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Nr.379 39.Jahrgang Ausgabe B Nr. 183

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Telegramm- Abreffe: Sozialdemokrat Berlin

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Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

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und 2506-2507

Sonnabend, den 12. August 1922

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Die Vereinbarung mit Bayern .

Der Streit um das Recht des Reiches, das Reich zu schüßen, hat, wie wohl gehofft werden kann, mit den nach stehend wiedergegebenen Abmachungen sein Ende gefunden. Die noch ausstehenden Münchener Entscheidungen können nur zustimmend ausfallen, weil die Reichsregierung bis an die legte Grenze aller Möglichkeiten Bayern entgegengekommen ist; man fann mit gewissem Recht sogar behaupten, daß stellen weise jene Linie überschritten wurde.

folche Reichsbeamte ernennen, die im Bereiche dieser Zu§ 3. Zu Abfak 1: Die Landesregierungen können ihren Rammer ihren dienstlichen Wohnfig haben. Landeskriminalpolizeibehörben noch weitere Aufgaben übertragen. 3. Bor Ernennung der aus dem Beamtenstand zu nehmenden Die Bestimmungen gemäß Absatz 2 werden feinesfalls so gefaßt Mitglieder sowie der in richterlicher Stellung befindlichen Mitglieder merden, daß fie eine indirekte Erweiterung der Befugnisse des der Reichsdisziplinartammern ist der Regierung Gelegenheit zur Reichstriminalpolizeiamtes bedeuten, Aeußerung zu geben, in deren Bereich die Kammer er- Zu Absaz 4: Die Aufträge, die vom Reichskriminal­richtet ist. polizeiamt und von auswärtigen Landeskriminalpolizeiämtern den 4. Zu Mitgliedern des Reichsdisziplinarhofs sollen Reichsbeamte Bandeskriminalpolizeistellen erteilt werden, sind über die Die Abmachungen legen neben wichtigen Punkten piele aus allen Ländern herangezogen werden, entsprechend, der ben Landeskriminalpolizeiftellen vorgefegten Selbstverständlichkeiten feierlich fest. Das ist nur zu erklären zahlenmäßigen Berteilung der Reichsbeamten auf die einzelnen Landeskriminalpolizeiämter zu teiten. Nur bei aus Mißtrauen, welches wohl von Ueberängstlichkeit bestimmt Länder. Gefahr im Berzug können die Aufträge unmittelbar an die Landes­wurde. Nicht unwesentliche Kräfte der bayerischen Politik standen ja wochenlang unter dem Druck der nationalistischen Pflichten der Beamten zum Schuße der Republik wird die Reichs- Die Landesregierungen tönnen miteinander und mit der Reichs­5. Von der Befugnis des Artikels IV des Reichsgefeges über die Landeskriminalpolizeiamt zu berichten haben. friminalpolizeiffellen gerichtet werden, die sofort threm Straße. Jene übermäßig breite Formulierung von Selbstver- regierung gegenüber solchen Reichsbeamten, beren Tätigkeit auf ein ständlichkeiten, die das darf nicht übersehen werden- mancherlei Gefahren der Auslegung in sich bergen, zeigt auch einzelnes Land beschränkt ist und die Angehörige dieses Landes find, regierung vereinbaren, daß die Aufträge der auswärtigen Landes. für spätere Zeiten die Geduld, mit der die Reichsregierung an nur Gebrauch machen, nachdem sie der Regierung dieses Landes friminalpolizeiämter und des Reichskriminalpolizeiamtes den Lan­Gelegenheit zur Aeußerung gegeben hat. deskriminalpolizeistellen unmittelbar erteilt werden dürfen. die Lösung des Konfliktes mit Bayern heranging. Jezt kommt Zu§ 6. Die Richtlinien sind nicht zwingend. Sie werden im es darauf an, in welchem Geist die Abmachungen erfüllt mer­Benehmen mit den Landeskriminalpolizeiämtern und, someit diese den; auf ihn tommt es an. Sst er nicht vorhanden, dann bleiben die Abmachungen ein 3wischenvertrag, aus dem die Zu§ 2. Die Landesregierungen sollen freie Hand haben, wie noch nicht bestehen, den Landeszentralbehörden aufgestellt werden. Ausleger neuen Streit entwickeln. Das wäre ein neues Un- fie die Landeskriminalpolizeibehörden ausgestalten. Insbesondere 3u§ 7: Die in Absatz 1 vorgeschriebene Unterrichtung" darf glück für Deutschland , es würde zum Urteil für diejenigen die Zahl der Polizeistellen, die räumliche Abgrenzung ihres Ge- nicht zu selbständiger Ermittelungstätigkeit des Reichstriminalpoli werden, die den versöhnenden Geist der schriftlich festgelegten fchäftsbereiches und ihre etwaige räumliche Angliederung an zeiamtes führen. Durch Absatz 1 foll vielmehr dem Reichstriminal­Verpflichtungen nicht begreifen wollen. andere Landesbehörden soll der Entschließung der Landesregierum. polizeiamt lediglich die Pflicht auferlegt werden, die Ergebnisse des gen überlassen bleiben.§ 2 will lediglich bindend verschreiben, Nachrichten und Erkennungsdienstes den Landeskriminalpolizei. daß Landeskriminalpolizeiämter und stellen überhaupt einzu. ämtern und stellen zur Kenntnis zu bringen. richten sind.

