Offizier mußte das Feuer eröffnen lassen, um seine Abteilung zu befreien; die Demonftranten hatten einen Toten und zwei Verwundete. Kein Verletzter unter den französischen Soldaten."
Die ganze Darstellung ist offensichtlich erlogen; sie ist übrigens erst zwei Tage nach dem Vorfall verbreitet worden.
Protestnote gegen die Rheinlandkommission.
Berlin , 22. Januar. ( WTB.) Die deutschen diplomatischen Vertreter in Paris , Brüssel , London und Rom find angewiesen worden, den Regierungen, bei denen sie beglaubigt sind, eine Note zu überreichen, in der es heißt:
Gegen das Fechenbach- Urteil.
längst ein Rechtsbruch
Die von der Deutschen Liga für Menschenrechte" Landtagsabgeordneter Nuschte Berlin forderte, Recht im lim so unverständlicher ist es, daß sie von WTB. nicht vereinberufene öffentliche Versammlung, die gestern gegen die Ber- Innern zu schaffen, nur dann werte Deutschland das Recht außen öffentlicht wurde. Diese Unterlassung nügt legten Endes nur urteilung Fechenbachs protestierte, war febr stort besucht. In einer erhalten.( Lebhafter Beifall.) der Gegenseite, die dann behaupten fann, man habe nicht ge- einleitenden Ansprache teilte der Borsigende H. v. Gerlach mit, Rammergerichtsrat Freymuth vom Republikanischen Rich wagt, ihrer Bersion entgegenzutreten In diesem Falle aber daß von gewiffer Seite auf eine Berschiebung der Versammlung hin- terbund ging näher auf das Ritter Telegramm ein. ist der unwahre Charafter diefes Kommuniqués so durchsichtig zuwirken versucht worden sei. Aber gerade jetzt sei es geboten, den Kenntnis dieses Telegramms habe er von feinem Prozeßbeteiligten, gewesen, daß nicht einmal Poincaré es gewagt hat, sich darauf Fall Fechenbach zu beleuchten. Auf das Recht könne Deutschland sondern anderweitig erhalten. Fechenbach ist wegen Veröffentzu berufen und in seiner Antwort von einem Aft der Notwehr in seiner Not sich nur berufen, wenn die eigenen Rechtszustände lichung des Telegramms zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. im Innern sauber seien.( Lebhafter Beifall.) Nicht gegen Nitter, der bayerische Gesandte am päpstlichen Hof, teilt darin 1914 ausdrücklich zu sprechen. Bayern , sondern gegen die bayerischen sogenannten der banerischen Regierung mit, daß die Kurie das VorBoltsgerichte" wolle diese Kundgebung sich wenden.( 3u gehen Desterreichs gegen Serbien billige. 1919 fimmung.) veröffentlichte es Fechenbach, und dadurch soll er das Deutsche Reich Rechtsanwalt Dr. Loewenfeldt München schilderte die auf geschädigt haben! Zur Verurteilung müßte Fechenbach das Beweiteste Kreise sich erstreckende Erregung über das Urteil gegen wußtsein gehabt haben, daß dies Deutschland schädigen würde. Das Fechenbach, das auch von der Sozialdemokratischen Bar Lelegramm wurde in der Pariser Zeitschrift Journal" veröffenttet im Reichstag zum Anlaß einer Interpellation genommen wor- licht. Fechenbach hat erklärt, der Schriftsteller Bayot habe schon „ Die Interalliierte Rheinlandfommission hat den ist Auch aus Richtertreisen, darunter von sehr ange- davon gewußt, da habe er auf Verlangen ihm die Urkunde gegeben. unter dem 13 und 18. Januar Verordnungen für das bejezte fehenen bayerischen Richtern, seien der Berteidigung zustimmende Im Rechtssinn hat nicht Fechenbach, sondern Payot die Urkunde pèrRheinland erlassen, worin die Kohlenverteilung geregelt und Erklärungen zugegangen. Der Redner zeigte, daß die Beibehal öffentlicht, Fechenbach hat sich höchstens der Beihilfe schuldig gedie Beschlagnahme der Kohlensteuer, der Zölle, der