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Gewerkschaftsbewegung

Vom neuen Manteltarifvertrag.

Ein Schiedspruch.

Db und wieweit die Tarifbeftimmungen hinsichtlich ihrer Gel- 1 furt, München und Dresden , noch die Ensembles zusammengehalten tung für die Straßenbahnbediensteten einer eventuellen werden, find die Berliner Schauspieler immer mehr gezwungen, das Abänderung unterzogen werden müssen, foll am Schlusse einer be- Leben von Wanderfomödianten zu führen. Den meisten ist es nicht fonderen Beratung vorbehalten bleiben. mehr gelungen, ein dauerndes Engagement zu finden, fie werden

werden.

Ensembles um feinen Preis zerriffen und aufgelöst werden.

Zu diesem Ergebnis nahm die Funktionärversammlung Stellung nur noch für irgend ein Stüd engagiert und hierbei werden nur und beschloß, daß fofort eine Urabstimmung in den Betrieben über die hervorragenden Kräfte gut bezahlt, die Bezahlung für die Obschon die Berhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, wurde den Streit stattfint en foll. Das Resultat soll am Freitag in einer nüglichen Kräfte wird immer mehr herabgedrückt. Die Schauspieler auf Wunsch der am Lohntartell beteiligten Gewerkschaften, Funktionärverfammlung in der Bözom Brauerei bekanntgegeben berlangen, von den Direktoren Garantie dafür, daß vorhandene die ber gestrigen Funktionärfonferenz berichten wollten, das bis­herige Ergebnis befanntgegeben. Die von der Berliner Statt­verordnetenversammlung eingesetzte Deputation zur Be= ratung ber neuen Manteltarifverträge für die städtischen Arbeiter und nichtständigen Angestellten", hat in den Sigungen am 30. und 31. Januar und 1. Februar 1922 einen Schiedsspruch gefällt, dem wir entnehmen:

Es ist ein gemeinsamer Manteltarif für die städtischen Arbeiter und nichtständigen Angestellten abzuschließen.

Die Arbeitnehmer städtischer G. m. b. S. fallen nicht unter die­

fen Tarifvertrag. Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeiter und Ar­

beiterinnen sowie für alle nichtständigen Angestellten ter Stadt

Berlin . Für die im Straßenbahnfahrdienste beschäftigten Arbeit

nehmer find befondere Bestimmungen zu vereinbaren.

Die Urbeitszeit.

3iffer 1a in§ 2 behält folgende Fassung:

Die regelmäßige durchschnittliche tägliche Arbeitszeit be­trägt in allen städtischen Betrieben 8 Stunden ausschließlich der Baufen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgi 48 Stunden, bei Schichtwechsel bis zu 56 Stunden."

Als Abja z 2 ist der Ziffer 2 a folgender Satz anzufügen: Eine Ausnahme gilt für die Betriebsarbeiter der Gaswerte vor den Defen, für welche die Arbeitszeit 6 Stunden beträgt. Diese Aus­nahme bezieht sich lediglich auf die eigentlichen Feuerarbeiter."

Protokollerflärung zu 3iffer 1a: Die Arbeitszeit der Hilfsangestellten darf jedoch nicht länger sein als die der Beamten der gleichen Dienststelle. Die Arbeitszeit derjenigen Angestellten, beren Tätigkeit aus Betriebsrücksichten mit derjenigen der Arbeiter. fchaft in Berbindung steht, richtet sich jedoch lediglich nach der Ar­heitszeit ter Arbeiterschaft des Betriebes."

Die Bestimmung über 1c: eine Verlängerung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit usw." wurde gestrichen. Ats Ziffer 3 ist dem§ 2 ist folgender Sag anzufügen: An­fang und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen sowie der Bechselschichten werden von der Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgesetzt.

In dem

Allgem. Junttionärversammlung SPD .

Freitag, den 3. Februar, abends 7 Uhr, in den Zentraltheater- Festfälen, Alite Jakobstr. 32. Tagesordnung:

Auswärtige Politik und Steuerkompromi" Zutritt haben nur Funktionäre mit Ausweis vom Jahre 1922. Die Kreis- und Abteilungsvorsitzenden werden ersucht, diefen Tag freizuhalten. Der Bezirksvorstand.

