Nr. 3S�ZS. �qhegaag Ausgabe L Nr. 19 veMgSvreiSr Iir fr«, m» Kau», notoa» zahlbar. VoS- bejus Monatlich 10,- Mb. erlb g»- pellungsgedühr. Unter itreiudand für Deutschland und Oesterreich 16,50 Mb. für da» übrig« Ausland bei täglich eimnaL Zufteliulto ZbSO M. Poltd«- stellungen nehmen an Oelierrei� Ungarn , Tschecho-Slawakei, Däne- warb solland.-iu�emburg. Schweben und die Schweiz. — Eingetragen in die Polt-?«>tuag,-Pre>sliIie. Der.Vorwärts� mit der Sonntag»- beilage.Soll«.Reit* erscheint wochen- täglich zweimal Sonntag» uub Mo»- tags»inmai. Teiegramm-Adrelfch .Soziolbeenotrnt Berti«".
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pari», 24. Jamiar.(yavas.) Die IoteraNNerie fion- fereuz nimmt heute mittag im Uhrensaal des Ministeriums des Aeußern, wo am 10. Zanuar vorigen Jahres die Rakisikation des Vertrages von Versailles ausgetauscht wurde, ihren Ansang. Die erste Sitzung wird sich mit der Prüfung der Frage der E n t w a f s- nnng Deutschlands beschästigen. Die interalliierten militärischen Sachverständigen scheinen nunmehr über eine Lösung einig zu sein, die Deutschland eine kurze Frist gibt, um seine Ver- pflichtungen betressend die Entwaffnung gemäß dem Abtommen von Spa zu erfüllen. Die Interalliierte Kontrollkommission wird über die Ausführung dieser Bestimmungen wachen. Der Oberste Rat wird sich mit dieser Frage nicht länger als einen Tag beschäftigen, da er ledigllch die von den militärischen Sachverständigen ausgearbeiteten Pläne gutzuheißen haben wird. Veutstblanüs Wiedergutmachungen. Paris , 24. Januar. Havas meldet: Die Reparationskommisston veröffentlicht folgenden Bericht über die Lieferungen Deutschlands bis zum ZI. Dezember 1320: Die Lieferungen auf das Reparationskonto betrugen bis zum ZI. Dezember 1920: Kohlen(Koks und Braunkohlen inbegriffen und gleichwertig berechnet) 17 818840 Tonnen: Ammoniak- Sulfat 19 000 Tonnen: Dampfer. Segler, Fischerboote 2 034 729 Bruttotonnen, Flußschiffe nebst Material dazu 33 730 Tonnen. Tiere 360 000 Stück: Sämereien 6 802 SS8 Kilogramm: rollendes Material: Lokomotiven 4371, Waggons 129 555, Lastwagen 5000; festes Eisenbahnmaterial 140000 Tonnen: landwirtschaftliches Material 131 505 Tonnen (Maschinen und Geräte): Farbstoffe 10 787 827 Kilogramm; pharmazeutische Produkte 57 823 Kilogramm; Untersee -Kabel: Emden — Bigo, Emden — Brest , Emden — Teneriffa , Emden— Azoren (1 und 2), Azoren— New Pork(1 und 2), Teneriffa — Monrovia . Monrovia — Lome , Lome— Duala, Monrovia — Pernambuco , Kon» stanstinopel— Konstanza. Jap — Schanghai , Jap — Guam . Jap — Menado. In dem vorstehenden Verzeichnis sind verschiedene Lieferungen und Ablieferungen verschiedener Art nicht enthalten, die Deutsch » land gutgeschrieben werden müsten, wofür aber Zahlen nicht angegeben werden können, z. B. für Privateigentum, Teil- schulden in den abgetretenen Gebieten und im Saargebiet, nach dem 11. November 1318 im Stich gelassenes Material usw. Endlich umfaßt die Liste Lieferungen oder Abtretungen, die im Friedens- vertrag mit anderen Mächten als Deutschland vorgesehen find. Außer den Deutschland gutzuschreibenden Lieferungen bestimmt Artikel 238 des Friedensvertrages, daß Deutschland verpflichtet ist zurückzuerstatten Gegenstände jeder Art, Wertpapiere und Gelder, die weggenommen, beschlagnahmt oder sequestriert worden sind, falls es möglich ist, diese zu identifizieren, sei