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Gewerkschaftsbewegung

Ein Ausnahmegesez für die Eisenbahner.

Im Reichsverkehrsministerium ist der vorläufige Referenten­entwurf eines Gesetzes über die Arbeitszeit des Per= fonals der Eisenbahnen ausgearbeitet worden, der, wie der Reichsverkehrsminister bereits mehrfach betont hat, unter grund­fählicher Wahrung des Achtstundentages" einer wirtschaftlichen und gerechten Verwendung des Personals die Wege ebnen soll. Der Referentenentwurf hat die Zustimmung der übrigen Ressorts. und des Kabinetts noch nicht erlangt. Der Entwurf bezieht sich auf die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Reichsbahn und der übrigen dem öffentlichen Berkehr dienenden Eisenbahnen einschließlich der Straßenbahn, die im äußeren Dienst beschäftigt sind. Er beschäf­tigt sich ferner mit der Arbeitszeit, der täglichen Ruhezeit und der Zahl der Ruhetage.

Arbeitsdauer im Einzelfalle der Willtür der Arbeitgeber und Be-| Beamtenausschuß wird aufgefordert, mit allem Nachbrud beim hörden überläßt. Barlament und der Regierung auf die 1½fache Bewertung hinzu

Der Bundesausschuß muß gegen eine solche Gestaltung des wirfen. Arbeitsrechtes Verwahrung einlegen. Er fordert die Gewerkschafts­vertreter im Borläufigen Reichswirtschaftsrat und die Arbeiterver­treter im Reichstage auf, dafür zu forgen,

daß den deutschen Arbeitnehmern ihr gesehlicher Achtstundentag ungeschmälert erhalten bleibt.

Die Gewerkschaften können nur einem Arbeitszeitgesetz zu stimmen, das

1. Die Arbeitszeit aller Arbeiter, Angestellten und Beamten einschließlich der Sonntagsruhe und des Urlaubs gleichzeitig und gemeinsam nach den gleichen Grundsägen regelt, 2. zum mindesten die Berpflichtungen der Abkommen von Washington und Genua sofort und in vollem Umfange Derwirklicht, und

3. den Achtstundentag wirksam fchüßt, anftatt ihn preis­zugeben. Nach diesem Beschluß dürfte fich jede weitere Erörterung über

In dem Refentenentwurf wird ein Unterschied zwischen Arbeits- biefen Sondergesehentwurf erübrigen. zeit als der Beit der wirklichen Arbeitsleistungen und

der sogenannten Dienstbereitschaft gemacht, d. h. der Zeit, während deren das Personal ohne Arbeits: leistung an der Dienststelle anwesend zu sein hat, um nach Bedarf Arbeit zu leisten. Als nicht zur Arbeitsleistung gehörig scheiden aus der Arbeitszeit auch Pausen aus, während deren das Personal seine Arbeitsstätte verlassen darf, somie Dienstfahrten, die zur Ulleber­nahme oder nach Beendigung der Dienstgeschäfte auf der Eisenbahn zurückgelegt werden müssen. Die Dienstschicht, d. h. der Zeit raum, der sich aus der Arbeitszeit, der Dienstbereitschaft, den Pausen und Dienstfahrten zusammenfeßt, darf nach dem Entwurf

whöchstens 15 Stunden"

betragen. Zwischen den Dienstschichten muß das Personal die nötige Ruhe haben. Der Entwurf schreibt als Mindestruhezeit acht Stunden, beim Zugpersonal zehn Stunden vor, sofern es die Ruhezeit zu Hause verbringt. Was die Zahl der Ruhetage angeht, so sieht der Entwurf 52 Ruhetage von je mindestens 32 zusammen­hängenden Stunden vor. Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt in

der Begriffsbeffimmung der Arbeitszeit

als der Zeit der wirklichen Arbeitsleistung. Die Stellungnahme der Gewerkschaften hierzu ist von vornherein gegeben. In dem Entwurf eines Arbeitszeitgefeßes für die Arbeiter" sind die hauptsächlichsten Bestimmungen des neuesten Eisenbahncrentwurfs, vor allem auch der Giftzahn der Arbeits­bereitschaft" bereits enthalten. Die jüngste Tagung des Bundesaus­schusses des ADGB . hat nach einem Referat von Umbreit ein­stimmig die folgende Entschließung angenommen:

Nacht- und Sonntagsdienst im Haupttelegraphenamt.

