbe. Willkürliche An- Dräsel's Restaurant tagte, erfolgen. Zugelassen wurden nur wendung veralteter Gefeßesparagraphen will sie ihnen absprechen. Arbeiter, die seit mindestens vier Monaten bei einem InnungsUm die Aussichten zu beleuchten, welche eine allgemeinere An- meister arbeiten. Herr Delmann hatte sich die Aufgabe ge: wendung jener Baragraphen den Arbeitern verschiedener Berufe stellt, den Anwesenden die hohen Ziele" der Innungen vorzueröffnet, feien dieselben wiedergegeben. Unter der Ueberschrift tragen. Der Herr entledigte sich sehr kurz seines Vorhabens, denn Verträge mit gedungenen Handarbeitern und Tagelöhnern" über die Verlesung der Tagesordnung tam er kaum hinaus und Briefkaffen der Redaktton. findet man unter Titel XI folgenden Paragraphen 905: Wenn hierauf wollte er sofort zur Wahl schreiten. Gegen diese Absicht die Zeit, wie lange der Vertrag dauern soll, weder in sich, noch erhob sich aber in der Versammlung der lebhafteste Widerspruch. Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 8wei Buchstaben oder eine Babl in bezug auf die Vollendung einer gewiffen Arbeit bestimmt ist, Becker und Karpentiel erklärten dieses Verfahren geradezu so ist bei gemeinen Handarbeitern der Vertrag nur ungefeßlich. Nach längerem Hin- und Herreden mußte endlich auf einen Tag für gefchloffen zu erachten und es kann jeder mit der Vorsitzende nothgedrungen über einen Antrag abstimmen dem Verlaufe jeden Tages wieder davon abgeben."-Gemeine laffen, der besagt, daß sich die Versammlung gegen jede Wahl Handarbeiter! Was läßt sich nicht alles darunter verstehen? Die eines Ausschusses erklärt. Dieser Antrag wurde fast einstimmig Erdarbeiter, die Kanalisationsarbeiter, die Töpferträger, die angenommen und verließen hierauf die Arbeiter den Saal, die Steinträger, überhaupt alle sogenannten Hilfsarbeiter schweben bei Jnnungshelden mit einigen Getreuen zurücklassend. weiterer Einbürgerung der Fürst'schen Praxis in Gefahr, über kurz oder lang keine gesetzliche Kündigungsfrist mehr ihr Recht" nemmen zu lönnen. Das richtet diese Praxis, das macht offen kundig, daß die Schöpfer der Gewerbe- Ordnung beim Schaffen derselben nicht gewollt haben, der§ 905 des Titel XI des Preußischen Landrechts solle in Kraft bleiben.
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anzugebe n, unter der die Antwort ertheilt werden soll. A. 210. Zur Verabfolgung unentgeltlicher Schulbücher soll der einfache diesbezügliche, dem Schulleiter zu unterbreitende Antrag genügen. Thatsächlich werden, in Widerspruch mit den häufig außerordentlich viel Scheerereien bereitet. Theilen Sie Behauptungen der liberalen Stadtverordneten- Mehrheit, jedoch uns den Erfolg Ihrer Bemühungen mit. Irgend eines politischen Rechts geht der Vater des Empfängers der Bücher oder Hefte Der deutsche Holzarbeiter Verband( Bezirk N.) hielt nicht verlustig. am 8. Oktober eine gut besuchte Versammlung ab. Auf der 4 Wettende. Nach dem preußischen Vereinsgesetz sind nur Tagesordnung stand ein Vortrag des Genossen Kiesel: Die Vereine, die eine Einwirtung auf öffentliche Angelegenheiten beChartistenbewegung in England." Die Ausführungen des zwecken, verpflichtet, innerhalb drei Tagen nach Annahme der Statuten Redners wurden allgemein zustimmend aufgenommen und deshalb diese der Ortspolizeibehörde zur Kenntnißnahme einzureichen. GeEine von einer Diskussion Abstand genommen. Hierauf gelangten sangvereine sind solche Vereine nicht, haben daher keine Ergänzung des§ 905 bildet folgender§ 906: Ein Gleiches einige Vereinsangelegenheiten zur Erledigung. Zum Beitrags- Anmeldepflicht. Judeffen: Polizeibehörden an verschiedenen ( tägliche Lösbarkeit des Arbeitsverhältnisses) findet statt, wenn sammler für die Zahlstelle Bergstr. 