tung der bayerischen Volksgerichte" macht. Schwerwiegende Berstöße gegen das Gesez find in dem Aus- und Einfuhrabgaben sowie der Einkünfte aus den Berfahren gegen Fechenbach vorgekommen. Gegen tiese Verurtei kommunalen und fiskalischen Waldungen angeordnet wird. lung aufzutreten, ist Pflicht auch des Richters, die der RepublikaDie deutsche Regierung hat bereits in ihrem Protest gegen den war. Im Prozeß Fechenbach hat das Verfahren der„ Boltsgerichte", nische Richterbund erfüllt hat. Fort mit dem Urteil! Fort Einmarsch in das Ruhrgebiet festgestellt, daß die angeblichen Ber - das der Staatsanwaltschaft eine Souveränität gewährt, besonders mit dem bayrischen Volksgericht!( Stürmischer Beifall.) Dabei ist teine Berufung und fehlungen Deutschlands bei den Hoiz- und Kohlenlieferungen nur die verhängnisvoll gewirft. Danach sprach Rechtsanwalt Gebhardt- Frankfurt a. d. D. Forderung einer Barzahlung, aber nicht die Anwendung eine Wiederaufnahme möglich!( Entrüstete Zurufe.) vom Republikanischen Anwaltsbund in ähnlichem Sinne. anderweitiger Maßnahmen auf Grund der§§ 17, 18 rechtfertigen Sonst müßte schon die öffentliche Feststellung des Sachverständigen Borgelegt wurde eine würden. Sie hat ferner festgestellt, daß selbst bei rechtmäßiger An- Dr. Thimme, daß er in entscheidenden Punkten misverstanden worEntschließung, wendung der§§ 17, 18 nur Maßnahmen getroffen werden dürften, den ist, zur Wiederaufnahme ganügen. Im Fall Drenfuß die von den Alliierten in ihrem eigenen Hoheitsgebiet durchge- habe man es mit Verbrechen der französischen Justiz die das Urteil des Boltsgerichts München gegen Fechenbach für ein tun gehabt. führt werden könnten. Daraus ergibt sich, daß auch im besetzten au Am Fall Fechenbach sei das Entsetzliche, daß Fehlurteil erklärt und fordert: 1. Schleunige Beendigung der Ar. rheinischen Gebiet, wo die Ausübung der deutschen Staatshoheit äußerlich alles in Ordnung" fei. Dr. Loewenfeld beiten des vom Reichstag zur Prüfung der Angelegenheit einlediglich durch das Rheinlandabkommen eingeschränkt ist, feine über warf die Frage auf, ob es wahr fei, daß eine gewisse auswärtige gesetzten Ausschusses und öffentliche Bekanntmachung des Ergebdieses Abkommen hinausgehenden Maßnahmen der Alliierten Macht erklärt habe, mit dem Korrespondenzbureau des Mitangeflag- nisjes. 2. Die gefeßlich zuläffige und nötige Aufhebung des durch zulässig sind. ten Gargas nichts zu tun gehabt zu haben, und ob das dem Bolks- das bayrische Volksgericht auferlegten Schweigegebotes. 3. ReichsDiefe vertraglich festgelegten Grenzen werden durch jede der gericht befannt gewesen sei. Das den Prozeßteilnehmern auferlegte gefeßliche Beseitigung aller nicht vom Reiche eingesetzten Sondererlassenen Verordnungen überschritten. Schweigegebot über das Ritter Telegramm, das gerichte einschließlich der bayerischen Volksgerichte und reichsgeseh Die Verordnung über die Kohlenverteilung, welche die Zu- die Stellungnahme des Papstes zur Politik Defterreichs betraf, er- liche Unterbindung der Einfegung derartiger Sondergerichte durch die Länder. 4. Sofortige Einführung eines erleichterten Wiederständigkeit der neuerdings in Essen eingesetzten Interalliier schwere die Aufklärung. Aber dieses Telegramm sei aufnahmeverfahrens gegen die Urteile der bayerischen Volksgerichte ten Rohlentommission auf das besetzte Rheinland aus= durch die Auslandspresse längst bekannt vor den nach Reichsrecht zuständigen jeweiligen Gerichten. Mindestdehnt, führt zur Begründung zwar auch die Sicherstellung der geworden. Der Redner schloß mit der Betonung der Pflicht zur anforderung für die Wiederaufnahme sind Bestimmungen nach Art Bedürfnisse der Besagungsarmee an. Dies geschieht jedoch zu Unrecht. Die deutsche Regierung hat niemals die Wahrheit. Der Kampf um die Aufhebung des Fechenbach- Urteils der Wiederaufnahmevorschriften im Buchergerichtsverfahren. fei ein Kampf um die deutsche Ehre.