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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 28.

Parlamentsberichte.

Lohmann.

Deutscher Reichstag .

Sonnabend, den 2. Februar 1895.

-

12. Jahrg.

handel kann man, wenn man will, den Hausirhandel todt machen. Der Detailreisende gehört zu einer ganz anderen Be Die preußische Regierung hat ihre Behörden gefragt, aber diefe rufegruppe als der Haufirer. Er ist Handelsangestellter, wehren sich mit Hand und Fuß dagegen, daß ihnen die Zumuthung ge- und ihm die Besteuerung durch den Wandergewerbeschein, den er stellt wird, beim Hausirhandel die Bedürfnißfrage entscheiden sich verschaffen soll, aufzuerlegen, fönnen wir nicht zugeben, da 28. Sigung vom 1. Februar 1895, 1 Uhr. Der zu lassen. Es ist ganz sicher eine Willkür, die Folge einer Bestim- er sich schon ohnehin in schwierigen Verhältnissen befindet. Um Bundesrathstische: v. Bötticher, v. Berlepsch, mung, wonach der Gewerbeschein nur distriktsweise Geltung Begriff Schmucksachen" ist ein sehr dehnbarer. Was für den haben soll. Die verschiedenen Verwaltungsbehörden würden über einen Schmuck, ist für den andern Plunderkram. Die Entschei­Bei Beginn der Situng sind etwa 40 Mitglieder des Hauses die Zulassung ganz verschieden entscheiden, und den kleinen dung liegt schließlich beim Herrn Gendarm, und unsere Polizei­Hausirern, welche ihre Waaren herumtragen müssen, würde damit beamten sind von der Mutter Natur doch auch nicht mit allzu Die erste Berathung der Novelle zur Gewerbe der Garaus gemacht. Für die Detailreisenden liegt die Sache viel Verstand ausgestattet. Die Fabrikation von Pantoffeln, Ordnung( Hausirgewerbe) in Verbindung mit dem Antrage natürlich anders, die würden nicht benachtheiligt werden und Filzschuhen und Pantinen wird durchweg von kleinen Leuten des Zentrums, denselben Gegenstand betreffend, wird fortgefeßt. schließlich würde also der zu schüßer de Mittelstand auf diese ausgeführt, welche die Konkurrenz nur dadurch aushalten können, Abg. v. Strombeck( 3.) ist mit jenen Bestimmungen, Weise am wenigsten gefchüßt. Etwas anders liegt es bei der daß sie den Verkauf auf dem Wege des Hausirens bewirken. Wenn welche die in bezug auf das Hausirgewerbe bestehenden Frage des Waarenkreises, der den Haufirern offen fiehen soll. man diesen Handel verbieten will, ruinirt man diese kleinen Gewerbe­Strafvorschriften verschärfen, sehr einverstanden. Es kann Wenn aber Herr Hige meint, der feßbare Gewerbebetrieb habe treibenden und es werden gerade diejenigen getroffen, welche man

anwesend.

