bemonstrieren, daß die Pistole nicht geladen war. Tatsächlicht war die Pistole scharf geladen, die im Lauf steckende Batrone war ein sogenannter Versager. Als dann aber F. im Scherz auf den Arbeiter Otto Roloff anlegte und zum soundsovieltenmal abdrückte, frachte der Schuß, und R. sant, ins Herz getroffen, tot zu Boden. Bor Gericht machte Rechtsanwalt Alfred Grün als strafmildernd geltend, daß die Fahrlässig= keit des Angeklagten durch ein eigenartiges Spiel des Zufalls zu einer nicht besonders schweren geworden sei, da er der bestimmten Meinung sein konnte, daß die Waffe nicht geladen war. Das Gericht ließ auch Milde walten, indem es gleichzeitig schon als Fahr läffigkeit ansah, wenn jemand überhaupt eine Waffe auf einen anderen Menschen anlege, und erfannte auf 6 Monate Gefängnis.
Der Zehnjährige als Detektiv.
Killinger weiß von nichts.
( Fortsetzung aus der Abendausgabe.)
Unterrichtung damit, daß er allgemeine Anweisung gegeben hätte,
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Am
Der Killinger- Prozeß in Offenburg wird durch ganz besondere Sachen der Organisation nicht allein in unbenugten Privat Sicherheitsvorkehrungen gegen einen Berfuch zur Entführung wohnungen zu laffen. Am darauffolgenden Dienstag feien des Angeklagten geschützt. Es haben sich, wie die" Bossische Schulz und Tillessen abermals zu Killinger gekommen, um ihm die Zeitung" berichtet, Anzeichen für solche Pläne ergeben; der gewesene Aenderung ihrer Abficht mitzuteilen. Sie baten um acht Lage Urfiziersbiener(„ Bursche") des Killinger hat mit einem Unbekannten laub nach Lindau am Bodensee . Den genauen Zeitpunkt der Abfich wochenlang in Offenburg und Oppenau aufgehalten, aus welcher reise weiß der Angeklagte nicht. Ebensowenig sei ihm bekannt, wo Kasse das Geld dazu stammte, ist nicht ermittelt. das Gepäck war, ehe es in feine Wohnung gebracht wurde. Einmal hat er ausgeplaudert, daß ein Deutsch Engländer 74 000 m. auf die 9. September reiste dann Tillessen ab. Die Koffer waren bereits Befreiung Killingers gesetzt habe, doch soll das nach seiner späteren gepackt und in das von Killinger herbeigeschaffte Auto gebracht. Angabe nur Suffronommisterei gewesen sein. Bei diesem Zusammentreffen hat Schulz. von seiner Reise nichts er= zählt. Auch von Tillessen wurde nicht gesprochen. Nach der Behauptung des Angeklagten hat er fcherzhafterweise zu Schulz wegen dessen Narbe am Ohr gesagt: „ Du bist ja so gezeichnet wie der, den sie suchen wegen des Mordes an Erzberger ." habe er nicht gehabt, obwohl er auch die Narbe fannte. Den Gedanken, daß Schulz und Tillessen die Mörder sein könnten, Freundin der beiden des Mordes Verdächtigten, Fräulein Baula Ostertun- Spandau, hielt sich Ende Auguft im Gebirge auf und fandte ein Telegramm an die beiden, das am 1. September 11 Uhr 15 Minuten nachts in München eintraf. Schulz und Tillessen sandten bereits um 12,15 Uhr ein Telegramm zurück mit folgendem Text: | ,, Rönnen nicht an Bahn kommen, weil beide heute abreisen." Auf Antrag des Staatsanwalts werden dann Münchener Blätter verlesen, die am 1. September erschienen sind und Mitteilungen darüber enthalten, daß man Spuren der Mörder entdeckt habe. Ferner wird der Brief Schulz' und Lillefsens vom 3. Dttober 1921 an die Staatsanwaltschaft verlesen, in dem sie es so darstellen, als ob sie lediglich verpflichtet wären, die Spuren des tatsächlichen Mörders zu verde den. Der Angeflagte gibt zu, daß die Organifation C in München sich„ Bayerische Holzverwertungsgesellschaft" genannt habe.
