Gewerkschaftsbewegung auch der Arbeitskleidung, was große Ausgaben erfordert. Früher
Der Schiedsspruch im Gastwirtsgewerbe. Nachdem die Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern im Gast irtsgewerbe und dem Kartell der im Gastwirtsgewerbe vertretenen Arbeitnehmerorganisationen gescheitert waren, trat am 28. Mäz ein vereinbartes Schietsgericht beim Reichsarbeitsministerium unter dem Borsiz des Herrn Oberregierungsrat Goldschmidt zusammen. Der gefällte Schiebsspruch bringt für die Tarifgruppe I eine Erhöhung der Grundlöhne der Rellner auf 2000 bis 2200 M. pro Monat. Dem Rüchenpersonal wurden 10 roz., ben übrigen Gruppen der gastwirtschaftlichen Angestellten 25 Bro 3. auf die bestehenden Löhne zugesprochen. Die Säße für Kost und Logis der Arbeitgeber wurden von 20 auf 30 mt. pro Tag erhöht. Für die Tarifgruppe II( Heizer, Maschinisten, Handwerker und Arbeiter) wurden 25 Broz. Zulage zugesprochen. Für die Gruppe Mufiter wurden 15 Broz. Bulage bewilligt und für die faufmänni fchen Angestellten im Durchschnitt 25 Proz. Der Schiedsspruch wird mehr dem Standpunkt der Arbeitgeber gerecht als dem der Arbeitnehmer und fann deswegen nicht zur Klärung der Lage beitragen. Die Arbeitgeber hatten u. a. jegliche Erhöhung der Löhne der Kellner, der beim Arbeitgeber in Roft und Logis befindlichen Angestellten und der Mufiter abgelehnt. Der Schiedspruch erhöhte zwar die Kellnerlöhne um 200 m. pro Monat, so daß der Grundlohn für die höchste Gruppe der Kellner 2200 W. pro Monat ab 1. April beträgt, während als Mindestlohn 2800 m. gefordert waren. Bei einem Teil der weiblichen Angestellten, die fich in Rost und Logis befinden, wird sich die Tatsache ergeben, daß sie durch die Erhöhung der Säge für Roft und Logis um 50 Broz. auf 30 mt. pro Tag ab 1. April, treß der Barlohnzufage von 25 Broz, höchstens den gleichen Bohn bekommen wie bisher. In einzelnen Fällen führt der Schiedsspruch sogar dazu, daß die weiblichen Angestellten ab 1. April weni ger Lohn befommen als im März. Die Löhne der Mufiter sind ebenfalls unzureichend erhöht. Die Löhne der Musiter sind ebenfalls unzureichend erhöht. In den Kreisen der Mufiter herrscht besondere Misstimmung über diefen Spruch des Schiedsgerichts, der einfach unhaltbar ist. Es muß daher unbedingt erwartet werden, daß in diesem Falle die Arbeitgeber Abänderungen treffen, die den Schiedsspruch auch für die Arbeitnehmern gefdyehen ist, im Wege der direkten Berhandlungen Abänderungen getroffen werden, die den Schiebsspruch auch für die Arbeitnehmer annehmbar gestalten. Andernfalls wird dieser SchiedsSpruch nicht zu einer Klärung der Lage im Gastwirtsgewerbe führen, sondern höchstens die Situation weiter verschärfen.
Löhne im Wagen- und Karofferieban.
Eine Berfammlung der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen am Freitag in den Bharusfälen" beschloß nach dem Bericht, von Henschel und auf Anraten der Funktionäre des Lohnfartells den folgenden Abmachungen zuzustimmen:
Die bisherige Teuerungszuage von 3 M. pro Stunde und 1,75 m. für Jugendliche unter 17 Jahren fommt ab 22. März zum Tariflohn. Zu den Tariflöhnen wird eine Zulage von 3 M. gezahlt. Ab 1. April erfolgt eine weitere Zulage von 2 M. pro Stunde für Arbeiter und Arbeiterinnen über 18 Jahre, von 1,25 m. für 16- bis 18jährige und Don 75 Pf. für die jüngeren. Für April ergeben fich folgenbe Stundenlöhne: für Facharbeiter 21 m, arbeiterinnen 20,70 Mart, Hilfsarbeiter 18,60 m., Maschinenarbeiter 18,95 m.( Bohr. maschine 18,80 m.), für Arbeiterinnen 17,20 M., für Jugendliche von 17-18 Jahren 15,15 M., Don 16-17 Jahren 13,65 W., 15-16 Jahren 12,15 M. und von 14-15 Jahren 11,65 M. Die Affordpreise werden den Tariflöhnen entsprechend progentual erhöht. Bis zur Umrechnung der Breise erhalten alle Akkordarbeiter die Erhöhung der Tariflöhne als Stundenzuschlag gezahlt. Die Vereinbarungen treten ab 22. März in Kraft und gelten bis 30. April mit einer 14tägigen Kündigungsfrist. Sie gelten als auf einen Monat verlängert, wenn eine Ründigung seitens der Parteien nicht erfolgt.
