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Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 283.

Mittwoch, den 5. Dezember 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

Boykottfreies Bier liefern:

Brauerei Carlsberg , Friedrich Reichenkron, Char­ lottenburg .

Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Berlin . Brauerei Pichelsdorf, Direktor Hoffmann. Münchener Brauhaus, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Süddeutsche Brauerei, Karl King u. Ko., Berlin . Brauerei Müggelschlößchen, Friedrichshagen . Nordstern- Brauerei, Berlin . Rathenower Exportbrauerei Niederlage. Juh. May Dennhardt, N.W. , Hannoverschestr. 18a. Tel. III. 8178. Schloßbrauerei, Fürstenwalde . Niederlage bei Franz Heiser, N., Liesenstr . 5. Bürgerliches Brauhaus( in Firma Müller), Frank. furt a. D. Niederlage Greifswalderstr. 228. Phönig- Brauerei, E. Radon, Lichterfelde . Brauerei Jagdschlößchen, Eberswalde . Niederlage Edm. Renter, Swinemünderstr. 45.

Brauerei Tivoli, Strausberg . Niederlage Stabernad, Louisen- Brauerei, Bellermannstr. 71a/ 72.

Mühleustraße 49a.

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Brauerei Königs Wusterhausen, Niederlage Reichen­bergerstraße 33. Brauerei Danz, Freienwalde a. D. Vertreter: W. Marten, N., Gartenstr. 152. Bürgerliches Brauhaus, Luckenwalde . Niederlage Gust. Spiekermann, Krautstr. 48, Tel. VII, 1487. Export- Brauerei Grabow a./D. bei Stettin . Nieder­lage Marthen, Bellermannstr. 6. Brauhaus Hohen- Schönhausen bei Berlin .

