Um die Stadtverordnetenwahlen.
D. Stein.
dem Groß- Berlin
Mord in der Borsigstraße.
Ein Oberpostaffiftent erschossen aufgefunden.
Der erste Senat des Oberverwaltungsgerichtes unter Borsitz des nicht die Befugnis, Fehler wieder gutzumachen. Präsidenten Dr. Drews beschäftigte sich heute mit der Frage der Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts sei es nicht geGültigkeit der Berliner Stadtverordnetenwahlen, die im Auftrage stattet, an Stelle eines Gewählten einen anderen zu sehen. Mit der Nach einer für Berlin verhältnismäßig langen Bause beschäftigt der Deutschen Volkspartei der Stadtverordnete, Oberverwaltungs- tatsächlichen Aenderung des Wahlergebnisses habe die Stadtverord- seit gestern abend wieder ein neues Kapitalverbrechen den Mordgerichtsrat a. D. v. Eynern angefochten hatte. Als Kommissar netenversammlung die ihr durch das Gefeß gegebenen e fug- bereitschaftsdienst der Kriminalpolizei. Die Beamten wurden noch des Ministers des Innern ist erschienen wirft. Geheimrat Falden- niffe überschritten. Aus den Wahlen nach dem Verhältnis gestern spät abends nach dem Schauplatz des Verbrechens, dem Hause das Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Auguft 1920 affiftent a. D. Hugo Splett stoeßer ermordet aufge hayn, d Oberpräsidium ist vertreten durch Regierungsrat fyftem ergebe sich feine erweiterte Zuständigkeit, daher erschien der Borsigstr. 21, gerufen, wo der 43 Jahre alte Oberpostdem Gericht ungefeßlich. Bezüglich der Anfechtung der BezirksZunächst erstattete der Referent am Gerichtshof, Prof. Dr. wahlen in den Kreisen 1 bis 6 war die erste Instanz zur Ansicht gefunden wurde. Nach den bisherigen Feststellungen scheint es sich tommen, daß es sich bei der Verhältniswahl um einen einheitlichen um einen Raubmord zu handeln. Der Täter fonnte bisher noch Wahlvorgang handle und daß deshalb die Wahl nur für gültig oder nicht ermittelt werden. ungültig erklärt werden könne. Bei den Bezirkswahlen habe das. Oberverwaltungsgericht verneint, daß die Bezirksversammlungen eine Gemeindevertretung im Sinne des§ 10 find, es betrachtet sie vielmehr lediglich als eine mit erweiterten Befugnissen ausgestattete Deputation. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld hat
Fürstenau ein Aftenreferat, aus dem fich folgender
Sachverhalt
in Anfechtung dieses Urteils ein Rechtsgutachten
ergibt: Für die Anfechtung der Wahlen wird von den Klägern geltend gemacht, daß 4081 Stimmzettel auf den Namen der Deutfchen Volkspartei für ungültig erklärt worden seien, obwohl sie zu Beanstandungen feinen rechtlichen Anlaß boten. Dadurch sei das Wahlergebnis beeinflußt worden. Die Stadtverordnetenversammlung hat allerdings auf den erhobenen Einspruch hin diese Stimmen des Regierungsrats Dr. v. Dulig beigebracht, der auf einem geauf Grund eines Berichtes des Wahlprüfungsausschusses für gültig erklärt und dementsprechend die Gesamtzahl der abgegebenen Stim- genteiligen Standpunkt steht. Er selbst beanttragt, die Klage men und auch den Wahlquotienten abgeändert. Darauf hin wurde unter Abänderung des Urteils des Bezirksausschusses abzuwei aus dem Kreiswahlvorschlag ein Mandat der sozialdemokratischenen. Auch die Kläger halten die angefochtene Entscheidung der Bartei abgestrichen und der Deutschen Volkspartei zugefprechen, aus Urteils wäre also, daß ein Wahlresultat vernichtet würde, dessen Rich Stadtverordnetenversammlung materiell für richtig. Die Folge des dem Stadtwahlvorschlag ebenfalls der Deutschen Bolkspartei ein Mandat zugesprochen, unter Abstreichung eines Mandats der Unab- tigkeit an fich von den Klägern gar nicht bezweifelt wird, wegen hängigen. Die Kläger machen gleichwohl geltend, daß die Stadt- einer