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Nr.3 39. Jahrgang Ausgabe Nr. 2

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Der Borwärts" mit der Sonntags­bellage Boll und Reit", der Unter­haltungsbeilage Seimmelt" und ber Beilage Siedlung und Kleingarten" ericheint wochentäglich zweimal, Soun tags und Montags einmal

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Vorwärts

Berliner   Dolksblatt

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Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutfchlands

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Dienstag, den 3. Januar 1922

Reparationen und Oberschlesien  .

Der Seekrieg der Zukunft.

Vorwärts- Verlag 6.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: Berlag, Grbedition und Inferaten­

Abteilung Morisplat 11753-54

Das Branntweinmonopolgeseh.

fein

Bon Otto Eggerstedt  .

Das Branntweinmonopolgesez ist in erster Lesung vom

Die polnische Regierung hat sich bereits vor längerer Zeit an das Generalfefretariat des Bölferbundes in Genf   ge- Paris  , 2. Januar.  ( MTB.) Der Temps" bringt heute eine Ausschuß des Reichstags verabschiedet worden. Zur Er­wandt, um zu erfahren, ob sich Polnisch Ober- außerordentlich peffimistisch gehaltene Betrachtung zur Jahreswende. läuterung jei vorweg bemerkt, daß die Monopolverwaltung schlesien  , also diejenigen Landesteile, die von Oberschlesien   Das neue Jahr, in das Frankreich   eintrete, sei außerordenlich Fabritationsmonopol, sondern nur ein an Polen   abgetreten werden müssen, an den deutschen   schwierig. Der außenpolitische Horizont Frankreichs   sei mit dunklen 3wischenhandels monopol befigt. Der Altohol wird Reparationszahlungen beteiligen müssen. Wie der Bolten verhangen. In England, in Deutschland   und in nach wie vor in den verschiedenen Brennereien gewonnen, Daily Telegraph  " jetzt mitteilt, ist die Anteilspflicht Polnisch- Mostau bente man an eine neue Entente, deren Roften unterliegt jedoch mit bestimmten Ausnahmen der Abliefe Oberschlesiens   ausgesprochen worden. Eine Bestätigung dieser Frankreich   tragen solle. Die tiefere Ursache der außenpolitischen rungspflicht an das Monopolamt. Nach dem alten Meldung muß vorerst abgewartet werden. Sollte die mit Schwierigkeiten Frankreichs   liege in den englisch  - französi. Gefeh hatte das Monopolamt außerdem das Recht, gewöhn= teilung, die im Grunde genommen nur den Satzungen des schen Meinungsverschiebenheiten. Die an die Eröff. liche Trintbranntweine herzustellen und zu Friedensvertrages gerecht wird, den Tatsachen ent- nung der Bashingtoner Konferenz geknüpften Jufionen, daß die vertreiben. Diese Konkurrenz wird von den Spiritusinter­prechen, dann würde das für Deutschland   eine nicht zu unter- Politik der Bereinigten Staaten gegenüber Frankreich   unabhängig effenten unliebfam empfunden, da die Monopolerzeug­schäzende Entlastung von der Gesamtreparation bedeuten. von deren Politik gegenüber England sei, feien sehr bald in fich zu- niffe wesentlich billiger find. Gin Antrag des Durch die Genfer   Entscheidung über Oberschlesien   sind dem sammengebrochen. Die gegenwärtige Regierung der Bereinig. Bentrums verlangte nun, daß das Monopolamt teine eigenen Deutschen   Reich wichtige Gebiete genommen worden, Gebiete, ten Staaten habe offenbar teinerlei Absicht, sich allzu weit in Erzeugnisse herstellen, sondern sich auf den Großhandel be­die eine gewisse Garantie für die Durchführung der Repara die europäischen   Angelegenheiten einzulassen, und von Washington schränken folle. Dieser Antrag wurde angenommen und nur tionsverpflichtungen leisteten. Da diese Gebiete nicht bei aus fehe man die Schornsteine von Manchester   eher als die einge- dem energischen Vorgehen der Sozialdemokraten ist es zu Deutschland   verbleiben, sollte man auch die Konsequenzen stürzten Effen von St Quentin. danten, daß die Abstimmung am anderen Tage miederholt daraus ziehen. und im Sinne der Monopolverwaltung forrigiert wurde.

