In jeder Woche haben diese Leute einmal eine Dienstleistung die Leiche alsdann nach dem Leichenschauhause gebracht. Wie betragen müsse, es seien im vorliegenden Fall aber nur 2/2 Rubil von achtundzwanzig Stunden ununterbrochen inzwischen festgestellt, ist der Todte der 36 jährige in der Acker- meter vorhanden, also der Ausdruck dunstige Stube" wohl nicht hintereinander zu verrichten, d. h. sie treten früh Morgens straße wohnhaft gewesene Arbeiter R., welcher nach Verbüßung ganz ungerechtfertigt, am allerwenigsten könne sich der Lehrer um 4 Uhr ihren Dienst an und arbeiten ohne Unterbrechung bis einer sechsmonatlichen Strafhaft in Rummelsburg am Mittwoch dadurch beleidigt fühlen. Das Einzige, was vorliegt, sei eben zum anderen Tage früh 7 oder 8 Uhr, und an diesem Tage aus der Strafanstalt entlassen worden war. Nach seiner Freijene Angabe, das Gehalt betreffend, denn auch die Ueberbürðung müssen sie 12 Uhr Mittags schon wieder im Dienst laffung fehrte St. nicht nach der Wohnung feiner Angehörigen fei nachgewiesen. Er beantrage eine bedeutend geringere Geldsein und haben dann bis 122 Nachts Dienst.(?!) zurück, sondern trieb sich in Schantlokalen umher, um in der strafe. Der Gerichtshof hielt den Angeklagten ebenfalls im Sind diese Schilderungen nicht geradezu unglaublich? Solche verflossenen Nacht den geplanten Selbstmord, nachdem er sich vollen Sinne für schuldig, die Strafe sei auch nicht zu hoch Zustände können und dürfen nicht bestehen bleiben. Sie beweisen, von seiner Frau und Kindern brieflich verabschiedet, zur Aus- bemessen, da derartige Artikel immer nur geschrieben würden, wie nöthig die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit ist. führung zu bringen. Der Unglückliche legte sich turz vor An- um die ärmeren Klassen gegen die Besitzenden Von der Sonntagsruhe ist in diesem Brief garnicht die kunst des um 2 Uhr auf dem Stettiner Bahnhof einlaufenden aufzuhezen. Es folgt die Verurtheilung dem Antrage Rede, Sonntagsruhe wird also vermuthlich garnicht eristiren. Güterzuges quer über die Geleise, ohne daß bei der herrschenden des Staatsanwalts entsprechend, und wird auf Nun, wir hoffen, die königliche Direktion der Berlin - Dunkelheit der Lokomotivführer hiervon etwas bemerkte, und Publikation des Urtheils und auf Vernichtung aller noch vor Görlitzer Bahn wird ebenso schnell, wie die königliche Direktion wurde durch die Räder des 60 Achsen zählenden Zuges buchhandenen Nummern von jenem Tage erkannt. der Ostbahn es gethan hat, diesen Verhältnissen näher treten stäblich zerstückelt. Als Motiv zu der traurigen That wird geund Abhilfe schaffen. tränktes Ehrgefühl bezeichnet.
Aus Rüdersdorf geht uns folgendes Schreiben zu: In Verfolgt wegen einer ganzen Reihe verübter Betrügereien Nr. 105 Ihres werthen Blattes vom 7. d. M. befindet sich unter wird der frühere Premierlieutenant, jetzige Agent Franz Götsch. Lokales" ein Sah, welcher mit den Worten:„ Das Strafgelder- Bevor der saubere Agent hier auftauchte, hatte er bereits in Unwesen in den Fabriken" beginnt, und in welchem über Vor- anderen Großstädten verschiedene Personen um namhafte Summen fälle in einer in Rüdersdorf befindlichen, einer Attiengesellschaft gebracht. gehörenden", Fabrik gesprochen wird. Da unsere Fabrik hierselbst die einzige ist, welche einer Aktiengesellschaft gehört, so müssen wir den Inhalt des erwähnten Artikels auf uns beziehen und ersuchen Sie daher, auf Grund des§ 11 des Preßgesetzes um gefällige Aufnahme nachstehender Berichtigung. Es ist unwahr, daß in unserer Fabrik Strafgelder in Höhe von 1 bis 10 M. erhoben werden, es ist ferner unwahr, daß einem Arbeiter, der vor einiger Zeit einen Tag frant gewesen sein soll und dies der Verwaltung nicht melden fonnte, eine Strafe von 2 M. gekürzt ist. Es ist weiter unwahr, daß die Arbeiter wöchentlich 1 M. für Kranken- und Unterstügungskassen zu entrichten haben. Endlich ist unwahr, daß uns mehrfach Fensterscheiben eingeworfen worden sind. Wahr ist dagegen, daß die Strafgelder, wie aus den Büchern unserer Krankenkasse, in welche diese Gelder fließen, hervorgeht, in den Jahren 1885-1890 bei einer Arbeiterzahl von ca. 200 im Durchschnitt zusammen jährlich 9,15 m. betragen haben und daß die männlichen Arbeiter wöchentlich 30 Pf., die weiblichen 17 Pf. für Kranken- und Unterstützungstassen entrichten müssen.
