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folgenden Tage, dem 24. Mai. Der als Zeuge vernommene| bahn nach der Stadt Bergedorf , welche weniger als zwei Meilen jungen schwächlichen Personen genommen sein konnten, da die Gendarm Peters bekundete, kurz nach 11 Uhr in das Hilpert'sche von Hamburg entfernt ist, zu senden und zwar an eine Frau F. einzelnen Stücke meistens einen Zentner schwer seien. Das AufLofal gekommen zu sein, in welchem zahlreiche Gäste anwesend Von dieser Adresfatin holte dann der Kutscher des nach Geest - sammeln der Abfälle zwischen den Schienen sei zwar nicht erlaubt, warer. Der Beamte verlangte vom Wirth, er solle Feierabend hacht fahrenden Omnibus das Packet ab und übermittelte es dem doch aber stillschweigend geduldet worden. Die Abfälle wären bieten; dieser weigerte sich, weil es noch nicht 11 Uhr sei und Empfänger Putfarten. Das Landgericht nahm zwar an, daß übrigens für die Bahn werthlos und würden von Zeit zu Zeit wies übrigens nach, daß er mit polizeilicher Genehmigung objektiv eine Umgebung des Postregals vorliege, daß aber den zusammengefegt und als Unrath abgefahren. Auch ein anderer einen Statflub in seinem Lokale habe. Es gab noch Angeklagten feine Schuld treffe. Zwischen Putfarten und Mähl Belastungszeuge, der Schrankenschließer auf dem Bahnhose ein Renkontre zwischen Wirth und Gendarm, welches babe eine Geschäftsverbindung derart bestanden, daß Mähl sich Nauen , fonnte nur bekunden, daß er einmal einen Jungen mit einem besonderen Verfahren zu einer Beleidigungs- verpflichtet habe, die Waare, d. h. die Zeitungen in Hamburg zu einem fleinen Beutel Kohlen betroffen, welche er diesem abAnklage geführt hat, doch ist das auf 20 M. lautende Urtheil| liefern. Was also putsarken betreffs der Versendung der genommen und der Polizei übergeben habe. Der Bezichtigte, des Rixdorfer Schöffengerichts infolge der eingelegten Berufung Beitungen angeordnet hatte, dafür treffe Mähl feine welcher ebenfalls zu den Angeklagten gehörte, behauptete, daß Höchstens aber tönne Mähl für die er Der Gendarm Peters be- Verantwortung. noch nicht rechtskräftig geworden. die Kohlen von Fuhrleuten, denen Schnaps ges fundete noch, daß ihm von seinen Vorgesezten der Versendung nach Bergedorf verantwortlich gemacht werden. Diese holt, als Gegenleistung geschenkt erhalten habe. Auch diese Auftrag geworden sei, das Hilpert'sche Lofal aber verstoße nicht gegen das Poftregal, da Bergedorf keine zwei Behauptung fonnte nicht widerlegt werden. Bei einem solchen streng zu überwachen, weil der Verdacht bestand, daß Meilen von Hamburg entfernt sei. Auf die vom Staats- Ergebniß der Beweisaufnahme konnte der Staatsanwalt nur die in demselben häufig die Bierboytott Rommission anwalte eingelegte Revision hob heute das Reichsgericht das Freisprechung sämmtlicher Angeklagten beantragen. Der tage.( Ein wahrhaft schauerliches Verbrechen! D. R. ) Der Ver- Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Gerichtshof erkannte demgemäß. Daß die Angeklagten von dem theidiger, R.