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GewerGhojwbeVLgung Gescheiterte verhanülungen in öer Metellinöustrie. Ueber den Verlauf der gestrigen Verhandlungen in der Berliner Metallindustrie wird uns berichtet: Am 2. Januar wurde aus Antrag des Deutschen Metallarbeiter- Verbandes über die Neuregelung der Löhne für den Januar ver- handelt. Nachdem die Arbeitnehmervertreter den Arbeitgebern ihre Forderungen unterbreitet hatten, zogen sich deren Vertreter zurück. Nach kurzer Beratung ließen sie durch den Verhandlungsleiter, Herrn Rechtsanwalt Oppenheimer, erklären, daß die Forde- rungen der Arbeiter zu hoch erscheinen und die Arbeitgeber keine Möglichkeit hätten, irgend etwas demgegenüberstellcn zu können. Er bat, mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage und auf Grund der zurzeit schwebenden Verhandlungen in Paris , aus eine Lohnerhöhung zu verzichten. Di« Unternehmer stellten sich weiter auf den Standpunkt, daß die Dezemberlöhne durchaus das Maß dessen erreichen, was der Arbeiter für seinen notwendigen Lebensunterhalt bedarf. Es scheint fast, als wenn die Berliner Motallindustriellen ihren provozierenden Standpunkt, den sie im Jahre 1922 einnahmen, 1923 im verschärften Maße fortsetzen wollen. Denn weiter bedeutet es nichts als Provokation der Arbeiter, wenn man ihnen zumutet, im Interesse der von der derzeitigen Regierung geführten Verhandlungen in Paris auf jegliche Lohnerhöhung bis zum IS. Januar zu verzichten. Es ist weiter eine Provokation, wenn man behauptet, es sei während der letzten Lohnverhandlungew im Dezember bis heute keine weitere Teuerung emgerreten. Die Herren stehen auf dem Standpunkt, daß durch die Lohn- erhöhung die Inflation des Geldes weiter gesteigert würde, und meinen, wenn sie keinerlei Zulage bewilligen, könnten sie dadurch die Mark stabilisieren. Sollte es nicht andere Mittel zur Stabili- sierung der Mark geben, als das, der Arbeiterschaft den Brotkorb noch höher zu hängen? Dann wäre die Stabilisierung unmöglich. Die Unternehmer vertraten die Auffassung, daß die Arbeiter unter allen Umständen mit den Dezemberlöhnen auskommen können. Di« an und für sich schon hohen Löhne gäben der Industrie keinerlei Möglichkeit, weitere Zulagen bewilligen zu können.(!) Dabei haben die Herren vergessen, daß ab 1 Januar 1923 eine wesentliche Ver- teuerung der Lebens- und Bedarfsartikel überhaupt, sowie eine wesentliche Verteuerung der Sozialversicherungen eingetreten ist: dabei gleichzeitig eine hohe Steigerung der Mieten, der Kohlenpreise, der Verkehrsmittel und anderer Dinge, während die Brotpreise ab 9. Januar kräftig anziehen. Herr Direktor Huhn von der Firma Ludwig Loewe war es, der den Arbeitervcrtretern diese Mitteilung mochte, und die Metallarbeiter ersuchte, Rücksicht auf die Allgemeinheit zu nehmen. Verstehen vielleicht die Herren unter derAllgemeinheit" nur die Arbeiter in der Berliner Metallindustrie, oder würde dieser Appell nicht zweckmäßiger zunächst an dos Unternehmertum gerichtet? Wenn auch die Organisation noch die Möglichkeit hat, andere Instanzen anzurufen, um die Arbeiter in den Genuß höherer Löhne setzen zu können, so wollen wir durchaus nicht verkennen, daß die Unternehmer mit ihrer Verschleppungstaktik es fertigge- bracht haben, daß tausende von Arbeitern zu Anfang des Jahres den Hungerriemen noch enger zu schnüren haben, als es bis dato war. An den Arbeitnehmern in den Betrieben liegt es, dafür zu sorgen, daß die Herren in der Potsdamer Straße der- ortige Provokationen