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Gutachten im U- Boot- Prozeß.

Zu Beginn der gestrigen Verhandlung vor dem Reichsgericht| teilte der Oberreichsanmolt mit, daß Beweisanträge der Verteidi gung, die nachweisen sollen, daß auch auf feindlicher Seite Mißbräuche vorgelommen feien, vom Gerichtshof als unerheblich abgelehnt worden sind. Die Verteidigung habe trotzdem die be­treffenden Zeugen direkt geladen. Das Gericht befinde sich nun in einer gewissen Zwangslage, da es jetzt diese Beweiserhebung, nach dem geltenden Gefehe nicht ablehnen fönne. Demgegenüber sei es das Recht der Anflagebehörde, Gegenbeweise vorzubringen, und es könne deshalb in Frage kommen, ob der Prozeß nicht zu pertagen sei, bis es möglich gewesen sei, diese Beweise zu er­heben. Der Oberreichsanwalt behält sich vor, je nach dem Ergebnis der heutigen Verhandlung einen entsprechenden Antrag zu stellen. Präsident Dr. Schmidt erklärt, daß, wenn die Verteidigung die Anträge aufrechterhält, eine Bertagung unter Umständen sich nicht werde umgehen laffen. Der Verteidiger des Angeklagten Dithamr, Rechtsanwalt Dr. v. Zwehl, lehnt es ab, die Anträge zurückzuziehen. Auf Antrag des Oberreichsanwalts wird der zweite Offizier der Llandovery Castle" Chapman nochmals vernommen. Er be­fundet, die kanadische Bedienungsmannschaft des Schiffes sei in Khafi gekleidet gewesen und es feien an Bord auch Uebungen

veranstaltet worden.

Bräsident Dr. Schmidt bemerkt dazu, daß die Rhafi- Uniform tein Beweis dafür sei, daß es sich um Soldaten handelte, die zum Kampf bestimmt waren. Der Zeuge Chapman erflärt weiter, die Leute hätten am Arm eine Binde mit dem Roten Kreuz getragen. Auf der L. C." seien niemals bewaffnete Personen befördert worden, nicht einmal ein Revolver sei an Bord geduldet worden. Der ebenfalls nochmals aufgerufene Zeuge Thring ffellt ent­schieden in Abrede, daß Lazarettschiffe jemals mißbraucht worden feien.

Rady längerer Beratung der Verteidigung teilt Rechtsanwalt Dr. v. Zwehl mit, die Verteidigung verzichte auf weitere Beweiserhebung, fomeit fie fich auf den Mißbrauch der feindlichen Lazarettschiffe und auf unmenschliche Behandlung beziehe. Nicht verzichtet wird das gegen von der Verteidigung auf die Beugenausfage des Landgerichts­Direktors Dr. Töpfer und des Admirals v. Trotha, womit sich der Oberreichsanwalt einverstanden erklärt.

Landgerichtsdirektor Dr. Töpfer aus Glatz, der während des Krieges als Oberkriegsgerichtsrat in der Marine tätig war, hat sich damals über die Auffeffung in den Kreisen der Seeoffiziere genau unterrichtet. Die Ueberzeugung aller Offiziere ging dahin, daß sie durch die ihnen erteilten Befehle gedeckt seien.

Admiral v. Trotha hebt ebenfalls hervor, daß ihm während feiner Tätigkeit niemais der Gedanke gekommen sei, daß Kriegsauf: gaben durch strafrechtliche Gesichtspunkte beeinflußt werden könnten. Die Offiziere hätten ihre Befehle auszuführen ohne Rücksicht auf Fragen der Menschlichkeit.

In dem Befehl heißt es: Damit nichts unferen Bormarsch ver­langsamt, werdet ihr fein: Gefangenen machen, werdet ihr alle, die sich vor unseren Augen zeigen, rücksichtslos mit den Bajo­netien durchbohren." Bor Beginn der Kämpfe um die Mühle von Fauve bzw. um den Chemin des Dames mettete General Martin de Bouillon mit dem ähnlich gesinnten Soldaten Duhamel, daß der letztere ihm nicht die Hoden eines einzigen Boche" herbei­bringen könne!!

Aus der Partei.

Der Sachverständige Korvettenfapitän Saalwächter geht auf die Ereignisse bei der Torpedierung der 2. C." näher ein und setzt aus einander, wie der Angriff durch ein U- Boot ausgeführt wird. Der Sachverständige hat im U- Boot- Kriege selbst beobachtet, daß die Engländer viele Schiffe so bemalt hatten, daß sie mit Lazarett­schiffen verwechselt werden konnten. Die Torpedierung der C. C." fei in einem Gebiet erfolgt, in dem Lazarettschiffe nicht perfentt werden durften. Der Nachweis, daß das Schiff miß­Erfolge der Parteipreffe! Die Heidenheimer Volfs= braucht wurde, sei sehr schwer gewesen. Die Torpedierung zeitung", das neugeschaffene Organ für das Oberamt Heidenheim , wäre deshalb beffer unterblieben. Die Frage, ob ein hat gegen den früheren Stand 1300 neue Leser gewonnen. Wir Wachoffizier auf hoher See seinem Kommandanten den Gehor- begrüßen den Erfolg, der ein Ansporn für alle Genossen sein muß. fam verweigern fönne, ist während des Krieges nie erwogen worden. Es gelangen

die Aussagen der beiden Angeflagfen

Dithmar und Boldt zur Berlesung, die sie seinerzeit in der Sache Patig gemacht haben. Dithmar hat damals die Aussage verweigert mit der Begründung, daß er sich dann selbst einer strafbaren Handlung bezichtigen würde.