Bis zur Revolution wurde im Post- und Telegraphenbetriebe jebe Nachtdienststunde wie 1% Tagesdienststunden bewertet. Weil nachdem das Leistungsmaß der Beamten allgemein auf 42 Dienst stunden wöchentlich herabgesetzt wurde, verzichteten boie Organi fationen auf Höherbewertung des Nachtdienstes. Anfang Juli murde aber ein Dienstplan mit 48 Stunden Wochenleistungsmaß eingeführt, ohne daß zur 1½fachen Bewertung des Nachtdienstes zurüdgefehrt worden wäre. Dadurch ist der Dienstplan jezt ungünstiger als vor dem Kriege. Die Beamten des Haupttelegraphenamts leisten an zwei von drei Sonntagen vollen Dienst, ohne durch einen freien Tag in der Woche entschädigt zu werden. In 10 Tagen ist ein Nachtdienst von 9-12 und ein anderer von 9-7 Uhr früh(!) zu leisten. Bor bem ersten Nachtdienst liegt ein Vormittagsdienst von 7-2 Uhr, vor dem zweiten ein solcher von 8-2 Uhr, so daß an diesem Tage in 24 Stunden 16 Stunden Dienst zu leisten sind, wozu noch durchschnittlich vier Stunden Weg kommen. In 20 Tagen liegt der Dienst viermal in der Nacht und neunmal in den Abendstunden bis 9 oder 11 Uhr. Den Beamten wird es dadurch nicht nur un möglich gemacht, sich an den fulturellen Unternehmungen( Bolfshoch­schule, Borträgen usw.) zu beteiligen, sondern es wird auch das Familienleben untergraben. Die

1½fache Berechnung des Nachtdienstes

Zum Streik der Kraftdroschkenbesitzer. Morgen Sonnabend findet eine große Demonstrations. bersammlung aller entlassenen Kraftdroichtenführer im Ge wertschaftshaus, Engelufer 25, statt. Kein entlassener Kollege darf an dieser äußerst wichtigen Bersammlung fehlen!

Deutscher Verkehrsbund. Seftion IV Kraftfahrer. ,, Unproduktive Lohnaufwendungen".

Dieses Thema wurde bereits in der Sigung des Tarifausschusses der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberoverbände am 19. Oftober und in der Kundgebung für den sozialen Frieden" dieser Bereini­gung am folgenden Tage erörtert. Konsul Dr. Klönne( Dort mund) flagte damals, daß die Belastung der deutschen Wirtschaft durch un produttive soziale Auflagen" stärker sei als in jedem anderen Lande. Der Erholungsurlaub, auf den nach Ansicht des Referenten jeder Arbeiter einen gerechten An­spruch habe, sowie die Freistellung der Betriebsräte von der Ara foluten Lohnhöhe aus. beit und sonstige Bergünstigungen machten rund 10 Prozent der ab­

Für diese Behauptung scheint man rechnerische Unterlagen nicht besessen zu haben, da es sonst überflüssig gewesen wäre, nachträglich Erhebungen darüber vorzunehmen. Das Korrespondenzblatt des ADBB." hat sich bereits in seiner Nr. 51 vom 17. Dezember mit dem Rundschreiben der Vereinigung der Arbeitgeberverbände zur Bornahme dieser Erhebungen befaßt. Die Gewerkschaften verfolgten neuerdings eine Lohnpolitik, die auf eine rücksichtslose Ausbeutung vorhandener oder behaupteter Konjunkturen hinauslaufe. Ein Ent­gegenkommen der Arbeitgeber zur Erhöhung der produktiven Löhne bedeute gleichzeitig einen geschlossenen Widerstand gegen die Ueber­nahme weiterer unproduktiver Lasten. Durch die Erhebungen sollen Unterlagen dafür gewonnen werden, wie hoch die gesamten unpro­duttiven Lohnlasten zurzeit sind und in welchem Berhältnis sie zu dem geplanten Arbeitslosenkonto stehen. In der Hauptfache foll es sich um diejenigen unproduktiven" Lohnforderungen handeln, die nach den Tarifverträgen zu machen sind, wie Bezahlung der Ur­laubstage, Lohnfortzahlung bei Behinderungsfällen im Sinne des 616 BGB., die Bezahlung von Waschpausen, Arbeitsausfall bzw. Bezahlung von Arbeitsstunden für Betriebsratssigungen, für Ar­beitsausfall während der Arbeitszeit, während des Fortbildungsschul­unterrichts und ähnliches mehr.

