Einzelbild herunterladen
 

Gewerkschaftsbewegung

Lohnbewegung der Mülllutfcher. 1.Stern bat zwei Schiffsführer ihrer Funktionen entfleibet, Die bei der Firma Wirtschaftsgenossenschaft in der Abteilung weil sie zur Ausübung ihrer bisherigen Arbeit zu alt wären. Für Müllabfuhr   tätigen Arbeitnehmer hatten durch den Deutschen   ihre neue Arbeit zahlt die Firma den beiden Arbeitsveteranen je An die freigewerkschaftlich organisierten Betriebsräte Transportarbeiterverband den bestehenden Tarifvertrag der Gefell  - 500 M. Monatsgehalt. Der eine ist 41, der andere gar 47 Jahre schaft per 81. Januar gekündigt. Ueber die eingereichten Forderungen bei der Gesellschaft tätig. Vor Festießung dieses Hungerlohnes hat Groß- Berlins  ! wurde zwischen den Parteien am 27. Januar verhandelt mit dem sich die Firma vorsichtigerweise erst erfundigt, wie hoch die Rente Ergebnis, daß die Direktion zu den jezigen Löhnen von 320 m. ist, die die beiden Schiffsführer beziehen. Der Mann mit den erhöhung zubilligte, diese aber davon abhängig machte, daß die lang die Bureaus der Firma reinigte, aber nicht in der Kranken für Kutscher und 300 M. für Schaffner eine 5prozentige Lohn- 47 Dienstjahren hat noch für eine frante Frau zu sorgen, die jahre Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September statt fasse versichert wurde. Für diese strafbare Unterlassungsfünde 105 Kasten pro Tag 120 Kasten abfahren. wenn es nichts Schlimmeres ist der Firma muß jezt der Mann Arznei aus seiner Tasche zahlt. mit seinen 500 M. Monatsgehalt einspringen, indem er Arzt und Die Schiffahrtsgesellschaft Stern" ist wirklich fein Stern erster Ordnung am sozialen Himmel Deutschlands  . Die Mis handlung der beiden Arbeitsveteranen zeigt den deutschen   Arbeitern wieder einmal, wie es um das Wohlwollen der Kapitalistenklasse um die Arbeiterklasse steht.

Der Unterrichtsbeginn an der Betriebsräteschule ist für den 7. bis 11. Februar festgelegt worden. Die Unterrichtsverzeichnisse werden in diesen Tagen den Einzelverbänden in entsprechender Anzahl zugestellt. Das Programm umfaßt im ganzen 84 Lehr­gänge, die in vier verschiedenen Schulen stattfinden und zwar: Berlin   NW.  , Buchumer Str. 8 Berlin   N., Wiesenstr. 66

SO., Mariannenplag 1 C., Warschauer Platz 6/8 Der Hörerbeitrag beträgt pro Lehrgang von 10 Doppelstunden 6 M. Wir fordern hierdurch die Betriebsräte auf, sich bei ihren Ver­bänden für die Teilnahme an den Kursen zu melden. Freigewerks schaftlich organisierte Arbeiter, die nicht Betriebsräte sind, haben ebenfalls zu diesen Kursen Zutritt. Diejenigen, die bereits im Besitze der Anmeldeformulare find, wollen dieselben ausgefüllt umgehend ihrem Verband zurückgeben oder direkt an das Bureau der Betriebsräte, Berlin   SO, Engelufer 15, Eingang B, 2. Hof, 1. Treppe, rechts, per Post einsenden.

Entlassung des Personals der Versorgungslazarette.

Der Abbau der Versorgungslagarette für Striegsbeschädigte bat zur Folge, daß eine Verminderung des Warte- und Pflegepersonals durchgeführt werden soll. Nach einer Verfügung des Reichsarbeits­minifteriums foll vom 1. Januar d. J. ab die Gesamtzahl an Bersonal in den vom Reich unterhaltenen Lazaretten höchstens 30 Prozent der Zahl der am 1. November 1920 belegt gewesenen Lagerstätten betragen.

