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Korfanths Absichten.

Paris , 23. März. Nach einem Warschauer Telegramm an die hiesigen Zeitungen beabsichtigt Korfanty , von Warschau sofort nach Paris weiterzureisen.

Amsterdam , 23. März.( TU.) Der schlesische Berichterstatter des Algemeen Handelsblad" teilt seinem Blatte folgende Eindrücke von seiner Unterredung mit Korfanty mit: Besitzen die Bolen einmal die Ecke von Schlesien , so darf man annehmen, daß es ihnen im Laufe der Zeit auch gelingen wird, den Südteil Schlesiens an sich zu reißen. Korfanty hat diese Absicht deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Terror.

Groß- Berlin

Der standesgemäße Mops.

In der Markgrafenstraße befindet sich ein Geschäft, welches verspricht, jeden Hund standesgemäß einzutleiden".

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im Lehrerberuf es als eine Forderung der Gerechtigkeit gelten follte, nicht Mann und Frau zugleich erwerbstätig fein zu lassen. Wenn sich heute," schreibt er, ein junges Mädchen aus irgend einem anderen Beruf verheiratet, so wird es gezwungen, die bisherige Stellung aufzugeben, weil der Mann verdient. Warum wird mit der Lehrerin eine Ausnahme gemacht? Soll fie etwa eine gute Partie sein für arbeitsscheue Männer? Dann muß ich," fügt er voll grimmen Humors hinzu. auch noch sehen, wie ich eine finden

Es wäre interessant festzustellen, ob sich das nur auf die vier- fann." beinigen Freunde des Menschengeschlechts bezieht oder ob diese An- Bei einer heiratenden Lehrerin ist die Verbindung doppelter fündigung auch auf die zu übertragen ist, die selbst in der heutigen Erwerbstätigkeit nicht so leicht wie bei anderen erwerbstägigen Frauen, Zeit ihren Standesdünkel nicht verloren haben. Wenn eine Lehrerin nicht mehr gezwungen werden kann, bei Ver­Selbstverständlich hat niemand ein Recht über Berlin und die heiratung ihr Amt aufzugeben. so darf sie sich auf die aus ihrer festen Amsterdam , 23. März.( Hollandsch Nieuwsbureau.) Der Kor­Berliner zu urteilen, wenn er nur die Leipziger und Friedrich- Straße Anstellung ihr zustehenden Rechte berufen. Es bleibt nur noch respondent des Algemeen Handelsblad" berichtet: Die Siegesmel- gesehen hat. Dort allerdings wird ein Luxus gezeigt, der aufreizend Junglehrer an das soziale Empfinden derjenigen verheirateten übrig, unter Hinweis auf die große Zahl unbeschäftigter dungen in der polnischen Presse haben offenbar das Resultat ge- tennen, die Cafés und Konditoreien, die Bars und Kinos find über Ehegatten den doppelten Verdienst nicht nötig haben. Man glaube wirken muß. Die Auslagen der Geschäfte lassen keinen Mangel er- Lehrerinnen zu appellieren, die bei der Höhe des Einkommens ihrer habt, daß der polnische Terror unmittelbar nach der Abstimmung mit doppelter Kraft entbrannt ist und daß in vielen Dörfern die füllt, die großen Modehäuser zeigen unwirklich kostbare Garderoben. nicht, daß ohnedies nur Lehrerinnen, die mit armen Schluckern den deutschgesinnten Bewohner schwer mißhandelt werden. Durch Zu- Nein, dort ist nichts vom Elend und der Not des Volkes zu spüren, Bund fürs Leben schließen, notgedrungen den Lehrerberuf beizu­fall war ich in Kattowitz Zeuge eines telephonischen Dienstgesprächs es sei denn, daß dem Beobachter die große Zahl der Straßenhändler behalten geneigt sind. An einer Berliner Gemeindeschule amtiert und Kriegsbeschädigten zu denken gibt. Und doch herrscht bittere 3. B. eine Lehrerin, die jetzt einen Landgerichtsdiref= eines franzöfifchen Offiziers, der seinen Obersten mit Rücksicht auf Not in Berlin ! Jede Arbeiterfrau fann es bestätigen und viele tor zum Gatten hat. Der Mann dürfte allein ein Gehalt von die Hunderte von Flüchtlingen aus den terrorisierten Dörfern um Aerzte wissen, daß tausende ihrer Patienten feine Hemden tragen. 30 000 m. beziehen. Pattowit um Hilfe bat. Er meldete dabei, daß in der Richtung Myslowiz an der polnischen Grenze Panik herrsche. Bei der herr- wie sie ihre Kinder fleiden und sättigen sollen, während für die So bleibt die Tatsache bestehen, daß viele Eltern nicht wissen, Berliner Poftverkehr zu Ostern. schenden Erregung fann natürlich ein möglicher Widerstand von deutscher Seite zu Unruhen Anlaß geben, deren Folgen augenblick- bicken Möpse genau so gesorgt wird, wie für die Hunde des unver- lungen statt. Die Ortsbriefbestellung ruht am 2. Feiertag. lich noch nicht zu übersehen sind und die für Polen eine willkom geßlichen Prinzen Leopold, die mit ausgezeichneten Leckerbissen ge­mene Beranlassung zu einer bewaffneten Intervention sein könnten. füttert wurden. Der französische Kreisfontrolleur Major de Vic, der den Rorrespondenten der Bossischen Zeitung" angefallen und verletzt hat, ist ertranft" und durch den italienischen Zivilbeamten de Bracco ersetzt worden, der seinerzeit Abstimmungskommissar in Kärnten gewesen ist.