-A. Morris, legte besonderes Gewicht auf die Feststellung Es wurde ausgeführt, daß als Bestimmungsort der Zeitungen Lagerplay Kohlen entwendet hätten, sei nicht nachgewiesen und der Zeit, in welcher der Gendarm Feierabend verlangte. Derselbe Geesthacht anzusehen sei, daß der Angeklagte dies gewußt habe wenn sie die abgefallenen Stückchen aufsammelten, so tönnten sie gab an, er habe seine Uhr nach der Bahnuhr gestellt, während und daß er trotzdem die unzulässige Beförderung gestattet habe. dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden, da sie sich nicht der Angeklagte sich nach der Schuluhr gerichtet haben wollte. Bei diesen durch das Landgericht getroffenen Feststellungen er bewußt gewesen wären, daß sie sich dadurch strafbar gemacht Nach Aussage des Gendarmen gehe die Nixdorfer Nathhaus- Uhr scheine die Freisprechung nicht gerechtfertigt. hätten, zumal die Eisenbahn- Behörde stillschweigend damit ein felten einmal richtig, niemand könne sich danach; richten, später Die Kohle des Eisenbahnfiskus. Das Eisenbahn verstanden gewesen wäre. mußte der Gendarm zugeben, daß er sich nach der Pferde- Betriebsamt Berlin - Wittenberge hatte vor einigen Jahren auf bahn Uhr gerichtet habe. Auch diese hielt der Gerichtshof dem Bahnhof Nauen zur vorübergehenden Aufbewahrung eine nicht für eine maßgebende Uhr und da es in Rigdorf größere Menge Kohlen gelagert. Troß des Einspruchs demnach überhaupt nicht eine maßgebende des Bahnhofvorstehers wurde zum Lagerplatz ein Terrain der Sozialdemokrat, Zentral- Wochenblatt der sozialdemokratischen Bartet öffentliche Uhr giebt, so hielt es der Gerichtshof nicht neben der Landstraße, welche auch den Abladeweg für den Güterfür genügend aufgeklärt, ob wirklich eine Ueberschreitung der verkehr bildete und daher jedermann zugänglich war, gewählt. Polizeiftunde vorliege, weshalb in diesem Falle auf Aufhebung Die Wegschaffung der Kohlen zog sich in die Länge und als des ersten Urtheils und Freisprechung erkannt wurde. man nach drei Jahren endlich sich anschickte, dieselben nach der für sie definitiv bestimmten Lagerstätte zu bringen, war eingetreten, was man vorausgesehen hatte, von dem Vorrath war land.- im Werthe von 900 im Laufe der Zeit ein Quantum bis 1000 Mart verschwunden. Das Betriebsamt machte den Bahnhofs= Vorsteher für den Verlust verantwortlich Sozialpolitisches Zentralblatt, herausgegeben von Dr. Heinr. Braun Der letztere meldete
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Im Prozeß der dreihundert Nachtwächter gegen die Stadt Berlin stand am vergangenen Montag der erste Termin vor dem Landgericht an; es fam jedoch nicht zur Verhandlung, Kläger nicht sofort erklären fonnte. Sämmtlichen gekündigten und demgemäß auch ersatzpflichtig. da der Vertreter des Magistrats sich auf das Vorbringen der Nachwächtern ist übrigens von seiten des Magistrats ein gedrucktes Zirkular zugegangen, in welchem ihnen nahegelegt wird, lieber von der Klage abzustehen, da für sie doch nichts dabei herauskäme. Die Nachtwächter gedenken jedoch nicht, dieser Warnung zu folgen.
Eingelanfene Druckschriften.
Deutschlands ( Expedition in Berlin SW., Beuthstraße 2). Bu beziehen durch alle Zeitungsspediteure. Das Abonnement beträgt durch die Post oder in Berlin durch die Zeitungsspediteure pro Quartal 1,20 M. Kreuz band 1,80 M. Die Nr. 2 vom 10. Januar hat folgenden Inhalt: Wochenschau. ,, Aufforderung zum Verbrechen". Was lehrt uns der Zug der Zehntausend? Germinal. Parteinachrichten. Wie man uns behandelt. Vermischtes. Aus dem Reichstag . Zur Handlungsgehilfen Bewegung in DeutschDer Kongreß des holländischen Sozialistenbundes" im Haag. Gewerkschaftliches. Unabhängige und Anarchisten.