Die deutsch  - polnischen Verhandlungen. Beuthen  , 2. Januar.( TB.) Die Delegierten für die deutsch  . Beuthen  , 2. Januar.( BTB.) Die Delegierten für die deutsch­potrischen Wirtschaftsverhandlungen mit Staatssekretär a. D. 2e wald an der Spize treffen heute abend und morgen früh in Ober­fchlesien wieder ein. Die Berhandlungen werden im Laufe des mor. gigen Tages wieder aufgenommen werden.

Calonder wird in der Nacht zum 4. b. M. in Oberschlesien  erwartet. Reichsminifter a. D. Schiffer wird voraussichtlich in Breslau   mit ihm zufammentreffen und in feinem Sonderzuge die Fahrt nach Oberschlesien   fortsezen. Calonder nimmt auf Schloß Neuded bei Tarnowiz Wohnung.

Vorbesprechungen in Cannes  .

Baris, 2. Januar.  ( TB.) Wie Temps" mitteilt, merden Briand und Lloyd Gearg am Mittwoch und Donners. tag in Cannens Borbesprechungen haben. Die offizielle Tagung des Obersten Rates wird am Freitag, den 6. Januar, eröffnet werden.

Der Hilfsdirektor für politische Angelegenheiten im Ministerium des Auswärtigen, Laroche, wird Briand   nach Cannes   begleiten.

Eine Aenderung der außenpolitischen Lage Frankreichs   fönne nur durch eine Mandlung in den Beziehungen zwischen England und Frankreich   herbeigeführt werden, und diese fei abhängig von der Lösung der Streitfragen der Unterseeboote und des Reparationsproblems. Nachdem Frankreich   die Resolution Root über die Berwendung der U- Boote angenommen habe, feien es nur noch Fragen technischer Natur, über die man sich zu einigen habe. Das sei aber schlechterdings unmöglich, folange man über die zu­fünftige Tattit des Seefrieges völlig im Ungewiffen schwebe und folange man nicht wisse, welche Rolle den Flugzeugen im Seelampi zufallen werde. Wie fönne es endlich möglich sein, daß Frankreich  und England in einer Frage so heifier Art zu gleichen Anschauungen tamen, folange die politischen Beziehungen noch so sehr im Fluß seien und niemand wissen fönne, ob beide Länder, wie es ihre vitalen Intereffen erforderten, entfchloffen feien, ihr Bündnis enger zu gestalten und ihre Zusammenarbeit in dem Maße zu entwidein, mie die Gefahren wüchsen, die sie beiden bedrohten.

Zur Löfung des Reparationsproblenms bedürfe es in erster Linie umfangreicher Kreditoperafionen, nicht nur, um die deutschen  Zahlungen zu ermöglichen, sondern auch um Deutschland   und Defter. reich in den Stand zu sehen, ihre Finanzen in Ordnung zu bringen. Die Frage fei, ob England gewillt sei, folche Kreditoperationen zu unterstügen und dadurch ihr Gelingen sicherzustellen. Die Kredit­frage, aber nicht die eines Moratoriums, fei es, die das Repa rationsproblem beherrsche.

ift, daß bei der Bergütung der Beisitzer aus dem Kreise der Bersorgungsberechtigten fünftig auch der entgangene Arbeits­verdienst berücksichtigt wird.

Im Berwaltungsverfahren entscheidet

-

aba

Alkohol wird nicht nur aus Kartoffeln, Korn, Mais, Rüben, Obst, Melasse usw. gewonnen, sondern die Not an diesen Rohstoffen hat während des Strieges noch andere Bege gewiesen. Es handelt sich um Betriebe, die teilweise mit erheblichen Zuschüssen des Reiches im Striege entstanden sind, die Alfohol aus 3ellstoffen, den Ab­laugen der Bellstoffgewinnung, aus Ralziumtarbib und an deren Stoffen gewinnen. Diese Betriebe dürfen insgesamt 160 000 Hektoliter Alkohol herstellen. Das bedeutet faum 10 Broz. der gesamten Alioholerzeugung. Angesichts des großen Bedarfs an Spiritus für gewerbliche Zwede und der großen Lebensmittelfnappheit wäre eine größere Aus­mugung dieser Gewinnungsmöglichkeit nur zu begrüßen. Unsere Bertreter im Ausschuß ftellten in der ersten Lesung den Antrag, diese Menge auf 250 000 Heftofiter festzusetzen. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, doch dürfte er in den folgenden Beratungen wieder aufgenommen werden.