Kattowih, 23. März.( TU.) Sämtliche deutschen Bewohner des Dorfes Anhalt sind gestern nachmittag nach Rattowiz ges flüchtet. Sie haben alle ihr habe im Dorfe zurückgelaffen. Der vom Auguftaufstand 1920 her bekannte polnische Führer Wilt aus Swino war gestern nachmittag in Anhalt und drohte, daß nachts das ganze Dorf in Flammen aufgehen werde. Daraufhin ist die Bewohnerschaft geflüchtet. In Rodzin wurde gestern nach mittag gegen 5 Uhr das Eisenwarengeschäft von Wettel aus geplündert. Die Inhaberin, eine Witwe, ist nach Rattowiß geflüchtet. Banden durchziehen die Straßen von Myslowig und bedrohen die Deutschen . Ein Teil von ihnen ist nach kattowiz geflüchtet. Bor­gestern nachmittag sollte in Myslomig ein Raubmörder verhaftet werden. Die Menge rottete sich zusammen und entriß den Ber­brecher den Apobeamten.

Unsere Freunde.

Stocholm, 23. März.( Frff. 3tg.") Das Ergebnis der Ab­stimmung wird in Schweden sehr freudig aufgenommen und als Sieg der überlegenen Kultur des stammverwandten Deutschland ge feiert. In Schweden wünscht man daher auch, daß Oberschlesien ungeteilt bei Deutschland verbleibt. Svenska Dagebladet" schreibt: Mitten in der Not, die Deutschland heimsucht, tommt das Abstim­mungsergebnis als ein belebender und stärkender Antrieb, der Zu­funft mutig entgegenzusehen. Trok Zersplitterung lebt der Patrio­tismus so start wie je. Die damit vereinigte Pflichttreue und Disziplin und das bewundernswerte Organisationsver mögen des deutschen Volkes haben wieder einmal eine glänzende Probe gegeben.

England geht nach Moskau .

Condon, 23. März.( EE.) Reginald Hoare, Staatsfetrefär im englischen auswärtigen Umt, wurde zum Vertreter der englischen Regierung in Mostau bestimmt. Er wird die Aufgabe haben, die Beziehungen zu der Sowjefregierung aufrechtzuerhalten und verfchie­bene Bestimmungen des Handelsvertrages zur Durchführung zu bringen.

Die Schuldfragen im Kesselprozeß. Zu Beginn der heutigen Verhandlung formulierte ber Bor fizende Landgerichtsdirektor Dr. Weigert die Schuldfragen gegen den Angeklagten mpie folgt:

If der Angeklagte v. Kessel schuldig

1. Durch Mißbrauch seiner Dienstgewalt oder seiner dienstlichen Stellung einen Untergebenen, den Oberleutnant Marloh , zum Ver gehen der unerlaubten Entfernung vom Truppenteil vorsäglich veranlaßt zu haben?

2. Durch Mißbrauch seiner Dienstgewalt oder seiner dienst lichen Stellung den Oberleutnant Marloh zu dem Bergehen der unerlaubten Entfernung vom Truppenteil porfäß lich bestimmt zu haken?

