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Der Weißenseer Prozeß.

( Schluß aus der Abendausgabe.) Der nächste Angeklagte 3ilinsky will nichts von der ihm zur Last gelegten Tai wissen, noch will er nicht gewußt haben, daß er, unter Anklage vor Gericht steht. Geh. Rat. Leppmann erklärte, daß der Angeflagte zweifellos an der Grenze der zurechnungsfähigkeit ſtehe.

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Nach einer kurzen Pause wird der Gastwirt Dröger, In­haber des Restaurants Zum Prälaten" in Weißensee, vernommen. Er sagt aus, daß unter dem Namen Sportclub Weißenfee" etwa 15 bis 20 junge Leute, durchweg Erwerbslose, bei ihm ver­fehrten. Was die Bezeichnung Sportclub in Wahrheit bedeutete, will er erst von dem ihm vernehmenden Kriminalkommis far erfahren haben. Vors.: Haben sich nicht diese Leute auch mit Gewehren bei Ihnen versammelt? Angefl:

Das war beim Kapp- Rutsch.

Damals waren es aber ganz fremde Menschen und nicht diese jungen Leute. Vors.: An dem fraglichen Abend wollen Sie min, wie hier in Ihrer Aussage steht, bei einigen von den jungen Leuten ein großes afet gesehen haben, das in braunes Packpapier eingeschlagen war, aus dem Trageriemen heraussahen. Angefl: Das habe ich mir nur gedacht, aber beschwören kann ich es nicht. Vors: Sie haben ferner bei Ihrer richterlichen Bernehmung gesagt, daß Sie im Sommer erfahren haben, daß dieser Sportklub eine Kampforganisation sei. Sie haben auch aus Gesprächen der Mitglieder gehört, daß diese Vereinigung Uebungen in militärischer Art abhielt. Angefl.: Ich habe wohl davon gehört, mich sonst aber nicht darum gekümmert. Justizrat Fränkt: Wie erklärt sich der Angeklagte, daß in seinem polizei­lichen Vernehmungsprotokoll geschrieben steht:" A13 Führer sehe ich den jüdischen Kaufmann Michaelis an." Angefl.: Der betreffende Striminalfommissar fragte mich, ob das ein Jude sei, und ich antwortete: Es wird wohl einer sein. Der nächste Angeklagte Handlungsgehilfe Frik Falt erklärt auf Befragen des Vorsitzenden, daß

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die Buchstaben R. D. Kommunale Organisation bedeuten. Die Partei sei in Bezirke eingeteilt, zum Bei­spiel Bezirk Weißensee, und in diesen Bezirfen gäbe es Vors: solche Parteiorganisationen. Was hatte dieje

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denn für Aufgaben?- Angekl: Für die Partei zu wirken. Vori.: Und was machte die Sportvereinigung? Angel.: Die machte Ausflüge nach Berlin , übte Turnspiele und machte Ausmärsche. Vors.: Wurde auch handgranatenwerfen geübt? Angefl: Das tann sein. Vorf.: Wurden auch Maschinengewehre eingeschossen?- Angefl: Das weiß ich nicht. Vors.: Sie haben früher ausgesagt, die Sportvereini­gung sei eine streng militärische Organisation, sie habe Kompagnien und Züge. Zum Beispiel sei der Bezirk Weißen­jee die 4. Kompagnie mit etwa 100 Mann Stärke. Anget L.: Davon weiß ich nichts.

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R.-A. Dr. Weinberg: Ich protestiere gegen die Ver­Lesung dieses Protokolls. Es ist

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bei Hammelbraten und Schweinskotelett zustande gekommen. Das Gericht beschließt nach kurzer Bera­tung, das Protokoll zu verlesen. R.-A. 2 amp stellt hierauf nochmals den Antrag, daß Landgerichtsrat Jamrath durch seinen Stellvertreter ersetzt wird, und daß die Verhandlung nochmals von vorn beginnt, da die Eröffnung des Hauptverfahren nicht durch den Vorsitzenden erfolgt sei. Vors: Wenn Sie die Aften gelesen hätten, Herr Verteidiger, würden Sie nicht immer wieder mit solchen Anträgen kommen. R.-A. Lamp: Ich habe die Empfindung, daß die Herren hier eine Sache verhandeln, über die sie schon längst ein Urteil gefällt haben. Dieser Verdacht wird bestärkt, daß das Gericht zu seinem lebten Beschluß faum eine Viertel minute Beit gebraucht hat. Vors.: Eine der artige Kritif steht Ihnen nicht zu. R.-A. Lamp: Dann bitte Das ich um einen Gerichtsbeschluß über meinen Antrag. Gericht lehnt den Antrag a b.( Lachen im Zuhörerraum.) Vors.: Wie erklären Sie sich es denn, daß man bei einzelnen Verhafteten Rahmen mit Patronen und am Stampfplatz Hülsen von abgeschossenen Militärpatronen gefunden hat? Der Angeflagte gibt schließlich zu, daß er am Abend des 19. August von der Gastwirtschaft Bröger aus mit den Angeklagten Krüger. Bilinity, Dolny und anderen spazieren gegangen" fei. Da fei ein Fremder gekommen, der ihnen den Auftrag gab, in der Nähe der Missionslauben zu warten und dann Waffen in Empfang zu nehmen.