gegenüber der Arbeiterschaft sich in Zukunft nicht erlauben. Das bedingt, daß die Organisation wesentlich gestärkt werden muh, und daß der Bruderkampf der Arbeiter untereinander aufzuhören hat. Kolleginnen und Kollegen bedenkt: das Kapital ist sich einig, es ist sich nicht nur national, londern auch international einig. Die Arbeiter aber zerschlagen sich nicht nur international, sondern auch national die Köpfe. Wollen wir die Angriffe, die die Unternehmer auf die Front der Arbeiten richten, abwehren, und das ist nur«in Vorspiel zu den gewaltigen Kämpfen, die uns bevorstehen(Abschaf- fung des Achtstundentages), so kann für uns nur eine Parole gelten: Hinein in die Gewerkschaften, Einstellung des Bruderkampfes, Einheitsfront gegenüber den Provokateuren der Arbeiter! Januarlöhne der graphische» Hilfsarbeiter. Die Mitglieder des Verbandes graphischer Hilfsorbeiter nahmen am Sonntag im großen Saal derBrauerei Friedrichshain" den Bericht über die Lohnverhandlungen für Januar entgegen, der vom ersten Bevollmächtigten Gloth erstattet wurde. Wie der Redner in seinen etwa zweistündigen Ausführungen mitteilte, haben sich die Verhandlungen mit den Buchdruckereibesitzern außerordentlich schwierig gestaltet. Es galt nicht nur neue Tariflöhne, sondern auch einen neuen Manteltarif zu schaffen. Ueber Entlohnungzart, ktündigungefrist, Urlaub und Feiertags- bezahlung konnte zunächst keine Verständigung mit den Arbeitgebern erzielt werden. Deshalb wurde zur Schlichtung das Arbeitsminists- rium angerufen. Der Schlichtungsausschuß entschied, daß die bis- herigen Grundsätze der Entlohnungsart weiter bestehen, die Wochen- löhnung beibehalten werden soll. Den Parteien wurde aufgegeben, über die Bezahlung der Ueberstundsn erneut zu verhandeln. Die Kündigungsfrist bleibt ebenfalls bestehen. Hinsichtlich des Urlaubs hat der Spruch eine kleine Verschlechterung gebracht. Ueber die Feiertagsbezahlung sagt der Spruch, daß ein Abzug für reichs- und landesgesetziiche Feiertage nur dann stattfinden darf, wenn die Zahl der Tage 7 im Jahre übersteigt. Die Wahl der Feiertage soll den örtlichen Parteien überlassen bleiben. Die Arbeitgeber haben dem Spruch zugestimmt, die Ver- Handlungskommission der Arbeiter hat keine Erklärung abgegeben. Nach den Zugeständnissen der Arbeitgeber erhalten die Hilfs- arbeiter 8 5 P r o z. von den Lohnsätzen der Buchdrucker ge- Hilfen. Die über 24 Jahr« alten außerdem noch 5 Proz. von der besonderen Lohnzulage, die von den Arbeitgebern in Höhe von 3815 M. für die Zeit vom 1. bis 15. Januar und weiteren 3000 M. für die zweite Januarhölfte bewilligt worden ist, so daß sie ins- gesamt 90 Proz. erhalten. Der Hilfsarbeitertarif ist jetzt ein gesonderter, nicht mehr ein Anhängsel des Buchdruckertarifs. Lohnkommission und Ortsvorstand sind, wie Gloth erklärte, der Meinung, daß der neue Tarif materiell zwar nicht befriedigen könne, aber nach ideeller Seite hin noch mehr zu wünschen übrig lasse. Es sei beschlossen worden, der heutigen Versammlung die Einberufung einer Funktionäroersammlung vorzu- schlagen, die noch vor der Urabstimmung Stellung zu dem Tarif nehmen soll. ImMitteilungsblatt" werde dann die Beschlußfassung der Funktionäre sofort bekauntgemacht werden. Gegen den Vorschlag des Referenten wurden Einwendungen nicht erhoben. Nach längerer Aussprache stimmte die Versammlung folgender Entschließung zu: «Die heute in der Brauerei Friedrichshain versammelten graphi- schen Hilfsarbeiter und-arbeite: innen erklären einmütig, daß sie an- gesichts der ins Unermeßliche gestiegenen Teuerung aller Lebens- mittel über die Geringfügigkeit der Lohnerhöhungen enttäuscht sind. Sie fordern von ihrer Ortsverwaltung, möglichst gemeinsam mit den Buchdruckern, sofort Verhandlungen mit den Prinzipalen anzu- bahnen, um einen wenigstens einigermaßen ausgleichenden Lohn- Zuschlag herbeizuführen."