Die zwischen der Reichsregierung und der Bayerischen Staatsregierung am 9. und 10. August 1922 erfolgten Be­fprechungen hatten folgendes Ergebnis:

1. Die Bayerische Staatsregierung erklärt sich bereit, die unter dem 24. Juli 1922 erlassene Verordnung zum Schuhe der Verfas­fung der Republit spätestens am 18. August 1922 mit Wirkung vom gleichen Tage ab aufzuheben.

2. Die Reichsregierung erflärt:

A. Zum Schuhgefeh.

I.

C. Jum Reichstriminalpolizeigesetz.

( Schluß auf der 3. Seite.)

Geständnis der Scheidemann - Attentäter.

Caffel, 12. Auguft.( S03. Parlamentsdienff). Nach| dettenanstalt in Groß- Lichterfelde besucht hatte. Im Jahre 1919 Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft Caffel ist das Affentat hatte dann v. Salomon dem Freitorps Märter angehört. auf Scheidemann jetzt vollständig aufgeflärt. Die in Ober- Später war er Baltitumtämpfer gemefen, und in den Kapp­fchlesien verhafteten Attentäter Oelschläger und Hustert Tagen hatte er unter dem bekannten Fliegerhauptmann Berthold haben ein umfassendes Geständnis abgelegt. Jum in Harburg gegen die Republik gefämpft. 3wede der Bernehmung waren von Caffel zwei Kriminal- Dann hatte er sich den Truppen angeschlossen, die im Ruhrrevier Für die Abgabe von Unterfuchungen an die örtlichen beamte nach Cosel entfandt worden. Oelschläger und Hustert die roten Armeen niederwarfen. Im Jahre 1920 war er vorüber. Staatsanwaltschaften und für die Stellung von Anträgen haben die Tat nach vorheriger Berabredung gemeinschaftlich gehend als Raufmann und Berficherungsagent tätig gewesen, war auf Verweisung zum ordentlichen Berfahren(§ 13 Abs. 3 des Ge- ausgeführt. Sie sind dem Oberbürgermeister Genoffen Scheide- aber im Jahre 1920 wieder zum Oberschlesischen Selbst. fezes zum Schuße der Republik ) wird der Gesichtspuntt maßgebend mann an dem fraglichen Sonntag andauernd gefolgt. Del- ich uz gestoßen. Salomon war früher Mitglied des Jung­sein, daß zur Berhandlung vor dem Staatsgerichtshof nur solche schläger trug in einem Blechbehälter die Blausäurejprike, hatte deutschen Ordens in Frankfurt a. M. gewefen und hatte später Sachen geeignet sind, deren Bedeutung so erheblich ist, daß ihre aber außerdem noch eine Mehrladepiftole in feinem Befih. dem Berband nionalgesinnter Soldaten in Frank Entscheidung durch einen höchsten Gerichtshof des Reiches an- Auf dem einsamen Wege auf Wilhelmshöhe hielt Delschläger furt a. M. angehört und dort unter anderem die Bekanntschaft Karl gemessen erscheint. Die Ueberweisung der Sachen an die die Zeit zur Ausführung der Tat für gefommen und übergab illeffens