( Stürmischer Beifall.) Die Entschließung wurde einstimmig angenommen. Absicht gehabt oder fundgegeben, die für die Besagungsarmeen nötige Kohle zu verweigern. Tatsächlich geht der Zweck der Verordnung ausschließlich dahin, dem zur Förderung der Ruhr- ein geschlossenes Zusammengehen erfordere. Sie feien affion vertragswidrig in Effen eingefesten Organ die Betä- bereit, alle zur Abwehr des gewalttätigen französisch- belgischen gung im besetzten Rheinland unter dem Schutz der Militärgerichts- Einmarsches ins Ruhrgebiet zweddienlichen Maßnahmen zu unterbarfeit zu ermöglichen. süßen oder solche selbst zu ergreifen. Es müsse alles unterbleiben, was diese Maßnahmen stören tönne. Kriegstreiber, die den Rechtsbruch der Franzosen und Belgier zur allgemeinen Völkerperhekung ausnüßen wollten, sollten mit aller Schärfe befämpft werden. Der Fall Thyssen.
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fogar Gerüchte um, daß dieser Vermittlungsvorschlag bereits unterwegs nach Berlin sei. Jedenfalls gilt die Lage im Augenblic ein wenig entspannt und wird nicht mehr so ernst beurteilt, wie es noch am Sonntag der Fall war. Zwischen London und Baris ist ein lebhafter Meinungsaustausch im Gange, der angeblich sich auf einen neuen Vorschlag der englischen Regierung zur endgültigen Lösung des Reparationsproblems bezieht. Der italienische Bermittlungsvorschlag foll zunächst von dem Grundgedanken ausgehen, daß die deutsche Regierung sich bereit erklärt, einer interalliierten Kommission von Zivilingenieuren die Kontrolle und Sicherstellung der Reparationsfohlenlieferung aus dem Ruhrkohlengebiet zu gestatten. Auf Grund dieses Zugeständnisses soll dann die fran zösische Regierung sofort ihre gesamte Truppenmacht aus dem Ruhr gebiet zurückziehen.
Die übrigen Verordnungen, in denen nicht einmal der In Kreisen, die dem Abg. Herriot nahestehen, mird behauptet, Versuch einer Begründung mit Bestimmungen des Rhein landabkommens gemacht wird, verfolgen den Zweck, deutsche Reichs-, daß Poincaré nicht mehr gewillt sei, der von den Militärs und den Staats- und Gemeindeeinnahmen dem legitimen Gläubiger zugunsten ihnen nahestehenden Politikern eingeschlagenen Methode schärfster Gewaltmaßnahmen im Ruhrgebiet zu folgen. Es verlautet, daß der beteiligten alliierten Mächte zu entziehen. Diese Maßnahmen sind also zugestandenermaßen nicht für die Bedürfnisse der eine Zurückziehung der Truppen von allen Bergwerken Besagungstruppen getroffen worden, sondern für 3 wede, die erfolgen wird, und daß man sich bemühen mird, den Forderungen Düsseldorf , 22. Januar. ( WTB.) Die Bertreter der Arber Arbeiter entgegenzulommen, um einen Streit zu verhindern und pöllig außerhalb der Aufgaben der Interalliierten Rheinlandkommiffion liegen. Die dabei angeordnete Unterstellung beiter der Thyssenwerte in Hamborn begaben sich gestern die Produktion aufrechtzuerhalten. Man ist in der Erwartung eines deutscher Behörden und Beamten unter den Benachmittag unter Führung des Oberregierungsrates o che ais des italienischen Bermittlungsvorschlages. Es gehen fehl der Interalliierten Rheinlandtommiffion Bertreters des Regierungspräsidenten zu den