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Nr. 333 38. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

Sonntag, 17, Julf 1921

Entwurf eines sozialdemokratischen Programms.

Nachstehend veröffentlichen mir den Entwurf eines neuen| 6. Bewegungsfreiheit für die geschäftliche Leitung der gemein­Programms der Sozialdemokratischen Bar- wirtschaftlichen Betriebe unter Fernhaltung bureaukratischer Er­tei Deutschlands , so wie er aus den Verhandlungen der schwerung. vom Parteivorstand eingesetzten Programmfommission hervortrieben durch Körperschaften, in denen zusammengefaßt die Bertreter Regelung der Arbeitsbedingungen in gemeinwirtschaftlichen Be­gegangen ist. Er wird dem Parteitag in Görlig im September Arbeiter und Angestellten in gleicher Weise beteiligt werden wie ber d. J. zur Beschlußfassung unterbreitet werden. die Verwaltung der Betriebe.

Ein Kommentar des Parteiprogrammentwurfs wird in Kürze im Verlag der Vorwärtsbuchhandlung erscheinen. Er ist von dem Gen. Adolf Braun in Verbindung mit den Ge­nossinnen Juchacz und Pfülf sowie den Genossen Cunow, Grotjahn, Paul Hirsch , Keil, müller Franten, Hermann Müller - Berlin , Quard und Rob. Schmidt hergestellt.

Die Parteigenossen haben nunmehr Gelegenheit, in der Presse, soweit ihr beschränkter Raum dies gestattet, sowie in Parteiversammlungen zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Das Parteiprogramm.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des arbeitenden Bolles, sie erstrebt die Ueberwindung des fapitalistischen Wirtschaftssystems durch eine die Wohlfahrt aller Gesellschaftsmitglie­der sichernde sozialistische Gemeinwirtschaft und damit zugleich die allgemeine höchste Steigerung der geiftigen und fittlichen Kultur des

Boltes.

Die kapitalistische Gesellschaft hat sich zur Lösung dieser wirt. schafts- und fulturpolitischen Aufgabe als unfähig erwiesen. Anstatt den Kopf- und Handarbeitern die Befriedigung ihrer materiellen und geistigen Lebensansprüche zu sichern, hat sie die wirtschaftliche Ungleichheit gesteigert. Einer fleinen Minderheit im Ueberfluß lebender Rapitalisten stehen große, mit Not und Elend fämpfende proletarische Schichten gegenüber.

Der Weltkrieg und das Bersailler Dittat haben diese Entwidlung verschärft. Schroffer denn je stehen sich Kapital und Arbeit gegen über. Die in dem Wesen der kapitalistischen Wirtschaft begründeten Tendenzen der fortschreitenden Konzentration der Unternehmungen, der Monopolisierung wichtiger Industriezweige durch tapitalistische Gruppen sind noch verstärkt worden. In Industrie und Bankwesen, in Handel und Verkehr hat eine neue Epoche der Angliederungen und Berschmelzungen, der Kartellierungen und Bertrustungen ein­gesetzt. Hieraus sind erwachsen: weitere monopolistische Wirtschafts­gebilde und Kapitalverbände und gleichzeitig zunehmende Trennung der Produktionsleitung und der arbeitenden Massen vom Eigentum an den Produktionsmitteln und mit Bernichtung bisher selbständiger Existenzen.

Enorme voltswirschaftliche Werte wurden durch den Krieg und feine Nachwirkungen zerstört. Zugleich wuchs eine neue Bourgeoisie aus Kriegslieferanten, Lebensmittelspetulanten und Geldwucherern empor. Diesem Aufstieg sozial wertloser, ja gesellschaftsschädigender Elemente steht gegenüber die Hinunterdrückung zahlreicher geistiger Arbeiter, weiter Schichten der Beamten, Gelehrten und Künstler, der Ingenieure und Kaufleute, der Kleinrentner und anderer früher felbständiger wirtschaftlicher Eriftenzen in proletarische Lebensbedin

gungen.

In der kapitalistischen Welt, vor allem in den Siegerstaaten, drängt diese Entwicklung des Wirtschaftsleben, indem sie den Ein­fluß des großen Finanzkapitals auf die Politik der Regierungen steigert, zu imperialistischer Ausdehnung, zur Eroberung neuer An­lagen- und Absatzmärkte, sie verstärkt die Gefahr neuer internatio­naler Konfifte und beschwört welterschütternde Kriege herauf.

