Stresemann empfiehltsich als»Ententeagent� In einer am Freitag in Bernburg von der Volks- partei veranstalteten Versammlung hielt Dr. Stresemann eine „große Rede"— Dr. Stresemann hält übrigens immer „große" Reden— in der er, ganz im Gegensatz zu der Politik der„sauren Trauben", auf die sich das volksparteiliche Ber - liner Organ, die„Tägliche Rundschau", in den letzten Tagen eingestellt hat, das Zentrum mit drohenden Wendungen geradezu aufforderte, den mit der Regierung Wirth einge- schlagenen Linkskurs preiszugeben und an die Mitarbeit der Lolkspartei zu appellieren. Es ist dabei recht interessant, mit welchen Argumenten Dr. Stresemann für sich und seine Partei Stimmung zu machen versucht. In einem Versammlungsbericht des„B. T." heißt es u. a.: Stresemann betonte wieder, die Entente habe großen Wext darauf gelegt, daß die Deutsche Volkspartei in die Regierung ein- trete. Ein Ententediplomot habe gesagt:.Die Unter- s ch r i f t eines Kabinetts, in dem die Deutsche Voltspartei vertreten ist, hat immerhin 20 JJroj. mehr wert als die Unter. schrift jeder anderen Regierung: die Unterschrift einer sozialdem o» k r a t i s ch e n Regierung aber ist international sehr wenig wert." Wenn ein sozialdemokratischer Führer ähnliche Argu- mente vorbringen würde, dann könnte man darauf gefaßt sein, daß die gesamte Rechtspresse, nicht zuletzt die volksparteiliche „Tägliche Rundschau", sich nicht genug über die Schamlosig- keit derer entrüsten würde, die sich dazu anbieten, der Entente „Handlangerdienste" zu leisten. Wir sehen nun, daß auch Dr. Stresemann sich selbst in Vorschlag bringt, um als„Entente- agcnt" in die Regierung einzutreten. Uebrigens wäre es von Interesse zu hören, wann diese Aeußerung eines Ententediplomaten gefallen ist, ob v o r oder nach der Abstimmung im Reichstag. Nach unserer Kenntnis der Dinge ist es in der Tat richtig, daß man in ge- wissen großkapitalistisch orientierten englischen Kreisen der Deutschen Volkspartei nicht ungünstig gesinnt ist. nicht zuletzt weil man von einem hervorragenden Einfluß der So- zialdemokratie in Deutschland eine Stärkung der Arbeiter- Partei in England befürchtet. Wir können indessen Beweise dafür erbringen, daß auch hierüber die Stimmung in den Ententeländern ganz und gar nicht einheitlich ist. Die jüngsten Auslassungen des„Temps" zu dieser Frage sind bekannt. Noch wichtiger erscheint uns die Erklärung des französischen Ministerpräsidenten Briand beim Empfang des Aktionskomitees der zerstörten Gebiete am 25. d. M. lieber die Verwendung deutscher Ar- beitskräfte und die Lieferung deutschen Wiederaufbaumaterials in den verwüsteten Ge- bieten befragt, erklärte Briand , nach einem ausführlichen Be- richt des Pariser Gewerkschaftsorgans.Peuple" vom 26. Mai u. a. folgendes: „Die deutsche Mitarbeit in nstura die unker der bisherigen olldeutschen Reichsregierung von uns nicht in Vetracht gezogen werden konnte, scheint jetzt sich durchführen zu lassen. In der Tat glaube ich an die Aufrichtigkeit der neuen deutschen Regierung, die lobenswert« Bemühungen macht, um ihr« Verpstich- tungen zu erfüllen.*!'