französischen Generalen und das Verbot ihrer Instruierung durch deutsche Simon und Denvignes, um bei diesen Herren erneut wogen Behörden außerhalb des befeyten Gebietes verstößt überdies gegen die ausdrückliche Bestimmung des Artikels 7 des Rheinland der Berhaftung Friz Thyssens vorstellig zu werden. Von fran ablommens, wonach die Zivilverwaltung der Provinzen, Regie- 3bfischer Seite wurde zunächst versucht, den Oberregierungsrat Hoche rungsbezirke usw. in der Hand der deutschen Behörden bleibt und bei den Berhandlungen auszuschalten, ein Versuch, der aber mißlang, wonach diese Verwaltung nach deutschen Gesetzen und unter Lei- weil Oberregierungsrat Hoche erklärte, mit der Einführung der Artung der deutschen Zentralregierung weiter besteht. beitervertreter bei den Generalen beauftragt zu sein, es also ablehnen Durch den Erlak der Verordnungen hat die Rheinland - müffe, sich nachher„ verhören" zu laffen und weil die Arbeitervertreter fommiffion den Rechtsboden, auf dem ihre Stellung beruht, ver- darauf bestanden, nur in Gegenwart des Vertreters der laffen. Sie hat fich unter schwerster Verlegung der Verwaltungs- Regierung verhandeln zu wollen. Nachdem die Arbeitervertreter und Finanzhoheit des Deutschen Reiches und der beteiligten deutfchen Länder in den Dienst der militärischen Aktion gestellt, die gegen ihre Forderung nach Freigabe Friz Thyssens vorgebracht wärtig von der franzöfifchen und belgischen Regierung unter Bruch hatten, erklärten die Generale, zu einer bindenden Aeußerung weder des Bölkerrechts und des Bertrages von Bersailles betrieben wird. imftande noch berechtigt zu sein. Es handele sich bei der Verhaftung Die an die deutschen Beamten und Behörden unter Androhung Friz Thyssens um eine rein militärische Angelegenheit, für die fchwerster Strafen ergangene Anweisung zur Mitwirkung bei diesen General Degoutte zuständig sei. Thyffen fomme vor das KriegsTaßnahmen bildet eine unerhörte 3umutung. Selbst im gericht in Mainz und für das etwaige Urteil gegen ihn würde es Sriege gilt es als una bänderlicher Rechtsfah, daß die im günftig fein, wenn die Cage in Hamborn ruhig bleibe. Im übrigen Offupationsgebiet befindlichen Landesbehörden nicht zur Mitwirkung feien die Arbeiter durchaus frei in ihren Entschließungen, ob sie die bei der Durchführung von Maßnahmen gezwungen werden dürfen, Werke stillegen wollten oder nicht. Für Frankreich handele es die gegen die eigene Regierung gerichtet find. Daher fich lediglich darum, Geld und Kohle einzutreiben. Einer haben die Regierungen des Reiches und der beteiligten Cänder ihre der Arbeitervertreter erwiderte, wenn ein Schuldner in Frage komme, Beamten darauf hingewiesen, daß jene Befehle, soweit sie im Wider- so sei es der Staat, nicht aber der Privatmann Thyffen. Die Anfpruch mit dem Rheinlandablommen stehen, rechtsunwirtjam gelegenheit der Reichsbank wurde zunächst einem Beschlusse der Werks find und daß ihnen feine Folge gegeben werden darf. versammlung gemäß nicht erörtert. Die Generale erflärten zum Die Verordnungen, mit Ausnahme der Verordnungen über die Schlusse, daß sie sich bemühen würden, am Montag eine 3u ber Arbeitervertreter mit Kohlenverteilung und die Beschlagnahme der Kohlensteuer, heben die sammenkunft General Teilnahme eines Vertreters der Königlich italienischen Ree Degoutte herbeizuführen. Die Verhandlungen finden im Laufe gierung bei der Beschlußfassung der Interallierten Rheinland - des Tages statt. fommission hervor. Die Teilnahme dieses Bertreters, wenn sie wirk
Ein neuer Erfolg.