verhältnismäßig geringen Zahl von Stimmen, nämlich 4081, verordnetenversammlung auf Grund des erheblichen Mangels des demgegenüber 1649 322 abgegebene Stimmen für ungültig erklärt Wahlverfahrens und des erhobenen Einspruchs die Stadtverord- werden sollen. Die Folge wäre, daß niemals in Berlin gültige netenwahlen einfach hätten für ungültig erflären müssen. Sie be- Stadtverordnetenwahlen stattfinden könnten, wenn auch nur in einem antragen daher, die fleinen Bezirk Sabotage getrieben würde. Es fönnte bei einem gesamten Stadtverordnetenwahlen für ungültig zu erflären und außerdem auch Wahlquotienten von 7330 Stimmen und über 1½ Millionen Stimmdie Bezirkswahlen in den Bezirken 1 bis 6, in denen die Unregelflärt werden, daß auch nur ein Mandat anders zu verteilen wäre. zetteln leicht soviel Stimmen fälschlich für gültig oder ungültig ermäßigkeiten vorgekommen waren. Als erste Instanz hatte der Bezirksausschuß durch Urteil vom 27. Januar 1921 diesem ordnetenversammlung schon die ganzen Wahlen für ungültig er Bezirksausschuß durch Urteil vom 27. Januar 1921 diesem Dann müßte nach dem Urteil des Bezirksausschusses die StadtverAntrag insofern stattgegeben, als er die Stadtverordnetenwählen für lären. Die angeblichen Mängel haben aber mit dem Wahlvorgang gültig erklärte, dagegen nicht die Wahlen zum Bezirksausschuß nichts zu tun. Die Kläger wenden sich nur Gegen diefes Urteil hat die Stadtverordnetenversammlung durch R.-A. Dr. Kurt Rosenfeld Einspruch erhoben. Auch die Deutsche Volkspartei hat durch den Stadtverordneten v. Ennern nachträg. bei der Feststellung des Wahlergebnisses.§ 27 der Städteordnung lich eine Anschlußberufung eingereicht, in der nunmehr nicht nur die spricht jedoch nur davon, daß die Wahlen bei einem erheb Gültigkeit der gesamten Stadtverordnetenwahlen, sondern auch die lichen Mangel für ungültig zu erklären find. Gültigkeit der gesamten Bezirkswahlen angefochten wird. Der Be. Am Schluffe feiter Ausführungen ging Rechtsanwalt Dr. Rosen. Birtsausschuß war der Meinung, daß in der feld auf politische Momente
felbftändigen Anordnung des Wahlergebnisses
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ein so erheblicher Mangel liege, daß die Stadtverordneten wahlen deshalb in allen Bezirfen für ungültig erklärt werden müßten, denn nach§ 10 des Zuständigkeitsgefezes und der ständigen Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht tönne der materielle Inhalt des Beschlusses nur die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl fein. Die Auffassung des Beklagten, daß die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für die Verhältniswahl nicht in allen Buntten anwendbar sei, und daß für die Stadtverordnetenversamm lung als Wahlprüfungsbehörde, diefelben Gründe gelten, wie bei den Wahlen zum Reichstag für das Wahlprüfungsgericht, hat der Bezirksausschuß nicht zu billigen vermocht. Für die Stadtverordneten wahlen gilt nach wie vor der erwähnte§ 10 in vollem Umfange. Die Stadtverordnetenversammlung hat lediglich zu prüfen, ob auf Grund des bekanntgegebenen Wahlergebnisses die Wahlen gültig oder ungültig sind, aber sie hat
Die Justizdebatte im Landtag.
gegen einen Rechenfehler
ein. Es fönne nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, fein, fo führte er aus, die jetzige sozialistische Mehrheit in den Stadtverordnetenversammlungen zu beseitigen. Gegen diesen Ausdruck legte der Borsigende Exzellenz Dr. Drews entschiedenste Berwahrung ein. Bolitik spiele vor dem Oberverwaltungsgericht feine Rolle. Dieses habe vielmehr lediglich zu entscheiden, ob das, was geschehen sei, sich auch mit den Vorschriften des Gesetzes decke, zu deren Wahrung das Gericht berufen sei.