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Dem

Das Er Die Schluß­hoffentlich uns

Bor uns liegt ein Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes der fann hierin Abhilfe schaffen. Der Nachtdienst selbst unterscheidet fich chemischen und Sprengstoffindustrie in Köln , beren in seiner Intensität in feiner Weise rom Tagesdienst; er wirkt durch Generaldirektor Dr. Paul Müller auf der eingangs erwähnten die große Zahl der aufeinanderfolgenden Dienststunden doppelt schäb Tagung über Sozialpolitik und Wirtschaft referiert hat. lich und verursacht mannigfache Betriebsfehler, die für den verant- Wunsche der Arbeitgeberverbände folgend, sollen die Mitglieder an­wortlichen Beamten, wie auch für das telegraphierende Publikum geben, welche Aufwendungen sie im letzten Jahre, und zwar vom unheilvoll sein können. Wer jemals einen Blid in die Betriebs- 1. Oftober 1920 bis 1. Oftober 1921 für die Bezahlung von räume des Haupttelegraphenamts mit ihrem nervösen Jagen, mit tariflichen Urlaubstagen gemacht haben. ihrem ohrenbetäubenden Lärm geworfen hat, wird es verstehen, daß gebnis dieser Erhebungen bleibt abzuwarten. feit Einführung des neuen Dienstplanes die Krantenziffer um folgerungen, die von Unternehmerseite aus dem 50 Broz. gewachsen ist und noch steigt. Die häufigen starten Ber - frisiert bleibenden Zahlenmaterial gezogen werden, bieten zweifel­zögerungen der Telegramme sind zum großen Teile aus den los Gelegenheit zu grundsätzlichen Erörterungen über die unpro. duktiven fozialen Lohnlasten, vom Standpunkt der Gewerkschaften. Wirkungen des verfehlten Dienstplanes zu erklären. Der Beamtenausschuß hatte alles getan, um diesen Dienstplan abzuändern. Der Reichspostminister hatte sich bereit erflärt. für die Höherbewertung des Nachtdienstes einzutreten. Jeht nach Monaten heißt es, daß die Aufwandentschädigung von 50 Pf. für die Stunde erheblich erhöht werden soll.

Der Bundesausschuß des ADGB. erkennt aus dem vorliegen den Entwurf eines Gefeßes zur Regelung der Arbeitszeit gewerb licher Arbeiter, daß die Reichsregierung bestrebt ist, den durch die Gesetzgebung der Revolutions- und Demobilmachungszeit erreich­ten Achtstundentag für alle Arbeitnehmer wieder zu beseitigen. Diesem Zweck soll vor allem die Sonderregelung für gewerbliche Arbeiter dienen, neben der Sondergefeße für die Arbeits­zeit der Angestellten, der Berfehrsbetriebe, der Schiff fahrt, der Heimarbeit, der Land- und Forstwirtschaft und schließ In zwei start besuchten Betriebsversammlungen lich der Beamten geplant find. Im Einklang damit steht ferner wurde einstimmig eine Entschließung gefaßt, der Nacht- und die Zulassung von Ausnahmen in einem Umfange, der Sonntagsdienst fei wieder 1% fach zu bewerten und jeder Bersuch

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Bet der ant 16.Dezember 1921 ftattgefundenen Wahl der Bersicherten- Vertreter zum Ausschuß der Raffe murben im ganzen 987 gültige Stimmen abge­geben.

Es entfielen auf: Bahlvorschlag 1= 747 Stimmen 8 Bertreter und 16 Ersagmänner, Bahlvorsch ag 11= 240 Stimmen 2 Bertreter und 4 Grfagmänner. Die Gültigkeit der Wahl Bann innerhalb 2 Wochen nady Pelannimachung des Mahlergebnisfes beim Borstand der Kaffe oder

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