Eine gefährliche Schwindlerin, die schon wiederholt die Unter den 87 geladenen Beugen befinden sich die Frau ErzDeffentlichkeit beschäftigte und feit geraumer Zeit wieder ihr Unbergers, der Reichstagsabgeordnete Diek und der Bruder des flüchtiwesen trieb, ist jetzt durch die Ausdauer eines zehnjährigen Berliner gen Tillessen . Als Beweisstücke liegen dem Gericht vor: die Schädel Jungen unschädlich gemacht worden. Eine 29 Jahre alte Elie becke Erzbergers, die zwei Schüsse aufweist, die durchschoffene Joppe Brud aus Pankow betrieb schon seit Jahren die Spezialität, des Toten, Patronen, Kugeln und weitere Fundstücke vom Tatort. Kinder, die von ihren Eltern zu Besorgungen ausgeschickt wurden, an sich zu locken und ihnen das Geld, für das sie einkaufen sollten, den Saal geführt. Die Bedeckung nimmt hinter Killinger auf der Kurz vor 9 Uhr wird der Angeklagte von zwei Gendarmen in oder zur Besorgung übergebene Sachen abzuschwindeln. Son Anklagebant Blag. 3unächst gibt der Borsitzende folgende Erlange wurde sie wieder vergeblich gesucht. Ihren Eltern war fie, flärung ab: twie auch früher immer, wieder davongelaufen. Jezt nahm sie wieder einem zehnjährigen Knaben für 30000 M. Waren ab, die er im Auftrage feiner Mutter austragen sollte. Als der Junge merkte, daß er beschwindelt worden war, ging er nicht nur gleich zur Polizei, sondern machte sich sofort selbst auf den Weg. um die Betrügerin zu ermitteln. Zwei Tage lang war er von früh morgens bis spät abends auf den Beinen. Gestern endlich befam er die Gesuchte auf der Straße zu Gesicht und ließ sie fofort festnehmen. Durch diese schnelle Festnahme ermöglichte er es auch noch der Kriminalpolizei, die dem Knaben abgeschwindelten Waren ausfindig zu machen und der Mutter zurückzugeben.
Gefährdete Wälder.
Einer Auslaffung des amtlichen Preußischen Pressedienstes entnehmen wir das Folgende:
Der Prozeß, den wir hier verhandeln, hat einen politi schen Beigeschmad. Der verstorbene Reichstagsabgeordnete Erz berger war eine Persönlichkeit, die im öffentlichen Leben stand und als solche teils Anerkennung, teils Widerspruch erfuhr. Wir alle, die wir politisch denken, haben wohl zu Erzberger eine bestimmte Stellung eingenommen, und bei Begehung der Tat auch darüber nachgedacht, ob die öffentliche Meinung dadurch günftig oder un günstig beeinflußt werden würde. Solche Erwägungen müssen wir hier zurückstellen. Wir haben hier zu prüfen, ob Schulz und Tillessen Erzberger ermordet haben oder nicht, und ob Rillinger Beihilfe geleistet hat. Diese Frage hat mit politischer Gesinnung nichts zu tun. Wir haben lediglich die Wahrheit zu suchen. Wir wollen uns hüten, während der Verhandlung eine voreilige Meinung über die Schuld des Angeklagten zu fassen oder voreilige Meinungsäußerungen zu hören, geschweige denn auf Einflüsterungen, die uns für oder gegen den Angeklagten einnehmen sollen. Ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, fönnen wir erst am Ende der Verhandlung feststellen. Deshalb empfehle ich volle Zurückhaltung in der Sache. Hierauf wird in die
die Geheimorganisation C
Eine
Es ergibt sich in der Verhandlung, daß der Zwed der Geheimorganisation die Bekämpfung der Weimarer Verfassung war. Schulz hat am 9. September 1921 dem Angeklagten mitgeteilt, daß er aus der Zentrale der Organisation austreten wolle, da ihm in Lindau eine lohnende Stellung beschafft worden sei. Er wolle gleich weiterreisen, Killinger möge ihm beim Transport des Gepäcks zum Bahnhof behilflich sein. Als der Angeklagte in Schulz' Wohnung eintraf, waren die Koffer bereits gepadt.
