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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 274.

Sonnabend, den 24. November 1894.

Arbeiter!

Parteigenoffen!

11. Jahrg.

Die Verhandlungen wegen Beendigung des Bierboykotts find abgebrochen worden, weil die Ringbrauereien eine Bedingung stellten, deren Annahme mit der Ehre der Arbeiterschaft unvereinbar ist. Die Vertreter des Brauerrings hatten die Stirn zu fordern, daß der Friedensschluß davon abhängig gemacht werde, daß 33 Arbeiter nie mehr in den Betrieben der Ringbrauer beschäftigt werden.

Arbeiter! Parteigenoffen! Ohne jeden Anlaß seitens der betreffenden Arbeiter sind am 16. Mai Hunderte aufs Pflaster geworfen worden. Und nun sollen nach monatelanger Aussperrung, nach monatelangen Entbehrungen dreiunddreißig Arbeiter dauernd dem Elend, für immer der Eristenzlosigkeit, also dem langsamen Zugrundegehen überliefert werden, dreiunddreißig Mann, von denen keiner Schuld an dem Boykott trägt. Sie sollen als Opfer des Kapitalistenübermuthes auf der Strecke bleiben. An der barbarischen Doppeldezimirung des 16. Mai hatte der Brauerring nicht genug- seine Rache verlangt die Vernichtung von weiteren dreiunddreißig Existenzen. Arbeiter! Genossen! Wir wissen, daß wir in Eurem Sinne gehandelt haben, als wir diesem ungeheuerlichen Anfinnen ein empörtes furzes Nein entgegenseßten und die Verhandlungen abbrachen. Die Arbeiter Berlins   konnten und wollten einen ehrlichen Frieden schließen; niemals aber werden wir unsere Hand dazu bieten, niemals werden bie klaffenbewußten, in den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie organisirten Arbeiter dulden, daß ein ehrlofer Friede

geschlossen wird.

Nun ist die Entscheidung getroffen. Der Boykott muß mit erneuter und vermehrter Energie fortgeführt werden. Die Parole

Kein Tropfen Ringbier

muß mit unwiderstehlicher Macht zur Durchführung gelangen.

Jeder einzelne Arbeiter muß seine ganze Kraft aufwenden, um den Boykott zur vollen Wirkung zu bringen. Dazu ist nöthig, daß die gesammte Arbeiterschaft mit verdoppelter Kraft Hand ans Werk legt, die zur Organisation, Ueberwachung und Durchführung des Boykotts erforderlichen Maßregeln energisch zu unterstützen. Es bedarf aller Kraft, aller Energie, denn die Brauerdirektoren haben offen erklärt, die Unterwerfung der Berliner   Arbeiterschaft durch neue Maffen­maßregelungen erzwingen zu wollen! Arbeiter, Parteigenossen! Der Brauerring hat zwar Millionen zur Verfügung und wird in diesem Klassenkampfe auch fernerhin Hunderttausende opfern; hinter uns aber stehen die Massen, auf unserer Seite ist das Recht, ist die Begeisterung, ist der Opfermuth. Und an Euren Opfermuth appelliren wir abermals. Die unschuldigen Opfer kapitalistischen Uebermuthes dürfen nicht dem Hunger preisgegeben werden. Seit Monaten liegen diese Hunderte existenzlos auf der Straße. Wir wenden uns deshalb an die Arbeiter von ganz Deutschland   um thatkräftige und schnelle Unterstügung. Der Kampf ist uns aufgezwungen worden. Die Berliner   Arbeiterschaft hat den Handschuh aufgenommen und sie wird den Kampf durchführen bis zum Ende. Arbeiter! Euer Klassen Interesse nicht blos, Eure Klassen Ehre ist im Spiel. Da giebt es feinen anderen Gedanken als Sieg! Vorwärts zum Sieg! Kein Tropfen Ringbier! Hoch der Boykott!

Die bürgerliche Prese und der Fall Graduaner.

Die Boykott- Kommission.