Schiedsspruch für das Engros- Schlächtergewerbe. Eine Bollversammlung der Engrosschlächter in der Blehhofs. börse hat den Schiedsspruch des Einigungsamtes angenommen. Die Lohnfäße betragen wöchentlich für Gefellen über 20 Jahre 940., unter 20 Jahren 710 m., 1 Jahr nach der Lehrzeit 510 M.; für Rutfcher 760 m., für Aushilfen pro Tag 215 M., halben Tag 140 M. Die Nachzahlung erfolgt ab 1. März.
In der bürgerlichen Bresse erschien eine Notiz unter der Ueberfchrift: Streitgefahr auf dem Berliner Schlachthof"; u. a. wurde barin ausgeführt, daß, wenn die Gesellen solche hohen Lohnforde rungen stellen, die Bevölkerung sich nicht zu wundern brauche, menn die Fleischpreise steigen. Hierzu sei bemerkt: Die Fleischpreise sind feit Januar dauernb gestiegen, trotzdem in dieser Zeit feine Lohnbewegung war; zudem ist ja auch der Lohnaufschlag gegenüber ben Breifen so gering, daß er die Preise taum beeinflußt; er beträgt ungefähr 10 Bf. pro Pfund. Der Handel mit Fleisch resp. mit Bieh ist ein Börsengeschäft. Wenn die Gelbentwertung zu nimmt, steigen auch die Preise.
Seit Januar ist teine Lohnbewegung geführt und demnach sind auch die Löhne nicht aufgebessert worden. Die Arbeit der Engrosschlächter ist vor allen Dingen förperlich recht schwer. Dabei steht Der Gefelle den ganzen Tag bei der Arbeit in den großen Schlacht hallen, in feudyter, falter und zugiger Luft, was ber Gesundheit nicht förderlich ist.
Die verdächtigenden Behauptungen der bürgerlichen Bresse entbehren also jeder Begründung. Zentralverband der Fleischer.
Hinzu kommt die Abnutzung des eigenen Handwerkzeuges und Die grundsäglichen Neuerungen, die der Bertrag vorsieht, sind hauptsächlich im§ 6 enthalten. In diesem Paragraphen wird der betamen die Beschäftigten das Blut, Hörner, Borsten usw. als fo: Selbstverbrauch geregelt. Bisher galt als Selbstverbrauch der genanntes Biergeld. Heute aber verkauft es jeder Meister auf Verbrauch an Brennstoffen im eigenen Betrieb des Bergwerks, ferner eigene Rechnung und man fann ruhig behaupten, daß von diesem für die Hüttenzechenbesitzer die zum Eigenbetrieb erforderlichen Erlös der größte Teil des Lohnes gebedt wird. Brennmaterialien, sowie der Landabsatz und die Deputattohlen. Um als Hüttenzechenbefizer zu gelten, müßte das Bergwert 81 Broz. des verbrauchenden Werks im Befiß haben. Mit dieser Beschränkung Gehaltsregelung der Berliner , Redakteure. wollte der neue Vertrag vollständig aufräumen. Der Satz vort Bährend der Bezirksverband Groß- Berlin des Reichsverbandes 81 Broz. ist darin auf 50 Broz. herabgefekt worden. Gleichzeitig der deutschen Bresse den Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses wird aber bestimmt, daß entgegen den bisherigen Bestimmungen, die ablehnte, hatten die Berleger deffen Berbindlichkeitserklärung bean. bie Anerkennung neuer Hüttenzechen sehr schwierig machten, die Er tragt. Bei den Verhandlungen vor dem Demobilmachungsfom werbung des verbrauchenden Werkes die Anerkennung als Hüttenmiffar fam es zu einem vorläufigen Bergleich, mit Geltung für die zeche ohne weiteres bedingte. Diefem Eigentumsbegriff