Zeugenvernehmung.
" Die in legter Zeit in der Tagespreffe veröffentlichten Proteste. gegen die Abholzungen in der Umgegend von Berlin und die damit häufig verbundenen Angriffe gegen das Landwirt schaftsministerium und die Staatsforstverwal tung lassen erkennen, daß über die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Waldwirtschaft und der Walderhaltung in der näheren Umgebung von Berlin . vielfache Unflarheit besteht. Es scheint vor Vernehmung des Angeklagten Am Nachmittag verliest der Borsigende einen Brief Schulz' an allem noch nicht ausreichend bekannt zu sein, daß der weitaus größte eingetreten, der zunächst eine ausführliche Schilderung seines Lebens- feine Mutter mit der Aufforderung, seine und Tillessens Koffer an Teil des im Umkreis von etwa 20 bis 25 Kilometer um Berlin laufs gibt. Killinger ist Berufsoffizier der Marine geweien; er be- Rillinger zu senden, auch seine Post; er werde ihr Geld senden liegenden Waldes im Jahre 1914 dem damaligen 3 we verband tont, daß er mit Schulz und Tillessen nie freundschaftlichen Verkehr und ihr auch fernerhin mehr finanzielle Unterstützung leisten, er Berlin ( jekt Groß- Berlin) mit der Bestimmung verkauft worden gepflogen habe. Nach der Rückkehr von Scapa Flow gefiel es stehe fich jest fehr gut. Da augenblicklich Landtagswahlen ist, dieses große Waldgebiet im ganzen rund 40000 morgen- ihm in der Marine nicht mehr, er trat der Ehrhardt- Brigade feien, solle sie deutschnational wählen. Er verstehe sich auf die Politik, dauernd als Wald zu bewirtschaften und zu erhalten. bei und wirkte eifrig bei der Niederfämpfung der Räteregierung in und sie könne ihm vertrauen. Der Staatsforstverwaltung sind seinerzeit nur am Braunschweig mit, nahm am Rapp- Butsch teil und kam danach Die Deutschnationalen feien die richtige Partei, Rande dieses sogenannten Dauerwaldgebietes fleine Abspliffe wieder in die Marine der Republif! Er war dann in Oberschlesien , während die Demokraten die Judenpartei feien. Zum Schluffe verblieben, die, soweit es etwa erforderlich werden sollte, alimählich in Berlin und anderen Orten bei der Niederringung von Streifs bittet Schulz sein Mutter, Briefe an Killinger nicht mit seinem der baulichen Erschließung dienen sollten. Bon diesen Restflächen und Unruhen tätig. Im Herbst 1919 trat Schulz in seine Gruppe Namen Schulz" zu versehen.- find nun etwa 2500 Morgen nach längeren Berhandlungen in ein. Tillessen will der Angeklagte erst später fennengelernt haben. wisse nichts von der Sache. Angell. Killinger erflärt, er ben Jahren 1919/1920 bem ohnungsverband Groß- Ueber Berlin bzw. den gemeinnüßigen Wohnungsfürsorgegesellschaften Märkische Heimstätte und Nieder barnim für Kleinsiedlungen in günstiger Berkehrslage zu einem äußert sich v. Killinger: Die Organisation C ist entstanden aus den sehr billigen Preise verlauft worden, um die Kleinsiedlungen zu fördern. In den Bertrag wurde auf wiederholtes dringendes Bitten der Wohnungsfürsorgegesellschaften entgegen den schweren Bedenken der Forstverwaltung die Bestimmung aufgenommen, daß den Gefellschaften ein aufrecht auf das aufstehende Holz zu den damaligen Breisen bis zum 31. März 1922 ein geräumt werden solle. Dieses Berlangen wurde von den Gefellschaften vor allem damit begründet, daß der größte Teil des Holzes fofort für die Siedlungen zwedent fprechend verwendet und so eine erhebliche Vereinfachung und Berbilligung