3. Am 6. Juni 1919 vor dem Gericht des Garde- Kavallerie­Schützenforps wissentlich ein falsches 8eugnis durch einen Eid beschworen zu haben?

4. Konnte der Angeklagte durch Angabe der Wahrheit sich die strafrechtliche Verfolgung eines Vergehens zuziehen? 5. Ist der Angeklagte schuldig, durch eine fernere selbständige Handlung im Dezember 1919 den Pfarrer Rump zum 3wei fampf mit tödlichen Waffen herausgefordert zu haben? Dann ergriff der Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschaftsrat Gerlach das Wort zu seinem Plädoyer:

Er ging einleitend auf die verschiedenen Vorwürfe ein, die der Justiz im Laufe dieses ganzen Berfahrens gegen v. Refsel sowohl non rechts wie von links gemacht worden seien. Der Staatsanwalt ging dann auf die drei verschiedenen Straftaten ein, die dem An­getlagten zur Laft gelegt werden und betonte, daß hinsichtlich der fekteren, der Herausforderung zum 3weifampf. überhaupt feinerlei Zweifel bestehen fönne.

Siegessäulenverschwörung."

Das geheimnisvolle Polizeipräsidium.

Am Karfreitag und 1. Ofterfeiertag finden im Ort Batetbestes­Eine Geldbestellung wird an beiden Osterfeiertagen, vorbehalt fich etwaiger aus Betriebsrücksichten notwendig werdender Aus­nahmen, nicht ausgeführt.

Bargeldlose Zahlung im Eisenbahnverkehr. Das Wolff- Bureau, offenbar inspiriert vom Berliner Polizei- Frachten und Nachnahmebeträgen werden gemäß Erlaß des Reichs Zur Erleichterung der bargeldlosen Zahlung, insbesondere don präsidium, läßt sich heute weiter geheimnisvoll über die Berhaftung verfehrsministeriums die mit Berrechnungsvermert versehenen der elf Verschwörer von Neukölln am Wasser aus, die das geplante Scheds, fowohl Reichsbant als auch Privatbantschecks vertrauens Attentat auf die Siegessäule auf dem Gewissen haben sollen. Man würdiger Firmen auf Banten am Orte der Kaffe von der Eisenbahn­hört prachtvolle und aufregende Einzelheiten, bie jeben Sherlod taffe fünftig auch ohne vorherige Einlösung oder Gutschrift an Zah­Holmes oder Pinterton begeistern tönnten, erfährt aber beileibe lungsftatt angenommen. Voraussetzung ist, daß die Schecks den An­nicht, worauf sich die Berdachtsmomente der Polizei gründen. Der forderungen des Schedgefeßes entsprechen und hinsichtlich ihrer Ein­Driginalität halber fei zitiert, was das Wolff- Bureau darüber in lösung feine Bedenten bestehen. alle Winde verschickt.

Neuerdings werden auch unter den gleichen Voraussetzungen Verrechnungsschecks vertrauenswürdiger Firmen auf öffentliche der Staatsaufsicht unterliegende mündelfichere Spartaffen an Zah­lungsstatt angenommen.