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Hierauf verliest der Vorsitzende die Bekundungen, die der An­geklagte alt in der Boruntersuchung zu Protokoll gegeben bat. Sie lauten sehr belastend, die Antiage ist auf sie gestützt. Rechtsanwalt Weinberg: Ich bitte den Angeklagten zu fragen, ob es richtig ist, daß er von dem Leiter des Spikeldienstes,

dem

Kriminalkommissar Maslot,

mit Hammelbraten und Schweinebraten trattiert worden ist, um ihn zu dieser Aussage gefügig zu machen und damit er seine Partei belaste. Vors.: Nun, was ist daran Wahres? Stimmt das? Angefl.: Das habe ich oft bekommen. Wir sind nach dem Prä­laten" am Alexanderplatz gegangen. Dr. Weinberg: Während Gie in Saft sagen? Anget 1.: Jawohl. Dr. Weinberg: Und mit dem Kommissar Maslot, der sich bisher seiner Vernehmung ent­zogen hat? Angefl: Jawohl. Rechtsanwalt Dr. Bönheim: Sind Ihnen sonstige Vorteile versprochen worden? Angefl.: Ja= wohl, Zigaretten, und dann ist mir gesagt worden: Sagen Sie die Wahrheit, dann werden Sie wahrscheinlich entlassen. Dr. Bön= heim: Wer hat denn im Prälaten" bezahlt? Angefl: Krimi­nalfommissar Maslof. Dr. Weinberg: Also

für eine Portion Schweinebraten und Hammelfoteletten

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hat der Angeflagte feinerzeit die Aussagen gemacht, ich bitte dies besonders im Gedächtnis zu behalten. Der Angefl. Stern behauptet, überhaupt nichts mit der Rechtsanwalt Weinberg beantragt, K.-D. zu tun zu haben. den Angeft. Stern sofort aus der Haft zu entlassen, da die Gründe für eine Haft nicht mehr ausreichend seien. Das Gericht jetzt die Beschlußfassung bis nach der Vernehmung des Kriminalkommissars

Maslof aus.

Kriminaloberwachtmeister Schiller wird hierauf vernommen, da der Angeklagte Krüger mit der Behauptung hervortritt, Maslot habe bei der Vernehmung ein mit der Schreibmaschine geschriebenes Protokoll in der Hand gehabt und ihm daraus Vorhaltungen gemacht. Zeuge Schiller befundet, daß nicht Maslof, sondern er selbst Krüger vernommen habe, und zwar wie jeden anderen vernommen, indem er erst ruhig erzählen ließ und dann an der Hand des der Polizei schon bekannten Materials einzelne Fragen gestellt habe. Landgerichtsdirektor Dr. Ernst gab die Erklärung ab, von dem Führer der Sicherheitspolizei sei ihm mitgeteilt worden, daß die beschuldigten Beamten dienstlich auf das Entschiedenste bestreiten, sich einer schlechten Behandlung der Angeklagten schuldig gemacht zu haben. Es jei lediglich auf einen Ruf aus den Reihen der An­geflagten eine fleine Auseinandersetzung erfolgt, welche aber sofort wieder beigelegt worden sei. Er, der Vorsitzende, nehme an, daß damit die Sache erledigt fei. Justizrat Viktor Fränki erklärt demgegenüber, daß diese Aufklärung eine ganz einseitige

und eine feinesfalls genügende sei.

Die Vernehmung der übrigen Angeklagten verläuft zum größten Teil sehr eintönig. Angell. Ernst Schulze erklärt, daß er sich seinerzeit, als in den Kapp- Butschtagen Aufrufe zur Bildung einer Roten Armee erschienen, sich sofort zur Verfügung gestellt habe und führer der Abteilung Weißensee geworden sei. Als der Kapp­Butsch vorüber und die

Rote Armee überflüssig geworden

in dem vorliegenden Verfahren eine schriftliche Anklage fehlt, beantragen die Verteidiger, das Gericht wolle die Anklagebehörde ersuchen, eine sachgemäße, begründete, detaillierte, spezifizierte und substantiierte schriftliche Anklage auszuarbeiten und den Angeklagten borlegen, da anders eine Verteidigung gar nicht möglich ist. Das Gericht beschließt, diesen Antrag abzulehnen. Es verkenne nicht die Schwierigkeiten der Situation, die sich aus dem Fehlen einer schriftlichen Anklage ergeben.