Diese unerträglichen Zustände fönnen nur dadurch überwunden werden, daß die großen tonzentrierten Wirtschaftsbetriebe, soweit fie bereits zu Privatmonopolen geworden sind oder eine das Wirt­schaftsleben der Nationen beherrschende Machtstellung erlangt haben, in die sozialistische Gemeinwirtschaft durch Vergesellschaf hmg der fapitalistischen Produktionsmittel übergeführt und zugleich alle im Volt vorhandenen Kräfte in planmäßigem Aus- und Aufbau ber Produktion zur höchsten technischen Vollkommenheit und leben­diger Arbeitsfreudigkeit erzogen werden. Hierzu ist unerläßlich die entschiedenste Förderung des Genossenschaftswesens sowie der wirt schaftlichen und politischen Widerstandsorganisationen der Klasse des arbeitenden Bolles, ferner die Festigung der deutschen Republit, die Demokratisierung aller staatlichen Einrichtungen, entschloffener Kampf gegen jeden Versuch zur Wiederaufrichtung des alten Obrigkeitsstaates oder einer neuen Minderheitsherrschaft.

Berufungsmöglichkeit gegen die Entscheidung dieser Körperschaf ten an eine Bentralinstanz.

Preisregelung unter Kontrolle des Staates bzw. anderer öffent­licher Körperschaften durch Vertretungen der Berufsmitglieder der weiterverarbeitenden Gewerbezweige und der Verbraucher. Gemeineigentum an den bisherigen Besitzer im Umfange des tat­7. Entschädigung bei der Ueberführung des Privatbesitzes in sächlichen Aufwandes der geistigen und törperlichen Arbeit. Agrarfragen.

Im Intereffe der Förderung der landwirtschaftlichen Produktion und der Beseitigung der privatkapitalistischen Grund- und Boden­spekulation fordert die Sozialdemokratische Partei :

1. Für den Kleinbesig den genossenschaftlichen Betrieb zur Aus­nuhung landwirtschaftlicher Maschinen, Ankauf von Saatgut, Dünge­mitteln und anderer landwirtschaftlicher Bedarfsartikel. Organisation des Verkaufs aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch die Genossenschaften; wo es im Allgemeininteresse liegt, Bil­bung von Zwangsgenossenschaften.

2. Enge Beziehungen der genossenschaflichen Unternehmungen

der Landwirtschaft zu den Ronfumvereinen in den Städten. 3. Bereitstellung staatlicher Mittel für die Anleitung und Be­lehrung über die intensive Ausnutung des landwirtschaftlichen Be­triebes.

4. Allmähliche Ueberführung des Großgrundbesizes in eine ge= noffenschaftliche Betriebsform.

5. Förderung der Eic lung. Urbarmachung von Dedländereien mit finanzieller Unterstützung des Reichs, der Länder und der Gemeinden.

betriebener Landgüter durch Ueberleitung in genossenschaftliche Be Enteignung und planmäßige Bewirtschaftung unwirtschaftlich betriebener Landgüter burch Ueberleitung in genossenschaftliche Be­

triebe.

6. Keine Ueberführung des Grund und Bodens, der sich bereits im Besig von Reich, Ländern oder Gemeinden befindet, in Privat eigentum.

7. Berleihung eines weitgehenden Enteignungs - und Borkaufs­rechts gegenüber dem Grundbesiz zugunsten des Reichs, der Dänder und Gemeinden.

8. Beleihung des Grundbefizes durch eine staatliche Grundrenten­bant. Uebernahme der Sicherheit über eine bestimmte Beleihungs­grenze durch Staat oder Gemeinden.

9. Seßhaftmachung der landwirtschaftlichen Arbeiter, Begünsti­gung der Rüdwanderung der Arbeiter von der Stadt auf das Land durch gute Wohnungsfürsorge, ein geregeltes, freies Bertragsver= hältnis, welches insbesondere die Sicherstellung des eigenen Bedarfs aus der landwirtschaftlichen Produktion und die Haltung eines eigenen Biehstandes gewährleistet.

Finanzen.

II. Gemeinde finanzen.

Der Gemeindebedarf wird gedeckt durch die Zuweisung von An­bellen an den Erträgen der Reichssteuern. Hierbei ist den wirtschaft­zu tragen. Besondere Zuschüsse für alle Auftragsangelegenheiten ,, fichen und sozialen Verhältnissen der einzelnen Gemeinden Rechnung insbesondere für Schul- und Gesundheitsmejen, Wohlfahrtspflege und Wegebau. Recht zur Erhebung von fommunalen Steuern jeder Art, soweit ihre Einführung nicht ausdrüdlich durch Gesetz ver boten ist.