Die Bernehmungen der eff Personen, die unter dem bringenden Verdacht, an dem Anschlag auf die Siegessäule beteiligt zu fein, verhaftet worden sind, wurden heute vormittag von den Kriminal­fommiffaren Berneburg und Scherler fortgesetzt. Der Kunstmaler Das Königl. Preußische Oberpräsidium". Heinrich Wolf, der in seiner Wohnung im Hause Neukölln am 2affer 21 den Kommunisten zu ihren geheimen Beratungen Jawohl, noch heute, Ende März des Jahres 1921, Jahre und Sitzungen seine Räume zur Verfügung gestellt hatte, wollte zu- nach dem Sturz der Monarchie, beklebt das Oberpräsidium nächst von der Qualität seiner Gäste teine Ahnung gehabt haben, der Provinz Brandenburg seine amtlichen Schriftstücke mußte fich aber schließlich doch dazu bequemen, feine Aussagen zu mit Oblaten, die um das frühere preußische Wappen die obige Um­revidieren. Die Wohnung ist für derartige geheime Sufammenfünfte schrift aufweisen. Geschieht das nur aus Sparsamkeit? Schein­wie geschaffen. Sie liegt in einer Seitenstraße fernab vom Groß- bar! Aber auch nur scheinbar! Sezen wir den Fall: am 1. April stadtleben und hat zwei Bugänge, einen vorderen im Hause Neukölln würde die Monarchie wieder zur Herrschaft gelangen; welcher dann am Baffer 21 und einen hinteren nach dem Hause Wallstraße 59. Der erstere hat eine Doppeltür mit allen möglichen Sicherungen, die wieder königliche Beamte würde es wagen dürfen, am 2. April nur auf ein bestimmtes Zeichen geöffnet wurde. Der hintere Bu- noch eine Siegeloblate, Stempel, Briefbogen oder Briefumschlag aus gang war gewöhnlich, besonders aber während der Sitzungen, nicht der Zeit der Republif zu verwenden? Vermutlich keiner! erschlossen, um eine schnelle Flucht zu ermöglichen. Die Kriminal- fozialdemokratischen Minister scheinen für solche Imponderabilien" polizei hatte auch diese Zugänge besetzt als sie zur Aushebung schritt. leider kein Verständnis aufzubringen, sonst wäre nicht nur dieser, Die drei Räume und die Küche zeigen einen gewiffen fünstlerischen sondern auch mancher andere unbegreifliche Schlenbrian längst be Geschmad des Wohnungsinhabers. Zahlreiche Bilder, von der Hand Wolfs hergestellt, bebeden die Bände, sie sind teils nach after Manier feitigt; nicht zum Schaden der Republit, für deren Stügung" gemalt, teils aber zeigen fie auch Bersuche nach dadaistischer Art. allerlei sonstige Mittelchen empfohlen werden. Auch einige Schwarzweißzeichnungen sind vorhanden. Eines der 3immer trägt einen vollständig japanischen Charakter.

Wer diese bestridende Schilderung gelesen, wird den Dichtern im Polizeipräsidium hohe Anerkennung zollen müffen. Geradezu be wundernswert ist auch, wie die Kriminalpolizei flar erkannt hat, daß sich zwischen den kommunistischen Verschwörern und den dadaistischen Bildern sowie dem japanischen Zimmer eine immerhin bemert­bare Parallele ziehen läßt. Wenn das Polizeipräsidium fich aber nicht länger lächerlich machen will, ist es jetzt verpflichtet zu sagen, was los ift.

Verschwundene Perlen.

Großer Juwelendiebstahl in einem Berliner Hoftel. Auf bisher unaufgeklärte Weise ist aus dem Safe eines Berliner Hotels ein sehr wertvoller Perlenschmud verschwunden. Der aus zwei Perlentetten bestehende Schmud ist Eigentum einer auswärtigen Juwelenfirma. Es besteht der dringende Verdacht, daß bei dem rätselhaften Diebstahl ein Hotelangestellter die Hand im Spiele hat.

Die Kriminalpolizet fahndet bisher vergeblich nach dem Dieb und dem Berbleib der foftbaren Retten. Auf die Wiederbeschaffung der Perlenketten ist von dem Geschädigten eine Gesamtbeloh= nung von 50 000 mart ausgesetzt, und zwar 45 000 m. für die nachstehend zuerst aufgeführte und 5000 m. für die zweite beschrie­bene Rette. Die erste besteht aus 83 Berlen, die in der Mitte sehr groß sind und nach den beiden Enden zu fleiner werden. Sie haben eine weiße Farbe, gute Orientlüftre, jedoch weisen die meisten Ber­len kleine Bunkte auf und sind nicht ganz tadellos. Das Schloß der Berlenschnur hat ovale Form und besteht aus zwei ovalen Brillanten, die je ein Rarat wiegen. Sie find mit fleinen Brillanten verziert, und das ganze Schloß ist in Blatin gefaßt. Die zweite Rette besteht aus mattweißen Berlen, die Mittelperle ist barot. Die Seitenperlen flei­ner als die mittleren.

