1.Sof* Apotheke zum Goldenen Hirsch, Lindenstr. 48, I Hiermit vergleiche man einen Entscheid des Schlichtungsauss
Gewerkschaftsbewegung beschäftigt neben einem Provisor und Lehrling noch eine 30jährige schuffes Ulm a. D., nach welchem ein Angestelltenrat seiner Funk
Schiedsspruch für die Berliner Metallindustrie. Der vom Reichsarbeitsministerium eingesetzte Schlichtungsausschuß hat in seiner Sigung vom 31. August einstimmig folgenden Schiedsspruch gefällt: 1. Die Tariflöhne der männlichen Arbeiter über 21 Jahre werden um 75 Pf. pro Stunde erhöht. Die Akkordbasen werden den Einstellungslöhnen gleichgesetzt.
2. Arbeiter von 18-21 Jahren erhalten eine Erhöhung ihrer Tariflöhne um 65 Pf. die Stunde.
3. Jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren erhalten eine Erhöhung ihre Tariflöhne um 30 Pf. pro Stunde für das 13. bis 15. und 15. bis 16. Jahr, um 45 Pf. pro Stunde für das 16. bis 17. und 17. bis 18. Jahr.
4. Arbeiterinnen an Maschinen und Handarbeiterinnen, deren Leistungen nicht mit den Leistungen männlicher Arbeiter verglichen werden können, erhalten eine Erhöhung der Tariflöhne um 50 Pf. Die Akkordbasis wird auf 3,75 M. pro Etunde erhöht.
5. In der Glühlampenindustrie beschäftigte Arbeiterinnen erhalten in Gruppe I 50 Pf. Erhöhung des Tariflohnes, die Affordbasis wird auf 3,95 M. erhöht; in der Klasse II ebenfalls 50 Pf. Erhöhung des Tariflohnes, die Attordbasis wird auf 3,75 m. erhöht. 6. Jugendliche Arbeiterinnen unter 18 Jahren erhalten im Alter von 14 bis 15 und 15 bis 16 Jahren eine Erhöhung der Tariflöhne um 25 Pf. pro Stunde, im Alter von 16 bis 17 und 17 bis 18 Jahren um 30 Pf. pro Stunde.
7. Die Teuerungszulagen werden auf 24 M. erhöht, und zwar fowohl die Ehefrauenzulage sowie auch die für jedes Kind zu ge= währende Kinderzulage.
Bezüglich der Erhöhung der einzelnen Akkordfäße infolge Er: höhung der Affordbasen gilt, daß bei sämtlichen Akkordsägen, bei denen der Arbeiter die neue Akkordbasis erreicht oder darunter bleibt, eine Erhöhung der Akkordsäge im Verhältnis der neuen
Atfordbasis zur alten Affordbasis vorgenommen wird.
Akkorde, bei denen die neue Akkordbasis bereits jetzt um mehr als 20 Broz. überschritten wird, werden nicht erhöht. Akkorde, bei denen die Affordrerdienste zwischen diesen beiden Grenzen liegen, werden nach gleitenden, fallenden Umrechnungsfäßen erhöht. Der Umrechnungssag ist bei Akkorden, bei denen die neue Akkordbasis bereits erreicht wird, das Verhältnis neuer Akkordbafis zu alter Affordbafis, er endet bei Afkorden, bei denen neue Affordbafis plus 20 Proz. bereits erreicht wird, mit dem Umrechnungsfat 1. Die Zulagen beziehen sich auf die Tariffäße. Auf Grund des Tarifs gewährte Künstler- und Ausgleichszulagen bleiben auch nach der Erhöhung der Tariffäge bestehen, soweit die Zulage nicht ausdrücklich unter Vorbehalt gewährt worden ist. Die Erhöhungen freten mit dem Beginn der auf den 31. August 1921 folgenden Lohnwoche in Kraft.
Die Parteien haben sich bis zum 3. September 1921, nachmittags 5 Uhr, dem Reichsarbeitsministerium gegenüber über Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches zu erklären.
je
Das Metallfartell der Arbeitnehmer richtet hierzu folgende Mitteilung an die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Metallindustrie:
Morgen soll in allen Betrieben, die dem Verband Berliner Metallindustrieller angehören, eine Urabstimmung über den vorstehenden Schiedsspruch stattfinden. Wir weisen erneut darauf hin, daß die Abstimmung nur stattfinden fann unter Borzeigung des Mitgliedsbuches. Jede Kollegin und Kollege hat sich so einzurichten, daß er sein Stimmrecht ausüben kann. Weitere Informationen folgen in der Freitag- Morgenausgabe.