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Paris , 22. Januar. ( WTB.) Poincaré hatte heute mit Maginot, de Lasteyrie, Le Trocqueur und Raibel eine Unterredung, um die Lage im Ruhrgebiet zu prüfen. Marschall Foch wohnte dieser Sigung bei. Der Bergwerksdirektor Guillaume, welcher heute aus dem Ruhrgebiet nach Paris zurückgekehrt ist, hat über seinen Auf
trag Bericht erstattet.
Der französische Moratoriumsplan.
Paris , 22. Januar. ( EP.) Ueber den französischen Moratoriums. plan teilt die Information" folgende Einzelheiten mit: Von der inneren Golbanleihe von 3 Milliarden sollen 500 Millionen für die Marfstabilisierung verwendet werden, eine Milliarde für die Reparationszahlungen und 1½ Milliarden für Reparationsjachleistungen. Deutschland hätte während der Dauer des
Die
lich erfolgt sein sollte, würde schon an sich rechtswidrig sein; Mainz , 22. Januar. ( Mtb.) In Mainz sind bereits zahlreiche Moratoriums( 1923 und 1924) die Ausgleichszahlungen und WiederDeutschland hat das Rheinlandabkommen nur mit Frankreich , Groß- in- und ausländische Pressevertreter zur Berichterstattung über die gutmachungen fortzusehen. Für die während der gleichen Zeit verbritannien und Belgien abgeschlossen, aber nicht mit 3talien. Berhandlungen eingetroffen. Die Verteidigung der Angeklagten tagten Zahlungen des Londoner Zahlungsplanes hätte Deutschland Im Auftrage meiner Regierung habe ich gegen diese Rechts liegt in den Händen der deutschen Rechtsanwälte Dr. Grimm- Essen 5 Proz. Zinsen zu zahlen. Alle Guthaben des Reiches und der und Bertragsbrüche Verwahrung einzulegen." und Otto Neumann - Mainz , sowie des französischen Rechtsanwalts Länder würden in ewige Renten umgewandelt werden. Leclerce. Außerdem werden noch zwei weitere Rechtsanwälte aus Steuern wären streng einzuziehen, und feine Steuer dürfe aufParis die Verteidigung der Industriellen übernehmen. Heute nach gehoben werden, wenn nicht zugleich eine ebenso hohe neue Steuer Dortmund , 22. Januar. ( WIB.) Die Eisenbahnverwalfungsbehörden in Dortmund , der Beamtentat und Betriebsrat des mittag fand die erste Bernehmung der verhafteten Großindustriellen oder eine andere Einnahmequelle geschaffen würde. Neben der InHauptbahnhofs und die beteiligten Gewerkschaften feilen mit: In der statt. Während derfelben war das Gerichtsgebäude streng abgesperrt. dustrie anleihe würde eine außerordentliche Rapitals. Eingelegenheit des Streifs auf dem hiesigen Hauptbahnhof hat Aus dem Ruhrgebiet find zahlreiche Bergleute in steuer auf Bermögen des Reiches, der Länder und der Privathier am 22. Januar 1922 unter Vorfih des Oberbürgermeisters eine Mainz eingetroffen. Eine Betriebsrätefommission aus perfonen erhoben werten. Zu diesem Zwed hätte die deutsche Besprechung stattgefunden, an der Bertreter der hiesigen Eisenbahn- Effen, die wegen der Berhaftung der Großindustriellen bei der fran Regierung sofort das Tabal, Zündholz, Salz-, Zucker-, Petroleumbehörden, der Eisenbahnbeamten und der Arbeiterschaft einerseits zöfifchen Behörde vorstellig merden wollte, ist nicht zugelassen und Branntweinmonopol zu schaffen und diese Monopole der Privatund der Besehungsbehörden andererfeits teilnahmen. Des worden. Es wurde ihnen ein Schreiben überreicht, in welchem er industrie abzutreten. Die Kapitalsteuer der Privatpersonen würde Crgebnis war, daß