_ Jnlandslegitimicrung ausländischer Arbeiter. Wie der Amtliche Preußisch« Pressedienst mitteilt, bestimmt der Minister des Innern unter Aufhebung aller entgegenstehender Vor- schriften über die Jnlandslegitimierung ausländischer Arbeiter für das Jahr 1923 folgendes: Dem Legitimationszwang« unterliegen alle im Inland in öffent- lichen oder privaten Betrieben beschäftigten Arbeiter im Sinne des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920( einschließlich .der niederen Hausangestellten), die nicht deutsche Reichsangehörige sind. Von dem Legitimationszwange befreit sind diejenigen aus­ländischen Arbeiter, für deren Beschäftigung eine Genehmigung des Landesamts für Arbeitsvermittlung nicht erforderlich ist, falls sie sich im Besitze eines Passes oder Paßersatzes befinden und einen B e f r e i u n g s s ch e i n, den die zuständige Ortspolizeibehörde des Wohnsitzes ausstellt, erhalten haben. Im erleichterten Verfahren können ausländische Arbeiter, die im Auslande wohnen und täglich über die Grenze zur Arbeits- stelle kommen, sich auch im Besitz« eines Passes, eines Grenzaus- weises oder eines sonstigen Paßersatzes befinden, durch Ausstellung einer Grenzläuferkart« legitimiert werden: diese wird von der für die Deschäftigungsste-elle zuständigen Ortspclizeibehörd« aus- gestellt. Grundsätzlich findet die Legitimierung an der Grenze in den Grenzämtern der Deutschen Arbeiterzentrale statt. Für bereits im Inland« befindliche legitimierungspflichtige ausländische Arbeiter sowie in allen Fällen, in denen die Legitimierung an der Grenze undurchführbar war, muß sie an der Arbeitsstelle vorgenommen werden._ Haltet den Dieb! Vom Zentralverband der Hotel -, Restaurant- und Eafe-Ange- stellten wird uns geschrieben: In der Nr. 549 derRoten Fahne" befindet sich em Wutaus- bruch über den Ausschluß des ehemaligen Gewerkschaftsbeamten Wordelmann aus dem Zentralverband der Hotel -, Restaurant- und Eafe-Angestellten, in dem die tatsächlichen Vorgänge, wie üblich, auf den Kopf gestellt werden. Man verfährt nach dem Prinzip, recht kräftigHaltet den Dieb" zu schreien, um die Aufmerksamkeit von sich abzulenken. Es wird da behauptet, daß Wordelmann ordnungsgemäß als Branchenleiter gewählt worden sei und daß er rechtswidrig an der Ausübung seiner Recht« gehindert wurde. So viel Worte, so viel Unwahrheiten. Wordelmann ist nicht ordnungsmäßig gewählt, weil die Generalversammlung seine Bestätigung mit großer Mehr­heit abgelehnt bat. Er hat sich also nur Rechte angemaßt, �die er nicht besaß. DieRote Fahne " befindet sich eben im Irrtum, wenn sie glaubt, daß die Statuten für die Kommunisten keine Gültig- keit haben. Di« eigentlichen Gründe des Ausschlusses werden von derRoten Fahne" nur zart angedeutet. In Wirkleichkeit sind die Gründe des Ausschlusses folgende: W. hat in einer Branchenver- fammlung die gesamte vrganisationsleitung und einzelne Funk- tionäre als Verräter bezeichnet, denen es nur darauf ankomme, sich die Freundschaft der Unternehmer zu erhalten. Die Interessen der Mitglieder seien wiederholt bewußt verraten worden. Diese Behauptungen wurden aufgestellt, ohne auch nur emen Funken von