Die bürgerliche Presse brüstet sich oft mit ihrem der Kläger   dabei sehr erregt war und nicht gerade konventionelle germanischen Muth; einem sächsischen Amtsrichter gegen Höflichkeitsphrasen dazu benutzte, seinem Unwillen Ausdruck zu über aber wagt sie nicht, von ihrem Recht der Kritik Gebrauch verleihen. Der Beklagte wurde verurtheilt. Assessor Leo be­zu machen. Sun, muthig ist das nicht und germanisch auch nicht. gründete das Urtheil folgendermaßen. Es sei ja kein Zweifel, Bekanntlich gilt es als ein Ariom in der bürgerlichen Presse, Die alten Deutschen   hatten ein öffentliches Gerichtsverfahren, daß in dem Benehmen des Klägers am Entlassungstage ein daß die Amtsführung unserer Richter über jede Kritik erhaben wie wir. Wenn aber Amtsführung und Spruch moralisch, derb zu verurtheilender grober Unfug(!) ent­und daß ihre Rechtsprechung als unantastbar zu betrachten sei. des Richters dem Volte ungerecht dünkten, balten ist; wie aber§ 123 der Gewerbe- Ordnung die Entlassungs­Wehe dem, der sich an dieser geheiligten Freiheit des Richter- dann erbob es seine Stimme zum Beto, dann gründe nun einmal(!) flaffifizire, liege ein gefeßlicher Ent­standes" verfündigt, einer Freiheit, die in politisch bewegten ich alt es das Urtheil, wie der technische Ausdruck lassungsgrund nicht vor. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter seien dem Kläger nicht nachgewiesen worden. Zeiten und in Staaten mit nicht ganz vorurtheilsfreien lautete, und die Sache wurde von neuem verhandelt. Richtern zur ärgften Sklaverei ganzer Bevölkerungsschichten aus­Längst ist dieses Recht der Appellation an das Volk unter Vom Wirken der Postbehörde. Die Postbehörde hat in der Herrschaft des römischen Formalismus und einer allgewaltigen, legterer Zeit eine Reihe von Strafanträgen gestellt, mit denen sie arten tann. Aber das Recht Ein einziges Mal hat auch die bürgerliche Presse in den verknöcherten Bureaukratie verloren gegangen. lezten Jahrzehnten gegen die Unfehlbarkeit richterlicher Handlungen der Stritit, des freien, männlichen Urtheils ist uns geblieben. Und entschieden bei Gericht kein Glück hat. Es handelt sich um solche Fälle, in denen Adressaten von den Begleitadressen der vom aufzumucen gewagt. Das war, als ihr Herr Brausewetter in wenn die bürgerlichen Parteien sich seiner zu gunsten einer Phrase, zu Auslande an sie gesaudten Packete die Briefmarken abgelöst dem bekannten Gummischlauch Prozeß der gunsten der Redensart vom freien Ermeffen des Richters entäußern, haben. Die Postbehörde betrachtet dies als eine rechtswidrige eigenen Redakteure die Unannehmlichkeiten einer schneidigen"- wir wollen's uns wahren. Wir haltenes für eine Ver Rechtsprechung bewies. Damals wurde als unerhört" timmerung der Vertheidigung, wenn dem An. Bueignung und verlangt die Bestrafung der Thäter wegen Unter­getlagten verwehrt wird, sich mit seinen Be Straikammer des Landgerichts I   und auch in diesem Falle ge schlagung. Ein solcher Fall beschäftigte gestern die Berufungs­bejammert, was wir seit Jahren beklagen. Aber es giebt Menschen, welche die Ohrfeigen vergessen, so- fannten zu verständigen, während der Staats- langte das Gericht zu einem freisprechenden Erkenntniß. Die bald ihre Wangen abzuschwellen beginnen; und der Groll der anwalt in jeder Berhandlung mit seinen Frage des Eigenthums sei jedenfalls sehr zweifelhaft, wie schon bürgerlichen Presse, welcher die wurzelfestesten Uebelstände unseres Hauptbelastungszeugen, den Polizisten, in baraus hervorgehe, daß die Poſt- und Zollbehörde nicht über­Juſtizwesens zu bedrohen schien, ist wie der harmlose Dampf netem Rapport bleibt. Wir wissen, wie unfägliches einstimmend in ihrer Praxis seien, aber abgesehen davon sei der einer Zigarre verraucht. Nur in der Seele des Volfes, der Elend und unfagbares Unrecht durch ähnliche Vorfälle herbei- Gerichtshof mit dem Vorderrichter der Ansicht, daß der An­arbeitenden, mühsal- belasteten Millionen, die wahres Empfinden geführt wird, wie viele uns, den sogenannten Umstürzlern, da noch nicht im Genuß verloren haben, die noch lieben und hasen durch in die Arme getrieben werden, und sprechen es offen, auf geklagte geglaubt habe, sich in seinem guten Rechte zu befinden. tönnen, nur in der Seele dieser Massen ist ein heiliger 3orn jede Gefahr hin, aus. zurückgeblieben; für heute den Großen auf den Höhen des Lebens unmerkbar, latent; einst aber, wenn er sich entladet, ein wahrhaft elementares, brausendes Wetter.