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( Carl Heymann's Verlag in Berlin , vierteljährlich 2,50 M.). Die soeben erschienene Nummer 15 hat u. a. folgenden Inhalt: Ein neues Sozialistengefeg. Von Rechtsanwalt Dr. A. Berthold.- Die Entwickelung der Die Konsumtrast der Berliner Bevölkerung. Bon Dr. Kar! Zhieß. Ergebnisse der letzten schweizerischen Bolkszählung. Bon Rechtsanwalt Erster Otto Lang. Beschäftigung von Arbeitslosen in England. nationaler Bergarbeiter- Kongreß in Effen.- Desterreichische Streifstatistit. Streit im englischen Baugewerbe. Der Ausstand unter den schottischen Grubenarbeitern. Evangelisch- sozialer Kursus. - Deutsche Schul- Gesezgebung im Jahre 1894. Bon Dr. Mar Quard.- Arbeitszeit in Indien . Zur Gefeßgebung über Einigungsämter in Australien .
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Briefkaffen der Redaktion.
die Sache der Polizeibehörde und diese stellte fest, daß von einer großen Anzahl ärmerer Leute täglich in der Nähe des Bahnhofes Kohlen aufgelesen worden waren. Gegen alle diese wurde Anzeige erstattet, und so standen deren gestern nicht weniger als 34 den ärmeren Voltstlassen angehörige EinGegen das Poftregal sollte der Expedient des Hamburger wohner Nauen 3 vor der 2. Strajtammer des Landgerichts II., Echo", Karl Wilhelm Mähl, sich vergangen haben. Er hatte sich um wegen des Verschwindens der Kohlen zur Verantwortung Deswegen am 7. September v. J. vor dem Landgericht Hamburg gezogen zu werden. Die Angeklagten waren halbwüchsige zu verantworten und wurde freigesprochen. Nach den Be 14 bis 15 jährige Jungen und Mädchen, welche die Kohlen ge= stimmungen des Postgesetzes sind alle mehr als eininal stohlen, und ferner deren Eltern, die durch den Verbrauch der Die wöchentlich erscheinenden politischen Zeitungen durch die selben sich der Hehlerei schuldig gemacht haben sollten. Poft zu befördern, ausgenommen innerhalb zweier Meilen im Angeklagten bestritten sämmtlich, von dem Lagerplay Kohlen Umkreise des Publikationsortes oder wenn sie durch expressen entwendet zu haben, sie gaben nur zu, daß sie die von den Boten befördert werden. Der Kolporteur Putfarten in dem Torfe Wagen herabgefallenen Reste, theilweise Grus, aufgefammelt Geesthacht , welches von Hamburg in der Luftlinie etwa 25 Kilo hätten, ohne zu wissen, daß sie sich dadurch eines Diebmeter entfernt ist, bezog eine Anzahl Exemplare des Echo" durch stahls schuldig machten. Diese Behauptung konnte durch die B. L. Eine Art Mädchengymnasium besteht im Westen die Post, bekam sie aber, dank der berühmten Eisenbahnpolitik, Beweisaufnahme nicht widerlegt werden. Der als Zeuge ver- Berlins . Vorsteherin Fräulein Helene Lange . die im Zeitalter des Verkehrs gang und gäbe, nach Aenderung nommene Bahnhofs- Inspektor vermochte nicht anzugeben, daß er Schriftfeuer, Kirchheim. Die Namen zu veröffentlichen des Fahrplanes bedeutend später als ehedem. Er veranlaßte auch nur einen der Angeklagten auf dem Kohlenplage gesehen, ist nicht angängig. Schriftsetzer dürften wissen, daß man deshalb den Angeklagten, das Zeitungspacket mittels der Eisen- habe, er war auch der Ansicht, daß die Kohlen von keinem der Manuskripte nur von einer Seite beschreibt.
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Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 8wei Buchstaben oder eine Bahl) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Eldorado. Die von Ihnen bezeichneten und alle ähnlichen rohen Redensarten sind unparlamentarisch. Bellée. Für Ruhm und Vaterland.
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und Umgegend!
Der Bier- Boykott ist beendet!