Als Vertreter der Kläger erwiderte dann Stadtverordneter v. Einem( D. Bp.) in längeren Ausführungen die Darlegungen Dr. Rosenfelds. Unter Vorlegung verschiedener Schriftstücke verwies er auf die zahlreichen Unregelmäßigkeiten, die in den verfchiedenen Bezirken bei der Stadtverordnetenwahl vorgekommen seien. Das Urteil dürfte voraussichtlich erst in den späten Nachmittagsftunden gefällt werden.
Keine Besserung in Oberschlesien . In der heutigen Sigung des Landtags wurde die zweite Be London , 15. Juni. ( Reuter.) Die lehten brififchen Nachrich ratung des Justizhaushalts fortgesetzt. fen aus Oberschlesien laffen feine Besserung der Cage erkennen. Es Abg. Stendel( Dt. Bp.): Den Erklärungen des Justizministers find teine Anzeichen vorhanden, daß die Polen ihr vor einigen ftimmen wir im ganzen zu. Man darf aber nicht lediglich die Inter - Wochen gegebenes Rüdzugsversprechen ausführen. Es scheint, daß effen des Schuldners in den Vordergrund stellen. Wir sind für die Korfanty seine Leute nicht mehr in der Hand hat, und daß er seine Angliederung der neu zu schaffenden Arbeitsgerichte Befehle nicht durchsehen kann. Diejenigen alliierten Truppen, deren an die Amtsgerichte. Eine weitere Ausdehnung der Son- rüdwärtige Verbindungen von dem guten Willen der Infurgenten bergerichte ist nicht erwünscht. In der Frage der Zulassung abhängig geworden sind, sind wieder 3 ur üdgenommen worden, der Rechtsanwälte zu den Raufmanns- und Geda ein solcher Zustand auf die Dauer nicht zugelaffen werden konnte. merbegerichten muß man auch den Arbeitgebern eine Ber tretungsmöglichkeit durch die Zulassung der Syndici von Arbeits gebergruppen geben. Das würde ein gerechter Ausgleich sein. Bei Die französische Agentur Radio, die hoffentlich hier nicht der Reform des Strafrechts muß das starre Strafmaß be die Wahrheit meldet, berichtet aus Oppeln , daß zwischen den Deuts feitigt werden, einen Ersatz einer Freiheitsstrafe non nicht schen einerseits und den Franzosen und Engländern andererseits in mehr als einem Monat durch Geldbuße halten wir für bedentlich der Umgebung von Cofel blutige Konflifte ausgebrochen seien. Die Man darf auch den Gedanken der Abschredung nicht außer tichen hätten die Franzosen angegriffen, die mehrere Tote und acht lassen.( Ruf links: Die Abschredungstheorie ist doch Bernete hatten. Unweit von Kotlarnia hätten die Deutschen überwunden.) Nein, das trifft nicht zu. Gerade heute fönnen wir einen engusan Sergeanten und einen Soldaten getötet und mehrere ohne Abschrecung nicht auskommen. Den Ausbau der verwundet. ie englischen Truppenabteilungen hätten mehrere Jugendgerichte wünschen auch wir. Bei einer Befferung des Banden des Generals Hoefer" zerstreut. jugendlichen Verurteilten innerhalb von zwei Jahren fönnte von bem Strafvollzug abgesehen werden. Wir wünschen mit Rücksicht auf die allgemeine Sachlage auch die 3ulassung der Frauen zum Schöffen- und Geschworenenamt. Die Laien wünschen wir in weitestem Maße als Richter hinzugezogen zu sehen. Zwecks Heranziehung weiter Kreise des Volkes müssen ben Schöffen und Geschworenen ihre Aufwendungen ersetzt werden. Eine direkte Wahl der Schöffen und Geschworenen durch das Bolt halten wir für verfehlt. Die Untersuchungshaft sollte auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkt werden. Im Volte darf nicht die Idee entstehen, als ob der Abgeordnete alles ungestraft fagen könne, während der gewöhnliche Sterbliche der strafgerichtlichen Berfolgung unterliegt..