Ein Juwelenschwindler, der in Berlin für 300 000 m. erbeutete und auf deffen Ergreifung eine Belohnung von 25 000 m. ausgefeßt mar, murde auf Veranlassung der Berliner Kriminal­polizei in Zürich festgenommen. Es handelt sich um einen Staatsanwalt Gerlach geht dann auf die Unterredung zwischen 21 Jahre alten, aus Botsdam gebürtigen Freiherrn Eduard Hauptmann v. Kessel und Pastor Rump ein, die er als aus. von Malzahn. Dieser spiegelte einem hiesigen Juwelier vor, chlaggebend für Wtarlohs Entschluß zu fliehen bezeichnete. fein Ontel wolle feine Rapitalien in Schmudfachen anlegen und er­Oberleutnant Hofmann habe immer versucht, den Angeklagten zu bitte fich durch ihn verschiedene Sachen zur Anficht. Er wählte zwei entlasten und mit Bewußtseine die unwahrheit gesagt. Nach Berlenhalsketten und zwei lose Brillanten, zusammen für 300 000 m. anfänglichem Zögern habe v. Kessel Namen derjenigen höheren aus und befam fie ohne Unterpfand mit, angeblich um sie seinem Stellen genannt, die angeblich eine Flucht Marlohs gewünscht Onkel vorzulegen. Er ließ sich aber nicht mehr sehen, und seine An­hätten. Bei der Bernehmung der Zeugen sei jedoch schließlich her- gaben über den Onkel erwiefen sich als Schwindel. Wie die Ermitte­ausgekommen, daß es sich in dieser Beziehung nur um underungen ergaben, war von Malzahn mit einer Frau Erika Conn aus bindliche Gespräche gehandelt habe. Der Anklagevertreter Hamburg, die von ihrem Manne getrennt lebte, durchgebrannt. faßte feine Ausführungen dahin zusammen, daß die beiden Fragen auf Beihilfe zur unerlaubten Entfernung zu bejahen feien,

,, Gerechtigkeit".

Ausnutzung von Kindern.

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Die

In letter Zeit häufen sich die Klagen darüber, daß Kinder bei öffentlichen Schauftellungen sowohl in geschlossenen Räumen, wie auf der Straße mitwirken. Dieser Zustand ist, wie das Reichs­arbeitsminifterium erneut betont, ungefeßlich; denn nach§ 6 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 ist die Mitwirkung von Kindern bei derartigen Schaustellungen verboten. Ausnahmen dürfen nur in solchen Fällen bewilligt werden, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet, doch muß in solchen Fällen die Schulaufsichtsbehörde vor­her gehört werden. Das Reichsarbeitsministerium hat vor furzem durch ein Rundschreiben an die Regierungen der Länder die Auf­merksamkeit der Behörden auf diese Zustände hingelenkt und er­fucht, obigen Baragraphen des Kinderschutzgesetzes mit möglichster Strenge durchzuführen. Bei Unternehmungen niederer Kunst­gattungen ist die Mitwirkung von Kindern ein für allemal zu der­bieten; bei Unternehmungen höherer Art soll die Mitwirkung von Kindern nur nach sorgfältigfter Prüfung gestattet werden.

Die Heilstättenpflege für Lungentrante tft in letzter Zeit fühlbar Mit Recht sehen darin die Lungen-­eingeschränkt worden. franten eine Gefahr nicht nur für sich selber, sondern auch für die Gefunden. Die Ortsgruppe Berlin des Verbandes der ungen und Tuberkulosekranten Deutschlands hat in ihrer Generalversammlung eine Resolution angenommen, die gegen die Vernachlässigung der Heilstättenpflege entschiedensten Einspruch erhebt. Den Landesversiche= rungsanstalten Berlin und Brandenburg wird vorgeworfen, nichts dafür getan zu haben, daß ihre lungen franten furbedürftigen Ber­War es", ficherungsträger rechtzeitig in eine Heilanstalt kommen. fagt die Resolution, unter den früheren Verhältnissen möglich, einen Lungenfranten in drei bis vier Monaten nach Antragstellung in eine Heilanstalt aufzunehmen, so ift das jezt unmöglich. Nach ge­nauer Umfrage tonnte vielmehr festgestellt werden, daß 3. B. in Neukölln in einem Zeitraum, wo man früher 600 Krante weggeschickt hat, jezt nur 30 Kranke berücksichtigt werden. Aehnlich liegen die Berhältnisse in den andern eingemeindeten Vororten. Tausende von Lungenkranken find dadurch dem schnellen Untergang geweiht, die gefunde Bevölkerung ist bedeutend erhöhter Ansteckungsgefahr aus­gefeßt." Der Verband fordert im allgemeinen öffentlichen Inter­effe alle maßgebenden Stellen dringend auf, dahin zu wirken, daß hier sobald wie möglich Abhilfe geschaffen wird.