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Rechtsanwalt amp erklärt bei dieser Gelegenheit, daß nach seiner Meinung das Gericht

den Anträgen der Berteidigung überhaupt nicht Gehör schenke. Wenn sich die ganze Sache immer mehr und mehr auf ein Ausnahmeverfahren hinauslaufe, so würde schließlich die Folge sein, daß wir alle streiken, die Verteidigung niederlegen und die Angeklagten auffordern, überhaupt fein Wort mehr zu sprechen.

einzelnen die Behauptungen der Anflage zu widerlegen suchen. Es folgt noch die Vernehmung weiterer Angeklagter, die im Die Verhandlung wird in später Nachmittagsstunde auf Freitag vertagt.

W. Sklarz gegen Harden.

Eine Beleidigungsklage des Herrn Waldemar Sklarz, ver­treten durch Dr. Werthauer, gegen den Schriftsteller Marimi­lian Harden, vertreten durch Dr. Grünspach, beschäftigte das Schöffengericht Berlin- Tempelhof. Zur Anflage stand ein Ar­

tifel in Nr. 12/13 der Zukunft" 1919, in dem es hieß: Ein Bruder in der Nachrichtenabteilung des auswärtigen Ministeriums, wo man die fremden Zeitungen mit Handelsteil und lehrreichen Inseraten früher als anderswo hat usw." Der Privat­fläger hat diese Wendung so aufgefaßt, daß gesagt werden sollte, der Privatkläger lasse seinen Brüdern die ihm dienstlich zugehenden fremden Zeitungen früher als dem Publikum zukommen, so daß sie ihr vorzeitige Renntnis als Geschäftsleute gewinnbringend vers Der Artikel der wenden konnten. Harden war nicht zur Stelle. " Bukunft" kritisierte das Geschäftsgebahren des Bruders des Privat­flägers Georg Sflarg.

Harden habe nicht behaupten wollen, daß Sklarz ihm amtlich zur Für den Angeklagten erflärte Rechtsanwalt Grünspach: Kenntnis gekommene Zeitungen und Inserate seinem Bruder dienst­bar gemacht habe. Der Artikel richte sich nicht gegen den Privat­fläger, sondern gegen die damalige Regierung und gegen das Ronnegionswesen, wie es bei der damaligen Regierung in die Erscheinung trat. inkriminierte Stelle gegen ihn den Vorwurf bes schweren Amts­Brivatfläger Silarz erklärte, daß die mißbrauchs und Amtsverrats enthalte, wie es auch im Auswärtigen Amt aufgefaßt sei.

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über Harden, die Brüder Silarz und ihre Beziehungen zur da­Nach heftigen Auseinandersehungen zwischen den Verteidigern maligen Regierung wurde

Harden aus§ 193 freigesprochen. Das Gericht billigte ihm die Wahrnehmung berechtigter Interessen zu. Das Gericht hat in dem fraglichen Bassus eine Beleidigung erblickt, denn er enthalte den Vorwurf der mißbräuchlichen Aus­nußung amtlicher Renntnisse, wenn auch nicht offen, so doch zwischen den Zeilen. Aber in heutiger Zeit habe jeder ein besonderes Interesse, zu sehen, wie regiert wird und ob eine Nebenregierung oder Unterströmung vorhanden ist, auch alles lauter und recht zu­geht. Dem Privatbeklagten stehe als politischem Schriftsteller be­sonders das Recht zu, gewisse von ihm als Mißstände erachteten Bustände zu geißeln, wenn auch das Reichsgericht bisher einen an­deren Standpunkt eingenommen hat. Es erfolgte daher Frei­

sprechung.

Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland bis

war, habe er gemerkt, daß sich allerlei zweifelhafte Elemente Ein­gang verschafften und viele auch die Gelegenheit benußten, die von den Genossen einkassierten Beträge, über die keine Belege gegeben wurden, zu verbrauchen. Er habe darauf Ende April die Rote Armee" in Weißensee wieder aufgelöst. Später habe sich ein kom­munistischer Sportklub gebildet, der in voller Oeffentlichkeit tagte, Sonnabend mittag. Beitweise beiter, vorwiegend trocken, etwas wärmer. lebungen abhielt usw. An jenen Tagen sei er gar nicht in Weißen­see gewesen, sondern habe im Prälaten" mit seiner Frau gesessen und später Schach gespielt.

Anklagevertreter Sammien beantragt, den Regierungsrat Weiß und den Kriminalkommissar Reimann zum Beweise da­für zu laden, daß die Angaben der Angeklagten bei ihren Ver­nehmungen ganz spontan erfolgt seien. Das Gericht beschließt, die Zeugen zu laden.

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Die Vernehmung der übrigen Angeflagten ergibt nichts Neues. Von ihnen wird völlig übereinstimmend bestritten, der.- O." an­gehört zu haben, viele behaupten, gar nicht gewußt zu haben, was K.-O." bedeutet und wollen dies erst bei ihren Vernehmungen er­fahren haben. Da sich bei dieser Vernehmung wiederholt Schwierig­teiten ergeben, welche zum Teil darauf beruhen, daß

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