sind als Monate Februar, März und April auf folgender Grundlage: Eigent etwas ganz neues Interessen- Betriebsgemeinschaft und Bachtver liche Redakteure erhalten im ersten Dienstjahr 3100 Mart im Monat, träge gleichzusetzen. Ferner bedingen Lieferungsverträge zwischen fteigend in acht Dienstjahren stufenweise bis zu 4500 Mart; im März Beche und Berbraucher über eine Mindestmenge von 30 000 Tonnen im ersten Dienstjahre 3300 Mart, steigend bis zum achten Dienstjahre auf 4700 Mart; im April im ersten Dienstjahre 3700 Mart, pro Jahr, die auf die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen werden bis zu 5100 Mart im achten Dienstjahre. Die übrigen Gehälter und fönnen, für die abgeschlossene Menge den Begriff des Selbstver ein Bergwert Honorare( für Hilfsredatteure, Assistenten, feftangestellte Mitarbeiter brauchs. Damit aber noch nicht genug, wird usw.) werden im gleichen Verhältnis erhöht. Für Einzelhonorare als Hüttenzeche anerfannt, wenn ein Großverbraucher 81 Proz. des bleibt es für Februar und März bei dem Schiedsspruch des Schlich Bergwertes im Besiz hat. tungsausschusses, im April erfahren fie ebenfalls eine angemessene Erhöhung. Redakteure und Verleger stimmten dem Vergleiche zu und beantragten deffen Berbindlichkeitserklärung. Ab 1. Mai sollen neue Abmachungen getroffen werden.
Relchspoft und Republik". In diesem Artifel in Nr. 151 hat sich ein finnentstellender Fehler eingefchlichen. Der Betriebsaffiftent M. ist bei der Eingruppierung nicht in die Gehaltsklasse V gebracht worden, sondern er ist um die Einreihung in diese Gehaltstlaffe gebracht worden, auf die er feit Januar d. 3. rechtlichen AnSpruch hat. Der republiffeindliche Oberpostfefretär beim Post- Patet amt heißt nicht Lange, fondern Langer.
Der DMB. und der BBM3. haben eine Bereinbarung über die neuen Löhne gemäß Schiebsspruch vom 24. März d. J. getroffen. Die Bereinbarung ist als Nachtrag 2c zum Zarifvertrag vom 4. Mai erschienen und ab Dienstag früh im Bureau des Metall. arbeiterverbandes, Zimmer 3, erhältlich. Telephonische Angaben über die neuen Säge fönnen nicht gemacht werden und ist daher ein telephonischer Anruf zwedlos.
Diese Erweiterung des Selbstverbrauchs schlägt dem Leitgedanken des Kohlenwirtschaftsgefeges, den gesamten Absatz gemeinwirtschaftlich zu regeln und nur unter erschwerenden Umständen Ausnahmen zuzulaffen, ins Gesicht. Mehr als die Hälfte des Abfazes wird fofort der gemeinwirtschaftlichen Regelung entBogen und schon in allernächster Zeit würde diefe Menge noch größer werden. Treten diese Bestimmungen in Kraft, erfolgt das, was der leinattienvorschlag von Stinnes erstrebte. Berbraucher und Sohlenwerke vereinigen fich in irgendeiner Form, und die Kon3entrationsbewegung wird im privatwirtschaft. lichen Sinne auf das schärffte gefördert. Die Folge davon würde sein, daß jene Verbraucher, die den Anschluß nicht gefunden haben, und dazu würde vor allem der Hausbrand ge hören, nur den Rest, d. h. den Schund an Rohlen erhielten. Das Kohlenfynditat würde nur noch dem Zwecke dienen, diese schlechten Rohlen unterzubringen.