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am Leibe

Und dieser latente Zorn wird- nicht von uns, sondern durch mancherlei Ereignisse immer von neuem geschürt; seine Expansionskraft wächst mit dem Druck, welchem er ausgesetzt ist und der ihn zum Schweigen zwingt.

Wir rellen nicht ohne zwingenden Grund diese Reflexionen zum Fall Gradnauer an. Das Verhalten der bürgerlichen Preffe awingt sie uns auf.

Die bürgerliche Presse, welche in elender Selbstentmannung zu alle dem schweigt, unter jedem Fußtritt der Bureaukratie sich demüthig frümmt, leiftet der göttlichen Weltordnung" einen schlechten Dienst damit. Wenn die obersten Hüter derselben, die Fürsten  , wüßten, welche Erbitterung das Verhalten mancher von denen erregt, die in ihrem Namen sprechen; wenn sie in der Seele des Voltes lesen tönnten, wie wir, sie würden erblassen.

Gerichts- Beitung.

Rammer VIII.

Gewerbegericht.

E. beanspruchte

Versammlungen.

Eine Generalversammlung des Wahlvereins für den zweiten Kreis tagte am 20. November im Lokal von Zubeil, Lindenstr. 106. Kibing erstattete den Bericht des Vorstandes und fonstatirte, daß die Mitgliederzahl erfreulicher Weise in steter Zunahme begriffen ist. Da innerhalb des Vorstandes eine Einigung über die Frage, ob den Revisoren der Zutritt zu den Vorstandssitzungen zu gestatten sei, nicht zu stande kam, so unter­Als wir die Verhaftung Gradnauer's wegen Kollusions­breitete der Vorsitzende diese Angelegenheit der General- Ver­gefahr" mittheilten, ging's einen Augenblick wie ein zürnendes Erwähnenswerth ist ein Prozeß des sammlung. Der Antrag Behrendt's: Die Revisoren sind Rauschen durch alle Blätter und Blättchen im Preßwald. Aber überall ward der Vorbehalt gemacht, daß sich die Sache doch Kartonzuschneiders E. gegen die Firma Wunderlich um des- berechtigt, an den Sigungen des Vorstandes theilzunehmen und wohl anders verhielte"; und wie erlöst schnatterte das gesammte willen, weil der Kläger   nicht nur noch bei Herrmann, dem In- haben darin berathende, aber keine beschließende Stimme", wurde Federvieh im Stalle des Kapitalismus auf, als die Dresdener haber der Firma, arbeitet, sondern ihr sogar noch bis nach kurzer Debatte fast einstimmig zum Beschluß erhoben. Der Mitte des nächsten Jahres verpflichtet ist. von Ae u stergerling verlesene Kassenbericht für die Monate Nachrichten" berichteten, Dr. Gradnauer sei verhaftet worden, 15,70 m. mit der Begründung, Herrmann habe ihm bei September Oktober wies folgende Zahlen auf: Der vom früheren weil er in einem gegen ihn anhängigen Be- der Uebernahme des Geschäfts Bezahlung für alle hohen Kassirer udwig übernommene Beſtand betrug 132,01 M., dazu leidigungsprozeß Beichen nach dem Zuschauer- jüdischen Fefitage versprochen, benen nicht gearbeitet die Einnahmen pro September 361,60 M., ergiebt 493,61 M. raum hin gemacht habe. Ah, das war eine Erleichterung! Dr. Gradnauer was zu einer langwierigen Beweiserhebung führte, die eine ganze| nahmen pro Oktober betrugen 256,40 m, die Ausgaben 21 M., so daß werde, ohne sein Versprechen zu halten. Herrmann bestritt dies, Abzüglich der Ausgaben im Betrage von 240,05 m., verblieb am 30. September ein Kassenbestand von 253,56 M. Die