Gegen diese Verfügung protestierte am Freitag eine Ver. fammlung der Betriebsräte der Versorgungs­Iazarette und des Hauptfanitätsdepots Berlin  . Es wurde ausgeführt, daß die Verfügung gegen eine Vereinbarung des Reichsarbeitsministeriums mit der gewerkschaftlichen Vertretung des Personals verstößt und auch gegen einen Vergleichsvoriclag des Zentralschlichtungsausschusses, der besagt, daß das Reichs­arbeitsministerium mit dem Hauptbetriebsrat über Art und Umfang. der erforderlichen Entlassungen im Sinne des§ 74 des Betriebs. rätegesezes verhandeln und Entlassungen vor dem 15 Februar nicht borgenommen werden sollen. In Ausführung der Verfügung des Reichsarbeitsministeriums sollen die Entlassungen schon bis zum 15. Februar durchgeführt werden, ohne daß mit dem Betriebsrat verhandelt wird. Der Hauptbetriebsrat verschließt sich nicht der Forderung des Reichsarbeitsministeriums, daß das Personal ent sprechend der verminderten Arbeiten verringert wird. Dieser Abbau soll jedoch im Interesse des Reiches und der Kriegsopfer nur nach eingehender Prüfung der Verhältnisse erfolgen. Deshalb fordert der Hauptbetriebsrat, daß die Kündigungen und Entlassungen um ein Vierteljahr hinausgeschoben werden. Bei dem Abbau der Versorgungslazarette fo wurde

-

-

Eine am 27. Januar in den Konzertfälen, Kommandantenstr. 58/59, tagende Versammlung lehnte nach lebhafter Diskussion das Angebot entschieden ab. Gleichzeitig kam zum Ausdruck, daß, wenn die Ver­

Laßt Euch nicht einschüchtern!

Die

ie Entente hat feierlich versprochen, jetzt endlich Ordnung in Oberschlesien   zu schaffen. Sie wird das auch tun. Denn nach dem Friedensvertrag kann nur eine Volksabstimmung, die frei und unbeeinflußt vorgenommen wird, Anspruch auf Anerkennung haben. Schon hat die Entente eine Verstärkung der Truppen in Oberschlesien   durch Italiener   in bestimmte Aussicht gestellt. Der deutsche Außenminister Dr. Simons hat zugesagt, daß die deutsche Regierung die

4

Gewährleistung von

Ruhe und Sicherheit

bestimmt erreichen wird. Oberschlesier  , sichert Euch also unter allen Umständen Euer Wahlrecht. Der Entschluß zur Reise steht Euch frei und ist jetzt noch nicht dringlich. Unwiderruflich aber ist Euer Ausschluß vom Wahlrecht, wenn Ihr den Antrag für die Stimmlisten nicht sofort stellt.

Die Meldestellen der Vereinigten Verbände heimat­treuer Oberschlesier, die an den Anschlagsäulen bekanntgegeben sind, nehmen Anträge entgegen und erteilen Rat und Hilfe bei der Ausfüllung der Formulare. Sie sind auch den ganzen Sonntag geöffnet.

Vereinigte Verbände heimattreuer Oberschlesier

behauptet werde hauptsächlich berücksichtigt, daß der Ausgabenetat Direktion fein befriedigendes Zugeständnis machen sollte, die Arbeit handlungen nicht bis zum 31. Januar abgeschlossen sind und die entlastet werde. Dabei wurde den Intereffen der Kriegsbeschädigten eingestellt wird. Eine im Sinne dieser Forderungen sich bewegende oft nicht die gebührende Rücksicht auteil. Das alles müsse eingebend Refolution fand einstimmige Annahme. untersucht werden. Die Zahl der nach der Verfügung des Reichs­arbeitsministeriums zu Entlassenden wurde für Berlin   von einem Redner auf 300, von einem anderen aut etwa 150 angegeben. Die Versammlung nahm eine Resolution an, welche gegen das Borgehen des Reichsarbeitsministeriums scharf protestiert und von den Betriebsräten erwartet, fie follen dafür sorgen, daß fein Arbeiter oder Angestellter den Betrieb verläßt, ehe nicht die für diesen Fall in Frage kommenden Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes erfüllt