des Wohnungsfürsorgeunternehmens erzielt werden fönne, im übrigen müsse auch ein Teil des Holzes wenigstens zunächst in den Gärten, an den Straßen, Blähen usw. stehen bleiben. Die Rahlschläge im Norden Berlins , über die in letzter Zeit mehrfach in den Zeitungen geschrieben worden ist, sind von einer Wohnungsfürsorgegesellschaft ausgeführt worden auf Flächen, die ihr feinerzeit verfauft sind und auf die die Staatsforstverwaltung einen Einfluß nicht mehr auszuüben vermag. Von einer völligen Waldvernichtung im Norden Berlins , wie hin und wieder geschrieben wurde, kann nicht die Rede sein. Es handelt sich um verhältnismäßig schmale Randstreifen, die zur allmählichen. Erschließung und Bebauung vorgesehen waren."
Beitfreiwilligen Organisationen. Sie umfaßte etwa 400-500 Mitglieder. Ihr Zwed war, gegen unberechtigte tommu nistische Streits aufzutreten. An der Spitze stand Kapitänleutnant Ehrhardt, der sich flüchtig im Auslande aufhält. Die Organisation zerfiel in vier Abteilungen: Abteilung A allgemeinen und Nach richtenteil, Abteilung B militärische Aufgaben, militärischen Antnüpfungen mit anderen Truppen und Versorgung der Truppe mit Nachrichtenmaterial, Abteilung C politische oder Presseabteilung, Abteilung Z allgemeine Berwaltung, besonders Kassengeschäfte. Die gesamte Organisation nannte sich eine G- Organisation, was, wie Rillinger mitteilte, Geheimorganisation bedeutet. Mitglied fonnte nur werden, wer drei Bürgen beibrachte, die bestätigten, daß der Betreffende einwandfreier Deutscher ist. Jedes Mitglied mußte fich zu unbedingtem Gehorsam verpflichten. Paragraph 7 des Statuts bestimmte, daß Juden und jeder Fremdrassige ausgeschlossen. find. Die Mitgliedschaft wurde als beendet betrachtet, wenn der Betreffende die Gehorsamspflicht verletzte. Weiter bestimmt das Statut:
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Der Angeklagte sagt, daß hier Vergüter an der Organisation gemeint feien, nicht solche Leute, die von der Organisation als Verräter des Baterlandes bezeichnet würden. Killinger hatte 2000 M. MonatsDiese und ähnliche amtliche Erklärungen fagen der Berliner gehalt, Schulz 1200 M. und Tillessen 1700 M. Der Angeklagte geBevölkerung nichts sonderlich Neues. Die Bevölkerung weiß selber steht, daß in den Kreisen der Organisation über Erzberger gesprochen ganz gut, daß Groß- Berlin über einen Dauerwald verfügt; fie weiß Borwürfe wegen der Unterzeichnung des Waffenstillstandes für un worden ist. Er selbst hält die gegen den Ermordeten erhobenen eber ebenso gut, wie man im Laufe der Jahre den Grunewald berechtigt, weil nichts anderes übrig geblieben fei ..abgeknabbert" hat, wie zwischen Treptow und Grünau der Wald vollkommen verschwunden ist, wie die Wuhlheide immer als zu unterzeichnen, nachdem der Infanterist sein Gewehr weg fleiner wird. Und wer jetzt nach dem Norden Berlins geht und sich geworfen und der Kanonier seine Kanone verlassen hatte. Dagegen wirft auch Killinger Erzberger vor, für die Unterzeichnung der Be die abgeholzten Abspliffe" bei Tegel und die niedergeschlagenen Stimmungen von Versailles eingetreten zu sein. Bon gewaltsamer Frohnau ansieht, der wird uns zustimmen, wenn wir sagen, daß trog aller amtlichen Erflärungen die schärfste Aufmerksamkeit der Bevölkerung auch weiterhin dringenderforderlich ist. 80-100jährige Brachtbäume, die man niedergeschlagen hat, werden durch keine Erklärung lebendig.