Beweis dafür zu haben. Als W. seine Behauptungen beweisen sollte, kniff dieser Held underprobte Gewerkschafts- beamte" in der erbärmlichsten Weise. Charakteristisch ist für W. ferner, daß er trotz Ruhens seiner Mitgliedsrechte widerrechtlich in eine Mitgliederversammlung eindrang und durch Polizeibeamte aus dieser entfernt werden mußte. Dabei belegte W. den Vorsitzenden des Zweigvereins mit Ausdrücken wieLump",Strolch" usw. Was denerprobten Gewerkschaftler" W. derRoten Fahne" an- belangt, ist folgendes festzustellen: W. ist der Organisation im F e- bruär 1919 als Mitglied beigetreten, also nach der Revolution. Vor dem Kriege zog er es trotz wiederholter Aufforde- r u n g vor, der Organisation fernzubleiben. Damals war es bekanntlich auch schwieriger, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, im übrigen hatte man auch keine Gelegenheit, geschwollen« Phrasen loszulassen, wie das heute von denrevolutionären Ge- werkschaftlern" so gern geschieht. Im übrigen hat es W. meister­haft verstanden, sich möglichst um jede Verantwortung herumzudrücken und zu kneifen, wenn es galt, irgendeine Verantwortung zu übernehmen. Gehaltsklegcn und Verzugsschaden. Jeder Arbeitnehmer, der seinen Lohn erst auf Grund eines Ur- teils erhält, ist in Folge der ständig zunehmenden Geldentwertung erheblich benachteiligt. Die Zinsen von 4 Prozent, die ihm für die Zeit von der Fälligkeit bzw. von der Klageerhebung bis zur Zah- lung zustehen, geben ihm für diesen Schaden keinen Ausgleich, denn Gehalt und Zinsen setzen.ihn nicht in den Stand, in dem gleichen Zeitraum in gleicher Weise zu leben oder sich Gegenständ« anzu- schaffen wie bei rechtzeitiger Zahlung. Den hierdurch entstehenden Schaden kann der Arbeitnehmer als Verzug s.schaden ge- mäß Z 283 BGB. geltend machen. Die praktische Durchführung dieses Anspruchs ist indes bisher nicht ganz einfach gewesen. Ein Weg, hier zu annehmbaren Ergebnissen zu kommen, scheint durch die neue Entwicklung gegeben zu sein, wenn man zunächst den Fall betrachtet, bei dem sich die Löhne und Gehälter nach Ta- rifen richten. Wenn zurzeit ein Lohnempfänger für den Monat Oktober 1921 ein bestimmtes Gehalt erhielt, so gestattete ihm diese Summe, wenn er sie im Monat Oktober 1922 ausgezahlt bekam, noch nicht dafür den zehnten Teil des Unterhalts in dem Monat Oktober 1922 zu bestreiten. Sein Schaden aus der verspäteten Zah- lung besteht darin, daß ihm neun Zehntel des Unterhalts infolg« Verzuges des Arbeitgebers fehle. Dieser Schaden muß dem Arbeit- nehmer ersetzt werden. Die Höhe des Schadens läßt sich genau nach den festen Tarifsätzen berechnen, denn der tarifmäßige Lohn im Zahlungsmonat ist das Mindest«, was für den Arbeitnehmer notwendig ist, um davon in gleicher Weise wie zu jener Zeit zu leben, für die der Lohn noch zu zahlen ist. Der tarifmäßige Lohn im Zahlungsmonat gibt ihm nicht mehr, als ihm zukommt, son- dern eher weniger. Denn die Erfahrung lehrt, daß in allen Län- dern mit schlechter Valuta die Lohnerhöhungen nicht mit der Ver- teuerung des Lebensbedarfs Schritt halten, sondern hinter ihm zu- rückbleiben. Damit ist grundsätzlich der Weg gewiesen, den Schaden des Arbeitnehmers in billiger Weise zu verringem. Der Arbeit- nehm er kann für den einbehaltenen Lohn Ersatz durch den zur Zeit der Zahlung nach dem Tarifvere trag gerechtfertigten Vertrag verlangen. Schwierigkeiten bestehen bei der Durchführung dieses Anspruchs noch in formaler Hinsicht. Der Antrag kann nicht dahin gehen, den Arbeitgeber zu verurteilen, das