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Splettstoeßer, ein Junggeselle, wohnte schon seit längerer Zeit in dem Hause bei der Familie des Kellners Böhmer, von dem er ein Zimmer im dritten Stockwert abgemietet hatte. Splettstoeßer hatte sich gestern den ganzen Tag über nicht fehen lassen, und das beranlaßte eine andere Mieterin der Familie Böhmer, durch das ber Schlüssel fehlte und sich auf Klopfen niemand meldete, schöpfte Schlüsselloch in das Zimmer ihres Nachbars zu sehen. Dabei stellte fie fest, daß ein Schrant geöffnet war. Da die Tür verschlossen war, fie Verdacht und teilte ihre Wahrnehmung anderen Hausbewohnern mit, die sich daraufhin mit der Revierpolizei in Verbindung setzten. Diese öffnete gewaltsam und fand den 3immerinhaber in einer des Tatbestandes und die Ermittelungen ließen alsbald erkennen, Blutlache tot auf dem Fußboden liegen. Die Aufnahme daß ein Kapitalverbrechen vorliegt. Der Tote lag, nur mit Hemd und Hose bekleidet, auf dem Fußboden neben dem Bett, das noch in Ordnung war. Der starke Blutverlust rührte aus einer Bunde am Hinterkopf her, die von einem Schlag oder einem Stich herzurühren scheint. Auf dem Tische standen zwei Kaffeetassen. Die Ermittelungen im Hause ergaben, daß Splettftoeßer fehr oft junge Mädchen mit in seine Wohnung genommen hat, deren Bekanntschaft wiederholt zu lebhaften Auftritten und lauten Auseinandersetzungen er auf der Straße machte. Bei diesen Zusammenfünften ist es gang hat sich, wie Nachbarn befunden, auch am Dienstag nachmittag zwischen Splettffoeßer und den Mädchen gekommen. Ein solcher Borwieder in dem Zimmer Splettftoeßers abgespielt.
Da nach den schon in der Nacht gemachten Feststellungen der Täter wahrscheinlich in den Kreisen der Prostituierten oder deren Anhang aus der Gegend des Stettiner Bahnhofs zu suchen ist, fo wurden sofort ausgedehnte Streifen entfandt. Die Untersuchung der Leiche durch den Gerichtsarzt Professor Dr. Straus hat ergeben, daß die Wunde am Hinterkopf von einem Schuß herrührt. Das Leben eines Sonderlings.
Der Lofaltermin, der heute an der Mordstelle abgehalten wurde, und die weiteren Ermittelungen der Kriminalpolizei haben ergeben. daß der Ermordete ein großer Sonderling gewesen ist. Er wohnte schon feit drei Jahren bei der Familie Böhmer, lebte aber äußerst zurüdgezogen. Reinigungsarbeiten selbst. Er fochte sich auch selbst seine Speisen Er war äußerst sparsam und besorgte alle und seinen Kaffee und besorgte auch selbst die Heizung. Er lag mit der Post in Rlage, meil er als erwerbsunfähig von dieser pensioniert werden wollte, nachdem er einen Unfall erlitten hatte. In der Böhmerfchen Wohnung war er meist allein anwesend und benutzte das, entgegen dem Verbote seiner Wirtin, Mädchen, die er auf der Straße fennenlernte, mit in sein Zimmer zu nehmen und sie mit Kaffee, Katao und Brot zu bewirten. Nach den letzten Feststellungen der Kriminalpolizei scheint es sich um einen von langer Hand vorbereiteten Anschlag zu handeln. Die Kriminalpolizei hat auf Ermittelung des Täters eine Belohnung von 5000 Mart ausgesetzt.
O sid
Zu wenig Milch?