60, Restaurant Hilgenfeld, Orten deduziren so: 1. vielleicht fingen die Vereinsmitglieder auch die Bezahlung der Arbeiter nicht nach Tagelohn, sondern wurde das Mitglied Buch schneider gewählt. Eine An- feine Lieder, so in Zingeltangeln und anderen Lotalen, für nach Klaftern, Ruthen oder einem anderen Maaße be= dungen worden, sobald nur erhellt, daß nicht das Werk selbst verdungen, regung, für die Branche der Küchenmöbel Arbeiter eine Ber - die eine Polizeistunde nicht existirt, von Stüßen der Gesellsondern die Bestimmung des Maaßes blos der näheren Besammlung einzuberufen, wurde dem Vorstand zur Berücksichtigung schaft vorgetragen werden, sondern garstige politische Lieder, dann sehen wir den Verein als einen solchen an, der auf öffentliche empfohlen. zeichnung willen beigefügt wurde." Auch von diesem Paragraph
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ließe sich, seine heutige Rechtsgiltigkeit angenommen, der Eine öffentliche Versammlung der Barbiere und Fri. Angelegenheiten einzuwirken bezweckt, 2. die hochwohllöbliche
lei sei.
Beide
Polizei muß doch erst die Statuten und die Namen der Mitglieder fennen, um baraus ausgiebigste Gebrauch machen. Warum soll man z. B. nicht feure tagte am 11. Ottober Nachts in Gründel's Salon, zu entnehmen, unter einem anderen Maaße" das Zeitmaaß einer Arbeits- Brunnenstraße 188. Der Referent Starossen beleuchtete in woche verstehen? Und warum nicht deshalb allen gemeinen feinem, mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrage noch ob nicht ein anmeldepflichtiger Verein vorliegt, deshalb muß ent Handarbeitern", die in Wochenlohn arbeiten, die Kündigungs- einmal die jammervollen Zustände im Barbiergewerbe und die gegen dem Gesez auf Erfordern der Polizeibehörde allemal frist aberkennen? Warum nicht? Bekommt doch die Deduktions- Praktiken der Innung. Alle Verfuche, auch nur die geringste Deduktionen sind grundfalsch und den einfachsten Regeln der Statut und Mitgliederverzeichniß vorgelegt werden. gabe eines juristisch gebildeten Richters noch mehr fertig. Brachte Aenderung in den Verhältnissen herbeizuführen, sind bisher es doch sogar das Ministerium des Landes der Obotriten, des gänzlich resultatlos verlaufen. Schwer halt es, den in Stellung Logit ſpinnefeind. Trozdem hat auch das Ober Verwaltungs halbfeudalen Mecklenburg, noch 1888 oder 1889 fertig, auf befindlichen Kollegen beizukommen. Die überlange Arbeitszeit gericht hin und wieder diese Bolizeilogit für zutreffend erachtet. grund ähnlicher Landesgesehlicher Bestimmungen den wirkt so abspannend auf den Einzelnen, daß er in Apathie ver- Sie irren in der Annahme, daß Justiz und Gerechtigkeit einerMaurern das Koalitionsrecht abzusprechen. Als Altordarbeiter fält, und sich um nichts mehr fümmert. Hier ist es Pflicht der Tenchern. Auf welche 3eit erstreckt sich die feien sie Tagelöhner, fagte man, indem man das Reichsgesez, Arbeiterschaft, aufrüttelnd zu wirken. Zu diesem Zwecke haben Schulzeit in Preußen? Wie wiederholt an dieser Stelle die Gewerbe- Ordnung, mit ihrer ausdrücklichen Garantirung des wir für unsere Mitglieder eine Kontrollmarke eingeführt. Mag dargethan, bestimmt das Editt vom 28. September 1717, sowie Koalitionsrechtes für gewerbliche Arbeiter einfach überfah". es sich nun ein jeder Arbeiter zur Pflicht machen, den ihn be- dargethan, bestimmt das Edikt vom 28. September 1717, sowie das vom 29. September 1786 und§ 48 11, 12 A. 2.-R., daß Biel weniger fra ß ist die Fürst'sche Praxis auch nicht.