Gehalt nach den für die Zahlungs - zeit maßgeblichen Sätzen zu zahlen. Der Antrag muß vielmehr, damit auf Grund des Urteils der Gerichtsvollzieher vollstrecken kann, lauten:..' Den Arbeitgeber zu verurteilen: 1. den Lohn des streitigen Monats zu zahlen: 2. ferner 4 Prozent Zinsen vom Tage der Fälligkeit bzw. der klaren Zustellung, 3. sowie den über 4 Prozent hinausgehenden Schaden m der Weise zu ersetzen, daß der Kläger zusammen mit den Ansprüchen zu 1 und 2 einen Betrag erhält, wie ihn der Arbeitnehmer im Zah- lungsmonat nach seiner Arbeitsklasse, Tarifgruppe, seinem Stande, ledig oder verheiratet, und seinem Alter beziehen würde. Etwaige Veränderungen durch Verheiratung, Erlangung einer besseren Stel- lung müssen unberücksichtigt bleiben, ebensowenig steht dem Arbeit- nehmer ein erhöhter Anspruch wegen Aelterwerden zu. Dieser reichlich komplizierte Antrag gewährt dem Antragsteller den Vorteil, daß der Antrag zu 3 nicht den Streitgegenstand erhöht, nach dem sich die Kosten des Verfahrens richten(§ 4 ZPO.). Dem steht als größerer Nachteil die Unübersichtlichkeit des Antrags ent- gegen. Da diese Schwierigkeit in Zukunft bei allen Schadenersatz- ansprächen wegen Geldentwertung besteht, wäre es wünschenswert, wenn die Rechtsprechung ähnlich wie bei Klagen auf Zahlung in ausländischer Valuta verfahren würde und ungenaue An- .räge zuließe, da der Kläger jederzeit dem Gerichtsvollzieher urkundlich die Höhe des Gehalts noch dem gellenden Tarif nach- weisen könnte. Besonders wenn der Tarif für allgemein verbindlich erklärt wurde. Damit wäre für die wichtigsten Lohnstreitigkeiten die schwierig« Frage der Geldentwertung gelöst. Dem Berliner Kauf- mannsgericht liegt bereits ein dahin instruierter Rechtsstreit vor, von dessen Ergebnis die Gestaltung der Gehallsfragen wesent- lich abhängen dürft«. Wie aber ist es, wenn es sich um einen Gehaltsanlpruch handelt, für den es weder einen tarifmäßigen noch üblichen Lohn gibt? Etwa, wenn es sich um dos Gehalt eines Erziehers auf einem Gut handelt, oder um die Inanspruchnahme eines Gelehrten für Unter- Weisung auf seinem spezialen Gebiet? Hier nur aus dem Grunde, weil es keine festen oder angemessenem Sätze, noch denen sich die Geldentwertung feststellen läßt, gibt, lediglich 4 Prozent Terzuas- zinfen zuzubilligen, wären ein« ungerechtfertigte Hörte. Abhilfe bietet hier die Berücksichtigung der I n d« r z! f f e r n für den Haus- halt, wie diese allmonatlich vom Statistilchen Reichsamt veröffent­licht werden. Würde zum Beispiel das Maigehalt 1922 im August gezahlt sein, so könnte der Arbeitnehmer das doppelt? Gehalt ver- langen, denn die Indexziffer betrug im Mai 1922 3462, im August 7029. Die Zahlen vor März 1922 können nicht ohne weiteres beim Vergleich herangezogen werden, weil bis dahin die Berechnung auf anderen Grundlagen beruhte. Damit wäre praktisch für alle Gehaltsklagen die Möglich- keit zur Berücksichtigung der Geldentwertung ge- geben. Ein Ergebnis, das um so erfreulicher ist, weil es verhütet, daß der Arbeitgeber durch nicht rechtzeitige Zahlung des Gehalts einen übermäßigen Druck auf den Arbeitnehmer ausüben kann. Rechtsanwalt Dr. Al f r e d Karger, Berlin . Vereinfachung der Erklärung der Allgemeinvcrbindlichkeik. Dem Reichstag ist ein Gesetzentwurf über die Erilörnng der allgemeinen Verbindlichkeit von Tarisvemägen zugegangen. Ter Entwurf ichlägt vor, daß bei Abänderungen allgemein verbindlicher Tarifverträge, die ausschließlich eine Anpassung der geldlichen Leistungen