Wucherprozeß

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festgestellt. Lautete die Auskunft günstig und schien eine Gefahr er mit der Berliner Bank in Verbindung gestanden. Treuherz für den Verlust der Darlehnssummen nicht vorhanden zu sein, bestreitet auch, daß er sich Agenten gehalten habe, obgleich der so ließ Treuherz sich einen Dreimonatswechsel ausstellen, der zu Borsigende ihn darauf aufmerksam macht, daß verschiedene unter gleich von einem sicheren Bürgen mitgezeichnet sein mußte. den anwesenden Zeugen die Rolle der Agenten gespielt haben Nöthigenfalls wurden Unterpfänder in Hypotheken, Sparkassen- sollen. Bei dem Angeklagten sind bei der Haussuchung büchern, Werthfachen u. dergl. gefordert. Das Risito war daher 500 Quittungen über Wechselgeschäfte und 104 alte Wechsel- stets äußerst gering. Von der Summe, über die der Wechsel sämmtlich aber nicht über das Jahr 1890 zurück­lautete, wurden nun pro Vierteljahr 10-20 pCt. als Provision gehend vorgefunden worden. Ein Theil dieser und Zinsen abgezogen, fodaß der jährliche Zinsbetrag zwischen Wechsel und Quittungen wird verlesen, darunter zwei, 40 und 80 pCt. schwankte. Der Darlehnssucher erhielt den die von Herrn Seemann Hannover'schen Andenkens her= Ueberreft der Summe, hatte jedoch bei Fälligkeit des Wechsels rühren. Aus der Verlesung ergiebt sich, daß alle durch Treuherz' den vollen Betrag zu entrichten. Bei Prolongationen der Wechsel- Hände gegangene Wechsel mit der Firma und einer Geschäfts­verbindlichkeiten zeigte sich Treuherz nach der übereinstimmenden nummer bedruckt waren. Ein solcher Wechsel zeigt die Nummer Angabe der meisten Wechselakzeptanten äußerst toulant. Er er 17 049.- Präs.: Was sind dies für Nummern?- Angel.: tlärte sich regelmäßig hierzu bereit und berechnete in zahlreichen Das sind ja allerdings Geschäftsnummern, ich habe aber nicht Fällen dann keine besonderen Wucherzinsen mehr. mit Nr. 1 angefangen, sondern mit 15 000.( Heiterkeit.) Eine große Anzahl von Darlehnswechseln empfing Treuher; Präs.: Nun, ein anderer würde wohl mit Nummer 1 anfangen. von den Agenten, die ihrerseits das Darlehnsgeschäft abschlossen Wenn Sie übrigens im Jahre 1890 mit Nr. 15 000 angefangen und gegen Aushändigung die Betheiligten nennen es Verkauf haben, so ergiebt doch dieser Wechsel, daß Sie inzwischen minde­oder Diskontirung des Wechsels das Geld unter den an- ftens 2000 Wechselgeschäfte gemacht haben. Anget I.: Das gegebenen Abzügen erhoben und an die Wechselaussteller ab- sind nicht lauter Wechselgeschäfte, sondern auch Geschäfte mit Treuberz in den Gewinn, zum Theil berechneten erstere für auf den Wechselquittungen wird faum unterbrochen, daraus er führten. Zum Theil theilten sich Agenten und Geldgeber hier Uhren, Juwelen zc.- Präs.: Die Reihenfolge der Nummern führten. Zum Theil theilten sich Agenten und Geldgeber sich besondere Provisionen, um welche die Wechselsumme weiter giebt sich, daß die größte Zahl dieser Geschäftsnummern Wechsel­gekürzt wurde. Der Vermittler stellte dann eine formularmäßig geschäfte betreffen. Anget L.: Das ist doch nicht der Fall. vorgedruckte Quittung über den Empfang des Kaufpreises des räf.: Wenn Sie solche Wechselgeschäfte eingingen, so haben an Treuherz übergebenen Wechsels aus. Eine im Besitz des Sie sich doch wohl stets genau darüber orientirt, wie die Ver­Treuherz gefundene Anzahl von mehr als 100 solcher Quittungen, mögensverhältnisse der Betreffenden waren, so daß Sie gar fein in denen in der Regel über mehrere Wechsel quittirt war und Risiko hatten? Angel.: Die Beweisaufnahme wird er Präs: die allein aus dem Sommer 1890 datirt haben, giebt ein un- geben, daß ich häufig Verluste gehabt habe.- ist doch sehr auffällig, daß bei der Haussuching gefähres Bild von dem Umfang des durch ihn betriebenen G3 sind, welche über das Darlehnsgeschäftes. Dieses Verfahren bot für Treuherz den Vor- feinerlei Bücher vorgefunden theil, daß es die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ver- Jahr 1890 hinausgehen und die neuere Zeit be­minderte, da er als Geldgeber verborgen blieb und nur in treffen? Angefl.: Die Führung von Büchern war nicht Einzelfällen, insbesondere wenn pünktliche Zahlung nicht erfolgte, nothwendig. Präs.: Ja, hatten Sie denn etwa ein Fachwerk, sich dem Schuldner bekannt gab. Aber auch hier hatte er es in in welches Sie die Wechsel alphabetisch geordnet legten? der Hand, durch die Vermittelung seines Agenten zu verhandeln. Angeti.: Ich kontrollirte täglich die Wechsel und behielt sie Letztere selbst pflegten ihre Opfer durch Annoncen in öffentlichen fortgesetzt im Auge. Einer besonderen Buchführung bedurfte es Blättern sie Staatsanwalt Strehler: Dann mache ich doch darauf

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Mendel Trenherz und Genossen. unter günstigen Bedingungen an Offiziere und Beamte hergäben. aufmertjam, daß der Angeklagte in lebhaftem Geſchäftsverleht

I.