Es ist eingangs schon erwähnt, daß ein Fabrikations­monopol nicht besteht. Sollen vermehrte Einnahmen erzielt werden, so fann dies nicht, mie es erwünscht wäre, durch Ronzentration und technische Vervollkommnung der Produt tion, sondern nur durch Erhöhung der Spanne amischen dem Breis, den das Monopolamt den Brennereien bei lebernahme bes Alkohols bezahlt, und dem Verkaufspreis ge schehen. Von dem zu regelmäßigen Bertaufspreisen abge­fegten und von dem zur Herstellung von Monopolerzeugnissen

verwerteten fohol ist eine Reineinnahme von min­deftens 4000 mt. für das Hektoliter an bie Reichstaffe ab­

zuliefern. Der bisherige Sag betrug 800 mt., der neue Satz bedeutet also eine Berteuerung um 500 roz. Man rechnet

von 1,6 Milliarden Mart.

Das Verfahren in Versorgungsfachen. Versorgungsfachen. Der Reichstag   hat Ende Dezember das Gefet über das Berfahren in Bersorgungsfachen verabschiedet, das am 1. Fe­bruar 1922 in Kraft treten wird. Nachdem die den Bergesehen von wenigen, dem Hauptpersorgungsamt vorbehalte. nach dem Inkrafttreten der neuen Steuer mit einem Ber­forgungsberechtigten Reichsverforgungsgefeh vom 12. Mai 1920 und das Alt. nen Sonderfällen stets das Bersorgungsamt. Dem Berech rentnergeseg vom 18. Juli 1921) neu geregelt find, befaßt fich feiner Rechte wesentlich erleichtert. Gegen die Entscheidung tigten ist dadurch die persönliche und mündliche Wahrnehmung dieses Gesetz mit dem Aufbau der zur Durchführung der des Bersorgungsamts ist nicht der Einspruch an das Haupt genannten und der früheren Militärversorgungsgeseze be­rufenen Behörden und dem einzuhaltenden erfahren, es bersorgungsamt, sondern der Einfachheit halber fofort die Be rufenen Behörden und dem einzuhaltenden erfahren, es rufung an das Versorgungsgericht gegeben, vorausgefeht, daß zeigt mit anderen Worten den Weg, auf dem der Versorgungs es sich nicht um Leiftungen handelt, deren Gewährung nach berechtigte in den Genuß seiner Gebührniffe gelangt. Große bem Gefeh in bas pflichtgemäße Ernteffen der Berwaltungs Schwierigkeiten entstanden bisher fowohl für die Behörden behörde gestellt ist( Kannbezüge"). als auch für den Berechtigten, der sich über die zu unterbehörde nehmenden Schritte unterrichten wollte, baraus, daß die maß

brauch von 400 000 Heftoliter, das bedeutet eine Einnahme durchschnittlichen Herstellungskosten eines Heftoliters Alkohol Der Branntweingrundpreis wird so fettgefekt, daß er die in einer gutgeleiteten landwirtschaftlichen Kartoffelbrennerei mittleren Umfanges bedt, wobei davon auszugehen ist, daß bei angemessener Verwertung der Kartoffeln bie Schfempe den Brennereien fostenfrei zur Verfügung steht. Je nach der Erzeugungsmenge erfährt der Branntweingrundpreis Su­fchläge oder bzüge. Die Zuschläge erfolgen bei den fleineren, Das Spruch verfahren ist wie bisher dem Berbie bzüge bet ben größeren Brennereten.