werden,

Der Streit in der Biomalzfabrik in Teltow   beendigt. Auf Beranlaffung und unter Vorsiz des Bürgermeisters von Teltow  , Herrn Oberreich, fand am Mittwoch, den 26. Januar, im Rathaus eine Verhandlung statt, die sich mit den in Streif be­findlichen Arbeitern der Biomalzfabrit beschäftigte. Nach mehr stündiger Verhandlung kam unter der Vorausseßung, daß zu guter Leht die Streifenden darüber zu befinden haben, folgender Ber­gleich zustande:

Tariffündigung in der Metallindustrie. Alle Streifenden werden wieder eingestellt. Alle im Betriebe Eine vom Afa- Ortstartell am Donnerstag abgehaltene sehr Beschäftigten erhalten, soweit dieses noch nicht geschehen, eine start besuchte Versammlung der Angestellten in der Metallindustrie Teuerungszulage von 40 M. für männliche und 25 m. für beschloß auf Empfehlung der Leitung des Zentralverbandes der weibliche Arbeitnehmer ab 15. Dezember 1920. Angestellten, den Gehaltstarif auf Ende Februar zu fün verpflichtet sich, den gestellten Antrag auf Berbindlichkeitserklärung Die Organisation digen, weil beim Abschluß dieses Tarifs die jugendlichen und des am 27. november vor dem Schlichtungsausschuß gefällten sogenannten nie eren Angestellten teine Zulage erhalten haben. Schiedsspruchs als erledigt zu betrachten. Der alte, von seiten der Das soll beim Abschluß eines neuen Gehaltsabkommens nachgeholt Firma gekündigte Tarifvertrag tritt wieder in Kraft und gilt bis werden. Ferner wird verlangt, daß mit dem durch den gegen zum 31. März 1921. Der Betriebsinhaber verpflichtet sich, bei Neu­wärtigen Tarif eingeführten System der Verheirateten- und Kinder regelung der Lohnverhältnisse mit den hinzugezogenen Organi­zulagen gebrochen werde, weil es die Folge hat, daß die Unter fationsvertretern der Arbeiter zu verhandeln. nehmer die berheirateten Angestellten abstoßen und nur noch Lebige beschäftigen werden.

Dem Beichluß ging eine lebhafte Auseinandersetzung zwischen Bertretern des Afabundes und des deutichnationalen Handlungs­gehilfenverbandes und des Gewerkschaftsbundes der Angestellten voraus. Das den Interessen der Unternehmer dienende Verhalten diefer auf bürgerlichem Boden stehenden Organisationen fand die entschiedene Ablehnung der Versammlung, die sich ebenso bestimmt für die dem Afabund angeschlossenen Organisationen erklärte.

Da der wichtigste Punkt, Anerkennung der Organisation, zur er, länger im Streit zu verharren. Der Vergleich wurde von Zufriedenheit der Arbeitnehmer ausgefallen war, lag fein Grund den Arbeitern akzeptiert und die Arbeit wieder aufgenommen.

Eine sozialdenkende Firma.

Die unter den Schiffsmannschaften geradezu berüchtigte Spree Habel Dampffchiffahrtsgefellschaft

9

-

Achtung, Maler! In Oberschlesien   abstimmungsberechtigte Maler, Ladierer, Anstreicher usw., versäumt nicht, die Frist zur Anmeldung in die Listen und eure Abstimmungspflicht auszu­üben. Der Arbeitgeberverband im Malergewerbe hat beschlossen, den nach Oberschlesien   fahrenden Abstimmenden den vollen Lohnausfall für die zur Abstimmung notwen dige Zeit zu vergüten. Berband der Maler, Filiale Berlin  . Achtung, Töpfer! Ueber die Firma Carl Weber, Töpfer­meister, Hindenburgdamm 88. ist wegen Nichtbezahlung der tarif. mäßigen Löhne die Sperre verhängt. Zentralverband der Töpfer, Filiale Berlin  .