Für das Zustandekommen des Geschäfts soll es gleichgiltig beispielsweise mit der Berliner Bank stand. Es liegt doch auf Der schon vielfach erwähnte Prozeß gegen die erste Gruppe gewesen sein, ob die Darlehussucher sich in einer Nothlage be- der Hand, daß ein solcher Geschäftsverkehr ohne Buchführung der neuerdings von der Staatsanwaltschaft so nachdrücklich ver- fanden oder leichtfertig handeltenes wurden nur die Chancen überhaupt nicht möglich ist. folgten Wucherer Berlins gelangte am Dienstag vor der 9. Straf- der Rückzahlung erwogen. Der Sicherheit wegen ließ sich Treu­fammer hiesigen Landgerichts I zur Verhandlung. herz unter Umständen ausdrücklich versichern, daß eine Nothlage nicht gegeben sei. Da der Geschäftsverkehr mit ihm für Be: Angeklagt find: 1. Kaufmann Mendel Treuherz, Novalisstraße Nr. 4 amte und Offiziere kompromittirend sein mußte, so wird er wohnhaft, 1846 zu Schermeisel im Kreise Sternberg geboren, wahrscheinlich stets alle auf diesen Verkehr bezüglichen Schrift­vorbestraft im Jahre 1865 wegen Betruges mit 5 Thalern event. stücke rechtzeitig aus seinem Geschäftslokale entfernt haben, denn 3 Tagen Gefängniß und in demselben Jahre wegen versuchten bei den Haussuchungen, die bei ihm abgehalten wurden, sind nur Betruges mit 2 Monaten Gefängniß und 100 Thalern event. noch sehr wenige bezügliche Schriftstücke vorgefunden worden. Die

2 Monaten Gefängniß.

2. Kaufmann Benno Ostertag , Oberbergerstr. 61 wohn­haft, 1860 zu Berlin geboren, vorbestraft wegen Körperverlegung und Beleidigung und im Jahre 1883 wegen Unterschlagung mit 4 Wochen Gefängniß.

3. Kommissionär Albert Spiegel, 1856 zu Dortmund ge­boren, unbestraft. 4 Agent Mar Brud, 1835 zu Breslau geboren, vorbestraft wegen einfachen Bankrotts mit 14 Tagen Gefängniß. 5. Juwelenhändler Siegmund Wolfsohn, Rosenthaler­72 wohnhaft, im Jahre 1851 zu Labischin geboren, unbestraft. 6. Kaufmann Ernst Winter, Waßmannstr. 36, im Jahre 1852 zu Berlin geboren, vorbestraft 1878 wegen Urkunden­fälschung mit 8 Monaten Gefängniß und 1 Jahr Ehrverlust, ferner 1885 wegen Betruges mit 6 Wochen Gefängniß, im Jahre 1889 wegen Unfugs mit 6 Wochen Haft, 1891 wegen Betruges mit 3 Monaten Gefängniß und wegen Unterschlagung mit 1 Monat Gefängniß, 1893 wegen Untreue und falscher Anschuldigung mit 9 Monaten Gefängniß und 2 Jahren Ehrverlust. 7. Kommissionär Simon Aufrichtig, 1837 zu Straustau im Kreise Rosenberg D./Schl. geboren, 1854 wegen Diebstahls zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt. Mit Ausnahme des Angeklagten Winter, der evangelisch ist, sind sämmtliche Angeklagte jüdischen Glaubens. Die genannten Personen werden angeklagt: zu Berlin und an anderen Orten des Deutschen Reiches in den Jahren 1888

bis 1894

das Zustandekommen von Darlehnsgeschäften mit vollem Be­wußtsein auch da gewollt hat, wo er sich fagen mußte, daß die Nothlage oder der Leichtsinn die Triebfeder für das Eingehen auf seine Bedingungen war.

1884 selbständig Geschäfte treibt, zunächst mit Manufakturwaaren, Der Angeklagte Spiegel erklärt, daß er seit dem Jahre dann als Kommissionär für drei Banken: die Doroiheenstädtische Bant, Berliner Kreditbank( Direktor Fregin) und Diskontobaut. Der Berliner Bank habe er selbst sehr hohe Prozente für den Diskont von Wechseln zahlen müssen. Er habe bei den Wechsel­geschäften stets als Selbstschuldner eintreten und Sicherheitsdepots hinterlegen müssen. Er selbst habe in bezug auf den Abzug einer Prozente einen Unterschied nach der Bonität der Geld­suchenden gemacht. Hohe Justiz- und Regierungsbeamte habe er anders behandelt, wie unsichere Menschen. Gr sei in feinem Falle Geldgeber gewesen, sondern nur Kommissionär, der das Geld von den Banken und zum Theil von Treuhera