gebenden Borschriften infolge der frittmeise erfolgten Um fahren ber Reichsversicherung nachgebildet, aber in wefent- Der Grundpreis fomte die Abzüge und Buschläge merden gestaltung der Behörden und des Berfahrens in zahlreichen lichen Bunften vereinfacht. Die Entscheidungen ergehen zwar vom Monopolamt in gemeinschaftlicher Beschlußfaffung mit Gesetzen, Berordnungen ufm. verstreut waren. Das jetzt er in der Regel auf Grund mündlicher und öffentlicher Berhand- bem Beirat festgefeht. Ebenso die Bertaufspreise. Der gangene Gesetz ist Gegenstand eingehender Beratungen mit lung; es ift jedoch in allen Fällen auch zurückweifung unbe- Beirat muß auch gehärt werden, wenn die Menge des her. den Berbänden der Versorgungsberechtigten gewesen, die gründeter Rechtsmittel durch eine mit Gründen versehene Berzustellenden Alkohols leftgelegt werden soll. Leider bürgt die freilich nicht in allen Bunkten zustimmten. Es behält vom fügung des Vorsitzenden möglich, gegen die in allen Fällen jekige Zusammensetzung des Beirates nicht dafür, daß er in Inhalt der bisher ergangenen Borschriften das Wesentliche die Entscheidung des Gerichts angerufen werden kann. Die objektiver Weise seine wichtigen Funktionen erfüllt. Er besteht bei und führt zugleich die Aenderungen ein, die sich in der Zulässigkeit des Returies in minder wichtigen Fällen ist aus 30 Mitgliedern, danon sind 9 23 rennereinertreter, Braris als wünschenswert herausgestellt hatten. gegen früher eingeschränkt, um Raum für die wichtigeren 2 Bertreter der verbrauchenden Industrien, 3 Ber Die Versorgungsbehörden zerfallen wie bisher in die Sachen zu gewinnen. In Bayern   entscheidet bis auf meite- treter der Arbeitnehmer des Brennereigemerbes. Berwaltungsbehörden( Bersorgungsämter und res an Stelle des Reichsversorgungsgerichts das Bayerische Diesen 14 Intereffenten stehen gegenüber 5 vom Reichstag, Hauptversorgungsämter) und die Spruch behörden Landesversorgungsgericht. 5 vom Reichsrat, 3 vom Reichswirtschaftsrat zu bestimmende ( Bersorgungsgerichte und Reichsversorgungsgericht). Mitglieder und 2 Bertreter der letzten Berbraucher. Die letzt Wenderungen gegenüber dem bisherigen Zustand ist vor allem genannten werden, ebenso wie der lekte Bertreter vom Reichs= ftellation ist anzunehmen, daß auch unter den vom Reichstag, minister der Finanzen ernannt. Nach der politischen Fen Reichsrat und Reichswirtschaftsrat zu bestimmenden Mit­gliedern noch Interessenten sein werden. Aus diesem Grunde haben unfere Bertreter jede Erweiterung der Befugnisse des Beirats abgelehnt.

An

die Berkleinerung der Kammern der Versorgungsgerichte ist nach einer Bekanntmachung im Reichsanzeiger vom 23. Dezember Die Borprüfung der Anträge der im Auslande Geschädigten Don 5 auf 3 Mitglieder und der Senate des Reichsverfor bem Bund der Auslandsdeutschen E. B., Klosterftr. 75, übertragen gungsgerichts von 7 auf 5 Mitglieder hervorzuheben. Außer worden. Beim Reichsentschädigungsamt, das die Dienstaufsicht über dem Borsigenden( Mitglied des Oberversicherungsamts bzw. bie entscheidenden Spruchlommern führt, wird ein ständiger Des jetzt vom Reichsversicherungsamt getrennten Reichsver- Ausschuß eingefeht, der besteht aus je einem Bertreter und einem forgungsgerichts) wirfen mit eine in der fozialen Fürsorge Stellvertreter der Interessenverbände und der im Einvernehmen mit erfahrene, mit dem Bersorgungsmesen vertraute Person" und dem Präsidenten des Reichsentidhädigungsamtes das Borprüfungs. In dem hohen Branntweinpreise liegt ein starker An= ein Bersorgungsberechtigter, und zwar in Hinterbliebenen verfahren regelt, für die Einheitlichkeit in seiner Durchführung forgt, reiz zur Steuerhinterziehung. aur sogenannten fachen möglichst eine Frau. Beim Reichsversorgungsgericht die Etatsentwirfe der Interessenverbände aufstellt und die Rechnungs: Schwarzbrennerei. Um dem entgegen zu wirken, versucht die treten hierzu ein weiteres Mitglied des Reichsverforgungslegung der einzelnen Berprüfungsstellen nachprüft. Die Intereffen Monopolverwaltung, möglichst viele Brennereien unter on­sind zur Erhebung von Rotexabzügen oder gerichts und ein richterliches Mitglieb eines ordentlichen Ge- von Borschüssen zur Dedung besondere: Ausgaben berechtigt. Die trollverschluß zu bekommen. Außer folchen Verschluß­richts. Das Reichsversorgungsgericht ist fünftig vom Reichs- Borprüfung durch die Interessenverbände ist nicht obligato. brennereien gibt es auch noch sogenannte Abfindungsbrennes persicherungsamt bis auf die Spitze, den gemeinsamen rish, aber grundsätzlich vorgesehen für Kriegsschäden im Reichs reien, die durch eine nach bestimmten Berechnungen fest­Bräsidenten, vollständig getrennt. Bedeutungsvoll gebiet, Rolonialschäden, Berdrängungs- und Auslandsschäden. geftellte aufchalgebühr ohne Kontrolle arbeiten. Der