Achtungsvoll
worden.
Nacht 3 12 Uhr dauere, mithin wohl angenommen werden Der Vertheidiger hebt hervor, daß der 1. November bis tönne, daß der Brief noch am 1. November sein Ziel erreichen
müsse. Beschluß:
Eine Entscheidung von hohem Interesse für Jedermann Der Steinhändler Arthur Kräufel hatte von der Charhat gestern die zweite Straffammer des Landgerichts II gefällt. lottenburger Steuerbehörde ein Strafmandat in Höhe von 4000 M. wegen Steuerfontravention erhalten. Diese Verfügung war vom 24. Oftober v. J. datirt, mit der Maßgabe, binnen einer Woche dagegen auf gerichtliche Entscheidung anzutragen, Vor einigen Tagen brachten wir eine Mittheilung über Bormittag 10 Uhr gab Herr Kräusel einen eingeschriebenen Brief widrigenfalls das Mandat Rechtskraft erlangt. Am 1. November eine Ausschreitung von Studenten an der Weidendammer Brücke. zur Post, welcher den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entEs wird uns nunmehr von der betreffenden Obstfrau mitge- hielt. Der 1. November war der letzte Tag, an welchem das theilt, daß die Studenten das Obst, welches sie entnommen Recht zum Einspruch geltend gemacht werden konnte. Kräusel hatten, fofort bezahlt haben und daß sie das Obst dem vorüber hatte angenommen, und wohl mit vollem Recht, daß dieser Brief gehenden Publikum schenkten." Es mag dem nun sein, wie ihm noch an demselben Tage in die Hände der Steuerbehörde gewolle, wir verlassen uns auf den Augenzeugen, der uns die Sache langen würde. mittheilte. Das Bureau der Behörde wird aber mag bereits Nachmittags 3 Uhr geschlossen. Der Brief Matthias Karaus entpuppt, der gestern verhaftet worden ist. ein eingeschriebener Brief war, denselben erst am nächsten Mor Als ein Heirathsschwindler hat sich der Hausdiener ist mit Post- Abgangsstempel 1-2 Uhr versehen, der Bote hat Raraus hatte unlüngst ein Verhältniß mit einem Dienstmädchen gen bestellen. Trotz dieses Thatbestandes ist ein Gerichtsbeschluß aber Niemand im Bureau mehr angetroffen und konnte, da es angeknüpft, ihm die Ehe versprochen und mit ihm verabredet, auf Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Straffammer des nach vollzogener Trauung ein Schankgeschäft zu eröffnen. Durch Berhandlungen, welche er mit einem Schantwirth wegen Ankauf Landgerichts II wegen Steuerkontravention gegen Kräufel erlassen seines Geschäfts führte, bestärkte Karaus seine Braut in ihrem Bertrauen und als er ihr mitgetheilt hatte, daß der Handel ab der Termin zur Anrufung der gerichtlichen Entscheidung überEs findet zunächst Verhandlung über die Frage statt:„ Ist geschlossen fei", fiel es ihm unter der Vorspiegelung, daß schritten oder nicht?" er seine Werthpapiere nicht vortheilhaft veräußern fönne", nicht schwer, sie zu veranlassen, ihm ihr Sparkassenbuch im Werthe von 700 m. zu übergeben. Das Mädchen that das um so bereit williger, als der Tag der Trauung bereits angesetzt war. Gine Ein gewaltiger Auflauf fand am Freitag früh gegen Stunde vor der standesamtlichen Eheschließung unterrichtete aber 63/4 Uhr in der Ritterstraße, nahe der Lindenstraße, vor dem Karaus seine Braut, daß infolge seiner plöglichen Erkrankung Nach kurzer Berathung verkündet der Gerichtshof folgenden Militärarrest- Gebäude statt. Es mochten sich dort auf der Straße ein Aufschub der Feierlichkeit unvermeidlich sei, nachdem er ihr und auf den Fußsteigen wohl 1000 Menschen angesammelt haben, schon vorher den Verlobungsring unter der Angabe abgelockt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung enthielt, noch am Es ist zwar mit Recht anzunehmen, daß der Brief, welcher die sämmtlich ihre Blicke nach einem bestimmten Fenster des hatte, daß er einer Abänderung bedürfe. Seitdem hat das be- 1. November sein Ziel erreichen würde, dies geht auch aus dem Arrestgebäudes richteten. Die Anwesenden erzählten den später trogene Mädchen den K. nicht wieder zu Gesicht bekommen. Der Postabgangsstempel hervor, der Termin aber richte sich nicht Vorübergehenden, daß sie durch gellende Hilferufe, die von jenem Betrüger aber hat inzwischen ein neues Verhältniß mit einer nach dem Begriff, daß Nachts 12 Uhr der 1. November ende, sonFenster her erschallten, zum Stehenbleiben veranlaßt worden seien Schneiderin angeknüpft und ihr in derselben Weise wie dern darnach, daß der betreffende Beamte den Brief noch am und daß sie gesehen hätten, wie an die eisernen Fenstertraillen dem Dienstmädchen ihr ganzes Erbtheil im Betrage von 1. November in die Hände bekomme, durch welche sich ein Mann angeflammert habe, von dem die Hilferufe aus- 300 M. abgeschwindelt, das er mit Kellnerinnen in Champagner Umstände dies verhindert ist, sei nebensächlicher Natur, gingen. Eine zweite, hinter diesem Manne stehende Person habe vergeudet hat. dann Anstrengungen gemacht, denselben mit Gewalt vom Fenster es bleibe dann dem Angeklagten nur der Weg übrig, die Zurückzu entfernen; doch sei es dem Widerstrebenden noch möglich ge- 9 Uhr ein Stadtbahnzug vom Zoologischen Garten her in den dieser Weg durch zu späte Bestellung eines Vertheidigers vers Eine lebendige" Leiche. As am Mittwoch Abend gegen versehung in den vorigen Stand zu beantragen. Wenn auch wesen, hinaus zu rufen, daß man ihm doch zu Hilfe kommen möge, er müsse sonst fürchten, todt geschlagen zu werden. Be- Bahnhof Thiergarten einlief, drängte sich ein fein gekleideter, in fäumt sei, so habe der Betroffene nur selbst Schuld, da er sich merkt muß hierbei werden, daß der Vorfall genau in den zwanziger Jahren stehender Herr durch die dichte Menschen- erkundigen konnte, wie die Dienststunden des Steueramtes liegen. die Zeit fällt, in welcher nach der Gefängnißordnung menge hindurch bis an das Schienengeleise und warf sich in Also: den Termin nicht verpassen bei Retlader Arrestanstalt die Arrestanten Des Morgens ihre felbstmörderischer Absicht auf dasselbe. Der diensthabende mationen jeder Art! Zellen zu verlassen haben, um sich zu waschen. Möglicher Stations- Assistent, welcher den Vorgang verfolgt hatte, den weise ist also bei dieser Gelegenheit irgend eine Ungehörigkeit in Lebensmüden aber nicht mehr zu faffen vermochte, besaß Geistes( Schöffengerichte) und Beleidigung der Schöffenrichter des AmtsWegen Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen der Zelle des betreffenden Mannes vorgefunden worden. Da um fortigen Halten zu geben. Der lettere begriff auch sogleich den Berichts I. hatte sich gestern der Zeitungsberichterstatter Bu so1/28 die Bellenrevision durch den dazu kommandirten Feldwebel stattfindet, so ist jedenfalls die Beseitigung der Unordnung von im Stande, den Zug zum Stehen zu bringen, daß die Maschine Beweggründen. Der Angeklagte hat am 15. Februar und 3. Mai Ernst der Sachlage, ließ die Bremse spielen und war noch worten. Es handelt sich um eine Denunziation aus rachsüchtigen farsti vor der 2. Straftammer des Landgerichts I. zu verant dem Arrestanten verlangt worden, wobei es dann zu dem geden quer vor ihr liegenden Mann wohl berührte, aber