Die Lohnverhandlungen der Maler. Ueber die Lohnverhältnisse der Maler wurde am 24., 25. und 26. Auguſt beim Reichsarbeitsministerium vor dem Haupttarifamt verhandelt. Ueber das Ergebnis berichtete Böher am Mittwoch in einer sehr start besuchten Mitgliederversammlung. Die Verhand lungen gestalteten sich sehr schwierig und drohten mehrfach zu fcheitern. Alles spiste fich auf Berlin zu, ferner auf Hamburg und einige andere Großstädte. Schließlich fällte der Unparteiische einen Schiedsspruch, wonach für Berlin und die Vororte der Lohn ab 1. September um 10 Proz. und ab 1. Oktober um weitere 10 Pro3. erhöht werden soll. Es wird eine monatliche Kündigung vorgesehen mit der Maßgabe, daß sie erstmalig am 1. November ausgesprochen werden kann. Danach würde der Stundenlohn, der jetzt 6,85 Mt. beträgt, ab 1. September 7,55 Mt. und ab 1. Oktober 8,25 M. betragen. Ueber die Lösung der Ferienfrage soll eine aus Arbeitern und Arbeitgebern bestehende Kommission bis zum 30. November verhandeln. Redner betonte noch, daß bei Annahme des Schiedsspruchs die Kollegenschaft die Scharte gefordert waren 40 Broz. zu geeigneter Zeit auswegen fönne. Im Laufe der lebhaften Diskussion stellte Blüthgen den Antrag, den Schiedsspruch abzulehnen und den Streit zu beschließen. In geheimer Abstimmung entschied sich die Bersammlung gegen den Streit und für Annahme der 3uge ständnisse.
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Verläuferin, der er ein monatliches Gehalt von sage tionen enthoben wurde, weil derselbe die Belegschaft aufgefordert und schreibe zweihundert Mark zahlt. Die Angestellte ist be hat, feine Streifarbeit zu leisten. In diesem Falle lautet die Bereits feit über 41, Jabren in dieser Stellung und bezog vor girta gründung:„ Die Wahrung des Solidaritätsgefühls der Arbeitnehmer Der Inhaber dieser hat der Angestelltenrat der Wahrnehmung der Interessen des Beawei Monaten noch 180 M. Monatsgehalt. Apotheke ist der Stadtrat Scheinert von der deutsch- triebs vorangestellt und sich so dazu verleiten lassen, über seine Benationalen Volkspartei . Sein wahrhaft rührendes fugnisse hinauszugehen." deutschvölkisches Empfinden zeigt deutlich, was für herrlichen Zeiten die deutschnationale Voltspartei uns entgegenführen will. Der Zentralverband der Angestellten wird es sich angelegen sein lassen, des Herrn Stadtrat Scheinert sich besonders liebevoll
anzunehmen.
Generalversammlung der Betriebsräte.
Um dem allseits geäußerten Wunsche der verschiedenen Betriebs- und Gruppenversammlungen Rechnung zu tragen, findet am Mittwoch, den 7. September 1921, abends 6 Uhr,
im Saal 4 des Gewerkschaftshauses, Berlin SD. 16, Engelufer 15, die Generalversammlung der Betriebsräte des Wirtschaftsbezirks Groß- Berlin statt mit der Tagesordnung: 1. Steuerfragen und Leuerung. Referent: Kurt Heinig ; Korreferent: Emil Barth . 2. Freie Aussprache. Wir bitten die Kollegen aller Betriebe und Gruppen, Darauf zu achten und zu kontrollieren, daß sämtliche Generalversamm lungsbelegierte in der Generalversammlung erscheinen. Freigewerkschaftliche Betriebsrätezentrale für den Wirtschaftsbezirk Groß- Berlin. J. A.: E. Barth.
Die Verhinderung von Streitarbeit ist eine der vornehmsten Pflichten jedes Gewertschaftsmitgliedes. In der Reichsverfassung sind die Gewerkschaften ausdrücklich anerkant t, weshalb der Schlichtungsausschus MünchenStadt nicht nur sozial, sondern auch dem Buchstaben des Gesetzes entsprechend entschieden, der Schlichtungsausschuß Ulm dagegen einen mit der Verfassung im Widerspruch stehenden Grundfaz aufgestellt hat.
Wirtschaft
Befferung in der oberschlesischen Eisenindustrie.