Den preußischen Fistus hat man, wie es scheint, damit gefödert, daß gesagt wird, bei ihm gelte als Selbstverbrauch auch der Ber= Die Aussperrung der englischen Metallarbeiter dauert bereits brauch in Reich- und Staatsbetrieben und in Verwaltungen. die vierte Woche an. Heute werden sich die Bertreter der Metall- Die Unternehmer begründen diese Regelung mit der Not arbeiterverbände bei dem Arbeitsminister versammeln, wendigkeit, den Werfen zum Ausbau durch den Anschluß an Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme der Arbeit zu prüfen. Die verbrauchende Industrie größere Gefdmittel zu beHenderson wird einen in der letzten Ronferenz vom Sonnabend forgen. Sie weisen weiter darauf hin, daß es durch die feste von Allan Smith und den Arbeiterbelegierten gemeinsam ausge Lieferung größerer Mengen von einem Wert an einen Verbraucher arbeiteten Plan vorlegen. Die Arbeiterführer bieten alles auf, ben Konflikt zu beenden. Für Dienstag murde der Generalrat der möglich würde, den Rangierbetrieb der Eisenbahn erheblich zu Trabe- Union erneut zusammenberufen. Ihm werden verschiedene entlasten. Anträge unterbreitet werden wegen sofortiger Einberufung einer Borläufig ist bie Genehmigung des Bertrages zurüdgestellt außerordentlichen Versammlung der Trade Union , die den Blan worden. Eine teine Kommission, der u. a. die bereits in der Bereines allgemeinen Widerstandes der Arbeiter gegen die Angriffe ständigungskommission über die Rohlensozialisierung vertretenen der Unternehmer auf Lohn und Achtstundentag zu prüfen. Herren Stinnes, 3mbusch, sowie unsere Genossen Löffler zielen. Daß sie gelingt, ist nicht gerade wahrscheinlich. Bleibt aber und erner angehören, foll versuchen, eine Verständigung zu erder Bertrag, wie er ist, dann darf man wohl erwarten, daß ihm ber Reichswirtschaftsminister die Zustimmung versagen wird. Berantw. für ben rebatt. Teil: Franz Klühs . Berlin - Lichterfelbe; für AnBorwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co.. Berlin , Lindenfiz. 3.
balbe Million Arbeiter. Der tägliche Verlust an Rohlenprodukten Der amerikanische Bergarbelterstreit umfaßt jetzt über eine wird auf 1½ Millionen Tonnen geschäßt, der Lohnverlust auf täg lidh 600 000 fund Sterling.( Die Meldung tommt aus London durch den„ Daily Telegraph ".)- Die Frankfurter Zeitung " be richtet, daß gestern eine Ronferenz der Führer der 16 Eisen. babnergewertschaften zweds Berstärkung bes arbeiterstreits stattfand. Wenn die Industrie jedoch schärfer in Mit leidenschaft gezogen würde, sei sicher, daß Präsident Harding eingreife.
Verband ber Sattler, Sapezierer. Die Bertrauensleute der Tapezierer finden fich zu einer Verfammlung am Dienstag 5 Uhr im Allegandriner", Alexandrinen ftraße 37a, ein. Unbedingt erscheinen! perfammlungen Rorden Oswald Berliner. Brunnenfis. 140; Dienstag Bund der technischen Angestellten und Beamten. Seute 7 1hr 50 it glteber.. 7 uhe Giboft, Lutfen Theater- Feftfäle, Reichenberger Str 34; Mittwoch 7 Uhr Nordost, Rum Königetor, Neue Königftr. 1.- 7 Uhr Generalversammlung ber Orishauptverwaltung Groß- Berlin im großen Saal bes Nordischen Sofes,
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Der Kohlensyndikatsvertrag.
Nachdem am 25. März die Unternehmer des Ruhrreviers zu einer Einigung über die Fassung des neuen Synditatsver trages gefommen waren, mußte der Reichsfohlenrat den Bertrag genehmigen, wenn er am 1. April Geltung erlangen follte. Diese Genehmigung ist nicht erteilt worden, sondern der bisherige Bertrag behält vorläufig bis zum 30. April seine Gültigkeit. Einmal ist im Großen Ausschuß des Reichstohlenrats noch feine Einigung über die Frage der Zustimmung erzielt worden, außerdem sind von seiten des Reichswirtschaftsministers, sowie des Reichstohlenverbandes und des Reichstohlenfommissars schwere Bedenten erhoben worden.
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