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der Allgemeinheit nüßen, wenn die im Hauſirgewerbe an sich einen Vorzug vor den Haufirern und müsse gegen die retten will. Ich komme nun zu§ 57.( Präsident v. Levezow: vorhandenen unehrlichen Elemente etwas fräftiger angefaßi Konkurrenz der letzteren durch die Gesetzgebung geschützt werden, Ich muß Sie doch darauf aufmerksam machen, daß wir in der würden. Uebrigens ist er der Regierung dankbar dafür, daß der so kann ich diese Ansicht nicht theilen. Der Haufirhandel ist ganz ersten Berathung sind, nicht in der Spezialberathung.) Wir sind vorgelegte Entwurf so maßvoll ausgefallen ist. Nicht blos mit ebenso berechtigt wie der feßhafte Betrieb; nur gegen Aus- nicht geneigt, irgend welche Konzessionen dem polizeilichen Gina Rücksicht auf seinen Wahlkreis, sondern aus jehr prinzipiellen wüchse einzuschreiten ist der Gesetzgebung vorbehalten. Ein wirken gegenüber den Drogueriebefizern zu machen. In vielen Gründen sieht er sich genöthigt, mit einer Minorität besonderes soziales Moment zur Versöhnung der wirth Fällen bekommt man dieselbe Waare von derselben Güte in den seiner Partei den Antrag Gröber Higefchaftlichen Gegenfäße liegt auch in dem feßhaften Gewerbe nicht. Droguerien wie in den Apotheken, und zwar bedeutend billiger. Spahn Letocha Marbe- Mehner- Euler auf das Es möchte sich sogar vielleicht nachweisen lassen, daß der Hausir Auf der anderen Seite verkenne ich aber nicht, daß es sehr wohl entschiedenste zu betämpfen. Er will dem Hand- betrieb der ältere iſt. Ueber die Ausdehnung des im aufir geboten erscheinen kann, ihnen die Anfertigung von Arzeneien zu wert und dem kleinen Gewerbe nach Kräjien gewerbe vorhandenen Mißstandes bin ich mit dem Abg. Saedler verbieten. Wenn man der Bestimmung, daß der Haufirer nicht nügen. Auf dem Wege der Unterdrückung ganz verschiedener Meinung. In der Kommission wird sich eintreten dürfe in ein Gehöft oder Haus, an welchem das Verbot des gesammten Hausirhandels aber werde man Gelegenheit finden, über die Einzelheiten des Antrages Gröber des Hausirens bekannt gemacht ist, zustimmte, würde man das das nicht erreichen; der Antrag Gröber aber würde, wenn zu sprechen. Haufirgewerbe einfach ganz beseitigen. Wenn die Gesetzgebung er Geseztraft erlangte, unzweifelhaft die theilweise Vernichtung Abg. Schmidt( Soz): Der vorliegende Gesehentwurf wird einem Gewerbe die Existenz erschwert oder unmöglich macht, so des Hausirhandels bewirken. Der Feind des Klein- dem seßhaiten Mittelstande ebenso wenig eine Stüße sein, wie hat sie den Leuten einen anderen Wirkungskreis zu weisen. Aber gewerbes und des kleinen Handwerks sei aber nicht der der von Ihnen( rechts) gewünschte Befähigungsnachweis und dazu hat sie nicht die Mittel. Die Leute würden mit allen Hauſirhandel, sondern der Großhandel und der Groß- Handwerkerkammern, denn die Erscheinungen, die sie beseitigen Händen zugreifen, wenn fie einen andern Beruf finden betrieb, wie das schon überzeugend von dem freisinnigen wollen, sind eng verknüpft mit der modernen Produktionsweise. würden, denn ihr Beruf ist gerade kein beneidenswerther. Abg. Schneider nachgewiesen sei. Was aus den 226 000 Hausirern Gine Frage ist hier fast gar nicht behandelt worden, es ist die Der Haufirhandel ist der letzte Rettungsanker der aus ihrem Be­werden solle, die jeder im Besiz von Wandergewerbefcheinen seien, neue Bestimmung des§ 32 der Regierungsvorlage. Die rufe Ausgestoßenen, und man sollte danach streben, diesen Opfern fage der in seinen Einzelheiten ziemlich rücksichtslose Anurag nicht. Regierung will bei den Schauspielunternehmungen für eine beffere der heutigen Gesellschaft eine angemessenere Stellung in unserer Redner polemifirt dann ausführlich gegen die Begründung, finanzielle Sicherheit forgen, um die vielfachen finanziellen Nachtheile Gesellschaft zu geben. Einem Gefeßentwurf, der tausende Griſtenzen welche der Abg. Schädler dem Zentrumsantrage gegeben hat. für das Theater personal zu beseitigen. Ich wünschte, daß die ruinirt, können meine Freunde nicht zustimmen.