er

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10 D

Die Mitangeklagten leisteten dem Treuherz Vermittlerdienste, sie haben aber auch selbständig mit eigenen und fremden, ihnen besorgte. Ihm sei von verschiedenen seiner Kunden eine zur Verfügung stehenden Mitteln Wuchergeschäfte betrieben, ganz bestimmte Marschroute vorgeschrieben gewesen, wobei sie ganz nach Treuherz'schem Muster vorgingen. Ostertag felbst 12 bis 13 pet. pro Quartal abgezogen. den Wechsel diskontiren sollte. Trenherz habe ihm Sein und Wolfsohn, die angeblich ein Juwelengeschäft betrieben, gaben Jahresumsatz, über welchen der als Sachverständiger anwesende dabei oft noch Pretiosen, Spiegel dagegen Bigarren in Anrechnung Bücherrevisor Henniger eine genaue Feststellung gemacht hat, auf die Wechselvaluta oder legten es den Darlehnssuchern nahe, stellt sich wie folgt: Bei der Diskontobank: 1890 47 000 m., Goldsachen oder Zigarren zu laufen. 1891 145 000 m., 1892 236 450., 1893 278 300 M., 1894 Als weitere Agenten des Treuherz nennt die Anklagebehörde bis Juni 138 959 m.- Bei der Dorotheenstädtischen Bant be Alle noch den Kaufmann Conrad Reuter, Kaufmann Louis Brieger, trug 1893 der Umsatz 129 382 M., 1894 find feine Wechsel­Agent Louis Pulvermacher, Kaufmann Simon Cohn, Kaufmann geschäfte hier mehr vorgekommen. Bei der Berliner Kredit: Morib Niclas, Emil Sternsdorf, Theateragent William Löwe, bank betrug der Umsatz 1890 161 489 m., 1891 226 200 m., Agent Wildenow, Töpfermeister Julius Backhaus, Kaufmann 1892 263 319 M., 1893 192 730., 1894 4055 M.- Spiegel Ealing Jacobi, Maurermeister Otto Herold, Makler Hermann erklärt, daß nach Ausweis seiner Bücher er trotz des größten Hanff und der wegen Wechselfälschung in Strafhaft befindliche Fleißes und des großen Umsatzes, den er erzielte, er dabei auf Kaufmann Siegmund Offenbacher. Auf diese Personen ist die Fleißes und des großen Umsatzes, den er erzielte, er dabei auf feinen grünen Zweig gekommen sei und keine besonderen Ver­Untersuchung nicht ausgedehnt worden, weil ihnen die Betheili­gung an solchen Geschäftsabschlüssen, die sich als wucherische mögensvortheile erzielt habe. Er habe normal nur 2 pet. Ver­dienst für sich angerechnet. Treuberz erklärt hierzu, daß darstellen, nicht hat nachweisen laffen. Die Zahl der Agenten soll damit noch keineswegs erschöpft sein. Die Agenten standen er sich 8 pet. pro Monat für seine Bemühungen und 10 pet. wieder mit Unteragenten und anderen Personen in Verbindung, für Ricambien angerechnet habe. so daß um weite Kreise sich ein sorgsam geknüpftes Wuchernes Barteien nicht einig. Durch verschiedene Fragen und Gegen­Ueber die Bedeutung dieser 10 pet. Ricambio sind die I. Treuherz, Ostertag, Spiegel, Bruck und Wolfsohn theils spannte. ein Jeder für sich, theils gemeinschaftlich mit Treuherz unter Da hier ein Rollektivvergehen in Frage steht, bei dem das erklärungen des Treuherz scheint die Sache sich so gestalten au Ausbeutung der Nothlage und des Leichtsinns Anderer für Dar ganze wucherische Treiben als einheitliches Delikt in Betracht sollen, daß diese 10 pCt. eine Art Versicherung für Treuherz lehne und im Falle der Stundung von Geldforderungen fich fommt, so wird durch die Beweisaufnahme nicht das ganze darstellen würden für alle nicht eingehenden Wechsel. An dieser oder Dritten Vermögensvortheile haben versprechen und ge- durch die Untersuchung zusammengetragene Material erschöpft Versicherung würden dann also alle Darlehnsnehmer theil. währen zu lassen, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt über- werden, es werden vielmehr nur 75 charakteristische Fälle vor genommen haben und Treuherz würde, wenn Wechsel nicht be­fchritten, daß sie in auffälligem Mißverhältniß zu den Leistungen geführt werden, die für das Geschäftsgebahren der Angeklagten zahlt wurden, allerdings nur 3 pet. verdient und die 10 pet. standen und zwar wechselmäßig und gewerbs- und gewohnheits- typisch find. zur Deckung der Verluste benutzt haben, wenn aber keine Vera mäßig Treuherz ferner mit Kenntniß des Sachverhalts Es find 120 Beugen geladen. lufte sich ergaben, thatsächlich 18 pet. verdienen.