es auf deutschem Gebiet oder im Gebiet der Alliierten. Diese Rückerstattung identifizierter Gegenstände ist durchaus zu unterscheiden von den oben angeführten Lieferungen: Artikel 253 des Vertrages fetzt fest, daß deren Wert nicht auf das Reparätionskonto Deutschlands ge- bucht werden darf. Die Kommistion stellte bis zum 31. Dezember 1920 folgende Rücker st attungen für Frankreich und Belgien fest: an landwirtschaftlichen Maschinen: 13 560: Material für die Industrie: 271 207; rollendes Material: Lokomotwven: 407: Waggons: 18 928. Andere Güter find gleichfalls zurückerstattet worden, wie Wertpapiere, eine gewisse Menge Mobiliar und Kunst- gegenstände._ Franzoflsth-italiemsthes Vereinbarung. Rom . 24. Januar.(„Frff. Ztg.") Der„Mestagers" erfährt aus Paris über die Ualienifch-franzöfischen Wirtschastsverhandlungen, daß eine prinzipielle Einigung über ein Abkommen von einjähriger Dauer erreicht ist. Bezüglich der Kohle bewilligt Frankreich unter Ausschluß der deutschen Kohle, um Proteste Deutschlands zu ver- meiden, Italien monatlich 100 000 Tonnen aus dem Saarbecken zum Inlandspreis. Bon Eisen und Stahl liefert Frankreich zum Inlandspreis unter Verzicht auf einen Ausfuhrzoll ein Jahres- quantum von 159 000 Tonnen. Das Quantum ist erhöhbar, wenn Italien mehr Gußeisen, als vorgesehen ist. bezieht. Um Kohlen und Eisen zu erhalten, verpflichtet sich Italien , jährlich 35 000 Tonnen Rohgußeisen, 50 000 Tonnen Siderurgische Glanz- und Halb- sabrikate zu französischen Inlandpreisen einzuführen, die bedeutend höher seien als die deutschen Preise. Alle genannten Wirtschafts- Operationen erfolgen durch ein zu errichtendes italienisches Kon- sortium._ Georgien und SowjetrußlanS. TM». 24. Januar.(MTB.) Die ge o r g i s ch e Re g i« ru n g macht amtlich bekannt, daß die russisch « Sowjetregierung den am 14. November 1920 mit Georgien abgeschlossenen Hau- dels. und Tranlitoertrag systematisch und in gröblichster Weise verletzt. Durch diesen vertrag hat sich die Sowjetregierung verpflichtet, dem Georgischen Staat« monatlich eine Million Pud
Naphtha zu liefern im Umtausch gegen Steinkohle, Lehmziegel, Holz und anderes Baumaterial aus Georgien . Bloß drei Wochen hat die Sowjetregierung die Vereinbarung eingehalten. Am 5. De- zember wurde die Lieferung von Naphtha eingestellt, und am gleichen Tag« beschlagnahmten die Sowjetbehörden in Baku die aus Tstlis dorthin gesandten georgischen Eisenbahnzüge mit 240 Naphthazisternen und 12 Lokomotiven und verhafteten auch das Personal dieser Züge— 24 Lokomotivbrigaden und 12 Konduktorbrigaden. Von der Aserbeidschaner Sowjetregierung wurde das Personal zwangsweise in den Dienst der Aserbeidschaner Eisenbahnen gestellt. > Das georgisch« Ministerium des Auswärtigen erhebt energischen Protest gegen dies« Rechtsverletzungen der Sowjetregierung. Memel -litauisches Aollabkommen. Kopenhagen . 24. llanuar. Die hiesige litauische Gesandt- schast teilt mit: Am 10. Januar ist zwischen Litauen und dem Rlemelgebiet ein Abkommen getroffen worden, wonach zwischen beiden Ländern eine Zollunion mit gemeinsamer Grenze gegen Deutschland , die sich längs de« Linien Schmalleningken: Memel— Ruß- und Skirwielh-Becken bis zum Kurischen Haff und weiter längs der Ostsee bis an die litauische bzw. lettische Grenze erstreckt. Die näheren Einzelheilen des Abkommens. namentlich der Zolltarifs, werden von einer besonderen Zolltarifkommission ausgearbeitet, die die Verhandlungen am 20. llanuar begonnen hat. Unruhen in Spanien . Perpignan . 