in teiner 1890 im Ortsverein der Stuhlarbeiter Vorträge unter dem Titel schilderten Auftritt gekommen sein mag. Indessen sind diese Angaben über die Ursachen des geschilderten Sergangs lediglich Weise verlegte. Das Publikum, dessen sich eine gewaltige Er Lose Blätter aus meiner Gerichtsmappe" gehalten und darin unfere, aus der Sachlage geschöpfte Vermuthungen. Der Bor- regung bemächtigt batte, wurde bald, nachdem der Betreffende besonders die Schöffengerichte und Schwurgerichte behandelt. gang am Fenster selbst wurde von zahlreichen Personen beobachtet der Gefahr entzogen war, anderer Stimmung und geleitete den: Er ist dann später mit dem Vorstande des Vereins in Zwiespalt und erzeugte eine hochgradige Erregung unter der angesammelten felben in nicht eben fanfter Weise die Treppen des Bahnhofs gerathen, hat sich mit den Mitgliedern desselben vor dem Zivilhinab. Während dieses Nachspiels rief der leider nicht festge- richter und der Privatbeleidigungs- Abtheilung des Amtsgerichts stellte Herr die Worte aus: Rühren Sie mich nicht an, ich bin ia todt!" und verschwand dann eiligst unter dem Schute der stand böswillig eine Denunziation gegen ihn zufammengeschmiedet herumgestritten und behauptet nun, daß der Vereinsvor Dunkelheit im Thiergarten. Ob derfelbe nunmehr auf andere hat. In der von dem Statereibesiger Lastowig verfaßten Des Weise den Tod gesucht hat, bleibt abzuwarten. nunziation wird behauptet, daß der Angeklagte in seinem Vor
Menschenmenge.
Der Tischler Albert Beck, Hornstr. 18, feiert am 14. mai sein 25 jähriges Arbeiterjubiläum in der Königlichen Hauptwert statt in Tempelhof .
Die Lokalkommiffion von Wilmersdorf giebt hiermit trage folgende Bemerkung gemacht habe:" Die Schöffengerichte den Genossen Berlins und Umgegend nochmals bekannt, daß sind Nichts weiter als Einmännergerichte. Der Vorsigende fucht sämmtliche hiesigen Lokalinhaber ihre Säle zu Arbeiterverfamm- sich gewöhnlich von den dummen Schöffen den dämlichsten aus, lungen verweigern.„ Borwärts" und Teltower Boltsblatt" an den er sich vorzugsweise wendet. Dieser fühle fich dadurch liegen in der Restauration von Gräß, Brandenburgische Straße, geschmeichelt und gehe dann mit dem Vorsitzenden durch Dick sowie im Landhaus Berlinerstraße und Kaiserallee- Ecke aus.
Friedrichshagen . Die Lokalkommission giebt bekannt, daß der Restaurateur W. Lerche, Friedrichstraße, seinen Saal zu Versammlungen giebt und den Vorwärts" auslegt. E. Schmidt, Waldhaus, legt ein Arbeiterblatt nicht mehr aus, jedoch giebt derselbe seinen Saal zu Versammlungen.
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Durch die muthige That eines Berliners wurde am Himmelfahrtstage in Potsdam ein kleines Mädchen von etwa vier Jahren vom Tode des Ertrinkens gerettet. Das Kind spielte an der Freitreppe der Langenbrücke und fiel dabei in die Savel, wo es sofort vom Strom erfaßt und fortgetrieben wurde. Durch das Gefchrei anderer Kinder wurde nun der Kaufmann Emil Gliß und Dünn!" Der Angeklagte bestritt die Richtigkeit dieser Bemann, Kirchstraße 18, aus Berlin , welcher, auf einem Ausflug fundung, machte auf die augenscheinliche geringe Fähigkeit der befindlich, mit mehreren Freunden gerade die Langebrücke passirte, Denunzianten, dem Gedankengange eines Vortrages zu folgen, aufauf die dem Untergehen nahe Kleine aufmerksam. Herr Glißmann merksam und behauptete, daß lediglich Rachsucht die Triebfeder zur sprang fofort, ohne irgend welche Kleidungsstücke abzulegen, über