- Rechtsanwalt Dr. Löwenstein behauptet, daß in solchen Fällen, wo feine Aus­Forderungen der vorbezeichneten Art erworben und theils weiter veräußert, theils die wucherischen Vermögensvortheile fälle vorkamen, die 10 pCt. wieder an Spiegel zurückgezahlt werden müßten. Ein solcher Fall ist allerdings noch nicht vorgekommen. geltend gemacht zu haben und zwar ebenfalls gewerbs. und Spiegel bestreitet entschieden die Richtigkeit der Trenherz­gewohnheitsmäßig. schen Darstellung. Die behauptete Unterscheidung von 3 pt. und 10 pet. sei nie gemacht worden. Allerdings habe ihm Treuher; in der letzten Zeit die Rechnungen stets mit jener Unterscheidung zwischen 3 pet. und 10 pet. ausgestellt.- Nach Der öffentliche Ankläger hat von dem Treiben des An- Von den 7 Angeklagten sind nur 5 zur Stelle. Der An- der Feststellung der Staatsanwaltschaft ist dies erst nach der Untersuchung geschehen. geflagten Treuherz ein sehr anschauliches Bild entworfen. Leßterer geklagte Ostertag ist nicht erschienen, gegen den Angeklagten Einleitung der Auf die ist ist den weitesten Kreisen Berlins als Wucherer bekannt. Er Wolffohn ist das Verfahren abgezweigt worden. weitere Frage, wo er denn nun die Abrechnungen mit betreibt seit vielen Jahren umfangreiche Geldgeschäfte, giebt und Die anwesenden Angeklagten werden von den Rechtsanwälten Spiegel gebucht habe, fann Treuherz eine Auskunft vermittelt Darlehne und diskontirt Wechsel. Er nennt sich Dr. Friz Friedmann, Dr. Löwenstein, Dr. Ivers, nicht geben. Spiegel behauptet, daß bei allen Bankier, nach der Meinung des Staatsanwalts ist aber sein Leop. Meyer, Meyersohn und Dr. Coßmann vertheidigt. Geldgeschäften, die er vermittelt, von einer Nothlage keine Rede ganzes Geschäftsgebahren nur ein Ausbeutungssystem der Noth Der Vorsitzende weist die sämmtlichen Angeklagten darauf gewesen sei. Er habe auch dem Treuherz nie gesagt, daß sich lage, des Leichtfinns und des Unverstandes seiner Mitbürger. hin, daß bei allen von der Anklage inkriminirten Fällen, welche irgend einer der Betreffenden in einer Nothlage befinde. Er steht mit zahllosen Agenten in Verbindung, zu denen seine nach dem 8. Juli 1893 fallen, das Wuchergesetz von 1893 in An Der dritte Angeklagte, Bruck ist Kommissionär und Agent, der jezigen Mitangeflagten und der bereits verurtheilte Agent Wilde- wendung fommt, bezüglich aller vorher fallenden Anklagepunkte feit 1888 allerlei Kommissions, Vermittelungs- und Geldgeschäfte now gehören. Er pflegt die Darlehne entweder aus eigenen das Gesetz vom 24. Mai 1880. Da Treuhera behaupte, betrieb. Er stand mit Privatpersonen und Agenten in Ver­Mitteln zu geben, oder er benutzt zahlreiche ihm zu Gebote daß er die Wechsel rite gekauft habe, so komme vielleicht auch bindung, hat nur vermittelt und nie die Wechsel selbst gekauft. ftehende Quellen, die unbekannt sind, ihn aber reichlich mit der§ 302b in Betracht, welcher von der Verschleierung handelt. Er hat die Wechsel, die die Geldsucher ausstellten, untergebracht, Mitteln versorgen. Nach den Ermittelungen der Anklagebehörde Der Staatsanwalt erklärt, daß die Anklage eine Verschleierung nachdem er sich über deren Sicherheit genau erkundigt hatte. Die ist in den letzten Jahren faum ein größerer Wuchererprozeß geführt bisher nicht angenommen habe. Geldgeber berechneten 10-12 pet. auf 4 Monate. Auch Treuherz zog worden, in dem der Name Treuherz nicht genannt worden wäre. Angell. Treuherz erflärt auf Befragen des Vorsitzenden, 10-12pSt. ab und sagte dabei: Wir können es nicht billiger machen! Auch in dem Hannoverschen Spieler- und Wucherprozeß sind Spuren daß er etwa im Jahre 1863 nach Berlin gekommen sei und zu-( Heiterkeit.) Treuherz hat nichts davon gesagt, daß er nur der wucherischen Thätigkeit des Treuherz gefunden worden. nächst hier einen Handel mit Goldwaaren, dann ein Lombard 3 pet. verdiene und 10 pCt. als Sicherheit für Ricambien ver­Er soll namentlich mit dem in Hannover verurtheilten geschäft betrieben habe. Mit dem Ankauf von Wechseln be- wende. Auf Befragen des Rechtsanwalts Leopold Meyer be­Seemann in Beziehungen gestanden und von diesem Wucherwechsel schäftige er sich seit 1887, sein Goldwaarengeschäft sei aber immer fundet Bruck, daß er aus den ihm bezahlten Provisionen alle entgegen genommen haben. die Hauptfache geblieben. Er bestreitet, Darlehnsgeschäfte abge- Reisespesen, Auskünfte 2c. selbst bezahlen mußte und sich in sehr