hauptung, er sei unschuldig, im Widerspruch stehe. Der Präsident hält ihm vor, daß dies mit seiner jezigen Be­

Dithmar erklärt darauf, er habe damals nicht daran gedacht, daß er sich damit einer strafbaren Handlung bezichtige. Es sei ihm nur darauf angekommen, sein dem Kapitänleutnant Bazig gegebenes Versprechen des Schweigens zu halten.

Oberleutnant Boldt gibt eine ähnliche Erklärung ab. Der Oberreichsanwalt beantragt sodann die Bertagung der Ver­handlung auf heute, da bis dahin noch einige englische Zeugen hier eingetroffen fein werden.

Filmschau.

Aus dem Leben einer anständigen Frau" heißt der neue große

Sittenfilm, welcher in den Richard- swald- Lichtspielen nach dem bekannten Roman von Hedwig Hard( das Tagebuch einer anstän digen Frau) bearbeitet und von Franz Hofer inszeniert worden ist. Es

wird gezeigt, wie schwer es einer jungen Frau, die das Opfer der Groß­ftadt wurde, gemacht wird, sich wieder emporzuarbeiten. Das Publikum folgte der Handlung mit großem Interesse.

Vorträge. Vereine und Versammlungen.

Freie stenographische Vereinigung Stolze- Schrey", Groß- Berlin. In den Bezirken Südosten und Neukölln fallen die Donnerstags- Uebungsabende ferien­halber bis 18. August aus. Im Bezirk Osten, Gemeindeschule Straßmannstr. 6, wird der Freitags- Uebungsabend( 8-10 Uhr) dagegen aufrechterhalten, wäh­rend der Dienstags- Uebungsabend auch hier bis Auguſt ausfällt. In der 2. Hälfte des August beginnen wir in fünf Bezirken mit neuen Anfängerkursen, worauf wir am 15. August durch Inserat in dieser Zeitung noch näher hinweisen werden und bitten wir um gefällige Beachtung und Propaganda. Schwedt a. b. Ober. Der Arbeiter- Gesangverein Berliner Sängerchor"( Mitgl. d. haus unter Mitwirkung von Künstlern ein Konzert mit ausgewähltem Pro­gramm. Einlaßkarten sind in den durch Plakaten erkenntlichen Berkaufsstellen und an der Raffe zu haben.

Der Gerichtshof beschließt demgemäß. Fortsetzung der Berhandlung Freitag, vormittags 9 Uhr. Schluß.- G.- B.), Chormeister Ph. Heid, gibt am 16. Juli, abends 8 Uhr, im Schüßen­gegen 1 Uhr.

Nach Schluß der gestrigen Kriegsbeschuldigtenverhandlungen ist Generalstaatsanwalt Sir Ernest Bollof nach London zurückge-. tehrt, da er dringender Geschäfte halber nicht länger in Leipzig bleiben fonnte. Er hatte schon ursprünglich die Absicht, nur die erften Tage in Leipzig zu verbleiben. Die englischen Zeugen und die übrigen Mitglieder der englischen Kommission verbleiben jedoch vorläufig in Leipzig . Die anderen Kriegsverbrecher.

Geschäftliche Mitteilungen.

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Briefkasten der Redaktion.

Schriftliche Auskunft wird nicht erteilt.

Paris , 14. Juli. ( TU.) Humanité" bringt neuerdings Artikel, die die früheren Mitteilungen des Journalisten Couttenoire de Cuory bekräftigen, daß franzöfifche Generäle Befehle gegeben haben, teine Gefangenen zu machen. Humanité" veröffent­licht nun den Wortlaut eines Befehls, den General Martin manns Mitteilungen, Braunschweig ; für Laien nicht geeignet. Schaffen Gie be Bouillon, Kommandant der 13. französischen Infanteriedivi- fich zunächst die ,, Geographie" von Seydlik an; zu beziehen durch die Buchhand­lung Borwärts. 28. R. 83. 1. Wenden Sie sich an die Redaktion der Volks­sion, zu Artois am Vorabend der Champagneschlacht gegeben hat. stimme", Halle, Große Ulrichstr. 27. 2. Berlag Heimkultur( Abigt), Wiesbaden .

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