■' Wir meinen zwar, daß Briand der Regierung Fehren- bach-Simons bitter unrecht tut, wenn er sie als„all- deutsch" bezeichnet. Jedenfalls ist aber der einzige Unter- schied zwischen der bisherigen und der neuen Regierungs- Konstellation gerade der, daß die alte mit der Volks» partei und ohne die Sozialdemokratie gebildet war, während die neue eben umgekehrt zusammen- gestellt ist. Indem Briand das Wort„alldeutsche" benutzte, dachte er offenbar an die Volkspartei bzw. an chre Führer Dr. S t r e s e- mann und S t i n n e s, die tatsächlich während des Krieges Kriegsziele propagierten, die kaum weniger irr- sinnig waren, als die des Alldeutschen Verbandes . Und es ist anzunehmen, daß die Rückkehr der Partei Stresemann und Stinnes in die Regierungskoalition ganz andere Rückwir- kungen auf die Beziehungen zwischen Deutschlaich und seinen Gegnern haben würde, als die, die der mysteriöse„Entente- diplomat" Herrn Dr. Stresemann in Aussicht stellte. Wer hat üen Märzputsch angezettelt l In der gestern schon besprochenen Rede Paul Levis in der Sitzung des VKPD.-Zentralausfchusses vom 4. Mai findet sich u. a. auch folgende Stelle: Ende Februar oder in den ersten Tagen des März dieses Jahres kam in Deutschland ein Genosse an. der bisher noch nicht in Deutsch land gearbeitet hatte. Er hat, ich glaube am 10. März, mit der Ge- nossin Klara Zetkin eine Unterredung gehabt, die aus die Genossin Klara Zetkin einen so niederschmetternden Eindruck gemacht hat. daß sie in einer gewissen Bestürzung zu mir kam und mir von dem Inhalt der Unterredung Mitteilung machte, und indem sie zugleich sagte, daß sie es künftig ablehnen werde, mit diesem Genossen ohne Zeugen zu konferieren. Ich hatte dann am 14. März mit demselben Genossen eine Unterredung, und in dieser Unterredung hat der Genosse nicht nur mir dasselbe gesagt, was er nach der Erzählung der Genossin Zetkin ihr gesagt hatte, sondern es. tut mir leid, den Genossen, die jene Ausführun- gen auf der Sitzung vom 17. März machten, den Ruhm der Ori- oinalität wegnehmen zu müssen, wörtlichdas, was in den Stellen stand, die ich auszugsweise aus dem Protokoll des Z e n t r a l a u s- s ch u s j e s veröffentlicht habe. Auch die zwei bis drei Mit- l i o n e n, die in einer„Angriffsaktion" für uns kämpfen werden, waren schon da.... Ich sage da b e st i m m t und heute noch, das kann und sollte auch von jenen Genossen nicht geleugnet werden: der erste Austotz zu dieser Aktion lu der Form, wie sie erfolgte, kam nicht von deutscher Seite Warum nennt Levi nicht den Namen dieses Menschen, der für ihn noch„ein Genosse", für uns ober ein gewissenloser Schurke ist. Dürfen die irregeführten mitteldeutschen Arbeiter nicht erfahren, wie der Mann heißt, für den sie bluteten? Der Geschästsordnungsausfchuh des tandlag« beschäftigte sich am Sonnabend mit der Neuregelung der Geschäftsordnung. Die An- träge, über die beraten wurde, betrafen besonders die Geschäfts- führung des Präsidenten. Man beschloß, auch am Sonntag zu tagen und hoffe, am Montag mit der ersten Beratung zu Ende zu kommen. Die vereinigten Eerbände heimattreuer Oberschlefler weisen in einer Berichtigung an die Presi« die Meldung der„Freiheit" in der Morgenausgabe vom Sonnabend, den 21. Mai, über einen an- geblichen Aufruf zur Anwerbung von Freiwilligenoerbänden für Oberschlesien , den die Ortsgruppe B e r l i n- O st erlassen haben soll. als jyii�chung zurück. Sie haben Strasautrag gegen die
Der Strafantrag im II. Kriegsverbrecherprozeß.
Im Prozeß Müller vor dem Reichsgericht wurden in der gestrigen Vormittagssitzung wettere Zeugen vernommen. Zeuge E. C a n n i n a sagt, der Angeklagte sei sehr schroff ge- wesen. Er beklagt sich, daß er trotz Krankheit zur Arbeit angehallen wurde. Als der Angeklagte nochmals aus die von ihm bemerkte beabsichtigte Revolte der Gefangenen zurückkommt, erwidert der Präsident, der Angeklagte habe darüber keinerlei Protokoll aufgenommen, wvht aber das Exempel des Anbindens statuiert. Der englische Zeuge A. Thornton macht Angaben über die geplante Verabredung der Engländer, die Arbell zu verweigern und über das Anbinden einiger Engländer. Müller habe mit Stock oher