Die Mietsteigerung ab 1. Oktober.
Beseitigung Erzbergers will er nichts gehört haben, ebensowenig, obwohl er in der Leitung der Geheimorganisation tätig war, von welchen Personen die Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Betannt ist ihm aber, daß die Kreise der
Dann
Zeuge Reichstagsabg. Diez gibt eine Darstellung der Borgänge, angefangen von dem Zusammentreffen mit Erzberger bis zu der blutigen Tat. Er sei am Tage vor dem Morde in Griesbach eingetroffen. Am Morgen des Mordtages habe er einen Spaziergang mit Erzberger gemacht. Auf diesem Wege seien ihnen zwei junge Leute begegnet, an denen sie teilnamlos vorübergingen. Ihr Weg habe sie bis zum Brandeder Häusle geführt, wo sie die Aussicht genossen. Die zwei jungen Leute seien ihnen dann aus dem Geficht gekommen. Sie hätten aber sehr bald die Ueberzeugung gehabt, daß die beiden wieder hinter ihnen seien. Jedoch habe er geglaubt, daß sie in der gleichen Absicht an die gleiche Stelle gefommen feien wie sie selbst. Ich machte plötzlich die Wahrnehmung, daß die beiden nach Erzbergers Stirn Revolverläufe richteten und schoffen. Sie haben beide von vorn geschossen. Dieser Moment hat gewisse Einzelheiten der Erinnerung in mir gelöscht. Wir beide hatten Regenschirme bei uns. Ich erinnere mich, daß ich mit meinem Regenschirm dreinschlug und dabei einen Schuß abbetam. bin ich zu Boden gestürzt. Ich habe dann noch weiter Schüsse gehört, hatte aber das Gefühl, daß es weiter entfernt war. Wie lange ich aufstehen. Das erite, was ich jah, war eine große Blutspur, die ich am Boden gelegen habe, weiß ich nicht. Nach einiger Zeit fonnte bis an die Böschung führte. Als ich dort hinging, sah ich tief unten am Abhang Erzberger liegen. Ich ging einen fleinen Fußpfad hinunter zu ihm und sah, daß er tot war. An der Leiche wurde ich von einem Gefühl der Angst überfallen. Ich suchte nach Menunterrichtete sie und bat fie, mich zu begleiten. Im Kurhause ging schen, um Hilfe zu holen. Unterwegs bgegnete ich einer Dame, ich sofort zum Pater Saeda. Er schickte dann gleich die Schwester, welche Frau Erzberger von dem Fall unterrichtete. durchdrang die Lunge und sitt mir noch im Körper. Ich habe sechs Wochen gelegen. Auf eine Frage des Staatsanwalts erklärt der Beuge, daß er die Täter noch gesehen habe, als er bei der Leiche stand. Die Täter hätten auf ihn herabgeschossen und seine Angst erhöht.