24. Januar. (WTV.) In Bilbao wurde ein großes extremistisches Komplott aufgedeckt und bei den eingeleiteten Verfolgungen 2 2 Verhaftungen vorgenommen. Einer der Verhafteten behauptete, daß die'Extremisten Todesbefehle gegen zahlreiche Fabrikdirektoren und Leiter industrieller Unter- nehmungen angeordnet hätten. Madrider Zeitungen berichten, daß das Personal einer Papierfabrik, das entlasten worden war, die Fabrikgebäude in Brand steckt«. Die ganze Fabrik wurde ein Raub der Flammen. Der Schaden ist sehr groß. ZNadrid, 24. Januar. (MTB.) Ministerpräsident Dato erklärte, daß er angesichts der fortdauernden syndikalistischen Attentate den Eortes sofort nach ihrer endgültigen Konstituierung Maßnahmen zur Beratschlagung unterbreiten werde, um den Terror wirk- sam bekämpfen zu können. INadrid, 24. Januar. (WTB.) Der Ministerrat hat die Ein- führung der Altersversicherung für Arbeiter beschlossen. der fibftimmungskampf in Gbersch!esien. Technische Unmöglichkeiten. In der Note der Deutschen Regierung betreffend die Abstim- mungsvorschriften der Interalliierten Kommission für Oberschlcsten wird u. a. darauf hingewiesen, daß die kurze Fristsetzung für die ein- zelnen Vorbereitungsakte einer geordneten Abstimmung außerordent- lich hinderlich find. Die Folgen fangen bereits jetzt an fühlbar zu werden. Die Antragsformulare für das Stimmrecht sind bei den in Betracht kommenden Stellen erst am 18. Januar ein- gegangen. Infolgedessen ist es praktisch unmöglich, sie bis zum 3. Februar, den»Termin, an dem die Formulare am Geburtsort des Stimmberechtigten sein sollen, auszufüllen. Der Ausschuß Heimat- treuer Oberschlesier hat infolgedessen bei der interalliierten Kam- Mission in Oppeln telegraphischen Einspruch erhoben.
die Loewe-�rbeiter für üen Schieüsfpruch. Heute mittag stimmte eine Versammlung der Loeweschen Ar- bester mit sehr großer Mehrheit dem Schiedsspruch des Schlichtungsausfchustes zu. Der Aktionsausschuß wird bei der Di- rektion anfragen, in welcher Weise sie die Oeffnung des Betriebes auszuführen gedenkt. Die Mitteilung über den Ausfall dieser Unter- redung wird einer am Dienstag, um 2 Uhr stattfindenden Versamm- lung unterbreitet werden. In der heutigen Versammlung erklärten zwei Redner, die sich als Vertreter der Arbeitslosen ausgaben, die Arbeits- losen würden sich für die Annahme des Schiedsspruches dadurch rächen, daß sie in den Betrieb gehen und billiger ar- b« i t e n. Bayern will die Beamten beseitigen. Zur Vereinfachung der Staatsverwaltung in Bayern wurde, wie die Dena meldet, der Regierung aus Abgeordnetenkreisen ein Gesetz in Vor- schlag gebracht, da» die Grundsätze aufstellt, die zur Dereinsachung führen sollen. Da» Wichtigste ist, daß bei sämtlichen im Jahre 1914 »errichteten Behörden alle jetzt über die Zahl von 1314 hinaus- gehenden Beamt«n stellen für unnötig erklärt werden sollen. Bei sämtlichen mit Angestellten auf Dienswertrag festgesetzten Stellen ist sofort die Notwendigkeit nachzuweisen, daß sie beibehalten werden müssen. Irgendwelche Ausnahmen von den Grundsätzen de- dürfen in jedem Falle der ausdrücklichen Zustimmung des bayerischen Landtag »«.— In welcher Lage die.Abgeordnetenkreise" zu suchen sind, wird leider nicht angegeben.