Peitsche die Kranken geschlagen und dabei auch die Wunden getroffen. Der Zeuge kennt auch den Fall, in dem Müller einem Diphteriekranken gewaltsam den Mund geöffnet Hab«, um ihn zu untersuchen. Zu einem sterbenden Engländer, der von Läusen bedeckt war. soll er gesagt haben„schmutziges, englisches Schwein". Der Angeklagte sei in einen Deichenzug hineingeritten. Der Angeklagte bestreitet mit Entrüstung die Beschuldi- gungen dieses Zeugen. Er beteuert, daß er den verlausten Mann ordnungsmäßig habe reinigen lassen. Allerdings sei dieser gestorben. Das sei aber der einzige Tot«, dden er gehabt habe. Der deutsche Zeuge Stuckateurmeister H o p m a n n aus Wat- tenscheid gehörte der Kompagnie des Angeklagten als Kompagnie. schreibe? an. Er will gesehen Hadem daß Müller zwei Gefan- gene geschlagen hat. Auf Befragen gibt er zu, daß dies geschehen sein tonne, weil die Leute nicht arbeiteten. Von der ge- planten Meuterei weiß er nichts. Der Zeuge bestätigt, daß Müller sehr viele Gesuche um Zusendung von Material für die Kranken- pfleg« usw. eingereicht hat. Zeuge H o p m a n n ist der Meinung, daß Müller, soweit er Schroffheit gezeigt habe und in Erregung geraten sei, geistig unnormal sei. Zeuge Maurer Adam Böhm aus Altenberg (Kreis Fried- berg) bestätigt, daß der Angeklagte sich alle Mühe gegeben hat, die Verhältnisse im Lager zu verbessern. Er sagt aus, daß Hauptmann Müller einen Gefangenen dazu verurteitt habe, drei Tag« je zwei Stunden angebunden zu werden. Der Einzel- heiten bei dieser Anordnung erinnert er sich nicht mehr. Das, Hineinreiten des Angeklagten in die Gefangenen hat er ge- sehen, jedoch erklärt er, Müller habe das Pferd angehalten, wenn es zu nahe an die Mannschaften herangekommen sei und gestutzt habe. Der Zeuge weiß, daß unter den Angeklagten im Lager nur ein Todesfall vorgek?mmen ist. Davon, daß der vom An» geklagten untersuchte Diphteriekranke am folgenden Tage im La- zarett gestorben ist. weiß der Zeuge nichts. Für die Desinfektion der Latrinen habe der Hauptmann nach Möglichkeit gesorgt. Der ebemalige Vizefeldwebel Seibt aus Darmstadt weiß zu bekunden, daß der Angeklagte bemüht war, den Zustand des Layers zu verbessern. Das Zeltlager wurde aufgerichtet, als der Angeklagte dort war. Hauptmann Müller sei ein guter Vorgesetzter gewesen, habe aber in der Erregung manchmal sehr heftige Worte gebraucht. Zeuge Wildhändler Wilhelm Senker aus Gelsenkirchen gibt an, der Weg der Gefangenen zur Arbeit habe 10 bis 12 Kilometer betragen. Viele Gefangene feien auf dem Heimweg schlapp geworden. Daß Müller Kranke zur Arbeit gezwungen habe, will er nicht bemerkt haben. Kaufmann Kurt Schubert aus Berlin wird unter Aussetzung der Vereidigung vernommen Er gibt an: Engländer hätten eines Tages zwischen den Baracken trotz der Verbote ein Feuer onge- zündet, hin feldmäßig zu kochen. Müller habe das Feuer mit einem Stock ausgeschlagen und es fei möglich, daß er dabei auch «inen Gefangenen getroffen habe. Im übrigen ist der Zeuge in seinen Aussagen zurückhaltend. Damit ist die Zeugenvernehmung beendet. die Aussagen öer Sachverstäaöigen. Nach kurzer Pause erhalt um 1254 Uhr mittags der Sachver- ständige General v. K u h l das Wort. Er schildert die Verhältnisse nach der Sommeschlacht. Unter diesen Umständen sei es erstaunlich, daß der Angeklagte in verhältnismäßig kurzer Zeit bessere Verhältnisse geschaffen habe. Da auch die deutschen Truppen An- fang 1918 infolge der Hungerblockade hungern mußten, mußten sich auch die Kriegsgefangenen mit schmaler Kost begnügen. Meutereien mußte ein Befehlshaber mit aller Energie entgegen- treten, da die im Rücken des