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Die Kugel
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Der Vorsitzende unterrichtet dann an der Hand von Kartenfrizzen die Geschworenen über die Situation und die Mordstelle. Bert.: Können Sie sich entfinnen, ob die beiden Ueberzieher an= Industrie und Landwirtschaft an der Geheimorganisation ein großes Intereffe hatten? Zeuge Diez: Mit Bestimmtheit fann ich das nicht sagen. hatten, weil sie sich zum Kampf gegen wilde Streits zur Verfügung Zeuge Landwirt Otto Tanther- Griesbach sagt aus, daß er mit stellte. dem Dienstknecht Huber im Walde Holz holte und dabei Schüsse Das Nachrichtenamt des Berliner Magistrats teilt folgendes mit: Anfangs August 1921 sind Schulz und Tillefsen nach den weite- hörte. Sie waren der Annahme, daß gewildert wurde. Als ich Nach§ 1 des Reichsmietengesetzes, das am 1. Juli d. Is. in Kraf: ren Aeußerungen des Angeklagten von München abgereift. Kil- auf die Höhe ging, hörte ich ein Geräusch, als wenn Rehe durchs tritt, fann sowohl der Vermieter wie der Mieter eines Ge- linger genehmigte einen mehrwöchigen Erholungsurlaub, weiß je Gebüsch sprangen. Als wir nach zwei Minuten auf die Straße bäudes oder Gebäudeteiles jederzeit dem anderen Vertragsteile gegen doch nicht, ob 3 oder 4 Wochen. Während der Urlaubszeit hat famen, fahen wir Blut und am Abhange einen Menschen liegen, über erflären, daß die Höhe des Mietzinses nach den Vorschriften Killinger von den beiden keine Poft erhalten, während andere Be von dem wir erst annahmen, daß er schliefe. Bei näherem Zusehen dieses Gesetzes berechnet werden soll. Die Erklärung, die schrift fannte von ihnen Karten befamen. Der Angeklagte begründet dies bemerkten wir, daß er tot war, und glaubten, daß es sich um SelbstI ich erfolgen muß, hat die Wirkung, daß die sogenannte gefeßliche damit, daß er nicht so freundschaftlich mit beiden verkehrt habe. Erst mord oder Raubmord handele. Wir sind dann fortgegangen, um Miete" von dem ersten Termin ab, für den die Kündigung nach am 28. August fand Killinger in seiner Wohnung einen von Hilfe zu holen. Unterwegs trafen wir zwei Arbeiter, die bereits § 565 BGB. zulässig sein würde, an die Stelle des vereinbarten Tillessen geschriebenen Zettel vor, in dem er aufgefordert wurde, von dem Morde wußten. Zeuge Dienstknecht Michael Huber aus Mietzinses tritt. Nach§ 565 BGB. ist die Wirksamkeit der Kündi in den Englischen Garten zu kommen. Dort habe eine ungezwungene Betersthal macht Aussagen, die sich im wesentlichen mit diesen Angung von dem Zeitraum abhängig, nach dem der Mietzins be Busammenkunft stattgefunden, wobei sich das Gespräch hauptsächlich gaben decken. messen ist. Ist der Mietzins nach Tagen bemessen, so ist die auf die Organisation konzentrierte. Von dem Morde an Erzberger Zeuge Rechtsanwalt Dr. Eiermann berichtet über den AugenKündigung an jedem Tage für den folgenden Tag zulässig. Ist der ist angeblich nur nebenbei gesprochen worden. Am Vormittag schein. Sachverständiger Bezirksarzt Dr. Sartori- Oberkirch beMietzins nach Wochen bemessen, so ist die Kündigung nur für den des 29. Auguſt( Montag) waren Schulz und Tillessen wieder in richtet ausführlich über den Befund der Sektion. Erzberger fei aufSchluß einer Kalenderwoche zulässig; sie hat spätestens am ersten Rillingers Bureau. Als er mittags nach Haufe tam, fand er zwei fallend gut genährt, allerdings sehr trant gewesen, so