Einigung in Hamburg  .

Hamburg  , 28. Januar.  ( TU.) Die Urabstimmung unter den Berkehrsangestellten über das Angebot der Direktion hat gestern stattgefunden. Wenn auch die Auszählung noch nicht vollendet ist, fo fonnte fchon festgestellt werden, daß eine Mehrheit für die Ablehnung unter feinen Umständen herauskommen wird. Es ist demnach mit einer friedlichen Einigung zu rechnen.

Seemannsstreit in England.

London  , 28. Januar.  ( WTB.) Nach einer Meldung aus Grimsby  bat der Verband der britischen   Seeleute infolge der angekündigten Lohnberabfegung um 40 Proz. beschlossen, in den Aus. stand zu treten.

Dentscher Berkmeisterverband. Betriebs, Ob unb Bertrauensleute fowis Funktionäre der Fachgruppe Metallindustrie", Berfammlung Sonntag, den 30. Januar, vormittags 9 Uhr, Schultheiß  , Neue Jakobstr. 24/25: Metalltarif.

Gerichtszeitung.

Der gute Ruf des Angeklagten.

Nach Beendigung des Krieges ist es häufig vorgekommen, daß Geschäftsleute, die allgemein als reblich galten, in dem allgemeinen Wirrwarr Sachen angekauft haben, die auf strafbare Weise er worben waren. Es erregt dann allgemeines Erstaunen, wenn solche Bersonen wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu entehrender Zucht. hausstrafe verurteilt werden. Derartigen Urteilen, in denen der fubjektive Tatbestand äußerlich einwandfrei festgestellt erscheint, ist auf dem Wege der Rev fion schwer beizukommen und nur aus. nahmsweise gelingt es einem Angeklagten, die Aufhebung des Ur­teils zu erlangen. Ein solcher Fall ereignete sich fürzlich. Bom Landgericht Frankfurt a. M. ist am 4. November 1919 a Mezzaer Alfons Lippmann wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu der Mindeststrafe von 1 Jahr Zuchthaus verurteilt worden, weil er im Oktober 1918 in einer Reihe von Fällen Stoffe Kleidungsstücke usw. angekauft hatte, die aus Einbruchsdiebstählen herrührten. Die Diebstähle wurden in den Tageszeitungen bekannt gemacht und der Angeklagte hat dann einen großen Teil der Sachen, soweit er ſie von den Diebstählen gelesen hat, und aus der früher gemachten An noch im Befiß hatte, zurückgegeben. Daraus, daß er( nachträglich) gabe einer jezt nicht auffindbaren Zeugin, daß der Angeklagte die diebische Herkunft der Sachen gekannt habe, hat das Gericht den Hehlerbolus hergeleitet. Zwei Verteidiger, von denen der eine ein langjähriger persönlicher Bekannter des Angeklagten iſt, ſuchten in der Verhandlung vor dem Reichsgericht das Urteil zu Fall zu bringen. Der Reichsanwalt stimmte ihnen in einem wesentlichen Bunfte bei und das Reichsgericht hob das Urteil unter Zurüdver den Antrag nicht finngemäß aufgefaßt und bei der Ablehnung nur weisung der Sache an das Landgericht auf. Das Landgericht hatte als wahr unterstellt, daß das geschäftliche Verhalten des Angeklagten in den Kreisen seiner Berufsgenossen als einwandfrei gelte. Berantwo. für den rebatt. Zeil: Dr. Werner Beiser, Charlottenburg  ; für Arzeigen: h. Glocke, Berlin  , Berlag: Vorwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Ber wärts- Buchdruderei u. Verlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlia. Linde iftr. 3. Hierzu 1 Beilage.

WEISSE WOCHE

Wir bringen in dieser Woche Weisse Waren aller Art zu enorm billigen Preisen zum Verkauf

Beginn Montag den 31. Januar

Heute Vorverkauf

HERMANN TIETZ