Bon zahlreichen Seiten gehen dem Milchamt Klagen darüber zu, daß in den Milchtleinhandelsgeschäften nicht genügend Milch zu haben ist Demgegenüber erklären die Milchfahrer, die die Milch von den Meiereien zu den Kleinhandelsgeschäften bringen, daß ein weiterer Bedarf nicht vorhanden ist. Das Milchamt bittet nun mehr die Bevölkerung, ihm unter Mitchamt Berlin , NW. 21, Altmehr die Bevölkerung, ihm unter Mitchamt Berlin , NW. 21, Alt Moabit 98/103, Telephon: Moabit 8522, unmittelbar Mitteilung darüber zu machen, wenn in den Milchkleinhandelsgeschäften nicht genügend Milch vorhanden ist. Das Milchamt wird dann in den in Betracht kommenden Bezirfen einzelnen Geschäften in besonders großem Umfange Milch zuführen und diese Geschäfte der Bevölke rung bekanntgeben. das Bezirksamt einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, wonach dieses Die bürgerliche Bereinigung im Bezirk Friedrichshain hat an beim Magiftrat beantragen soll, daß bis zum 1. November die unmittelbare Bewirtschaftung der Milch durch das Milchamt aufgehoben und diese fcheint dem organisierten Handel unter städtischer Aufsicht übersoweit sie noch erforderlich ertragen wird. Dieser Beschluß sieht den Bürgerlichen durchaus ähnlich.
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Der fechsgleifige Ausbau der Strede Stralau- Rummelsburg Treptow , mit dem eine Verbreiterung der Spreebrüde zwischen diesen den früheren Angestellten an der Presseabteilung der ungarischen Ge- der großen Eisenbahnbrüde über die Spree zwischen dem RummelsWien, 15. Juni .( WTB.) Heute vormittag begann der Prozeß gegen beiden Bahnhöfen verbunden ist, hat gute Fortschritte gemacht. Schon vor einiger Beit fonnten die Konstruktionsteile der Verbreiterung fandtschaft Schuller- Sullan wegen Betrugs und Fälschung burger See und dem städtischen Osthafen eingebaut werden. Die von Urkunden, die seinerzeit die Grundlage für die auffehenerregende lekten Arbeiten am fechsten Gleise sind bereits im Gange. Hieran Artikelferie Sorthy Geld in Wien " in der Arbeiterzeitung" werden sich noch die Verlegungen von Gleisen schließen, die voraus gaben. Als Zeugen waren geladen der frühere ungarische Ge- fichtlich noch im Laufe des Sommers beendet sein dürften. fandte und Außenminister Dr. Graz, der frühere Pressechef der der Vollendung dieses Ausbaues wird es möglich, den Vorortver ungarischen Gesandtschaft Oberst Reich, der Chefredakteur der„ Ar lehr nach Grünau völlig unabhängig von dem Verkehr auf dem beiterzeitung" Austerlit sowie der ehemalige Wiener Gesandte Ring durchzuführen, wodurch die Pünktlichkeit im Zugverfehr beider der Budapester Räteregierung Böhm. Der Prozeß endete mit der Strecken, des Verkehrs nach und von Grünau fowie auch auf der Ringbahn, in beiden Richtungen erheblich gebessert werden kann. Freisprechung des Angeklagten.
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Die Beihilfe für Rentenempfänger. Im Reichstagsausschuß für soziale Angele genheiten wurde am Donnerstag der Gefeßentwurf über die Gewährung von Beihilfen an Rentenempfänger aus Zur österreichischen Krise. der Angestelltenversicherung beraten. Der Berichterstatter Abgeord nefer Erkelenz( Dem.) beantragte in der Bestimmung des§ 1 bes Chriftlichsoziale gegen den Anschluß. Gesetzes, welche sagt, daß Empfänger von Ruhegeld oder Hinter Wien , 15. Juni .