III. Schulwefen. Gelbstverwaltung der Schulangelegenheiten durch die Gemein­den im Rahmen der Gesetze. IV. Wirtschaftsbetriebe Schaffung gefeßlicher Bestimmungen, die den Gemeinden in der Frage der Kommunalisierung freie Hand geben.

Sozialpolitik.

1. Zur Steigerung der Arbeitskraft und Arbeitsfreude etmen wirksamen Arbeiterschuß und Ausbau der Sozialversicherung auf nationaler und internationaler Grundlage. Weitgehende Vollmach ten für das internationale Arbeitsamt zur Verwirklichung dieser Aufgaben.

2. Ein einheitliches Arbeitsrecht. 3. Sicherung des Koalitionsrechts. Insbesondere fordern wir:

a) Gesetzliche Festlegung eines Normalarbeitstages von höch ftens 8 Stunden; Herabsehung dieser Arbeitszeit in Betrie ben mit erhöhten Gefahren für Leben und Gesundheit der darin Beschäftigten.

b) Berbot der für Leben und Gesundheit der Beschäftigten ge­fahrvollen Arbeitsmethoden, sofern durch eine Umstellung des Betriebes die Gefahr beseitigt werden kann.

c) Berbot der Nachtarbeit, sofern sie nicht durch technische Gründe oder im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt bedingt ist; uns bedingtes Berbot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche. d) Berbot der Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen in besonders gesundheitsschädlichen Betrieben, sowie an Ma­fchinen mit besonderer Unfallgefahr.

e) Verbot der Erwerbsarbeit schulpflichtiger Kinder.

f) Für jeden Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhepause Don mindestens 36 Stunden in jeder Woche.

2) Barzahlung des Lohnes oder Gehalts. Bei einer Dienst- oder Werkwohnung Unabhängigkeit des Mietvertrags vom Arbeits­verhältnis.

h) Ueberwachung aller Betriebe und Unternehmungen durch Ge werbe und Handelsinspektionen.

4. Errichtung von Reichs- und Bezirkswirtschafts- und lokalen Arbeiterräten, die den Arbeiterschutz durchzuführen haben und denen die Ermittlung über Arbeits- und Wohnverhältniffe, wie überhaupt der sozialen Verhältniffe in Stadt und Land obliegt. 5. Umgestalung der Arbeiterversicherung unter Zusammenfassung aller Versicherungsträger mit den Trägern der Kriegsbeschädigten-, Erwerbslofen, Armen und sonstigen Fürsorge zu einer allgemeinen Bolfsfürsorge.

Als vorläufige zu diesem Ziel führende Maßnahmen: Berein heitlichung der Arbeiter und Angestelltenversicherung, Selbstverwal­Die Bedingungen und Auswirkungen des Versailler Friedens- tung der Versicherungsträger, Ausdehnung der Bersicherung auf alle pertrages bestimmen in hohem Maße die finanzpolitischen Berpflich- Erwerbstätigen und Bedürftigen, Anpassung der Leistungen der ver­tungen des Deutschen Reiches und die Wege, die zur Aufbringung schiedenen Versicherungsträger aneinander, allgemeine Einführung der Mittel für die Reparation eingeschlagen werden müssen, Nur der Familienversicherung als Regelleistung der Krankenkassen. ein schmaler Weg bleibt frei für eine felbständige Finanzpolitik besten Ausdehnung des Begriffs Betriebsunfall auf die Berufskrankhei Reiches und damit für programmatische Forderungen der Partei, Die Sozialdemokratische Bartei muß auch in diesem eng be­Bermögens- und Erbschaftssteuern wie ihre Anpassung an die Wert grenzten Rahmen Sicherung und Weiterbildung der Einkommens, zur Berhütung von Krankheiten und Unfällen. Deränderungen und an die Leistungsfähigkeit des werbenden Kapitals erstreben,

Schonung ber Arbeitskraft und Belastung jebes verschwende­rifchen Ueberverbrauches, daneben progreffive Gewinnbeteiligung der öffentlichen Gewalten an den für die Sozialisierung noch nicht reifen Erwerbsunternehmungen, insbesondere an der tapitalistisch betrie­benen Landwirtschaft sind als unerläßliche Forderungen zu betrachten. Berfassung und Berwaltung.