Bei den oberschlesischen Werken ist nach den Rückschlägen der
Unruhezeit eine deutliche Besserung der Nachfrage unverkennbar. Die Preise sind fester geworden, an einen weiteren Rückgang für die
einzelnen Erzeugnisse ist nicht zu denken. Die Bautätigkeit auf den Hüttenwerken bleibt noch zurückgestellt bis nach der Entscheidung, doch spürt man deutlich, daß Bedarf vorliegt. Die Eisenhütten fragen öfter wegen Betriebsmaschinen und Einrichtungen an und müssen fich auch zu Bestellungen entschließen; sollte eine sichere, Deutschland günstige Lage eintreten, wird zweifellos großer Bedarf vorhanden sein. Sehr zu bedauern wäre es, wenn der hochentwickelte Kreis Rybnif verloren ginge. Es müßte dann eine völlige Umstellung stattfinden, weil viele oberschlesische Hochofenwerke von dort mit Koks verforgt werden. In ganz Oberschlesien würden dann bedeutſame Aenderungen im Hochofen- und Koksofenbetrieb nötig sein, wenn das Revier fenfurrenzfähig bleiben will.
Die Brotzulage in Oberschlesien . Am 30. August war in Ratto with das erstemal feit der durch den Aufstand hervorgerufenen Spannung wieder eine gemein fame Sigung der deutschen und polnischen Gewerf fchaften und des Arbeitgeberverbandes der oberschlesischen Berg- und Hüttenindustrie. Gegenstand der Verhandlungen, die den ganzen Tag in Anspruch nahmen, war die von den Gewerkschaften aufgestellte Lohnforderung. Von den Bertretern der Arbeitgeberschaft wurde den Gewerkschaftsvertretern die außer= ordentlich schwierige Lage der Industrie ausführlich und ohne Zu- Die Wirtschaftstrisis in der Schweiz . Der Berner Vertrauens. rückhaltung geschildert, eine Lage, die hauptsächlich durch den mann des Außenhandelsverbandes hielt in diesen Lagen einen a cht wöchigen Aufstand und seine Begleiterscheinungen und Vortrag über die Wirtschaftslage in der Schweiz . Er führte darin Folgen hervorgerufe ift. Den Vertretern der polnischen Ge- aus, daß die Schweiz bei ihrer hochwertigen Baluta unter einer werkschaften wurden die Folgen des Aufstandes besonders eindring- schweren Wirtschaftsfrisis zu leiden hat. Diese äußert sich in der lich vorgehalten. Es murde nachgewiesen, daß die Industrie night in Hauptfache in Exportstodungen der wichtigsten Ausfuhrder Lage ist, Lohn- und Gehaltsaufbefferungen auch nur annähernd industrie, besonders Lurusartitel wie Spigen, Stickereien, Seidenin der Höhe zu gewähren, wie sie gefordert worden sind, und auch waren, Luxusschuhe, Schokolade und Uhren. Die fehlende zur Zahlung einer einmaligen Aufwandszulage, die einen Betrag von Rauftraft des früher besten Kunden, Deutschlands , macht mehreren Hunderttausend Mark erfordern würde, erklärte fich die fich fatastrophal geltend. Der Export im ersten Viertel 1921 ging von Arbeitgeberschaft außerstande. Die mit genauen Bahlen und Daten 866 Millionen Frank des Vorjahres auf 495 Millionen Frank zurüd., belegten Ausführungen der Arbeitgeberschaft blieben nicht ohne Ein- Bon 4% Millionen Einwohnern find 150 000 bis 200 000 arbeitslos. druck. Der Arbeitgeberverband erklärte sich schließlich bereit, Auch die Fremdenindustrie liege darnieder. Die schweren eine Lohnzulage zu gewähren, die die jeßt eingetretene Steruerlasten verschlechterten die Lage, die schließlich noch ungünBerteuerung des Brotes ausgleicht. Die Vertreter der deutschen stiger werde durch immer weitergehende Einfuhrverbote zum Gewerkschaften gaben einzeln die Erklärung ab, daß sie in ihren Ge- Schuße der nationalen Arbeit, die hauptsächlich gegen Deutschland werkschaften über diesen Vorschlag beraten und dann dem Arbeit- und Desterreich gerichtet sind. Schließlich bedeute ein neuer Zoltarif geberverband Bescheid zugehen lassen werden. Die Bertreter der Polnischen Gewerkschaften erklärten das Angebot der Arbeit ab 1. Juli eine weitere Erschwerung der Einfuhr. geber für völlig unzureichend und unannehmbar. Sie bezeichneten es als eine Herausforderung der Arbeiterschaft.
Es wird angenommen, daß troß dieser schroffen Erklärung der polnischen Gewerkschaftsvertreter die Arbeitnehmerschaft dem Vorfchlag der Arbeitgeber zustimmen wird, unter der Borausseßung, daß die Verhandlungen über Lohnfragen fortgesetzt oder alsbald wieder aufgenommen werden.