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Schon im Laufe desselben war seitens der dem Ring angehörenden Brauereien geplant worden, die wenigen Brauereien, welche in diesem Kampfe eine selbständige Stellung einnahmen, insbesondere die Münchener Brauhaus Aktien- Gesellschaft nach Beendigung desselben mit vereinten Kräften nach Möglichkeit zu erdrücken, einerseits, um Revanche zu üben, andererseits, um für den Fall eines neuen Boykotts völlig geschlossen dazustehen. Nunmehr wird diese Absicht mit allen Mitteln durchzuführen gesucht! Da man die Unmöglichkeit einsieht, die Qualität unseres Bieres zu bemängeln, hat man den Kampf damit eröffnet, daß unsere Kundschaft von seiten der Ringbrauereien mit Freibier förmlich überschüttet worden ist. Dieses Mittel hat sich als wirkungslos herausgestellt, da es sich auf die Dauer als für die Taschen der edlen Spender zu kostspielig erwies, und so hat man denn zu einem neuen Kampfesmittel gegriffen, das zunächst von der Aktiengesellschaft Böhmisches Brauhaus zur Anwendung gebracht wird und darin besteht, den Kunden des Münchener Brauhauses die Tonne Lagerbier mit einem Inhalt von 150-160 Litern, also weit über das übliche Maass hinausgehend, zum Preise von 20 Mark exkl. Spundgeld zu offeriren. Wir zweifeln von vornherein nicht daran, daß diese unsere Mittheilung dementirt werden wird und erklären deshalb heute schon, daß wir jedem Interessenten den Beweis der Richtigkeit derselben zu erbringen in der Lage sind. Der vorerwähnte Preis ist gleichbedeutend mit einem Preise von 15, Mark für die gewöhnliche Tonne. Natürlich sollen zu diesem Preise nur die bisherigen Kunden des Münchener Brauhauses bedient werden, während die übrige Kundschaft der betreffenden Brauerei den üblichen Preis von 20 Mark für die übliche Tonne weiter bezahlt.
Es ist unzweifelhaft, dass die A.-G. Böhmisches Brauhaus" lediglich beabsichtigt, unsere Kunden an sich zu reissen und nur so lange, als bis ihr dies gelungen sein sollte, diesen Ausnahmepreis aufrecht erhalten wird. Der Vorwärts" schreibt in seiner Nummer 174 vom 29. Juli 1894 Hauptblatt:
" Die Herren Bierringler geben sich der Hoffnung hin, wenn sie nach einiger Zeit mit den Arbeitern Frieden schließen, würde Alles sofort in den Zustand vor dem Boykott zurückkehren und würden insbesondere die alten Kunden sich sofort wieder einstellen, um der lange entbehrten Gnade und Wohlthat des Ringbieres ungesäumt theilhaftig zu werden. Das ist eine sehr falsche Auffassung der Dinge! Nun, die Herren Bierringler dürfen überzeugt sein, in jedem Falle werden ihre Hoffnungen unerfüllt bleiben, die Arbeiter haben ein gutes Gedächtniss! Sie vergessen nicht die Streiche, die ihnen die Feinde gespielt, nicht die Dienste, die ihnen die Freunde geleistet haben. Wenn die Herren Bierringler glauben, diejenigen Brauereien, die in diesem Boykott zu uns stehen, nach einem etwaigen Friedensschluß durch erdrückende Konkurrenz niederwerfen und ihnen die während des Boykotts erworbene Kundschaft rasch wieder abjagen zu können, so haben sie ohne die Berliner Arbeiter gerechnet." Wir hegen die Ueberzeugung, daß die Arbeiterschaft Berlins und Umgegend der in diesem Artikel ausgedrückten Auffassung des Vorwärts" Rechnung tragen wird!
Das Münchener Brauhaus hat sämmtliche Arbeiterforderungen zuerst erfüllt, sich auch stets von den Bestrebungen des Bierringes ferngehalten, und glauben wir deshalb, berechtigt zu sein, an die Arbeiterschaft Berlins und Umgegend die Bitte richten zu dürfen, ferner Konsumenten unseres Bieres zu bleiben.
Münchener Brauhaus Act.- Ges.