( Beifall bei den Nach der Ansicht des Redners enthält schon die bestehende Ge- Regierung noch einen Schritt weiter gegangen wäre und sich mit Sozialdemokraten.) werve- Ordnung hinreichend Vorschriften, welche dem unbefugten der Stellung und Lage des Theaterpersonals beschäftigt und Be­Abg. Gräfe( Antis.) begrüßt die Vorlage als das Minimum Sausirbetriebe durch polizeiliche oder Strafbenimmungen vor- ftimmungen in die Gewerbe Ordnung hineingebracht hätte, die deffen, was geschehen muß, um den nothleidenden Schichten der beugen. Er hegt den Wunsch und die feste Hoffnung, daß, wenn dazu angethan gewesen wären, diesen Stand vor der Ausbeutung Bevölkerung, namentlich dem gewerblichen Mittelstand zu Hilfe der Reichstag auf die zu weit gehenden Bestimmungen des der Theateragenten und Theaterdirektoren zu schützen. Es zu kommen. Bis jetzt hat das manchesterliche Lager, in dem die Bent.umsantrages eingeht, dann die Reichsregierung dagegen ihr giebt feine Unternehmungen, die so gewiffenloser Regierung steht, diesen Schichten statt Brot Steine und statt Wasser Veto einlegen wird. Weise ihre Angestellten ausnutzt, wie die Schauspiel Wein( Große Heiterkeit), statt Wein Wasser geboten. Die Regie­Abg. Haffe( natl.): Die Gegenfäße zwischen ständigem Unternehmungen, zunächst die Theateragenturen. Es liegt rung fommt überhaupt über eine gewisse Kurpfuscherei auf und Hausirhandel find uralt. Was heute über den Hausir- mir ein Revers vor von der Agentur May in Hannover . diesem Gebiete nicht hinaus. Daneben schlägt sie Dinge vor, handel gesagt wird, ist auch nicht neu; schon vor 120 Jahren Danach verpflichtet sich der Aussteller u. a., der Agentur 5 pet. denen wir nun und nimmer zustimmen können. Dahin gehört hat Justus Moeser es in seinen patriotischen Phantasien" seiner Gage und seines Spielhonorars während des ganzen vor allem die beabsichtigte Belästigung von Droguisten. Anstatt gefagt. Die Vorlage macht den Versuch, die zu weit gehende Engagements zu zahlen, ferner sich diesen Betrag von dem den Apotheken etwas von ihren Monopolen abzubrechen, geht Generalisirung in der Gewerbe- Ordnung zu modifiziren. Wir Direktor für den Agenten abziehen zu lassen. Die weiteren Ver- man daran, die Droguisten unmöglich zu machen. Man sollte werden uns an die Regierungsvorlage halten und brauchen uns pflichtungen des Schauspielers find geradezu ungeheuerliche. In den Handel mit unschädlichen Arzneimitteln freigeben, die An­deshalb auf den Antrag Gröber nicht weiter einzulassen. feiner anderen Agentur hat sich eine so verwerfliche Geschäfts- zeigepflicht für die Droguenhandlungen und den Befähigungs­Wenn man die Wander- Gewerbescheine nach diesem Antrage praxis ausgebildet, wie bei der Theateragentur. Es grenzt geradezu nachweis für die Inhaber einführen, dann würde etwas nicht mehr für das ganze Deutsche Reich, sondern nur für an Wucher, wenn jemand verpflichtet wird, der Theateragentur Praktisches geleiſtet; sonst würde dieser geachtete Stand, in dem einzelne Verwaltungsbezirke gelten laffen will, so muß man 5 pet. seines Einkommens zu zahlen und zwar nahezu während 10 000 Leute selbständig und 60 000 als Angestellte beschäftigt sind, doch wenigstens für diejenigen, welche seit Jahrhunderten das einer unbegrenzten Zeit. Es ist Sache der Gesetzgebung, hier der Bernichtung preisgegeben. Den auf die Konsumvereine be Hausirgewerbe in gewissen Branchen betrieben haben, eine andere einzugreifen und eine solche Ausbeutung zu verhindern. Gine züglichen Vorschlägen stimmen wir zu; wir sind überhaupt Form der Legitimation einführen, denn man wird diesen doch Theateragentur in Berlin hat ein jährliches Einkommen von gegen Konsumvereine, auch deshalb, weil sie ein hervorragendes nicht die Fortseyung ihres Betriebes unmöglich machen wollen. 60-70 000 m. 13 f. 3. der Direktor des Berliner Theaters, Agitationsmittel und einen festen Ritt für die Sozialdemokratie Gegen die Einschränkung des Hausirgeweibes haben sich zahl Lipschüß, durch Selbstmord seinem Leben ein Ende machte, abgeben. reiche Handelskammern und zwar sowohl aus dem Wesen, that ein Theateragent den klassischen Ausspruch: Der Mann Bei der Hausir erfrage tommt die Sonntagsruhe ganz mie aus dem Norden und Osten des Reiches aus- toftet mich 15-18 000 m., ein Beweis, wie ungeheuere vorwiegend in betracht. dürfte erst eingeführt gesprochen. Also auch in dieser Beziehung kann nicht Gummen ein Theater- Direktor für seine Schauspieler an die werden, nachdem die Haufirerfrage in unserem Sinne schablonenhaft, sondern muß individuell verfahren werden. Agenturen abzuführen hat. Man sprach hier von der sittlich beiriedigend gelöst worden; jetzt wird gerade