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Gewerkschaftsbewegung

Prinzipielles zur Lehrlingsfrage.

Ein Kapitel über Tyrannei.

Borliegen eines Tatsachenirrtums folgte und eben. Entschließung angenommen: Der erweiterte Beirat des falls annahm, daß es sich nicht um einen reinen Rechtsirrtum, son- DMV. stimmt den Maßnahmen durchaus zu, die der Borstand mit bern um einen Tatsachenirrtum handle. den Verbandsfunktionären und Vertretern der Streifenden im Kampf der süddeutschen Metallarbeiter getroffen hat und versichert den Kämpfenden erneut seine volle Solidarität und nach­Eine prinzipielle Entscheidung betreffend die Entlohnung der Die Berliner Privat Telefon- Gesellschaft hat haltige Unterstützung. Anerkennend den Beschluß des Ausschusses Lehrlinge wurde durch den Schlichtungsausschuß in Oldenburg einen Umlauf( Nr. 270) unter den Angestellten zirkulieren lassen, des ADGB. , der in seiner finanziellen Auswirkung den Streifenden gefällt. Im Bezirk Einswarden- Nordenham richtete die den wir seiner Schönheit halber im vollen Wortlaut bringen müssen: neben der durch die Mittel des DMV. gesicherten statutarischen Verwaltungsstelle des Metallarbeiterverbandes an den Arbeitgeber­verein des Metallgewerbes die Forderung auf Erhöhung der Lehrling slöhne. Dieser lehnte die Forderung kurzerhand mit der Begründung ab, daß die Organisation der Arbeiter für die Lehrlinge nicht zuständig sei, sondern daß hier einzig und allein der beim Antritt des Lehrverhältnisses abgeschlossene Die Geschäftsleitung drückt ihr höchstes Mißfallen über der süddeutschen Metallarbeiter einen erfolgreichen Abschuß zu sichern. Privatvertrag gültig sei. Der Metallarbeiterverband rief den Schlichtungsausschuß an und dieser entschied im Sinne der dieses Berhalten aus und hatte in Erwägung gezogen, von ihren Alle zur Durchführung und unterstützung des Kampfes notwendigen Maßnahmen sind durchzuführen nach den Anweisungen der Zentral­Forderung. Da die Unternehmer den Schiedsspruch nicht aner- gesetzlichen Rechten gegen dieses Verhalten Gebrauch zu machen. fannten, wurde der Demobilmachungskommissar ange: Tyrannei ihrer Angestellten in dieser Form nären im Land." Die Geschäftsleitung ist nicht willens, sich die streifleitung, dem Vorstand des DMV. und den Verbandsfunktio­rufen, der den Schiedsspruch als zu recht ergangen ferner gefallen zu lassen. Wenn die Angestellten es bezeichnete. Er erklärte weiter in einer sehr ausführlichen Begrün- noch einmal unternehmen, ohne daß ein gesetzlicher Feiertag Der Freiheit" zur Aufklärung. dung, daß nach Entscheidungen des Reichsarbeits­porliegt, geschlossen der Arbeit fern zu bleiben, so wird die Ge Die Freiheit" beklagt sich in ihrer heutigen Morgenausgabe ministers auch Lehrlinge unter Tarifabmachungen schäftsleitung unter allen Umständen als Antwort darauf die jo darüber, daß der Vorwärts" über die 17. Tagung des Aus­fallen fönnen und daß die anfänglich zwischen dem Meister fortige Entlassung sämtlicher Angestellten aussprechen. schusses des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes am Montag und den Lehrlingen bzw. deren Eltern vereinbarte Ent­Die Angestellten dürfen auch nicht erwarten, daß sie je wieder abend einen Bericht gebracht hat, obwohl die Verhandlungen lohnung den veränderten wirtschaftlichen Ber­hältnissen entsprechend durch den Schlichtungsausschuß abge werden, da man in rücksichtslosester Weise gegen die Natur seien. Sie macht den Vorschlag, der gesamten sozialisti von der Geschäftsleitung irgendwelches Entgegenkommen finden des Bundesausschusses nach ihren Informationen interner ändert werden kann. Aus dieser Entscheidung ergibt sich, daß Geschäftsleitung vorzugehen unternommen hat. schen Presse vom ADGB . einen gleichlautenden Bericht zugehen zu es durchaus im Rahmen des Erreichbaren liegt, wenn jeweils bei der Neuregelung der Gehilfenlöhne auch eine solche für die Lehrlinge urteilen, als in ganz Berlin seitens der Angestellten gearbeitet tungen erübrigen". Das Verhalten der Angestellten ist um so mehr zu verlassen, so daß sich eigene Berichte der einzelnen sozialistischen Zei­mit angestrebt wird. wurde. Selbst die sonst ihre eigenen Wege gehenden Straßen. Die Freiheit" rennt damit offene Türen ein. Das fommt da bahner hatten, dem Wunsche der Stadtverwaltung entsprechend, von, wenn fachkundige Redakteure anderen Play machen müssen, die ihre gewohnte Tätigkeit ausgeübt Fahrgelegenheit war reichlich für ihr Amt mehr Radikalismus mitbringen, denen dafür aber ge­vorhanden, die Angestellten hatten die Möglichkeit, auf ihre Arbeits- wiffe andere notwendige Eigenschaften fehlen. Die neue Freiheit" stelle zu fommen, aber sie haben es vorgezogen, fich mit Redaktion möge uns daher in diesem Falle eine Aufklärung ge­den radikalsten Elementen der Arbeiterschaft statten. Die Berhandlungen des Bundesausschusses find tatsächlich identisch zu erklären. gleich allen Verhandlungen derartiger Körperschaften interner Natur. Eine solche Angestelltenschaft übersieht vollständig, daß auch sie Der Bundesausschuß gibt seit vielen Jahren der Arbeiterpresse einen Pflichten ihrer Geschäftsleitung gegenüber hat, die den berechtigten gleichlautenden Bericht über seine Berhandlungen, der lediglich durch Intereffen der Angestelltenschaft stets entgegengekommen ist. ,, Gewerkschaftlichen. Nachrichtendienst" Berlin , den 2. Mai 1922. ADGB. verbreitet wird. Berliner Privat- Telefon- Gesellschaft gez. Hamburger."