der Eisenbahnbetrieb am 22. Januar, 10 Uhr klärt wird, daß die angeordneten Maßnahmen in Kraft bleiben. Es auf 25 Broz. des Wertes aller privaten Immobilien festgesetzt werden. nachmittags, im vollen Umfange unter folgenden Bora usjekun wird den Bertretern aber die Gelegenheit gegeben, die Berhafteten Die Bestimmungen über die Kapitalflucht und über die Finanzkongen wieder aufgenommen werden foll: 1. Die Besagungstrolle würten feine Renderungen erfahren. An produktiven Pfän behörde wird Beamte und Arbeiter der Eisenbahn bei Aus- zu besuchen. dern sieht das Projekt die Beschlagnahme aller Zolleinnahmen, der übung ihres Dienstes nicht mehr verhaften lassen, fondern Ausfuhrtage und der Kohlensteuer vor. die Beschwerden bei dem den Dienststellen vorgefehten Amtsvorstand Köln , 22. Januar. ( Mtb.) Wie wir von zuverlässiger Seite enbringen, der die Untersuchung in Gemeinschaft mit der Beamtenund Arbeitervertretung anstellt. 2. Reinerlei Eingriff der erfahren, hat sich der englische Oberbefehlshaber zu der Besahung in den Eisenbahnbetrieb und Verzicht auf Stellungnahme veranlaßt gesehen, daß vorläufig feine weiteBefehung und leberwachung der Eisenbahnfern- ren Ausweisungen und Berhaftungen höherer deut[ prechzentralen durch französische Poften. 3. Berzicht der Be- fcher Beamter in der englischen besetzten Zone stattfinden dürfen. fagungsbehörden auf die verlangte Entfchuldigung des Vertreters Die Rücksicht auf die ihm unterstellten Truppen veranlasse ihn zu des Oberbahnhofsvorstehers bei den franzöfifchen Offi leren. 4. Frei dieser Stellungnahme. gabe von drei beschlagnahmten Zimmern auf dem Hauptbahnhof.
England gegen Ausweisungen,
Politischer Mord in Paris . Paris , 22. Januar. ( Eca.) Heute nachmittag gegen 14 Uhr wurde der Generalsekretär der Ropalisten, Marius Plateau, im Gebäude der royalistischen Zeilung„ Action francaise" durch fünf Revolverschüsse getötet. Die Affenfüferin, Sie versuchte sich selbst zu töten, verletzte sich jedoch nur unerheblich Germaine Berfon, ist zwanzig Jahre alt und soll Anarchiffin fein.
Landtag und Ruhrbesegung.
Die Erfüllung der verlangten Borausfehung wurde nach vierftündl- Interaliiierte Rheinlandkommission den gegen den Präsidenten Auf Veranlaffung der englischen Bejakungsbehörden hat die ger Berhandlung von der Besatzungsbehörde restlos juge- aehling von Langenauer vom Landesfinanzamt Köln fichert. Mainz , 22. Januar. ( BTB.) Die am 21. Januar tagende ergangenen Ausweifungsbefehl zurüdgezogen. Eihung der Eisenbahnerorganisationen des Bezirks Abzug der Amerikaner. EMainz beschäftigte sich mit der durch die GewaltmaßnahDer Weltestenrat des Preußischen Landtages änderte den men der französischen und belgischen Machthaber, insbesondere Köln , 22. Januar. ( WTB.) Nach einer Meldung der Kölni- Arbeitsplan dahin ab, daß der für Donnerstag angelegten burch die Besetzung des Ruhrgebietes geschaffenen Lage und nahm schen Zeitung" aus Koblenz wird die amerikanische Be- allgemeinen politischen Aussprache zur ersten Lesung des Haushalte einen Entschluß an, in dem es heißt, die Eisenbahner des Bezirks fatung Koblenz am 25. Januar verlassen und am eine Sonderaussprache zu den Vorgängen im Ruhrgebiet Mainz seien darin einig, daß die gegenwärtige gefahroolle Bage 25. Januar nach Antwerpen weiterbefördert werden. und im Memellanb boransgehen soll.