deutschen Heeres befindlichen Gefan- genen natürlich eine Gefahr bildeten. Sachverständiger General v. Fransecky spricht sich über die einzelnen dem Angeklagten zur Last gelegten Handlungen aus. Be- rücksichtigt werden müsse der aktive oder passiv« Widerstand, der ihm geleistet wurde. Dos Schlagen von Gefangenen könne nicht gebilligt werden. Das Anbinden eines Gefangenen an einen Pfahl wäre nur zulässig gewesen, wenn eine Meuterei vorgelegen hätte. Ob diese vorlag, will der Sachverständige nicht entscheiden. Zu billigen ist es auch nicht, wenn Kranke zur Arbeit gezwungen werden und wenn Leute zum Stillstehen in der Sonne verurteilt werden. Festgestellt sei wohl aber nicht, daß dies unter dem Angeklagten geschehen sei. Das Hineinreiten in Gefangene, so weit es sich um Umreiten gehandelt haben sollte, könne nicht als zulässig bezeichnet werden. Schonungs- bedürftige Kranke dürften nur zu leichten Arbeiten im Lager oer- wendet werden. Das Photographieren war im Kriege allgemein üblich: auch die Aufnahme solcher Bilder, die hier vorliegen, war nichts Außergewöhnliches. Formelle Beschwerden, zu deren Weiter- gäbe der Angeklagte verpflichtet war, scheinen von den Gefangenen nicht erhoben worden zu sein. General v. Fransecky sieht darin, daß der Angeklagte einen Gefangenen am Ohr ergriffen und seinen Kopf nach rechts gedreht habe, kein eigentliches Delikt. Es handelte sich darum, Disziplin zu hallen. Es scheint, als ab der Angeklagte in dem Gefühl Handelle, daß die G e- fangenen vom bösen Willen beseelt waren. Des- halb hat er wohl so schroffe Mittel angewendet. Es ist ein Fehl- griff in den Mitteln gewesen, aber die Derhältnisse und die Erregung, in der der Angeklagte infolge dieser Derhältnisse sich befand, müssen unbedingt berücksichtigt werden. Der Gerichtshof beschließt, den Zeugen Schubert als der Teilnahme verdächtig, nicht zu vereidigen. Sämtliche Zeugen wer- den entlassen. Die Beweisaufnahme ist beendet. Nach 1 Uhr trat eine Pause ein. Die Plädoyers beginnen um Uhr. Die Verhandlung wurde kurz nach 4 Uhr wieder aufgenommen. Der Gderrelchsanwalt nahm sofort das Wort zu seinem Plädoyer. Bezüglich der Rechts- fragen, die hier ebenso wie im vorigen Falle liegen, verweist er auf das, was er im Prozeß Heynen gesagt hat. Es ist, so führte er weiter aus, Pflicht der Reichsanwaltschaft, auch das zu betonen, was zugunsten des Angeklagten spricht. Er stehe nicht an zu erklären, daß das Ergebnis der Beweisauf- nähme wesentlich günstiger ist, als das Beweisergebnis der Vor- Untersuchung. Manche Vorwürfe, die mehr auf moralischem Ge- biete liegen, sind zunichte geworden. Es steht fest, daß zu der Zeit, in welcher der Angeklagte im Lager war. Beerdigungen überhaupt nicht stattgefunden haben, so daß der An- geklagte auch nicht in da« Grab gesprungen sein kann, um eine Decke zu retten. Daß der Angeklagte einen Teil seiner Schuld auf einen Kameraden abgewälzt hätte, wie ursprünglich behauptet war. hat sich als unwahr erwicsen. Bis zum 5. Mai ist tatsächlich von der Kompagnie des Lngettagten nur ein Mann gestorben. Unbillig wäre es, die Schuld an den Verhältnissen in Flavh dem Angeklagten >in die Schuh« zu schieben. Daß diese Zustände erbärmlich