( WTB.) Wie eine Korrespondenz meldet, bebliebenenrente nach dem Versicherungsgefeße für Angestellte vom schloß die Christlich soziale Bereinigung in ihrer gestri1. Januar 1921 ab bis auf weiteres" auf Antrag" eine monatlich gen Gigung, den anderen Barteien bekanntzugeben, daß die Christvorauszahlbare Beihilfe erhalten, die Worte auf Antrag" 3u lichfoziale Partei verlange, daß der steiermärkische Abstim Abg. Hoch( Soz.) spricht sich auch dafür aus, daß die Beihilfe mungsbeschlußrüdgängig gemacht werden. Geschehe dies ohne Antrag gewährt werde. Das erfordere aber, daß die nicht, so sei fie nicht in der Lage, den anderen Barteien einen Reichsversicherungsanstalt sich damit einverstanden erklärt, und eine Vorschlag auf gemeinsame Bildung einer Regierung Ichnelle Erledigung der Zahlungsanweisungen fichert. Die zu machen. Sie sei jedoch bereit, eine von der anderen Seite vorge Bestimmung, daß die Zulagen, die zu den Unfallrenten gewährt schlagene Regierung mitzuwählen, wenn die neue Regierung und die werden, nicht länger als drei Monate zurüd gezahlt werden, hat zu fie bildenden Barteien sich für die fonsequente Durchführung der schweren Härten in der Praxis geführt. Deshalb ist es erfreulich, Politik der Sanierungsattion durch den Bölkerbund erklären daß die Beschränkung in dem jegt vorliegenden Entwurf nicht auf und wenn die Parteien gewährleisten, daß teine weitere län. genommen ist. Jedoch muß diese Verbesserung zugleich für die derweise Abstimmung stattfindet, und wenn die Regierung Unfallversicherung durchgeführt werden. Der Redner weist noch mehrere Mängel des Entwurfes nach und schlägt vor, daß bis zur sich verpflichtet, alles zu tun, um auch die steiermärkische Abstimmung Beratung des Entwurfs im Plenum die Parteien sich mit der Re- zu vermeiden. Gelingt ihr dies nicht, so behält sich die Chriftlichsoziale gierung darüber verftändigen, wie am besten die Lücken beseitigt Partei ihr gegenüber freie hand vor. werden können. Die dadurch nötigen Berbesserungen tönnen dann im Plenum angenommen werden. Dem stimmten die anderen Par teien zu.
§ 1 wurde schließlich in der Fassung der Regierungsvorlage an. genommen, in der noch ausdrücklich bestimmt wird, daß die Beihilfe folchen Bersonen nicht gewährt wird, denen auf Grund des Gesezes über eine außerordentliche Beihilfe für Empfänger von Renten aus der Invalidenversicherung eine Beihilfe Bufteht.
In der heutigen Sigung des Verbandes der Abgeordneten der Großdeutschen Boltspartei tam bei Besprechung des Be daß darin teine geeignete Grundlage für die rasche Ent fchluffes des Chriftlichsozialen Klubs die Meinung zum Ausdrud, wirrung der Regierungsfrise erblickt werden könne. Die endgültige Stellungnahme der Großdeutschen Volkspartei werde von der mor gigen Entscheidung in Graz über die Anschlußabstimmung wesentlich beeinflußt sein.
Mit
Zuchthaus für Papiergeldschwindler. Eine nachdrückliche Strafe verhängte das Schwurgerich I über die aus dem Often eingewan derten, des Münzverbrechens angeklagten Kaufleute David Na ch manowicz und Mendel Federkohl. Sie waren aus Lodz nach Berlin gekommen und widmeten sich vorzugsweise der Unterbringung falscher Fünfzigmarkscheine. In welchem Umfange dies geschehen ist, ist leider nicht festgestellt worden, boch wurden, als fie festgenommen wurden, bei ihnen noch zehn solcher Falschscheine war, fie also als unbestraft zu gelten hatten, verurteilte der Ge porgefunden. Obgleich ihnen eine Vorbestrafung nicht nachzuweisen war, fie alſo als unbestraft zu gelten hatten, verurteilte der Gerichtshof die Angeklagten zu je 2½ Jahren 3uchthaus.
sich gestern die 61 Jahre alte aus Agram gebürtige Schauspielerin Selbstmord einer Schauspielerin. Mit Leuchtgas vergiftet hat Georgine Raifer, genannt Sobiesta, in ihrer in der Joachim straße 11 belegenen Wohnung. Ueber den Grund zum Selbstmord hat die Lebensmüde teine Aufzeichnungen hinterlassen. Die Leiche wurde beschlagnahmt und nach dem Schauhause gebracht.
Groß- Berliner Parteinachrichten.
Röntgental- gepernid. Heute Donnerstag, den 16. Juni 8ahlabend bet Marg
Sport.
arbeit in Karlshorst ist der Joden Milhan, der Gondler ritt, tödlich Joden Mithan tödlich verunglückt. Bei der geftrigen Morgens verunglückt. Nach einem Sprung brach Gondler aus und warf seinen Reiter qb, der gegen einen Baum geschleudert wurde und das
Benid brach