- Noch dienenden Barbiergehilfen nach seiner Kontrollmarke zu fragen, jeder Ginwohner, welcher den nöthigen Unterricht für feine einmal: Allen gewerblichen Arbeitern, gleich, ob sie pro Tag, so wird dieser dazu gedrängt, sich um seine Organisation zu Kinder in seinem Hause nicht besorgen tann oder will, schuldig pro Woche oder in Afford thätig sind, steht die reichsgesetzlich fümmern. Dieser Appell an die gesammte Arbeiterschaft niöge nicht ist, dieselben nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu festgelegte Kündigungsfrist zu, wenn nichts anderes ungehört verhallen, denn nur eine durch sie unterstützte Agitation schicken." Das General- Landschulreglement vom 12. Auguft 1768 vereinbart ist. Die Gewerbe- Ordnung hebt hervor, daß für die Organisation fann diese stärken, um im Frühjahr ein führte als Regel die achtjährige Schulpflicht( vom 6.- 14. Jahre) andere Vereinbarungen zulässig sind. Inhaber von Betrieben, Vorgehen gegen die bestehenden schändlichen Verhältnisse im ein. Jedoch ist insbesondere nach den Bestimmungen des§ 46 II, 2 mit denen sich eine sogenannte dauernde Beschäftigung nicht ver: Barbierberuf zu ermöglichen. Die Diskussion förderte eine ganze A. L.-R. Nr. 2 der Kabinetsordre vom 14. Mai 1825 und nach dem trägt, sind hierdurch vor ungerechtigkeiten" geschützt. Sie hat Blüthenlese haarsträubender Einzelfälle zu Tage. Zum Schluß Schulaufsichts- Gesetz der Schulunterricht solange fortzusehen, bis wurde zu eifriger Agitation für die nächste Versammlung auf ein Kind nach pflichtmäßigem Ermessen des Schulinspektors die Fürst immer im Auge. gefordert, in der über die Mißstände in der Krankenkaffe ver- einem jeden vernünftigen Menschen seines Standes nothwendigen Stenntnisse gefaßt hat". Die Zurückhaltung eines Kindes in der Schule über das 14. Lebensjahr hinaus ist daher dem Gefeh entsprechend, die Dispensation vom Schulbesuch vor zurückgelegtem 14. Lebensjahre zwar hier und da vorkommend, aber ungefehlich. Ihr Oberpfarrer hat also Recht.
handelt wird.
Alle Winkelzüge der Fabrikanten gegen das Gesetz ift das Reichsgericht nicht verpflichtet mitzumachen das Tehrt folgender Fall bezüglich der jugendlichen Arbeiter.§ 188 Der Frauen und Mädchen- Bildungsverein hielt am Abfah 2 der Gewerbe- Ordnung ordnet bekanntlich die Verhält- 11. Dttober eine Wanderversammlung in Schöneberg ab, in der niffe der jugendlichen Fabritarbeiter und Arbeiterinnen und Dr. Weil über, Kinderernährung" sprach. Zum 2. Punkt, Vereinsbestimmt, daß im Arbeitsraum eine Tafel ausgehängt werden angelegenheiten, gab die Vorsitzende bekannt, daß der Hauptfolle, die die Arbeiter mit den gesetzlichen Bestimmungen befannt vorstand beschlossen habe, eine Zahlstelle zu gründen und diese mache. Eine Uebertretung dieser Vorschrift solle nach§ 149,7 sich bei Frau Klaute, Golzftr. 43, befindet. Alsdann wurde erst bestraft werden.§ 139a aber ermächtigt den Bundesrath, noch in die Diskussion über den Vortrag eingetreten. Da in Schöne besondere Bestimmungen betreffs der Verwendung der Kinder berg die Polizeiftunde auf 10 Uhr festgesetzt, ist die Zeit und Franen in Fabriten zu treffen aber, fagt der Fabrikant, mithin sehr fnapp bemeffen. Zum Schluß gab Frau Klaute noch ohne zu sagen, wie eine Uebertretung gegen diefe event. Vor- bekannt, daß der stellvertretende Amtsvorsteher von Schöneberg schriften des Bundesraths zu ahnden sei. Am 29. April 1892 auf die Frage: Warum das Vereinsgesetz in Schöneberg anders erging nun eine solche Verordnung des Bundesraths, welche gehandhabt wird, als im übrigen Deutschland ? zur Antwort gab, bestimmt, daß 1. in Hechelräumen und Räumen zum Ver- daß Schöneberg mit Deutschland nichts zu thun habe. Selbstarbeiten von Fasern, Lumpen, Abfällen u. s. w. jugendliche verständlich folgte dem allgemeines Gelächter.