Achtung, Maler! Durch Entscheidung des Haupttarifamts für das deutsche Malergemerbe(§ 13 des rechtsverbindlich erklärten Reichstarifvertrages) ist der 2ohn für den Geltungsbereich GroßBerlin ab 1. September um 70 Pf. pro Stunde erhöht worden. Der Minimallohn beträgt demnach 7,55 m. pro Stunde. Am 1. Oktober tritt eine weitere Erhöhung um 70 Pf. ein, so daß der Minimal- Stundenlohn von diesem Tage ab 8,25 m. beträgt. Das Lohnabkommen geht bis 30. November und ist am 1. November zum erstenmal monatlich fündbar.
Gruppenvollversammlung des graphischen Gewerbes. Wir machen erneut aufmerksam auf die morgen 6 Uhr in den Berliner Vereinsund Konzertjälen( Armin- Hallen), Kommandantenstraße 58/59, statt findende Gruppenvollversammlung des graphischen Gewerbes und der chemischen Industrie und bitten um vollzähliges Erscheinen. Freigewertschaftliche Betriebsrätezentrale.
Die Metallarbeiter in Straßburg i. E. haben die Bedingungen der Arbeitgeber angenommen und den Streit nach siebenwöchiger
Dauer beendet.
Aus der Betriebsräte- Praxis.
§§ 84 und 86 BRG. Verweigerung von Streif. arbeit ist fein Entlassungsgrund. Der SchlichtungsausSchuß München - Stadt hat in feiner Sigung vom 28. Mai 1921 ausgesprochene Kündigung für ungerechtfertigt erklärt. In der Bewegen Verweigerung von Streitarbeit in einer anderen Abteilung gründung heißt es:
„ Es hat sich im heutigen Arbeitsrecht durch Gewohnheit herausgebildet, daß solcher Streit. bruch unter organisierten Arbeitern nicht geübt wird.
Fürstliches" Gehalt in einer Hof- Apotheke. Daß von den Arbeitgebern, die besonders patriotisch und deutschvölkisch gesinnt sind, sehr oft gerade die allerschlechtesten Unter diesen Umständen ist die Kündigung als unbillige, nicht Löhne und Gehälter gezahlt werden, ist ja allgemein bekannt. Gin durch das Verhalten der Arbeitnehmer bedingte Härte zu betrachten, Fall, der in dieser Beziehung aber alles in den Schatten stellt, wenn nicht überhaupt als Maßregelung wegen ge= wird uns jetzt aus Potsdam gemeldet. Der Inhaber der werkschaftlicher Betätigung."
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Folgenschwere Kohlenstaub- Explosion. Aus bisher noch unaufgeflärter Ursache entstand am Mittwochnachmittag in dem Trodenhause des Wisniger Rohlenwerfes bei Borna eine KohlenstaubExplosion. Drei Mann erlitten schwere Berlegungen, drei andere wurden leichter verlegt, während mehrere Arbeiter leichte Brandwunden davontrugen. Es gelang, den entstandenen Brand mit Hilfe der Feuerwehr in furzer Zeit zu löschen.
Ein dreifacher Luftmörder verhaftet. Unter dem dringenden Verdacht, mehrere Lustmorde an jugendlichen Mädchen verübt zu haben, wurde ein gewisser Willi Wenzel aus Jena von der Polizei verhaftet. In dem Grundstücke des Verhafteten wurden bereits die Leichen zweier Ermordeten ausgegraben. Nach einer dritten Leiche wird noch gesucht. Es wird vermutet, daß der Ver. brecher noch mehrere Morde auf dem Gewissen hat.
verantwortlich für den redatt. Teil: Biltor Schiff, Berlin ; für Anzeigen: Th. Glocke, Berlin . Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. H., Berlin . Trud: Bors
wärts- Puchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer v. Co., Berlin , Bindenftr. 3.
Gewinn- Auszug
DE.
18. Preuß.- üdd.( 244. Preuß.) Klaffen- Lofterle
3. Stlaffe
2. Biehungslag
31. August 1921 Auf jebe gezogene Nummer find zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und amar le einer auf die Lofe gleicher tummer in den beiden Abteilungen I und II
Chne Gewähr.
Nachdrud verboten.
In der Vormittagsziehung wurden Gewinne über 393 Mart gezogen 2 zu 20000 M 138922
6 zu 5000 M 12072 109819 167841
10 zu 1000 M 16810 120270 199540 222730 238604
22 zu 500 M 25628 41069 49992 64065 196885 201489 212772 239634 261263 276142 284003
In der Nachmittagszichung wurben Gewinne über 393 Mart gezogent 2 zu 5000 M 126803
8 zu 3000 M 11787 170451 272423 275609
16 zu 1000 M 44389 71092 79496 93884 143324 230942 250913 277994 30 zu 500 M 8478 39 65 46537 60455 60965 61087 71134 75837 100534 105206 109900 155832 163127 215516 255753
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