waren, muß anerkannt werden. Vielleicht wird ein Teil der in. und ausländischen Presse in die Well hinausposaunen, die Deutschen hätten ihre Gefangenen im E'end zugrunde gehen lassen. Die Tat- fachen sind richtig, was aber war der Grund? Die aroße Offensive hatte eingefetzt, alles war zerstört und als der Angeklagte Anfang April im Lager ankam, fand er nur zwei leere Baracken vor, in die 000 Mann hineingezwängt werden mußten, obwohl sie nur 300 Mann faßten. Daß das für die Leute nicht sehr angenehm fein konnte, ist klar. Die Baracken waren nicht gedielt und sie wiesen an Einrichtungen nur ganz mangelhafte Lagerställen auf. Der An- geklagte konnte nichts anderes tun, als sich an seine vorgesetzte Be- Hörde wenden und um Material bitten. Er hat das getan und manchmal in ziemlich ichroffer Weife. Der Oberreichsanwalt schildert im einzelnen die Maßnahmmen, die der.Angeklagte ge- troffen hat, um die Verböltnifse zu bessern. Für das Entstehen der Ruhr sei der Angeklagte nicht oeranlwortticy, da der ganze Boden durchnäßt war. Dem Angeklagten ist ein Vorwurf nicht zu machen, daß im Lager so schlechte und überaus bedauerns» werte Verhältnisse bestanden: Der Angeklagt« hat sich sogar nicht gescheut, auf unrecht n>äßige Weise Uniformen für seine Gefangenen zu beschaffen. Die Mißhandlungen sind allerdings aufs schärf fte zu verurteilen. Der Ange- klagte durfte sich unter keinen Umständen dazu hinreißen lassen, die Gefangenen zu mißhandeln. Für das was der Angeklagte in dieser Hinsicht getan hat, wird er allerdings büßen müssen. Er hat zwei Gefangene mit Füßen gestoßen, einen Zeugen hat er geschlagen, einen anderen mit einem Stock auf den Rücken geschlagen, einen weiteren mit einem Stock ins Gesicht. Das Hineinreiten erscheint als erwiesen. Statt Mißhandlung kann man hierin u n- vorschriftsmäßige Behandlung erblicken. Fest steht, daß der Angeklagte mindestens einen Mann hat anbinden lassen. Der Angeklagte behauptet, der Angebundene sei Rädelsführer gewesen, aber von einer berechtigten Maßregel kann hier nicht die Rede sein, oc daß Anbinden am 18. Mai 1917 durch Armeebefehl aufgehoben war. Davon, daß eine Meuterei nahe bevorgestanden hätte, kann keine Rede sein. Es kommt noch ein zweiter Fall des Anbindens in Frage, den der Zeuge Ray bekundet hat. Einige weitere Miß- Handlungen erscheinen ebenfalls als erwiesen. In der Untersuchung des einen an Diphtherie erkrankten Gefangenen kann eine strafbare Handlung nicht erblickt werden. Der Angeklagte hat getan, was er für nötig hielt, um die Krankheit festzustellen. Was die Nachtragsanklage betrifft, so ist nicht ganz klar, inwieweit der Angeklagte Kommanoogewalt im Zeltlager hatte. Fest steht, daß er die dortigen Gefangenen zu oerpflegen hatte. Wenn er sie beim Essenholen geschlagen hat, so ist darin ebenfalls der Tat- bestand des Z 122 des Militärftrafgesetzbuchs zu erblicken. Hier er- scheinen drei Fälle als erwiesen. Mißhandlungen von Untergebenen nach§ 143 des Militärstrafgesetzbuchs sind nachgewiesen. D i e Mißhandlungen niit dem Kolben konnte der Angeklagte verhindern. Ebenso, daß ein Gefangener niedergeschlagen' wurd». Das Stellen der Ausreißer in die Sonne scheidet aus, da dieser Fall sich erst nach dem Weggang des Angeklagten ereignet hat. Erwiesen sind Schimvfworte, die im Munde eines Offiziers besonder» verwerflich sind. Vorschriftswidrige Behandlung der Untergebenen liegt darin, daß der Angeklagte eine Reihe von Gefangenen� die sich krank mel- deten, zur Arbeit anbielt. Bei der Beurteilung dieser Fälle muh man allerdings vorsichtig sein, denn es wurde v o m Ange- klagten verlangt, daß er möglichst viele Leute zur Arbeit schickte. Der Angeklagte war ein sehr pflichtgetreuer, viel- leicht übereifriger Offizier, der seinen Pflichten nach Möglichkeit nachzukommen suchte. Er legte einen ziemlich scharfen Maßstab an und hielt vielleicht manchen Gefangenen für arbeits- fähig, der es nicht war. Immerhin sind einige strafbare Fälle er- wiesen. Dem Angeklagten war auch vorgeworfen worden, daß er Leute habe veranlassen wollen, sich