an die Tenerungsverhältnisse enthalten, von der vorherigen Bekannt- machung und der Einsetzung einer Einspruchsfrist abgesehen werden kann. Die Anwendung des verein'achten Verfahrens soll aber ausgeschlossen lein, wenn das Abkommen eine Aenderung des Systems, der Anpassung oder Aenderungen anderer mit der Lohn« regeluna nicht'n Zusammenhang stehenden Bestimmungen bringt. Voraussetzung für die Anwendung des vereinsachten Versah: ens ist, daß der Antrag von säm tlichen Vertragsparteien geüelll wird, oder daß zum mindesten von keiner der vertragschließenden Parteien Einwendungen erhoben werden. Die Buchdrucker in Holland streiken in etwa 25 Städten und Ortschaften. Der Allgemeine Niederländische Typographenbund(Ge- Hilfenorganisation) hat die von den Arbeitgebern gestellten De- dingungen abgelehnt. Daraufhin haben die Arbeitgeber beschlossen. dem Personal zu kündigen. Ein« Anzahl Zeitungen kann nicht erscheinen. Die Zeitungen in Amsterdam und Rotterdam werden erscheinen. AchtBBfl, Hvchbahner! Heute. Mittwoch abend 6 Uhr findet im Lokal von Wicmers, BUIowltr. SS,«ine wichtig« Versammlung aller in der Bereinigten Eozialdemokratischcn Partei organisierten Arbeiter und An. gestellten statt. Tagesordnung: t. Referat de, Genossen Nrill« über Die Lampfmittel des Proletariats". 2. Freie Aussprache. 3. Ver. schiedenes. Zahlreiches Erscheinen ist Pflicht. Porteiausweis legitimiert. VGPD.-Bekleidungsarbeiter, Kerrcnloufekrian. Am Donnerstag nachmittag S Uhr findet im Nlassenjimmcr des Eymnaflums Nieder- wallstrajje 12 ein« Versammlung samtlicher VSPD.-Genossinnen und -Genossen der Herrenkonfektion statt. Sehr wichtige Tagesordnung. Partei, und Gewerkfch-stsauswcis legitimiert. Di« Fraktwusoorstäud«. Dentfcher Berkmciftcrverband. Bezirksverein 23. Ebemie. Heut« Mittwoch Versammlung in Haverlands Festfalcn, Neu« Friedrichstraste 3Z. Bezirks. verein 15. Fachgruppe Papier . Bereinsversammlung Freitag 5 Uhr im Klub- haus, Ohmstroste 3. gentralverband der Schuhmacher. Leute 6 Uhr allgemein« Funktionllrver- fammlung der Fabriken und Schoßbranche im Englischen Hof, Alexanderstr. 27c. Bericht über die Lohnverhandlungen und Stellungnahme zur Neuwahl der Ortsvcrwaltung. Deutscher Hntarbeiterverbanb. Freitag 5 Vi, Uhr Versammlung aller Be- triebsräte im Gswerkschaftshous, Saal S. Achtung, Zimmerer! Freilag k Uhr Vorbesprechung der Verband», und Schlichtungskommissionsmitglicder im Bureau. Um SVH Uhr Konferenz der Funktionäre im Gewcrkfchaftsltvus, Saal 5. Bericht über die Verhandlungen des Bezirkslohnamts vom 4. Januar. Die Betriebsräte und Vertrauensleute auf allen Baustellen werden ersucht, auf die Bczirlsvcrsommlungcn am Sonn- abend in ollen Bezirken hinzuweisen und die nätige Propaganda für vollzäh. Ilgen Besuch zu machen. Austerdem wird den Betriebsraten und Vertrauens- lcuten zur Pflicht gemacht, in dieser Woche noch eine Bücherkontrovc vorzu. nehmen. Die umzutauschenden Mitgliedsbücher müssen am Sonnabend in den Bezirksversammlungen abgegeben werden. Sonntag vormittag 9 Uhr p linkt» lich Zahlsiellenversammlung im Gewertschaftehaus, Saal 1. Der Borstand. Beraotwortlich kür den redakt. Teil: Victor Schiff , Berlin ; für Anzeigen: Th. Glocke. Berlin . Verlag Borwärts-Verlog E. m. b. H.. Berlin . Druck: Vorwärts-Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Eo.. Berlin . Lindenstr. 3 Hierzu 1 veilage. nnch veralteleWunden.heiltdie milde».wohltuende Sau.-Rat Dr.Strahls haussalbe, Elekant.-Apotheke, Berlin SW.. Leipziger Str,74(Dönboffpl.)