gemacht. Da ihm der Name Salomon unangenehm örtlichen Behörden wird deshalb die Regel bilden. Insbesondere Hustert die Spriße mit den Worten: Nun mach!" Huffert war, nannte er sich unter Beibehaltung der Anfangsbuchstaben Erich werden Sachen, deren Jutereffe sich auf ein einzelnes Land oder auf hat dann das Attentat ausgeführt. Delschläger verblieb in der von Schröder und zuletzt nach dem Rathenau- Morde Erich von engere örtliche Kreise beschränkt, den Landesbehörden überwiefen Nähe, und als er den Oberbürgermeister fallen fah, hielt er ihn Scheme. Die polizeilichen Bernehmungen Salomons im Berliner nad jeinen eigenen Worten für erledigt. Beide nahmen dann Polizeipräsidium merden noch heute abgeschloffen werden. die Flucht. Ueber die Herkunft der Blausäure verweigern fie Bei der Inanspruchnahme polizeilicher Lätig. bisher jede Aussage. feit in einem Lande wird sich der Oberreichsanwalt der polizei. Zu dieser Meldung fel daran erinnert, daß noch vor furzem lichen Behörden dieses Landes bedienen. Soweit die rechtsstehende Presse, voran die Deutsche Zeitung", auf Grund aus besonderen Gründen eine Mitwirkung auswärtiger Bolizei eines anonymen Schreibens(!), dessen Berlogenheit aus beamter in einem Lande nötig wird, werden diese nur im Einver jedem Saz flar hervorging, die Behauptung gewagt hat, daß das nehmen und zur Unterstügung der örtlichen Stellen tätig Attentat auf Scheidemann von einem unabhängig fozia werden. Wegen der Tätigkeit des Reichstriminalpolizeiamtes ver- lift is chen Arbeiter verübt worden sei, der dafür aus jüdischen gleiche unter C. Kreisen eine halbe million erhalten habe. Wir stellen das Dabei wird erwartet, daß die von dem Oberreichsanwalt im zur Kennzeichnung dieses anständigen" Journalismus feft. Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit und dieser Richtlinien ge­troffenen Anordnungen an die Staatsanwaltschaften und Polizei- Noch ein Teilnehmer des Rathenau- Mordes Bruder Techows bei Schütt und sagte ihm, es feien bie in den

werden.

II.

behörden der Länder von den Landesdienststellen nicht durchkreuzt, insbesondere nicht von der Einholung von Weisungen vorgefehter Landesbehörden abhängig gemacht werden.

=

Kappist, Baltikumer und Selbstschuhler. Zu der Verhaftung Ernst von Salomons in Frankfurt am Main , als eines Mitschuldigen am Rathenau - Mord, erfahren die . P. N. an zuständiger Stelle: Die Berliner Kriminalpolizei hatte in einem Hotel am Schiffbayerdamm ein gewiffer Erich Schröder" festgestellt, daß an den Vorbesprechungen über den Rathenau- Mord teilgenommen hatte, der es übernommen hatte,