Denunziation gewesen. Thatsächlich habe er die Institution das Geländer der Brücke hinweg in die Havel und schwamm von Boltsgerichten durchaus willkommen geheißen und nur aus dem Kinde nach. Als er dasselbe erreichte, ging es gerade unter, geführt, daß unser Volt noch nicht reif für dieselben sei und die so daß der junge Mann ebenfalls ohne Besinnen untertauchte Außerdem stehen uns folgende Lofale nicht zur Verfügung: Schöffengerichte erst dann erfolgreich wirken tönnten, wenn das und das Kind auch glücklich hervorbrachte. Dasselbe war bereits Fr. Lerche, W. Garius, Hohmann, W. Friße, sowie das Wilhelms- Rechtsbewußtsein mehr als bisher alle Klassen des Voltes erfüllte. besinnungslos. Herr Glißmann schwamm mit demselben bis bad von Schönknecht und Zimmermann. -Der Denunziant astowig und der ehemalige Vereinszur Freitreppe zurück und übergab es anderen Leuten, während Anfragen find zu richten an Earl Maiwald, Scharweber vorsitzende Weber Spann bleiben bei ihren Beschuldigungen, er selber sich schleunigst entfernte, um in einem in der Nähe straße 22. während dem Angeklagten eine ganze Reihe von Entlastungsbelegenen Bigarrengeschäft seine Kleider zu trocknen resp. umzeugen zu Gebote stand. Der Staatsanwalt erachtete die Anzuwechseln. Polizeibericht. Im Thiergarten, nahe den Zelten, wurde klage als erwiesen. G3 liege danach eine Verspottung von am 8. d. M. Vormittage ein unbekannter, etwa 20 jähriger junger Staatseinrichtungen und eine sehr schwere Beleidigung der VorWiederholt find in lekter Zeit Studirende der Medizin Mann mit einer Schußwunde in den Schläfen, welche er sich sitzenden der Schöffengerichte vor, für welche er 3 Monate Opfer eines Schwindels geworden. In den Wohnungen diefer mittelst des neben ihn liegenden Revolvers beigebracht hatte, Gefängniß beantrage. Der Gerichtshof war jedoch mit Studenten erschien während ihrer Abwesenheit, meist in der todt aufgefunden. Mittags wurde eine Frau in ihrer Woh dem Rechtsanwalt Dr. Flatau der Meinung, daß die Erinne Dämmerzeit, ein junger Mann im Alter von 22 bis 24 Jahren, nung, in der Gräfestraße, erhängt vorgefunden. Als Nachrung der Denunzianten, welche erst nach einem Jahre mit ihrer mit theinem Schnurrbart und rundem Geficht, gekleidet in einem mittags der Rutscher Meißner, auf einem hochbeladenen Bretter Anschuldigung hervorgetreten, doch nicht ganz zuverlässig erscheine brawien Jaquetanzug, verlangte die Studenten zu sprechen und wagen sigend, in das Grundstück Große Frankfurterstr. 125 ein- und sprach deshalb den Angeklagten frei. erbat sich, wenn ihm mitgetheilt war, daß sie nicht zu Haufe fuhr, wurde er gegen das Gefims der Einfahrt gepreßt und erlitt feien, die Erlaubniß, ihnen in ihrem Zimmer einige Zeilen dadurch eine so bedeutende Verstauchung des Rückgrats, daß er schreiben zu dürfen. Wurde ihm das gestattet, so veranlaßte er nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte. bie Wirthin oder das Dienstmädchen, ihm ein Glas Wasser zu Bu derselben Zeit fand in der Liezmannstraße 7 ein leiner holen, und benutzte deren Abwesenheit, um zu stehlen, was er in Brand statt. der Eile faffen konnte. Vorzugsweise hat er werthvolle Bücher gestohlen und sich mit Hinterlassung von Zetteln entfernt, die verschiedene Namen mit Beifügung der Bezeichnung ,, cand. med." trugen und den Bestohlenen das Bedauern des Schreibers dar- s über ausdrücken, daß er sie verfehlt habe.
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Gerichts- Beitung.