Referent: Eduard Bernstein .

Kein Streit der Metallarbeiter!

Die Abstimmung unter den Mitgliedern der Ortsverwaltung Berlin des Deutichen Metallarbeiter- Berbandes hat keine Dreiviertel mehrheit für den Streit ergeben. Der Schiedsspruch ist somit

angenommen.

Demobilmachungskommissar und Streifbrecher.

Während die Theaterbirettoren fich schon entschloffenz haben, eine geringfügige Erhöhung der bisher gezahlter Gagen zu bewilligen, wehren sie sich mit allen Mitteln gegen die Sicherung ber borbandenen Ensembles. Gegenwärtig wird an sämtlichen Berliner Theatern abgestimmt, ob in den Streit eingetreten werden soll. Die Ensembles der be deutenderen Berliner Theater haben sich schon für den Streit ausgesprochen, die endgültigen Reiultate liegen aber noch nicht vor. So weit sich die Lage bisher überiehen läßt, sind die Schauspieler entichlossen, diesmal zu dem legten Kampfmittel zu greifen, une nicht wirtschaftlich und fünſtleriich vollfommen zugrunde zu geben. Die Genofienschaft deutscher Bühnenangehörigen, in der alle deutichen und auch alle Berliner Schonipieler organisiert

find, ist im Startell dem Afabund angeschlossen. Die ia bat der Genossenschaft schon jetzt ihre Hilfe zugefagt, wenn nicht im legten Augenblid eine Einigung zwischen Schauspielern und Theater unternehmern erfolgt.

Einigung im Bäckergewerbe.

Am gestrigen Tage ist durch eine nochmalige Berhandlung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Verständigung auf folgender Grundlage zustandegekommen:

Die bisherigen Staffeln bleiben bestehen. Der Lohn beträgt in den Kleinbädereien 610, 630 und 650 M., in den Groß­bädereten 620, 640 und 660 M. pro Woche. Für Stoſt und Logis werden 200 M. in Abzug gebracht. Die Verläuferinnen behalten einen Lohn von 1150 R.; soweit fie in Soft und Logis find, einen Barlohn von 600 W. monatlich. Die weiblichen Hilfs träfte in der Badstube erhalten pro Woche 375 M.

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Seute abend 7 Uhr im Lotal von fenfara, Melchiorstr. 13, Bertrauensmänner Deutscher Transportarbeiterverband. Branche Bau- und Arbeitskutscher. gung. Freitag abend 8 Uhr in Boefers Feftfälen, Beberftr. 17, Branchen Die Lohnverhandlungen mit der Fuhrherreninnung vor bene versammlung. Branche 12, Reichsbetriebe, Berwaltungs­behörben und Reidsorganisationen. Freitag 6 Uhr im Gewerkschaftshaus ( atoßer Saal), Engelufer 24-25, Bollversammlung. Bortrag über bie legte Lohn und Gehaltsbewegung.

Demobilmadjungstommiffat.

Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter. Freitag nachmittag 5 Uhr bei Böfer, Beberstr. 17, Delegiertenverfammlung der Etuis und Kartonnagen­arbeiter und arbeiterinnen. Bericht von den Beimarer Berhandlungen. Bo Die Branchenleitung. sähliges Erscheinen erwartet