Ueber das Attentat auf Rathenau teilt das Berliner Lage. blatt" noch folgende Einzelheiten mit:

in die Garage zurüd. Hier sagten sie dem Schütt, der von der Sofort nach dem Morde fuhren alle drei Täter mit dem Auto Berwendung des Autos bis dahin keine Ahnung gehabt haben will, als sie ihn auf dem Hof begegneten, ganz offen: Soeben haben wir den Rathenau erschossen." Schütt soll ganz faffungslos und be stürzt gewesen sein, um so mehr, als die Täter hinzufügten, wenn er ein Wort darüber verlauten lasse, gehe es ihm ans Leben; Berräter würden um die Ede gebracht. Am Abend erschien der

Zeitungen schon beschriebenen gelben Automüßen im Auto ver. wieder mit Erschießen bedroht, wenn er den Befehl nicht geffen worden; er müsse sie verbrennen. Gleichzeitig wurde Schütt Bei der Auswahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofes wird ausführen sollte und nicht Stillschweigen beobachte. Schütt beriet jebe Einseitigkeit vermieden werden. Die Auswahl wird sich mit seinem Geschäftsteilhaber Diestel, ob sie die Sache anzeigen in erster Linie unter dem Gesichtspunktesber persönlicher Gig angedrohten Rache wollen sie zu dem Entschluß gekommen fein, oder den Befehl ausführen sollten. Lediglich aus Furcht vor der nung zur richterlichen Tätigkeit erfolgen. Sie wird sich auf Personen erstrecken, die in der Deffentlichkeit das für ein Mitglied eines stillzuschweigen und die Müßen zu beseitigen. Zufälligerweise hatte höchsten Gerichtshöfen nötige Ansehen haben. Die besonderen Inter­den Chauffeur für das Mordauto zu besorgen. eine Frau, die im Hause wohnt, von ihrem Fenster aus bas Ge effen der Länder werden bei der Auswahl berücksichtigt werden. Es Er war zu diesem Zwed nach Kiel gefahren, hatte aber dort eine spräch des Techow mit Schütt angehört. Sie ging Schütt nach und werden mehrere Senate gebildet und Befehung und Geschäftsver- Absage erhalten; dann hat er sich nach Hamburg begeben und dort überraschte ihn, als er die Mügen in einem Ofen der Garage zu tellung unter dem Gesichtspunkt des örtlichen Ursprungs der Sachen jemanden gefunden, der sich bereit erklärte, bei der Ausführung der verbrennen suchte. Auf die Frage, was er da tue, sagte Schütt: aus den Ländern geregelt. Tat mitzuwirken. Offenbar hatte dieser Erich Schröder, wie alle Das find die Müzen der Mörder Rathenaus. Ich muß fie per­anderen Teilnehmer an dem Mordunternehmen, einen falschen brennen. Reiner darf ein Wort verraten, sonst ist es um unser Namen geführt, sein richtiger Name und seine Persönlichkeit aller Leben geschehen. Die Geheimorganisation hat überall waren aber lange Zeit hindurch nicht festzustellen. Schließlich erfuhr ihre Aufpaffer." Die Frau ließ sich aber nicht einfchüchtern, son­1. Die etwaige Berlegung oder Aufhebung der Reichsdiszi die Polizei, daß der sogenannte Erich Schröder ein Schüler aus der dern machte der Polizei sofort Anzeige. So tam es, daß die plinarfammern soll nicht ohne Zustimmung derjenigen Rabettenanstalt namens Ernst v. Salomon gewesen wäre. Kriminalpolizei schon am Sonnabend wußte, wo das Auto sich Regierung erfolgen, in deren Bereich die Kammer errichtet ist. Aus den Papieren der Kadettenschule wurde nun festgestellt, daß befinde. Schütt und Diestel wurden wegen Beihilfe in Haft ge­2. Die Reichsregierung wird zu den aus dem Beamtenstand Ernst v. Salomon, der Sohn eines vor längerer Zeit verstorbenen nommen, doch wird wohl gegen sie die Anklage vor dem Staats zu nehmenden Mitgliedern der Reichsdisziplinarlammern nur Kriminalinspettors in Frankfurt a. M., bis zum Jahre 1918 die Ra- gerichtshof nur auf Begünstigung der Tat lauten,

B. Zum Beamtengesetz.