Ein­hat gewinkt; also hatte der Richter das Recht, ihn Reihe von Terminen in Anspruch nahm und so wenig ergab, Ende Oktober ein Bestand von 488,96 M. vorhanden war. Neue verhaften zu lassen. Dr. Gradnauer hat viel daß es auf Leistung eines Eides antam. Der Kläger als Beweis­leicht gar mit den Augen gesprochen; also lag pflichtiger hatte dem Beklagten Herrmann den Eid zugeschoben, Bücher sind erst 396 Stück verausgabt, davon entfallen 63 auf die dringende Gefahr vor, daß er den Staat umüürzen, die Be welcher ihn aber dem Kläger   zurückschob. Nach Leistung des Neuaufnahmen, mithin haben troz wiederholter Mahnung erst weise für die inkriminirte Beleidigung aus der Welt schaffen Gides wurde Herrmann am 19. November verurtheilt, die 333 Mitglieder ihre alten Bücher umgetauscht. Nach Ertheilung wollte. Darum fort mit ihm in die bürgerliche Untersuchungs: Klagesumme zu zahlen, da auf grund des Eides anzunehmen des Kassenbestandes den Vertrauensleuten des Kreises zu über­der Decharge an den Kassirer beschloß die Versammlung, 400 m. haft, nachdem er aus der militärischen, monatelangen Unter: war, das fragliche Versprechen sei thatsächlich von H. geleistet weifen; ein Antrag: Jedem Kaffirer pro Vierteljahr 5 M. huchungshaft taum erſt entlassen ist, ohne daß ihm die geringste volei worden. Kartonarbeiter Greifenberg  , welcher am 19. November Schuld bewiesen werden konnte. Nach den Anschauungen als Beistand des Klägers erschienen war und denselben in allen Mankogeld zu bewilligen," geht zur näheren Recherche an den gewiffer Kreife scheint für uns Sozialdemo: anderen Terminen vertrat, hatte Verfäumnißgebühren für sich be= Vorstand. Nach Erledigung dieser geschäftlichen Angelegen­fraten lebenslängliche Untersuchungshaft der ansprucht, indem er sich auf den§ 52 des Gewerbegerichtsgesetzes beiten erhielt Genosse Theodor Glode das Wort zu einem einzig richtige Aufenthaltsort zu sein. berief. Dieser Paragraph besagt: Die Verpflichtung der unter: der Landwirthschaft". Einleitend wendet sich der Redner gegen Vortrage über: ,, Großbetriebe und Ausbeutung der Arbeiter in Vor allem aber jubelte man, daß der Grund weggefallen zu liegenden Partei, die Kosten des Reichtsstreites zu tragen, erstreckt die vom Genossen Schoenlant auf dem legten Parteitag sein schien, den Fall Gradnauer weiter zu erörtern, das Verhalten sich auf die Erstattung der dem Gegner durch die zuziehung des Dresdener   Richters zu kritisiren, an seiner Unparteilichkeit eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes entstandenen erhobene Behauptung, die Berliner   Genossen verständen im auch nur im geringen zu zweifeln. Gradnauer hatte gewinkt Auslagen unter der Voraussetzung, daß die zu aber trotzdem tüchtige Landagitatoren zu sein. Diese Behauptung Durchschnitt vom Landleben so gut wie gar nichts, dünkten sich die Ehre der sächsischen Justiz- die längst den Gesprächsstoff ziehung ziehung durch besondere Umstände der ganzen Welt bildet erschien damit gerettet. Als besonderen Umstand im Sinne des§ 52 führte Greifenberg   treffe durchaus nicht zu, denn wie auch Schoen lant bekannt diese Heuchler und Pharisäer! Sollte wirklich ein einziger besonders den an, daß der