Die Angestellten unseres Betriebes haben es für gut befunden, Streifunterstüßung einen besonderen Zuschuß gewährleistet, seht der am 1. Mai der Arbeit fern zu bleiben und diesen Ent- erweiterte Beirat als selbstverständlich voraus, daß sämtlich e schluß im letzten Moment am Sonnabend der Geschäftsleitung mit Verbandsmitglieder im Reich den vom Vorstand aus­zuteilen, ohne daß dieser die Möglichkeit gegeben war, gegen geschriebenen Extra beitrag restlos entrichten und darüber hin­diese Maßnahme Stellung zu nehmen. aus in solidarischer Handlung alles Notwendige tun, um den Kampf

Ein Nachspiel zum Eisenbahnerstreik. Das Schöffengericht in Neiße hatte den Zugführer Ulbrich, den Borsigenden der dortigen Ortsgruppe der Reichsgewerkschaft der Eisenbahner, auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Februar 1922, betr. Berbot der Arbeitsniederlegung von Beamten der Reichsbahn, zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt. Am 5. Mai hatte sich bie Straftammer in Neiße als Berufungsinstanz mit der Angelegenheit zu befassen. 1. hatte in der von ihm als Vorsitzenden geleiteten Bersammlung der Eisenbahnbeamten erflärt, daß mit Rücksicht auf die Verordnung über einen Streit nicht ver­handelt werden könne. Während des Referats über die Gehalts­verhältnisse wurde ihm ein Brief aus Breslau überreicht, worin die bortige Reichsgewerkschaft mitteilte, daß am 1. Februar der Streit beginne und damit die Ortsverwaltung Reiße an ihre gewerkschaft­lichen Pflichten erinnert werde. Auf das Verlangen der Bersammel­ten hat 1. den Brief verlesen, worauf die Mitglieder forderten, daß eine Abstimmung über ihre Beteiligung am Streit vorgenommen werde. 11. hat diese Abstimmung geleitet. In der Berlesung des Schreibens und der Leitung der Abstimmung wurde ein Verstoß gegen§ 1 der Verordnung des Reichspräsidenten erblidt.

lautet:

Die Antwort der Angestellten

des

den

des

Der Vorwärts" erhielt die letzte Ausgabe des Gewerkschaft lichen Nachrichtendienstes" mit den Bericht, über die Tagung vom 2. und 3. Mai am Montag, den 8. Mai. Der Freiheit"-Redaktion wird der ,, Nachrichtendienst" zur gleichen Zeit durch die Post über­mittelt wie der Vorwäris"-Redaktion. Von einer Bevorzugung des Vorwärts" kann also nicht die Rede sein.

Lohnbewegung der Kinovorführer.