18 ein allzu energischer Verfechter seines vermeint lichen Rechts zeigte sich der Musitmeister und Kom ponist Krahnert, welcher gestern wegen Beleidigung des Rommandos eines in Met garnisonirenden Regiments vor der Der An Berufungs - Straftammer des Landgerichts I stand. getlagte hatte dem betreffenden Regiment einen großen Theil feiner Rompofitionen geschickt, dieselben waren ihm aber mit dem Bemerken wieder zurückgesandt worden, daß das Regiment für Die Tonstücke feine Verwendung habe. Krahnert wiederholte seine Die Wirkung eines Geschosses des neuen Gewehrs Gegen unseren Redakteur Curt Baake wurde gestern behalten und ihm dafür der Betrag mit 6 M. eingesandt wurde. Zusendung und erzielte schließlich auch, daß eines seiner Werfe Modell 88" hat ein Soldat an sich verspüren müssen. Derselbe eine Anklage wegen Beleidigung durch die Presse von der ersten Hierbei wurden ihm aber die Portokosten in Abzug gebracht. wurde durch eine verirrte" Rugel auf den Schießständen der Straffammer des Landgerichts I verhandelt. In Nr. 214 unferes Später wurde noch einmal ein Musikstück von ihm behalten, der Hafenhaide getroffen. Der Angefchoffene verspürte einen leichten, Blattes vom 14. September v. J. brachten wir einen Auffah Angeklagte behauptete aber, daß dasselbe zu einer aus vier stechenden Schmerz am Oberschenkel, den er jedoch, da derfelbe unter dem Stichwort: Aus Sachsen Meiningen ." Es waren Theilen bestehenden Symphonie gehöre und einzeln nicht abbald nachließ, nicht weiter beachtete; erst, nachdem der Soldat darin von einem gelegentlichen Korrespondenten uns Zustände im gegeben werden tönne. Er schrieb in äußerst gereiztem Zone noch etwa eine Viertelstunde weit gegangen, wurde er darauf Schulwesen des Ortes Himmelsorn bei Salzungen mitgetheilt, die und bestand auf Abnahme des ganzen Wertes, wobei er hinzuaufmerksam gemacht, daß das Blut aus der Kleidung hervorquelle wir anstandslos zum Abdruck brachten. Durch die Aussage des fügte, er hoffe auch nicht, daß ihm wieder das Porto für die und nun konnte der Verwundete noch nach dem Garnisonlazareth fommissarisch vernommenen Lehrers, des einzigen am Orte, wird Geldsendung in Abzug gebracht werde, denn eine solche Ge gehen, wo festgestellt wurde, daß das Geschoß, welches bereits im festgestellt, daß in einem Zimmer zu gleicher Beit 75-80 Kinder pflogenheit fei nach einer Entscheidung des Reichsgerichts als Sinten gewesen, als es den Mann getroffen, und das 7,9 milli- unterrichtet werden, daß dieses Zimmer eine Größe von 196,6 versuchter Betrug strafbar. Wegen dieser Aeußerung stellte das meter mißt, den Oberschenkel fast gänzlich durchbohrt hatte. Rubikmeter hat, daß ferner die Anstellung eines zweiten Lehrers Regimentskommando den Strajantrag. Einen graufigen Fund machte gestern Morgen einer der im Sommer 6 Stunden und im Winter 3 Stunden rechtigter Interessen gehandelt habe. Hiergegen legte der Staatsnoch nicht in Aussicht genommen ist, und daß der jetzige Lehrer sprach den Angeklagten frei, weil derselbe in Wahrnehmung be Das Schöffengericht diensthabenden Bahnmeister der Stettiner Bahn, als derfelbe gegen mehr als sonst üblich unterrichten muß! 3 Uhr früh, die Geleise kontrollirend, sich in der Nähe der Hoch- nur wenig ungenauen Angaben unseres Artikels, Durch die anwalt Berufung ein und der Gerichtshof zweiter Instanz war straßenbrücke befand. Zwischen den Anfahrtsgeleisen lag, inmitten durch eine nicht nachweisbare Thatsache, das Gehalt des laubten hinausgegangen sei, das erste Urtheil wurde aufgehoben ungenauen Angaben unseres Artikels, sowie mit ihm der Ansicht, daß der Angeklagte über das Maß des Ereiner mächtigen Blutlache, der Rumpf eines anscheinend dem Lehrers betreffend, fühlte sich der Lehrer beleidigt und und der Angeklagte zu 30 m. verurtheilt. Arbeiterstande angehörigen Mannes, dem die unteren Glieder stellte Strafantrag. Der Staatsanwalt hält den Thatbestand nur noch lose am Körper hingen, während der Kopf, vollständig für erwiesen und beantragt 200 Mark Geldstrafe. Verabgetrennt, zur Seite gerollt war. Nachdem sich der Beamte von theidiger Rechtsanwalt Wolfgang Heine , weist darauf hin, daß Otto Adolf Scholz zu Schulden kommen lassen, welcher Umfangreiche Vernntrenungen hat sich der Buchhalter seinem Entfeßen über den furchtbaren Anblick erholt, machte er nach den Urtheilen hervorragender Hygieniker der für ein gestern wegen wiederholter Urkundenfälschung und Unterschlagung der Bahnpolizei vor seiner Entdeckung Mittheilung und wurde Kind nothwendige Luftraum im Schulzimmer 5,4 Rubikmeter vor der III. Straftammer des Landgerichts I zur Verantwortung