das Gesicht in Wasser zu waschen, in welchem andere sich die Füße gewaschen hatten. Da ober Waffer genug vorhanden war und die Leute nur zu bequem waren, es auszuschütten, kann man dem Angeklagten hier keinen Borwurf machen. Den verlausten Mann habe der Angeklagte ordnungsmäßig waschen lassen. Die Photographien soll der Angeklagte aus Lust an den Qualen der Gefangenen aufgenommen haben. Dem Angeklagten ist zu glauben, daß es ihm fern gelegen habe, den Gefühlen der Gefangenen zu nahe zu treten. Auch hier wird die Anklage nicht aufrechterhalten. Bei der Stroffestsetzung kommt in Frage, ob auf Gefängnis oder Festungshaft zu erkennen ist. Für Festungshaft spricht, daß der Angeklagte sich redlich bemüht hat, für die Gefangenen zu sorgen, und daß er sich gewisse Verdienste um das Lager erworben hat.' Hinzu kommt, daß ihm feine Vorgesetzten ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt haben. Trotz alledem muß eine Gefängnisstrase beantragt werden, weil der Angeklagte sich bei den Mißhandlungen der Roheit schuldig gemacht hat. Der einzige Entschuldigungsgrund ist die große Nervosität des Angeklagten. Der Obcrrcichsanwalt beantragt schließlich eine Gesamtstrafe von i �ahr 3 Monaten Gefängnis. Der Präsident weist den Angeklagten darauf hin, daß möglicher» weise in verschiedene., Fällen statt Mißhandlung vorschriftswidrige Behandlung angenommen werden könne. Der Verteidiger Rechtsanwalt Windmüller(Frankfurt am Main ) faßt alle Milderungsgründe zusammen und betont, daß der Angeklagte sich nicht als Leuteschinder und Sadist erwiesen habe. Wenn die englischen Zeugen der Meinung sind, der Angeklagte habe aus Gehässigkeit gehandelt, so sei zu berücksichtigen, daß ihr Urteil durch die mißliche Lage, in der sie sich befanden, ge- trübt werde. Haß und Unkenntnis der deutschen Sprache kämen hin- zu. Die in London vernommenen Zeugen hätten durchweg behaup- tet, der Angeklagte sei bis Ende Mai im Lager gewesen, obwohl er nur bis zum 5. Mai dort war. Daß der Angeklagte wirklich von warmem Interesse für seine Gefangenen erfüllt war, beweise der vom Angeklagten oerfaßte Bericht an seinen Vorgesetzten, den Major von Bomsdorf dem Bericht vorgelegt hat. Durch das genau geführte Tagebuch des Zeugen Eccles sind viele Unklarheiten in den Aussagen der englischen Zeugen zugunsten des Angeklagten aufgeklärt worden. Der Verteidiger würdigt dann noch verschiedene Einzelheiten der englischen Aussagen. Verteidiger Iustizrat Dr. Süpfle(Leipzig ) verschmäht es, darauf einzugehen, daß deutsche Gefangene von unseren Gegnern ebenfalls nicht vorschriftsmäßig behandell worden sind. Er würdigt eingehend alles, was zugunsten des Angeklagten festgestellt worden ist und tritt zum Schluß dafür ein, daß nur auf Festungs- Haft erkannt werde. Ein halbes Jahr hält er für ausreichend. Nach kurzer Erwiderung des Oberreichsanwalts versichert der Angeklagte in seinem Schlußwort, daß er nur im As- fett und nicht aus ehrloser Gesinnung gehandelt habe. Der Ober- reichsanwalt bemerkt dazu, daß er niemals ehrlose Gesinnung beim Angeklagten angenommen habe.— Gegen%7 Uhr wird die Ver- Handlung geschlossen, das Urteil wird Montag 1 Uhr mittags ver- kündet werden.__ Genosse Dr. Adoss Söster erklärt im Hamburger Echo" gegen- über verschiedenen Zettungsmeldungen der letzten Zeit, die ihn mit irgendeinem A m t innerhalb der neuen Reichsregierung in Verbindung brachten, daß weder irgendeine verantwort- liche Stelle der Partei, noch er selber be: der Neu- bildung der Regierung über eine Verwendung semer Person im Innen- oder Außendienst des Reich« mit irgendwelchen Regierungsstellen jemals oerhandell hat.