" Die am Freitag, den 5. Mai versammelten Angestellten der Haupt- und Bezirksstellen der Berliner Privat- Telefon- Gesellschaft haben von dem an alle Angestellten gerichteten Umlaufschreiben der Direktion Nr. 270 Kenntnis genommen und stellen mit Be friedigung fest, daß alle Angestellten dem Beschluß, Die Kinovorführer forderten eine Lohnzulage pon 30 Proz. Die der Betriebsversammlung vom Freitag, den 27. April, folgend, ge- Arbeitgeber verhandeln zwar, verschleppen jedoch die schlossen am 1. Mai der Arbeit ferngeblieben sind. Verhandlungen, indem sie Vertreter dazu entsenden, denen sie feine Die gesamten Angestellten haben dadurch bewiesen, daß sie ge- Bollmacht geben. In der letzten Versammlung der Vorführer machte willt sind, die Forderungen für den Bölkerfrieden, den diese Verschleppungstattit böses slut. Sie sind ent Act stundentag, den Ausbau der sozialen Gefeß- schloffen, alle gewerkschaftlichen Kampfmittel anzuwenden, um gebung und die Stärkung Gewerkschafts - ihre Forderung durchzusetzen. gedankens, die vom AFA- Bund und ADGB. aufgestellt worden Die Kinobefizer, die im letzten Winter ein Bombengeschäft find, zu ihren eigenen zu machen. machten, sollen beabsichtigen, sich in den Soramermonaten von ihren Die Angestellten werden sich auch für die Folge nicht Strapazen zu erholen und im Juni, Juli und August ihre durch Rundschreiben der Direktion in ihrem freien Entschließungs- Theater zu schließen. Dagegen wäre an sich nichts zu sagen, recht behindern lassen." doch was machen die Angestellten unterdessen, wo­Hätte die Direktion der Berliner Privat- Telefon- Gesell- pon sollen fie leben? Diese Frage scheint zwar den Kinobesitzern schaft auch nur ein wenig mehr soziales Verständnis fein Kopfzerbrechen zu machen, um so mehr natürlich dem Personal. und eine Ahnung von der Bedeutung der Maifeier gerade für den Für solche Fälle muß doch eine beiderseitige Regelung getroffen besonneneren Teil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerschaft, werden. Geschieht das nicht, müssen die Kinoporführer ihre dann konnte sie die Beteiligung ihrer Angestellten an der Maifeier Interessen verfechten, wobei fie auf die Solidarität der unmöglich als eine unfreundlichkeit gegen sich und die Gesellschaft organisierten Arbeiter- und Angestelltenschaft rechnen. auffaffen. Sie hätte sich dann ihren recht vornovember AfA- Funktionäre der Gesundheitsindustrie. Donnerstag% 28 Uhr im Emp. lichen Umlauf erspart und die Antwort darauf, fangsraum des Butab, Berlin 9. 52, Werftstr. 7, AfA- Funktionärversamm­die in ihrer ruhigen, fachlichen Entschiedenheit der Direktion hoffent- lung, zu der pünktliches Erscheinen unbedingt erforderlich iſt. Berband der Gemeinde und Staatsarbeiter. Branche Bart, Friedhof und lich zum Bewußtsein bringt, daß nicht die Angestelltenschaft, Siebelung: Freitag Uhr bei Boeker, Berlin D., Weberstr. 17, Delegierten­sondern sie selber einen Fehler begangen hat. versammlung. Bericht vom Krantentassenausschuß. Manteltarif betr. Zeit­verträge. Jeder Betrieb ist verpflichtet, einen Kollegen zu entsenden.- Die Branchenleitung.

"

In der Berufungsinstanz bestritt R.-A. Walter Heyn als Syn­dikus der Fachgewerkschaft II das Vorliegen des Anreizens zum Streit und bekämpfte die Berordnung des Reichspräsidenten als ungültig. Der Berteidiger stützte sich in diesem Punkte auf das von Professor Dr. Singheimer und auf ein von R.-A. Bahn abge­gebenes Rechtsgutachten und führte im übrigen aus: Im Jahre 1920, als bereits einmal eine Teuerungsaftion begonnen habe, feien alle, auch die höheren Beamten mit juristischer Bildung, bereit gewesen, in den Streit einzutreten; sie hätten Streifgelder gesammelt und an die Reichsgewertschaft abgeführt. Bon teiner Seite seien damals Bedenken dagegen laut geworden. Ganz allgemein habe jedermann in der Reichsgewerkschaft geglaubt, daß durch die Verfassung ein Streifrecht auch den Beamten gegeben worden sei. Ein Irrtum in Dieser Beziehung sei begreiflich, nicht nur ein Rechts irrtum, fon­dern ein Irrtum über eine Tatsache, der nach§ 59 StGB. die Bestrafung ausschließe. Dieser Paragraph müffe den Angeklagten 3.gute kommen, denn er sei nicht ehva nur über die Auslegung der be tehenden Gefeße im unflaren gemelen, wohl aber über die Grund­redne, melche in der Reichsverfassung niedergelegt seien. Die Straffammer verwarf den Einwand der Rechts­ungültigkeit und hielt ein Streifrecht für die Be= amten nicht gegeben, bo Bereinigungsfreiheit nicht gleich­berechtigt mit Streifrecht sei. Das Gericht tam dennoch zu einem Der erweiterte Beirat des Metallarbeiterverbandes tagte am acigen: Th. Glode, Berlin . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Freisprach, da es den Ausführungen des Verteidigers über das| 7. Mai im Gewerkschaftshaus in Berlin . Einstimmig wurde folgende Borwärts- Buchbrüderei u. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co Berlin, Lindenſtr. 3.

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