der ſeßhafte In dem Entwurf ist nirgends ausgesprochen, ob auch der bedenklichen Seite des Theaterwesens. Die fittlich bedenkliche Kaufmann in seinem Gewerbe durch die Beschränkungen Rolportage- Buchhandel den Vorschriften des Gesetzes Seite liegt aber eigentlich in der Art, wie die Theater- Angestellten die ihm die Sonntagsruhe auferlegt, zumal, wenn er auf unterliegen soll. Der Entwurf spricht nur von Waaren". Der bezahlt und entlohnt werden. Schauspielerinnen werden mit 50 bis Landtundschaft angewiesen ist, ganz erheblich beeinträchtigt. Antrag des Zentrums, der den Kolportage. Buchhandel treffen 100 M. pro Monat engagirt und haben die Verpflichtung, selber für Durch die Sonntagsruhe Vorschriften ist das Hausirgewerbe will, behandelt nun aber die Erzeugnisse der photographischen ihre ganze Garderobe zu sorgen. Damit kann eine Schauspielerin nicht geradezu gezüchtet worden. Diese Angelegenheit muß bei der Gewerbe ausdrücklich als Waaren und das könnte unter Um- bestehen und wie soll sie ihre Ausgaben bestreiten, wenn nicht mit Hilfe Einzelberathung der Vorlage auch näher untersucht worden. ständen auch von der Regierungsvorlage gelten. Es muß also von Freunden und Gönnern ". Nicht viel besser ist das Verhältniß Dem feßbaften Betrieb kann durch die Vorschläge der Vorlage zu diesem Verlangen Stellung genommen werden. Die gelten zur Direktion. Die Kündigungsfrist, die in den Kontrakten ver- allein nicht geholfen werden. Die Konkurrenz der großen Bazare den Bestimmungen haben auf dem Gebiet der Kolportage einbart wird. ist fast nie gleich. Daraus ergiebt sich nun folgendes und Versandgeschäfte muß getroffen werden. Das kann auf vers schon zu den sonderbarsten Ergebnissen geführt, namentlich be- Berhältniß: Der Direktor engagirt für jedes Fach zu Beginn fchiedene Weise geschehen, durch Besteuerung des Umsages, durch züglich des famosen Bücherverzeichnisses, welches des Spieljahres eine große Anzahl von Künstlern, sucht sich die Einschränkung oder Verbot von Filialen und dergleichen. Was Der Kolporteur bei sich führen muß und welches die unteren Ver- besten heraus und läßt die anderen laufen. Die Kontrakte werden heute Herr v. Berlepsch sagte, entspricht nicht den gerechten waltungsbehörden zu kontrolliren haben. Wird der Entwurf bei den besseren Kräften sofort auf 5 Jahre abgeschloffen. Ansprüchen, die der Mittelstand erheben kann; sorgen Sie unter jener Voraussetzung Gefeß, dann werden die Detail- Während nun der Direktor im ersten und dritten Jahre fündigen dafür, daß diese Ansprüche erfüllt werden! reisenden für den Buchhandel nicht mehr thätig jein können, fann, muß der Schauspieler seine Verpflichtung bis zum Schluß Abg. Dr. Meyer- Halle( frs. Vg.): Die Vorlage hat im jeder Buchhändler und Verleger wird sich als Hauſirer aus- erfüllen. Aeußerst interessant ist der Kontrakt des Deutschen Lande große Unzufriedenheit erregt; tausende von Hauſirern zuweisen haben, wenn er seine Bücher außerhalb seines Wohn- Bühnenvereins. Es heißt hier im§ 10: sehen sich in ihrem Erwerbe bedroht. Die Unzufriedenheit sieht ortes vertreiben oder vertreiben lassen will. Darin liegt eine Wenn ein weibliches Mitglied während der Dauer des Ver- die Regierung, die Zufriedenheit über ihre Vorschläge wird sie große Härte für den gesammten Buchhändlerstand. Das deutsche trages fich verheirathen will, so hat es feinen Vorsatz der in der zweitägigen Berathung nirgends entdecken. Große Ges Publitum ist schon an sich wenig bücherkaufluftig; in dieser Be Bühnenleitung spätestens 14 Tage vor Abschließung der Che fichtspunkte habe ich in der Vorlage auch nirgends gefunden; ziehung unterscheiden wir uns sehr unangenehm von den Fran- fchriftlich anzuzeigen. Die Bühnenleitung hat in einem solchen fie ist ein Mosait aus wenig zusammenhängenden zofen und anderen Ausländern. Werden die besseren Bücher Falle das Recht, den Vertrag zu kündigen und vom Tage der Bestimmungen. Noch garnicht in der Debatte erörtert ist die durch die Beschränkung der Kolportage noch vertheuert, so wird ihre Verbreitung noch weiter abnehmen und manche Publikationen Hochzeit an zu lösen, und bleibt nur bis zu diesem Tage zur Frage, ob die Gemeinde noch weiter berechtigt sein soll, darüber zu entscheiden, ob die Berechtigung zum Hausiren von einer Ers werden überhaupt nicht zu stande kommen. Nicht 5 pt., sondern Bahlung von Gage und Spielgeld