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das überlackierte Wehrgesetz. Der Entwurf des Reichswehrgesetzes ist nunmehr dem Reichstag zugegangen. Vergleicht man ihn mit dem Vorent- wurf, der seinerzeit aus dem Reichswehrministerium an den Reichsrat ging und der hier eingehend besprochen wurde, so erkennt man, daß der Text des Gesetzes verschiedene Aende-
rungen erfahren hat. Wir sagen vorsichtigerweise der Text, denn eine Aenderung der reaktionären Gesamttendenz ist nur
mus aussieht. Immerhin läßt sich ein gewisser Erfolg der von der sozialistischen Presse— und fast von ihr allein— geübten Kritik feststellen. An all den Paragraphen, die hier als die reaktionären Kernpunkte des ersten Entwurfs gekenn- zeichnet wurden, ist etwas herumgebastelt worden, sie tauchen in mehr oder weniger veränderter Form auf. Aber bei nähe- rem Hinsehen erkennt man, daß sich bei vielen Bestimmungen mehr der W o r t l a u t als die S a ch e geändert hat. Die gar zu unverhohlen hervortretende reaktionäre Tendenz ist etwas überlackiert worden, damit man sie nicht mehr so deutlich sehe. Aber es ist kaum ein Zweifel, daß mit vielen dieser umredi- gierten Paragraphen in der Praxis derselbe Zweck erreicht werden kann und wird wie mit dem ursprünglichen Text. An einzelnen Verbesserungen bemerken wir zunächst: im 8 7 ist ausdrücklich die oberste Befehlsgemalt des Reichs- Präsidenten und unter ihm des Reichswehrministers fest- gelegt, während in der früheren Fassung der Reichspräsident gänzlich übergangen war und der Chef der Heeresleitung (Seeckt!) sich vor den Reichswehrminister gedrängt- hatte. Eine kleine Verbesserung haben auch erfahren die Bestimmungen über die Heeres- und Marinekammern. Der neue Entwurf sieht ausdrücklich die geheime Wahl zu den Kammern vor. die in dem ursprünglichen Entwurf fehlte. Und während dieser die subalterne Stellung der Kammern unter- strich, indem er sie dem Chef der Heeresleitung und dem Chef der Admiralität unterstellte, läßt der neue Entwurf die Kam- mern ohne besondere Unterstellung„beim Reichswehrministe- rium" bestehen, womit allerdings nicht klar ausgedrückt ist, daß die ursprünglich geplante Unterstellung nicht mehr be- stehen soll. Hier liegt eine jener Aenderungen vor, deren praktischer Nutzen noch sehr unklar erscheint. Eine ganz eigentümliche Veränderung aber finden wir in dem zweiten Abschnitt über die„Landsmannschaften"'. Hier haben sich plötzlich eine Reihe bayerischer Reservat- rechte eingeschlichen: Der Landeskom Mandantin Bayern ist zugleich B e< fehlshaber des bäuerischen Verbandes.(Z 10.)... Der b a y e- r i( ch e Anteil des Reichsheeres bildet...«inen in sich geschlossenen Perband des Reichsheeres unter einheitsicher Führung.(§ 12.) Es kann gar kein Zweifel sein, daß hiermit die glücklich erreichte Einheit des Heerwesens zugunsten des bayerischen Partikularismus wieder in erheblichem Maße durch- löchert wird. Praktisch können diese Bestimmungen nur dazu führen, daß die bayerische Reaktion noch mehr als bisher befähigt wird, sich den Anordnungen des Reiches zu widersetzen und den Reichsbebörden auf der Nase herumzutanzen. Die Bestimmungen sind um so auffälliger, als sie in dertt ursprünglichen Entwurf fehlten. Verschlechtert hat sich auch die Bestimmung üb-r die Enti sendung von Truppenteilen zu besonderen Zwecken aus einem Land in das andere(§ 13, früher 14). Während im ersten Entwurf der betroffenen Lond«gregierung noch ein bescheidenes, freilich aufhebbares Einspruchsrecht gegen die Verlegung gegeben war, heißt es ietzt mir sehr un- bestimmt, daß sie„in der Regel vorher zu b�ren ist". Sehr wichtig ist ferner der Z 15 des Gesetzes über dos Eingreifen der Wehrmacht bei öffentlichen N o tsst ä n d e n. Die ursprüngliche Bestimmung, wonach bei solchem Eingreifen über die erforderlichen militärischen Maß- nahmen allein der militärische Befehlshaber entscheiden sollte, ist erfreulicherweife gefallen, aber leider ist nicht gesagt, wer nun eigentlich entscheidet. Dagegen findet sich folgende neue, nicht ungefährliche Formulierung: Selbständiges militärisches Einschreiten ist nur zulässig, wenn die Behörden durch höhere Gewalt außerstande ge- setzt sein sollten, das militäkrsche Einschreiten h-rbeizufllhren oder wenn es sich nur um Zurückweisung von Angriffen oder Widersetzlichkelten gegen Teile der Wehrmacht handelt. Man braucht nur an die Situation des Kapp- Putsches zurückzudenken, um zu ersehen, welcher Unfug mit dieser Bestimmung getrieben werden kann und in Parallel- fallen sicher getrieben werden wird. Bei dem Abschnitt über Rechteund Pflichten der Wehrmachtsangehörigen wrien wir mm»urz er- wähnen, daß eine Reihe hier gerügter Mängel des ersten Eni- würfe? sich unverändert im zweiten wiederfinden. Eine frag- liche Besserung finden wir in der Frage der Nebenbeschosti- gung(§ 28, früher 29). Danach kann den Wehrmachts-