1. Sicherung und Ausbau der demokratischen Republit. Heran­ziehung aller Boltsangehörigen zur verantwortlichen Mitarbeit am Gemeinwohl

2. Ausbau der Deutschen Republit zum Einheitsstaat. Einheite fiche Gefeßgebung und Berwaltung für die der Gesamtheit gemein famen Interessen und Aufgaben. Selbstverwaltung der Gemeinden und der zu höheren Selbstverwaltungstörpern gesehlich organisierten Gemeindeverbände( Kreise, Bezirke, Provinzen). Uebertragung der Ausführung der Staatsgefeße auf die Organe der Selbstverwaltung Wie im Interesse des deutschen Voltes, so ist im Interesse aller unter Aufsicht des Staates. Beschränkung der Staatsaufsicht gegen Kulturvölker eine Revision des Gewaltfriedens von Versailles im über den Eelbstverwaltungskörpern auf die Beachtung der Gesetze Sinne wirtschaftlicher Erleichterung und nationaler Selbstbestimmung und die Erfüllung der übertragenen Aufgaben. geboten. Die Lebensrechte unseres Volkes wie die aller anderen 3. Bollständige verfassungsmäßige und tatsächliche Gleichstellung Bölker sind zu schützen durch eine internationale Rechtsordnung, die getragen ist von einem alle Bötter als gleichberechtigte Mitglieder umspannenden wirklichen Völkerbund.

Die darauf in den einzelnen Ländern gerichtete Arbeit ist aber unvollständig, wenn ihr nicht zur Seite geht die internationale Ber­bindung und internationale Attion der werftäigen Bevölkerung aller Länder, die aus der Erfenntnis der Gemeinsamteit ihrer Intereffen erwächst. Das gilt vor allem für die politisch und wirtschaftlich orga nisierten Arbeiter, wie es grundsäglich in den Beschlüssen der im Auguft 1920 zu Genf reorganisierten Internationale zum Ausdrud gebracht ist.

Bon diesen grundsäglichen Anschauungen ausgehend, fordert bie Sozialdemokratische Partei Deutschlands als Vertreterin des werf­tätigen Bottes:

Wirtschaftspolitische Forderungen.

1. Die Sozialdemokratie geht von dem leitenden Grundfah aus, dak das Interesse der Allgemeinheit dem des eizelnen oder dem einzelner Erwerbsgruppen voranzustellen ist. 2. Die sozialistische Gemeinwirtschaft erstrebt die Zusammen faffung der Betriebe und die Ausschaltung des sozialistischen Privat­

befizes.

Bei allen Maßnahmen der Gemeinwirtschaft soll die möglichst hohe Ergiebigkeit in der Produktion und die soziale Befferstellung der Arbeiter und Angestellten gewährleistet werden.

aller mündigen Staatsbürger, ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft, der Religion.

4. Dirette Wahlen der Gemeinde, Bezirks, Provinzial- und Bolfsvertretungen als oberster Behörden. Durchführung des parla­mentarifchen Regierungssystems. Ausbau des Rechts der unmittel­

baren Boltsabstimmung.

5. Ablehnung jeder Diftatur einer Minderheit und der Berdrän quma ber demokratischen Boltsvertretung durch berufsständische Or ganisation. Ausgestaltung des wirtschaftlichen Rätesystems, durch das die Arbeiter und Angestellten die Mitbestimmung im Wirtschafts­leben erhalten.

Kommunalpolitik.

I. Gemeindeverfassung und Gemeindeverwal

und alle sonstigen beruflichen Schädigungen.

Ausbau des vorbeugenden Heilverfahrens und der Einrichtungen Allgemeine Mutterschaftsversicherung und Säuglings- und Kein­

Arbeitslosenversicherung.

Schaffung von Swedverbänden als Ausführungsorgane sämt licher sozialen Leistungen.

Anerkennung und Ausbau der staatsbürgerlichen und wirtschaft­iichen Rechte der Beamten. Regelung der Dienstverhältnisse unter Mitwirkung der Beamtenräte. Anerkennung der Beamtengewerf= schaften als wirtschaftliche Interessenvertretung. Revision des Diszi­plinarverfahrens. Freier Aufstieg der Beamten lediglich auf Grund ihrer Befähigung.

Gefundheitspflege.

Uebernahme des gesamten Heil- und Gesundheitsmesens in den Gemeinbetrieb unter Beseitigung jeglicher privatfapitalistischen Wirt­fchaftsform. Ausdehnung des vereinheitlichten Bersicherungswesens auf alle Boltsangehörigen. Uebernahme und Ausbau der Kranken­anftalten, Ambulatorien, Polikliniken und gesundheitlichen Fürsorge­einrichtungen sowie aller sonstigen, der öffentlichen Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen in Stadt und Land. Eingliederung der Merate, Hebammen und des übrigen Heil- und Kranfenpflegepersonals in die Gesamtorganisation des heil- und Gesundheitswesens unter planmäßiger Verteilung auf Stadt und Land bei sorgfältigster Be rücksichtigung der Arbeitsteilung und Arbeitsersparnis unter Zuhilfe nahme aller technischen Hilfsmittel. Sozialisierung der Apotheken und aller Stätten ber Herstellung, des Handels und des Vertriebs von Heilmitteln und Sanitätswaren. Unentgeltliche, würdige und aleichartige Totenbestattung in der Form der Beerdigung oder Ein­äscherung nach erfolger Toteníchau.