verpflichtet. In einem anderen Passus heißt es: laubniß abhängig gemacht werden soll. Jezt soll über den Kopf viel weniger beträgt der Antheil der Schauerromane an der Durch Eingehung der Ehe wird das Mitglied nicht be- der Gemeinde hinweg diese Befugniß in die Hände der Regies Rolportage Literatur . Man soll also doch nicht, weil von rechtigt, das Engagement vertragswidrig und eigenmächtig zu rungsbehörden gelegt werden, weil angeblich die Gemeinde sich Büchern 1 schlecht ist, die übrigen 99 unterdrücken. lösen, sonst verfällt es in die unter§ 10 A festgesezte Konventional- nicht eifrig genug in der Ausübung dieser Befugniß benommen E3 spielen hier die Konversationslexika von Meyer und anderen firafe. Doch hebt die Zahlung der Konventionalstrafe die Ver- habe. Nun find aber doch die Gemeinden fraglos die einzig eine ganz hervorragende Rolle. Aber auch zahlreiche Gegenstände pflichtung der Kontrahentin gegen die Bühnenleitung nicht auf Buständigen für die Beurtheilung des Bedürfnisses nach einer des Verlages von Velhagen u. Klasing, einer Firma, die der Ich babe anfänglich keinen Grund einsehen können, daß solchen Erlaubniß. Die Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden Rechten näher steht, würden schwer getroffen werden. Alle diese diese Bestimmung nur für weibliche Mitglieder getroffen ist, ob find verschieden. Die ferner stehenden Verwaltungsbehörden Interessen haben ein Recht auf Schonung und Berücksichtigung. gleich man ja für die ungeheuerlichen Bestimmungen eine Be- fönnen unmöglich orientirter sein als die Gemeindebehörden selbst. Hoffentlich wird die Kommission in diesem Sinne arbeiten. Abg. Size( 3.): Unser Antrag ist nicht freie Arbeit des gründung hat, wenn sie auch noch so sonderbar ist. So hat ja In der Hauptfache richtet sich die neue Bestimmung gegen Berlin . Herr Etumm die Ertheilung des Chekonsenses an Sehr wenig gefällt uns die Stellungnahme gegen die Droguisten. Zentrums, sondern die wörtliche Wiederhage der Beschlüsse der seine Arbeiter der Begründung fich vorbehalten, Den Rolportage Buchhandel soll man nicht erschweren; Kommission, welche im vorigen Jahre über unsern Antrag verathen daß er die jungen Leute vor leichtfertigen Schritten daß er einen solchen Aufschwung genommen hat, beweist nur, hat. Nicht auf dem platten Lande, wohl aber in den Juduſtriebezirken bewahren wolle. Ich wußte also für die Kontraktsbestimmung daß die alten Formen des Buchhandels überlebt sind. Welche hat eine Vermehrung stattgefunden und zwar durch Elemente, feine Begründung. Auf eine Anfrage sagte mir mein Gewährs: Wege der Handel einschlagen soll, um die Produkte des Kon­die den ganzen Haufirerstand verderben. Gegen diese Zustände mann: Aber begreifen Sie denn nicht, daß man im Theater fumenten einzuführen, ist eine Frage untergeordneten Ranges; tehrt sich unser Antrag, und vielleicht sieht auch Herr v. Strombect nicht eine verheirathete Liebhaberin behalten kann? Das man fann also dem seßhaften Betrieb ein Privilegium nicht eins noch vor der dritten Lesung die Nothwendigkeit desselben ein. Publikum will sich doch amüsiren und ist nicht der Kunst wegen räumen. Mit den Mitteln, wie sie die Vorlage bietet, wird Haben wir doch schon öfter erlebt, daß daß er einen da. Meine Herren, dieser Kontrakt ist ein Kontrakt des Deutschen man den Lauf der Welt nicht ändern und die neueste Novelle Antrag betämpfte und zum Schluß doch mit uns anderen Bühnenvereins, deffen Präsident der Graf Hochberg ist, Inten zur Gewerbe Ordnung wird wie ihre Vorgängerinnen ihren für ihn eintrat. Sein Widerstand gegen unseren Antrag läßt dant der töniglichen Schauspiele.( hört, hört!) Es giebt auch feinen Beruf verfehlen.( Beifall links.) fich wohl nur aus den Verhältnissen seines Wahlkreises er- Beruf, wo der Verruf in so musterhafter Weise organisirt ist, wie hier. Darauf wird die Diskussion geschlossen. Nach dem Schluß­flären. Zu Ausnahmen in der Richtung der Ausführungen Dabei will ich nur auf die Vorkommnisse, die dem Schauspieler wort des Abg. Schwarze für den Zentrumsantrag wird dieser des Abg. Hasse sind wir gern bereit; uns tommt es vor König pafsirt sind, hinweisen. Der Mann, der 20 000 m. wegen und die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern ver­allen darauf an, daß Hausirgewerbe allmälig ein Kontraftbruch zahlen mußte, ist troßdem von keiner Bühne wiesen.