3m Namen des Königs" steht über der beglaubigten Abschrift eines Räumungsurteils, das vom Amtsgericht Berlin­Mitte Abteilung 60 am 20. Dezember 1920 verkündet und am 26. Januar 1921 ausgefertigt worden ist. Die Nachricht, daß der König von Preußen im November 1918 nach Holland ausge­niffen ist, scheint immer noch nicht in alle Gerichtsstuben gelangt au sein.

desgleichen die Frage des Meineids, ebenfalls aber auch die der Auf die Dürftigkeit des Einkommens der an den Volksschulen mildernden Umstände, da der Angeklagte sich durch die Angabe der Wahrheit zweifellos eine strafrechtliche Berbeschäftigten Hilfskräfte ist im Borwärts" schon öfter hinge­Berwiesen worden. Man versteht die Erbitterung junger Lehrer, wenn Arbeitsmöglichkeiten für Kriegsblinde. Unfere in Nr. 103 mit olgung zugezogen hätte. man hört, daß einer noch mit 600 m. pro Monat sich durch dieser Ueberschrift veröffentlichte Notiz ist in den Kreisen der Kriegs­Nach einer kurzen Bause ergriff dann der Berteidiger, mürgen muß. Mit noch nicht 600 M. soll er in Berlin jetzt die Aus- blinden beachtet worden. Daran anknüpfend schildern uns mehrere Rechtsanwalt Dr. Als berg, das Wort zu seinem Plädoyer. Der Angeklagte, der sich zu dieser Eat hergegeben habe, fönne sich darauf gaben für Nahrung, Kleidung, Wohnung und Weiterbildung Spandauer Kriegsblinde in längerer Darstellung, wie Angeklagte, der sich zu dieser Tat hergegeben habe, könne sich darauf beden! Dabei erfordert sein Beruf, daß er bei der Arbeit stets ihnen im Jahre 1915, dant den Bemühungen des Augenarztes Prof. berufen, daß für ihn politische Erwägungen und vor allem die anständig" gekleidet ist, daß er zu Hause sein eigenes Arbeitszimmer Sileg, durch zweckmäßige Ausbildung ermöglicht wurde, über die beffere Meinung feiner Borgesetzten hat, daß er sich teure Bücher und Zeitschriften anschafft. bisher üblich gewesene Blindenbeschäftigung hinaus fich in gewerb­maßgebend gewesen sei. Der Verteidiger geht im Anschluß hieran Aus solchen Verhältnissen heraus begreifen wir auch die feines- licher Arbeit zu betätigen und ihr Brot zu verdienen. Sie haben auf die Würdigung des von dem Angeklagten geschworenen Eides wegs freundlichen Empfindungen, mit denen mancher Junglehrer das Bedürfnis, öffentlich zu befunden, daß ihnen die Wiedererlan­ein. An Hand der Ergebnisse der Beweisaufnahme legte dann Dr. daran denkt, daß die Zulassung verheirateter Lehrerinnen gung der Arbeitsmöglichkeit auch den Lebensmut wiedergegeben hat. Alsberg hinsichtlich der verschiedenen Punkte der eidlichen Verneh vielen Hilfslehrkräften Beschäftigungslosigkeit bringen muß. Gewiß, mung dar, daß der Angeklagte feine Gidespflicht nicht verlegt es war ein unhaltbarer Zustand, daß eine Lehrerin bei ihrer Ber Breite von 3 M. erschienen. Das Berlchen enthält außer dem eigentlichen habe. Nicht der Angeklagte v. Kessel, sondern der Pfarrer Rump heiratung ohne weiteres ihr Amt aufzugeben hatte. Aber nicht mit Groß- Berliner Stadtverkehr die jetzt geltenden ausführlichen Fahrpläne der mit seinen Eideszeugen gehe aus dem Prozeß als der Unwahrheit Unrecht weist in einer Zuschrift an uns ein Junglehrer darauf hin, Borortftreden, eine gedrängte Zusammenstellung der für den Befuch weiter. überführt hervor. Der Berteidiger beantragt Freispruch von der daß bei der gegenwärtigen Birtschaftsfage und entfernt liegender Ausflugsorte wichtigen Fernbahnpläne, die märkischen. Ankage des neids dem allgemeinen Beschäftigungsmangel jest auch Kraftwagenlinien, Dampfer u. a. m.

Bon Kießlings Berliner Verkehr ist eine Frühjahrsausgabe zum