Wohnungswesen.

1. Bergesellschaftung des Grund und Bodens.

Mietwohnungen und der für den Wohnungsbau notwendigen Grund­2. Bergesellschaftung des Wohnungswesens. Ueberführung der stücke in die Verwaltung und den Besitz von öffentlich- rechtlichen Körperschaften. Wohnungsbau und Aufbringung der hierzu erfor berlichen Mittel durch diese Körperschaften.

3. Reichsgefehliche Regelung des Wohnungs- und Siedlungs

a) Schaffung einer einheitlichen Gemeindeordnung für Stadt wefens. und Land sowie eines einzigen einheitlichen Gemeindevertreterförpers 4. Befämpfung der Wohnungsnot bur planmäßige Siedlungs­für Beitung und Beratung aller Gemeindeangelegenheiten. Wahl politit auf der Grundlage dartenstädtischer Ansiedlung. Förderung biefer zugleich befchließenden wie leitenden und ausführenden Ge- ciner gefunden Verkehrspolitik und einer zweckmäßigen Dezentralis meindevertretung nach Artikel 17 der Reichserfassung und Möglich fation der Industrie.

feit der jederzeitigen Erneuerung durch kommunale Initiative, sowie 5. Bekämpfung des Wohnungselends durch Beseitigung ungesun Möglichkeit der Aufhebung und Abänderung ihrer Beschlüsse durch der Wohnstätten. Reichsgefeßliche Regelung der Obdachspflicht. Bolksabstimmung. Unterstellung aller Gemeindebeamten unter die Hebung der Wohnungskultur durch Wohnungsaufsicht und Woh­Gemeindevertretung. Wahl der Bürgermeister auf Zeit durch die nungspflege.

Amtes.

Insbesondere find die Bodenschäße und die Naturfräfte der Gemeindevertretung. Gewährung von Diäten an die Gemeinde- 6. Errichtung eines Reichssiedlungsamtes, fowie van Landes privaten Ausbeutung zu entziehen, um sie im Dienst der Allgemein vertreter. Straflosigkeit für Aeußerungen in Ausübung ihres und Ortsfiedlungsämtern. Betrauung diefer emter mit der Auf­heit nutzbar zu machen. ficht über das gesamte Wohnungs- und Siedlungswesen. b) Bilbung und Förderung großer und leistungsfähiger Rom . 7. Sozialisierung des Baugewerbes und der Baustoffindustrien. munaleinheiten und Vereinigung von leistungsunfähigen Zwerg­NB. Der Vorschlag unter Biffer 1 wird zurüdgezogen, falls er gemeinden. Uebertragung aller Orts, Kreis- und Brovinzialgeschäfte von der Unterfommission für das Agrarprogramm vorgeschlagen sein zur selbständigen Besorgung an die entsprechenden Berwaltungs- follte. behörden, namentlich der Verwaltungs- und Ordnungspolizei zur 4. Ausbau der Betriebe des Staates und der sonstigen öffent Berwaltung in eigener Zuständigkeit, Beschränkung des staatlichen Die Umwandlung der tapitalistischen in die sozialistische Gesell­lichen Körperschaften unter demokratischer Verwaltung. Aufsichtsrechts auf das Recht der Beanstandung ungefeßlicher Ver- fchaft bedingt eine neue Rechtsordnung: Ueberwindung der herr­5. Förderung der Verbrauchergenossenschaften. die nicht die Erwaltungsafte der Gemeinde. Beseitigung des Bestätigungsrechtes der schenden privatrechtlichen durch eine soziale Rechtsauffassung, Unter­afelung von Profit, sondern die uneigennütige Wahrung der wirt. Aufsichtsbehörden für Organe, die von der Gemeinde gewählt oder ordnung des Vermögensrechts unter das Recht der Person und das fchaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zur Aufgabe haben. von ihrer Bertretung gestellt werden. Recht der sozialen Gemeinschaft.

3. Staatliche Kontrolle der kapitalistischen Interessengemeinschaf ten( Kartelle, Syndikate, Trusts).

Rechtspflege.