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Parlamentarisches.

zuschränken und zurückzudrängen, um den seßhaften engagirt worden, die dem deutschen Bühnenverbande angehörte. Schluß Uhr. Nächste Sigung Dienstag 1 Uhr. Betrieb zu stärken. Der Hinweis auf die Erschwerung des Be- und selbst als die Direktion aufhörte, gegen die König kontrakt-( Anträge.) zuges von Artikeln durch Beschränkungen des Wandergewerbes brüchig wurde, hat man nur mit Mühe und Noth diesen Verruf ist bei der heutigen Ausdehnung und Leichtigkeit der Kommuni- aufgehoben. Gegenwärtig haben aber eine Anzahl Bühnen troß­fationen hinfällig. Die Vorlage geht uns durchaus dem noch den Verruf aufrecht erhalten. Abg. Schädler erkannte nicht weit genug. Wir wollen vor allem die Frau dem Hausirhandel noch eine gewisse Berechtigung zu und Die Umsturzkommission begann am Freitag ihre Ver­vom Hausirgewerbe gänzlich ausgeschlossen wollte nur die Uebelitände beseitigen. Sein Fraktionshandlungen mit der Erörterung über die Anträge des Abg. wissen; alles, was gegen die Frauenarbeit in den genosse Hiße aber erkennt ihm überhaupt keine Berechtigung zu. Dr. Barth und des Zentrums, in den§ 111a( Glorifikation Fabriten' spricht, spricht gegen den Haufirbetrieb der Frauen. Es ist einmal von einem Minister gesagt: Gelogen und betrogen von Verbrechen resp. Bergehen) auch die Duellpagraphen aufzu Wir müssen ferner auf der Erweiterung des Kreises der Waaren, wird überall im Handel. Das ist vollständig richtig. Das ist nehmen. welche dem Haufirbetrieb entzogen sind und auf der Einführung oft die Devise unserer heutigen Handelswelt. Die Haufirer find Dr. Barth( frf. Vg.) begründet seinen Antrag zunächst der Bedürfnißfrage bestehen. die ungefährlichsten, aber die, welche die Nation um Millionen mit dem Hinweis darauf, daß, wenn der Kampf gegen den Um= Minister von Berlepich: Mit der Einführung der Bedürfniß- berauben, das sind die schlimmsten. Der große, mächtige, tapital- fturz von unten irgend einen Erfolg bringen soll, dann gerade frage und mit der Beschränkung des Waarenkreises für den Haufir- träftige Handel triumphirt und der kleine wird niedergedrückt. Die oberen Schichten mit gutem Beispiel vorangehen müssen.