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II. Winter und Aufrichtig ein Jeder dem Treuherz zur Begehung des Bergehens ad I durch Rath und That wiffentlich Hilfe geleistet zu haben und zwar gewerbs und gewohnheits­mäßig.

Die Verhandlungen finden im großen Schwurgerichtssaale statt, deffen Zuhörerraum bei Eröffnung der Sigung von 50 Per­fonen besetzt ist.

Der Gerichtshof wird gebildet von den Herren Landgerichts­direktor Hoppe, als Vorsitzender, Landgerichtsräthen Raeller, antherius, Dr. Felisch und Gerichtsassessor Lüdecke, Protokollführer ist Aktuar Dulte. Die Anklage vertritt Staats­anwalt Strehler.

Von dem Verfahren, welches gegenüber den Geldsuchern schloffen, behauptet vielmehr, die betreffenden Wechsel immer als dürftiger Vermögenslage befindet. Zwangsvollstreckungen sind bei eingeschlagen wurde, entwirft die Anklage folgendes Bild: Es Geschäftswechsel gekauft zu haben. Das Geld, welches er für ihm fruchtlos gewesen. wurde zunächst durch Nachfragen bei Auskunftsbureaus die Ver- die Wechsel hingegeben, stamme zum Theil aus eigenen Mitteln, Der Vorsitzende stellt durch Befragen des Treuherz fest, mögenslage und das mit der Darlehnshingabe verbundene Risiko zum Theil habe er es erst von Banken erhalten; namentlich habe daß dieser bei seinen Geschäften mit der Berliner Bank selvst