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S. 2. Nach Ansicht des Ober Handelsgerichts enthalten Vereinbarungen darüber, daß jemand innerhalb einer bestimmten Beit, oder innerhalb eines bestimmten Umfreites eine bestimmte Gewerbsthätigkeit nicht ausüben dürfe, keine Beschränkung des Prinzips der Gewerbefreiheit und find deshalb giltig. Gleicher Anficht ist das Reichsgericht. Trotzdem fann solch Bertrag als ungiltig und einklagbar erachtet werden, wenn der Inhalt in be fonders erheblicher Weise wider die guten Sitten" verstößt, ins. besondere als Wuchervertrag aufzufassen ist. Die Höhe der Konventionalstrafe rechtfertigt m Ihrem Falle die Annahme der Arbeiter nicht beschäftigt werden dürfen; 2. in diesen Räumen Friedrichsberg. Der hiesige Arbeiterinnen- Verein hielt am Ungiltigkeit des Vertrages. Indessen neigt die Praxis der Ge eine Tafel( noch außer jener von der Gew. D. verlangten) mit 7. Ottober eine Mitgliederversammlung ab, in der Herr richte, wie Sie aus der Berathung über§§ 119a, 119b, 184 ber Gewerbe Ordnung entnehmen können, dahin, derartige Aus einem Hinweis auf dieses Verbot anzubringen ist. In der Dr. Birnbaum in einem interessanten Vortrag über„ KinderWeberei der Fabrikanten Gustav Hermann Handel und Otto ernährung" sprach. Den Schluß der Versammlung bildeten Bebeutungen nicht als ungiltigen oder strafbaren Wucher zu Arno Händel in G. wurde nun bei einer Revision am 11. September 1892 das Fehlen dieser letzteren Tafel beanstandet; sprechungen interner Angelegenheiten.
erachten.
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.. 100 und Vorwärts. Sprechen Sie zwischen 12 d. h. fie befand sich nicht im Saale, sondern außen am Eingang. Rigdorf. Der sozialdemokratische Berein„ Vorwärts" hielt und 1 Uhr vor. D. B. 41. Sie haben durch Durchstreichen der Hausbesitzer Da nun die bundesräthliche Verordnung ihrerseits auch nicht am 9. Oftober eine Generalversammlung ab. Die Versammlung sagt, wie eine Uebertretung ihres Verbots zu bestrafen sei, so nahm zunächst den Raffenbericht des Raffirers entgegen. Danach byänentlausel, daß für den Fall der Einführung einer neuen fragte es fich: Muß hier nach den Strafbestimmungen der Gebetrugen die Einnahmen 205,90 M. und die Ausgaben 145,50 M., Steuer der Miether dieselbe tragen solle, fich keineswegs ftrafbar werbe- Ordnung eingeschritten werden, oder ist die Verfügung des fodaß ein Bestand von 60,40 m. verbleibt. Der Verein zählt gemacht, da Sie vor Ihrer Unterschrift durchstrichen haben. Bundesraths als allgemeine Polizeiverordnung aufzufaffen und jetzt 220 Mitglieder. Nach dem Bericht des Vorstandes über Bielmehr haben Sie lediglich zu erkennen gegeben, daß Sie danach die Strafe zu bestimmen? Die Staatsanwaltschaft beantragte feine Thätigkeit wird zur Neuwahl desselben geschritten. Gewählt solche Bedingung nicht annehmen. Sprechen Sie zwischen 12 und Bestrafung nach§ 139a der Gew.-D., das Gericht lehnte diefe jedoch wurden: Hoppe, Vorsitzender; Brödenfeld, Kassirer; Dierberi Uhr vor.