Während des Streits der gastwirtschaftlichen Angestellten im Oftober J. baben die Arbeitgeber verfucht, mit Hilfe einiger aus dem übrigen Deutschland berbeigeholter Streifbrecher ihre Be triebe fümmerlich aufrecht zu erhalten. Im Hotel Bristol bat fich als folcher Streitbrecher auch ein Beamter der Supo eingefunden, der die Uniform aus zog und dort als agenmeister eintrat. Der an feiner Stelle ausge perrte bieberige Wagenmeister verlangte vor dem Schieds­gericht einen Schiede spruch, der feine iedereinstellung aussprach, wenn nicht für den Stupobeamten innerhalb drei die Löhne Wochen die Berechtigung, in Berlin an arbeiten, durch die Demobilmachungsbehörden erteilt fei. Der Demobil Brauerei, Brenzlauer Allee, Bersammlung aller Funktionäre und der Ber Achtung, Töpfer! Freitag abend 5% Uhr im fleinen Gaal bet Bögon behandelnden§ 3 wurde die Bestimmung( 3, 2) gestrichen: Be- machungsausschus, Unterabteilung für Arbeitsvermittlung. trauensleute sämtlicher Betriebe. Jebe Firma muß vertreten fein. Stellung zahlt wird nur die geleistete Arbeitszeit ufw. der Demobilmachungsbestimmungen verweigert. Dagegen Berantw. für ben rebatt. Teil: Franz Klüths. Berlin - Lichterfelbe; für An bat die Genehmigung zur Arbeit in diesem Betriebe auf Grund nahme zur Ablehnung unserer Forderungen. hatte der Demobilmachungstommiffar beim Oberseigen: Sb. Glode, Berlin . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: präfidenten, Oberregierungsrat von Hoffmann, Borwärts- Buchdruckerei n. Berlagspitalt Raul Ginger u. Co. Berlin Sindenftr. 3. ein größeres Herz für dieien Liebling des Unternehmertums und erteilte für den Schupobeamten, der in Berlin nicht zuständig ist, die Genehmigung zur Arbeit. Dadurch ist nunmehr der feit 10% Jabren in biefem Betrieb beschäftigt gewefene agen meister brotlos geworden, fällt der Stadt Berlin zur Last und leidet mit seiner großen Familie Not. Soffmann ein eigentümliches Licht auf deffen Tätigkeit als Jedenfalls wirft das Berhalten des Herrn Dberregierungsrate Demobilmachungskommissar.

Die Bestimmung über die Lohnfestlegung erwerbsbeschränkter Arbeiter wurde präziser gefaßt Ihr Lohn muß einschließlich der Rente die Höhe des Lohnes eines Arbeitnehmers der gleichen Gruppe erreichen, innerhalb der er beschäftigt war. Arbeitnehmern, die als Bollarbeiter entfchnt werden, aus früherer städtischer Beschäftigung aber Ruhegeld, Pension oder dergleichen beziehen, find diese Bezüge auf den Lohn anzurechnen.

Die Gewährung eines Abfehrgeldes für Arbeiter und nicht­ständige Angeftellte wurde abgelehnt. Bezüglich der Ueberstunden wurde die Bestimmung des Magistratsentwurfs anerkannt, mit dem Zusah, daß für die nichtständigen Angestellten die über die tägliche. achtstündige Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden als Ueber fiunden gelten. Ueberstunden sind nicht durch Gewährung von Frei zeit auszugleichen.

Die Verhandlungen über die Zahlung von Lohn im Krankheits­falle find noch nicht abgeschlossen.

Das Mitbestimmungsrecht

wurde wie folgt formuliert:

Zur Bertretung der Interessen der Arbeitnehmer aus der bei liegenden Anlage zum Tarifvertrage betr. Mitbestimmungsrecht, zur Unterstützung der Berwaltung bei Regelung des Arbeitsverhältnisses und der Durchführung des Tarifvertrages, zur Regelung der Pro­buktion und sonstiger Aufgaben aus den Betriebsrätegejez werden nach der Wahlordnung zu diesem Gesetze Betriebsräte gewählt."

Die Beratung der weiteren Paragraphen ist ausgefeßt. Soweit im Schiedsspruche nichts anderes vermerkt ist, gilt ber Magistratsentwuri als angenommen.

Streitgefahr bei den Berliner Theatern.

Das Berliner Theaterleben ist durch einen Streit bedroht, den die gesamte Berliner Schauspielerschaft führen till um die un­erträglichen Zustände zu ändern. Die Berliner Schau­spieler find nicht mehr imftande, mit den bisher bezahlten Mindest­gagen auszufommen; faft die Hälfte aller Berliner Bühnen­angehörigen bezieht monatlich nicht mehr als ein Durch schnittsgehalt von 2000 Mart und dafür müssen die Bühnen­fünftler oft noch toftspielige Kleidungsstüde anfchaffen. Man ist daher an die Berliner. Theaterdirektoren berangetreten, um eine Gagenerhöhung von 70 Broz. zu erreichen. Außer bem bellagen fich die Berliner Schauspieler darüber, daß sie auch in ihrer fünstlerischen Eriftens auf das ichtverfte geschädigt werden. Während in der sogenannten Brovinz, zum Beispiel Frank­

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