Kläger   noch im Betriebe des Be- sein müßte, ist nur ein kleiner Theil der Bewohner Berlins   geborene unter diesen Stribenten sein, der die Untersuchungshaft für einen flagten ist; die Vertretung der gegentheiligen Behauptungen der Berliner" und alle übrigen, erſt aus den Provinzen zuziehenden der Beleidigung Angeklagten angemessen erachtet, weil er seinen Parteien würden, deduzirte er, zu unhaltbaren Beziehungen zwischen verstehen gemeinhin von der Landwirthschaft und demzufolge von Freunden im Zuhörerraum zunickt oder ihnen ein Zeichen giebt? den Beiden führen, wenn fie fich persönlich dabei gegenüber- der Landagitation aus eigener Erfahrung mehr als mancher Angenommen, Dr. Gradnauer habe wirklich etwas auf den von relung Prozeß Bezügliches andeuten wollen, mußte es sich gerade um ständen. Das Gericht nahm aber an, daß, wenn sich der Kläger   Theoretiker glaubt zu wiffen.( Sehr richtig.) Im weiteren Ber­Prozeß Bezügliches andeuten wollen, mußte es fich gerade um troß seines Berhältnisses zu Herrmann nicht vor einem Prozeß lauf seiner Ausführungen legte der Vortragende die Entwicke die Beseitigung von Beweisstücken handeln? Bielleicht scheute, er auch nicht davor hätte zurückscheuen brauchen, lung der landwirthschaftlichen Besitzverhältnisse klar und wies mollte er seine Freunde veranlassen, zu seiner feine Sache selbst zu vertreten; es wies den Entschädigungs  - haben, theils mit Liſt oder Gewalt, theils mit Hilfe der in ihrem nach, wie es die adligen Grundbefizer aller Zeit verstanden Entlastung dienende Beweisst üde herbei­Interesse erlassenen Gesetze, die ärmere Landbevölkerung sich zuschaffen. Damit hätte er zwar die Kreise derjenigen, die anspruch ab. ihn durchaus verurtheilt sehen wollten, gestört. Aber hat der Kammer VI. Dadurch, daß er seine Kollegen dienstbar zu machen und alle Lasten auf deren Schultern abzu­Sozialdemokrat nicht ebensogut das Recht, sich vor Gericht mit aufreizte, soll der Kellner M. nach Behauptungen des Be- wälzen. Sie aus diesem Joche zu befreien, sei ebenfalls Aufgabe allen Mitteln zu vertheidigen, wie jeder andere Nach den Ge- fizers des Schweizergartens, Herrn Strewe, einen Grund zu der Sozialdemokratie. Jedoch den Bauernschutz zu proklamiren feßen hat er es. Die bürgerliche Presse findet es in der Ordnung, feiner sofortigen Entlaffung gegeben haben. M., der von Strewe wäre Unsinn, mit demselben Recht müßte auch das Kleinhand­daß man ihn in Untersuchungshaft nimmt, sobald er seinen eine Lohnentschädigung verlangte, gelang es nachzuweisen, daß werk geschüßt werden. Die Kleinbetriebe sind dem Untergang geweiht, Freunden nur zuwinkt. Würde dieses Verfahren in allen Be- er nur seinen Kollegen vorgeworfen hatte, nicht den Muth zu unaufhaltsam werden sie vom Großbetrieb zerdrückt und aufgefogen. leidigungsprozessen angewendet werden, die Untersuchungs- besigen, Herrn Strewe Vorhaltungen über schlechtes Essen und Bei dem Landproletariat, den Tagelöhnern und dem Gesinde gefängnisse   dürften balb nicht mehr zureichen. schlechten Kaffee zu machen. Festgestellt wurde allerdings auch, daß müsse der Hebel angesezt werden; diesen hätten wir uns zu

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