daß er Werktage der Woche zu erfolgen, ist der Mietzins nach Monaten Handtoffer vor seiner Wohnung. Obwohl er von ihnen nichts ge- bereits Todeskandidat in dem Augenblic war, als er ermordet bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Kalender mußt habe, stellte er die beiden Ledertaschen unter seinen Schreib- wurde. Erzbergers Schädel wurde durch zwei Schüsse vollkommen monates zulässig, und zwar muß sie spätestens am 15. d. Mts. erfolgen. In allen übrigen Fällen ist die Kündigung nur für ich. Die Wirtin habe ihrer Unzufriedenheit darüber Ausdrud ge- zertrümmert. Außerdem trafen ihn Schüsse in den Unterleib, einer geben, daß das Unterstellen solcher Reisetaschen öfter vorfam. Durch die Lunge und zwei Streifschüsse. Insgesamt sind acht den Schluß eines Kalenderpierteljahres zulässig, und Schulz und Tillessen sprachen noch am gleichen Tage in dem Bureau Schüsse abgegeben worden. So fonimt der Sachverständige zu dem zwar hat sie spätestens am britten Werftage des Vierteljahres zu er- Killingers vor, um ihn von der Abgabe der Koffer bei seiner Wirtin Urteil, daß Erzberger eines unnatürlichen Todes gestorben ist. folgen. Vermieter und Mieter sind also nach dem 30. Juni 1922 mitteilung zu machen, weil sie beabsichtigten, noch einige Tage ins Nach kurzer unerheblicher Vernehmung eines Polizeibeamten ohne Rücksicht darauf, ob und für welchen Zeitraum der Mietvertrag Gebirge zu fahren. Der Angeklagte begründet diese persönliche wird die Berhandlung auf Donnerstag vormittag 9 Uhr vertagt. noch läuft, in der Lage, ohne Mitwirkung des Mieteinigungsamtes von dem nächsten Termin cb. für den die Kündigung zuläffia fein würde, in den meisten Fällen also vom 1. August bzw. 1. Oktober Eine betrügerische Ausbeutung der Wohnungsnot lag einer An- in der sich die Wohnungsuchenden befinden, war die 1922 abbiegefeßliche Miete" in Wirksamkeit treten zu laffen. flage megen Betruges in mehreren Fällen zugrunde, die gestern die Tatsache, daß jeder einzelne fich sofort mit dem Angeklagten in Troß dieser durch das Reichsmietengesek nach dem 30. Juni 1922 10. Straffammer des Landgerichts I beschäftigte. Der Angeflagie, Berbindung fegte und ohne jede Bedenken Beträge bis zu 3000 mr. geschaffenen neuen Rechtslage hat der 1. Borsigende des Mieteini- Merkzeugdreher Scharnowski hatte unter Alusnugung der Not zahlte. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr gungsamtes mit Rücksicht auf die große Anzahl der vorliegenden lage wohnungsfuchender Berfonen auf folgende Weife längere Seit Gefängnis. Die Etraffammer ermäßigte aber, da sich ergab, daß Er schrieb an Woh die treibende Kraft ein gemisfer Petersen war, das Urteil auf Anträge, durch einftmeilige Anordnung deninigen Bermietern, die hindurch sich die Taschen zu füllen vermocht. bei einer Kündigungsfrist von wenigstens 3 Monaten die 3ustim nungssuchende, die inseriert hatten, daß er infcige seiner Be 9 Monate Gefängnis und billigte dem Angeklagten auch Straf mng zur Kündigung zwecks Mietsteigerung zum 1. Otober ziehungen zu den Wohnungsinspettionen in der aussetzung zu, wenn er zur Wiedergutmachung des Schadens binnen 1922 beantragt haben, die Zustimmung durch Bekanntmachung im Bage fei, gegen eine gemiffe Bezahlung eine Wohnung zu ver- einer bestimmten Frist eine vom Gericht noch festzusehende Buße Gemeindeblatt vom 11. d. Mts. erteilt. schaffen. Charakteristisch für die ungeheure Bedrängnis, bezahle.